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Stadt Bad Driburg

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Urlaubsansprüche EUR 147.466,00<br />

Haben Beschäftigte den ihnen auf Grund gesetzlicher oder tariflicher Bestimmungen zustehenden<br />

Urlaub bis zum Abschlussstichtag noch nicht in vollem Umfang beansprucht, besteht die<br />

grundsätzliche Verpflichtung, dafür Rückstellungen zu bilden.<br />

Die Ermittlung der Urlaubsansprüche erfolgt stichtagsbezogen durch Auswertung der im<br />

elektronischen Zeiterfassungssystem APG erfassten Daten.<br />

Die Rückstellung wird anhand des mathematischen Mittelwertes der Bezüge der Entgeltgruppen<br />

2-11 des TVöD und den verbliebenen Resturlaubstagen für das Jahr 2008 berechnet.<br />

Überstunden/Gleitzeitüberhänge EUR 32.436,00<br />

Auch für die von den Beschäftigten bis zum Bilanzstichtag angesammelten Überstunden bzw.<br />

Gleitzeitüberhänge ist der Arbeitgeber im Erfüllungsrückstand, wenn der Ausgleich hierfür im neuen<br />

Haushaltsjahr erfolgt.<br />

Die ebenfalls von der Personalabteilung vorgenommene Berechnung der Rückstellungshöhe erfolgt<br />

analog zu der Wertermittlung der Rückstellung für die Urlaubsansprüche.<br />

Planungskosten für die Bauleitplanung EUR 35.500,00<br />

Die Planungskosten für die Bauleitplanung sind Kosten, die für Planungsaufträge an den Kreis Höxter,<br />

an freie Planungsbüros und Gutachter (Lärmschutz, Natur- u. Landschaft etc.) im Laufe des Jahres<br />

anfallen. Die Kosten werden auf Grundlage einer Abschätzung der im darauf folgenden Haushaltsjahr<br />

voraussichtlich anfallenden Planungen veranschlagt. Die Bauleitplanverfahren sind langfristig<br />

angelegt. Je nach Ausgang der Bürger- und Behördenbeteiligung dauern sie von ca. ½ Jahr bis zu vier<br />

Jahren. Die Verpflichtung zur Begleichung der Kosten ist bereits mit der Vergabe von Aufträgen an<br />

Planer eingegangen worden. Die Höhe der Kosten beruhen auf Schätzungen und Erfahrungswerten der<br />

vergangenen Jahre.<br />

Zuschüsse an Vereine (Jugendpflegefonds) EUR 10.170,00<br />

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008 hatte der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> eine Anhebung der<br />

Mittel des Jugendpflegefonds von EUR 12.800,00 auf EUR 25.000,00 beschlossen und den<br />

zuständigen Fachausschuss mit der Ausarbeitung von neuen Verteilungsmodalitäten beauftragt.<br />

Der Fachausschuss kam im Laufe des Jahres 2008 zu dem Ergebnis, den einzelnen Vereinen<br />

finanzielle Mittel für das Angebot von "Erste-Hilfe-Kursen" zur Verfügung zu stellen. Mit dem<br />

Ratsbeschluss ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> die Verpflichtung eingegangen, die Mittel auszuzahlen. Da im<br />

Jahr 2008 nicht alle Kurse zur Durchführung kamen, ist nicht bekannt in welcher Höhe und zu<br />

welchem Zeitpunkt die Mittel zur Auszahlung kommen.

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