1. Pädagogische Grundlagen und Leitlinien - Albert-Schweitzer ...
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Der Unterricht ist handlungsorientiert, freudvoll <strong>und</strong> spielerisch. Er soll die<br />
Kreativität der Kinder anregen. Es wird ohne Beurteilung, d.h. ohne jeglichen<br />
Leistungsdruck gearbeitet.<br />
Die Gruppe soll 15 Kinder nicht übersteigen, um individuelle Förderarbeit<br />
möglich zu machen.<br />
Auswahl der Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen<br />
Die Lehrkräfte aller ersten Klassen schlagen Kinder für den<br />
Sportförderunterricht vor. Die Auswahl trifft die Lehrkraft des<br />
Sportförderunterrichts.<br />
Organisatorisches:<br />
Die ausgewählten Kinder erhalten einen Informationsbrief an die Eltern mit<br />
dem Angebot am Sportförderunterricht teilnehmen zu können. Die Eltern<br />
melden ihr Kind (wenn sie dies wünschen) verpflichtend für ein Halbjahr an.<br />
Für angemeldete Kinder ist die Veranstaltung eine schulische<br />
Pflichtveranstaltung, d.h. ein fehlendes Kind muss entschuldigt werden (wenn<br />
es am Schultag krank ist, gilt diese Entschuldigung selbstverständlich).<br />
Der Unterricht findet am Montag Nachmittag von 14 bis 15.30 Uhr statt. Kinder der<br />
Ganztagsklassen nehmen daran im Rahmen ihres normalen Unterrichts teil.<br />
Kinder der Dependance kommen in die Hauptstelle – der Weg zur Hauptstelle ist<br />
Schulweg <strong>und</strong> somit in der Verantwortung der Eltern.<br />
2.16 Umgang mit Dyskalkulie <strong>und</strong> LRS<br />
Momentan wird ein neues Konzept für den Umgang mit LRS <strong>und</strong> Dyskalkulie<br />
erarbeitet. Die ersten Ergebnisse sind für Ende des Schuljahres 2006/07 in<br />
Aussicht gestellt.<br />
2.17 Konzept zum Umgang mit intellektuell hochbegabten Kindern<br />
Die <strong>Albert</strong>-<strong>Schweitzer</strong>-Schule ist eine Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> somit ein Ort für alle<br />
Kinder, in der alle Begabungen gefordert <strong>und</strong> gefördert werden sollen. Die<br />
Gr<strong>und</strong>schule „entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem<br />
gemeinsamen Bildungsgang“ (§ 17 Hessisches Schulgesetz).<br />
Der Anspruch auf Förderung aller Begabungen beinhaltet auch die Gruppe<br />
der intellektuell Hochbegabten. Sie benötigen zu ihrer optimalen Entfaltung<br />
spezielle Begleitung <strong>und</strong> Förderung. Wir als Schule müssen <strong>und</strong> wollen für diese<br />
Kinder differenzierte <strong>und</strong> individualisierte Forder- <strong>und</strong> Förderangebote<br />
entwickeln <strong>und</strong> anbieten.<br />
Da intellektuelle Hochbegabung einer möglichst frühzeitigen Erkennung <strong>und</strong><br />
Unterstützung bedarf, kommt der Gr<strong>und</strong>schule hier eine besondere Aufgabe