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Stadt Bad Driburg

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gebildet werden. Die Höhe der Steuereinnahmen und Zuweisungen bemisst sich nach dem Durchschnitt<br />

der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangehenden Haushaltsjahre.<br />

Die Ausgleichsrücklage wird wie folgt berechnet:<br />

Summe der Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen in den drei<br />

vorangegangenen Jahren 2006 - 2008<br />

EUR 64.366.660,18<br />

Daraus wird der Durchschnitt i.H.v. EUR 21.455.553,39<br />

Ein Drittel des Durchschnitts stellt die Höhe der Ausgleichsrücklage dar. EUR 7.151.851,13<br />

Dieser Ausgleichsrücklage können Jahresüberschüsse zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den in<br />

der Eröffnungsbilanz zulässigen Betrag erreicht hat. Das bedeutet, dass die Bemessung der<br />

Ausgleichsrücklage nur einmal bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden kann.<br />

1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag EUR 0,00<br />

Diese Position ist erst mit dem Jahresabschluss 2009 zu belegen.<br />

2. Sonderposten EUR 71.657.326,90<br />

Nicht rückzahlbare investive Zuwendungen und Beiträge sowie Gebührenüberschüsse<br />

kostenrechnender Einrichtungen sind als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz zwischen dem<br />

Eigenkapital und dem Fremdkapital auszuweisen.<br />

Für gleichartige oder sachlich durch eine Fördermaßnahme verbundene Vermögensgegenstände kann<br />

der Vom-Hundert-Anteil der erhaltenen Zuwendungen und Beiträge an den Anschaffungs- und<br />

Herstellungskosten des geförderten Vermögensgegenstandes mit Hilfe mathematisch-statistischer<br />

Methoden auf Grund von Stichproben oder durch andere geeignete Verfahren gemäß § 56 Abs. 5<br />

GemHVO pauschal ermittelt werden.<br />

Bei der Ermittlung der Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen zum Straßenvermögen wird<br />

von dieser Vereinfachungsregelung Gebrauch gemacht.<br />

Als Anlage ist eine Übersicht beigefügt, die eine Gegenüberstellung und Zuordnung der Sonderposten<br />

auf der Passivseite der Bilanz zu den Sachanlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz darstellt. Die<br />

Differenz der Positionen stellt die Abschreibungen dar, die nicht durch Sonderposten gedeckt werden.<br />

Diese werden den städtischen Haushalt über die gesamte Nutzungsdauer des Anlagevermögens

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