Stadt Bad Driburg
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IV. Sonstige Pflichtangaben<br />
1. Haftungsverhältnisse<br />
Im Anhang zur Eröffnungsbilanz sind auch Haftungsverhältnisse zu erläutern, aus denen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong><br />
<strong>Driburg</strong> in künftigen Haushaltsjahren Verpflichtungen zu Leistungen erwachsen können, der Eintritt<br />
der Verpflichtung aber nach derzeitigem Stand nicht erwartet wird. Haftungsverhältnisse<br />
unterscheiden sich von den Verbindlichkeiten und Rückstellungen durch den Grad der<br />
Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme.<br />
Haftungsverhältnisse bestehen in Form von Bürgschaften, die die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> für die Darlehen<br />
der verbundenen Unternehmen und des Sondervermögens übernommen hat. Die Haftungssumme<br />
beläuft sich zum 31.12.2008 auf EUR 26.482.844,45 (siehe Verbindlichkeitenspiegel Anlage 4),<br />
davon für Sondervermögen (Abwasserwerk) EUR 20.834.278,96.<br />
Erst bei einer drohenden Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft ist für die Verpflichtung eine<br />
Verbindlichkeitenrückstellung zu bilden. Dies ist bei den von der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> gegebenen<br />
Ausfallbürgschaften derzeit nicht der Fall. Außerdem haben die Darlehen im Rahmen der Bewertung<br />
der Finanzanlagen (insbesondere des Sondervermögens) das Vermögen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> bereits<br />
gemindert.<br />
2. Wesentliche Verträge und sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />
a) Verwaltervertrag<br />
Mit Vertrag vom 12.12.1986 und 18.02.1997 zwischen der Gemeinnützigen Bau- und<br />
Siedlungsgesellschaft Höxter-Paderborn mbH, wurden die Verwaltung und die<br />
Instandhaltungsaufgaben für städtische Gebäude auf diese übertragen.<br />
b) Dienstleistungsvertrag<br />
Der Dienstleistungsvertrag wurde zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> und der Gräflichen Park <strong>Bad</strong><br />
<strong>Driburg</strong> GmbH & Co. KG geschlossen. Gegenstand des Vertrages ist die Verfügbarkeit des<br />
Kurparkes als öffentliche Einrichtung des Kurortes und Heilbades.<br />
c) Übertragung von Aufgaben der Datenverarbeitung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> hat die Gemeinsame Kommunale Datenverarbeitungszentrale Paderborn<br />
dahingehend beauftragt, laufende Anwendungen von Verfahren und Programmen unterstützend<br />
zu betreuen.