Stadt Bad Driburg
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Anhang zur Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2009<br />
I. Allgemeine Angaben<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> erfasst beginnend mit dem 01.01.2009 ihre Geschäftsvorfälle ausnahmslos nach<br />
dem System der doppelten Buchführung. Gemäß § 1 Abs. 2 NKF Einführungsgesetz NRW in<br />
Verbindung mit § 92 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) ist daher zum 01.01.2009 eine Eröffnungsbilanz<br />
aufzustellen.<br />
Der vorliegende Entwurf der Eröffnungsbilanz wird auf der Grundlage der Gemeindeordnung (GO<br />
NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) aufgestellt.<br />
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Gemäß § 53 Abs. 1 (GemHVO) in Verbindung mit § 44 Abs. 1 GemHVO sind im Anhang zu den<br />
Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu<br />
erläutern, dass sachverständige Dritte die Posten beurteilen können. Die angewandten Bilanzierungs-<br />
und Bewertungsmethoden sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. Die<br />
Nummerierung der im Anhang aufgeführten Bilanzpositionen orientiert sich an der jeweiligen<br />
Ordnungsnummer in der Strukturbilanz (Anlage 1).