Stadt Bad Driburg
Stadt Bad Driburg
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d) Konzessionsvertrag Wasser<br />
Die <strong>Stadt</strong>werke erfüllen die nach Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz der <strong>Stadt</strong> obliegende Verpflichtung,<br />
für die Dauer dieser Vereinbarung jedermann innerhalb des Versorgungsgebietes mit Wasser zu<br />
beliefern.<br />
e) Konzessionsvertrag Strom EAM ( jetzt E.ON Mitte AG)<br />
Die E.ON Mitte AG ist Konzessionsnehmerin für das in den Ortschaften Dringenberg,<br />
Neuenheerse und Kühlsen verlegte Stromnetz.<br />
f) Konzessionsvertrag Strom E.ON Westfalen Weser AG<br />
Die E.ON Westfalen Weser AG ist Konzessionsnehmerin für das in der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> (außer<br />
den Ortschaften Dringenberg, Neuenheerse und Kühlsen) verlegte Stromnetz.<br />
g) Wegebenutzungsvertrag Gas<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> gestattet der Westfälischen Ferngas-AG (jetzt RWE Deutschland AG) die<br />
Verlegung, die Erweiterung, den Betrieb und die Unterhaltung von Gasleitungen nebst Zubehör<br />
in ihrem Gebiet. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> stellt für die örtlichen und überörtlichen<br />
Versorgungsaufgaben der Westfälischen Ferngas-AG die öffentlichen Straßen im Sinne des<br />
Straßen- und Wegenetzes NW zur Verfügung.<br />
h) Gasversorgungsvertrag<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> überträgt und die Westfälische Ferngas-AG (jetzt RWE Deutschland AG)<br />
übernimmt die Versorgung der Ortseinwohner mit Gas für alle Zwecke nach Maßgabe des<br />
Vertrages.<br />
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> aus Miet- und Leasingverträgen<br />
belaufen sich auf rund TEUR 58 p.a.<br />
3. Rechtsstreitigkeiten<br />
Zum Bilanzstichtag liegen zwei Rechtsstreitigkeiten gegen die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> vor.<br />
Es ist Klage beim Verwaltungsgericht in Minden gegen den Bescheid über die Festsetzung einer<br />
Vorausleistung auf den Straßenbaubeitrag vom 24.10.2008 erhoben worden. Der Streitwert beträgt<br />
15.000 €.<br />
Gegen die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen, die mit Bescheid vom 23.07.2008 festgesetzt<br />
wurden, wurde vor dem Verwaltungsgericht in Minden Klage erhoben. Der Rechtsstreitwert beträgt<br />
239.000 €.