Download: Satzung der Genossenschaft - ESPABAU
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§ 28<br />
Gegenstände <strong>der</strong> gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen nach gemeinsamer Beratung durch getrennte<br />
Abstimmung, außer über die in den § 11 (2) und § 20 (2) genannten Angelegenheiten<br />
über:<br />
a) Aufstellung des Wohnungsbauprogramms/Bauprogramms und seine zeitliche<br />
Durchführung,<br />
b) die Grundsätze über die Vergabe von <strong>Genossenschaft</strong>swohnungen und für Benutzung<br />
von Gemeinschaftseinrichtungen/Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Genossenschaft</strong>,<br />
c) die Grundsätze für die Leistung von Selbsthilfe,<br />
d) die Grundsätze für die Veräußerung von Eigenheimen, Wohnungen in <strong>der</strong> Rechtsform<br />
des Wohnungseigentums, an<strong>der</strong>er Wohnbauten und unbebauten Grundstücken<br />
sowie über die Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten und Dauerwohnrechten,<br />
e) die Grundsätze für die Betreuung <strong>der</strong> Errichtung von Eigenheimen, Wohnungen in<br />
<strong>der</strong> Rechtsform des Wohnungseigentums o<strong>der</strong> des Dauerwohnrechts, für die<br />
Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und die Verwaltung<br />
frem<strong>der</strong> Wohnungen,<br />
f) die Grundsätze für Nichtmitglie<strong>der</strong>geschäfte,<br />
g) die Beteiligung an an<strong>der</strong>en Unternehmen o<strong>der</strong> Zusammenschlüssen bzw. Gründung<br />
von Tochterunternehmen,<br />
h) den Abschluß von Anstellungsverträgen mit Prokuristen und über die Erteilung<br />
einer Prokura,<br />
i) die im Ergebnis des Berichts über die gesetzliche Prüfung und die zu treffenden<br />
Maßnahmen,<br />
j) die Einstellung in und die Entnahme aus Ergebnisrücklagen bei <strong>der</strong> Aufstellung<br />
des Jahresabschlusses sowie über den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns<br />
o<strong>der</strong> zur Deckung des Verlustes,<br />
k) die Vorbereitung gemeinsamer Vorlagen an die Vertreterversammlung,<br />
l) Bestimmungen über das Wahlverfahren bei <strong>der</strong> Wahl von Vertretern zur Vertreterversammlung<br />
(siehe. § 35 o)). Der Beschluß des Vorstandes muß abweichend von<br />
§ 22 (6) einstimmig gefaßt werden,<br />
m) die Grundsätze, wie Spareinlagen angenommen werden können,<br />
n) die Grundsätze für die Durchführung <strong>der</strong> Wohnungsbewirtschaftung,<br />
o) den Abschluß von Betriebsvereinbarungen.<br />
p) die Auszahlung des Auseinan<strong>der</strong>setzungsguthabens.<br />
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