Mietrecht kompakt - Burgenland.at
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BEENdigUNg<br />
TIPP: Erstellen Sie – wie bei der Übernahme der Wohnung –<br />
auch bei deren Rückgabe ein genaues Übergabeprotokoll.<br />
Halten sie darin den Zustand der Wohnung (Zimmer für Zimmer)<br />
möglichst genau fest. Das Protokoll sollte am besten von<br />
Mieter und Vermieter unterschrieben werden. Empfehlenswert<br />
ist auch eine Dokument<strong>at</strong>ion des Wohnungszustandes durch<br />
Bilder.<br />
Beispiel: Sie haben bei Übernahme der Wohnung sowohl im<br />
Übernahmeprotokoll festgehalten als auch durch Foto dokumentiert,<br />
dass der tiefe Kr<strong>at</strong>zer im Wohnzimmerparkett schon bei<br />
Bezug der Wohnung vorhanden war. Der Vermieter fordert bei der<br />
Rückstellung der Wohnung von Ihnen die Repar<strong>at</strong>ur des Schadens<br />
bzw. will er sich dessen Kosten von der hinterlegten Kaution<br />
einbehalten. Durch das beidseitig unterfertigte Übernahmeprotokoll<br />
und die erstellten Bilder, haben Sie wichtige Argument<strong>at</strong>ionshilfen<br />
und Beweise zur Hand um dieser (unberechtigten) Forderung zu<br />
begegnen.<br />
(vgl. dazu auch das Kapitel Kaution!)