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Geschäftsbericht BB-NRW 1998 - Bürgschaftsbank NRW

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38<br />

Die Zahl der Arbeitsplatzverluste<br />

durch Insolvenz des Arbeitgebers<br />

liegt <strong>1998</strong> niedriger als im<br />

Vorjahr. Waren 1997 noch rund<br />

554.000 Arbeitnehmer betroffen,<br />

so waren es zum Ende des<br />

Berichtsjahrs rund 500.000. Dabei<br />

beträgt der Rückgang in Westdeutschland<br />

rund 10 % und in Ostdeutschland<br />

rund 8,7 %. Bemerkenswert<br />

sind diese Zahlen insbesondere<br />

vor dem Hintergrund,<br />

daß noch im Vorjahr kräftige Steigerungsraten<br />

von 9,8 % (West)<br />

bzw. 21,2 % (Ost) erreicht worden<br />

waren. Für die Berechnung der<br />

Arbeitsplatzverluste ist nicht nur<br />

auf den Zeitpunkt des Konkursantrags<br />

abzustellen: Bereits bei<br />

einer Schieflage, die nach außen<br />

kaum erkennbar ist, werden viele<br />

Arbeitgeber, um Kosten zu sparen,<br />

Mitarbeiter freisetzen. Einzubeziehen<br />

sind aber auch Personen, die<br />

keinen Anspruch auf Konkursausfallgeld<br />

haben: Gerade in den am<br />

stärksten von Insolvenzen bedrohten<br />

Bereichen des Baus und<br />

des Tertiärsektors finden viele<br />

geringfügig Beschäftigte, Teilzeitangestellte<br />

und auf Honorarbasis<br />

Arbeitende ihr Auskommen.<br />

Arbeitslosigkeit und Unternehmensinsolvenzen<br />

sind doppelt<br />

miteinander verknüpft: Zum<br />

einen werden durch die Pleiten<br />

von Betrieben Arbeitsplätze<br />

vernichtet, zum anderen drängen<br />

Arbeitslose in die Selbständigkeit.<br />

Hier stellt sich unverändert die<br />

Frage, wie stabil ein „erzwungenes<br />

Unternehmertum“ bleibt. Überall<br />

gibt es Förderprogramme, die<br />

den Zweck verfolgen, den Arbeitslosen<br />

aus seiner Abhängigkeit<br />

zu befreien und darüber hinaus<br />

weitere Arbeitsplätze durch neue<br />

Betriebe zu schaffen. Dies allein<br />

vermag jedoch nicht zu helfen,<br />

steht doch auch fest, daß es sich<br />

sowohl bei der Arbeitslosigkeit,<br />

als auch bei den Insolvenzen um<br />

ein Qualifikationsproblem handelt.<br />

Es fehlt vielfach am „Kapital“ im<br />

Sinne der sachlichen und persönlichen<br />

Kompetenz. Hier sieht auch<br />

die <strong>Bürgschaftsbank</strong> für sich ein<br />

hohes Maß an Verantwortung,<br />

das sich löst von der reinen<br />

Beurteilung des Eigenrisikos. Im<br />

Rahmen einer auch sozial verstandenen<br />

Aufgabe müssen<br />

Kreditnehmern die Probleme nach<br />

einem aus ihrer Sicht erkennbaren<br />

Fehlschlag erspart bleiben.

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