Asklepios Klinik Birkenwerder
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C-7 Umsetzung der Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 137 SGB V<br />
1. Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und<br />
Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -<br />
psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht¹ unterliegen<br />
2. Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum<br />
der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen<br />
3. Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-<br />
Regelungen erbracht haben²<br />
Qualitätssicherung<br />
Anzahl³<br />
¹ nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen<br />
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im<br />
Krankenhaus“ in der Fassung vom 19.03.2009 (siehe www.g-ba.de)<br />
² Hat eine fortbildungsverpflichtete Person zum Ende des für sie maßgeblichen Fünfjahreszeitraums ein Fortbildungszertifikat nicht<br />
vorgelegt, kann sie die gebotene Fortbildung binnen eines folgenden Zeitraumes von höchstens zwei Jahren nachholen.<br />
³ Anzahl der Personen<br />
35<br />
23<br />
23<br />
59