Ratgeber Familie - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...
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ner). Unschädlich ist jedoch eine Haushaltsgemeinschaft<br />
mit <strong>Kinder</strong>n (ggf. auch Stief<br />
oder Enkelkindern), <strong>für</strong> die ein Anspruch<br />
auf einen Freibetrag <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> oder <strong>Kinder</strong>geld<br />
besteht oder die Grundwehr oder<br />
Zivildienst oder freiwilligen Wehrdienst <strong>für</strong><br />
höchstens drei Jahre leisten oder eine von<br />
den genannten Diensten befreiende Tätigkeit<br />
als Entwicklungshelfer ausüben.<br />
Wichtig:<br />
Wenn das bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie<br />
darauf achten, dass in Ihrer Lohnsteuerkarte<br />
die Steuerklasse II eingetragen ist.<br />
Steuererleichterungen nach<br />
Trennung der Eltern<br />
Wenn Sie geschieden sind oder dauernd<br />
getrennt in Deutschland leben, werden die<br />
Freibeträge <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> (sofern die Steuerentlastung<br />
das gewährte <strong>Kinder</strong>geld übersteigt),<br />
der Ausbildungsfreibetrag oder der<br />
Behindertenpauschbetrag <strong>für</strong> ein Kind je<br />
zur Hälfte bei jedem Elternteil berücksichtigt.<br />
Den Freibetrag <strong>für</strong> den Betreuungs und<br />
Erziehungs oder Ausbildungsbedarf kann<br />
der Elternteil, in dessen Wohnung das Kind<br />
gemeldet ist, in voller Höhe beanspruchen,<br />
wenn das Kind beim anderen Elternteil nicht<br />
gemeldet ist. Das <strong>Kinder</strong>geld dagegen wird<br />
nur einer Person gezahlt, es steht der Person<br />
allein zu, die das Kind in ihrem Haushalt<br />
aufgenommen hat. Lebt das Kind in einem<br />
gemeinsamen Haushalt seiner Eltern, so<br />
können sie untereinander die Person bestimmen,<br />
die zum Bezug von <strong>Kinder</strong>geld berechtigt<br />
sein soll. Lesen Sie dazu auch unter<br />
„<strong>Kinder</strong>geld“ auf Seite 35 nach.<br />
Kontakt:<br />
Alle Steuererleichterungen müssen Sie beantragen.<br />
Dies kann zum Teil im Voraus<br />
geschehen (Eintrag in die Lohnsteuerkarte).<br />
Auf jeden Fall können sie im Antrag auf<br />
Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht<br />
werden. Das <strong>für</strong> Ihren Wohnsitz zuständige<br />
Finanzamt gibt Ihnen gerne die<br />
erforderlichen Auskünfte. Dort erhalten Sie<br />
auch kostenlos die Broschüre „Steuertipp –<br />
Hinweise <strong>für</strong> Eltern“. Oft lohnt es sich, eine<br />
Steuerberaterin oder einen Steuerberater<br />
hinzuzuziehen.<br />
Unterhalt/<br />
Unterhaltsrecht<br />
Von dem ab 01.01.2008 in Kraft getretenen<br />
Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts<br />
sollen in erster Linie die <strong>Kinder</strong> profitieren.<br />
Sie sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders<br />
schutzbedürftig. Deshalb sollen sie<br />
künftig beim Unterhalt an erster Stelle stehen.<br />
Leben die Eltern eines minderjährigen Kindes<br />
getrennt, muss in der Regel nur einer<br />
von ihnen den Unterhalt in bar leisten. Der