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Ratgeber Familie - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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sicherung <strong>für</strong> Arbeitssuchende) beziehen<br />

und nach einer mindestens dreijährigen <strong>Familie</strong>npause<br />

wieder in den Beruf zurückkehren<br />

wollen, besonders gefördert. Im Rahmen<br />

dieser Maßnahmen können auch <strong>Kinder</strong>betreuungszuschüsse<br />

gewährt werden<br />

(die Anschrift des <strong>Ministerium</strong>s finden Sie im<br />

Adressenverzeichnis).<br />

Freistellung von der<br />

Arbeit bei Krankheit<br />

eines Kindes<br />

Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre ist und<br />

krank wird, haben Sie als erwerbstätige<br />

Mutter oder erwerbstätiger Vater das Recht,<br />

einige Tage von der Arbeit fernzubleiben.<br />

Allerdings muss die Beaufsichtigung, Betreuung<br />

oder Pflege ärztlich erforderlich<br />

sein. Außerdem darf es keine andere im<br />

Haushalt lebende Person geben, die die<br />

Pflege des Kindes übernehmen kann.<br />

Für jedes Kind können Sie pro Kalenderjahr<br />

bis zu 10 Arbeitstage, als Alleinerziehende<br />

bis zu 20 Arbeitstage freigestellt werden.<br />

Sind Mutter und Vater beide erwerbstätig,<br />

können beide je 10 Tage <strong>für</strong> jedes Kind in<br />

Anspruch nehmen. Insgesamt können jedoch<br />

nicht mehr als 25 Tage pro Jahr von<br />

einem Elternteil genutzt werden. Bei Alleinerziehenden<br />

sind es maximal 50 Arbeitstage<br />

pro Kalenderjahr.<br />

Für die Bemessung des Freistellungsanspruchs<br />

im öffentlichen Dienst gelten besondere Regelungen.<br />

Längere Krankheit des Kindes<br />

Der Freistellungsanspruch kann nur die erforderliche<br />

Beaufsichtigung, Betreuung oder<br />

Pflege in den ersten Krankheitstagen sicherstellen.<br />

Bei längerer Krankheit müssen Sie<br />

da<strong>für</strong> sorgen, dass eine andere Person diese<br />

Leistungen übernimmt. Wenn Sie im Privatbereich<br />

niemanden finden, kommen auch<br />

Haushaltshilfe oder <strong>Familie</strong>npflege über<br />

die ambulanten Pflegedienste in Betracht<br />

(sehen Sie hierzu unter „Haushaltshilfe“<br />

oder unter „Ambulante Hilfen“ nach).<br />

Was ist mit Lohn oder Gehalt?<br />

Die Freistellung ist finanziell abgesichert.<br />

Teilweise besteht ein Anspruch auf Weiterzahlung<br />

von Lohn oder Gehalt. Wo dies<br />

nicht der Fall ist, haben Sie einen gesetz­

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