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Ratgeber Familie - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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stufe III) durch einen Elternteil kann der<br />

Pflegepauschbetrag von 924 € jährlich<br />

bei der Ermittlung des steuerpflichtigen<br />

Einkommens berücksichtigt werden.<br />

Vermögensbildung<br />

wird gefördert<br />

Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer können<br />

Sie vermögenswirksam sparen. Die Vermögensbildung<br />

wird gefördert durch<br />

• Arbeitnehmer­Sparzulagen nach dem Vermögensbildungsgesetz,<br />

• Wohnungsbauprämien nach dem<br />

Wohnungsbauprämiengesetz,<br />

• steuerfreie Überlassung von Vermögensbeteiligungen<br />

an Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmer.<br />

Arbeitnehmer-Sparzulage<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Gewährung der Arbeitnehmer­Sparzulage<br />

ist die Anlage vermögenswirksamer<br />

Leistungen durch Ihren<br />

Arbeitgeber. Diese kann er zusätzlich zum<br />

normalen Arbeitslohn gewähren oder Sie<br />

lassen Teile Ihres Arbeitslohns vermögenswirksam<br />

anlegen. Zu den begünstigten Anlageformen<br />

zählen neben der Anlage zum<br />

Wohnungsbau (z.B. Bausparverträge) auch<br />

die so genannten Vermögensbeteiligungen<br />

(z.B. Aktien).<br />

Bausparen<br />

Die Vergünstigungen beim Bausparen werden<br />

im Kapitel „Wohnen und Bauen“ erläutert.<br />

Vermögensbeteiligungen<br />

Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmern unentgeltlich<br />

oder verbilligt so genannte Vermögensbeteiligungen<br />

wie beispielsweise Aktien, kann<br />

der dem Arbeitnehmer zugeflossene Vorteil<br />

zur Hälfte bis zu maximal 135 € jährlich<br />

steuerfrei bleiben.<br />

Einkommensgrenzen<br />

<strong>für</strong> die Sparzulage<br />

Das zu versteuernde Einkommen im Sparjahr<br />

darf bei Verheirateten 35.800 € und bei<br />

Alleinstehenden 17.900 € nicht übersteigen.<br />

Die Einkommensgrenze erhöht sich um die<br />

Freibeträge <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>, soweit diese nicht bereits<br />

im zu versteuernden Einkommen enthalten<br />

sind.<br />

Höhe der Sparzulage<br />

Die Arbeitnehmer­Sparzulage beträgt 9 %<br />

der begünstigten vermögenswirksamen<br />

Leistungen bis zu 470 € (d.h. maximal<br />

42,30 € jährlich) <strong>für</strong> die Anlagen zum Wohnungsbau<br />

zuzüglich 18 % der begünstigten<br />

vermögenswirksamen Leistungen bis maximal<br />

400 € (d.h. maximal 72 € jährlich) <strong>für</strong><br />

die Vermögensbeteiligungen.

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