05.08.2013 Aufrufe

J U R I S T E N V E R B A N D

J U R I S T E N V E R B A N D

J U R I S T E N V E R B A N D

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Um eine umfassende Ausbildung zu gewährleisten, wird die Zuteilung zu verschiedenen Gerichten<br />

vorgenommen:<br />

Die Ausbildung in der Dauer von fünf Monaten hat jedenfalls beim BG und beim LG zu erfolgen. Einer<br />

Ausbildung in Strafsachen bei Gericht steht jene bei einer Staatsanwaltschaft gleich.<br />

Die Auswahl des konkreten Ausbildungsrichters obliegt dem Dienststellenleiter (GH-Präsident oder Vorsteher<br />

des BG).<br />

wird.<br />

In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst angestrebt<br />

Zulassung auf Grund eines ausländischen Studiums (§ 25 RPG):<br />

Personen, die an einer ausländischen Hochschule ein rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich<br />

abgeschlossen haben und der deutschen Sprache so weit mächtig sind, dass sie dem Gang einer<br />

Gerichtsverhandlung zu folgen vermögen, können nach Maßgabe der budgetären, personellen und räumlichen<br />

Möglichkeiten zur Gerichtspraxis zugelassen werden.<br />

Information:<br />

Bis auf weiteres wird von dieser Ermessensentscheidung kein Gebrauch gemacht, weshalb derzeit keine<br />

auf § 25 RPG gegründete Zulassungen zur Gerichtspraxis erfolgen.<br />

Amtsbestätigung (§ 26 RPG):<br />

Der Rp erhält über seinen Antrag eine Amtsbestätigung über die in der Gerichtspraxis zurückgelegten Zeiten;<br />

die Bestätigung enthält keine Leistungsbeurteilung.<br />

Eine darüber hinausgehende Bestätigung über Art und Umfang der Tätigkeit mit Leistungsbeurteilung und<br />

Persönlichkeitsbeschreibung kann nicht ausgestellt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!