10.10.2013 Aufrufe

Stadtarchiv Dornbirn Zeitgerichtsprotokollbuch (GB 4), 1754 - 1768

Stadtarchiv Dornbirn Zeitgerichtsprotokollbuch (GB 4), 1754 - 1768

Stadtarchiv Dornbirn Zeitgerichtsprotokollbuch (GB 4), 1754 - 1768

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Hl. Johannes Thurnher des Gerichts für ihn und im Namen seiner Geschwister Kläger Kontra Hl. Joh. Kaspar<br />

Rhomberg des Gerichts und Matheus Luger sel. Kinder Beklagte ist gesprochen, dass des Matheus Luger sel.<br />

Kinder die Rhomberg Schuld bezahlen sollen, jedoch mit diesem Vorbehalt, wenn die Beklagten bis nächstes<br />

Zeitgericht beweisen können, dass in der Erbteilung des Josef Thurnher sel. ersagte Schuld Kläger bezahlen<br />

müssen.<br />

Michael Spiegel und Andreas Feuerstein Sägen Kläger Kontra Matheus Spiegel sel. 2 ledige Töchter wegen<br />

Testament.<br />

Seite 34:<br />

Johannes Schwendinger und Mr. Martin Zumtobel Kläger Kontra Anna Schwendinger und Anton Klocker wegen<br />

Bezahlung der Aussteuer für Johannes und Bruder Josef Schwendinger.<br />

Georg Bohle und Konsorten Kläger Kontra Joh. Michael Rein wir auf nächstes Gericht verschoben.<br />

Seite 35:<br />

Maria Flatz Klägerin Kontra Martin Hefel, Anton Rümmele und Martin Hämmerle wegen Schulden.<br />

Andreas Rhomberg Jakobs Kläger Kontra Hl. Johannes Thurnher des Gerichts wegen Erbe.<br />

Johannes Mohr Kontra Martin Schmidinger soolen innerhalb 4 Wochen Abrechnung machen.<br />

Seite 36:<br />

Wegstreitigkeiten in Haselstauden oder Pfeller.<br />

Seite 37:<br />

Wegstreitigkeiten in Haselstauden oder Pfeller.<br />

Seite 38:<br />

Martin Zumtobel Dominik sel. Sohn Kläger Kontra Kaspar Kaufmann wegen Schulden.<br />

Jakob Sohm Kläger Kontra Mr. Jakob Huber wegen Schulden.<br />

Seite 39:<br />

Hl. Josef Danner Landesfähnrich Kläger Kontra Mr. Jakob Huber wegen Schulden.<br />

Johannes Mohr Kläger Kontra Thomas Ölz Ww. und Kinder wegen Schulden.<br />

Mr. Anton Klocker und Bruder Josef Klocker sollen Abrechnung machen.<br />

Seite 40-42:<br />

Testament Franz Kalb sel. Ww. Barbara Schwendinger verpfründet sich wegen hohen Alters an Hl. Frz. Josef<br />

Rümmele des Gerichts, da sei schon längere Zeit bei ihm gewesen, vermacht ihm deshalb ihr gesamtes<br />

Vermögen von 170fl. Rümmele muss aber nach ihrem Ableben Josef und Agatha Thurnher des Ulrich Thurnher<br />

sel. Kinder jedem 10fl geben am 12.07.1755.<br />

Seite 43-44:<br />

Testament Jüngling Matheus Dünser bleibt ledigen Standes bei Bruder Jakob Dünser, vermacht der Schwester<br />

Anna Dünser oder deren Kinder 250fl, das andere gesamte Vermögen geht an Bruder Jakob am 12.05.1755<br />

Seite 45:<br />

Testament Hans Brüggeler vermacht dem Sohn Johannes Brüggeler Haus, Stadel, Hofstatt, Garten<br />

beiliegendes Gut um 500fl, sollten jedoch nach dem Ableben noch ledige Geschwister vorhanden sein, müssen<br />

die ledigen Schwestern des Johannes die halbe Heimat verzinsen, jedoch darf keine der ledigen Töchter in das<br />

Haus hinein heiraten am 12.05.1755<br />

Seite 46:<br />

Testament Franz Mäser sel. 4 ledige Töchter Katharina, Anna, Magdalena und Barbara Mäser, sind ledig führen<br />

gemeinsamen Haushalt, erben jeweils alles die im Leben gebliebenen, sollte eine sich verheiraten soll sie<br />

ausbezahlt werden, nach Ableben der letzten soll das Erbe nach Gerichtsbrauch verteilt werden 12.05.1755<br />

Seite 47:<br />

Testament Johannes Kaufmann, versprach seiner jetzigen Frau Maria Rohner vor der Hochzeit: sollte er vor ihr<br />

sterben, überlässt er ihr seinen Anteil Haus, Stadel, Hofstatt und all zugehörigen Gut, den halben Teil lt. seinem<br />

Teilzettel und gemachten Inventar in dem Preis zu beziehen am 12.05.1755<br />

Seite 48-49:<br />

Testament Josef Schmied Winsau hat sein jetzt besitzendes Haus, Stadel, Hofstatt samt all zugehörigem Hof,<br />

Güter, Holz und Bergrecht noch im ledigen Stand gekauft, sofern er aber vor seiner Frau Anna Raiz ableben<br />

sollte, hätte sie nach <strong>Dornbirn</strong>er Gerichtsbrauch nicht von dem Haus etc. zu beziehen, daher überlässt er nach<br />

seinem Ableben der Anna Raiz das vorhandene Haus, Stadel, Hof, Güter, Holz und Bergrecht durchgehende<br />

den Halben Teil um 600fl am 12.05.1755

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!