Stadt Bad Driburg
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gebildet werden. Die Höhe der Steuereinnahmen und Zuweisungen bemisst sich nach dem Durchschnitt<br />
der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangehenden Haushaltsjahre.<br />
Die Ausgleichsrücklage wird wie folgt berechnet:<br />
Summe der Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen in den drei<br />
vorangegangenen Jahren 2006 - 2008<br />
EUR 64.366.660,18<br />
Daraus wird der Durchschnitt i.H.v. EUR 21.455.553,39<br />
Ein Drittel des Durchschnitts stellt die Höhe der Ausgleichsrücklage dar. EUR 7.151.851,13<br />
Dieser Ausgleichsrücklage können Jahresüberschüsse zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den in<br />
der Eröffnungsbilanz zulässigen Betrag erreicht hat. Das bedeutet, dass die Bemessung der<br />
Ausgleichsrücklage nur einmal bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden kann.<br />
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag EUR 0,00<br />
Diese Position ist erst mit dem Jahresabschluss 2009 zu belegen.<br />
2. Sonderposten EUR 71.657.326,90<br />
Nicht rückzahlbare investive Zuwendungen und Beiträge sowie Gebührenüberschüsse<br />
kostenrechnender Einrichtungen sind als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz zwischen dem<br />
Eigenkapital und dem Fremdkapital auszuweisen.<br />
Für gleichartige oder sachlich durch eine Fördermaßnahme verbundene Vermögensgegenstände kann<br />
der Vom-Hundert-Anteil der erhaltenen Zuwendungen und Beiträge an den Anschaffungs- und<br />
Herstellungskosten des geförderten Vermögensgegenstandes mit Hilfe mathematisch-statistischer<br />
Methoden auf Grund von Stichproben oder durch andere geeignete Verfahren gemäß § 56 Abs. 5<br />
GemHVO pauschal ermittelt werden.<br />
Bei der Ermittlung der Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen zum Straßenvermögen wird<br />
von dieser Vereinfachungsregelung Gebrauch gemacht.<br />
Als Anlage ist eine Übersicht beigefügt, die eine Gegenüberstellung und Zuordnung der Sonderposten<br />
auf der Passivseite der Bilanz zu den Sachanlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz darstellt. Die<br />
Differenz der Positionen stellt die Abschreibungen dar, die nicht durch Sonderposten gedeckt werden.<br />
Diese werden den städtischen Haushalt über die gesamte Nutzungsdauer des Anlagevermögens