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1. Pädagogische Grundlagen und Leitlinien - Albert-Schweitzer ...

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Der Unterricht ist handlungsorientiert, freudvoll <strong>und</strong> spielerisch. Er soll die<br />

Kreativität der Kinder anregen. Es wird ohne Beurteilung, d.h. ohne jeglichen<br />

Leistungsdruck gearbeitet.<br />

Die Gruppe soll 15 Kinder nicht übersteigen, um individuelle Förderarbeit<br />

möglich zu machen.<br />

Auswahl der Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen<br />

Die Lehrkräfte aller ersten Klassen schlagen Kinder für den<br />

Sportförderunterricht vor. Die Auswahl trifft die Lehrkraft des<br />

Sportförderunterrichts.<br />

Organisatorisches:<br />

Die ausgewählten Kinder erhalten einen Informationsbrief an die Eltern mit<br />

dem Angebot am Sportförderunterricht teilnehmen zu können. Die Eltern<br />

melden ihr Kind (wenn sie dies wünschen) verpflichtend für ein Halbjahr an.<br />

Für angemeldete Kinder ist die Veranstaltung eine schulische<br />

Pflichtveranstaltung, d.h. ein fehlendes Kind muss entschuldigt werden (wenn<br />

es am Schultag krank ist, gilt diese Entschuldigung selbstverständlich).<br />

Der Unterricht findet am Montag Nachmittag von 14 bis 15.30 Uhr statt. Kinder der<br />

Ganztagsklassen nehmen daran im Rahmen ihres normalen Unterrichts teil.<br />

Kinder der Dependance kommen in die Hauptstelle – der Weg zur Hauptstelle ist<br />

Schulweg <strong>und</strong> somit in der Verantwortung der Eltern.<br />

2.16 Umgang mit Dyskalkulie <strong>und</strong> LRS<br />

Momentan wird ein neues Konzept für den Umgang mit LRS <strong>und</strong> Dyskalkulie<br />

erarbeitet. Die ersten Ergebnisse sind für Ende des Schuljahres 2006/07 in<br />

Aussicht gestellt.<br />

2.17 Konzept zum Umgang mit intellektuell hochbegabten Kindern<br />

Die <strong>Albert</strong>-<strong>Schweitzer</strong>-Schule ist eine Gr<strong>und</strong>schule <strong>und</strong> somit ein Ort für alle<br />

Kinder, in der alle Begabungen gefordert <strong>und</strong> gefördert werden sollen. Die<br />

Gr<strong>und</strong>schule „entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem<br />

gemeinsamen Bildungsgang“ (§ 17 Hessisches Schulgesetz).<br />

Der Anspruch auf Förderung aller Begabungen beinhaltet auch die Gruppe<br />

der intellektuell Hochbegabten. Sie benötigen zu ihrer optimalen Entfaltung<br />

spezielle Begleitung <strong>und</strong> Förderung. Wir als Schule müssen <strong>und</strong> wollen für diese<br />

Kinder differenzierte <strong>und</strong> individualisierte Forder- <strong>und</strong> Förderangebote<br />

entwickeln <strong>und</strong> anbieten.<br />

Da intellektuelle Hochbegabung einer möglichst frühzeitigen Erkennung <strong>und</strong><br />

Unterstützung bedarf, kommt der Gr<strong>und</strong>schule hier eine besondere Aufgabe

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