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Stadtarchiv Dornbirn Zeitgerichtsprotokollbuch (GB 4), 1754 - 1768

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Nachstehendes Urteil ist den Parteien am 30.03.1761 publiziert worden.<br />

In Streitsachen zwischen Andreas Fußenegger sel. Ww. und Franz Drexel Kläger, Kontra Mr. Jakob<br />

Fußenegger und Mitinteressenten Beklagte ist gesprochen, dass sowohl Klagende von Georg Fußenegger sel.<br />

herrührende Enkel, als die Beklagten nämlich des Ulrich Fußenegger sel. abstammende Enkel als Erben zu der<br />

von Maria Fußenegger angefallenen Erbschaft, jedoch letztere nur in der Maß, und in solange erkannt sei, bis<br />

von den Ersteren der allfällig bis auf nächstes Maienzeitgericht noch vorbehalten bleibende Beweis zur<br />

genügen entkräftet, und Beseitigung der aus einer oder anderen Kundschaft zugute der Beklagten<br />

Seite 457:<br />

stehenden Gründen noch gemacht und nachgetragen sein würdet.<br />

Nach publiziertem Urteil hat sich Hl. Ammann Joh. Kaspar Feuerstein als des Andreas Fußenegger sel. Ww.<br />

erbetener Vogt, und Hl. Joh. Kaspar Rhomberg als Beistand Franz Drexel erklärt, dass sie sich bis nächstes<br />

Zeitgericht den Beweis vorbehalten haben wolle.<br />

Beklagte bedanken sich des publizierten Urteils, und wollen gleichwohl die von Klägern zu Machen<br />

vermeinende Probe auf unrechten Kosten abwarten.<br />

Seite 458-459:<br />

Testament Jakob Natter und Frau Maria Mätzler Achmühle, Kinder sind verstorben, machen gegenseitiges<br />

Testament, nach Ableben des einen bekommt das andere das gemeinsam miteinander gekaufte Haus, Stadel,<br />

Hofstatt, Garten und beiliegendes Gut in der Achmühle samt gesamter Fahrnis um 300fl als Eigentum, am<br />

28.01.1761<br />

Vorstehende Verordnung des Jakob Natter und der Maria Mätzler ist am 14.09.1782 von den beiden Eheleuten<br />

gänzlich aufgehoben worden. per Bericht.<br />

Seite 460-461:<br />

Testament Jüngling Anton Schmid Hatlerdorf, sollte er vor Bruder Martin Schmid sterben, erbt dieser, gesamte<br />

Fahrnis. Das liegende Vermögen bekommen die Beiden Brüder Martin und Johannes Schmid, jedoch soll<br />

Martin nur lebenslange Nutznießung haben, nach dessen Tod geht das Vermögen an Johannes Kinder, am<br />

28.01.1761<br />

Seite 462:<br />

Testament Joh. Georg Klocker und Frau Katharina Gmeiner im Steinebach machen gegenseitiges Testament<br />

wegen der Fahrnis, nach Beider Ableben bekommen des Joh. Georg Klocker Kleider seine Erben, und von<br />

Katharina Gmeiner Kleider die Schwestern Anna, Maria und Bruder Johannes Gmeiner Kinder, am 28.01.1761<br />

Seite 463:<br />

Testament Anna Dünser Joh. Michael Huber Hausfrau hat keine Kinder, verordnet, dass nach ihrem Tod keiner<br />

von ihren Erben zu <strong>Dornbirn</strong> den des Vaters oder Mutters Tod zu entgelten habe, jedoch mit Ausschluss den<br />

Erben aus Hohenems, am 28.01.1761<br />

Seite 464:<br />

Testament Hl. Johannes Luger des Gerichts und Frau Elisabeth Luger verordnen, da sie beide gleichviel in die<br />

Ehe gebracht soll, dass wenn einer von ihnen sterbe, das liegende und fahrende Vermögen in 2 gleiche Teile<br />

geteilt werde, am 28.01.1761<br />

Seite 465:<br />

Testament Jüngling Jakob Luger Johannessen Sohn, vermacht, sollte er im ledigen Stande ableben, seinen<br />

Stiefgeschwistern Martin, Joh. Georg, Josef, Anna Maria und Katharina sein Vermögen, welches er von seiner<br />

Mutter sel ererbt hat, am 28.01.1761<br />

Seite 466-468:<br />

Auf Endes gefertigten Dato haben Joh. Kaspar Hefel, Hofmeister des Gotteshauses Mehrerau und dessen<br />

Bruder Mr. Xaver Hefel dem Gericht zu vernehmen gegeben, dass sie sich von der Reichsgrafschaft<br />

Hohenems, allwo sie Eigen gewesen, lt. vorgelegtem Brief und Sigel vom 10.03.1752 ausgekauft, mithin ist ihr<br />

bittendes Verlangen, dass ein solches an das Gerichtsprotokoll genommen werde. Welchem Begehren statt<br />

getan wurde am 09.04.1761<br />

Es folgt der Loskaufbrief.<br />

Seite 469: 19.05.1761<br />

Seite 470:<br />

Joh. Georg Greußing Lauterach Kläger Kontra Franz Rein und Martin Ilg wegen Erbe.

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