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die Bremsproben mit allen Bremssystemen.<br />
Je nach Situation kommen noch Probe- und<br />
Profi lfahrten dazu. Wenn alles in Ordnung ist,<br />
erhält das Fahrzeug die <strong>RhB</strong>-Zulassung und<br />
– als sichtbares Zeichen – das <strong>RhB</strong>-Zulassungsschild.<br />
Für jedes Fahrzeug wird auch eine Betriebsbewilligung<br />
vom Bundesamt für Verkehr<br />
(BAV) erteilt. Eine für jedes Fremdfahrzeug<br />
individuell erstellte Betriebsvorschrift enthält<br />
alle Punkte, die beim Einsatz des Fahrzeuges<br />
auf dem Netz der <strong>RhB</strong> zu beachten sind.<br />
Gerade bei diesen Zweiweg-Baufahrzeugen ist<br />
die Kontrolle der Bremssysteme sehr wichtig,<br />
insbesondere wenn die Übertragung der Zug-<br />
und Bremskräfte nicht über die Pneus auf den<br />
Schienenkopf, sondern über Reibtrommeln<br />
oder über eigene Antriebs- und Bremsausrüstungen<br />
auf die Schienenräder erfolgt. Die<br />
Reibung zwischen Eisenbahnrad und Schiene<br />
(Stahl auf Stahl) ist ja bekanntlich wesentlich<br />
geringer als zwischen Pneu und Schiene. Bei<br />
ungünstigen Adhäsionsverhältnissen (schmutzigen<br />
Schienen im Baustellenverkehr) ist die<br />
Gleitgefahr nicht zu unterschätzen und auf eine<br />
Zweiweg-Menzi-Muck «A91 V2 mobil».<br />
genügende Sicherheit gegen das Abrutschen<br />
zu achten. Allenfalls muss die maximal zu<br />
befahrende Neigung begrenzt werden.<br />
Höchstes Ziel bleibt nach wie vor, durch eine<br />
fach- und betriebsgerechte Abnahme, eine<br />
auf jedes Fahrzeug abgestimmte Betriebsvorschrift,<br />
eine sorgfältige Ausbildung des Bedienpersonales<br />
sowie einen ordnungsgemässen<br />
Unterhalt, einen sicheren und unfallfreien<br />
Einsatz dieser Fremdfahrzeuge auf dem Netz<br />
der <strong>RhB</strong> zu gewährleisten.<br />
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IR 04/2006