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MANDANTENBRIEF - Valuenet Recht & Steuern

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<strong>MANDANTENBRIEF</strong> SEPTEMBER 2004<br />

STEUERBERATUNGSBÜRO HAAG<br />

- Medizinische Hilfsmittel im weiteren Sinne werden hingegen nicht nur von Kranken, sondern auch<br />

von Gesunden genutzt, wie beispielsweise ein Spezialbett mit motorgetriebener Oberkörperaufrichtung<br />

oder ein wirbelsäulengerechtes Bett. Aufwendungen für derartige Gegenstände sind nur dann steuerlich<br />

absetzbar, wenn die medizinische Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen wird.<br />

Jetzt hat aktuell das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass eine Bandscheibenmatratze zu den<br />

Hilfsmitteln im weiteren Sinne zählt. Und deshalb können die Aufwendungen nur dann steuerlich<br />

anerkannt werden, wenn ein amtsärztliches Attest die medizinische Notwendigkeit nachweist und dieses<br />

Attest vor der Anschaffung der Matratze besorgt wird (FG Rheinland-Pfalz vom 25.5.2004, 1 K 2625/03).<br />

Der Fall: Der Kläger erlitt einen Bandscheibenvorfall, der mit Medikamenten und krankengymnastischen<br />

Übungen behandelt wurde. Zusätzlich kaufte er eine Bandscheibenmatratze und wollte die Kosten dafür<br />

steuerlich absetzen. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung<br />

an, weil es der Meinung war, der Kläger hätte einen entsprechenden Gegenwert erhalten.<br />

Auch das Finanzgericht verweigerte die steuerliche Anerkennung der Kosten. Nach Auffassung der<br />

Richter kann bei der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel im weiteren Sinne, die sowohl von Kranken -<br />

zur Linderung des Leidens - als auch von Gesunden - zur Steigerung des Lebenskomforts - angeschafft<br />

werden, nicht auf die Prüfung der Zwangsläufigkeit verzichtet werden. Diese wird nachgewiesen durch<br />

Vorlage eines vor dem Kauf erstellten amts - oder vertrauensärztlichen Attestes.<br />

Alle Steuerzahler:<br />

Kampfhunde: Höhere <strong>Steuern</strong> auch nach Wesenstest<br />

Mannheim (dpa) - Gemeinden können eine höhere Steuer für Kampfhunde erlassen, auch wenn diese<br />

eine erfolgreiche Verhaltensprüfung abgelegt haben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-<br />

Württemberg (VGH) in Mannheim klargestellt.<br />

Bei als gefährlich eingestuften Rassen gehe es nicht um die individuelle Gefährlichkeit eines Tieres,<br />

begründeten die Richter ihre Entscheidung. Ausschlaggegend sei das genetische Potenzial, das beim<br />

Hinzutreten weiterer Umstände die Hunde zur Gefahr werden lasse. Gemeinden könnten deshalb eine<br />

höhere Steuer erlassen. Das könne auch dazu dienen, dass sich Bürger einen solchen Hund nicht<br />

anschaffen.<br />

Der Halter eines Mischlingshundes, der aus einer Kreuzung mit einem American Staffordshire Terrier<br />

hervorgegangen war, war gegen eine erhöhte Hundesteuer von 612 Euro der Landeshauptstadt Stuttgart<br />

vorgegangen.<br />

Der Beschluss ist unanfechtbar (Az: 2 S 2695/03).<br />

Alle Steuerzahler:<br />

Riskant: Geschäfte ohne Rechnung<br />

(Val) Wer Handwerker und andere Unternehmer mit Arbeiten an einem Grundstück oder Gebäude<br />

beauftragt, muss aufgrund des sog. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes seit dem 1.8.2004 jetzt immer<br />

eine Rechnung verlangen und diese mindestens zwei Jahre lang aufbewahren. Dies gilt auch dann, wenn<br />

der Beleg für steuerliche Zwecke nicht benötigt wird, wie etwa bei Arbeiten am selbst genutzten Haus.<br />

Handwerksbetriebe, Makler, Reinigungsfirmen u. ä., die eine steuerpflichtige so genannte<br />

grundstückbezogene Leistung erbringen, müssen nach dieser neuen Vorschrift innerhalb von sechs<br />

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