267 - Süderholz
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Nr.26112013 -15- <strong>Süderholz</strong><br />
Der Stimmzettel enthält den Namen der Partei und ihre Kurzbezeichnung, den Namen der Bewerbung sowie zwei Kreise, die<br />
mit ,,Ja" bzw. ,,Nein" beschriftet sind, für die Kennzeichnung.<br />
Der Wahlberechtigte gibt seine Stimme in der Weíse ab, dass er auf dem Stimmzettel durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz<br />
oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, ob er dem Wahlvorschlag zustimmt oder nicht zustimmt.<br />
Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzeltel ist von dem Wahlberechtigten in die Wahlurne zu legen.<br />
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des<br />
Wahlergebnisses im Wahlbezirk für die einzelnen Wahlen sind öffenllich.<br />
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
6. Wahlberecht¡gte mit Wahlschein und Briefwahlunterlagen haben bei der Bürgermeisterwahl nachfolgende<br />
Besonderheiten zu beachten :<br />
6.1 Wahlberechtigte, die einen gelben Wahlschein lür die Bürgermeisterwahl haben, können an der Wahl<br />
des Bürgermeisters in dem Wahlgebiet, für das der Wahlschein gilt,<br />
a)<br />
b)<br />
teilnehmen<br />
durch Slimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder<br />
durch Briefwahl<br />
6.2 Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im jeweils verschlossenen<br />
Stimmzettelumschlag) und dem jeweiligen unferschriebenen Wahlschein so rechlzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag<br />
angegebenen Stelle übersenden, dasser dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der<br />
angegebenen Stelle abgeEeben werden.<br />
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrechl für die Bürgermeisterwahl nur einmal und nur persönlich ausüben.<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit<br />
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ($ 107a Abs. 1 und 3 des<br />
Strafgesetzbuches).<br />
Ort, Datum<br />
Poggendorf, 14.01.2013<br />
'l) Nichtzulreffendes löschen bzw. stroichen.<br />
2) Gegebenenfalls andere Bezeichnung einselzen<br />
3) Fúr Gemeinden, die nur einen Wahlbezirk bilden<br />
4) Für cemelnderì/ Städte, die in mehr als einen Wâhlbez¡rk eingeteilt sind.<br />
5) Nur bei gesonderter Festslellung des Briefwahlergebnisses.<br />
6) Nur bei Einbezlehung des Bdefwahlergsbnisses in d¡e Urnenwahlbê¡rke<br />
Siegel -<br />
Die Gemeindevertretung fasste auf ihrer Sitzung<br />
am 12.11.2012 folgenden Beschluss :<br />
1. Beschluss 54112<br />
Verkauf eines Grundstlicks in der Gemarkung Klevenow,<br />
Flur 2<br />
Die Gemeindevertretung fasste auf ihrer Sitzung<br />
am 13.12.2012 folgende Beschlüsse :<br />
1. Beschluss 55/12<br />
Einziehung des sonstigen öffentlichen Vy'eges 048a und SÖ<br />
048, Abschnitt2 an der A20bei Groß Bisdorf<br />
2. Beschluss 56/12<br />
Bestätigung des Maßnahmeprogranìms 2013 fur die Städtebauförderung,,Historischer<br />
Ort Griebenow"<br />
3. Beschluss 57112<br />
Dritte Satzung zur Anderung der Hauptsatzung der Gemeinde<br />
<strong>Süderholz</strong><br />
Die Gemeindewahlbehörde<br />
Handschrift lichs Uñterschr¡fl<br />
4. Beschluss 58/12<br />
Neunte Satzung zur Anderung der Satzung der Gemeinde <strong>Süderholz</strong><br />
übel die Umlage der Abwasserabgabe für Kleineinleiter<br />
auf die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten<br />
(Kleineinleitersatzung)<br />
5. Beschluss 59/12<br />
Erste Satzung zur Anderung Satzung über die Aufwandsentschädigungen<br />
ftir den Beleich der Freiwilligen Feuerwehr der<br />
Gemeinde <strong>Süderholz</strong><br />
6. Beschluss 60/12<br />
Ubertragungsvertrag zwischen der Gemeinde <strong>Süderholz</strong> und<br />
dem SV Kandelin<br />
7. Beschluss 61112<br />
Stellungnahme zur l. Ergänzung zur Satzung zum B-Plan Nr.<br />
16 Sondergebiet,,Photovoltaikanlage Stoltenhäger Straße"<br />
der Stadt Grimmen<br />
8. Beschluss 62112<br />
Stellungnahme zur Satzung zum Bebauungsplan Nr. 20 Sonder-<br />
gebiet,,Photovoltaikanlage Am Vorland" der Stadt Grimmen