08.10.2013 Aufrufe

PDF, 43.0 MB - Aarau

PDF, 43.0 MB - Aarau

PDF, 43.0 MB - Aarau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gestaltungsplan Torfeld Süd Seite 18 von 120<br />

Umweltverträglichkeitsbericht Ernst Basler + Partner AG, 2009<br />

funden werden. Brennbare und nicht wieder verwendbare Abfälle werden in der KVA entsorgt.<br />

Grundsätze für die Entsorgung / Verwertung<br />

Für die Entsorgung / Verwertung gelten die folgenden Grundsätze:<br />

• Bauteile (Ziegel, Fenster etc.) sind soweit wie möglich wiederzuverwenden (Bauteilbörse). Zu<br />

beachten gilt, dass die Bauteile evtl. kontaminiert sind.<br />

• Die kontaminierten Materialien (Misch- und Betonabbruch) sind soweit möglich oder notwendig<br />

zu behandeln und als Recyclingmaterial zu verwenden oder in einer TVA konformen<br />

Deponie zu entsorgen. Dabei soll möglichst viel Recyclingmaterial auf dem Areal wiederverwendet<br />

werden, z. B. als Fundationsschicht für Hartbeläge (siehe Schema im Anhang A8-4).<br />

• Im Rahmen der weiteren Planung ist die Wiederverwertbarkeit des bestehenden Ausbauasphaltes<br />

zu prüfen. Beläge mit zu hohen PAK-Gehalten sind zu behandeln oder TVA-konform<br />

abzulagern.<br />

• Im Rahmen des Gebäuderückbaus fallen voraussichtlich ca. 85'000 to Material an (siehe<br />

Tabelle 28 und Anhang A8-3). Davon sind 2/3 mineralische Bauabfälle. Der Umgang mit diesen<br />

Bauabfällen ist mit folgender Priorisierung zu untersuchen: Zwecks maximaler Wiederverwertung<br />

ist der Einsatz einer mobilen Aufbereitungsanlage vor Ort zu prüfen. Dementsprechend<br />

könnte das Material gemäss der Richtlinie für die Verwertung von mineralischen<br />

Bauabfällen verwendet werden. Wenn keine mobile Anlage vor Ort eingesetzt wird, wäre<br />

das Material in einem geeigneten Recycling-Center aufzubereiten. Falls das Material nicht<br />

aufbereitet werden kann, ist es TVA-konform abzulagern.<br />

Grundsätze für den Umgang mit Aushubmaterialien<br />

Für den Umgang mit Aushubmaterialien gelten die folgenden Grundsätze:<br />

• Der Aushub erfolgt gemäss der Aushubrichtlinie des BUWAL (siehe auch Schema Aushub im<br />

Anhang A8-5). Gemäss der Vorgabe der Aushubrichtlinie wird das unverschmutzte Material<br />

für Hinterfüllungen auf dem Areal Torfeld Süd verwendet.<br />

• Belastetes Aushubmaterial soll je nach Materialbeschaffenheit in einer Bodenwaschanlage<br />

behandelt werden. Belastete Materialien, die nicht gewaschen werden können, können als<br />

Ersatzbrennstoffe einer thermischen Verwertung zugeführt werden (Zementwerk).<br />

• Aushubmaterial von Inertstoff-Qualität ist nach Möglichkeit so zu behandeln (Bodenwäsche,<br />

etc), dass es als unverschmutztes oder T-Material verwertet werden kann.<br />

• Nicht wiederverwertbares Aushubmaterial ist in einer TVA-konformen Deponie abzulagern.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!