07.10.2013 Aufrufe

KMU I: Zusammenfassung (2006)

KMU I: Zusammenfassung (2006)

KMU I: Zusammenfassung (2006)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vorlesungsnotizen <strong>KMU</strong>-Recht I <strong>2006</strong>/07<br />

2. Sitz: Zug → Innerhalb der Schweiz frei wählbar (OR 776, ZGB 56) Wenn dort<br />

keine Niederlassung, muss ein Domizil erklärt werden. Es ist dann eine typische<br />

Briefkastenfirma. Ein Büro führt dann die Buchhaltung, etc. und bestätigt mit der<br />

Domizilannahmeerklärung, dass sie der GmbH Domizil gewähren. Die Post kommt<br />

dann dorthin.<br />

3. Domizil: Ebikon → Ort, wo die Gesellschaft effektiv geführt wird.<br />

4. Rechtsform: GmbH<br />

5. Statutendatum: Datum der Statuten<br />

6. Zweck: Betrieb einer Karosserie- und Autoreparaturwerkstätte<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

11.<br />

12.<br />

13.<br />

14. Eingetragene Personen: Urs Flink / Barbara Flink, Gesellschafter und<br />

Geschäftsführer, Z: Einzelunterschrift<br />

Nach neuem Recht sind CHF 20'000.- voll liberiert und keine Obergrenze massgebend.<br />

Stammanteile in geltendem Recht: jeder Gesellschafter darf nur 1 Stammeinlage haben.<br />

Nach neuem Recht sind mehrere Stammeinlagen zulässig. Nach geltendem Recht ist es<br />

mühsam, wenn ein neuer Gesellschafter hinzu kommt. Dann müssten neue<br />

Stammeinlagen geschaffen werden. Nach neuem Recht wird das vereinfacht.<br />

3) Bareinlage<br />

Wenn nicht bar liberiert wird, gibt es zum Schutz der Gläubiger ein besonderes Verfahren.<br />

Es ist ein Sacheinlagevertrag/-gründung oder ein Sachübernahmevertrag/-gründung. Es<br />

ist eine qualifizierte Gründung.<br />

Die Sacheinlage wird liberiert mit der Sache, die eingelegt wird. Bei der Übernahme<br />

verpflichtet sich die Gesellschaft bereits im Gründungsstadium zur Übernahme.<br />

Die besonderen Vorschriften sind nötig, damit die Einlagen nicht zu hoch bewertet<br />

werden. → Art. 778 OR<br />

Das Problem liegt darin, dass man zwar in den Statuten den Wert angeben muss, aber es<br />

wird nicht überprüft. Nach neuem Recht wird das nun ähnlich dem AG-Recht gemacht.<br />

Dort gelten viel strengere Anforderungen. Es braucht einen Gründungsbericht und einen<br />

Prüfungsbestätigung.<br />

Das Grundstück hat einen relativ hohen Wert im Gegensatz zum geringen Kapital der<br />

GmbH. Kombinierte Sacheinlage- und Sachübernahme → wenn der Wert der<br />

eingebrachten Sache nicht mit der Einlage übereinstimmt. → Abschluss eines<br />

Sacheinlage- und Sachübernahmevertrags<br />

Die CHF 10'000.- werden an ihre Bareinlage angerechnet und die CHF 490'000.- werden<br />

als Darlehen angesehen. Es wird ihr als Forderung gutgeschrieben.<br />

Die Gründungsurkunde wird entsprechend ergänzt.<br />

-9-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!