filmbiz 34 | <strong>Film</strong> So<strong>und</strong> & <strong>Media</strong> UPDATE im „KINO.TO“ Vorabentscheidungsverfahren C-314/12 Am 20. Juni, 2013 fand am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die mündliche Verhandlung im Fall Constantin <strong>Film</strong> & Wega <strong>Film</strong> vs UPC statt. Der Oberste Gerichtshof hatte den Fall im Juni 2012 an den EuGH weitergeleitet, mit dem Ersuchen um Auslegung der relevanten EUrechtlichen Bestimmungen. Der EuGH soll beantworten, ob Access Provider wie UPC eine Verantwortung tragen, wenn sie mit ihren Diensten Zugang zu gewerbsmäßigen <strong>und</strong> illegalen Plattformen wie kino.to ermöglichen, <strong>und</strong> sie darüber informiert sind, welche massiven <strong>und</strong> gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen auf einem solchen Portal stattfinden. Zuvor hatten österreichische Gerichte in den ersten zwei Instanzen - nach Abwägung der Gr<strong>und</strong>- EU-USA Freihandelsverhandlungen Etwa 80 europäische <strong>Film</strong>schaffende haben am 22.4.2013 eine Internetpetition zum Schutz der kulturellen Ausnahme unterzeichnet <strong>und</strong> rufen darin die EU-Staatschefs auf, für einen Ausschluss von <strong>Film</strong>dienstleistungen von den EU-USA Freihandelsverhandlungen einzutreten. Unter den Unterzeichnenden befindet sich auch ein prominenter Österreicher - Oscar Preisträger Michael Haneke. Gr<strong>und</strong> für diesen Protest ist die Aussagen des Handelskommissars Karel de Gucht, der vorgeschlagen hat, audiovisuelle <strong>und</strong> <strong>Film</strong>dienstleistungen in das Verhandlungsmandat mit den USA miteinzuschließen. Als Reaktion haben noch vor dem Protest der <strong>Film</strong>schaffenden nationale <strong>Film</strong>produzentenverbände gegen die Aufnahme protestiert – allen voran Frankreich. Auch der österreichische <strong>Film</strong>produktionsverband hat sich dem Protest angeschlossen. Inzwischen haben auch Vertreter des Kulturministeriums <strong>und</strong> Außenministeriums dem mit dieser Angelegenheit federführenden Wirtschaftsministerium am 12. März die Position mitgeteilt ,wonach auch Österreich „die doppelte Natur audiovisueller Dienstleistungen anerkennen“ solle, die sowohl kommerziell als auch kulturell sei <strong>und</strong> sollen die Verhandlungen daher die Prinzipien des Unesco-Übereinkommens über den Schutz <strong>und</strong> die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, welches von der EU ratifiziert wurde, berücksichtigen. Zu den Hauptprinzipien des Übereinkommens gehört, dass kulturelle Aspekte der Entwicklung ebenso wichtig sind wie ihre wirtschaftlichen Aspekte. rechte - Sperrverfügungen gegen den Access Provider UPC angeordnet, um den Zugang zum strukturell rechtsverletzenden Streaming-Portal kino.to zu erschweren. Der EU-Gesetzgeber betont eine Verantwortung der Access Provider als „Vermittler,“ weil diese „am besten in der Lage sind“ (Erwägungsgr<strong>und</strong> 59 der EU-RL 2011/29), die Vermittlung urheberrechtswidriger Inhalte an den Nutzer abzustellen. In Einklang mit der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überwiegen vehemente Eingriffe in das Eigentumsrecht der Rechteinhaber wie im vorliegenden Fall die Informationsfreiheit der Nutzer. Der Schlussantrag des Generalanwalts folgt am 10. Oktober, mit einer Entscheidung des EuGH ist am ehesten Anfang 2014 zu rechnen. Nach langem Ringen vieler internationaler <strong>und</strong> nationaler <strong>Film</strong>verbände sind nun die audiovisuellen Dienstleistungen von den Handelsverträgen EU-USA ausgenommen. Mitte Juni haben in Luxemburg die europäischen Handelsminister ein Verhandlungsmandat für die TIPP-Verhandlungen entschieden, welche aber <strong>Film</strong>leistungen explizit ausnimmt. Die Entscheidung kam unter dem nachhaltigen Vetodruck Frankreichs zustande. Mit einigem Bedauern hat Handelskommissar Karel de Gucht erklärt, dass 98% des Mandats ohne Diskussionen angenommen wurden, aber der ganze Tag der Verhandlungen für die restlichen 2% betreffend AV-Dienstleistungen reserviert war. Allerdings ist dieser „Sieg“ mit Sicherheit nicht endgültig. Man wird sehen, inwieweit die Kommission mit ihrem Vorbringen beim Council mehr Erfolg hat bzw. inwieweit der Druck einiger, nicht gerade wenig mächtiger europäischer Regierungschefs aufrecht erhalten bleibt, das gesamte Verhandlungsmandat ohne Lücken zu präsentieren. Letztlich steht die amerikanische Reaktion ja auch noch aus. Nach wie vor ist es aber notwendig, dass der audiovisuelle Sektor wachsam bleibt <strong>und</strong> die nächsten strategischen Ansätze der Kommission zu verfolgt. Immerhin stehen zu Redaktionsschluss Treffen als Part der sogenannten G8-Gruppe mit Präsident Obama an <strong>und</strong> es könnte gut sein, dass die Kommission den AV-Sektor in einem späteren Stadium in die Verhandlungen einbezieht.
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