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267 - Süderholz

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Nr.26112013 -15- <strong>Süderholz</strong><br />

Der Stimmzettel enthält den Namen der Partei und ihre Kurzbezeichnung, den Namen der Bewerbung sowie zwei Kreise, die<br />

mit ,,Ja" bzw. ,,Nein" beschriftet sind, für die Kennzeichnung.<br />

Der Wahlberechtigte gibt seine Stimme in der Weíse ab, dass er auf dem Stimmzettel durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz<br />

oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, ob er dem Wahlvorschlag zustimmt oder nicht zustimmt.<br />

Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzeltel ist von dem Wahlberechtigten in die Wahlurne zu legen.<br />

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des<br />

Wahlergebnisses im Wahlbezirk für die einzelnen Wahlen sind öffenllich.<br />

Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

6. Wahlberecht¡gte mit Wahlschein und Briefwahlunterlagen haben bei der Bürgermeisterwahl nachfolgende<br />

Besonderheiten zu beachten :<br />

6.1 Wahlberechtigte, die einen gelben Wahlschein lür die Bürgermeisterwahl haben, können an der Wahl<br />

des Bürgermeisters in dem Wahlgebiet, für das der Wahlschein gilt,<br />

a)<br />

b)<br />

teilnehmen<br />

durch Slimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder<br />

durch Briefwahl<br />

6.2 Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im jeweils verschlossenen<br />

Stimmzettelumschlag) und dem jeweiligen unferschriebenen Wahlschein so rechlzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle übersenden, dasser dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der<br />

angegebenen Stelle abgeEeben werden.<br />

7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrechl für die Bürgermeisterwahl nur einmal und nur persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit<br />

Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ($ 107a Abs. 1 und 3 des<br />

Strafgesetzbuches).<br />

Ort, Datum<br />

Poggendorf, 14.01.2013<br />

'l) Nichtzulreffendes löschen bzw. stroichen.<br />

2) Gegebenenfalls andere Bezeichnung einselzen<br />

3) Fúr Gemeinden, die nur einen Wahlbezirk bilden<br />

4) Für cemelnderì/ Städte, die in mehr als einen Wâhlbez¡rk eingeteilt sind.<br />

5) Nur bei gesonderter Festslellung des Briefwahlergebnisses.<br />

6) Nur bei Einbezlehung des Bdefwahlergsbnisses in d¡e Urnenwahlbê¡rke<br />

Siegel -<br />

Die Gemeindevertretung fasste auf ihrer Sitzung<br />

am 12.11.2012 folgenden Beschluss :<br />

1. Beschluss 54112<br />

Verkauf eines Grundstlicks in der Gemarkung Klevenow,<br />

Flur 2<br />

Die Gemeindevertretung fasste auf ihrer Sitzung<br />

am 13.12.2012 folgende Beschlüsse :<br />

1. Beschluss 55/12<br />

Einziehung des sonstigen öffentlichen Vy'eges 048a und SÖ<br />

048, Abschnitt2 an der A20bei Groß Bisdorf<br />

2. Beschluss 56/12<br />

Bestätigung des Maßnahmeprogranìms 2013 fur die Städtebauförderung,,Historischer<br />

Ort Griebenow"<br />

3. Beschluss 57112<br />

Dritte Satzung zur Anderung der Hauptsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Süderholz</strong><br />

Die Gemeindewahlbehörde<br />

Handschrift lichs Uñterschr¡fl<br />

4. Beschluss 58/12<br />

Neunte Satzung zur Anderung der Satzung der Gemeinde <strong>Süderholz</strong><br />

übel die Umlage der Abwasserabgabe für Kleineinleiter<br />

auf die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten<br />

(Kleineinleitersatzung)<br />

5. Beschluss 59/12<br />

Erste Satzung zur Anderung Satzung über die Aufwandsentschädigungen<br />

ftir den Beleich der Freiwilligen Feuerwehr der<br />

Gemeinde <strong>Süderholz</strong><br />

6. Beschluss 60/12<br />

Ubertragungsvertrag zwischen der Gemeinde <strong>Süderholz</strong> und<br />

dem SV Kandelin<br />

7. Beschluss 61112<br />

Stellungnahme zur l. Ergänzung zur Satzung zum B-Plan Nr.<br />

16 Sondergebiet,,Photovoltaikanlage Stoltenhäger Straße"<br />

der Stadt Grimmen<br />

8. Beschluss 62112<br />

Stellungnahme zur Satzung zum Bebauungsplan Nr. 20 Sonder-<br />

gebiet,,Photovoltaikanlage Am Vorland" der Stadt Grimmen

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