10.10.2013 Aufrufe

WEISUNGEN ZU DEN RICHTLINIEN PRODUZENTEN - Bio Suisse

WEISUNGEN ZU DEN RICHTLINIEN PRODUZENTEN - Bio Suisse

WEISUNGEN ZU DEN RICHTLINIEN PRODUZENTEN - Bio Suisse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Weisungen zu den <strong>Bio</strong> <strong>Suisse</strong> Richtlinien – Produzenten<br />

«Bienenhaltung» 1.1.2012<br />

10 Eigenschaften der Bienenstöcke<br />

Die Bienenstöcke müssen hauptsächlich aus natürlichen Materialien bestehen, welche die Umwelt oder die Imkereierzeugnisse<br />

nicht kontaminieren können.<br />

In den Bienenstöcken dürfen, ausser zur Krankheits- und Seuchenbekämpfung, nur natürliche Substanzen wie<br />

Propolis, Wachs und Pflanzenöle verwendet werden.<br />

11 Eigenschaften des bei der Bienenzucht<br />

verwendeten Materials<br />

Bienenwachs für neue Rahmen muss von biologischen Einheiten stammen. In Absprache mit der Zertifizierungsstelle<br />

kann insbesondere im Fall neuer Einrichtungen oder während des Umstellungszeitraums, wenn Wachs aus<br />

biologischer Bienenzucht auf dem Markt nicht erhältlich ist, Wachs, das nicht von biologischen Einheiten stammt,<br />

verwendet werden. Rückstandsgrenzwerte für solches Wachs werden von <strong>Bio</strong> <strong>Suisse</strong> festgelegt.<br />

Waben, die Brut enthalten, dürfen nicht zur Honiggewinnung verwendet werden.<br />

Zum Schutz der Materialien (Rahmen, Bienenstöcke, Waben), insbesondere gegen Schädlinge, dürfen nur die in<br />

der Betriebsmittelliste genannten Stoffe verwendet werden.<br />

Physikalische Behandlungen wie Dampf oder direkte Flamme sind zulässig.<br />

Zur Säuberung und Desinfizierung von Materialien, Gebäuden, Einrichtungen, Werkzeug und Erzeugnissen, die<br />

in der Bienenzucht verwendet werden, sind nur die in der FiBL-Betriebsmittelliste genannten geeigneten Stoffe<br />

zulässig.<br />

12 Verarbeitung<br />

Die Anforderungen an Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung von Imkereiprodukten sind in den <strong>Bio</strong> <strong>Suisse</strong><br />

Weisungen für Lizenznehmer und Hofverarbeiter geregelt.<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!