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Ratgeber Familie - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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ner). Unschädlich ist jedoch eine Haushaltsgemeinschaft<br />

mit <strong>Kinder</strong>n (ggf. auch Stief­<br />

oder Enkelkindern), <strong>für</strong> die ein Anspruch<br />

auf einen Freibetrag <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> oder <strong>Kinder</strong>geld<br />

besteht oder die Grundwehr­ oder<br />

Zivildienst oder freiwilligen Wehrdienst <strong>für</strong><br />

höchstens drei Jahre leisten oder eine von<br />

den genannten Diensten befreiende Tätigkeit<br />

als Entwicklungshelfer ausüben.<br />

Wichtig:<br />

Wenn das bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie<br />

darauf achten, dass in Ihrer Lohnsteuerkarte<br />

die Steuerklasse II eingetragen ist.<br />

Steuererleichterungen nach<br />

Trennung der Eltern<br />

Wenn Sie geschieden sind oder dauernd<br />

getrennt in Deutschland leben, werden die<br />

Freibeträge <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> (sofern die Steuerentlastung<br />

das gewährte <strong>Kinder</strong>geld übersteigt),<br />

der Ausbildungsfreibetrag oder der<br />

Behindertenpauschbetrag <strong>für</strong> ein Kind je<br />

zur Hälfte bei jedem Elternteil berücksichtigt.<br />

Den Freibetrag <strong>für</strong> den Betreuungs­ und<br />

Erziehungs­ oder Ausbildungsbedarf kann<br />

der Elternteil, in dessen Wohnung das Kind<br />

gemeldet ist, in voller Höhe beanspruchen,<br />

wenn das Kind beim anderen Elternteil nicht<br />

gemeldet ist. Das <strong>Kinder</strong>geld dagegen wird<br />

nur einer Person gezahlt, es steht der Person<br />

allein zu, die das Kind in ihrem Haushalt<br />

aufgenommen hat. Lebt das Kind in einem<br />

gemeinsamen Haushalt seiner Eltern, so<br />

können sie untereinander die Person bestimmen,<br />

die zum Bezug von <strong>Kinder</strong>geld berechtigt<br />

sein soll. Lesen Sie dazu auch unter<br />

„<strong>Kinder</strong>geld“ auf Seite 35 nach.<br />

Kontakt:<br />

Alle Steuererleichterungen müssen Sie beantragen.<br />

Dies kann zum Teil im Voraus<br />

geschehen (Eintrag in die Lohnsteuerkarte).<br />

Auf jeden Fall können sie im Antrag auf<br />

Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht<br />

werden. Das <strong>für</strong> Ihren Wohnsitz zuständige<br />

Finanzamt gibt Ihnen gerne die<br />

erforderlichen Auskünfte. Dort erhalten Sie<br />

auch kostenlos die Broschüre „Steuertipp –<br />

Hinweise <strong>für</strong> Eltern“. Oft lohnt es sich, eine<br />

Steuerberaterin oder einen Steuerberater<br />

hinzuzuziehen.<br />

Unterhalt/<br />

Unterhaltsrecht<br />

Von dem ab 01.01.2008 in Kraft getretenen<br />

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts<br />

sollen in erster Linie die <strong>Kinder</strong> profitieren.<br />

Sie sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders<br />

schutzbedürftig. Deshalb sollen sie<br />

künftig beim Unterhalt an erster Stelle stehen.<br />

Leben die Eltern eines minderjährigen Kindes<br />

getrennt, muss in der Regel nur einer<br />

von ihnen den Unterhalt in bar leisten. Der

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