KMU I: Zusammenfassung (2006)
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Vorlesungsnotizen <strong>KMU</strong>-Recht I <strong>2006</strong>/07<br />
oben genannten Beispiel war es aber sehr bitter. Die Leute waren alle über-obligatorisch<br />
versichert. Der Sicherheitsfonds damals versicherte nur die gesetzlichen<br />
Mindestleistungen. Aber im Gegensatz zu dem, was sie bekommen hätten, wenn das<br />
Geld nicht verscherbelt worden wäre, ist es sehr wenig. Das war aber sehr unbillig. Nun<br />
sind die reglementarischen Leistungen bis zum BVG-Maximum versichert (also CHF<br />
106'000.-). Also kommen 92-96% zu ihren Leistungen. Dieser Crash führte zur<br />
Verbesserung des Sicherheitsfonds.<br />
Annahme: Die Flinks gehen Bankrott und haben bereits im vorhergehenden Jahr keine<br />
Beiträge mehr bezahlt. Was geschieht nun mit dem angestellten Mechaniker?<br />
Es kann sein, dass ein Glied des Vorsorgewerks Bankrott geht. Auch dann springt der<br />
Vorsorgefonds ein.<br />
Fragen<br />
1. Limit von CHF 19'350.- → BVG-Beiträge<br />
Bei einem Nebenerwerb von bis zu CHF 2'000.- jährlich kann man sich von der<br />
AHV/IV/EO-Pflicht (und separat von der UV-Pflicht) befreien. Daneben muss es<br />
aber eine Haupttätigkeit oder -erwerb geben. → Erheblichkeitsgrenze<br />
Ab 8 Stunden pro Woche ist auch die NBU-Versicherung obligatorisch<br />
CHF 106'000.- → obere Grenze für ALV und UV<br />
2. mit Skript ausrechnen<br />
3. Anmeldung bei AHV durch Arbeitgeber → AHV-Karte einreichen und Beiträge<br />
bezahlen → AHV/IV/EO/ALV erledigt<br />
Vorsorgeeinrichtung suchen → verschiedene Anbieter vergleichen<br />
Unfallversicherung: SUVA oder anderer Versicherer → bei der SUVA melden und<br />
bezahlen → Versicherung besteht von Anfang an → hinter den Unfallversicherungen<br />
steht auch wieder eine Ersatzkasse<br />
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