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Kirchliches Amtsblatt Nr. 13 2012 mit Beilagen - DRS ...

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456 <strong>Kirchliches</strong> <strong>Amtsblatt</strong> Rottenburg-Stuttgart <strong>2012</strong>, <strong>Nr</strong>. <strong>13</strong>, 15.11.<strong>2012</strong><br />

Wir bitten deshalb alle Verantwortlichen in den<br />

Kirchengemeinden dringend, die ge mäß § 92 KGO<br />

i. V. <strong>mit</strong> § 5 BauO alle fünf Jahre erforderliche<br />

Untersuchung der kirchli chen Gebäude durch<br />

einen Architekten/Bauingenieur unverzüglich zu<br />

veranlassen, sofern die letzte Untersuchung längere<br />

Zeit zurückliegt. Der beauftragte Architekt/<br />

Bauingenieur sollte besonders auf die Tragfähigkeit<br />

von Dachkonstruktionen und die allgemeine<br />

Standsicherheit von Ge bäuden achten. Der Zustandsbericht<br />

ist dem Bischöflichen Bauamt in<br />

digitaler und schriftlicher Form zu über<strong>mit</strong>teln.<br />

5.4 Nachhaltigkeitsfonds der Diözese Rottenburg-<br />

Stuttgart zur Förderung von energetischen Maßnahmen<br />

an Gebäuden<br />

Im Rahmen der Klimainitiative unseres Bischofs<br />

wurde 2007 zur Förderung ganzheitli cher und<br />

nachhaltiger Konzepte ein Nachhaltigkeitsfonds<br />

für Gebäude in Trägerschaft von Kirchengemeinden<br />

eingerichtet und <strong>mit</strong> 6,0 Mio. € dotiert; der<br />

Diözesanrat hat in seiner Sitzung am 26./27.<br />

November 2010 Förder <strong>mit</strong>tel aufgestockt, so dass<br />

zumindest im Jahre 20<strong>13</strong> weitere Förderungen<br />

möglich sind.<br />

Die Förderrichtlinien wurden im Kirchlichen<br />

<strong>Amtsblatt</strong> 2008, Seite 148 ff. und 2010, Seite 461<br />

veröffentlicht. Evtl. Anpassungen auf Grund<br />

der notwendigen Aufstockung werden nach der<br />

Bera tung durch den Diözesanrat im Kirchlichen<br />

<strong>Amtsblatt</strong> veröffentlicht.<br />

Kirchengemeinden, die entsprechende Maßnahmen<br />

beabsichtigen, bitten wir, <strong>mit</strong> dem Bischöflichen<br />

Bauamt Kontakt aufzunehmen. Zur Beratung<br />

können Sie auch die Hilfe Ihres zuständigen<br />

Verwaltungszentrums/-aktuariats in Anspruch<br />

nehmen.<br />

Rottenburg am Neckar, 10. Oktober <strong>2012</strong><br />

Dr. Clemens Stroppel<br />

Generalvikar<br />

DVR <strong>Nr</strong>. 5235/I – 16.10.12<br />

PfReg C 7.7/8.7<br />

Aufstellung der Haushaltspläne 20<strong>13</strong>/14<br />

der Dekanate<br />

Bei der Aufstellung der Haushaltspläne 20<strong>13</strong>/14 der<br />

Dekanate bitten wir Folgendes zu be achten:<br />

1. Finanzielle Situation<br />

Die aktuelle finanzielle Situation wird im Haushaltserlass<br />

20<strong>13</strong>/14 für die Kirchenge meinden<br />

(vgl. DVR <strong>Nr</strong>. 5235 vom 15. Oktober <strong>2012</strong> – KABl.<br />

<strong>13</strong>/<strong>2012</strong>) ausführlich be schrieben; wir dürfen hier<br />

die wesentlichen Punkte nochmals zusammen<br />

fassen:<br />

• Die Einschätzung für den Kirchensteuereingang<br />

2011/12 war im Jahre 2010 geprägt von den<br />

stark rückläufigen Kirchensteuereinnahmen in<br />

Jahren 2009 und 2010 aufgrund der Finanz- und<br />

Wirtschaftskrise.<br />

• Wider Erwarten haben sich Konjunktur und das<br />

Wirtschaftswachstum sehr schnell erholt und<br />

zu deutlichen Kirchensteuermehreinnahmen<br />

im Jahr 2011 geführt.<br />

• Allerdings bestehen die Risiken aus einer fragilen<br />

Finanzwelt und der dadurch beeinflussten<br />

Wirtschaftslage weiter fort. Die kirchlichen<br />

Haushalte sind von einem hohen Anteil an<br />

Personalkosten geprägt. Die gegenüber den<br />

Mitarbeitern eingegangenen Verpflichtungen<br />

erfordern eine nachhaltige Absicherung der<br />

bestehenden Risiken – auch bei rückläufigen<br />

Steuereinnahmen.<br />

• Die guten Entwicklungen in den Jahren 2011<br />

und <strong>2012</strong> lassen auf der Basis einer vorsichtigen<br />

Einschätzung deutliche Steigerungen bei den<br />

Zuweisungen an die Kirchengemeinden im Jahre<br />

20<strong>13</strong> <strong>mit</strong> 6,0 % und im Jahre 2014 <strong>mit</strong> 4,0 %<br />

zu.<br />

• Die Steigerung der Zuweisungsraten ermöglicht<br />

in den Jahren 20<strong>13</strong>/14 eine moderate Erhöhung<br />

der lfd. Haushalte. Dadurch sollen die Kirchengemeinden<br />

in die Lage versetzt werden, in dem<br />

derzeit sehr schwierigen Gesamtumfeld ihre<br />

Aufgaben ohne zusätzliche Einschränkungen<br />

erledigen zu können.<br />

Die Ausgleichstockskommission hat daher als<br />

zuständiges Organ am 25. April <strong>2012</strong> eine Fortschreibung<br />

der lfd. Haushalte für die Kirchengemeinden<br />

für die Jahre 20<strong>13</strong> und 2014 um jeweils<br />

3,0 % festgelegt; diese Erhöhung orientiert sich<br />

am Eckdatenbeschluss für die Steigerung der<br />

Budgets im Diözesanhaushaltsplan.<br />

• Diözesanrat und Diözesanleitung halten nach<br />

wie vor an dem eingeschlagenen Kurs der Konsolidierung<br />

und der nachhaltigen Entwicklung<br />

der Finanzen fest. Es muss daher auch im Interesse<br />

aller Verantwortlichen der Dekanate und<br />

Kirchengemeinden liegen, die <strong>mit</strong> den Rahmenbedingungen<br />

geschaffene verlässliche Grundlage<br />

auch in den Jahren 20<strong>13</strong> und 2014 zu nutzen, um<br />

notwendige Anpassungen an die zukünftigen<br />

Gegebenheiten einzuleiten.<br />

2. Orientierungswerte 20<strong>13</strong>/14<br />

2.1 Allgemeines<br />

Nach den Bestimmungen der Dekanatsordnung<br />

(§ 27 Abs. 4 DekO) erheben die Dekanate zur

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