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Ratgeber Familie - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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bescheinigen die erhaltenen Leistungen zum<br />

Ende des entsprechenden Kalenderjahres<br />

bzw. zum Ende des Leistungszeitraums.<br />

Auszahlungsvariante<br />

Der Ihnen zustehende Monatsbetrag kann<br />

auf Antrag in jeweils zwei halben Monatsbeträgen<br />

ausgezahlt werden, so dass sich<br />

der Auszahlungszeitraum verdoppelt. Steht<br />

Ihnen das Elterngeld zum Beispiel <strong>für</strong> 12<br />

Monate zu, wird Ihnen jeweils die Hälfte des<br />

monatlichen Elterngeldbetrags <strong>für</strong> 24 Monate<br />

ausgezahlt.<br />

Krankenversicherung<br />

Waren Sie vor der Geburt Ihres Kindes in<br />

einer gesetzlichen Krankenversicherung<br />

pflichtversichert, bleiben Sie beitragsfrei<br />

weiterversichert, solange Sie Elterngeld erhalten<br />

oder Elternzeit in Anspruch nehmen.<br />

Die Beitragsfreiheit erstreckt sich jedoch<br />

nicht auf weitere beitragspflichtige Einnahmen,<br />

z.B. aus versicherungspflichtiger Teilzeittätigkeit.<br />

Auch pflichtversicherte Studentinnen<br />

und Studenten müssen während des<br />

Elterngeldbezugs Beiträge zahlen, wenn sie<br />

immatrikuliert bleiben.<br />

Antragstellung<br />

Das Jugendamt Ihrer Stadt­ oder Kreisverwaltung<br />

nimmt Ihren Antrag entgegen.<br />

Das Elterngeld ist schriftlich zu beantragen.<br />

Beide Eltern können gleichzeitig den Antrag<br />

stellen; der andere Elternteil kann zunächst<br />

auch nur anzeigen, <strong>für</strong> welche Monate er<br />

Elterngeld beanspruchen möchte und dann<br />

den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt<br />

stellen. Erfüllen beide Eltern die Anspruchsvoraussetzungen,<br />

müssen sie im Antrag<br />

verbindlich festlegen, wer welche Monate in<br />

Anspruch nimmt. Eine Änderung dieser Entscheidung<br />

ist nur im Falle einer besonderen<br />

Härte möglich, wie zum Beispiel bei schwerer<br />

Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod<br />

eines Elternteils oder eines Kindes oder bei<br />

erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz<br />

der Eltern. Das Jugendamt berät Sie<br />

und ist Ihnen beim Ausfüllen des Antrags<br />

behilflich.<br />

Besonderer Service<br />

in Rheinland-Pfalz<br />

Sobald die Geburt Ihres Kindes bei der örtlichen<br />

Meldebehörde eingetragen ist, werden<br />

Ihnen ohne Aufforderung die Informations­<br />

und Antragsunterlagen <strong>für</strong> das Elterngeld<br />

zugeschickt. Auf einem besonderen Blatt<br />

stehen die Anschrift des <strong>für</strong> Sie zuständigen<br />

Jugendamts sowie die Daten, die sonst von<br />

Ihnen durch Geburtsurkunde und Meldebescheinigung<br />

nachzuweisen wären; deshalb<br />

dieses Blatt bitte dem Antrag beifügen. Mit<br />

diesem Service ist sichergestellt, dass Sie<br />

auf jeden Fall rechtzeitig vom Elterngeld<br />

erfahren und zügig den Antrag stellen können,<br />

denn rückwirkend kann höchstens <strong>für</strong><br />

3 Monate vor Beginn des Monats gezahlt<br />

werden, in dem der Antrag eingegangen ist.

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