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KMU I: Zusammenfassung (2006)

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Vorlesungsnotizen <strong>KMU</strong>-Recht I <strong>2006</strong>/07<br />

4. Kinder<br />

Die Mutterschaftsversicherung wird aus der EO bezahlt. Es ist eine Volksversicherung,<br />

deshalb sind alle versichert, die der AHV unterstanden haben (best. VSS).<br />

Berücksichtigen muss man das Risiko des Hinterlassen sein oder auch Invalidität. Dann<br />

hat man einen grossen Bedarf an Finanzen.<br />

● Abschluss einer Krankentaggeldversicherung<br />

→ max. 400-600 Tage<br />

● Freiwillige 2. Säule<br />

→ sie sind nicht obligatorisch versichert → gewisser Versicherungsschutz für<br />

Invalidität, Alter, Tod → man muss es immer einbezahlen, weiss aber nie, wie es<br />

läuft → Alternativen prüfen (Versicherung für Krankheit, Invalidität, aber nicht<br />

steuerfrei, oder besser freiwillige berufliche Vorsorge) Prüfen, was in welchem Fall<br />

am besten ist. Auch Anwartschaften mitberücksichtigen, etc.<br />

3.2 Selbstständigkeit als <strong>KMU</strong>-Problem<br />

Selbstständig im sozialversicherungsrechtlichen Sinn ist nur, was nicht unselbstständig ist.<br />

Es gibt auch solche, die sich selbstständig fühlen. Diese haben aber eine Zwischenposition<br />

(berufliche Vorsorge und Arbeitslosen Situation).<br />

Wenn jemand selbstständig ist, heisst das nicht, dass er auch Arbeitgeber ist.<br />

Entscheidend ist, dass jemand angestellt ist. Wer auf der anderen Seite steht (nat./jur.<br />

Person) spielt keine Rolle. Oft haben Selbstständige auch Angestellte.<br />

<strong>KMU</strong>-Gründung ohne gleichzeitige Gründung von Sozialversicherungs- und Steuerrecht<br />

ist Natur fremd. Man muss beide Spektren gemeinsam sehen. Es ist einigermassen<br />

stimmig und harmonisch. Das System ist aber variabel. Je nach Grösse und familiärer<br />

Situation kann es unterschiedliche Präferenzen in die eine oder andere Richtung geben.<br />

3.3 Unselbstständigkeit → Selbstständigkeit<br />

Arbeitslosenversicherung<br />

Die Arbeitslosenversicherung fördert die Selbstständigkeit. Sie bezahlt bestimmte<br />

Taggelder, wenn jemand die Selbstständigkeit anstrebt.<br />

Die Arbeitslosenversicherung hat ein unfreundliches System und weiss, wie sie das Geld<br />

zusammen hält. Sie wollen, dass die Leute nicht mehr arbeitslos sind. Mit den Taggeldern<br />

investiert man und schlussendlich lohnt sich das für die Versicherung.<br />

Man legt ein einigermassen gutes Projekt vor für die eigene Existenz. Danach bezieht die<br />

Person ja keine Arbeitslosentaggelder mehr. Und falls sie danach wieder arbeitslos wird,<br />

bekommt die Person sowieso keine Taggelder.<br />

Dies erfolgt gestützt auf eine konjunkturpolitische Kompetenz: Art. 114 BV. Diese<br />

Förderung hat nicht nur den Spareffekt, sondern auch den wirtschaftspolitischen.<br />

In den 90er-Jahren stieg die Zahl der Brockenstuben und Imbissständen stetig an. Es gab<br />

sehr viele Arbeitslose und sahen in der Selbstständigkeit eine Möglichkeit.<br />

Es ist aber nicht zu empfehlen, diese Taggelder in Anspruch zu nehmen. Es gibt den Art.<br />

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