Nachwuchsförderung im Strahlenschutz - Fachverband für ...
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tigt. Um letzteres Herzustellen ist es nicht möglich U-235 komplett aus dem Isotopengemisch<br />
zu entfernen. Folglich entsteht bei der Anreicherung auch abgereichertes<br />
Uran, bei welchem der U-235-Massenanteil von 0,35% gemessen wird. Dieser Wert<br />
entspricht mit nur geringer Abweichung dem Messergebnis des Uranschnapsglases.<br />
Es kann somit der Schluss gezogen werden, dass dieses Glas mit sehr großer Wahrscheinlichkeit<br />
nach 1950 hergestellt wurde.<br />
IV. 4. Bundesgesetzblatt zu den Freigrenzen<br />
Ist die Menge an den radioaktiven Stoffen in diesem Glas überhaupt in Deutschland<br />
gestattet <strong>für</strong> den privaten Besitzer? Um diese Frage zu klären reicht ein Blick in das<br />
Bundesgesetzblatt von 2001: 23<br />
Isotop Erlaubt Enthalten<br />
U-238 10000 Bq 10 Bq/g 4,45 Bq/g<br />
U-235 10000 Bq 10 Bq/g 0,10 Bq/g<br />
Th-234 100000 Bq 1000 Bq/g 4,45 Bq/g<br />
Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass die jeweiligen Isotope <strong>im</strong> Uranschnapsglas<br />
unterhalb der Freigrenzen liegen und somit das Besitzen von Uranglas erlaubt ist.<br />
IV. 5. Folgen <strong>für</strong> den Besitzer<br />
Natürlich stellt sich die Frage nach der Bedenklichkeit bei der tatsächlichen Anwendung<br />
eines solchen Glases. Allein schon durch die Anwesenheit von „Uran“ <strong>im</strong> Namen<br />
suggeriert es eine gewisse Skepsis gegenüber dem Gegenstand. Effektiv enthält<br />
das Schnapsglas 26 mg Uran. Mit diesem Wert kann man aber nicht abschätzen ob<br />
das Glas gefährlich ist oder nicht. Diese Frage lässt sich über die Äquivalenzdosis<br />
klären. Als gefährliche Substanzen sind nur Uran, Thorium und Protactinium zu betrachten,<br />
da diese die größte Aktivität <strong>im</strong> Glas besitzen.<br />
23 Bundesgesetzblatt, S.1797<br />
Tb IV.6<br />
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