PDF, 43.0 MB - Aarau
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Gestaltungsplan Torfeld Süd Zusammenfassung - Seite VI<br />
Umweltverträglichkeitsbericht Ernst Basler + Partner AG, 2009<br />
keine unlösbaren Probleme ab. Die Untersuchungen zeigen, dass die Anforderungen gemäss<br />
Art. 9a und 9b der LSV mit dem prognostizierten induzierten Verkehr bei allen Strassenabschnitten<br />
des Untersuchungsgebiets eingehalten werden können. Auf dem Areal Torfeld Süd entlang<br />
der Buchserstrasse und der Industriestrasse/SBB-Gleise werden die Immissionsgrenzwerte dank<br />
baulichen und gestalterischen Massnahmen überall eingehalten sein. Die Lärmbelastung durch<br />
das Stadion liegt bei den bestehenden Wohngebäuden an der Florastrasse und bei den neuen<br />
Wohngebäuden im Baufeld 4 des Planungsareals unter den Richtwerten der 18. Bundesimmissionsschutz-Verordnung.<br />
Bei den unmittelbar südlich des Stadions gelegenen neuen Wohngebäuden<br />
im Baufeld 8 werden die lärmempfindlichen Räume auf der lärmabgewandten Seite der<br />
Gebäude angeordnet. Da bei der gegen das Stadion gerichteten Fassade des Gebäudes im Baufeld<br />
7 die Immissionsrichtwerte überschritten sind, werden hier nur Büronutzungen angeordnet,<br />
bei denen der Einbau einer kontrollierten Belüftung als Lärmschutzmassnahme zulässig ist.<br />
Wohnnutzungen werden nur an der gegen die Untere Torfeldstrasse gerichteten Fassade angeordnet<br />
und sind somit vom Lärm des Fussballstadions kaum betroffen. Die Immissionsrichtwerte<br />
werden auch beim Gebäude mit Hotel- und Dienstleistungsnutzungen auf dem Baufeld 6 deutlich<br />
überschritten. Mit den vorgesehenen Nutzungen kann das Problem bei allen Räumen durch<br />
den Einbau einer kontrollierten Belüftung gelöst werden. Die Realisierung von Wohnnutzungen<br />
ist hier gemäss den Sonderbauvorschriften ausgeschlossen.<br />
Erschütterungen und Körperschall: Die rechnerischen Abschätzungen zeigen, dass die massgebenden<br />
Anhaltswerte der DIN 4150-2 für Erschütterungen und die Immissionsrichtwerte der<br />
Weisung für die Beurteilung von Erschütterungen und Körperschall bei Schienenverkehrsanlagen<br />
(BEKS) für Körperschall sowohl für Gewerbe- als auch für Wohnnutzungen überall deutlich eingehalten<br />
werden können.<br />
Nichtionisierende Strahlung (NIS): Auf dem Areal befindet sich eine Mobilfunkantennenanlage.<br />
Da es durch die Entwicklung des Areals zu einer Nutzungsänderung im Immissionsbereich<br />
der Mobilfunkantennen kommt, sind die Antennenbetreiber verpflichtet, ihre Anlagen nötigenfalls<br />
so anzupassen, dass die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender<br />
Strahlung (NISV) eingehalten werden. Die Fahrleitungsanlagen der SBB entlang des Gestaltungsplan-Areals<br />
sind mit Erdseilen auf Fahrdrahthöhe ausgestattet. Sie gelten daher bezüglich NIS als<br />
saniert. Die NIS-Emissionen der Prüfhalle der Rockwell überschreiten an der Fassade den Grenzwert<br />
von 1 µT nirgends. Damit werden die Bestimmungen der NISV in allen Punkten eingehalten.<br />
Wasser: Das Entwässerungssystem mit Arealentwässerung im Teil-Trennsystem, Retention von<br />
Dachwasser (begrünte Dachflächen) mit anschliessender direkter Versickerung sowie Retention<br />
und Versickerung von Platz- und Wegeabwasser stellt unter den gegebenen Randbedingungen<br />
eine optimale Lösung dar und entspricht den Anforderungen der Gesetzgebung. Bei belastetem<br />
Material, das im Zuge der Aushubarbeiten für die Neubauten nicht ausgehoben und entsorgt