PDF, 43.0 MB - Aarau
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Gestaltungsplan Torfeld Süd Seite 16 von 120<br />
Umweltverträglichkeitsbericht Ernst Basler + Partner AG, 2009<br />
neuerbaren Energien gedeckt werden. Da diese Vorgabe gemäss Energiekonzept bei allen<br />
Varianten eingehalten wird, sind alle betrachteten Varianten gesetzeskonform.<br />
• Die Gestaltung der technischen Lösung ist abhängig von der gewählten Variante und wird<br />
zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.<br />
• Die Schadstoffemissionen dieser Varianten sind unterschiedlich und liegen zwischen<br />
0.0 t NOx/a bzw. 0.0 kg/a PM10 bei Variante 2 und 3.2 t NOx/a bzw. 345 kg/a PM10 für die<br />
Variante 4 mit Holzschnitzelheizung. Die CO2-Emissionen liegen zwischen 0.0 t/a bei Variante<br />
2 und 2'000 t/a bei Variante 1.<br />
Der Entscheid bezüglich Energieversorgung wird im Rahmen der einzelnen Bauprojekte getroffen.<br />
Die Etappierung kann dabei unter Umständen einen relevanten Einfluss auf den Entscheid<br />
haben, da für die erste Etappe die folgenden Anforderungen erfüllt sein müssen:<br />
• Das System muss zur Energienachfrage im ganzen Gebiet passen.<br />
• Spätere Etappen müssen so angeschlossen werden können, dass sie ohne grosse Störungen<br />
der bereits erstellten Gebäudeteile erstellt werden können.<br />
• Die Funktionalität muss jederzeit gewährleistet sein.<br />
Für den UVB wird die Variante 3 Abwärmenutzung Sammelkanal kombiniert mit Gas zugrunde<br />
gelegt, da diese bezüglich Schadstoffemissionen in der Mitte zwischen den Varianten mit den<br />
höchsten (Variante 1 bzw. 4) bzw. tiefsten Emissionen (Variante 2) liegt. Die Emissionen der<br />
übrigen Varianten werden jedoch im Rahmen der Sensitivitätsbetrachtungen ebenfalls dargestellt<br />
(siehe Kapitel 5.3). Der mit den einzelnen Varianten verbundene Energiebedarf wird im<br />
Anhang A2 dargestellt.<br />
Empfohlene Energievarianten<br />
Im Energiekonzept [60] wird die Variante 2 Fernwärme ab KVA als die sinnvollste Variante angesehen,<br />
vorausgesetzt dass bei Verfügbarkeit eine Anschlusspflicht besteht. Der Entscheid für die<br />
Erstellung der dafür notwendigen Fernwärmeleitung steht allerdings noch aus. Im Falle, dass<br />
keine Fernwärme zur Verfügung steht, wird für den UVB angenommen, dass die Neubauten<br />
mittels Abwärmenutzung, Abwärmepumpen und Gas gemäss der Variante 3 beheizt werden.