Selektive dorsale Rhizotomie - Arbeitskreis Kunstfehler in der ...
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Recht<br />
Wenn das Versorgungsamt alle Unterlagen beisammen<br />
hat, wird <strong>der</strong> im Auftrag <strong>der</strong> Versorgungsämter tätige<br />
versorgungsärztliche Dienst mit <strong>der</strong> Begutachtung beauftragt.<br />
Dieser stellt aufgrund <strong>der</strong> vorliegenden ärztlichen<br />
Unterlagen den Grad <strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung anhand <strong>der</strong><br />
sog. Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im<br />
sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenrecht<br />
(kurz AHP’s) fest.<br />
Die Versorgungsämter erlassen daraufh<strong>in</strong> ihren Bescheid,<br />
<strong>in</strong> welchem e<strong>in</strong> bestimmter GdB festgestellt wird. Sollte<br />
e<strong>in</strong> GdB <strong>in</strong> Höhe von m<strong>in</strong>destens 50 festgestellt worden<br />
se<strong>in</strong>, wird gleichfalls e<strong>in</strong> Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenausweis ausgestellt<br />
und ggf. über <strong>in</strong> Betracht kommende Merkzeichen<br />
und Nachteilsausgleiche (siehe Anlage 4) entschieden.<br />
Sollte <strong>der</strong> Bescheid nicht Ihren Erwartungen an die Höhe<br />
des GdB entsprechen o<strong>der</strong> sollten sie <strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ung se<strong>in</strong>,<br />
dass das Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungsbild Ihres K<strong>in</strong>des und die damit<br />
zusammenhängenden Auswirkungen auf das tägliche<br />
Leben an<strong>der</strong>s o<strong>der</strong> höher zu bewerten se<strong>in</strong>, können Sie<br />
den Bescheid des Versorgungsamtes gleichfalls <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Monates nach Zugang mit dem Wi<strong>der</strong>spruch<br />
anfechten. Der gesamte Verwaltungsvorgang wird sodann<br />
nochmals dem versorgungsärztlichen Dienst zur Stellungnahme<br />
vorgelegt. Hiernach ergeht e<strong>in</strong> Wi<strong>der</strong>spruchsbescheid<br />
des Versorgungsamtes, <strong>in</strong> welchem dem Wi<strong>der</strong>spruch<br />
entsprochen o<strong>der</strong> dieser abgelehnt wurde. Nach<br />
Ablehnung des Wi<strong>der</strong>spruchs besteht wie<strong>der</strong>um die Möglichkeit,<br />
im Wege <strong>der</strong> Klage vor den Sozialgerichten, noch<br />
zu <strong>der</strong> von Ihnen begehrten Leistung zu gelangen.<br />
Alles über Delph<strong>in</strong>therapie und<br />
an<strong>der</strong>e neue Therapien für Ihr K<strong>in</strong>d<br />
6<br />
Zu beziehen beim AKG e. V.<br />
Häufig wird auch hier von den Sozialgerichten nochmals<br />
e<strong>in</strong>e unabhängige ärztliche Stellungnahme e<strong>in</strong>es externen<br />
Gutachters zur Bestimmung <strong>der</strong> genauen Höhe des<br />
GdB und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Merkzeichen angefor<strong>der</strong>t, so dass es<br />
sich auch bei diesem Verfahren bewährt hat, dieses bis<br />
zum Sozialgericht zu betreiben.<br />
Nachfolgend e<strong>in</strong>ige Musterformulare<br />
1 Übersicht über die Pflegestufen<br />
2 Muster e<strong>in</strong>es Pflegetagebuches<br />
3 Durchschnittlicher täglicher Hilfebedarf gesun<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
4 Überblick über die Merkzeichen und Nachteilsausgleiche<br />
1 Übersicht über die Pflegestufen<br />
Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig)<br />
Der tägliche Zeitaufwand für die Verrichtungen <strong>der</strong> Grundpflege<br />
(Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und die<br />
hauswirtschaftliche Versorgung muss m<strong>in</strong>destens 90 M<strong>in</strong>uten<br />
mehr betragen im Vergleich zu e<strong>in</strong>em gleichaltrigen<br />
gesunden K<strong>in</strong>d. Hierbei müssen auf die Grundpflege<br />
mehr als 45 M<strong>in</strong>uten entfallen.<br />
Die zu pflegende Person muss für wenigstens zwei Verrichtungen<br />
m<strong>in</strong>destens 1x täglich <strong>der</strong> Hilfe bedürfen.<br />
Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig)<br />
Der tägliche Zeitaufwand für die Verrichtungen <strong>der</strong> Grundpflege<br />
(Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und die<br />
hauswirtschaftliche Versorgung muss m<strong>in</strong>destens drei<br />
Stunden mehr betragen im Vergleich zu e<strong>in</strong>em gleichaltrigen<br />
gesunden K<strong>in</strong>d. Hierbei müssen auf die Grundpflege<br />
m<strong>in</strong>destens zwei Stunden entfallen.<br />
Die zu pflegende Person muss m<strong>in</strong>destens 3x täglich zu<br />
verschiedenen Tageszeiten <strong>der</strong> Hilfe bedürfen.<br />
Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig)<br />
Der tägliche Zeitaufwand für die Verrichtungen <strong>der</strong> Grundpflege<br />
(Körperpflege, Ernährung und Mobilität) muss<br />
m<strong>in</strong>destens fünf Stunden mehr betragen im Vergleich<br />
zu e<strong>in</strong>em gleichaltrigen gesunden K<strong>in</strong>d. Hierbei müssen<br />
auf die Grundpflege m<strong>in</strong>destens vier Stunden entfallen.<br />
Die Pflegeperson muss je<strong>der</strong>zeit unmittelbar erreichbar<br />
se<strong>in</strong>. Die zu pflegende Person bedarf bei Körperpflege,<br />
Ernährung und Mobilität täglich, auch nachts, e<strong>in</strong>e<br />
Rund-um-die-Uhr Betreuung.