Mietrecht kompakt - Burgenland.at
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v. dEr MiETZiNS<br />
1) Allgemeines<br />
Frage: Was versteht man unter Mietzins? Was fällt darunter?<br />
Der Mietzins ist das laufende an den Vermieter zu zahlende Entgelt<br />
bei Mietwohnungen. Sind keine besonderen Zahlungsmodalitäten<br />
vereinbart, muss dieser am Mon<strong>at</strong>sersten beim Vermieter eingelangt<br />
sein.<br />
Für Wohnungen „Typ MRG voll“:<br />
Der Mietzins für diese Wohnungen setzt sich zusammen aus:<br />
• dem Hauptmietzins<br />
• dem Anteil an den Betriebskosten<br />
• dem Anteil für allfällige besondere Aufwendungen; das sind die<br />
Kosten des Betriebes von Gemeinschaftsanlagen (z.B. Lift, Waschküche,<br />
Grünanlagenbetreuung, etc.)<br />
• dem Entgelt für allfällige mitvermietete Einrichtungsgegenstände (z.B.<br />
Möbelmiete für gemietete Einbauküche) oder für allfällige vom Vermieter<br />
zu erbringende sonstige Leistungen (z.B. Wohnungsreinigung)<br />
• der zu entrichtenden Ums<strong>at</strong>zsteuer (in der Regel 10%; bei mitvermieteten<br />
Einrichtungsgegenständen und Wärme- und Energielieferungen<br />
20%).<br />
Für Wohnungen „Typ kein MRG“ und „Typ MRG teilweise“:<br />
Für diese Wohnungen fehlt eine eindeutige gesetzliche Regelung<br />
darüber, was unter Mietzins zu verstehen ist. Anstelle eines aufgeschlüsselten<br />
Mietzinses kann der Vermieter auch einen Pauschalmietzins,<br />
der sämtliche der oben genannten Bestandteile des Mietzinses<br />
enthält, vereinbaren.<br />
TIPP: Es ist daher wichtig, vertraglich eindeutig zu regeln, was<br />
genau der Mieter zu bezahlen h<strong>at</strong>. Die einzelnen Mietzinsbestandteile<br />
sollten dabei klar getrennt werden. Wird nämlich<br />
einfach ein Gesamtbetrag als Mietzins bezeichnet, entstehen<br />
oft Differenzen darüber, ob t<strong>at</strong>sächlich ein Pauschalmietzins<br />
gewollt war oder nicht.<br />
Aufgliederung von Pauschalmietzinsvereinbarungen<br />
Auf Antrag des Vermieters oder des Hauptmieters h<strong>at</strong> das Bezirksgericht<br />
auszusprechen, dass anstelle eines pauschal vereinbarten<br />
MiETvErTrAg 25