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Download: Satzung der Genossenschaft - ESPABAU

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§ 28<br />

Gegenstände <strong>der</strong> gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

Vorstand und Aufsichtsrat beschließen nach gemeinsamer Beratung durch getrennte<br />

Abstimmung, außer über die in den § 11 (2) und § 20 (2) genannten Angelegenheiten<br />

über:<br />

a) Aufstellung des Wohnungsbauprogramms/Bauprogramms und seine zeitliche<br />

Durchführung,<br />

b) die Grundsätze über die Vergabe von <strong>Genossenschaft</strong>swohnungen und für Benutzung<br />

von Gemeinschaftseinrichtungen/Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Genossenschaft</strong>,<br />

c) die Grundsätze für die Leistung von Selbsthilfe,<br />

d) die Grundsätze für die Veräußerung von Eigenheimen, Wohnungen in <strong>der</strong> Rechtsform<br />

des Wohnungseigentums, an<strong>der</strong>er Wohnbauten und unbebauten Grundstücken<br />

sowie über die Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten und Dauerwohnrechten,<br />

e) die Grundsätze für die Betreuung <strong>der</strong> Errichtung von Eigenheimen, Wohnungen in<br />

<strong>der</strong> Rechtsform des Wohnungseigentums o<strong>der</strong> des Dauerwohnrechts, für die<br />

Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und die Verwaltung<br />

frem<strong>der</strong> Wohnungen,<br />

f) die Grundsätze für Nichtmitglie<strong>der</strong>geschäfte,<br />

g) die Beteiligung an an<strong>der</strong>en Unternehmen o<strong>der</strong> Zusammenschlüssen bzw. Gründung<br />

von Tochterunternehmen,<br />

h) den Abschluß von Anstellungsverträgen mit Prokuristen und über die Erteilung<br />

einer Prokura,<br />

i) die im Ergebnis des Berichts über die gesetzliche Prüfung und die zu treffenden<br />

Maßnahmen,<br />

j) die Einstellung in und die Entnahme aus Ergebnisrücklagen bei <strong>der</strong> Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses sowie über den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns<br />

o<strong>der</strong> zur Deckung des Verlustes,<br />

k) die Vorbereitung gemeinsamer Vorlagen an die Vertreterversammlung,<br />

l) Bestimmungen über das Wahlverfahren bei <strong>der</strong> Wahl von Vertretern zur Vertreterversammlung<br />

(siehe. § 35 o)). Der Beschluß des Vorstandes muß abweichend von<br />

§ 22 (6) einstimmig gefaßt werden,<br />

m) die Grundsätze, wie Spareinlagen angenommen werden können,<br />

n) die Grundsätze für die Durchführung <strong>der</strong> Wohnungsbewirtschaftung,<br />

o) den Abschluß von Betriebsvereinbarungen.<br />

p) die Auszahlung des Auseinan<strong>der</strong>setzungsguthabens.<br />

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