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Stadt Bad Driburg

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Anhang zur Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2009<br />

I. Allgemeine Angaben<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> erfasst beginnend mit dem 01.01.2009 ihre Geschäftsvorfälle ausnahmslos nach<br />

dem System der doppelten Buchführung. Gemäß § 1 Abs. 2 NKF Einführungsgesetz NRW in<br />

Verbindung mit § 92 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) ist daher zum 01.01.2009 eine Eröffnungsbilanz<br />

aufzustellen.<br />

Der vorliegende Entwurf der Eröffnungsbilanz wird auf der Grundlage der Gemeindeordnung (GO<br />

NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) aufgestellt.<br />

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Gemäß § 53 Abs. 1 (GemHVO) in Verbindung mit § 44 Abs. 1 GemHVO sind im Anhang zu den<br />

Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu<br />

erläutern, dass sachverständige Dritte die Posten beurteilen können. Die angewandten Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsmethoden sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. Die<br />

Nummerierung der im Anhang aufgeführten Bilanzpositionen orientiert sich an der jeweiligen<br />

Ordnungsnummer in der Strukturbilanz (Anlage 1).

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