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Nachwuchsförderung im Strahlenschutz - Fachverband für ...

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tigt. Um letzteres Herzustellen ist es nicht möglich U-235 komplett aus dem Isotopengemisch<br />

zu entfernen. Folglich entsteht bei der Anreicherung auch abgereichertes<br />

Uran, bei welchem der U-235-Massenanteil von 0,35% gemessen wird. Dieser Wert<br />

entspricht mit nur geringer Abweichung dem Messergebnis des Uranschnapsglases.<br />

Es kann somit der Schluss gezogen werden, dass dieses Glas mit sehr großer Wahrscheinlichkeit<br />

nach 1950 hergestellt wurde.<br />

IV. 4. Bundesgesetzblatt zu den Freigrenzen<br />

Ist die Menge an den radioaktiven Stoffen in diesem Glas überhaupt in Deutschland<br />

gestattet <strong>für</strong> den privaten Besitzer? Um diese Frage zu klären reicht ein Blick in das<br />

Bundesgesetzblatt von 2001: 23<br />

Isotop Erlaubt Enthalten<br />

U-238 10000 Bq 10 Bq/g 4,45 Bq/g<br />

U-235 10000 Bq 10 Bq/g 0,10 Bq/g<br />

Th-234 100000 Bq 1000 Bq/g 4,45 Bq/g<br />

Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass die jeweiligen Isotope <strong>im</strong> Uranschnapsglas<br />

unterhalb der Freigrenzen liegen und somit das Besitzen von Uranglas erlaubt ist.<br />

IV. 5. Folgen <strong>für</strong> den Besitzer<br />

Natürlich stellt sich die Frage nach der Bedenklichkeit bei der tatsächlichen Anwendung<br />

eines solchen Glases. Allein schon durch die Anwesenheit von „Uran“ <strong>im</strong> Namen<br />

suggeriert es eine gewisse Skepsis gegenüber dem Gegenstand. Effektiv enthält<br />

das Schnapsglas 26 mg Uran. Mit diesem Wert kann man aber nicht abschätzen ob<br />

das Glas gefährlich ist oder nicht. Diese Frage lässt sich über die Äquivalenzdosis<br />

klären. Als gefährliche Substanzen sind nur Uran, Thorium und Protactinium zu betrachten,<br />

da diese die größte Aktivität <strong>im</strong> Glas besitzen.<br />

23 Bundesgesetzblatt, S.1797<br />

Tb IV.6<br />

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