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Gestaltungsplan Torfeld Süd Seite 20 von 120<br />

Umweltverträglichkeitsbericht Ernst Basler + Partner AG, 2009<br />

Es handelt sich dabei vor allem um Massnahmen für die Betriebsphase, da auf der Stufe des<br />

Gestaltungsplans zur Bauphase noch zu wenig gesicherte Informationen vorliegen.<br />

Gemäss § 2 der Sondernutzungsvorschriften (SNV) sind die Massnahmen des UVB verbindliche<br />

Bestandteile des Gestaltungsplans. Im Weiteren ist in § 30 SNV folgendes festgehalten: Soweit<br />

im Übrigen die Sondernutzungsvorschriften die im Umweltverträglichkeitsbericht enthaltenen<br />

Massnahmen nicht direkt und vollständig umsetzen, sind alle diese Massnahmen Baubewilligungsvoraussetzung,<br />

allenfalls ergänzt mit Auflagen aus Umweltverträglichkeitsprüfungen der<br />

zweiten Stufe gemäss § 32 EG UWR5) .<br />

Die im Rahmen einer späteren Projektsphase noch durchzuführenden Untersuchungen sind in<br />

Kapitel 6 dargestellt.<br />

Für Massnahmen, welche in den SNV oder in der BNO verankert sind, wurden im Folgenden die<br />

wörtlichen Formulierungen aus den entsprechenden Vorschriften verwendet (mit einem entsprechenden<br />

Verweis auf den entsprechenden Paragrafen).<br />

Bezeichnung der projektintegrierten Massnahmen:<br />

Massnahmen-Nr. Umweltbereich<br />

LU-xx Luft<br />

LÄ-xx Lärm<br />

E-xx Energie<br />

NIS-xx Nichtionisierende Strahlung<br />

WA-xx Wasser<br />

AA-xx Abfälle und Altlasten<br />

FF-xx Flora und Fauna<br />

OK-xx Ortsbild und Kulturgüter<br />

STF-xx Störfallvorsorge in der Betriebsphase<br />

Massnahmen-Nr. Kurzbeschreibung<br />

LU-1<br />

LÄ-2<br />

LU-2<br />

LÄ-3<br />

Es sind attraktive Fuss- und Radwegverbindungen arealintern sowie in die angrenzenden<br />

Quartiere und zur Innenstadt zu erstellen (§ 19 Abs. 3 und § 21 Abs. 1 SNV).<br />

In der Nähe der Eingänge von Bauten sind ungedeckte und ein angemessener Anteil<br />

gedeckter Veloabstellplätze in vorschriftsgemässer Anzahl zu erstellen (§ 23 SNV).<br />

5) Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer vom 4. September 2007

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