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Ratgeber Familie - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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Elterngeld nach dem<br />

Bundeselterngeld- und<br />

Elternzeitgesetz<br />

Die nachfolgenden Regelungen gelten <strong>für</strong><br />

alle <strong>Kinder</strong>, die nach dem 1. Januar 2007<br />

geboren oder mit dem Ziel der Annahme als<br />

Kind in Obhut genommen wurden. Nach der<br />

Geburt ihres Kindes erhalten Eltern bis zur<br />

Vollendung des 14. Lebensmonats ihres Kindes<br />

Elterngeld. Innerhalb dieses Zeitraumes<br />

haben sie insgesamt Anspruch auf zwölf<br />

Monatsbeiträge. Sie haben zusätzlich Anspruch<br />

auf zwei weitere Monate, wenn die<br />

Eltern ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit<br />

<strong>für</strong> zwei Monate mindern und im Übrigen<br />

die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen kann<br />

die erweiterte Zeit (bis zum 14. Lebensmonat)<br />

auch von einem Elternteil alleine geltend<br />

gemacht werden.<br />

Die Eltern können selbst entscheiden, wer<br />

<strong>für</strong> welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch<br />

nimmt. Es kann von einem Elternteil<br />

alleine (dann grundsätzlich nur <strong>für</strong> 12 Monate),<br />

im Wechsel oder auch gleichzeitig in<br />

Anspruch genommen werden. Bei gleichzeitiger<br />

Inanspruchnahme verkürzt sich der<br />

Anspruchszeitraum entsprechend, z.B. Mutter<br />

und Vater nehmen gleichzeitig 7 Monate<br />

Elterngeld in Anspruch; dies entspricht dem<br />

Gesamtanspruch von 14 Monatsbeträgen.<br />

Das Elterngeld beträgt 67 % des durchschnittlichen<br />

Einkommens der letzten zwölf<br />

Kalendermonate vor dem Monat der Geburt<br />

des Kindes, höchstens jedoch 1.800 €. Bei<br />

Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld<br />

um pauschal 300 € <strong>für</strong> das zweite und<br />

jedes weitere Kind. Leben in der <strong>Familie</strong><br />

weitere <strong>Kinder</strong> unter drei oder sechs Jahren,<br />

wird unter bestimmten Voraussetzungen ein<br />

Geschwisterbonus in Höhe von 10 % des Elterngeldes,<br />

mindestens aber 75 € gezahlt.<br />

Der Mindestbetrag des Elterngelds beträgt<br />

<strong>für</strong> den Anspruchszeitraum monatlich 300 €.<br />

Dies gilt auch <strong>für</strong> Eltern, die nicht erwerbstätig<br />

sind und folglich keinen Lohnausfall<br />

haben.

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