Stadt Bad Driburg
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1.2.1.3 Wald, Forsten EUR 10.210.003,99<br />
Grund und Boden EUR 3.437.817,00<br />
Der Bodenwert für Waldboden wurde durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> bewertet. Die Gesamtfläche der<br />
Grundstücke in Höhe von 860 ha werde vom Kreis Höxter geliefert. Die Grundstücke wurden jeweils<br />
mit einem Bodenrichtwert und einem Abschlag versehen, um den Wert zu ermitteln. Der<br />
Bodenrichtwert wurde vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Höxter festgelegt. Der<br />
Abschlag wird aus dem Leitfaden der Kreissparkasse Köln entnommen.<br />
Aufwuchs EUR 6.772.186,99<br />
Der Wert des stehenden Holzvermögens wird anhand der Bestandsdaten des Forsteinrichtungswerkes<br />
mit Stand 01.01.2008 ermittelt. Der Aufwuchs wird als Festwert bilanziert.<br />
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke EUR 12.462,00<br />
Hierbei handelt es sich um eine Sammelposition, bei der Splissflurstücke ausgewiesen werden.<br />
Die Bewertung erfolgte auf Basis der Bodenrichtwerte entsprechend der Bodenrichtwertkarte.<br />
Besonderheiten wurden mit Zu- oder Abschlägen berücksichtigt.<br />
Die Fläche der sonstigen unbebauten Grundstücke umfasst 3.066 m 2 .<br />
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte EUR 36.932.431,00<br />
Bei der Bewertung werden Grund und Boden sowie (aufstehende) bauliche Anlagen getrennt<br />
ausgewiesen.<br />
Gebäude<br />
Als Wertermittlungsverfahren der Gebäude kommt das Sachwertverfahren und das<br />
Ertragswertverfahren zur Anwendung.<br />
Wie in § 55 Abs. 1 GemHVO festgelegt, wurde der vorsichtig geschätzte Zeitwert der kommunal-<br />
nutzungsorientierten Gebäude regelmäßig mit dem Sachwertverfahren ermittelt. Das<br />
Sachwertverfahren ist ein substanzorientiertes Bewertungsverfahren für bebaute Grundstücke auf der<br />
Grundlage von Herstellungskosten.<br />
Bei der Wertermittlung sind Bauschäden und Baumängel wertmindernd bei der jeweiligen<br />
Einzelbewertung berücksichtigt worden.