Kirchliches Amtsblatt Nr. 13 2012 mit Beilagen - DRS ...
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450 <strong>Kirchliches</strong> <strong>Amtsblatt</strong> Rottenburg-Stuttgart <strong>2012</strong>, <strong>Nr</strong>. <strong>13</strong>, 15.11.<strong>2012</strong><br />
<strong>2012</strong> 20<strong>13</strong> 2014<br />
Grundbetrag<br />
(Mindestgarantie<br />
bis 200 Katholiken<br />
22.820 € 24.200 € 25.170 €<br />
Einheitliche<br />
Pro-Kopf-Quote<br />
für die 200 Kath.<br />
übersteigende<br />
Mitgliederzahl 25,31 € 26,83 € 27,90 €<br />
Zuschlag je<br />
Kindergartengruppe<br />
bei eigener Be- <strong>13</strong>.200 € 14.000 € 14.560 €<br />
triebsträgerschaft<br />
bei Zuschuss an<br />
Fremdträger entsprechendAufwand,<br />
max.<br />
(3) Die Zuweisungen für hauptberufliche Kindergartenbeauftragte/Verwaltung<br />
(§ 8 a VS) werden<br />
analog der Fortschreibung der Sockelgarantiezuschläge<br />
für Kindergartengruppen und so<strong>mit</strong> um<br />
6,0 bzw. 4,0 % angepasst.<br />
<strong>2012</strong> 20<strong>13</strong> 2014<br />
Bei Kirchengemeinden<br />
ohne<br />
Zentralortezuschlag<br />
550 € 590 € 620 €<br />
Bei Kirchengemeinden<br />
<strong>mit</strong><br />
Zentralortezuschlag<br />
275 € 295 € 310 €<br />
Mit dieser Festlegung der Zuweisungsmassen<br />
erhalten die Kirchengemeinden einen soliden<br />
Rahmen, um die Personal- und Sachkostensteigerungen<br />
in den Jahren 20<strong>13</strong> und 2014 abzudecken.<br />
Gleichwohl beinhalten diese Rahmenbedingungen<br />
große Risiken, da trotz Ver besserung<br />
der konjunkturellen Lage die Finanzentwicklung<br />
in den nächsten Jahren nicht absehbar ist.<br />
Daher war es auch folgerichtig, das aufgebaute<br />
Sicherungsnetz über weitere Zuführungen zur<br />
Rücklage Verteilungsmasse zu stärken.<br />
Es muss daher im Interesse aller Verantwortlichen<br />
in den Verwaltungszentren und Kirchengemeinden<br />
liegen, die <strong>mit</strong> den Beschlüssen<br />
geschaffene verlässli che Grundlage in den<br />
Jahren 20<strong>13</strong> und 2014 zu nutzen, um notwendige<br />
Anpas sungen der kirchengemeindlichen<br />
Finanzen an die künftigen Rahmenbedingun gen<br />
einzuleiten.<br />
Wegen der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
steht die Festsetzung der Zu-<br />
weisungen 2014 wiederum unter dem Vorbehalt<br />
einer evtl. Anpassung, sofern es zu gravierenden<br />
Abweichungen gegenüber der zugrunde liegenden<br />
Steuerschätzung kommt.<br />
4. Fortschreibung der ordentlichen Haushalte<br />
(Verwaltungshaushalte) 20<strong>13</strong>/14 – lfd. Bedarf<br />
Die Haushaltssituation der Kirchengemeinden wird<br />
bereits seit Jahren durch angespannte Finanzlagen<br />
geprägt.<br />
In den Jahren 2011 und <strong>2012</strong> orientierte sich die<br />
Fortschreibung der laufenden Ausgaben an der voraussichtlichen<br />
Erhöhung der Personal- und Sachkosten<br />
und wurde analog zur Erhöhung der Budgets<br />
im Diözesanhaushalt um jeweils 2 % gesteigert,<br />
obwohl die Kirchensteuerzuweisungen in diesen<br />
Jahren nicht erhöht werden konnten.<br />
Im Hinblick auf die aktuelle Finanzlage halten<br />
wir es für sachgerecht, den Kirchengemeinden in<br />
den Jahren 20<strong>13</strong>/14 eine moderate Erhöhung der<br />
lfd. Haushalte zu ermöglichen. Dadurch sollen die<br />
Kirchengemeinden in die Lage versetzt werden,<br />
in dem derzeit sehr schwierigen Gesamtumfeld<br />
ihre Aufgaben ohne zusätzliche Einschränkungen<br />
erledigen können.<br />
Die Ausgleichsstockskommission als zuständiges<br />
Organ hat daher am 25. April <strong>2012</strong> folgende Fortschreibung<br />
der lfd. Haushalte festgelegt:<br />
20<strong>13</strong>: plus 3,0 %<br />
2014: plus 3,0 %.<br />
Diese Erhöhung orientiert sich am Eckdatenbeschluss<br />
für die Steigerung der Budgets im Diözesanhaushalt;<br />
sie lässt ausreichend Spielraum, um die zu<br />
erwartenden Personal- und Sachkostensteigerungen<br />
abzudecken.<br />
Die über der Bedarfsfortschreibung liegende Steigerung<br />
der Steuerzuweisungen führt zu einer<br />
Er höhung der eigenen Investitions<strong>mit</strong>tel der Kirchengemeinden<br />
und stärkt da<strong>mit</strong> die Spielräume<br />
für die Zukunft.<br />
5. Erstellen der Haushaltspläne 20<strong>13</strong>/14<br />
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart stellt auch<br />
für die Jahre 20<strong>13</strong> und 2014 einen Zwei jahres-<br />
Haushaltsplan auf.<br />
Da sich die Rahmenbedingungen für den Diözesanhaushaltsplan<br />
und für die Steuer zuweisungen<br />
der Kirchengemeinden an der einheitlichen Steuerschät<br />
zung orientieren, werden in der Konsequenz<br />
auch die Festlegungen für die Verteilung des<br />
Kirchensteu eranteils der Kirchengemeinden für die<br />
Jahre 20<strong>13</strong> und 2014 gemeinsam getroffen.<br />
Da<strong>mit</strong> soll auch den Kirchengemeinden ermöglicht<br />
werden, einen Zweijahres-Haus haltsplan