Download: Satzung der Genossenschaft - ESPABAU
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36<br />
XI. Auflösung und Abwicklung<br />
§ 45<br />
Auflösung und Abwicklung<br />
(1) Die <strong>Genossenschaft</strong> wird aufgelöst<br />
a) durch Beschluß <strong>der</strong> Vertreterversammlung,<br />
b) durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens,<br />
c) durch Beschluß des Gerichtes, wenn die Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> weniger als drei<br />
beträgt,<br />
d) durch die übrigen im <strong>Genossenschaft</strong>sgesetz genannten Fälle.<br />
(2) Für die Abwicklung sind die Bestimmungen des <strong>Genossenschaft</strong>sgesetzes maßgebend.<br />
Die <strong>Satzung</strong> wurde von <strong>der</strong> Vertreterversammlung 04.07.2007 beschlossen, am<br />
26.06.2008 angepaßt und mit dem 02.09.2008 in das <strong>Genossenschaft</strong>sregister eingetragen.<br />
Durch Beschluß <strong>der</strong> Vertreterversammlung vom 23.06.2011 wurde die <strong>Satzung</strong> geän<strong>der</strong>t<br />
(Kernkapital: §§ 8, 12, 28, 34,). Diese Än<strong>der</strong>ung wurde am 12.07.2012 in das<br />
<strong>Genossenschaft</strong>sregister beim Amtsgericht Bremen eingetragen.