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KMU I: Zusammenfassung (2006)

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Vorlesungsnotizen <strong>KMU</strong>-Recht I <strong>2006</strong>/07<br />

9a AVIG (Rz 271).<br />

Wenn jemand seine Stelle verliert, sind viele Voraussetzungen zu erfüllen, damit Beiträge<br />

nach AVIG ausgerichtet werden.<br />

Voraussetzungen:<br />

● Während 2 Jahren<br />

● mehr als 12 Monate Beiträge bezahlt<br />

Während der Rahmenfrist von 2 Jahren kann man Leistungen beziehen, z.B. 400<br />

Taggelder. Die Höhe bestimmt sich nach der Höhe der geleisteten Beiträgen in der<br />

Rahmenfrist.<br />

Wenn jemand keine Selbstständigkeitstaggelder bezogen hat, verlängert man ihm die<br />

Frist. So wird er nicht bestraft, wenn die Selbstständigkeit nicht klappt. Er kann ausserhalb<br />

dieser Rahmenfrist auf die bereits bezogene Rahmenfrist zurückgreifen.<br />

Diese Massnahme ist sozial gerecht und ist billig. Nur wenn der Person die Selbstständigkeit<br />

nicht gelingt, muss man bezahlen.<br />

Berufliche Vorsorge<br />

Viel wichtiger als die Arbeitslosenversicherung ist die berufliche Vorsorge. Ca. 60% der<br />

Personen versteuert kein Vermögen. Das höchste, was sie haben, ist die berufliche<br />

Vorsorge. Jemand, der 40-50 Jahre alt ist, hat dort mehrere CHF 100'000.- dort.<br />

Wie bekommt man diese Summer heraus?<br />

Es gibt den Grundsatz der Bindung des Vorsorgevermögens. Bei einem Jobwechsel wird<br />

der Betrag von der einen Vorsorgekasse zur anderen transferiert.<br />

Die staatlichen Ausgaben würden steigen, wenn man diese Regelung lockern würde.<br />

Wenn jemand sein ganzes BVG verpulvert, muss der Staat Ergänzungsleistungen<br />

bezahlen.<br />

Es gibt 3 Möglichkeiten, um das Geld zu bekommen:<br />

● Selbstständigkeit<br />

● Erwerb von Immobilien → nicht ganz: das Geld bleibt gebunden (im Todesfall muss<br />

dieses Geld an die Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt werden)<br />

● Auswanderung<br />

● Summe kleiner als 1 Jahresbeitrag.<br />

Bsp: Italien/Spanien<br />

Viele Menschen, die zur Zeit der Arbeitsrekrutierung in die Schweiz gekommen sind,<br />

gehen zurück in ihre Heimat mit 60 Jahren. Innerstaatlich wird nicht mehr alles ausbezahlt<br />

in einem Vorsorgefall.<br />

EU-Freizügigkeit: Bilaterale I (Juni 2002) → 5-jährige Übergangsfrist bis 2007<br />

Bis dahin sind noch Dinge möglich, die danach nicht mehr möglich sind. Man kann in allen<br />

europäischen Ländern herumwandern und bekommt von überall her eine Teilrente. Neu<br />

besteht in Abweichung zum FZG ein Auszahlungsverbot von Freizügigkeitsleistungen. Die<br />

Leistungen werden beim Eintritt des Risikos nicht mehr das Geld, sondern nur noch<br />

Renten.<br />

Die Leute bekommen jetzt also noch das ganze Geld ausbezahlt und können sich in ihrer<br />

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