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Download: Satzung der Genossenschaft - ESPABAU

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10<br />

IV. Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

§ 13<br />

Rechte <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

(1) Alle Mitglie<strong>der</strong> haben gleiche Rechte. Sie üben ihre Rechte in Angelegenheiten <strong>der</strong><br />

<strong>Genossenschaft</strong> als Mitglie<strong>der</strong> durch die Wahl <strong>der</strong> Vertreter für die Vertreterversammlung<br />

und, soweit sie als Vertreter gewählt werden, gemeinschaftlich in <strong>der</strong><br />

Vertreterversammlung durch Beschlußfassung aus. Sie bewirken dadurch, daß die<br />

<strong>Genossenschaft</strong> ihre Aufgaben erfüllen kann.<br />

(2) Aus den Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Genossenschaft</strong> ergibt sich insbeson<strong>der</strong>e das Recht jedes<br />

Mitgliedes auf:<br />

a) wohnliche Versorgung nach den Vergabebedingungen <strong>der</strong> <strong>Genossenschaft</strong><br />

durch Nutzung einer <strong>Genossenschaft</strong>swohnung.<br />

b) Erwerb einer Wohnung in <strong>der</strong> Rechtsform eines Wohnungseigentums o<strong>der</strong><br />

eines Hauses.<br />

c) Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Genossenschaft</strong><br />

nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie das Recht auf Teilnahme<br />

an sonstigen Vorteilen, die die <strong>Genossenschaft</strong> ihren Mitglie<strong>der</strong>n<br />

gewährt nach Maßgabe <strong>der</strong> hierfür gemäß § 28 <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> aufgestellten<br />

Grundsätze.<br />

(3) Das Mitglied ist aufgrund <strong>der</strong> Mitgliedschaft außerdem berechtigt,<br />

a) weitere Geschäftsanteile entsprechend <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> zu übernehmen § 17,<br />

b) Vertreter für die Vertreterversammlung nach Maßgabe <strong>der</strong> Wahlordnung zu<br />

wählen § 31,<br />

c) in einer vom zehnten Teil <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> in Textform abgegebenen Eingabe die<br />

Einberufung einer Vertreterversammlung o<strong>der</strong> die Ankündigung von Tagesordnungspunkten<br />

zur Beschlußfassung, soweit diese zur Zuständigkeit <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

gehören, zu for<strong>der</strong>n, (§ 33 (4)),<br />

d) an einer gemäß § 33 (4) einberufenen Vertreterversammlung teilzunehmen und<br />

hier das Antrags- und Re<strong>der</strong>echt durch einen Bevollmächtigten auszuüben,<br />

soweit es zu den Mitglie<strong>der</strong>n gehört, auf <strong>der</strong>en Verlangen die Vertreterversammlung<br />

einberufen wurde (§ 33 (5)),<br />

e) in einer vom zehnten Teil <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> in Textform abgegebenen Eingabe die<br />

Einberufung einer Mitglie<strong>der</strong>versammlung zur Abschaffung <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

zu verlangen; §§ 33 und 34 gelten entsprechend,<br />

f) die Ernennung o<strong>der</strong> Abberufung von Liquidatoren in einer vom zehnten Teil <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> unterschriebenen Eingabe beim Gericht zu beantragen (§ 45 (2)) ,<br />

g) eine Abschrift <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> gewählten Vertreter zu verlangen,<br />

h) am Bilanzgewinn <strong>der</strong> <strong>Genossenschaft</strong> nach Maßgabe des § 40 <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong><br />

teilzunehmen,<br />

i) das Geschäftsguthaben ganz o<strong>der</strong> teilweise durch schriftliche Vereinbarung<br />

gemäß § 8 <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> auf ein an<strong>der</strong>es Mitglied zu übertragen,<br />

j) den Austritt aus <strong>der</strong> <strong>Genossenschaft</strong> gemäß § 7 <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> zu erklären,

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