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Ratgeber Familie - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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36<br />

Lebensstandard<br />

Die Vertragsstaaten erkennen das Recht<br />

jedes Kindes auf einen seiner körperlichen,<br />

geistigen, seelischen, sittlichen und<br />

sozialen Entwicklung angemessenen<br />

Lebensstandard an.<br />

Die Rechte des Kindes, Vereinte Nationen<br />

(Auszug Artikel 27)<br />

Höhe der Freibeträge <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong><br />

Je Kind<br />

• 3.648 € <strong>Kinder</strong>freibetrag und<br />

• 2.160 € Freibetrag <strong>für</strong> den Betreuungsund<br />

Erziehungs­ oder Ausbildungsbedarf.<br />

Höhe des <strong>Kinder</strong>geldes<br />

• 154 € monatlich <strong>für</strong> das erste, zweite<br />

und dritte Kind,<br />

• 179 € monatlich <strong>für</strong> jedes weitere Kind.<br />

Was gilt nach Vollendung<br />

des 18. Lebensjahres?<br />

Das gleiche<br />

• bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres,<br />

wenn Ihr Kind arbeitslos ist und bei der<br />

Arbeitsagentur als Arbeitssuchender<br />

gemeldet ist,<br />

• bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,<br />

wenn Ihr Kind<br />

• sich in Schul­ oder Berufsausbildung<br />

befindet,<br />

• eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes<br />

nicht beginnen oder<br />

fortsetzen kann,<br />

• ein freiwilliges soziales oder ökologisches<br />

Jahr oder einen Freiwilligendienst<br />

nach dem gemeinschaftlichen Aktionsprogramm<br />

„Jugend“ oder einen anderen<br />

Dienst im Ausland im Sinne von<br />

§ 14b des Zivildienstgesetzes leistet,<br />

• sich in einer Übergangszeit von höchstens<br />

4 Monaten, insbesondere zwischen<br />

zwei Ausbildungsabschnitten befindet;<br />

• ohne Altersbegrenzung, wenn Ihr Kind<br />

aufgrund einer Behinderung außerstande<br />

ist, sich selbst zu unterhalten und die<br />

Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres<br />

eingetreten ist.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Seit 1. Januar 2007 wurde die bisherige<br />

Altersgrenze vom 27. Lebensjahr auf das<br />

25. Lebensjahr gesenkt. Dies gilt erstmalig<br />

<strong>für</strong> nach dem 01.01.1983 geborene <strong>Kinder</strong>.

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