J U R I S T E N V E R B A N D
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Info zu Fahrtkostenzuschuss: Das bisher zur Geltendmachung des Anspruches auf Fahrtkostenzuschuss<br />
herangezogene Formblatt ist nicht mehr zu verwenden, da die Gebühren des Fahrtkostenzuschusses einzig und<br />
allein von der Inanspruchnahme des Pendlerpauschales abhängig gemacht wird. Es wird darauf hingewiesen, dass<br />
der Anspruch des neugefassten Fahrtkostenzuschusses erst ab dem Tag der Abgabe der Erklärung zur<br />
Berücksichtigung des Pendlerpauschales bei der Dienstbehörde – Formblatt L34 – zu berücksichtigen ist und nur<br />
eine solche Erklärung beim Dienstgeber zum Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss führt.<br />
Automationsunterstützter Datenverkehr (§ 26 a RPG):<br />
Gemäß § 26 a 1. Satz RPG werden die ausbildungsbezogenen und sonstigen mit dem Ausbildungsverhältnis<br />
in unmittelbarem Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten der Rechtspraktikanten<br />
automationsunterstützt verarbeitet.<br />
Pendlerpauschale:<br />
Anträge auf Zuerkennung des Pendlerpauschales sind unter Verwendung des amtlichen Vordrucks L34 (unter<br />
http://www.bmf.gv.at – Bereich Lohnsteuer) an das Oberlandesgerichtspräsidium Wien – zum Pers-Akt – zu richten.<br />
Dabei sind die Erlässe des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 14.3.1989, Jv 4010-1a/89, vom<br />
29.6.1992, Jv 10.030-1a/92, vom 12.6.1995, Jv 9600-1a/95, vom 3.8.2004, Jv 10282-1a/04, und vom 19.12.2007,<br />
Jv 18.601-14d/07, die bei allen Dienststellen zur Einsicht aufliegen, zu beachten (siehe hiezu auch INFO zu<br />
Fahrtkostenzuschuss).<br />
Sozialversicherung:<br />
Rp sind vollversichert. Für RAA ist dadurch die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung in der<br />
Pensionsversicherung eröffnet.