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Ausgabe 4 - RhB

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die Bremsproben mit allen Bremssystemen.<br />

Je nach Situation kommen noch Probe- und<br />

Profi lfahrten dazu. Wenn alles in Ordnung ist,<br />

erhält das Fahrzeug die <strong>RhB</strong>-Zulassung und<br />

– als sichtbares Zeichen – das <strong>RhB</strong>-Zulassungsschild.<br />

Für jedes Fahrzeug wird auch eine Betriebsbewilligung<br />

vom Bundesamt für Verkehr<br />

(BAV) erteilt. Eine für jedes Fremdfahrzeug<br />

individuell erstellte Betriebsvorschrift enthält<br />

alle Punkte, die beim Einsatz des Fahrzeuges<br />

auf dem Netz der <strong>RhB</strong> zu beachten sind.<br />

Gerade bei diesen Zweiweg-Baufahrzeugen ist<br />

die Kontrolle der Bremssysteme sehr wichtig,<br />

insbesondere wenn die Übertragung der Zug-<br />

und Bremskräfte nicht über die Pneus auf den<br />

Schienenkopf, sondern über Reibtrommeln<br />

oder über eigene Antriebs- und Bremsausrüstungen<br />

auf die Schienenräder erfolgt. Die<br />

Reibung zwischen Eisenbahnrad und Schiene<br />

(Stahl auf Stahl) ist ja bekanntlich wesentlich<br />

geringer als zwischen Pneu und Schiene. Bei<br />

ungünstigen Adhäsionsverhältnissen (schmutzigen<br />

Schienen im Baustellenverkehr) ist die<br />

Gleitgefahr nicht zu unterschätzen und auf eine<br />

Zweiweg-Menzi-Muck «A91 V2 mobil».<br />

genügende Sicherheit gegen das Abrutschen<br />

zu achten. Allenfalls muss die maximal zu<br />

befahrende Neigung begrenzt werden.<br />

Höchstes Ziel bleibt nach wie vor, durch eine<br />

fach- und betriebsgerechte Abnahme, eine<br />

auf jedes Fahrzeug abgestimmte Betriebsvorschrift,<br />

eine sorgfältige Ausbildung des Bedienpersonales<br />

sowie einen ordnungsgemässen<br />

Unterhalt, einen sicheren und unfallfreien<br />

Einsatz dieser Fremdfahrzeuge auf dem Netz<br />

der <strong>RhB</strong> zu gewährleisten.<br />

15<br />

IR 04/2006

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