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Stadt Bad Driburg

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d) Konzessionsvertrag Wasser<br />

Die <strong>Stadt</strong>werke erfüllen die nach Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz der <strong>Stadt</strong> obliegende Verpflichtung,<br />

für die Dauer dieser Vereinbarung jedermann innerhalb des Versorgungsgebietes mit Wasser zu<br />

beliefern.<br />

e) Konzessionsvertrag Strom EAM ( jetzt E.ON Mitte AG)<br />

Die E.ON Mitte AG ist Konzessionsnehmerin für das in den Ortschaften Dringenberg,<br />

Neuenheerse und Kühlsen verlegte Stromnetz.<br />

f) Konzessionsvertrag Strom E.ON Westfalen Weser AG<br />

Die E.ON Westfalen Weser AG ist Konzessionsnehmerin für das in der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> (außer<br />

den Ortschaften Dringenberg, Neuenheerse und Kühlsen) verlegte Stromnetz.<br />

g) Wegebenutzungsvertrag Gas<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> gestattet der Westfälischen Ferngas-AG (jetzt RWE Deutschland AG) die<br />

Verlegung, die Erweiterung, den Betrieb und die Unterhaltung von Gasleitungen nebst Zubehör<br />

in ihrem Gebiet. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> stellt für die örtlichen und überörtlichen<br />

Versorgungsaufgaben der Westfälischen Ferngas-AG die öffentlichen Straßen im Sinne des<br />

Straßen- und Wegenetzes NW zur Verfügung.<br />

h) Gasversorgungsvertrag<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> überträgt und die Westfälische Ferngas-AG (jetzt RWE Deutschland AG)<br />

übernimmt die Versorgung der Ortseinwohner mit Gas für alle Zwecke nach Maßgabe des<br />

Vertrages.<br />

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> aus Miet- und Leasingverträgen<br />

belaufen sich auf rund TEUR 58 p.a.<br />

3. Rechtsstreitigkeiten<br />

Zum Bilanzstichtag liegen zwei Rechtsstreitigkeiten gegen die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> vor.<br />

Es ist Klage beim Verwaltungsgericht in Minden gegen den Bescheid über die Festsetzung einer<br />

Vorausleistung auf den Straßenbaubeitrag vom 24.10.2008 erhoben worden. Der Streitwert beträgt<br />

15.000 €.<br />

Gegen die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen, die mit Bescheid vom 23.07.2008 festgesetzt<br />

wurden, wurde vor dem Verwaltungsgericht in Minden Klage erhoben. Der Rechtsstreitwert beträgt<br />

239.000 €.

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