Stadt Bad Driburg
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2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen EUR 139.516,89<br />
Soweit öffentlich-rechtliche Forderungen nicht unter Gebühren, Beiträgen und Steuern auszuweisen<br />
sind, sind sie unter dieser Sammelposition zu bilanzieren.<br />
Hierunter sind insbesondere Kostenerstattungen sowie Konzessionsabgaben erfasst.<br />
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen EUR 174.589,20<br />
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich EUR 172.359,84<br />
Im Bereich der Forderungen gegenüber dem privaten Bereich ist der größte Einzelposten der Erlös aus<br />
Grundstücksverkäufen. Aus dem Forderungsspiegel sind Forderungen mit der Restlaufzeit von einem<br />
bis fünf Jahren zu entnehmen. Diese sind in erster Linie durch vertraglich vereinbarte Teilzahlungen<br />
entstanden.<br />
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich EUR 139,48<br />
Hierbei handelt es sich um eine Erstattung seitens des Kreises Höxters.<br />
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen EUR 2.089,88<br />
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind entstanden durch die Erstattung von Sach- und<br />
Personalkosten.<br />
2.2.2.4 gegen Beteiligungen EUR 0,00<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> hat keine Forderungen gegenüber ihren Beteiligungen.<br />
2.2.2.5 gegen Sondervermögen EUR 0,00<br />
Es bestehen keine Forderungen gegen das Sondervermögen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong>.<br />
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände EUR 0,00<br />
Als sonstige Vermögensgegenstände sind u.a. Ansprüche gegen Dritte auszuweisen, die weder aus<br />
Lieferung und Leistung, noch aus Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind.<br />
Dieser Sachverhalt liegt bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> nicht vor.