Leitfaden 'Auf dem Weg ins Netz' - Stiftung Digitale Chancen
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Die Planungsphase: Step by Step<br />
Auf <strong>dem</strong> <strong>Weg</strong> <strong>ins</strong> Netz<br />
Kapitel 2 Kapitel 3 Kapitel 4 Kapitel 5<br />
WAS BEIM SPONSORING NOCH BEACHTET WERDEN MUSS...<br />
Das Wort „Sponsor“ kommt aus <strong>dem</strong> Englischen<br />
und bedeutet so viel wie „Gönner“ oder<br />
„Geldgeber“.<br />
Unter Sponsoring versteht man ein Vertragsverhältnis<br />
auf privatrechtlicher Ebene zwischen<br />
zwei oder mehreren Parteien. Aufgrund dieses<br />
Vertrages verpflichtet sich der Sponsor, <strong>dem</strong><br />
Gesponserten materielle Vorteile zu gewähren.<br />
Der Gesponserte hingegen verspricht, zugunsten<br />
des Sponsors bestimmte Tätigkeiten zu entfalten<br />
und diesem bestimmte Rechte einzuräumen, damit<br />
der Sponsor seine unternehmerischen Marketingund<br />
Kommunikationsziele verfolgen kann.<br />
Beim Sponsoring müssen für den Geldgeber<br />
nicht immer direkt ökonomische Ziele im<br />
Vordergrund stehen. Vielmehr sind folgende<br />
Kommunikationsziele vorrangig:<br />
■ Imagepflege und Imageverbesserung mit<br />
<strong>dem</strong> Ziel eines Imagetransfers, das heißt<br />
einer Übertragung von Imagemerkmalen<br />
des Gesponserten auf das Image des Sponsors.<br />
Wenn ein gemeinnütziges Internetcafé unterstützt<br />
wird, profitiert der Sponsor von diesem<br />
sozial-gesellschaftlichen Engagement und<br />
generiert ein positives Image.<br />
■ Kontakt- und Goodwill-Pflege. Sponsoring<br />
ermöglicht es den Unternehmen, auch Zielgruppen,<br />
die durch konventionelle Werbung<br />
nur schwer zu erreichen sind, in einem<br />
nicht kommerziellen Umfeld anzusprechen.<br />
■ Steigerung des Bekanntheitsgrads eines<br />
Unternehmens und somit der Möglichkeit,<br />
neue Kunden zu gewinnen, ist ebenfalls ein<br />
Ziel des Sponsoring-Engagements.<br />
Kann der Sponsoring-Partner seine<br />
Ausgaben absetzen?<br />
Es ist von Vorteil, wenn der Wohlfahrtsverband<br />
auch über die steuerlichen Vorteile für einen<br />
Sponsor informiert ist. Entscheidend für die<br />
Anerkennung von Sponsoring-Aufwendungen<br />
als Betriebsausgabe ist, ob sie in einem tatsächlichen<br />
oder wirtschaftlichen Zusammenhang<br />
mit <strong>dem</strong> Betrieb des Sponsors stehen. Soweit<br />
die Sponsoring-Aufwendungen lediglich<br />
gemacht wurden, um die Öffentlichkeit auf die<br />
Person des Spenders aufmerksam zu machen,<br />
sind sie nicht als (sonstige) Betriebsausgaben<br />
anzuerkennen.<br />
Für die Berücksichtigung der Sponsoring-Aufwendungen<br />
als Betriebsausgaben kommt es<br />
nicht darauf an, ob die Leistungen notwendig,<br />
üblich oder zweckmäßig für das Unternehmen<br />
sind. Die Aufwendungen dürfen auch dann als<br />
Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die<br />
Geld- oder Sachleistungen des Sponsors und die<br />
erstrebten Werbeziele für das Unternehmen<br />
nicht gleichwertig sind. Nur bei einem krassen<br />
Missverhältnis zwischen den Leistungen des<br />
Sponsors und <strong>dem</strong> erstrebten wirtschaftlichen<br />
Vorteil ist der Betriebsausgabenabzug nicht<br />
möglich.<br />
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