Kirchliches Amtsblatt Nr. 13 2012 mit Beilagen - DRS ...
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456 <strong>Kirchliches</strong> <strong>Amtsblatt</strong> Rottenburg-Stuttgart <strong>2012</strong>, <strong>Nr</strong>. <strong>13</strong>, 15.11.<strong>2012</strong><br />
Wir bitten deshalb alle Verantwortlichen in den<br />
Kirchengemeinden dringend, die ge mäß § 92 KGO<br />
i. V. <strong>mit</strong> § 5 BauO alle fünf Jahre erforderliche<br />
Untersuchung der kirchli chen Gebäude durch<br />
einen Architekten/Bauingenieur unverzüglich zu<br />
veranlassen, sofern die letzte Untersuchung längere<br />
Zeit zurückliegt. Der beauftragte Architekt/<br />
Bauingenieur sollte besonders auf die Tragfähigkeit<br />
von Dachkonstruktionen und die allgemeine<br />
Standsicherheit von Ge bäuden achten. Der Zustandsbericht<br />
ist dem Bischöflichen Bauamt in<br />
digitaler und schriftlicher Form zu über<strong>mit</strong>teln.<br />
5.4 Nachhaltigkeitsfonds der Diözese Rottenburg-<br />
Stuttgart zur Förderung von energetischen Maßnahmen<br />
an Gebäuden<br />
Im Rahmen der Klimainitiative unseres Bischofs<br />
wurde 2007 zur Förderung ganzheitli cher und<br />
nachhaltiger Konzepte ein Nachhaltigkeitsfonds<br />
für Gebäude in Trägerschaft von Kirchengemeinden<br />
eingerichtet und <strong>mit</strong> 6,0 Mio. € dotiert; der<br />
Diözesanrat hat in seiner Sitzung am 26./27.<br />
November 2010 Förder <strong>mit</strong>tel aufgestockt, so dass<br />
zumindest im Jahre 20<strong>13</strong> weitere Förderungen<br />
möglich sind.<br />
Die Förderrichtlinien wurden im Kirchlichen<br />
<strong>Amtsblatt</strong> 2008, Seite 148 ff. und 2010, Seite 461<br />
veröffentlicht. Evtl. Anpassungen auf Grund<br />
der notwendigen Aufstockung werden nach der<br />
Bera tung durch den Diözesanrat im Kirchlichen<br />
<strong>Amtsblatt</strong> veröffentlicht.<br />
Kirchengemeinden, die entsprechende Maßnahmen<br />
beabsichtigen, bitten wir, <strong>mit</strong> dem Bischöflichen<br />
Bauamt Kontakt aufzunehmen. Zur Beratung<br />
können Sie auch die Hilfe Ihres zuständigen<br />
Verwaltungszentrums/-aktuariats in Anspruch<br />
nehmen.<br />
Rottenburg am Neckar, 10. Oktober <strong>2012</strong><br />
Dr. Clemens Stroppel<br />
Generalvikar<br />
DVR <strong>Nr</strong>. 5235/I – 16.10.12<br />
PfReg C 7.7/8.7<br />
Aufstellung der Haushaltspläne 20<strong>13</strong>/14<br />
der Dekanate<br />
Bei der Aufstellung der Haushaltspläne 20<strong>13</strong>/14 der<br />
Dekanate bitten wir Folgendes zu be achten:<br />
1. Finanzielle Situation<br />
Die aktuelle finanzielle Situation wird im Haushaltserlass<br />
20<strong>13</strong>/14 für die Kirchenge meinden<br />
(vgl. DVR <strong>Nr</strong>. 5235 vom 15. Oktober <strong>2012</strong> – KABl.<br />
<strong>13</strong>/<strong>2012</strong>) ausführlich be schrieben; wir dürfen hier<br />
die wesentlichen Punkte nochmals zusammen<br />
fassen:<br />
• Die Einschätzung für den Kirchensteuereingang<br />
2011/12 war im Jahre 2010 geprägt von den<br />
stark rückläufigen Kirchensteuereinnahmen in<br />
Jahren 2009 und 2010 aufgrund der Finanz- und<br />
Wirtschaftskrise.<br />
• Wider Erwarten haben sich Konjunktur und das<br />
Wirtschaftswachstum sehr schnell erholt und<br />
zu deutlichen Kirchensteuermehreinnahmen<br />
im Jahr 2011 geführt.<br />
• Allerdings bestehen die Risiken aus einer fragilen<br />
Finanzwelt und der dadurch beeinflussten<br />
Wirtschaftslage weiter fort. Die kirchlichen<br />
Haushalte sind von einem hohen Anteil an<br />
Personalkosten geprägt. Die gegenüber den<br />
Mitarbeitern eingegangenen Verpflichtungen<br />
erfordern eine nachhaltige Absicherung der<br />
bestehenden Risiken – auch bei rückläufigen<br />
Steuereinnahmen.<br />
• Die guten Entwicklungen in den Jahren 2011<br />
und <strong>2012</strong> lassen auf der Basis einer vorsichtigen<br />
Einschätzung deutliche Steigerungen bei den<br />
Zuweisungen an die Kirchengemeinden im Jahre<br />
20<strong>13</strong> <strong>mit</strong> 6,0 % und im Jahre 2014 <strong>mit</strong> 4,0 %<br />
zu.<br />
• Die Steigerung der Zuweisungsraten ermöglicht<br />
in den Jahren 20<strong>13</strong>/14 eine moderate Erhöhung<br />
der lfd. Haushalte. Dadurch sollen die Kirchengemeinden<br />
in die Lage versetzt werden, in dem<br />
derzeit sehr schwierigen Gesamtumfeld ihre<br />
Aufgaben ohne zusätzliche Einschränkungen<br />
erledigen zu können.<br />
Die Ausgleichstockskommission hat daher als<br />
zuständiges Organ am 25. April <strong>2012</strong> eine Fortschreibung<br />
der lfd. Haushalte für die Kirchengemeinden<br />
für die Jahre 20<strong>13</strong> und 2014 um jeweils<br />
3,0 % festgelegt; diese Erhöhung orientiert sich<br />
am Eckdatenbeschluss für die Steigerung der<br />
Budgets im Diözesanhaushaltsplan.<br />
• Diözesanrat und Diözesanleitung halten nach<br />
wie vor an dem eingeschlagenen Kurs der Konsolidierung<br />
und der nachhaltigen Entwicklung<br />
der Finanzen fest. Es muss daher auch im Interesse<br />
aller Verantwortlichen der Dekanate und<br />
Kirchengemeinden liegen, die <strong>mit</strong> den Rahmenbedingungen<br />
geschaffene verlässliche Grundlage<br />
auch in den Jahren 20<strong>13</strong> und 2014 zu nutzen, um<br />
notwendige Anpassungen an die zukünftigen<br />
Gegebenheiten einzuleiten.<br />
2. Orientierungswerte 20<strong>13</strong>/14<br />
2.1 Allgemeines<br />
Nach den Bestimmungen der Dekanatsordnung<br />
(§ 27 Abs. 4 DekO) erheben die Dekanate zur