10.10.2013 Aufrufe

WEISUNGEN ZU DEN RICHTLINIEN PRODUZENTEN - Bio Suisse

WEISUNGEN ZU DEN RICHTLINIEN PRODUZENTEN - Bio Suisse

WEISUNGEN ZU DEN RICHTLINIEN PRODUZENTEN - Bio Suisse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

58<br />

Weisungen zu den <strong>Bio</strong> <strong>Suisse</strong> Richtlinien – Produzenten<br />

«Sammlung von Wildpflanzen» 1.1.2012<br />

9 Kontrollverfahren<br />

Das Sammelgebiet, sowie die allfällige Lagerung und Verarbeitung unterstehen sinngemäss dem Kontrollverfahren<br />

gemäss Kapitel 7 der <strong>Bio</strong> <strong>Suisse</strong> Richtlinien.<br />

Dem Kontrollbericht müssen die unter Punkt 5–8 genannten Unterlagen und Dokumente beigelegt sein.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!