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Download: Satzung der Genossenschaft - ESPABAU

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36<br />

XI. Auflösung und Abwicklung<br />

§ 45<br />

Auflösung und Abwicklung<br />

(1) Die <strong>Genossenschaft</strong> wird aufgelöst<br />

a) durch Beschluß <strong>der</strong> Vertreterversammlung,<br />

b) durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens,<br />

c) durch Beschluß des Gerichtes, wenn die Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> weniger als drei<br />

beträgt,<br />

d) durch die übrigen im <strong>Genossenschaft</strong>sgesetz genannten Fälle.<br />

(2) Für die Abwicklung sind die Bestimmungen des <strong>Genossenschaft</strong>sgesetzes maßgebend.<br />

Die <strong>Satzung</strong> wurde von <strong>der</strong> Vertreterversammlung 04.07.2007 beschlossen, am<br />

26.06.2008 angepaßt und mit dem 02.09.2008 in das <strong>Genossenschaft</strong>sregister eingetragen.<br />

Durch Beschluß <strong>der</strong> Vertreterversammlung vom 23.06.2011 wurde die <strong>Satzung</strong> geän<strong>der</strong>t<br />

(Kernkapital: §§ 8, 12, 28, 34,). Diese Än<strong>der</strong>ung wurde am 12.07.2012 in das<br />

<strong>Genossenschaft</strong>sregister beim Amtsgericht Bremen eingetragen.

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