Geschäftsbericht 2011 - Tom Tailor
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begrenzter Nutzungsdauer entsprechend der Dauer ihrer<br />
Nutzung, die zwischen drei und siebzehn Jahren liegt, planmäßig<br />
linear abgeschrieben.<br />
Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer<br />
werden regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, auf<br />
ihre Werthaltigkeit überprüft und bei ggf. eingetretener Wertminderung<br />
auf ihren erzielbaren Betrag angepasst. Wenn<br />
der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige<br />
Abschreibung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf<br />
die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten.<br />
Die Abschreibungen und Wertminderungen werden innerhalb<br />
der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten<br />
„Abschreibungen“ ausgewiesen.<br />
Entwicklungskosten werden als laufender Aufwand erfasst,<br />
da die Aktivierungsvoraussetzungen des lAS 38 nicht erfüllt<br />
sind. Es handelt sich im Wesentlichen um die Kosten der<br />
Entwicklung von Kollektionen sowie für den Aufbau neuer<br />
Produktlinien.<br />
SACHANLAGEN<br />
Das gesamte Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten gem. IAS 16 abzüglich planmäßiger<br />
und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die<br />
Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden entsprechend<br />
dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode<br />
vorgenommen. Sofern abnutzbare Vermögenswerte des<br />
Sachanlagevermögens unterschiedliche Nutzungsdauern<br />
aufweisen, werden sie gesondert planmäßig abgeschrieben.<br />
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis<br />
150,00 EUR werden unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten<br />
im Zugangsjahr in voller Höhe im Aufwand erfasst.<br />
Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich<br />
folgende Nutzungsdauern zugrunde:<br />
Nutzungsdauern Sachanlagevermögen<br />
Nutzungsdauer<br />
Jahre<br />
Ladeneinrichtung und Mietereinbauten 5 – 10<br />
IT-Equipment und technische Anlagen 3 – 10<br />
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1– 5<br />
Sowohl die Nutzungsdauern als auch die Anschaffungskosten<br />
werden periodisch auf ihre Übereinstimmung<br />
mit dem wirtschaftlichen Nutzenverlauf überprüft. Bei Hinweisen<br />
darauf, dass der erzielbare Betrag eines Vermögensgegenstands<br />
seinen Buchwert unterschreiten könnte,<br />
werden Wertminderungstests vorgenommen.<br />
WERTMINDERUNG VON VERMÖGENSWERTEN<br />
Der TOM TAILOR-Konzern überprüft die Werthaltigkeit<br />
immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen, sobald<br />
Hinweise auf eine mögliche Wertminderung bekannt<br />
werden. Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des<br />
Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag beurteilt. Der erzielbare<br />
Betrag entspricht dem höheren der beiden Werte<br />
aus dem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem<br />
Barwert des zurechenbaren künftigen Cashflows durch<br />
die fortgeführte Nutzung des Vermögenswerts. Liegt der<br />
Buchwert über dem erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert<br />
um die sich ergebende Differenz außerplanmäßig<br />
abgeschrieben. Sofern die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene<br />
außerplanmäßige Abschreibung entfallen,<br />
werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.<br />
Der jährliche Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder<br />
Firmenwert aus der Erstkonsolidierung sowie sonstiger<br />
immaterieller Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer<br />
erfolgt auf Ebene der für den Test relevanten Zahlungsmittel<br />
generierenden Einheit. Die Werthaltigkeit wird<br />
durch Gegenüberstellung des Buchwerts der Zahlungsmittel<br />
generierenden Einheit einschließlich des zuzurechnenden<br />
Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. des Buchwerts der<br />
sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter<br />
Nutzungsdauer und des erzielbaren Betrags bestimmt.<br />
Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag des Geschäftsbereichs,<br />
liegt in Höhe der Differenz eine erfolgswirksam<br />
zu erfassende Wertminderung vor. Ein außerplanmäßig<br />
abgeschriebener Geschäfts- oder Firmenwert wird<br />
in Folgejahren nicht wieder durch Zuschreibungen berichtigt.