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Ratgeber Familie - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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Erwerbstätigkeit und Elterngeld<br />

Eine Vollzeit­Erwerbstätigkeit während des<br />

Elterngeldbezugs ist nicht möglich; Sie dürfen<br />

aber eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30<br />

Wochenstunden im Durchschnitt des Monats<br />

ausüben.<br />

Als Auszubildende haben Sie die Wahl: Entweder<br />

Sie unterbrechen die berufliche Ausbildung<br />

durch Elternzeit oder Sie setzen die<br />

Ausbildung unmittelbar nach der gesetzlichen<br />

Mutterschutzfrist fort. In beiden Fällen<br />

wird das Elterngeld gezahlt. Bei Unterbrechung<br />

der beruflichen Ausbildung ist Grundlage<br />

der Berechnung des Elterngelds die<br />

Höhe der bisherigen Ausbildungsvergütung<br />

– siehe Höhe des Elterngeldes. Bei Fortsetzung<br />

der beruflichen Ausbildung im Anschluss<br />

an die gesetzliche Mutterschutzfrist<br />

wird das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags<br />

von 300 € zusätzlich zur Ausbildungsvergütung<br />

gezahlt.<br />

Auch wer an einer beruflichen Fortbildung<br />

teilnimmt oder sich umschulen lässt, kann<br />

gleichzeitig Elterngeld beanspruchen und<br />

wird damit so gestellt wie Schülerinnen und<br />

Schüler sowie Studentinnen und Studenten.<br />

Für die Berechnung des Elterngelds gelten<br />

die gleichen Bedingungen wie <strong>für</strong> Auszubildende.<br />

Höhe des Elterngeldes<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Berechnung des Elterngeldes<br />

als Lohnersatzleistung ist das durchschnittliche<br />

Monatseinkommen (Bruttoeinkommen<br />

abzüglich Steuern, Sozialversicherungsabgaben<br />

– Arbeitnehmeranteil – und<br />

Werbungskostenpauschbetrag) der letzten<br />

zwölf Kalendermonate vor dem<br />

Monat der Geburt des Kindes.<br />

Kalendermonate, in denen<br />

Elterngeld <strong>für</strong> ein älteres<br />

Kind bezogen wurde, werden<br />

nicht berücksichtigt<br />

– mit der Folge, dass sich<br />

der Berechnungszeitraum<br />

um diese Zeit verschiebt.<br />

Das gleiche gilt <strong>für</strong> Kalender­

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