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Stadt Bad Driburg

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4. Kamerale Rücklagen<br />

Im Zuge der Umstellung auf des NKF wurden die kameralen Rücklagen aufgelöst, da sich nicht mehr<br />

den Rücklagen nach NKF entsprechen. Die folgenden Rücklagen fanden Berücksichtigung in der<br />

NKF-Bilanz<br />

Die Betriebskostenrücklage für Kindergärten ist auf der Aktivseite der Bilanz unter der Position<br />

„liquide Mittel“ im Umlaufvermögen berücksichtigt.<br />

Die Sonderrücklage für Bestattungswesen weist zum 31.12.2008 einen Bestand von EUR 0,00 aus.<br />

Daher findet sie keine Berücksichtigung in der NKF-Bilanz. Im Falle einer Erhöhung würde sie sich<br />

auf der Passivseite unter der Position „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ Berücksichtigung<br />

finden.<br />

Die kamerale „allgemeine Rücklage“ findet in der NKF-Bilanz keine Berücksichtigung, da es sich hier<br />

um eine reine „Soll-Rücklage“ handelt.<br />

5. Betrieb gewerblicher Art Bäder<br />

Der Betrieb gewerblicher Art Bäder wird weiter im Kernhaushalt geführt und ist in die einzelnen<br />

Bilanzposition mit eingeflossen. Demnach entspricht die Grundlage zur Bilanzierung dem NKF. Aus<br />

steuerrechtlichen wird am Ende eines Geschäftsjahres eine Steuerbilanz aufgestellt.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong>, den<br />

Aufgestellt: Bestätigt:<br />

Franz-Josef Koch Burkhard Deppe<br />

<strong>Stadt</strong>kämmerer Bürgermeister

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