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Geschäftsbericht 2011 - Tom Tailor

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begrenzter Nutzungsdauer entsprechend der Dauer ihrer<br />

Nutzung, die zwischen drei und siebzehn Jahren liegt, planmäßig<br />

linear abgeschrieben.<br />

Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer<br />

werden regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, auf<br />

ihre Werthaltigkeit überprüft und bei ggf. eingetretener Wertminderung<br />

auf ihren erzielbaren Betrag angepasst. Wenn<br />

der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige<br />

Abschreibung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf<br />

die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten.<br />

Die Abschreibungen und Wertminderungen werden innerhalb<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten<br />

„Abschreibungen“ ausgewiesen.<br />

Entwicklungskosten werden als laufender Aufwand erfasst,<br />

da die Aktivierungsvoraussetzungen des lAS 38 nicht erfüllt<br />

sind. Es handelt sich im Wesentlichen um die Kosten der<br />

Entwicklung von Kollektionen sowie für den Aufbau neuer<br />

Produktlinien.<br />

SACHANLAGEN<br />

Das gesamte Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten gem. IAS 16 abzüglich planmäßiger<br />

und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die<br />

Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden entsprechend<br />

dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode<br />

vorgenommen. Sofern abnutzbare Vermögenswerte des<br />

Sachanlagevermögens unterschiedliche Nutzungsdauern<br />

aufweisen, werden sie gesondert planmäßig abgeschrieben.<br />

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis<br />

150,00 EUR werden unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten<br />

im Zugangsjahr in voller Höhe im Aufwand erfasst.<br />

Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich<br />

folgende Nutzungsdauern zugrunde:<br />

Nutzungsdauern Sachanlagevermögen<br />

Nutzungsdauer<br />

Jahre<br />

Ladeneinrichtung und Mietereinbauten 5 – 10<br />

IT-Equipment und technische Anlagen 3 – 10<br />

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1– 5<br />

Sowohl die Nutzungsdauern als auch die Anschaffungskosten<br />

werden periodisch auf ihre Übereinstimmung<br />

mit dem wirtschaftlichen Nutzenverlauf überprüft. Bei Hinweisen<br />

darauf, dass der erzielbare Betrag eines Vermögensgegenstands<br />

seinen Buchwert unterschreiten könnte,<br />

werden Wertminderungstests vorgenommen.<br />

WERTMINDERUNG VON VERMÖGENSWERTEN<br />

Der TOM TAILOR-Konzern überprüft die Werthaltigkeit<br />

immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen, sobald<br />

Hinweise auf eine mögliche Wertminderung bekannt<br />

werden. Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des<br />

Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag beurteilt. Der erzielbare<br />

Betrag entspricht dem höheren der beiden Werte<br />

aus dem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem<br />

Barwert des zurechenbaren künftigen Cashflows durch<br />

die fortgeführte Nutzung des Vermögenswerts. Liegt der<br />

Buchwert über dem erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert<br />

um die sich ergebende Differenz außerplanmäßig<br />

abgeschrieben. Sofern die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene<br />

außerplanmäßige Abschreibung entfallen,<br />

werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.<br />

Der jährliche Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder<br />

Firmenwert aus der Erstkonsolidierung sowie sonstiger<br />

immaterieller Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer<br />

erfolgt auf Ebene der für den Test relevanten Zahlungsmittel<br />

generierenden Einheit. Die Werthaltigkeit wird<br />

durch Gegenüberstellung des Buchwerts der Zahlungsmittel<br />

generierenden Einheit einschließlich des zuzurechnenden<br />

Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. des Buchwerts der<br />

sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter<br />

Nutzungsdauer und des erzielbaren Betrags bestimmt.<br />

Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag des Geschäftsbereichs,<br />

liegt in Höhe der Differenz eine erfolgswirksam<br />

zu erfassende Wertminderung vor. Ein außerplanmäßig<br />

abgeschriebener Geschäfts- oder Firmenwert wird<br />

in Folgejahren nicht wieder durch Zuschreibungen berichtigt.

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