J U R I S T E N V E R B A N D
J U R I S T E N V E R B A N D
J U R I S T E N V E R B A N D
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bezüglich e-card – Einhebung des Service-Entgelts – wird auf die Bestimmungen des § 31 c Abs. 3 Z 1 ASVG<br />
hingewiesen, wonach der Dienstgeber Mitte November für die zu diesem Stichtag bei ihm in einem<br />
Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen und deren Angehörige ein Service-Entgelt von je €10,- einzuheben<br />
und an den Krankenversicherungsträger abzuführen hat.<br />
Die für das Arbeitslosengeld beim Arbeitsmarktservice (AMS) vorzulegende Arbeitsbescheinigung wird durch<br />
das Oberlandesgerichtspräsidium Wien (Frau AD SZIHN Tel 52152/Kl 3485) auf Antrag ausgestellt.<br />
Bei erstmaliger Antragstellung sind 52 Wochen Versicherungszeit innerhalb der letzten 2 Jahre nachzuweisen.<br />
Wenn der Rp das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, genügt der Nachweis einer versicherungspflichtigen<br />
Zeit von 26 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate, vorausgesetzt, das Arbeitsmarktservice kann keine<br />
zumutbare Beschäftigung vermitteln.<br />
Mutterschutzfrist:<br />
Rechtspraktikantinnen haben ihre Schwangerschaft unverzüglich im Dienstweg unter Vorlage einer<br />
kassenärztlichen Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag dem OLG- Präs Wien zu melden.<br />
Ablauf der Ausbildung (§ 5 RPG):<br />
Jeder Rechtspraktikant hat das aktualisierte Lernprogramm "Elektronisches Lernen – Ausbildung im Netzwerk<br />
für Rechtspraktikanten (ELAN-RP 3.0)" zu absolvieren. Neben der Neugestaltung des Lernprogramms wurde eine<br />
zentrale Einstiegseite (http://gerichtspraxis.justiz.gv.at) für das nur mehr online verfügbare Lernprogramm<br />
geschaffen und steht im Internet (passwortgeschützter Einstieg für Rechtspraktikanten) zur Verfügung. Die<br />
Zugangsdaten werden vom OLG Wien, Referat 3, erstellt und den Rechtspraktikanten zur Kenntnis gebracht.