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WEISUNGEN ZU DEN RICHTLINIEN PRODUZENTEN - Bio Suisse

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Weisungen zu den <strong>Bio</strong> <strong>Suisse</strong> Richtlinien – Produzenten<br />

«Lenkungsabgaben bei vermehrungsmaterial» 1.1.2012<br />

Grundlage RL: Art. 7.2.6<br />

LENKUNGSABGABEN BEI vERmEHRUNGS-<br />

mATERIAL<br />

Weisung der MKA vom 23.6.2009, geändert am 22.3.2011, in Kraft getreten am 1.1.2012<br />

1 Grundlagen<br />

Grundlagen: RL Art. 7.2.6 Lenkungsabgaben; RL Kap. 2.2 Saatgut, Pflanzgut und vegetatives Vermehrungsmaterial;<br />

Weisung «Saatgut, vegetatives Vermehrungsmaterial und Pflanzgut (Ausgangsmaterial)».<br />

Die Preisdifferenz zwischen Knospe- und Nicht-Knospe- bzw. biologischem und nicht biologischem Vermehrungsmaterial<br />

führt dazu, dass der Landwirt, der kein Knospe-Vermehrungsmaterial kaufen kann, einen finanziellen<br />

Vorteil hat. Durch die Erhebung von Lenkungsabgaben soll diese Ungerechtigkeit beseitigt werden.<br />

2 Geltungsbereich<br />

Diese Weisung gilt für den Zukauf von Nicht-Knospe-Vermehrungsmaterial. Die Kulturen werden jeweils von der<br />

MKA festgelegt.<br />

3 Höhe der Lenkungsabgabe<br />

Die Höhe der Lenkungsabgabe wird so angesetzt, dass der Einstandspreis von biologischem und nicht biologischem<br />

Vermehrungsmaterial gleich gross ist.<br />

4 Mittelverwendung<br />

Die aus der Lenkungsabgabe resultierenden Einkünfte werden zur Verbilligung von <strong>Bio</strong>saatgut oder zur Förderung<br />

von biologischem Vermehrungsmaterial verwendet.<br />

5 Administrative Handhabung für Produzenten<br />

a. Der Knospe-Betrieb beantragt bei der <strong>Bio</strong>saatgutstelle eine Ausnahmebewilligung für den Zukauf von nicht<br />

biologischem Vermehrungsmaterial und macht folgende Angaben: Kultur, Sorte, Menge und Begründung.<br />

b. Die <strong>Bio</strong>saatgutstelle entscheidet bei berechtigten Gesuchen nach Absprache mit der MKA, die MKA erhebt die<br />

Lenkungsabgabe.<br />

c. Bei der Kontrolle müssen die Ausnahmebewilligung der <strong>Bio</strong>saatgutstelle/MKA und die Quittung der bezahlten<br />

Lenkungsabgabe vorgewiesen werden.<br />

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