PDF, 43.0 MB - Aarau
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Gestaltungsplan Torfeld Süd Seite 18 von 120<br />
Umweltverträglichkeitsbericht Ernst Basler + Partner AG, 2009<br />
funden werden. Brennbare und nicht wieder verwendbare Abfälle werden in der KVA entsorgt.<br />
Grundsätze für die Entsorgung / Verwertung<br />
Für die Entsorgung / Verwertung gelten die folgenden Grundsätze:<br />
• Bauteile (Ziegel, Fenster etc.) sind soweit wie möglich wiederzuverwenden (Bauteilbörse). Zu<br />
beachten gilt, dass die Bauteile evtl. kontaminiert sind.<br />
• Die kontaminierten Materialien (Misch- und Betonabbruch) sind soweit möglich oder notwendig<br />
zu behandeln und als Recyclingmaterial zu verwenden oder in einer TVA konformen<br />
Deponie zu entsorgen. Dabei soll möglichst viel Recyclingmaterial auf dem Areal wiederverwendet<br />
werden, z. B. als Fundationsschicht für Hartbeläge (siehe Schema im Anhang A8-4).<br />
• Im Rahmen der weiteren Planung ist die Wiederverwertbarkeit des bestehenden Ausbauasphaltes<br />
zu prüfen. Beläge mit zu hohen PAK-Gehalten sind zu behandeln oder TVA-konform<br />
abzulagern.<br />
• Im Rahmen des Gebäuderückbaus fallen voraussichtlich ca. 85'000 to Material an (siehe<br />
Tabelle 28 und Anhang A8-3). Davon sind 2/3 mineralische Bauabfälle. Der Umgang mit diesen<br />
Bauabfällen ist mit folgender Priorisierung zu untersuchen: Zwecks maximaler Wiederverwertung<br />
ist der Einsatz einer mobilen Aufbereitungsanlage vor Ort zu prüfen. Dementsprechend<br />
könnte das Material gemäss der Richtlinie für die Verwertung von mineralischen<br />
Bauabfällen verwendet werden. Wenn keine mobile Anlage vor Ort eingesetzt wird, wäre<br />
das Material in einem geeigneten Recycling-Center aufzubereiten. Falls das Material nicht<br />
aufbereitet werden kann, ist es TVA-konform abzulagern.<br />
Grundsätze für den Umgang mit Aushubmaterialien<br />
Für den Umgang mit Aushubmaterialien gelten die folgenden Grundsätze:<br />
• Der Aushub erfolgt gemäss der Aushubrichtlinie des BUWAL (siehe auch Schema Aushub im<br />
Anhang A8-5). Gemäss der Vorgabe der Aushubrichtlinie wird das unverschmutzte Material<br />
für Hinterfüllungen auf dem Areal Torfeld Süd verwendet.<br />
• Belastetes Aushubmaterial soll je nach Materialbeschaffenheit in einer Bodenwaschanlage<br />
behandelt werden. Belastete Materialien, die nicht gewaschen werden können, können als<br />
Ersatzbrennstoffe einer thermischen Verwertung zugeführt werden (Zementwerk).<br />
• Aushubmaterial von Inertstoff-Qualität ist nach Möglichkeit so zu behandeln (Bodenwäsche,<br />
etc), dass es als unverschmutztes oder T-Material verwertet werden kann.<br />
• Nicht wiederverwertbares Aushubmaterial ist in einer TVA-konformen Deponie abzulagern.