KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
PROPERTYCLASS ENGLAND 2<br />
30 PARK STREET, LONDON
Sehr geehrte Investoren,<br />
Grünwald, 31. August 2009<br />
wir freuen uns, mit dem geschlossenen Fonds <strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 2 unsere erfolgreich gestartete<br />
Reihe von Immobilienbeteiligungen in Großbritannien fortsetzen zu können. Das Vereinigte<br />
Königreich gehört neben Deutschland und Frankreich zu den drei wirtschaftsstärksten Staaten der<br />
Europäischen Union. Mit seiner modernen Dienstleistungsgesellschaft ist Großbritannien – trotz<br />
des derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes – gut für die Heraus forderungen einer globalisierten<br />
Welt gerüstet.<br />
London hat als einer der führenden europäischen Wirtschafts- und Investitionsstandorte für viele<br />
internationale Unternehmen strategische Bedeutung. Der britische Arbeitsmarkt wird insbesondere<br />
wegen seiner hohen Flexibilität und Produktivität geschätzt. Eine Londoner Adresse findet sich<br />
folglich wie selbstverständlich auf der Visitenkarte von Weltkonzernen.<br />
Die Fondsimmobilie 30 Park Street liegt zentral zwischen Tower Bridge und Tate Gallery of Modern<br />
Art am Südufer der Themse. Ende 2008 wurde der Neubau fertig gestellt. Die Anforderungen des<br />
renommierten Umweltzertifikates BREEAM erfüllt die Fondsimmobilie mit „sehr gut“. Neben<br />
zukunftsweisender Umwelttechnik bietet sie hochwertige Büroflächen nach modernstem Standard.<br />
Profitieren Sie mit <strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 2 von der langjährigen Expertise der <strong>KGAL</strong> Gruppe als<br />
Initiator geschlossener Fonds.<br />
Die Fondsimmobilie ist bis ins Jahr 2028 an die Hyde Housing Association Ltd. (Hyde) vermietet.<br />
Hyde erfüllt hoheitliche Aufgaben im Bereich der Förderung von sozialem Wohnraum und ist zum<br />
Großteil staatlich finanziert. Der Mieter kann gemäß einer aktuellen Unternehmensbewertung<br />
Bestnoten hinsichtlich seiner Bonität vorweisen. Die Immobilie 30 Park Street bietet folglich ein<br />
solides Fundament für eine Investition in bewegten Zeiten wie diesen.<br />
Wir, die KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (<strong>KGAL</strong>) mit Sitz in Grünwald, übernehmen gemäß<br />
§ 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung als Anbieter die Verantwortung für den Inhalt<br />
dieses <strong>Prospekt</strong>es und erklären, dass unseres Wissens die im <strong>Prospekt</strong> enthaltenen Angaben<br />
richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Weitere Informationen zur<br />
<strong>KGAL</strong> finden Sie in den Kapiteln „Der Initiator“ und „Die Übersicht über die Vertragspartner“.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
KG Allgemeine Leasing GmbH & Co.,<br />
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Allgemeine Leasing GmbH,<br />
diese vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />
Stefan Ziegler Gert Waltenbauer<br />
Vorsitzender des Verwaltungsrates: Dr. Stefan Schmittmann<br />
Geschäftsführung: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />
Kommanditgesellschaft Allgemeine Leasing GmbH & Co., Sitz Grünwald, Amtsgericht München HRA 61 588<br />
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID): DE 129 992 086<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin: Allgemeine Leasing GmbH, Sitz München, Amtsgericht München HRB 82 708<br />
3
Big Ben in London
Inhaltsverzeichnis<br />
Das Beteiligungsangebot im Überblick 6<br />
Die Risikohinweise 12<br />
Der Initiator 32<br />
Der Immobilienstandort 38<br />
Die Fondsimmobilie 52<br />
Die Vermietung und Bewirtschaftung 60<br />
Die Investition und Finanzierung 76<br />
Die Prognoserechnung 80<br />
Die Sensitivitätsanalysen 88<br />
Die rechtlichen Grundlagen 94<br />
Die steuerlichen Grundlagen 113<br />
Die Beteiligung 125<br />
Die Übersicht über die Vertragspartner 132<br />
Der Gesellschaftsvertrag 144<br />
Der Treuhandvertrag 158<br />
Muster der Handelsregister-Vollmacht 163<br />
Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008 164<br />
Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312c Absatz 2 BGB 171<br />
Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 175<br />
Angabenvorbehalt / Impressum 178<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong> gemachten Angaben war nicht Gegenstand der Prüfung<br />
des <strong>Prospekt</strong>es durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht hat den <strong>Prospekt</strong> nur auf formelle Vollständigkeit geprüft.<br />
5
Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Fondskonzept<br />
Angeboten wird die Zeichnung einer Beteiligung an einem<br />
geschlossenen Immobilienfonds mit einem Bürogebäude<br />
in London als Fondsobjekt<br />
Die Fondsimmobilie ist bis ins Jahr 2028 ohne vorzeitiges<br />
ordentliches Kündigungsrecht an die Hyde Housing Association<br />
Ltd. vermietet<br />
Die Fondsimmobilie wird direkt durch eine deutsche Kommanditgesellschaft,<br />
die Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH &<br />
Co. KG (im Folgenden „Fondsgesellschaft“), erworben<br />
Der Investor kann sich mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />
oder unmittelbar als Kommanditist an der<br />
Fondsgesellschaft beteiligen<br />
Reiner Eigenkapital-Fonds: Die Finanzierung des Fonds -<br />
objektes ist vollständig über Eigenkapital vorgesehen<br />
Ab dem erstmaligen Beitrittstermin 31.10.2009 beträgt<br />
der Prognosezeitraum 12 Jahre und 6 Monate bis zum<br />
30.04.2022<br />
Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung durch den<br />
Investor ist erstmals zum 31.12.2025 möglich<br />
Beteiligung in britischen Pfund (GBP)<br />
Gesamte Beteiligung in britischen Pfund (Pfund Sterling;<br />
GBP)<br />
Einzahlung der Einlage und Ausschüttungen / Entnahmen<br />
erfolgen grundsätzlich in GBP, sind aber auch in Euro (EUR)<br />
möglich<br />
Zielgruppe<br />
Investoren mit der Absicht, sich mit einem Teil ihres Vermögens<br />
langfristig an einer Büroimmobilie in London mit<br />
attraktiven prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen<br />
und Wertsteigerungschancen zu beteiligen (unternehmerische<br />
Beteiligung)<br />
6 I Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Investoren, die bereit sind, die mit der Beteiligung verbundenen<br />
Risiken zu tragen (siehe hierzu das Kapitel „Die Risikohinweise“<br />
ab Seite 12)<br />
Das Beteiligungsangebot ist optimiert für natürliche Personen,<br />
die Staatsbürger des europäischen Wirtschaftsraumes<br />
und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind<br />
sowie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in<br />
Großbritannien haben (siehe hierzu das Kapitel „Die steuerlichen<br />
Grundlagen“ ab Seite 113)<br />
Interessenten wird empfohlen, sich vor Zeichnung des<br />
Beteiligungsangebotes bei Vertretern der rechts- und<br />
steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe<br />
über die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen zu<br />
informieren<br />
Beitritt /Mindestbeteiligung<br />
Der Beitritt ist erstmals zum 31.10.2009 möglich, danach<br />
jeweils monatlich bis zum 29.09.2010 (vorbehaltlich einer<br />
vorherigen Vollplatzierung / Schließung)<br />
Die Zeichnungsfrist kann vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zweimal um bis zu jeweils sechs Monate<br />
verlängert werden<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt GBP 10.000; höhere Beteiligungssummen<br />
(Kapitaleinlagen) müssen jeweils auf<br />
volle GBP 1.000 lauten<br />
Auf die jeweilige Kapitaleinlage ist ein Agio in Höhe von<br />
5 % zu leisten<br />
Die Kapitaleinlage des Investors zuzüglich des Agios wird<br />
vollständig im Beitrittsmonat fällig<br />
Das zur Zeichnung zur Verfügung stehende Kommandit -<br />
kapital beläuft sich auf GBP 35,5 Mio.
Immobilienstandort<br />
Das Vereinigte Königreich gehört neben Deutschland und<br />
Frankreich zu den drei wirtschaftsstärksten Staaten der<br />
Europäischen Union<br />
London ist Hauptstadt und Regierungssitz Großbritanniens<br />
und eines der bedeutendsten Wirtschaftszentren der Welt<br />
Die Immobilie 30 Park Street liegt zentral am Südufer der<br />
Themse zwischen Tower Bridge und der Tate Gallery of<br />
Modern Art im Stadtteil Southbank<br />
In der Nachbarschaft befinden sich zahlreiche touristische<br />
Highlights wie der berühmte Borough Market, die Southwark<br />
Cathedral oder die Millenium Bridge<br />
Sehr gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz: Nur<br />
500 Meter entfernt liegt mit der London Bridge Station ein<br />
Hauptverkehrsknotenpunkt Londons mit Direktzugang zu<br />
U-Bahn, Nah- und Fernverkehrsnetz<br />
Der aufstrebende Büroteilmarkt Southbank kann derzeit<br />
niedrige Leerstandsraten aufweisen; prestigeträchtige<br />
Neu bauvorhaben unterstreichen das Zukunftspotential<br />
des Standorts<br />
Breites Mieterspektrum: Im Teilmarkt Southbank finden<br />
sich neben den Unternehmenszentralen internationaler<br />
Unternehmen wie Financial Times oder Ernst & Young<br />
auch zahlreiche staatliche Mieter wie Staatsanwaltschaft<br />
oder Wirtschaftsförderung<br />
Fondsimmobilie<br />
Der 2008 fertiggestellte Neubau umfaßt acht oberirdische<br />
Geschosse mit rund 4.724 m2 Bürofläche (inklusive Empfangsbereich)<br />
und acht hochwertige Maisonette-Wohnungen<br />
in den obersten zwei Stockwerken<br />
Die Fondsimmobilie erfüllt die Anforderungen des renommierten<br />
Umweltzertifikats BREEAM mit „sehr gut“<br />
Mit zukunftsweisender Umwelttechnik bietet die Fondsimmobilie<br />
hochwertige Büroflächen nach modernstem<br />
Standard<br />
Die klare Gebäudegliederung ermöglicht flexible Nutzungskonzepte<br />
und untermauert die funktionale Ausrichtung<br />
des Gebäudes<br />
Gutachten<br />
Ein Gutachten des unabhängigen Sachverständigen<br />
Cluttons LLP bestätigt den Marktwert der Immobilie mit<br />
GBP 31,0 Mio.<br />
Bestätigung des sehr guten Baustandards und der hochwertigen<br />
Ausstattung des Fondsobjektes durch ein Gutachten<br />
des renommierten, unabhängigen Gutachters DTZ<br />
Project & Building Consultancy<br />
Mieter / Vermietung<br />
Vermietung der gesamten Büroflächen des Gebäudes an<br />
die Hyde Housing Association Ltd. (im Folgenden „Hyde“)<br />
als neuer Hauptgeschäftssitz<br />
Die acht hochwertigen Maisonette-Wohnungen in den<br />
obersten zwei Stockwerken sind auf Basis eines Erbbaurechts<br />
langfristig vermietet<br />
Hyde ist zum Großteil staatlich finanziert und erfüllt als<br />
„Registered Social Landlord“ hoheitliche Aufgaben im<br />
Bereich der Förderung von sozialem Wohnraum (siehe<br />
hierzu das Kapitel „Die Vermietung und Bewirtschaftung“<br />
ab Seite 60)<br />
Mit knapp 37.800 Wohneinheiten ist Hyde einer der führenden<br />
Anbieter für bezahlbaren Wohnraum in <strong>England</strong><br />
und verfügt über beste Bonität (Dun & Bradstreet Rating<br />
mit Bestnote, siehe hierzu Seite 64)<br />
Langfristiger Mietvertrag ohne vorzeitiges ordentliches<br />
Kündigungsrecht über rund 19 Jahre bis 2028 ab erstmöglichem<br />
Beitrittstermin (31.10.2009)<br />
Jährlicher Mietertrag von GBP 2.153.620 (setzt sich zusammen<br />
aus Mietzahlungen von Hyde in Höhe von GBP<br />
2.153.220 und GBP 400 für den Erbbaurechtsvertrag)<br />
7
Investition / Finanzierung<br />
Der Kaufpreis des Fondsobjektes beträgt GBP 30,46 Mio.<br />
(ca. 81,7 % des Gesamtinvestitionsvolumens)<br />
Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt rund GBP 37,28<br />
Mio. und setzt sich wie folgt zusammen:<br />
rund GBP 31,95 Mio. Anschaffungs- und Anschaffungs -<br />
nebenkosten (ca. 85,7 % des Gesamtinvestitionsvolumens)<br />
rund GBP 4,52 Mio. fondsabhängige Vergütungen (ca.<br />
12,1 % des Gesamtinvestitionsvolumens)<br />
rund GBP 0,47 Mio. fondsabhängige Nebenkosten (ca.<br />
1,3 % des Gesamtinvestitionsvolumens) und<br />
rund GBP 0,34 Mio. Liquiditätsreserve (ca. 0,9 % des<br />
Gesamtinvestitionsvolumens)<br />
Die Finanzierung in Höhe von rund GBP 37,28 Mio. ist vollständig<br />
über Kommanditkapital und Agio vorgesehen<br />
Zwischenfinanzierung der Fondsgesellschaft bis zur vollständigen<br />
Platzierung des Kommanditkapitals<br />
Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen bezogen auf<br />
die Kapitaleinlage (ohne Agio) von anfänglich 5,75 % p. a.<br />
auf 6,5 % p. a. steigend<br />
Reguläre Ausschüttungen / Entnahmen jeweils nachschüssig<br />
zum 30.04. des Folgejahres, erstmals zum 30.04.2010<br />
Mit der Vermögensanlage verbundene<br />
Rechte der Investoren<br />
Beteiligung am Vermögen, Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />
Einsichts- und Kontrollrechte eines Kommanditisten<br />
Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung<br />
8 I Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Recht zur Übertragung und /oder Belastung der Beteiligung<br />
mit Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
(siehe hierzu die Kapitel „Der Gesellschafts -<br />
vertrag“ ab Seite 144 und „Die rechtlichen Grundlagen“ ab<br />
Seite 94)<br />
Steuerliche Behandlung<br />
Die Investoren erzielen aus der Fondsgesellschaft Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen<br />
Die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen<br />
Großbritannien und Deutschland zu versteuernden Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich<br />
in Deutschland steuerfrei<br />
In Großbritannien geltende Freibeträge und individuelle<br />
Steuersätze sind zu beachten<br />
Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien<br />
in Großbritannien findet der Progressionsvorbehalt<br />
keine Anwendung mehr<br />
Während des Prognosezeitraums erfolgt nach derzeit geltender<br />
Gesetzeslage voraussichtlich keine Besteuerung der<br />
Mieteinkünfte deutscher Investoren in Großbritannien bis<br />
zu einer Beteiligungshöhe von rund GBP 105.000 zuzüglich<br />
Agio 1)<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen in Deutschland<br />
seit dem 01.01.2009 der Abgeltungsteuer 2)<br />
Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
Die KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (<strong>KGAL</strong>) garantiert<br />
die vollständige Einzahlung und Platzierung des erforderlichen<br />
Kommanditkapitals in Höhe von bis zu GBP 35,5 Mio.<br />
bis zum 24.09.2010 (siehe hierzu das Kapitel „Die recht -<br />
lichen Grundlagen“, Seite 111).<br />
1) Voraussetzung dafür ist, dass die Investoren über das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
hinaus keine Einkünfte beziehen, für die Großbritannien ein Besteuerungsrecht zusteht.<br />
2) Dies gilt für den Fall, dass diese Einkünfte nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit<br />
den Vermietungseinkünften stehen.
Gute Gründe für eine Beteiligung<br />
Langfristiger Mietvertrag (rund 19 Jahre) bis 2028<br />
ohne vorzeitiges ordentliches Kündigungsrecht<br />
Mieter mit bester Bonität: die Hyde Housing Association<br />
Ltd. ist zum Großteil staatlich finanziert<br />
Prominente Lage der Fondsimmobilie am Südufer der<br />
Themse: zentral zwischen Tower Bridge und der Tate<br />
Gallery of Modern Art<br />
Hochwertiger Neubau nach modernstem Standard<br />
Die Fondsimmobilie erfüllt die Nachhaltigkeitskri -<br />
terien des renommierten Umweltzertifikats BREEAM<br />
mit „sehr gut“<br />
100 % Eigenkapitalinvestment, bei vollständiger Platzierung<br />
ist keine Aufnahme von Fremdkapital geplant<br />
Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen von<br />
5,75% p. a. steigend auf 6,5% p. a. bezogen auf die<br />
Kapitaleinlage (ohne Agio)<br />
Auf einen Blick (Prognose; Stand: 31.08.2009)<br />
Mindestbeteiligung 1) 10.000 GBP<br />
Erster Beitrittstermin 31.10.2009<br />
Prognosezeitraum 12 Jahre und 6 Monate<br />
(01.11.2009 bis 30.04.2022)<br />
Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen p. a. 2) 4) 2009 bis 2013: 5,75 %<br />
(jeweils zum 30.04. des Folgejahres) 2014 bis 2018: 6,0 %<br />
2019 bis 2021: 6,5 %<br />
Prognostizierte Schlussausschüttung / -entnahme im Jahr 2022 3) 4) rund 116,04 %<br />
1) Zuzüglich 5 % Agio. Die Gesamthöhe der Provisionen übersteigt das Agio.<br />
2) Im Beitrittsjahr zeitanteilige Berechnung ab dem ersten Kalendertag des auf den Beitritt folgenden Monats.<br />
3) Unter der Annahme, dass die Fondsimmobilie zum 31.12.2021 unter Einhaltung der getroffenen Annahmen zum prognostizierten Veräußerungserlös (siehe hierzu Seite 84 und 85)<br />
verkauft wird.<br />
4) Jeweils bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio). Die angegebenen Ausschüttungen / Entnahmen beinhalten auch die Kapitalrückzahlung. Weitere Einzelheiten zu Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen sowie zur steuerlichen Behandlung sind den Kapiteln „Die Prognoserechnung“ ab Seite 80 und „Die steuerlichen Grundlagen“ ab Seite 113 zu entnehmen.<br />
9
Luftaufnahme mit Blick auf touristische Attraktionen wie Houses of Parliament, Big Ben, Buckingham Palace (links im Hintergrund) und Riesenrad „London Eye“
Die Risikohinweise<br />
Die Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds ist<br />
ein langfristiges Engagement. Es handelt sich um eine<br />
unternehmerische Beteiligung, deren Ergebnis von einer<br />
Vielzahl variabler wirtschaftlicher Faktoren abhängt und mit<br />
wirtschaftlichen Risiken behaftet ist. Änderungen der wirtschaftlichen,<br />
steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
sind möglich. Hierdurch können die Verfügbarkeit,<br />
die Werthaltigkeit und die Verwertbarkeit der Immobilie<br />
und folglich die Liquidität des Immobilienfonds und die<br />
Rentabilität der Beteiligung gegebenenfalls negativ verändert<br />
werden. Abweichende Entwicklungen von Prognosewerten<br />
und Kostenansätzen wie Mieterträgen, Inflations -<br />
rate, Wertentwicklung der Fondsimmobilie und Instandhaltungskosten<br />
können die Ergebnisse und Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen negativ beeinflussen. Die Beteiligung<br />
unterliegt daher Risiken, die sich unter anderem sowohl im<br />
Verkehrswert der Immobilie als auch in den laufenden Erträgen<br />
aus der Vermietung der Immobilie widerspiegeln können.<br />
Insbesondere können zukünftige, unvorhersehbare Entwicklungen<br />
die erwarteten Ergebnisse nachteilig beeinflussen.<br />
Der Investor sollte finanziell angemessen ausgestattet<br />
sein und eine ausreichende Liquiditätsreserve zur<br />
Verfügung haben. Die Beteiligung sollte ohne Übergewichtung<br />
lediglich Beimischungscharakter zum übrigen Vermögensportfolio<br />
des Investors besitzen und eigenfinanziert<br />
sein.<br />
Der Investor trägt mit seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
das Risiko eines Totalverlustes seiner Kapitaleinlage<br />
sowie des Agios. Dieses Beteiligungsangebot ist somit nur<br />
für Investoren geeignet, die bei unerwartet negativer Entwicklung<br />
einen entstehenden Verlust hinnehmen können.<br />
Ein Totalverlust tritt ein, wenn die Rückflüsse aus der Fonds-<br />
12 I Die Risikohinweise<br />
immobilie ganz ausbleiben oder nicht ausreichen, die Kosten<br />
und Steuern der Fondsgesellschaft und des Investors zu<br />
decken. Insbesondere bei einer Fremdfinanzierung der<br />
Beteiligung durch den Investor und /oder bei Eintritt von<br />
Ersatzpflichten oder weiterer Risiken kann es zudem über<br />
den Verlust der Kapitaleinlage hinaus auch zu einer Gefährdung<br />
des weiteren Vermögens des Investors kommen<br />
(maximales Risiko; siehe hierzu auch den Abschnitt „Investorgefährdende<br />
Risiken“ ab Seite 26).<br />
Die folgende Darstellung enthält die wesentlichen tatsäch -<br />
lichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der<br />
angebotenen Vermögensanlage (Beteiligung an der Fondsgesellschaft),<br />
soweit sie dem Anbieter zum Zeitpunkt der<br />
<strong>Prospekt</strong>aufstellung (31.08.2009) bekannt sind. Sie kann<br />
nicht eventuelle zusätzliche Risiken behandeln, die sich<br />
möglicherweise aus der individuellen Situation einzelner<br />
Investoren ergeben. Dem Investor wird daher empfohlen,<br />
das Beteiligungsangebot und die damit verbundenen Risiken<br />
eingehend zu prüfen und sich dazu, soweit erforderlich,<br />
fachkundiger Berater zu bedienen.<br />
Die nachfolgend aufgeführten Risiken können bei Eintritt,<br />
sowohl bei Kumulation als auch im Einzelfall, zu erheblichen<br />
negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit dieser<br />
unternehmerischen Beteiligung führen.<br />
Prognose- und<br />
anlagegefährdende Risiken<br />
Prognose- und anlagegefährdende Risiken sind Risiken, bei<br />
deren Realisierung die prognostizierten Ergebnisse unter<br />
Umständen nicht erzielt werden und die im Extremfall zu<br />
einem vollständigen Verlust des vom Investor eingesetzten<br />
Kapitals führen können.
Instandhaltung / Instandsetzung<br />
Die Fondsimmobilie umfasst acht oberirdische Geschosse<br />
mit Büroflächen im Erdgeschoss und in den ersten fünf<br />
Obergeschossen sowie acht Wohneinheiten in den beiden<br />
obersten Stockwerken. Die Büroflächen werden seit Herbst<br />
2008 von dem Mieter Hyde Housing Association Ltd. (im<br />
Folgenden „Hyde“) genutzt. Die Wohnungen sind mittels<br />
eines Erbbaurechtsvertrages an den Verkäufer der Fonds -<br />
immobilie (Blink Point Ltd.) langfristig vermietet.<br />
Nach den Ergebnissen des Due Diligence Report ist der<br />
zukünftige Erhaltungsaufwand der Fondsimmobilie während<br />
der Laufzeit der Verträge auf die beiden Mieter Hyde<br />
und Blink Point Ltd. umlegbar und daher in der Prognoserechnung<br />
nicht berücksichtigt worden. Sowohl der Mietvertrag<br />
über den Büroteil als auch der Erbbaurechtsvertrag<br />
über die Wohneinheiten enthalten Regelungen, wonach die<br />
beiden Mieter zusammen sämtliche Kosten für die Instandhaltung<br />
der Fondsimmobilie, die durch die Fondsgesellschaft<br />
zu leisten ist, übernehmen müssen. Der Kostenanteil<br />
des jeweiligen Mieters wird entsprechend des Anteils der<br />
genutzten Fläche an der Gesamtfläche der Fonds -<br />
immobilie bestimmt. Der Mieter des Büroteils (Hyde) wird<br />
mittels eines Servicevertrages (Dienstleistungs vertrag) allerdings<br />
die Pflicht der Fondsgesellschaft für die Instand -<br />
haltung der gesamten Fondsimmobilie übernehmen. Dafür<br />
wird Hyde keine Zahlungen für die Instandhaltung der<br />
Fondsimmobilie an die Fondsgesellschaft leisten und<br />
bekommt von Blink Point Ltd. einen Teil der Kosten (anteilig<br />
entsprechend der genutzten Fläche) erstattet. Es ist nicht<br />
auszuschließen, dass Hyde seiner Instandhaltungspflicht<br />
nicht in dem Umfang nachkommt, zu dem er aufgrund des<br />
Servicevertrages verpflichtet wäre. Weiterhin besteht die<br />
Möglichkeit, dass Blink Point Ltd. seiner Kostenerstattungspflicht<br />
nicht nachkommt oder Hyde den Servicevertrag fristgerecht<br />
kündigt und seiner dann wieder auflebenden<br />
Kostenerstattungspflicht nach dem Mietvertrag ebenfalls<br />
nicht nachkommt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die<br />
Mieter und die Fonds gesellschaft zu unterschiedlichen Auffassungen<br />
kommen können, von wem in welcher Höhe die<br />
Kosten für Instandhaltung / Instandsetzung zu tragen sind.<br />
In diesen Fällen können der Fondsgesellschaft zusätzliche<br />
Kosten für ein Schlichtungsverfahren oder für die Instandhaltung<br />
/ Instandsetzung entstehen. Sollte ein Mietverhältnis<br />
vorzeitig enden, so müssen gegebenenfalls die Kosten<br />
für Instand haltung / Instandsetzung von der Fondsgesellschaft<br />
getragen werden. Für den Investor besteht somit das<br />
Risiko, dass die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung durch<br />
mögliche höhere Kosten negativ beeinflusst werden kann.<br />
Untergang / Zerstörung<br />
Die Fondsimmobilie wird zur Abdeckung üblicher Immo -<br />
bilienrisiken unter Berücksichtigung marktüblicher Ausschlussklauseln<br />
bis zum Vollzug des Kaufvertrages vom Verkäufer<br />
und anschließend von der Fondsgesellschaft versichert.<br />
Der Kaufvertrag wird auch dann vollzogen werden,<br />
wenn die Fondsimmobilie in dem Zeitraum zwischen Unterzeichnung<br />
des Kaufvertrages und dem Vollzug (Completion)<br />
zerstört werden sollte, es sei denn, der Verkäufer hat die Versicherung<br />
bis zum Vollzug des Kaufvertrages nicht aufrecht<br />
erhalten und leistet auch keinen Wertausgleich in Höhe der<br />
Versicherungssumme. Im Falle eines notwendigen Wiederaufbaus<br />
infolge der Zerstörung der Fondsimmobilie besteht<br />
das Risiko, dass die Kosten hierfür und der damit zusammenhängende<br />
Nutzungsausfall der Fondsimmobilie die<br />
durch die Versicherungen gedeckten Beträge übersteigen.<br />
13
Sofern sich der Umfang der von der Fondsgesellschaft abzuschließenden<br />
bzw. der von dem Verkäufer abgeschlossenen<br />
Versicherung im Schadensfall als nicht ausreichend herausstellt<br />
oder die Versicherung aufgrund von Änderungen<br />
in den Versicherungsbedingungen oder aus anderen Gründen<br />
(wie Insolvenz des Versicherungsunternehmens) die<br />
anfallenden Kosten nicht oder nicht in vollem Umfang tragen<br />
sollte, muss die Fondsgesellschaft diese zusätzlichen<br />
Kosten übernehmen. Ferner haben die Mieter ein außer -<br />
ordentliches Kündigungsrecht, wenn das Mietobjekt nicht<br />
innerhalb von drei Jahren nach der Zerstörung / Beschädigung<br />
wieder hergestellt worden ist oder nicht innerhalb von<br />
zwei Jahren mit der Wiederherstellung des ursprünglichen<br />
Gebäude zustandes begonnen worden ist.<br />
In Folge einer möglichen höheren Kostenbelastung kann<br />
sich die Rentabilität der Beteiligung für den Investor aufgrund<br />
ausbleibender Rückflüsse aus dem Immobilieninvestment<br />
negativ entwickeln und es kann zu einem Totalverlust<br />
des investierten Kapitals kommen.<br />
Baumängel<br />
Die Fondsgesellschaft stützt sich hinsichtlich des Zustandes<br />
der Fondsimmobilie auf die Untersuchung, die für das technische<br />
Gutachten durch Inaugenscheinnahme während<br />
mehrerer Begehungen der Immobilie vorgenommen wurde<br />
und der stichprobenartigen Durchsicht und Überprüfung<br />
von Unterlagen. Hieraus wurden Rückschlüsse auf den Bauzustand<br />
der Fondsimmobilie gezogen. Im Ergebnis hat sich<br />
gemäß dem am 17.07.2009 angefertigten Bericht aufgrund<br />
der durchgeführten Überprüfungstätigkeiten kein erkennbarer<br />
wesentlicher Mangel ergeben. Es kann allerdings nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass Mängel, die bei der Errichtung<br />
der Fondsimmobilie entstanden sind, bislang nicht fest -<br />
gestellt wurden und somit der Fondsgesellschaft nicht<br />
bekannt sind. Auch das Risiko im Nachhinein auftretender<br />
Baumängel kann nicht ausgeschlossen werden. Kosten für<br />
14 I Die Risikohinweise<br />
die Beseitigung solcher Mängel sind von der Fondsgesellschaft<br />
zu tragen mit negativer Folge für die Rentabilität der<br />
Beteiligung, sofern diese nicht auf die Mieter umlegbar sind<br />
oder im Rahmen von bestehenden Gewährleistungsrechten<br />
von den für die Mängel verantwortlichen Bau- oder Subunternehmen<br />
beseitigt werden bzw. entsprechend gestellte<br />
Gewährleistungssicherungsrechte durchsetzbar sind.<br />
Die Fondsimmobilie wurde am 23.12.2008 fertiggestellt.<br />
Mit der Erstellung der Fondsimmobilie waren nebeneinander<br />
mehrere Bauunternehmer, davon ein Generalunternehmer,<br />
der seinerseits wiederum diversen Subunternehmern<br />
übergeordnet war, betraut. Sämtliche Bauleistungen unterliegen<br />
einer zwölfjährigen Gewährleistungsfrist, die seit<br />
dem 23.12.2008 läuft. Die tätig gewordenen Bau- und Subunternehmer<br />
müssen Mängel, die aufgrund ihrer Schlechtleistung<br />
an der Fondsimmobilie entstanden sind, innerhalb<br />
dieser Gewährleistungfrist beseitigen. Es besteht das Risiko,<br />
dass ein für einen Mangel verantwortlicher Bau- oder Subunternehmer<br />
dieser Mängelbeseitigungspflicht nicht nachkommen<br />
wird oder aufgrund bestehender Insolvenz nicht<br />
nachkommen kann. Das Kostenrisiko für die Mängelbeseitigung<br />
trägt insoweit die Fondsgesellschaft.<br />
Sämtlichen tätig gewordenen Subunternehmern war ein<br />
Generalunternehmer übergeordnet. Auf den Generalunternehmer<br />
kann die Fondsgesellschaft nicht mehr zurückgreifen,<br />
da dieser Insolvenz angemeldet hat. Auch die Leistungen<br />
des Generalunternehmers hätten einer zwölfjährigen<br />
Gewährleistungsfrist unterlegen. Am Tag der Fertigstellung<br />
der Fondsimmobilie (23.12.2008) wurde eine Mängelliste<br />
mit bestehenden Mängeln an der Fondsimmobilie erstellt.<br />
Der Generalunternehmer hatte die Pflicht, sämtliche auf der<br />
Liste aufgeführten Mängel binnen eines Jahres ab Fertigstellung<br />
der Fondsimmoblie, also bis zum 23.12.2009, zu<br />
beseitigen. Die Mängelliste kann innerhalb dieses einen<br />
Jahres nachträglich um weitere Mängel erweitert werden.
Aufgrund der bestehenden Insolvenz sind etwaige Gewährleistungsansprüche<br />
gegen den Generalunternehmer nunmehr<br />
nicht mehr durchsetzbar.<br />
Der Verkäufer hat zugesagt, in die Gewährleistungspflichten<br />
des Generalunternehmers einzutreten und diese zu übernehmen;<br />
weitergehende Gewährleistungssicherungsrechte<br />
wird er der Fondsgesellschaft jedoch nicht einräumen. Dies<br />
ist jedoch mit dem Risiko behaftet, dass sich der Verkäufer<br />
nicht an seine Zusage hält, indem er die Mängel auf der<br />
Liste nicht beseitigt und /oder die Gewährleistungspflichten<br />
des Generalunternehmers während der zwölfjährigen<br />
Gewährleistungsfrist nicht erfüllt. Außerdem besteht das<br />
Risiko, dass der Verkäufer selbst in Insolvenz gerät und eine<br />
Mängelbeseitigung daher nicht erfolgen wird. Die Fonds -<br />
gesellschaft trägt damit auch das Kostenrisiko für die Beseitigung<br />
von Mängeln aus dem Verantwortungsbereich des<br />
Generalunternehmers.<br />
Der Verkäufer hat vom Generalunternehmer eine Sicherheitsleistung<br />
in Höhe von rund GBP 211.000 von der Bausumme<br />
einbehalten, um die Beseitigung der Mängel von der Mängelliste<br />
abzusichern. Die gleiche Summe wird die Fondsgesellschaft<br />
vom Kaufpreis der Fondsimmobilie einbehalten. Wenn<br />
der Verkäufer an Stelle des Generalunternehmers bis zum<br />
23.12.2009 die Mängel von der Mängelliste beseitigt und<br />
darüber ein förmliches Gebäudeabnahmeprotokoll erstellt<br />
wird, wird die Fondsgesellschaft die einbehaltene Summe an<br />
den Verkäufer nachträglich auszahlen. Sollte der Verkäufer die<br />
Mängelliste nicht beseitigen und das Abnahmeprotokoll<br />
nicht bis spätestens 18 Monate nach dem 23.12.2009 erstellt<br />
werden, kann die Fondsgesellschaft über die Mittel verfügen<br />
und selbst für die Beseitigung der ausstehenden Mängel sorgen.<br />
In diesem Fall besteht das Risiko, dass dieser Betrag nicht<br />
zur vollständigen Deckung der Kosten für die Mängelbeseitigung<br />
ausreicht. Das über den Betrag hinausgehende Kostenrisiko<br />
müsste die Fondsgesellschaft tragen.<br />
Verschiedene Bauunternehmer haben der Fondsgesellschaft<br />
mit Datum vom 20.08.2009 Gewährleistungssicherungsrechte<br />
(collateral warranties) für die Durch setzung etwaiger<br />
Gewährleistungsansprüche bestellt. Dazu haben sie jeweils<br />
eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, wobei<br />
das Risiko besteht, dass aufgrund von Änderungen in den<br />
Versicherungsbedingungen oder aus anderen Gründen die<br />
anfallenden Kosten für die Mängelbeseitigung nicht oder<br />
nicht in vollem Umfang von der zuständigen Versicherung<br />
getragen werden oder eine Versicherung ihrerseits in Insolvenz<br />
gerät und aus diesem Grund keine Versicherungsleistung<br />
erbringt.<br />
Der Verkäufer hat sich im Kaufvertrag dazu verpflichtet, die<br />
tätig gewordenen Subunternehmer jeweils aufzufordern, der<br />
Fondsgesellschaft ein Gewährleistungssicherungsrecht für<br />
bau vertragliche Gewährleistungsrechte zu bestellen. Bei diesen<br />
würde es sich ebenfalls um Berufshaftpflichtversicherungen<br />
mit denselben Risiken handeln. Der Verkäufer muss<br />
diese Pflicht mit dem größtmöglichen und zumutbaren<br />
Einsatz verfolgen. Darüber hinaus muss er keine weiteren<br />
Anstrengungen unternehmen. Daher besteht das Risiko, dass<br />
nicht alle Subunternehmer der Fondsgesellschaft diese<br />
weitergehenden Rechte einräumen werden. In einem<br />
solchen Fall wird der Verkäufer zumindest die Gewähr -<br />
leistungsansprüche gegen den jeweils entsprechenden<br />
Subunternehmer sowie den Anspruch auf Gewährung eines<br />
Gewährleistungssicherungsrechts auf die Fondsgesellschaft<br />
übertragen. Insoweit könnte die Fondsgesellschaft nur auf<br />
unbesicherte Gewährleistungsrechte zurückgreifen. Sollte in<br />
einem solchen Fall ein verantwortlicher Subunternehmer einen<br />
Mangel nicht beseitigen und auch weiterhin keine Sicherheit<br />
bestellen (etwa aufgrund Insolvenz), wären die abgetretenen<br />
Gewährleistungsansprüche wertlos und die<br />
Kosten insoweit von der Fondsgesellschaft zu tragen.<br />
15
Die Verwirklichung eines jeden oben genannten Einzelrisikos,<br />
auch kumulativ, kann die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />
für den Investor beeinträchtigen.<br />
Altlasten<br />
Trotz der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme (siehe<br />
das Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 94)<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass künftig Verunreinigungen<br />
der Fondsimmobilie oder des Grundstücks (Altlasten)<br />
festgestellt werden können, die aufgrund von behördlichen<br />
oder gerichtlichen Anordnungen zu sanieren sind. Die<br />
hierfür anfallenden Kosten sind, soweit der Verursacher<br />
oder andere Dritte nicht (mehr) herangezogen werden können,<br />
gegebenenfalls von der Fondsgesellschaft zu tragen.<br />
Künftig festgestellte Verunreinigungen der Fondsimmobilie<br />
oder des Grundstücks können die Nutzbarkeit bzw. den<br />
Wert der Immobilie erheblich vermindern, was sich negativ<br />
auf die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung des Investors auswirken<br />
kann.<br />
Vermietungs- und Anschlussvermietungsrisiko<br />
Die Erreichung der prognostizierten Ergebnisse und somit<br />
der Erfolg der Beteiligung hängen wesentlich von den<br />
pünktlichen und vollständigen Einnahmen aus der Vermietung<br />
der Büroflächen der Fondsimmobilie ab. Mieter -<br />
bonitätsrisiken (Mietausfall, Mietrückstände), Mietminderungen<br />
sowie Anschlussvermietungsrisiken können zu<br />
Einbußen bei den Mieteinnahmen und /oder Leerständen<br />
führen, was sich negativ auf die in diesem Beteiligungs -<br />
prospekt prognostizierten Ergebnisse auswirken würde.<br />
Die gesamten Büroflächen der Fondsimmobilie sind bis<br />
2028 an Hyde vermietet. Obwohl Hyde zu großen Teilen<br />
staatlich finanziert wird und derzeit den Status eines „Registered<br />
Social Landlords“ (staatlich anerkannte Organisationen<br />
zur Förderung von sozialem Wohnungsbau) hat sowie<br />
in Teilaspekten den Status einer öffentlich-rechtlichen Kör-<br />
16 I Die Risikohinweise<br />
perschaft zugesprochen bekommt, besteht das Risiko, dass<br />
Hyde in ein insolvenzrechtliches Verfahren mit zwei verschiedenen<br />
Ausgestaltungsmöglichkeiten gerät, was bis zur<br />
Auflösung von Hyde führen kann.<br />
Sollte Hyde unter Zwangsverwaltung (Receivership) gestellt<br />
werden, verhängt die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde<br />
Tenant Service Authority (TSA) zunächst ein Moratorium<br />
von 28 Werktagen, währenddessen niemand ohne Zustimmung<br />
der TSA über Objekte oder Einkünfte aus Objekten<br />
verfügen darf. Diese Zeit soll für die Erarbeitung eines Vorschlags<br />
für die Fortführung der Verwaltung und der Eigentumsrechte<br />
an den Objekten sowie die Erfüllung sämtlicher<br />
übriger Pflichten aus Vertragsverhältnissen genutzt werden.<br />
Mit Blick auf den bislang einzigen vergleichbaren Fall (Ujima<br />
Housing Association Limited) ist es sehr wahrscheinlich,<br />
aber nicht abschließend vorhersehbar, dass die TSA sämtliche<br />
Rechte und Pflichten von Hyde auf einen anderen Registered<br />
Social Landlord übertragen würde, was auch den<br />
Übergang des Mietvertrages auf den Rechtsnachfolger von<br />
Hyde beinhalten würde. Dann bestünde allerdings das Risiko,<br />
dass der Rechtsnachfolger eine schlechtere Bonität<br />
haben könnte.<br />
Weiterhin bestünde die insolvenzrechtliche Verfahrensmöglichkeit,<br />
Hyde zu liquidieren. Nach dem neuen Housing and<br />
Regeneration Act 2008 könnte zum einen die TSA bei fest -<br />
gestelltem Missmanagement, ohne dass eine Insolvenz vorliegen<br />
müsste, Hyde anweisen, sämtliche Objekte auf einen<br />
anderen Registered Social Landlord zu übertragen, um Hyde<br />
anschließend zu liquidieren. Der Mietvertrag könnte auf<br />
Wunsch des Rechtsnachfolgers ebenfalls übertragen werden.<br />
Auch hier bestünde allerdings das Risiko, dass der Rechtsnachfolger<br />
eine schlechtere Bonität haben könnte. Andernfalls<br />
könnte der Insolvenzverwalter den Mietvertrag kündigen.<br />
Die Fondsgesellschaft hätte in Höhe der ausstehenden<br />
Miete bis zum Ende der Laufzeit des Mietvertrages, abge-
zinst durch den vorzeitigen Ausgleich und abzüglich zu<br />
erwartender Mieteinnahmen, einen Masseanspruch. Da die<br />
Liquidation im Falle des Missmanagements auch ohne Insolvenz<br />
stattfinden könnte, wäre es denkbar, aber nicht<br />
abschließend vorhersehbar, dass noch genügend Vermögen<br />
vorhanden wäre, um den Anspruch der Fondsgesellschaft zu<br />
erfüllen. Besonders gesicherte Gläubiger (secured creditors)<br />
wären jedoch gegenüber der Fondsgesellschaft bevorzugte<br />
Massegläubiger. Neben der Liquidation wegen Missmanagements<br />
könnte Hyde auf der anderen Seite wegen einer vorliegenden<br />
Insolvenz liquidiert werden. Nach Eröffnung des<br />
Insolvenzverfahrens würde auch hier zunächst ein 28tägiges<br />
Moratorium verhängt werden. Der Insolvenzverwalter hätte<br />
in diesem Verfahren die Möglichkeit, die Übertragung des<br />
Mietvertrages auf einen Rechtsnachfolger abzulehnen. Der<br />
Masseanspruch hinsichtlich der ausstehenden Miete wäre<br />
identisch mit dem oben dargestellten Anspruch, allerdings<br />
wäre es hier im Vergleich wahrschein licher, dass er mangels<br />
ausreichender Insolvenzmasse nicht erfüllt werden könnte,<br />
zumal etwaige besonders gesicherte Gläubiger (secured creditors)<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft bevorzugte Massegläubiger<br />
wären. Eine derartige Entwicklung würde zu Einnahmeausfällen<br />
und damit zu geringeren Rückflüssen bei<br />
der Fondsgesellschaft führen. Auf diese Weise könnte sich<br />
die Rentabilität der Beteiligung für den Investor reduzieren.<br />
Die Fondsgesellschaft hätte in beiden Liquidationsfällen die<br />
Möglichkeit, eine Anschlussvermietung zu finden, um die<br />
Mietausfälle, sollte sie den Masseanspruch nicht (vollständig)<br />
durchsetzen können, (teilweise) zu kompensieren. Über<br />
die dann herrschende künftige Vermietungssituation kann<br />
heute allerdings keine gesicherte Aussage getroffen werden.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zu diesem Zeitpunkt<br />
ein Überangebot an vermietbaren Flächen besteht<br />
und dadurch eventuell geringere Mieterträge als die prognostizierten<br />
erzielt würden bzw. die Flächen für längere Zeit<br />
leer stünden oder nicht vermietet werden könnten. Dann<br />
wäre auch die (teilweise) Kompensation der Mietausfälle<br />
fehlgeschlagen, wodurch sich die oben genannten Risiken<br />
verwirklichen würden.<br />
Weiterhin kann eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrages<br />
durch den Mieter Hyde nicht ausgeschlossen werden,<br />
wenn die Fondsimmobilie in einen Zustand gerät, der sie für<br />
die vertragsgemäße Nutzung untauglich macht oder wenn<br />
die Nutzung der Fondsimmobilie auf längere Zeit entzogen<br />
oder die Fondsimmobilie unbrauchbar wird und die Fondsgesellschaft<br />
nicht spätestens zwei Jahre nach Eintritt des<br />
Zustandes beginnt, den vertragsgemäßen Zustand der<br />
Fondsimmobilie wieder herzustellen bzw. die Instandsetzung<br />
nicht spätestens nach drei Jahren abgeschlossen ist. Es<br />
besteht auch hier ein Mietausfallrisiko dadurch, dass der<br />
Abschluss eines Anschlussmietvertrages nicht sofort gelingt<br />
und /oder die Einnahmen aus der Anschlussvermietung<br />
unter den prognostizierten Werten liegen. Auch dadurch<br />
kann sich die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung für den<br />
Investor verschlechtern.<br />
Die Fondsgesellschaft trägt im Falle der vorzeitigen Beendigung<br />
des Mietvertrages bei Leerstand der Büroflächen der<br />
Fondsimmobilie ferner das Risiko höherer oder zusätzlicher<br />
nicht umlagefähiger Betriebskosten. Sollte der Erbbaurechtsvertrag<br />
mit Blink Point Ltd. aufgrund eines außer -<br />
ordentlichen Kündigungsgrundes vorzeitig beendet werden,<br />
muss die Fondsgesellschaft für die Erstattung der anteiligen<br />
Betriebskosten direkt auf die Untermieter zugreifen. Auch<br />
hier besteht das Risiko, dass einzelne Wohneinheiten leerstehen<br />
und kein entsprechender Kostenschuldner existiert<br />
oder Ansprüche gegen die Untermieter nicht durchsetzbar<br />
sind. In diesem Fall müsste die Fondsgesellschaft diese anteiligen<br />
Betriebskosten tragen. Jede Verwirklichung dieser<br />
denkbaren Situationen könnte die Verringerung der an die<br />
Investoren auszuschüttenden Beträge zur Folge haben.<br />
17
Mietentwicklung<br />
Das Niveau der Miete für die Büroflächen wird im Rahmen<br />
eines Mietanpassungsverfahrens (rent review) alle fünf Jahre<br />
an die Marktmiete angepasst. Nach dem Mietvertrag mit<br />
Hyde ist im Rahmen dieses Verfahrens ausschließlich eine<br />
Erhöhung des Mietzinses möglich, eine Reduzierung ist ausgeschlossen.<br />
Derzeit liegt der Mietzins der Büroflächen über<br />
Markt. Damit die Miete beim nächsten durchzuführenden<br />
Mietanpassungsverfahren für den Folgezeitraum höher als<br />
bisher festgesetzt wird, muss eine Erhöhung des allgemeinen<br />
Mietniveaus gegenüber dem Marktniveau zum Zeitpunkt<br />
der Unterschrift des Mietvertrages (Ende 2008) stattgefunden<br />
haben, wobei klarzustellen ist, dass die Entwicklung<br />
der Marktmieten nicht zwingend der der Inflation<br />
entsprechen muss. Es besteht das Risiko, dass sich das<br />
Marktniveau nicht wie prognostiziert erhöht und folglich im<br />
Rahmen eines Mietanpassungsverfahrens keine oder nur<br />
eine geringere als die prognostizierte Mieterhöhung für den<br />
dann folgenden Mietzeitraum festgelegt wird. Dies würde<br />
sich negativ auf die Rentabilität der Beteiligung für den<br />
Investor auswirken.<br />
Wertentwicklung / Veräußerung<br />
Die tatsächliche Wertentwicklung der Fondsimmobilie ist<br />
von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Dazu gehören unter<br />
anderem der Vermietungsstand der Fondsimmobilie, die<br />
Entwicklung der Marktmiete, die Entwicklung des Großraums<br />
London, die Entwicklung des Stadtteils Southbank,<br />
die Anforderungen an Büroimmobilien sowie Angebot und<br />
Nachfrage auf dem Immobilienmarkt.<br />
Diese Umstände können die Wertentwicklung und Veräußerbarkeit<br />
der Fondsimmobilie beeinträchtigen. Gleiches<br />
gilt für den bis September 2108 laufenden Erbbaurechtsvertrag<br />
bezüglich der Wohneinheiten. Dieser muss vom Käufer<br />
der Fondsimmobilie übernommen werden. Zukünftige Bau-<br />
18 I Die Risikohinweise<br />
maßnahmen an der Immobilie unterliegen Restriktionen. Eine<br />
bauliche Veränderung der Immobilie darf die Nutzbarkeit<br />
des Wohnraumes nicht beeinträchtigen oder muss hierfür<br />
entsprechende Kompensationsleistungen für den Erbbaurechtsnehmer<br />
vorsehen.<br />
Eine Veräußerung der Fondsimmobilie zum prognostizierten<br />
Zeitpunkt bzw. zum prognostizierten Verkaufspreis kann<br />
nicht gewährleistet werden. Die im Investitionsplan aus -<br />
gewiesenen, nicht wertbildenden Faktoren (z. B. die anfallenden<br />
Fondskosten) müssen erst durch einen entsprechenden<br />
Wertzuwachs der Immobilie kompensiert werden, bevor ein<br />
Veräußerungsgewinn entsteht. Sollte der tatsächlich erzielte<br />
Verkaufspreis unter dem prognostizierten Verkaufspreis liegen,<br />
könnte dies zu niedrigeren Rückflüssen aus dem Immobilieninvestment<br />
führen, wodurch sich die Rentabilität der<br />
Beteiligung für den Investor reduzieren könnte.<br />
Aufgrund der Umlegbarkeit der Erhaltungskosten auf die<br />
Mieter wurden bei der Veräußerungsprognose keine expliziten<br />
Kosten für Revitalisierungsmaßnahmen ausgewiesen. Es<br />
besteht das Risiko, dass der Sicherheitsabschlag von einer<br />
Jahresmiete zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht ausreicht,<br />
um unvorhergesehene Kosten zum Zeitpunkt der Veräußerung<br />
zu decken. Dies könnte eine Verringerung der an die<br />
Investoren auszuschüttenden Beträge zur Folge haben.<br />
Aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen<br />
Die immer noch unsichere Situation an den Finanzmärkten,<br />
die zu einer restriktiveren Kreditvergabepraxis geführt hat,<br />
wirkt sich auch auf die Immobilienmärkte aus. Es ist für alle<br />
Unternehmen und Marktteilnehmer und somit auch für<br />
die Immobilienbranche schwieriger und kostenintensiver<br />
geworden, Fremdkapital aufzunehmen. Daher können sich<br />
Immobilienbewertungen aufgrund kurzfristig nachlassender<br />
Nachfrage rückläufig entwickeln. Derzeit sind die Aus-
wirkungen der Finanzmarktkrise und deren Dauer nicht<br />
absehbar. Denkbar ist jedoch, dass die Immobilienwerte und<br />
damit der erzielbare Verkaufspreis zum Verkaufszeitpunkt<br />
niedriger ausfällt. Die Reduzierung der Rendite kann als<br />
Folge nicht ausgeschlossen werden.<br />
Finanzierung<br />
Die <strong>KGAL</strong> hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Einzahlungs-<br />
und Platzierungsgarantie zur Sicherstellung des<br />
erforderlichen Eigenkapitals abgegeben. Es besteht das<br />
Risiko, dass sie ihren Verpflichtungen aus dieser Garantie<br />
nicht nachkommen kann. Die Nichterfüllung kann zu einer<br />
vorzeitigen Beendigung der Beteiligung führen mit dem<br />
Risiko des Verlustes eines erheblichen Teils der Einlage.<br />
Für den Zeitraum bis zur vollständigen Einzahlung des erforderlichen<br />
Eigenkapitals hat die Fondsgesellschaft bei der<br />
Bayerischen Landesbank und der Hamburger Sparkasse ein<br />
Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsdarlehen aufgenommen.<br />
Der Zinssatz wird jeweils variabel auf LIBOR-Basis (Referenzzinssatz,<br />
der in London für Interbanken geschäfte fixiert<br />
wird) zuzüglich Marge für die kommende Zinsbindungsfrist<br />
vereinbart. Die Banken sind berechtigt, der Fondsgesellschaft<br />
Liquiditätskosten für die Refinanzierung in Rechnung<br />
zu stellen. Zur Begleichung der Zinsen und der Refinanzierungskosten<br />
wird der Liquiditätsüberschuss verwendet.<br />
Sollte dieser aufgrund einer zwischenzeitlichen Erhöhung<br />
des LIBOR-Zinssatzes über den kalkulatorischen Zinssatz<br />
hinaus oder aufgrund wesentlicher Refinanzierungskosten<br />
oder sonstiger erhöhter Kreditkosten nicht ausreichen, kann<br />
sich dies negativ auf die Ausschüttungen für die Investoren<br />
auswirken.<br />
Sollte die Fondsgesellschaft ihren Verpflichtungen unter<br />
dem Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsvertrag nicht nachkommen,<br />
die Bank die Rückzahlung vorzeitig fällig stellen<br />
und keine alternative Anschlussfinanzierung gefunden werden,<br />
besteht das Risiko einer vorzeitigen Beendigung der<br />
Beteiligung mit der Folge des Verlustes eines erheblichen<br />
Teils der Einlage.<br />
Die Zusage der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung ist<br />
befristet bis zum 29.09.2010. Sollte sich die Platzierung<br />
verzögern, kann die Fondsgesellschaft die Eigenkapital-<br />
Zwischenfinanzierung durch Abschluss einer Anschluss -<br />
finanzierung (gegebenenfalls bei einer anderen Bank) in<br />
Höhe des noch nicht gezeichneten Kommanditkapitals<br />
verlängern. Sollte der effektive Zinssatz für die Anschluss -<br />
finanzierung die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen<br />
für die nicht platzierten Anteile übersteigen, wirkt sich<br />
dies negativ auf die Ausschüttungen / Entnahmen und die<br />
Rendite der Investoren aus.<br />
Sollte nach dem 29.09.2010 keine alternative Anschlussfinanzierung<br />
gefunden werden und die <strong>KGAL</strong> ihren Verpflichtungen<br />
aus der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie nicht<br />
nachkommen, besteht das Risiko einer vorzeitigen Beendigung<br />
der Beteiligung mit der Folge des Verlustes eines<br />
erheblichen Teils der Einlage.<br />
Das Investitionsvolumen des Fonds wird vollständig durch<br />
das Kommanditkapital der Investoren zuzüglich Agio finanziert.<br />
Sollte hierfür das Kommanditkapital der Investoren<br />
nicht ausreichen und es zu Liquiditätsengpässen kommen,<br />
kann die Fondsgesellschaft für den Differenzbetrag Fremdkapital<br />
von einer noch zu bestimmenden Bank aufnehmen<br />
(nicht vorgesehene Langfristfinanzierung). Sollte der effektive<br />
Zinssatz für eine solche Finanzierung die prognostizierten<br />
Ausschüttungen / Entnahmen für den nicht über Kommanditkapital<br />
finanzierten Teil der Investitionskosten<br />
übersteigen, so kann dies die Ausschüttungen / Entnahmen<br />
und die Rendite der Investoren negativ beeinflussen.<br />
19
Im Falle der nicht vorgesehenen Langfristfinanzierung<br />
bestehen die Risiken, die typischerweise mit Fremdfinanzierungen<br />
einhergehen. Soweit die Fondsgesellschaft eine<br />
etwaige Fremdfinanzierung nicht ordnungsgemäß bedienen<br />
kann, besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank<br />
die Finanzierung kündigt. Dies kann zu einer vorzeitigen<br />
Beendigung der Beteiligung führen mit dem Risiko des<br />
Verlustes eines erheblichen Teils der Einlage. Eine unvorhergesehene<br />
Zinserhöhung während der Laufzeit des Darlehens<br />
kann die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung deutlich<br />
beeinträchtigen.<br />
Währungsrisiko<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft lautet auf Pfund<br />
Sterling (GBP). Ebenfalls wird der Mietzins und der Veräußerungserlös<br />
bei Verkauf der Fondsimmobilie in Pfund Sterling<br />
geleistet. Die Einzahlung der Kapitaleinlagen durch die<br />
Investoren sowie die Ausschüttungen / Entnahmen der<br />
Fondsgesellschaft an die Investoren können auf Wunsch des<br />
Investors auch in Euro zum jeweils von der Fondsgesellschaft<br />
erzielten Wechselkurs erfolgen. Die Fondsgesellschaft<br />
ist zu keinerlei Absicherung gegen Wechselkursschwankungen<br />
verpflichtet und beabsichtigt dies auch nicht. Der in<br />
Euro kalkulierende Investor trägt insoweit ein Währungs -<br />
risiko, das sich deutlich negativ auf den Wert der Beteiligung<br />
auswirken kann.<br />
Zinsänderungsrisiko<br />
Die Fondsgesellschaft erzielt Zinseinnahmen aus der Anlage<br />
von Liquiditätsüberschüssen im Zusammenhang mit der<br />
Vermietung und Verpachtung bzw. der Liquiditätsreserve.<br />
Für diese Zinseinnahmen wurde in der Prognoserechnung<br />
ein kalkulatorischer Guthabenzins von 2 % p. a. unterstellt.<br />
Liegt der tatsächlich erzielbare Guthabenzins unter dem kalkulatorischen<br />
Zinssatz, hat dies entsprechend negative Aus-<br />
20 I Die Risikohinweise<br />
wirkungen auf die Liquidität des Fonds und gegebenenfalls<br />
auf die Ausschüttungen / Entnahmen der Investoren.<br />
Renditeprognosen<br />
Der in diesem Beteiligungsangebot verwendete Rendite -<br />
begriff nach der IRR-Methode drückt die Verzinsung des<br />
jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus.<br />
Ein Vergleich zwischen verschiedenen Kapitalanlagen (z. B.<br />
geschlossene Fonds) mit unterschiedlichen Kapitalbindungsverläufen<br />
ist ebenso wie ein Vergleich mit anderen Kapitalanlagen,<br />
bei denen keine Änderung des rechnerisch gebundenen<br />
Kapitals eintritt (z. B. festverzinsliche Wertpapiere), im<br />
Allgemeinen nicht möglich.<br />
Die in die Prognoserechnung einfließenden Größen und<br />
Variablen basieren auf derzeit geltendem Recht, auf abgeschlossenen<br />
Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen<br />
Annahmen des Initiators. Die Renditeprognosen können<br />
durch die bereits aufgeführten Risiken, soweit sie sich<br />
verwirklichen, beeinträchtigt werden. Dies sind insbesondere<br />
geringere Mieteinnahmen während der Festmietzeit (z. B.<br />
Mietausfälle) und geringere Marktmieten bei einer eventuellen<br />
Anschlussvermietung, höhere Aufwendungen im<br />
Zusammenhang mit der Anschlussvermietung, höhere laufende,<br />
nicht umlagefähige Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten<br />
sowie ein geringerer Veräußerungserlös.<br />
Die Laufzeit der Fondsgesellschaft und die Beteiligungsdauer<br />
sind weder befristet noch kann eine vollständige oder<br />
teilweise Veräußerung der Fondsimmobilie zum prognostizierten<br />
Zeitpunkt gewährleistet werden. Sollte zum geplanten<br />
Veräußerungszeitpunkt eine Veräußerung der Fondsimmobilie<br />
wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen, kann dies<br />
eine längere Haltedauer der Fondsimmobilie und damit für<br />
den Investor das Risiko einer Verlängerung der Fondslaufzeit<br />
bedingen.
Die nach der IRR-Methode ermittelte Rendite stellt nur einen<br />
Prognosewert dar; es besteht keine Sicherheit, dass die prognostizierte<br />
Rendite erzielt wird.<br />
Managementrisiko<br />
Das Ergebnis der Beteiligung wird ebenfalls durch die Qualität<br />
der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sowie der<br />
Facility Manager der Fondsimmobilie beeinflusst. Das vorliegende<br />
Beteiligungsangebot setzt daher ein hohes Maß an<br />
Vertrauen in ihre fachliche Qualifikation, Leistungsqualität,<br />
Vertragstreue und Bonität. Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen<br />
besteht das Risiko negativer Auswirkungen auf<br />
das Ergebnis der Beteiligung.<br />
Potentielle Interessenkonflikte<br />
Es bestehen personelle und kapitalmäßige Verflechtungen<br />
zwischen dem geschäftsführenden Kommanditisten der<br />
Fondsgesellschaft und wesentlichen Vertragspartnern der<br />
Fondsgesellschaft, z. B. dem Treuhandkommanditisten und<br />
dem Initiator (zugleich Verwalter, Einzahlungs- und Platzierungsgarant,<br />
Darlehensgeber hinsichtlich der Sicherheitsleistung<br />
und Konzeptionär). Es besteht daher das Risiko,<br />
dass für die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft insoweit<br />
Interessenkonflikte entstehen, die zum Nachteil der<br />
Investoren gelöst werden und damit auf die Entwicklung<br />
der Fondsgesellschaft negativen Einfluss haben.<br />
Allgemeines Insolvenz- / Bonitätsrisiko<br />
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft<br />
wegen unerwartet geringer Erträge /Ausschüttungen und /<br />
oder unerwartet hoher Kosten zahlungsunfähig oder überschuldet<br />
wird und damit in Insolvenz gerät, was sich negativ<br />
auf die Rentabilität der Beteiligung auswirken würde.<br />
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Vertragspartner der<br />
Fondsgesellschaft selbst in Insolvenz geraten und in der Folge<br />
ihre vertraglich geschuldete Leistung gegenüber der<br />
Fondsgesellschaft nicht mehr erbringen können. Dadurch<br />
kann die Rentabilität der Beteiligung für den Investor negativ<br />
beeinflusst werden.<br />
Allgemeines Vertrags- und Rechtsrisiko<br />
Soweit Verträge noch nicht abgeschlossen sind, besteht das<br />
Risiko, dass diese Verträge nicht oder nicht wie im <strong>Prospekt</strong><br />
dargestellt zustande kommen. Von wesentlicher Bedeutung<br />
ist dabei insbesondere der Erbbaurechtsvertrag sowie der<br />
künftige Vertrag über die Gebäudeversicherung. Zusätzlich<br />
können die vertraglich vereinbarten Kosten die Prognosewerte<br />
gegebenenfalls übersteigen. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass Vertragspartner ihren vertraglichen<br />
Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen,<br />
insbesondere aufgrund wesentlicher Verschlechterung<br />
ihrer Bonität, Verträge unwirksam sind oder von den Vertragsparteien<br />
unterschiedlich ausgelegt werden, wodurch<br />
Rechtsstreitigkeiten mit den damit verbundenen Prozessund<br />
Kostenrisiken entstehen können.<br />
Ebenso besteht das Risiko, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen<br />
in Bezug auf das Beteiligungsangebot mit Wirkung<br />
für die Zukunft oder Wirkung für die Vergangenheit<br />
ändern oder von Behörden oder Gerichten abweichend beurteilt<br />
werden. Hierdurch besteht das Risiko, dass das Beteiligungsangebot<br />
umstrukturiert oder rückabgewickelt werden<br />
muss. Es besteht das Risiko, dass der Erlös aus der<br />
Rückabwicklung nicht ausreicht, die Verbindlichkeiten der<br />
Fondsgesellschaft abzulösen und es dadurch im Extremfall<br />
bis zur Insolvenz der Fondsgesellschaft kommen kann. Ein<br />
Totalverlust der Kapitaleinlage des Investors sowie des Agios<br />
kann in diesem Fall nicht ausgeschlossen werden.<br />
Gutachten und Angaben Dritter<br />
Dem vorliegenden Beteiligungsangebot liegen Angaben<br />
Dritter, insbesondere von Bewertungsgutachtern und technischen<br />
Gutachtern sowie von rechtlichen und steuerlichen<br />
Beratern zugrunde, deren Korrektheit vorausgesetzt wird,<br />
aber nicht überprüft werden konnte. Es besteht daher das<br />
21
Risiko, dass sich Angaben Dritter und /oder Annahmen und<br />
Schlussfolgerungen der Gutachter als unvollständig, ungenau<br />
oder falsch herausstellen. Dies kann beispielsweise<br />
dann der Fall sein, wenn die Gutachten methodische, inhaltliche<br />
und /oder technische Fehler aufweisen. Gegebenenfalls<br />
kann die Unrichtigkeit der Aussagen dazu führen, dass<br />
sich negative Abweichungen von der Prognose ergeben. Die<br />
Haftung der externen Experten ist teilweise ausgeschlossen<br />
oder auf einen marktüblichen Umfang begrenzt.<br />
Risiken aufgrund anderer Rechtskreise<br />
Wesentliche Verträge sind nach englischem Recht abgeschlossen<br />
und sehen ausschließlich den Gerichtsstand <strong>England</strong><br />
und Wales vor (insbesondere der Kaufvertrag und der<br />
Mietvertrag mit Hyde).<br />
Für einzelne Rechtsfragen in Zusammenhang mit der<br />
Vermietung kann nicht abdingbares englisches Recht zur<br />
Anwendung kommen, dessen genaue Ausprägung für die<br />
Zukunft nicht vorhergesagt werden kann.<br />
Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang<br />
mit diesen Verträgen können gegebenenfalls nur<br />
in Großbritannien nach den dort gültigen Rechts- und Verfahrensgrundsätzen<br />
geführt werden, die erheblich vom<br />
deutschen Rechtsverständnis abweichen können. Die<br />
Rechtsverfolgung kann sich dadurch schwieriger gestalten<br />
und /oder mit erheblich höheren Kosten verbunden sein.<br />
Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch<br />
erschwert.<br />
Insgesamt können dadurch negative Folgen für die Beteiligung<br />
und die Ergebnisse ausgelöst werden.<br />
Steuerliche Risiken<br />
Die in dem Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ dargestellten<br />
Ausführungen können lediglich die erwarteten<br />
22 I Die Risikohinweise<br />
steuerlichen Folgen aus einer Investition in die Fondsgesellschaft<br />
wiedergeben, da bei <strong>Prospekt</strong>aufstellung keine<br />
abschließende Prüfung durch die Finanzbehörden in<br />
Deutschland und Großbritannien vorlag. Änderungen können<br />
einen negativen Einfluß auf die Nachsteuerrendite<br />
haben.<br />
Die dort dargestellten steuerlichen Folgen beruhen auf der<br />
derzeitigen Gesetzeslage, Rechtsprechung und Auffassung<br />
der Finanzverwaltung in Deutschland und Großbritannien.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass hierin Änderungen eintreten,<br />
welche erheblichen Einfluss auf die Besteuerung der<br />
Investoren und /oder der Fondsgesellschaft haben und<br />
dadurch die Nachsteuerrendite der Fondsanlage sinkt. Da<br />
die Fondsgesellschaft und damit ihre Investoren voraussichtlich<br />
vorwiegend Einkünfte erzielen werden, die in Großbritannien<br />
zu versteuern und in Deutschland freigestellt<br />
sind, besteht insbesondere das Risiko, dass eine Änderung,<br />
Kündigung oder abweichende Auslegung des derzeit gültigen<br />
Doppelbesteuerungsabkommens mit Großbritannien<br />
zu einer Doppelbesteuerung der erzielten Einkünfte führt.<br />
Änderungen der Steuergesetze für einen Veranlagungszeitraum<br />
können durch den Gesetzgeber auch noch während<br />
dieses Veranlagungszeitraums geändert werden, ohne dass<br />
verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen.<br />
Nach der geltenden deutschen Rechtslage werden die Folgen<br />
einer Doppelbesteuerung, etwa im Falle einer eventuellen<br />
Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens, mit<br />
dem Anrechnungsverfahren vermieden. Dabei ist im Ausland<br />
erhobene Einkommensteuer, soweit sie der deutschen<br />
Einkommensteuer entspricht, und beim gleichen Steuerpflichtigen<br />
für den gleichen Zeitraum festgesetzt wird, nach<br />
dem Gesetzeswortlaut auf die deutsche Einkommensteuerschuld<br />
anrechenbar. Sollte die im Ausland festgesetzte und<br />
keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende Steuer die
deutsche Einkommensteuerschuld übersteigen, ist eine<br />
Auszahlung des übersteigenden Betrages nicht möglich.<br />
Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Nachweis über im<br />
Ausland gezahlte Steuern vom Investor und /oder der<br />
Fondsgesellschaft nicht ausreichend geführt werden kann<br />
und /oder von der deutschen Finanzverwaltung nicht anerkannt<br />
wird. Dies hätte zur Folge, dass eine Anrechnung,<br />
soweit vorgesehen, von im Ausland bezahlten Steuern nicht<br />
möglich ist und damit eine echte Doppelbesteuerung<br />
eintritt.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass dem Investor positive steuerliche<br />
Ergebnisse aus der Fondsgesellschaft zugewiesen<br />
werden, ohne dass dieser ausreichend Liquidität aus Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen für etwaige persönliche Steuerzahlungen<br />
erhält. Ursache hierfür können etwa die britische<br />
Besteuerung fiktiver Mieterträge während der mietfreien<br />
Zeit, die Bildung von Rücklagen für eventuelle Reparaturen<br />
oder Zinsen aus der Anlage von Liquidität sein, die nicht im<br />
Jahr ihrer Entstehung an die Investoren ausgeschüttet /entnommen<br />
werden.<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit dem Verkäufer der Immobilie<br />
einen Abschlag für die mietfreie Periode verhandelt. Es ist<br />
nicht völlig auszuschließen, dass die britischen Steuerbehörden<br />
diesen Abschlag der Ertragsteuer unterwerfen.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass die Zinsaufwendungen der<br />
Fondsgesellschaft aus der Zwischenfinanzierung in Groß -<br />
britannien ganz oder teilweise nicht anerkannt werden.<br />
Zumindest eine der kreditgewährenden Banken ist vor<br />
Platzierung des Fonds als verbundenes Unternehmen der<br />
Fondsgesellschaft im Sinne der britischen Verrechnungspreisvorschriften<br />
anzusehen. Zudem wurde die Gewährung<br />
der Zwischenfinanzierung durch die Platzierungsgarantie<br />
der <strong>KGAL</strong> ermöglicht, welche vor Platzierung ebenfalls ein<br />
verbundenes Unternehmen der Fondsgesellschaft ist. Sollte<br />
der Fondsgesellschaft der Nachweis der Fremdüblichkeit der<br />
Zinsaufwendungen aus formellen oder materiellen Gründen<br />
nicht gelingen, könnten die britischen Steuerbehörden<br />
den Steuerabzug der Zinsaufwendungen verwerfen, was zu<br />
einer Steuerbelastung der dann schon beigetretenen Investoren<br />
führen könnte.<br />
Ein Investor, der seine Beteiligung veräußert oder ander -<br />
weitig überträgt, muss mit einer besonderen Prüfung der<br />
Überschusserzielungsabsicht durch das jeweils zuständige<br />
Finanzamt rechnen.<br />
Dem Investor können aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
Zählobjekte im Sinne des gewerblichen Grundstückshandels<br />
zugerechnet werden, soweit der Verkehrswert<br />
seiner Beteiligung oder der anteilige Verkehrswert der<br />
Immobilie mehr als EUR 250.000 beträgt, beziehungsweise<br />
der Investor mehr als 10 % an der Fondsgesellschaft hält.<br />
Private Grundstücksveräußerungen des Investors können<br />
dadurch in einen gewerblichen Grundstückshandel umqualifiziert<br />
werden.<br />
In den Fällen, in denen der Investor beabsichtigt, eigenen<br />
Grundbesitz oder seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
zu veräußern, wird dringend die Hinzuziehung eines steuerlichen<br />
Beraters empfohlen.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass die britischen Steuerbehörden<br />
dem angestrebten Vereinfachungsverfahren zur Quellensteuer<br />
in Großbritannien nach dem sogenannten „Non-<br />
Resident Landlord’s Scheme“ nicht zustimmen oder ihre<br />
Zustimmung später widerrufen und daher entweder jeder<br />
Investor einen gesonderten Antrag zur Vermeidung der<br />
Quellensteuer zu stellen hat oder für alle Investoren 20 %<br />
Quellensteuer einzubehalten ist.<br />
23
Unabhängig von dem Vereinfachungsverfahren zur Quellensteuer<br />
in Großbritannien besteht das Risiko, dass die britischen<br />
Steuerbehörden von jedem Investor eine Einkommensteuererklärung<br />
anfordern, auch wenn die in Großbritannien<br />
steuerpflichtigen Einkünfte des Investors seinen<br />
persönlichen Freibetrag nicht übersteigen.<br />
Im Rahmen des Beitritts der Investoren und im Falle nachträglicher<br />
Anteilsübertragungen ist es nicht auszuschließen,<br />
dass erneut britische Stamp Duty Land Tax erhoben wird.<br />
Die Fondsgesellschaft macht sowohl in Deutschland als<br />
auch in Großbritannien Umsatzsteuer aus erhaltenen Rechnungen<br />
in ihren Umsatzsteuervoranmeldungen geltend. Da<br />
die Fondsimmobilie gemischt genutzt wird, besteht das<br />
Risiko, dass die von der Fondsgesellschaft angewandten<br />
Vorsteueraufteilungsschlüssel nicht anerkannt werden und<br />
es dadurch zu Steuernachzahlungen zuzüglich Zinsen und<br />
Strafzuschlägen kommt. Die Fondsgesellschaft wird in die<br />
britische umsatzsteuerliche Stellung des Veräußerers der<br />
Immobilie eintreten und ist daher verpflichtet, vom Veräußerer<br />
gegebenenfalls zu viel geltend gemachte Vorsteuer zu<br />
berichtigen und an die Finanzbehörden zu erstatten. Dafür<br />
hat die Fondsge sellschaft bei Kauf eine Minderung des<br />
Kaufpreises von GBP 50.000 verhandelt. Es besteht das<br />
Risiko, dass dieser Betrag nicht aus reicht, um alle Berichtigungsansprüche<br />
abzudecken und der übersteigende Betrag<br />
vom Veräußerer nicht geltend gemacht werden kann, etwa<br />
weil dieser insolvent ist.<br />
Für Zwecke der Erbschaftsteuer besteht bei einer Beteiligung<br />
als Treugeber das Risiko einer Doppelbesteuerung, die<br />
nicht durch Anrechnung der britischen Inheritance Tax auf<br />
die deutsche Erbschaftsteuer vermieden werden kann. Es ist<br />
nicht auszuschließen, dass es dadurch für eine treuhänderisch<br />
gehaltene Kommanditbeteiligung zu einer höheren<br />
Bemessungsgrundlage für den erbschaftsteuerlichen Wert<br />
24 I Die Risikohinweise<br />
der Beteiligung kommen kann als bei einer Beteiligung als<br />
Kommanditist. Wünscht ein Investor von der Treugeber -<br />
stellung in eine direkt gehaltene Kommanditbeteiligung zu<br />
wechseln, ist er bis zur Eintragung ins Handels register zur<br />
Vermeidung einer bis dahin bestehenden unbeschränkten<br />
persönlichen Haftung weiterhin Treugeber. Sollte im Zeitraum<br />
zwischen Beitritt und Eintragung der Erbfall eintreten,<br />
so wäre der Erbe als Treugeber gemäß der oben beschriebenen<br />
Vorgehensweise zu behandeln.<br />
Ferner ist die endgültige Anerkennung der steuerlichen<br />
Grundlagen der Fondsgesellschaft der Betriebsprüfung in<br />
Deutschland und in Großbritannien vorbehalten. Da die<br />
Betriebsprüfung zeitverzögert erfolgt, kann es zu Steuernachzahlungen<br />
kommen. Steuernachzahlungsbeträge in<br />
Deutschland sind nach Maßgabe der §§ 233 a, 238 Abgabenordnung<br />
mit 6 % jährlich zu verzinsen. Steuernachzahlungsbeträge<br />
in Großbritannien sind vom Tag der Fälligkeit<br />
an ebenfalls zu verzinsen. Darüber hinaus können Zuschläge<br />
anfallen. Gegebenenfalls zu erhebende Nachzahlungszinsen<br />
und Zuschläge sind von den Investoren zu tragen.<br />
In der Prognoserechnung ist unterstellt, dass zwischen<br />
Anschaffung und Veräußerung der Immobilie mehr als zehn<br />
Jahre liegen. Nach geltendem Recht sind Veräußerungs -<br />
gewinne unter dieser Annahme sowohl in Deutschland als<br />
auch in Großbritannien steuerfrei. Sollte die Fondsimmobilie<br />
oder Anteile an der Fondsgesellschaft vor Ablauf von<br />
zehn Jahren veräußert werden, so ist der Veräußerungs -<br />
gewinn mit dem regulären deutschen Einkommensteuersatz<br />
des Investors zu versteuern.<br />
Die kalkulierten Ergebnisse können nicht garantiert werden.<br />
Insbesondere die Risiken aus steuerlicher Konzeption und<br />
aus Steuerrechtsänderungen trägt vollständig und allein<br />
der Investor.
Fehlende / verspätete Einzahlung<br />
durch den Investor<br />
Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />
der Kapitaleinlage zuzüglich Agio können dem Investor<br />
Verzugszinsen berechnet werden. Darüber hinaus kann der<br />
Verzug mit der geschuldeten Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam zustande<br />
kommt, da die vollständige Einzahlung der Kapitaleinlage<br />
zuzüglich Agio eine aufschiebende Bedingung für<br />
das wirksame Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />
darstellt. Das würde bedeuten, dass der Treuhandkommanditist<br />
der Fondsgesellschaft nicht im Auftrag des Investors<br />
beitritt. Die Fondsgesellschaft kann in diesem Fall pauschal<br />
15 % der Kapitaleinlage als Schadenersatz verlangen. Dem<br />
Investor bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder<br />
nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<br />
Ausschluss aus der Fondsgesellschaft<br />
Aufgrund §§ 8 und 10 des Gesellschaftsvertrags oder § 7 des<br />
Treuhandvertrags kann der Investor in bestimmten Fällen<br />
aus der Gesellschaft bzw. seiner treuhänderischen Betei -<br />
ligung ausgeschlossen werden. Wird der Investor ausgeschlossen,<br />
weil er seinen sonstigen Zahlungsverpflichtungen<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft bzw. dem Treuhandkommanditisten<br />
nicht nachkommt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren<br />
eröffnet wird, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
mangels Masse abgelehnt wird, in seinen<br />
Gesellschaftsanteil bzw. seine Beteiligung die Zwangsvollstreckung<br />
betrieben wird, ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz<br />
vorliegt oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt,<br />
erhält er eine Abfindung, deren Höhe in den meisten Fällen<br />
unter der von ihm geleisteten Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
liegt.<br />
Wurde der Ausschluss durch den Investor verursacht, hat dieser<br />
die möglichen Kosten der Fondsgesellschaft zu erstatten.<br />
Fondsgesellschaft /Stimmrechte<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft verfügt über<br />
langjährige Erfahrung. Dennoch können unternehmerische<br />
Fehlentscheidungen der Geschäftsführung oder des weiteren<br />
Entscheidungsträgers der Fondsgesellschaft (Gesellschafterversammlung)<br />
nicht ausgeschlossen werden. Diese<br />
können einen negativen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />
der Fondsgesellschaft haben.<br />
Im Falle der (teilweisen) Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie<br />
ist nicht auszuschließen, dass der Platzierungsgarant<br />
oder ein von ihm benannter Dritter die Stimmrechtsmehrheit<br />
in der Fondsgesellschaft erhält und damit einen<br />
beherrschenden Einfluss ausüben kann. Gleiches kann auch<br />
durch die Zeichnung eines sehr hohen Gesellschaftsanteils<br />
durch einen einzelnen Investor oder eine Gruppe von Investoren<br />
mit gegebenenfalls gleichen Interessen erfolgen.<br />
Der persönlich haftende Gesellschafter besitzt gemäß § 13<br />
Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages eigene Stimmrechte,<br />
obwohl er am Kapital der Fondsgesellschaft nicht beteiligt<br />
ist. Der geschäftsführende Kommanditist besitzt ebenfalls<br />
gemäß § 13 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages eigene<br />
Stimmrechte und ist ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />
zur Vornahme aller Handlungen berechtigt, die<br />
zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören<br />
und die er zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks<br />
für zweckmäßig erachtet. Beschlüsse über die Veräußerung<br />
der Fondsimmobilie vor dem 31.12.2021 sowie Änderungen<br />
des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der Gesellschaft<br />
bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten. Im Übrigen sind für jeden Gesellschafter<br />
die gemäß Gesellschaftsvertrag gefassten Gesellschafter -<br />
beschlüsse bindend. Eine Beeinträchtigung von individuellen<br />
Interessen des Investors durch Beschlüsse der Entscheidungsträger<br />
der Fondsgesellschaft ist daher möglich.<br />
25
Risiken aufgrund der eingeschränkten Fungibilität<br />
der Beteiligung<br />
Die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds ist<br />
als ein langfristiges und illiquides Engagement zu betrachten,<br />
das bis zum Ablauf des 31.12.2025 nicht ordentlich<br />
gekündigt werden kann. Entsprechend den gesellschaftsrechtlichen<br />
Regelungen kann die Auszahlung der Abfindung<br />
zwei Wochen nach Anforderung durch den ausgeschiedenen<br />
Gesellschafter, frühestens jedoch zum nächsten, dem<br />
Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin und nur,<br />
soweit die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt über ausreichend<br />
Liquidität verfügt, verlangt werden.<br />
Entsprechend den vollständig abgedruckten gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen ist zwar ein vorzeitiger Verkauf<br />
der Beteiligung grundsätzlich zulässig, die Fondsgesellschaft<br />
übernimmt aber keine Gewähr für die Veräußerbarkeit<br />
des Anteils. Da kein geregelter Markt für den Handel<br />
von solchen Unternehmensanteilen existiert und folglich<br />
auch kein Marktwert der Anteile für eine Veräußerung<br />
ermittelbar ist, kann sich ein vorzeitiger Verkauf des Anteils<br />
sehr schwierig gestalten bzw. unter Umständen nicht<br />
möglich sein.<br />
Verbraucherrechte im Zusammenhang<br />
mit Fernabsatz<br />
Zur Anwendbarkeit und Umsetzung der gesetzlichen<br />
Regelungen zum Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen<br />
(§§ 312 b ff. BGB) auf den Vertrieb von Beteiligungen an<br />
geschlossenen Fonds wie der Fondsgesellschaft gibt es bisher<br />
noch keine einheitliche Rechtsprechung. Gleiches gilt<br />
für die Ordnungsmäßigkeit einer Widerrufsbelehrung. Es<br />
kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der<br />
Geltendmachung gegebenenfalls bestehender Rechte und<br />
Ansprüche durch Investoren zu Liquiditätsabflüssen aus der<br />
Fondsgesellschaft und dadurch gegebenenfalls zu Liquiditätsengpässen<br />
im Extremfall bis zur Insolvenz der Fondsge-<br />
26 I Die Risikohinweise<br />
sellschaft kommen kann, welche die Wirtschaftlichkeit der<br />
Beteiligung beeinträchtigen oder im Extremfall zum Totalverlust<br />
der Kapitaleinlage zuzüglich Agio führen können.<br />
Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds<br />
Die Fondsgesellschaft hat sich dem Schlichtungsverfahen<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen.<br />
Dabei handelt es sich um ein verbraucherfreundliches und<br />
für den Investor kostenloses Verfahren. Die daraus resultierende<br />
leichtere Geltendmachung von Ansprüchen kann zu<br />
negativen finanziellen Auswirkungen bei der Fondsgesellschaft<br />
führen.<br />
Investorgefährdende Risiken<br />
Investorgefährdende Risiken sind Risiken, die über den Verlust<br />
der geleisteten Kapitaleinlage und des Agios hinaus<br />
auch das weitere Vermögen des Investors gefährden. Insbesondere<br />
bei Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage durch<br />
den Investor ist das Risiko einer Privatinsolvenz nicht ausgeschlossen<br />
(maximales Risiko).<br />
Haftung des Gesellschafters<br />
Für einen Investor, der sich unmittelbar als Kommanditist<br />
an der Fondsgesellschaft beteiligt, besteht das Risiko,<br />
gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft bis zur Höhe<br />
seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (1 %<br />
der übernommenen Kapitaleinlage ohne Agio) persönlich zu<br />
haften. Leistet der Investor seine Kapitaleinlage zumindest<br />
in Höhe der eingetragenen Haftsumme, erlischt seine<br />
persönliche Haftung. Entnimmt oder erhält der Investor<br />
Beträge (z. B. Ausschüttungen / Entnahmen), die sein Kapitalkonto<br />
unter den Betrag seiner Haftsumme sinken lassen,<br />
so lebt seine persönliche Haftung in gleichem Maße wieder<br />
auf, jedoch höchstens bis zum Betrag seiner Haftsumme.<br />
Das gleiche gilt, soweit der Investor Gewinnanteile entnimmt,<br />
während sein Kapitalanteil durch Verluste unter den
Betrag der geleisteten Haftsumme herabgemindert ist.<br />
Unabhängig von der Erbringung der Einlage besteht immer<br />
eine Haftung für die Kosten von Anmeldungen zum Handelsregister,<br />
die vom Investor oder in seinem Namen als<br />
Gesellschafter vorzunehmen sind.<br />
Die Kommanditisten haften nach ihrem Ausscheiden aus<br />
der Fondsgesellschaft – wenn nicht gleichzeitig die Gesellschaft<br />
aufgelöst wird – bis zur Höhe ihrer eingetragenen<br />
Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der<br />
Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von fünf Jahren nach<br />
ihrem Ausscheiden fällig werden und gegen sie gerichtlich<br />
geltend gemacht oder von den Kommanditisten schriftlich<br />
anerkannt wurden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages,<br />
an dem das Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen<br />
wird. Wird die Gesellschaft aufgelöst, verjähren die Ansprüche<br />
der Gesellschaftsgläubiger gegen die Kommanditisten<br />
spätestens fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung der<br />
Fondsgesellschaft in das Handelsregister oder – wenn die<br />
Ansprüche erst nach Eintragung der Auflösung fällig werden<br />
– fünf Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche. Diese Haftungs -<br />
risiken muss der Investor aus seinem Privatvermögen<br />
decken.<br />
Die Investoren, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligen, haften grundsätzlich nicht unmittelbar<br />
für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. An ihrer Stelle<br />
hält der Treuhandkommanditist als Treuhänder die Stellung<br />
eines Kommanditisten. Allerdings muss der Treugeber den<br />
Treuhandkommanditisten von einer Haftung aus der Beteiligung,<br />
die er für den Treugeber hält, freistellen. Wirtschaftlich<br />
betrachtet ist daher der Treugeber dem Kommanditisten<br />
bezüglich der Haftung gleichgestellt. Dadurch besteht<br />
das Risiko, dass die Treugeber wie Kommanditisten persönlich<br />
mit ihrem Privatvermögen haften. In einigen instanzgerichtlichen<br />
Entscheidungen wurde der Treugeber dem Kommanditisten<br />
bezüglich der Haftung jedoch auch rechtlich<br />
gleichgestellt. Dies kann bei der vorliegenden Ausgestaltung<br />
des Rechtsverhältnisses dazu führen, dass der Treugeber<br />
wie der Kommanditist auch unmittelbar für Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen wird.<br />
Die Fondsimmobilie befindet sich in Großbritannien. Insbesondere<br />
bei einer Schädigung Dritter im Zusammenhang<br />
mit der Nutzung der Fondsimmobilie kann daher nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass ein ausländisches Gericht die<br />
beschriebene Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />
nicht anerkennt. Es kann daher eine persönliche Haftung<br />
der Kommanditisten nicht mit vollständiger Sicherheit ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Abgaben- und Kostenbelastung<br />
Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben und anderen<br />
Kosten, die auf Handlungen bzw. dem Verhalten eines<br />
Gesellschafters beruhen (auch durch Ausschluss eines<br />
Gesellschafters) oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit<br />
/ Rechtsform eines Gesellschafters haben,<br />
können dem jeweiligen Gesellschafter und einem etwaigen<br />
Rechtsnachfolger weiterbelastet werden. Die Investoren<br />
tragen insoweit das Risiko einer Ersatzpflicht gegenüber der<br />
Fondsgesellschaft. Sollte ein vom Investor im Zuge der<br />
Ersatzpflicht gegenüber der Fondsgesellschaft geschuldeter<br />
Betrag nicht beibringbar sein, so hat die Fondsgesellschaft<br />
die entsprechenden Abgaben und Kosten zu tragen.<br />
Steuerbelastung<br />
In Kombination mit der Realisierung weiterer Risiken ist<br />
nicht auszuschließen, dass der Investor aus seinem übrigen<br />
Vermögen Steuern aufgrund der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
zahlt und gleichzeitig einen Verlust seiner<br />
geleisteten Einlage erleidet.<br />
27
Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft<br />
Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Fremdfinanzierung<br />
der Kapitaleinlage des Investors besteht das Risiko,<br />
dass die Ausschüttungen / Entnahmen aus diesem Beteiligungsangebot<br />
nicht ausreichen, um die anfallenden Zinsen<br />
der Fremdfinanzierung auszugleichen bzw. die Finanzierung<br />
zurückzuführen. Die Verpflichtungen aus einer Fremdfinanzierung<br />
bestehen auch dann, wenn Ausschüttungen / Entnahmen<br />
nicht wie prognostiziert erfolgen. In solchen Fällen<br />
müsste der Investor weitere Mittel zur Rückführung der<br />
Fremdfinanzierung samt Zinsen aufwenden. Anderenfalls<br />
besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank die Finanzierung<br />
kündigt und die gestellten Sicherheiten verwertet. Von<br />
einer Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage wird abgeraten.<br />
Über die in diesem Kapitel erläuterten Risiken hinaus sind<br />
dem Anbieter zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />
keine weiteren wesentlichen tatsächlichen oder<br />
rechtlichen Risiken bekannt.<br />
28 I Die Risikohinweise
Straßenszene in Southbank, London
Luftaufnahme über London in Richtung London Bridge und Tower Bridge (ganz hinten); rechts im Bild die Fondsimmobilie (markiert)
Der Initiator<br />
<strong>KGAL</strong> (KG Allgemeine Leasing<br />
GmbH & Co.)<br />
Initiator des vorliegenden Beteiligungsangebotes ist die<br />
<strong>KGAL</strong> (KG Allgemeine Leasing GmbH & Co.) mit Sitz in Grünwald<br />
bei München.<br />
Bereits seit über 40 Jahren konzipiert die <strong>KGAL</strong> Gruppe innovative<br />
Finanzierungslösungen und initiiert und verwaltet<br />
seit rund 30 Jahren attraktive Beteiligungsangebote für<br />
private und institutionelle Investoren als Publikumsfonds<br />
und Private Placements. Dabei vereint die unternehmerische<br />
Idee der <strong>KGAL</strong> zwei Zielsetzungen: Den zunehmenden<br />
32 I Der Initiator<br />
Finanzierungsbedarf der Wirtschaft innovativ abzudecken<br />
und die Nachfrage nach Anlagemöglichkeiten professionell<br />
und mit zukunftsweisender Expertise zu bedienen.<br />
Durch ihre Reputation und strategischen Partnerschaften<br />
sowie ihre langjährige Erfahrung in nationalen und internationalen<br />
Märkten hat die <strong>KGAL</strong> Zugang zu viel versprechenden<br />
Fondsprojekten und kann privaten wie institutionellen<br />
Investoren eine große Bandbreite von geschlossenen Fonds<br />
anbieten. In Konsequenz agiert die <strong>KGAL</strong> mit den bisher<br />
platzierten Beteiligungsangeboten der Gruppe als einer der<br />
führenden Fondsinitiatoren in Deutschland.
Gesellschafter der <strong>KGAL</strong><br />
Commerzbank 1) 45 % BayernLB 30 % HASPA Finanzholding 15 % Sal. Oppenheim 10 %<br />
1) Bis 11.05.2009 war die Dresdner Bank AG Gesellschafter der <strong>KGAL</strong>. Die Verschmelzung der Dresdner Bank AG auf die Commerzbank AG wurde am 11.05.2009<br />
in das Handelsregister eingetragen. Damit trat die Commerzbank AG die Gesamtrechtsnachfolge der Dresdner Bank AG an.<br />
33
<strong>KGAL</strong> Leistungsprofil<br />
Funds and Asset Management<br />
Geschlossene Fonds<br />
Publikumsfonds<br />
Private Placements<br />
Fonds für institutionelle Investoren<br />
Assetklassen<br />
Flugzeuge<br />
Immobilien (In- und Ausland)<br />
Private Equity<br />
Schiffe<br />
Infrastruktur<br />
Asset Management<br />
Corporate Solutions<br />
Strukturierte Finanzierungskonzepte<br />
Finanzierungsleasing<br />
Real Estate Portfolio Management<br />
Individuelle Beteiligungsmodelle<br />
IFRS-/US-GAAP-Modelle<br />
Public Private Partnership (PPP)<br />
Financial Advisory and Engineering<br />
vereinfachte Darstellung<br />
1) 40 % Lufthansa-Gruppe<br />
2) 50 % V.Ships Group Ltd.<br />
3) 49 % Lufthansa-Gruppe, 5 % Sonstige<br />
Zu den im Rahmen von geschlossenen Fonds angebotenen<br />
Investitionsobjekten gehören Immobilien im In- und Ausland,<br />
Schiffe, Flugzeuge, Infrastruktur und Private Equity-Fonds.<br />
34 I Der Initiator<br />
60 %<br />
50 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
46 %<br />
100 %<br />
Assetklassen der <strong>KGAL</strong>-Publikumsfonds<br />
Asset Management und<br />
Operating-Leasing f. Flugzeuge 1)<br />
Dienstleistungen<br />
für Schiffsfonds 2)<br />
Asset Sourcing und Management<br />
für Italien<br />
Asset Sourcing und Management<br />
für Nordamerika<br />
Asset Sourcing und Management<br />
Österreich und Mittel-/Osteuropa<br />
Strukturierte Finanzierungslösungen<br />
insbesondere für die Lufthansa-Gruppe 3)<br />
Strukturierte Finanzierungslösungen<br />
für Unternehmen<br />
100 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
Verwaltungsdienstleistungen<br />
Eigenkapitalvertrieb<br />
Bauprojektmanagement<br />
Immobilienservices<br />
Verwaltungsdienstleistungen<br />
Flugzeuge Immo- Private Schiffe Infra- Sonstige 1)<br />
bilien Equity struktur<br />
Im Markt seit 1990 1993 2004 2003 2005 1994 2)<br />
Anzahl Fonds 52 23 9 10 5 24<br />
Investitionsvolumen in Mio. EUR 2.390,3 1.980,4 931,8 620,9 179,8 2.186,0<br />
Eigenkapital (inkl. Agio) in Mio. EUR 1.452,9 1.148,9 931,8 319,5 85,3 1.861,7<br />
Investoren 3)<br />
11.761 34.176 39.791 10.814 3.579 25.114<br />
1) Mobilien, Medien, Lebensversicherungen, Wald zum 31.12.2008<br />
2) Mobilien<br />
3) Die Anzahl der Investoren enthält Mehrfachzeichnungen.
Bis zum 31.12.2008 hat die <strong>KGAL</strong> zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft<br />
ALCAS GmbH insgesamt 323 Beteiligungsangebote<br />
mit einem Gesamtvolumen von rund EUR 24 Mrd.<br />
initiiert. Daran haben sich rund 125.800 private und institutionelle<br />
Investoren (inklusive Mehrfachzeichnungen) mit<br />
einem Eigenkapital in Höhe von rund EUR 10,3 Mrd. betei-<br />
Entwicklung Fondsbestand 1)<br />
Anzahl<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
Fonds insgesamt<br />
Publikumsfonds<br />
197<br />
64<br />
212<br />
74<br />
223<br />
79<br />
Erfahrung Immobilienfonds<br />
Gemäß testierter Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> per 31.12.2007<br />
wurden in den Jahren 1993 bis 2007 insgesamt 20 Immobilienfonds<br />
mit einem Investitionsvolumen von EUR 1,89 Mrd.<br />
und Eigenkapital von EUR 1,08 Mrd. platziert.<br />
Diese 20 Immobilienfonds unterteilen sich in<br />
6 Immobilien-Leasingsfonds und<br />
14 geschlossene Immobilienfonds<br />
mit<br />
113 Immobilien in Deutschland,<br />
16 Immobilien in Österreich und<br />
5 Immobilien in Nordamerika.<br />
235<br />
80<br />
252<br />
84<br />
266<br />
91<br />
273<br />
97<br />
294<br />
106<br />
’99 ’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06<br />
1) Kumulierte Werte<br />
308<br />
114<br />
123 323<br />
’07 ’08<br />
ligt. Insgesamt managt die <strong>KGAL</strong> rund 1.885 Gesellschaften.<br />
Mit Neuabschlüssen von EUR 1,4 Mrd. im Jahr 2008<br />
und einem Investitionsvolumen zu Anschaffungswerten<br />
von rund EUR 23,4 Mrd. im Bestand zählt die <strong>KGAL</strong> Gruppe<br />
in Europa zu den leistungsstärksten und erfolgreichsten<br />
Unternehmensgruppen der Branche.<br />
Entwicklung Investitionsvolumen/Eigenkapital 1)<br />
Mrd. EUR<br />
25,0<br />
22,5<br />
20,0<br />
17,5<br />
15,0<br />
12,5<br />
10,0<br />
7,5<br />
5,0<br />
2,5<br />
0<br />
Investitionsvolumen<br />
Eigenkapital<br />
12,3<br />
4,3<br />
14,3<br />
5,2<br />
15,8<br />
6,0<br />
17,3<br />
6,6<br />
19,2<br />
7,3<br />
’99 ’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06<br />
1) Kumulierte Werte<br />
’07 ’08<br />
Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung dieses Beteiligungsangebotes<br />
war der erste Großbritannien-Immobilienfonds<br />
der <strong>KGAL</strong>, ebenfalls ein reiner Eigenkapitalfonds, mit einem<br />
Eigenkapital in Höhe von GBP 24,75 Mio. innerhalb kürzester<br />
Zeit vollständig platziert. Investoren beteiligen sich hier<br />
an der Büroimmobilie „Francis House“ in London, welche<br />
langfristig an den staatlichen Fernsehsender Channel 4<br />
vermietet ist. Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />
realisiert die <strong>KGAL</strong> ihren zweiten Immobilienfonds in Großbritannien.<br />
Ein Auszug aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2007<br />
ist ab Seite 134 abgedruckt. Die Leistungsbilanz kann in der<br />
aktuellen Fassung unter der Telefonnummer 089 641 43-427<br />
bestellt oder unter www.kgal.de abgerufen werden.<br />
20,5<br />
7,9<br />
21,1<br />
8,4<br />
22,5<br />
9,1<br />
23,4<br />
9,9<br />
10,3 24,0<br />
35
Millenium Bridge mit Blick von Southbank auf die St. Paul's Cathedral im Büroteilmarkt City, London
Der Immobilienstandort<br />
Vereinigtes Königreich<br />
Großbritannien und Nordirland<br />
(Großbritannien)<br />
Großbritannien im Überblick<br />
Fläche rund 245.000 km 2<br />
Bevölkerung (Einwohner) rund 61 Mio.<br />
Bevölkerungswachstum rund 388.000 p. a.<br />
im Zeitraum 2006 – 2007<br />
(Einwohner)<br />
Größte Städte London (7.619,8)<br />
(Einwohnerzahl in Tsd.) Birmingham (1.010,4)<br />
Glasgow (637,0)<br />
Währung Pfund Sterling (GBP)<br />
Bruttoinlandsprodukt EUR 1.557,8 Mrd.<br />
(Prognose 2009)<br />
Inflation 2009 1,8 %<br />
(Stand Juli 2009)<br />
Arbeitslosenquote 7,8 %<br />
(Stand Juni 2009)<br />
Großbritannien besteht aus den Landesteilen <strong>England</strong>,<br />
Schottland, Wales und Nordirland. Gemeinsam formieren<br />
die vier ehemals unabhängigen Einzelstaaten den größten<br />
Inselstaat Europas. Großbritannien verfügt über eine Fläche<br />
von rund 245.000 km2 und über rund 61 Mio. Einwohner.<br />
Großbritannien zählt zu den Gründungsmitgliedern des<br />
Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses (NATO) und der<br />
Vereinten Nationen (UN). Die politische und wirtschaftliche<br />
Bedeutung Großbritanniens wird durch die Funktion als<br />
eines der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der<br />
Vereinten Nationen sowie als Mitglied in der „Gruppe der<br />
Acht“ (G8), in der die bedeutendsten Volkswirtschaften der<br />
Welt vertreten sind, unterstrichen. 1973 ist Großbritannien<br />
der Europäischen Union beigetreten.<br />
Auch wenn Großbritannien als Inselstaat vom europäischen<br />
Festland getrennt ist, so ist London eine der am besten zu<br />
erreichenden Städte weltweit. London ist über fünf Flug -<br />
häfen (City-Airport, Gatwick, Heathrow, Luton, Stansted)<br />
38 I Der Immobilienstandort<br />
erreichbar. Der Flughafen Heathrow verfügt mit seinen rund<br />
67 Mio. Fluggästen im Jahr 2008 über das weltweit größte<br />
internationale Passagieraufkommen. Zudem ist Großbritannien<br />
seit der Eröffnung des Eurotunnels 1994 über das<br />
Schienennetz mit Frankreich verbunden. Durch den Eurotunnel<br />
ist London mit dem Eurostar von Paris oder Brüssel in<br />
rund zwei Stunden erreichbar.<br />
Großbritannien – Wirtschaft<br />
Großbritannien ist einer der führenden europäischen Wirtschafts-<br />
und Investitionsstandorte. Mit seinem prognostizierten<br />
Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2009 von rund EUR<br />
1.557,8 Mrd. zählt Großbritannien neben Deutschland und<br />
Frankreich zu den drei wirtschaftsstärksten Ländern der europäischen<br />
Union. Das Zugpferd der britischen Wirtschaft<br />
ist der Dienstleistungssektor, welcher über 70 % des gesamten<br />
BIP generiert. Großbritannien hat durch die Verlagerung<br />
von Arbeitskräften aus den traditionellen Bereichen Landwirtschaft<br />
und Schwerindustrie hin zum Dienstleistungssektor<br />
seine Wirtschaftsstruktur zukunftsorientiert modernisiert.<br />
Viele internationale Konzerne haben in Großbritannien, insbesondere<br />
in London, ihren Hauptsitz. Die Standortattraktivität<br />
wird darüber hinaus durch die englische Sprache als<br />
weltweit führende Geschäftssprache unterstrichen.<br />
In der Vergangenheit konnte Großbritannien andere EU-Länder<br />
regelmäßig mit seinem Wirtschaftswachstum übertreffen.<br />
Ausgehend von einem sehr hohen Niveau musste Großbritannien<br />
in den Jahren 2008 sowie 2009, geprägt durch<br />
die Finanzkrise und die allgemeine weltwirtschaftliche Lage,<br />
einen Rückgang des Wirtschaftswachstums (Prognose für<br />
das BIP 2009: - 3,8 %) und einen damit einhergehenden<br />
Anstieg der Arbeitslosenquote auf 7,8 % (Stand Juni 2009)<br />
verzeichnen. Ökonomen rechnen ab 2010 wieder mit einem<br />
leichten Anstieg des BIP (0,1 %) sowie des Konsums.
Im Juli 2009 unterschritt Großbritannien mit einer Inflationsrate<br />
in Höhe von 1,8 % geringfügig die Inflationszielvorgabe<br />
von 2 % der Bank of <strong>England</strong>.<br />
Trotz des derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes<br />
zeigen die Erfahrungen aus vergangenen Rezessionen, dass<br />
die Wirtschaft in Großbritannien, insbesondere in London,<br />
sehr belastbar ist und sich immer wieder erfolgreich von<br />
schwächeren Phasen erholt hat.<br />
London mit dem Immobilienteilmarkt Southbank<br />
London – Metropole<br />
London gilt als die „In-Metropole“ des neuen Jahrtausends,<br />
die Stadt der Superlative und der Gegensätze. Hier gehen<br />
neueste Trends und Traditionen Hand in Hand.<br />
Mit seinen rund 7,6 Mio. Einwohnern ist London die Hauptstadt<br />
von Großbritannien und Nordirland sowie die größte<br />
Metropole der Europäischen Union. London ist Regierungssitz<br />
und gehört zu den bedeutendsten Kultur- und Wirtschaftszentren<br />
weltweit.<br />
Auch sind in London, dem größten Finanzzentrum Europas,<br />
alle großen Banken, Versicherungen, Unternehmensberatungen,<br />
Wirtschaftsprüfungsfirmen sowie internationale<br />
Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien vertreten.<br />
Zudem ist London Austragungsort der 30. Olympischen<br />
Sommerspiele im Jahr 2012. Es ist davon auszugehen, dass<br />
dies die weitere Entwicklung der Stadt positiv beeinflussen<br />
wird. Die Stadt London plant bis 2012 mehr als GBP 30 Mrd.<br />
zu investieren, unter anderem für die Modernisierung des<br />
Nahverkehrsnetzes. Darüber hinaus erwartet die Stadt London<br />
die Schaffung zahlreicher neuer Arbeitsplätze sowohl in<br />
der Baubranche als auch in der Hotel- und Touristikbranche.<br />
London – Büromarkt<br />
London verfügt über einen der größten und transparentesten<br />
Immobilienmärkte weltweit. Das weltweit tätige Immobilienunternehmen<br />
LaSalle veröffentlicht den „European<br />
Regional Economic Growth Index“ (E-REGI), der diejenigen<br />
Städte Europas identifiziert, bei denen die Immobiliennachfrage<br />
mittelfristig gesehen am höchsten prognostiziert<br />
wird. 2008 verteidigte London in diesem Index den ersten<br />
Platz unter 91 Städten, gefolgt von Paris und München.<br />
Die Erhebungen von LaSalle unterstreichen zudem das diversifizierte<br />
wirtschaftliche Fundament von London, das weit<br />
über das Finanzwesen hinausgeht. So verfügt London beispielsweise<br />
auch über eine gute Wettbewerbsposition in der<br />
Hochtechnologie- und Medienbranche.<br />
Generell bietet der britische Immobilienmarkt neben seiner<br />
hohen Transparenz weitere vorteilhafte Rahmenbedingungen<br />
für Immobilieninvestments. So gilt z. B. das englische<br />
Mietrecht als vermieterfreundlich. Mietanpassungen werden<br />
grundsätzlich nur nach oben durchgeführt. Marktüblich<br />
sind zudem „FRI“-Mietverträge („Full Repairing and Insuring<br />
Lease“), bei denen der Mieter in der Regel alle Betriebs- und<br />
39
Bewirtschaftungskosten der Immobilie einschließlich der<br />
Versicherungen trägt. So kann das Vermieterrisiko reduziert<br />
werden. Darüber hinaus ist es in Großbritannien üblich, sehr<br />
langfristige Mietverträge abzuschließen.<br />
Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat auch im<br />
Londoner Immobilienmarkt Spuren hinterlassen. Das Volumen<br />
der Immobilientransaktionen ist seit seinem Höhepunkt<br />
Mitte 2007 signifikant zurückgegangen. Allerdings<br />
zeigt sich hier auch die Attraktivität des Marktes, da sich das<br />
Transaktionsvolumen nach einem schwachen ersten Quartal<br />
2009 im zweiten Quartal 2009 bereits wieder verdoppelt<br />
hat; es betrug im zweiten Quartal 2009 EUR 1,7 Mrd. Viele<br />
Experten rechnen nun damit, dass sich der Londoner<br />
Immobilieninvestmentmarkt als erster in Europa erholen<br />
wird. Das Immobilienberatungsunternehmen Savills spricht<br />
sogar von einer bereits erfolgten Trendwende. Viele ausländische<br />
Investoren sehen in dem derzeit schwachen Pfund<br />
sowie den Erwartungen von Immobilien experten hinsichtlich<br />
ansteigender Immobilienpreise interessante Bedingungen<br />
für Investitionen.<br />
Die Anfangsrenditen für Büroimmobilien sind bis Ende<br />
2008 kontinuierlich über sechs Quartale um insgesamt 2 %<br />
gestiegen. In den ersten beiden Quartalen 2009 konnte<br />
dagegen ein Anziehen der Immobilienpreise festgestellt<br />
werden.<br />
Aufgrund der erfolgten Marktkorrekturen ist das Mietniveau<br />
in den Londoner Büromärkten in den letzten zwölf Monaten<br />
bis zu 36 % zurückgegangen. Der größte Mietrückgang sollte<br />
jedoch inzwischen erfolgt sein. Marktanalysten gehen davon<br />
aus, dass sich die Mieten Anfang 2010 wieder stabilisieren<br />
und das Mietniveau ab 2012 – unterstützt durch die wenigen<br />
Neubauprojekte im Zeitraum 2010 bis 2012 und die wachsende<br />
Flächennachfrage – wieder deutlich ansteigen wird.<br />
40 I Der Immobilienstandort<br />
Die Vermietungsaktivitäten in London verzeichneten einen<br />
Anstieg um 53 % vom ersten Quartal auf 1,7 Mio. square feet*<br />
(rund 157.932 m 2 ) im zweiten Quartal 2009, allerdings liegen<br />
diese noch deutlich unter dem langfristigen Vermietungsdurchschnitt<br />
von 3,1 Mio. square feet (rund 287.994 m 2 ).<br />
London – Büroteilmärkte<br />
Der Büroflächenbestand in Central London beläuft sich auf<br />
rund 13,9 Mio. m2 , bestehend aus den drei Hauptteilmärkten:<br />
City (5,8 Mio. m2 Bürofläche),<br />
West End (6,2 Mio. m2 Bürofläche) und<br />
Docklands (1,9 Mio. m2 Bürofläche).<br />
Aufgrund der Heterogenität des Büroteilmarktes City (in der<br />
Abbildung oben rötlich unterlegt) wird dieser häufig in drei<br />
Teilmärkte unterteilt. Neben dem Finanzzentrum Londons, als<br />
Kern der City (Core-City bzw. City) bilden Midtown sowie<br />
Southbank, wo sich die Fondsimmobilie befindet, weitere<br />
Teilmärkte.<br />
* Square foot (Plural: square feet) ist ein Flächenmaß des angloamerikanischen Maß -<br />
systems, das in den USA und in Großbritannien genutzt wird. Ein square foot ist eine<br />
quadratische Fläche mit einer Kantenlänge von einem Fuß (0,3048 Meter) und entspricht<br />
damit rund 0,09 Quadratmeter.
Borough Market in Southbank, London, wenige Minuten zu Fuß von der Fondsimmobilie entfernt
Southbank – Ein aufstrebendes Stadtgebiet<br />
Southbank erstreckt sich entlang des Südufers der Themse<br />
und ist inzwischen in zahlreichen Reiseführern unter den<br />
Londoner Highlights zu finden. Southbank ist mit seiner<br />
enormen Entwicklung im gewerblichen und kulturellen<br />
Bereich über die letzten zehn Jahre einer der dynamischsten<br />
Stadtteile Londons. Das Stadtviertel wurde durch die Ausweitung<br />
des touristischen und gewerblich geprägten Londoner<br />
Stadtkerns über die Themse hinaus wieder neu entdeckt<br />
und belebt. Das Südufer ist erstmalig zwischen Westminster<br />
und der Tower Bridge durchgängig als Uferpromenade<br />
begehbar und erschließt für Fußgänger neben den zahlreichen<br />
neuen und alten Sehenswürdigkeiten entlang des Südufers<br />
auch die Fondsimmobilie.<br />
Spaziergang entlang des Südufers zur<br />
Fondsimmobilie<br />
Im Westen beginnend bereichert seit dem Jahre 1999 das<br />
faszinierende Riesenrad London Eye das Südufer der Themse.<br />
Weiter geht es vorbei am National Theatre und dem OXO-<br />
Tower zur Tate Modern. Die Tate Modern ist als eines der<br />
größten europäischen Museen für moderne Kunst zu einem<br />
Standort der Fondsimmobilie (30 Park Street)<br />
42 I Der Immobilienstandort<br />
weiteren Besuchermagnet am Südufer der Themse geworden.<br />
Die Millennium Bridge verbindet seit dem Jahr 2000 die<br />
Tate Modern mit der gegenüberliegenden Saint Paul’s Cathedral<br />
am Nordufer der Themse. Die Fußgängerbrücke erhöht<br />
die Durchlässigkeit der Themse und trägt hierdurch erheblich<br />
zur Belebung des Südufers bei. Weiter in Richtung Osten<br />
gelangt man zum Shakespeare’s Globe Theatre.<br />
Das Südufer ist zu einer schönen Flaniermeile geworden,<br />
viele neue Cafés und Restaurants haben hier eröffnet.<br />
Erwähnenswert ist auch der älteste und mehrfach zum<br />
besten Markt Londons ausgezeichnete Borough Market, auf<br />
dem an seinem jetzigen Standort seit über 250 Jahren<br />
frisches Obst, Gemüse sowie Feinkostprodukte aus aller<br />
Welt angeboten werden.<br />
Ein paar Schritte weiter gelangt man zum direkten Nachbarn<br />
der Fondsimmobilie, dem Vinopolis, einem der bekanntesten<br />
Konferenz- und Veranstaltungsorte Londons. Weiter<br />
östlich entlang des Südufers vorbei an der Southwark Cathedral<br />
erreicht man schließlich die London Bridge.<br />
SHARD SHAR SHARD D OF<br />
OF<br />
GLASS GL GLASS SS<br />
(im (im Bau)
Tower Bridge, London, gesehen vom Südufer der Themse
Architekturhighlights zwischen London Bridge<br />
und Tower Bridge<br />
Von der Fondsimmobilie sind es nur knapp 500 Meter bis<br />
zur London Bridge. Von hier aus reihen sich die Architekturhighlights<br />
– unter anderem „More London“ des renommierten<br />
Architekturbüros Foster und Partner – bis zur Tower<br />
Bridge mit qualitativ sehr hochwertigen, energieeffizienten<br />
Gebäuden aneinander. „More London“ ist eines der bedeutendsten<br />
Stadtentwicklungsgebiete Londons, welches Raum<br />
für rund 20.000 Beschäftigte bietet. Neben den Büroflächen<br />
gibt es hier zahlreiche Cafés, Restaurants, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten<br />
sowie ein Fünf-Sterne-Hotel.<br />
Eines der markantesten Gebäude dieses Uferabschnittes ist<br />
die im Jahr 2002 eröffnete City Hall, das Rathaus von London.<br />
Die baulichen Entwicklungen des letzten Jahrzehntes haben<br />
zur Stärkung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit<br />
des Südufers der Themse als Bürostandort erheblich beigetragen.<br />
Southbank – Ein Büromarkt mit Potential<br />
Der Büroteilmarkt Southbank, in dem sich die Fondsimmobilie<br />
befindet, setzt sich aus den Stadtbezirken Southwark<br />
und Lambeth zusammen und umfasst einen Bürobestand<br />
von insgesamt rund 20 Mio. square feet (rund 1,85 Mio. m2 ).<br />
Southbank hat sich bei einem breit diversifizierten Mieterspektrum<br />
etabliert, welches von der hervorragenden öffentlichen<br />
Verkehrsanbindung profitiert. Von der London Bridge<br />
Station aus besteht Anschluss an das U-Bahnnetz sowie an<br />
den Zug- und Busverkehr. Mit der inzwischen ausgebauten<br />
U-Bahnlinie Jubilee Line (West-Ost-Verbindung) gelangt<br />
man zügig vom West End zur Canary Wharf Station. Die<br />
44 I Der Immobilienstandort<br />
U-Bahnlinie Northern Line ist die Nord-Süd-Verbindung<br />
Londons.<br />
Des Weiteren ist der Teilmarkt Southbank durch das Angebot<br />
von qualitativ hochwertigen Mietflächen und attraktiven<br />
Konditionen zu einer interessanten Alternative zum Teilmarkt<br />
City geworden. Zusätzlich ist in Southbank Arbeiten,<br />
Wohnung und Freizeit durch die gemischte Immobiliennutzung<br />
eng miteinander verbunden.<br />
Im ersten Quartal 2009 konnte Southbank – auch wenn die<br />
Vermietungsaktivitäten im Vergleich zum Vorjahr niedriger<br />
ausfallen – als einziger Teilmarkt Londons einen Vermietungsanstieg<br />
in Höhe von 27 % gegenüber dem letzten Quartal<br />
2008 verzeichnen. Die Neuvermietung betrug insgesamt<br />
132.300 square feet (12.290 m2 ). Im zweiten Quartal 2009<br />
wurden 50.600 square feet (4.700 m2 ) neu vermietet.<br />
Aufgrund der geringeren Anzahl spekulativer Neubaupro -<br />
jekte als z. B. im Teilmarkt City kamen in Southbank weniger<br />
neue Flächen auf den Markt. Die einzige noch im Bau befindliche<br />
Projektentwicklung ist bereits voll vermietet. Entsprechend<br />
gering sind die im zweiten Quartal verfügbaren<br />
Mietflächen mit ca. 616.600 square feet (rund 57.280 m2 ),<br />
welche unter dem langfristigen Durchschnitt von Southbank<br />
liegen. Die Leerstandsrate im zweiten Quartal 2009<br />
betrug 3,5 %. In den vergangenen vier Quartalen verzeichnete<br />
die Leerstandsrate in Southbank einen Anstieg von lediglich<br />
1,5 %, was im Vergleich zur gesamten Leerstandsrate<br />
von Central London, die von 3,6 % auf 7,7 % angestiegen ist,<br />
auf einen stabilen Büromarkt in Southbank schließen lässt.<br />
Seit vier Quartalen weist Southbank die niedrigste Leerstandsrate<br />
aller Londoner Teilmärkte auf.
Das Mietniveau in Southbank für die besten Flächen liegt im<br />
zweiten Quartal 2009 bei ca. GBP 42,50 pro square foot p. a.<br />
(rund GBP 457 pro m2 p. a.), in der City ist das Miet niveau<br />
inzwischen auf GBP 45 pro square foot p. a. (rund GBP 484<br />
pro m2 p. a.) und im Londoner West End (Mayfair und St.<br />
James’s) auf GBP 75 pro square foot p. a. (rund GBP 807 pro<br />
m2 p. a.) zurückgegangen. Die Spitzenmieten erfuhren in<br />
Southbank in den letzten zwölf Monaten mit 20 % den<br />
geringsten Rückgang im Vergleich zum West End (32 %) und<br />
der City (26 %).<br />
Umfeld der Fondsimmobilie<br />
Geplante<br />
Cannon<br />
Footbridge<br />
Borough<br />
Market<br />
Southbank – Die wichtigsten Entwicklungen in der<br />
Nachbarschaft der Fondsimmobilie<br />
Die wohl prominenteste Entwicklung in der Nachbarschaft<br />
der Fondsimmobilie stellt das erst vor kurzem begonnene<br />
Prestigeprojekt (Baukosten: GBP 2 Mrd.) „The Shard of Glass“<br />
dar. Mit seinen rund 310 Metern Höhe wird es das höchste<br />
Gebäude Westeuropas und ein neues Wahrzeichen von<br />
London werden.<br />
Die Fertigstellung ist pünktlich zum Beginn der Olympischen<br />
Spiele 2012 geplant.<br />
Grundstücksgrenze<br />
45
Der Ausbau der stark frequentierten London Bridge Station,<br />
mit dem vierthöchsten Passagieraufkommen Londons, zählt<br />
zu den weiteren bedeutenden Projektentwicklungen. Hier<br />
wird im Rahmen eines Erweiterungs- und Modernisierungsprogramms<br />
(„Thameslink Programme“) das Schienennetz<br />
ausgebaut sowie eine neue moderne Bahnhofs- und<br />
U-Bahnstation errichtet. Die Fertigstellung ist 2015 geplant.<br />
Mit der Erhöhung der Kapazitäten wird auf das hohe<br />
Fahrgastaufkommen dieses wachsenden Stadtteils reagiert.<br />
46 I Der Immobilienstandort<br />
Eine weitere wichtige infrastrukturelle Aufwertung könnte die<br />
neue Cannon Fußgängerbrücke werden, die ca. 50 Meter von<br />
der Fondsimmobilie entfernt das Nord- und Südufer der<br />
Themse verbinden soll. Hier ist geplant, die parallel zur Eisenbahnbrücke<br />
verlaufende Fußgängerbrücke aus dem Jahr 1865,<br />
die seit langem für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich<br />
ist, durch eine moderne Fußgängerbrücke zu ersetzen. Die Planungsbehörden<br />
haben dem Projekt bereits zugestimmt.
Aus den Entwicklungsplänen der Stadt London zeigt sich,<br />
dass sowohl für die Stadtplanung als auch für nationale und<br />
internationale Unternehmen das Südufer der Themse signifikant<br />
an Bedeutung gewonnen hat.<br />
Standort der Fondsimmobilie –<br />
In prominenter Lage<br />
Die Fondsimmobilie befindet sich in der 30 Park Street im<br />
Londoner Stadtviertel Southbank, im Stadtbezirk Southwark.<br />
Das Fondsobjekt liegt nur ca. 50 Meter von der<br />
Flaniermeile des Südufers der Themse entfernt. Viele prominente<br />
Sehenswürdigkeiten sind fußläufig in kürzester Zeit<br />
erreichbar und dem Besucher bietet sich ein spektakuläres<br />
Panorama auf die gegenüberliegende Uferseite – die City.<br />
Bei dem östlich an die Fondsimmobilie angrenzenden Nachbargebäude<br />
handelt es sich um das Vinopolis, einem der<br />
bekanntesten Konferenz- und Veranstaltungsorte Londons.<br />
Die aus Backsteinen errichteten Gewölberäume beherbergen<br />
neben Konferenzräumen eine Weinhandlung und ein<br />
Standort und unmittelbares Umfeld der Fondsimmobilie, 30 Park Street, Southbank<br />
47
Weinmuseum, eine Bar sowie zwei Restaurants. Das Vinopolis<br />
wird teilweise von Zuggleisen zur Cannon Street Station<br />
überspannt.<br />
Zu den namhaften Mietern in der Nachbarschaft der Fondsimmobilie<br />
zählen Unternehmen wie die Financial Times,<br />
PricewaterhouseCoopers (PwC), Ernst & Young, Lloyds TSB,<br />
die Royal Bank of Scotland sowie Cable and Wireless. Des<br />
Weiteren befinden sich in der näheren Umgebung auch<br />
staatliche Mieter wie Crown Prosecution Service (Staatsanwaltschaft),<br />
London Development Agency (Wirtschafts -<br />
förderung), Transport for London (Dachorganisation für das<br />
Londoner Verkehrssystem) oder Ofcom (Regulierungsbe -<br />
hörde für die Kommunikationsindustrie).<br />
Das Fondsobjekt verfügt über eine sehr gute öffentliche<br />
Verkehrsanbindung. Die London Bridge Station mit ihren beiden<br />
U-Bahnlinien Jubilee Line und Northern Line sowie dem<br />
direkten Anschluss an den Zug- und Busverkehr liegt nur<br />
knapp 500 Meter entfernt. Die London Bridge Station ist von<br />
allen fünf Flughäfen binnen 25 bis 60 Minuten erreichbar.<br />
Die Bankside Pier-Anlegestelle für den Fährverkehr ist nur<br />
ca. fünf Gehminuten von der Fondsimmobilie entfernt.<br />
Die Park Street kreuzt wenige Meter westlich von der Fondsimmobilie<br />
die Southwark Bridge Road, östlich führt sie via<br />
Southwark Street zur King William Street. Beide Straßen<br />
führen direkt über die Themse und sind wichtige Nord-Süd-<br />
Verbindungsachsen.<br />
Die Umgebung der Fondsimmobilie profitiert deutlich von<br />
den beträchtlichen infrastrukturellen Investitionen Londons.<br />
48 I Der Immobilienstandort<br />
Entfernungen zur London Bridge Station<br />
Heathrow<br />
Luton<br />
Victoria<br />
Gatwick<br />
King’s Cross<br />
Waterloo<br />
Entfernungen zu:<br />
Liverpool St<br />
City<br />
London Bridge<br />
Station<br />
Flughäfen<br />
City 25 Minuten<br />
Gatwick 30 Minuten<br />
Heathrow 45 Minuten<br />
Luton 55 Minuten<br />
Stansted 60 Minuten<br />
Bahnhöfen<br />
Waterloo 3 Minuten<br />
Liverpool Street 7 Minuten<br />
King‘s Cross 11 Minuten<br />
Victoria 13 Minuten<br />
Paddington 21 Minuten<br />
Stansted
Luftaufnahme mit 30 Park Street (markiert), Vordergrund Stadtteil Southbank, Hintergrund Stadtteil City
30 Park Street, Frontansicht
Die Fondsimmobilie<br />
Objektdaten<br />
Eigentümer 1) Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG<br />
Adresse 30 Park Street, Southwark, London SE1<br />
Fertigstellung 2008<br />
Stockwerke 8 oberirdische Geschosse, ein kleiner<br />
unterirdischer Hausanschlußraum<br />
Aufzüge Zwei 13-Personen-Aufzüge und<br />
ein 10-Personen-Aufzug für die Büroflächen,<br />
ein zusätzlicher Aufzug für die Wohneinheiten<br />
Grundstück ca. 1.930 m 2<br />
Effektive Mietfläche 4.753,6 m2 davon Büro 4.685,1 m2 Empfangsbereich 38,9 m2 Lager 29,6 m2 Fahrradstellplätze 32<br />
Wirtschaftlich Maisonette-Wohnungen 814,8 m2 vom Fonds PKW-Stellplätze 2<br />
getrennte Flächen Fahrradstellplätze 8<br />
1) ab 29.09.2009<br />
Fondsimmobilie 30 Park Street<br />
52 I Die Fondsimmobilie<br />
Erwerb der Fondsimmobilie<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 06.08.2009 einen Vertrag über<br />
den Erwerb der Fondsimmobilie abgeschlossen. Der Übergang<br />
von Nutzen und Lasten erfolgt zum 29.09.2009. Mit<br />
dem Übergang von Nutzen und Lasten erwirbt die Fondsgesellschaft<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG zu 100 %<br />
das Eigentum an der Fondsimmobilie 30 Park Street.<br />
Die wesentlichen Inhalte des vorgenannten Vertrages<br />
sind detailliert im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab<br />
Seite 94 dargestellt.
Straßenschild nahe 30 Park Street<br />
Luftaufnahme mit 30 Park Street, Frontansicht
Gebäudebeschreibung<br />
Die Baufertigstellung des Gebäudes 30 Park Street ist am<br />
23.12.2008 erfolgt. Der frei stehende Baukörper erstreckt<br />
sich über acht oberirdische Geschoße. Die Immobilie bietet<br />
im Erdgeschoss und in den ersten fünf Stockwerken<br />
4.724 m2 Büroflächen (inklusive Empfangsbereich), die<br />
einem guten und modernen Standard entsprechen. In den<br />
beiden obersten Stockwerken befinden sich acht vom<br />
Baukörper zurückgesetzte Maisonette-Wohnungen. Diese<br />
gemischte Nutzungsart ist bei fast allen Neubauten in<br />
diesem Gebiet obligatorisch, da der lebendige Charakter des<br />
Stadtviertels gefördert werden soll.<br />
30 Park Street, Schnitt<br />
Die Wohnungen werden über ein 99-jähriges Erbbaurecht<br />
(Leasehold) langfristig an den Projektentwickler (Blink Point<br />
Ltd.) vermietet. Im Wesentlichen bilden die Wohnungen<br />
eine von der Fondsgesellschaft getrennte wirtschaftliche<br />
Einheit. Es müssen lediglich gemeinsame Schnittstellen<br />
(z. B. Instandhaltung der Dachhaut) mit dem Inhaber des<br />
Erbbaurechts (Blink Point Ltd.) koordiniert werden.<br />
Der Zugang zu den Büroflächen erfolgt über den Haupteingang<br />
an der Park Street. Man gelangt über einen Empfangsbereich,<br />
der sich zum Teil über zwei Stockwerke erstreckt, zu<br />
54 I Die Fondsimmobilie<br />
einem zentralen Erschließungskern. Dieser bietet die Möglichkeit,<br />
jedes Stockwerk in zwei unabhängige Einheiten zu<br />
untergliedern (siehe Strichlinien in den Grundrissen der<br />
Geschosse 1 bis 4 und 5).<br />
Je nach Nutzungskonzept können die Grundrisse der Büroflächen<br />
frei gestaltet werden. Die Gliederung der Flächen<br />
muss sich lediglich den mittig angesiedelten tragenden Säulen<br />
und dem Achsraster von 1,50 Meter unterordnen. Das<br />
Achsraster wird in erster Linie von der Fassadengliederung<br />
bestimmt. Mieterspezifisch können auf den Flächen der einzelnen<br />
Geschosse Bürozellen, Besprechungsräume oder<br />
auch Großraumkonzepte flexibel umgesetzt werden. Die<br />
Bürogeschosse (in den Plänen hellrot hinterlegt) folgen im<br />
Wesentlichen alle dem gleichen klaren Aufbau. Eine Aus -<br />
kragung des Gebäudekörpers im 5. Obergeschoss schafft<br />
zusätzlich ca. 55 m² Fläche gegenüber den Regelgeschossen<br />
1 bis 4.<br />
Drittverwendungsfähigkeit im Überblick<br />
Grundrissgestaltung Offene und rechtwinklige<br />
Grundrisse bieten die Möglichkeit,<br />
ohne Einschränkungen Bürozellen,<br />
Besprechungsräume oder auch<br />
Großraumkonzepte umzusetzen.<br />
Achsraster Nicht tragende Trennwände können<br />
flexibel auf einem Raster von 1,50 Metern<br />
errichtet werden.<br />
Resultierende Es können Büroeinheiten von ca. 300m² oder<br />
Büroflächen 400m² angeboten werden. Diese können<br />
zu Flächen von ca. 790 m² je Stockwerk<br />
zusammengelegt werden. Größere Einheiten<br />
sind stockwerksübergreifend möglich.<br />
Abrechnung Verbrauchskosten können auf Ebene<br />
der Nebenkosten zweier Gebäudeflügel der jeweiligen<br />
Stockwerke erfasst werden.<br />
Im Erdgeschoss findet sich ein von den Büroflächen unabhängiger<br />
Eingangsbereich für die Wohneinheiten (im Grundriss<br />
des Erdgeschosses weiß hinterlegt). Dieser ist ebenso<br />
wie zwei Park plätze (im Grundriss des Erdgeschosses mit „P“<br />
gekennzeichnet) Teil des von den Büroflächen unabhängigen<br />
Erbbaurechts. Ein Abstellraum für Fahrräder (im nördli-
chen Teil des Erdgeschoss-Grundrisses weiß hinterlegt) ist<br />
ebenso dem Erbbaurecht zugeordnet.<br />
Die an den Stirnseiten der Immobilie untergebrachten<br />
Fluchttreppenhäuser können von allen Nutzern gleichermaßen<br />
in Anspruch genommen werden.<br />
30 Park Street, Grundrisse<br />
Im nördlichen Teil des Erdgeschosses (dunkelgrau hinterlegt)<br />
finden sich dienende Funktionen, wie z. B. die Technikflächen,<br />
ein unterirdischer Hausanschlußraum und weitere,<br />
den Büroflächen zugeordnete Fahrradstellplätze.<br />
55
Konstruktion /Material im Überblick<br />
Fundament / Im Rahmen der Projektentwickunterirdischer<br />
lung neu errichtetes Pfahlfundament<br />
Hausanschluß- aus armierten Betonpfeilern,<br />
raum unterirdischer Hausanschlußraum mit<br />
wasserfestem Beton ummantelt<br />
Tragstruktur oberirdisch Betonstützenkonstruktion,<br />
Aussteifung durch Treppenhauskern<br />
(Erdgeschoss bis 5. Obergeschoss),<br />
Stockwerke 6 und 7 in Stahlrahmenkonstruktion<br />
ausgeführt<br />
Fassade Die Fassade ist in Teilen als vorgehängte<br />
Ziegelfassade ausgeführt, ansonsten<br />
vorgehängte Doppelverglasung mit<br />
Metallrahmen bzw. vorgehängte<br />
Verkleidungselemente aus Metall<br />
Fenster Aluminiumfenster mit Doppelverglasung<br />
Dach Runddach mit Titanzink-Metalleindeckung;<br />
Flachdach: Terrassenflächen mit Kiesschüttung,<br />
begehbare Bereiche in Holz oder<br />
Betonplatten ausgeführt<br />
Deckenkonstruktion Rahmenkonstruktion aus Spannbeton,<br />
Ausfachung aus vorgefertigten<br />
Hohlbetonelementen<br />
Büroräume abgehängte Decken mit demontierbaren<br />
und gestrichenen Gipskartonelementen,<br />
nicht tragende Wände aus Gipskarton<br />
mit Emulsionsfarbe, Doppelböden zum<br />
stolperfreien Führen von Verkabelungen<br />
Empfangsbereich polierter Steinboden, Wände zum Teil<br />
mit Natursteinverblendung, ein Teil des<br />
Atriums erstreckt sich über zwei Stockwerke<br />
und ist durch eine Glaswand von den Räumen<br />
im ersten Geschoss abgetrennt<br />
56 I Die Fondsimmobilie<br />
Technische Gebäudeausstattung im Überblick<br />
Klimatisierung Vollklimatisierung über VRF („variable<br />
und Belüftung refrigerant flow“) System mit Wärmerückgewinnung<br />
über Wärmetauscher,<br />
Lüftung über Deckenventilatoren<br />
Erneuerbare Energien Stromerzeugung durch<br />
Photovoltaikanlage auf dem Dach<br />
Wasserversorgung Energiesparende und chemiefreie Wasseraufbereitung<br />
durch UV-Wasserdesinfektion<br />
Wärmeeffizienz Dämmung der Fassade übertrifft<br />
modernsten Standard<br />
Beleuchtung Verbrauchsarme Tageslicht-Leuchtkörper<br />
Steuerung Verbrauchsminderung durch<br />
intelligente Steuerung (z. B. bei Licht)<br />
Verbrauchsmessung Zentrale Steuerungseinheit erfasst<br />
die einzelnen Verbrauchswerte nach<br />
einzelnen Gebäudezonen (energy metering)<br />
Sanitär Vier Unisex-WCs und eine Behindertentoilette<br />
je Stockwerk<br />
Aufzüge 4 Personenaufzüge, einer davon den<br />
Wohneinheiten zugeordnet<br />
Küche Auf einigen Geschossen wurden von den<br />
Mietern Küchenzeilen eingebaut<br />
Brandschutz Brandmeldeanlage mit Rauchdetektoren<br />
und Handfeuermeldern, Blitzschutzanlage<br />
Sonstiges Überwachung kritischer Bereiche<br />
mit Überwachungskameras<br />
Bei ordnungsgemäßer Wartung und Instandhaltung ist von<br />
einer weiteren Lebensdauer der technischen Gebäudeausrüstung<br />
von mindestens 15 Jahren auszugehen.
Übersicht der Gutachten<br />
Alle Gutachten wurden von erfahrenen und unabhängigen<br />
Sachverständigen verfasst. Weitere Erläuterungen zu den<br />
Ergebnissen der Gutachten finden sich in diesem Kapitel auf<br />
Seite 58 sowie im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab<br />
Seite 94.<br />
Übersicht der von der Fondsgesellschaft beauftragten Gutachten<br />
Neben den nachfolgend dargestellten Gutachten wurden<br />
keine weiteren Gutachten für das Anlageobjekt von der<br />
Fonds gesellschaft beauftragt.<br />
Gutachten Zweck Gutachter Datum Ergebnis<br />
Wertgutachten Ermittlung des „market value“ Cluttons LLP, 17.07.2009 Der im Gutachten ermittelte<br />
der Fondsimmobilie London market value der Fondsimmobilie<br />
(vergleichbar dem Verkehrswert) beträgt GBP 31 Mio.<br />
Technisches Beurteilung des DTZ Project & 17.07.2009 Das Gebäude erfüllt hinsichtlich<br />
Gutachten Gebäudezustandes Building Consul- Entwurf und Ausführung<br />
der Fondsimmobilie tancy, London einen sehr guten Standard.<br />
Gutachten zur Teil des technischen Gutachtens, GDM 30.06.2009 Die Gebäudetechnik erfüllt<br />
Gebäudetechnik Schwerpunkt Gebäudetechnik Partnership hinsichtlich der Auslegung, der<br />
Building Qualität der Komponenten und<br />
Services der Installationen einen guten<br />
Consultants Qualitätsstandard, insbesondere<br />
Limited, die Gebäudehülle übererfüllt<br />
Kent aktuelle Baurichtlinien.<br />
Umweltstudie Teil des technischen Gutachtens, ERM 06.07.2009 Aufgrund der Grundstückshistorie ist<br />
Schwerpunkt Überprüfung der Environmental eine Belastung des Erdreichs und des<br />
Verdachtsmomente für Altlasten Resources<br />
Management<br />
Ltd.<br />
Grundwassers unwahrscheinlich.<br />
Gutachten zu den Teil des technischen DTZ, 08.07.2009 Die Wiederherstellungskosten<br />
Wiederherstellungskosten Gutachtens, Schwerpunkt London für den veredelten Rohbau der<br />
Kosten für die bauliche Fondsimmobilie liegen bei<br />
Wiedererrichtung des Gebäudes GBP 17 Mio.<br />
Rechtliches Rechtliche Untersuchung SJ Berwin LLP, 27.08.2009 Es bestehen keine rechtlichen<br />
Gutachten behördlicher Auflagen, London Einschränkungen hinsichtlich der<br />
Beurteilung der Mietverträge Vermarktung der Fondsimmobilie.<br />
Umwelttechnische Teil des rechtlichen Argyll 17.05.2007 Allgemein geringes bis mäßiges Risiko<br />
Sekundär- Gutachtens, Schwerpunkt Environmental einer Boden- und Grundwasseruntersuchung<br />
Überprüfung der Verdachtsmomente<br />
für Altlasten<br />
Ltd. kontamination.<br />
Due Diligence Report Beurteilung des Kaufpreises DTZ, August 2009 Die Gutachter sprechen eine<br />
hinsichtlich der Gesamtheit London Kaufempfehlung zum Preis<br />
der in Auftrag gegebenen<br />
Gutachten<br />
von GBP 31 Mio. aus.<br />
Zusätzlich eingesehene Gutachten und Zertifikate<br />
BREEAM Umweltgutachten hinsichtlich BRE Global 20.10.2008 Die Fondsimmobilie hat ein sehr gutes<br />
Certificate der Nachhaltigkeit der eingesetzten Rating hinsichtlich Umwelt-<br />
Materialien und des Gebäudekonzeptes verträglichkeit und Nachhaltigkeit.<br />
Phase II Überprüfung der Verdachtsmomente WSP Building Juni 2006 Aufgrund der stichprobenartigen<br />
Report für Altlasten anhand stichproben- Ltd., Bodenuntersuchung konnten keine<br />
artiger Bodenuntersuchung London Verdachtsmomente für Altlasten<br />
festgestellt werden.<br />
57
Die Fondsimmobilie wurde von dem unabhängigen Sachverständigenbüro<br />
DTZ Project & Building Consultancy hinsichtlich<br />
Konstruktion und baulichem Zustand geprüft. Gegenstand<br />
der Prüfung waren der Hochbau, die Statik, das<br />
Projektumfeld, die Projektdokumentation, die Altlasten -<br />
situation sowie die Drittverwendungsfähigkeit. Das Gutachten<br />
vom 17.07.2009 gelangt aufgrund eines Besichtigungsbefundes<br />
zu dem Ergebnis, dass die Qualität der baulichen<br />
Ausführung und der haustechnischen Anlagen gut ist und<br />
den anerkannten Regeln der Technik entspricht.<br />
Neben den im Rahmen der rechtlichen und technischen<br />
Überprüfung in Auftrag gegebenen Sekundäruntersuchungen<br />
(„desktop research“: Auswertung bereits vorhandenen<br />
Datenmaterials) zu Altlasten konnte der Phase II Report<br />
(Überprüfung des Baugrundes anhand von stichprobenartiger<br />
Bodenuntersuchung) eingesehen werden (siehe hierzu<br />
die Übersicht der Gutachten auf Seite 57). Alle genannten<br />
Untersuchungen zu Altlasten kommen zu dem Ergebnis,<br />
dass keine Verdachtsmomente festgestellt werden können<br />
(siehe hierzu das Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab<br />
Seite 94).<br />
58 I Die Fondsimmobilie<br />
BREEAM Standard: sehr gut<br />
BREEAM steht für Building Research Establishment Environmental<br />
Assessment Method und ist die derzeit in Großbritannien<br />
am weitesten verbreitete Methode zur Bewertung<br />
der Umweltauswirkungen von Bauaktivitäten (weitere<br />
Informationen unter www.breeam.org). Bewertet wird der<br />
Energie- und Ressourceneinsatz, die Raumluftqualität s owie<br />
Durchführung und Organisation der Bautätigkeit. Auf eine<br />
nachhaltige Bauweise wurde bereits in der Entwurfsphase<br />
von 30 Park Street geachtet. So konnte die Fond immobilie im<br />
Rahmen einer Beurteilung der Gebäudeplanung mit dem<br />
Siegel „very good“ ausgezeichnet werden. In Sachen Umweltverträglichkeit<br />
und Wirtschaftlichkeit ist die Fondsimmobilie<br />
damit als überdurchschnittlich einzustufen.
30 Park Street, Front- und Seitenansicht
Die Vermietung und Bewirtschaftung<br />
Mietgegenstand<br />
Bei der Fondsimmobilie handelt es sich um ein freistehendes<br />
achtstöckiges Bürogebäude mit Wohnnutzung. Im Erdgeschoss<br />
und den Obergeschossen eins bis fünf befinden<br />
sich qualitativ hochwertige Büroflächen. In den Obergeschossen<br />
sechs und sieben befinden sich acht vom Baukörper<br />
zurückgesetzte Maisonette-Wohnungen. Die Maisonette-<br />
Wohnungen werden über ein 99-jähriges Erbbaurecht<br />
(Leasehold) langfristig an den Projektentwickler (Blink Point<br />
Ltd.) vermietet. Im Wesentlichen bilden die Wohnungen eine<br />
von der Fondsgesellschaft getrennte wirtschaftliche Einheit.<br />
Die folgenden Erläuterungen konzentrieren sich daher auf die<br />
Vermietung des Erdgeschosses und der Geschosse eins bis<br />
fünf. Die wesentlichen Aspekte zur Vermietung der Maiso -<br />
nette-Wohnungen werden im Abschnitt „Erbbaurechtsvertrag<br />
für die Wohneinheiten“ (siehe Seite 68) zusammengefasst.<br />
Die gesamte Bürofläche des Gebäudes (Erdgeschoss und<br />
erstes bis fünftes Obergeschoss) ist langfristig bis 2028 an<br />
die Hyde Housing Association Limited (im Folgenden<br />
„Hyde“) vermietet. Der Mieter nutzt die Büroflächen des<br />
Gebäudes als neuen Hauptgeschäftssitz in London derzeit<br />
nur teil weise selbst. Die Mietflächen im Erdgeschoss sowie<br />
im ersten bis dritten Obergeschoss wurden an andere<br />
Unternehmen untervermietet. Hyde verfügt noch über<br />
30 Park Street: Mietsituation und Flächenübersicht<br />
60 I Die Vermietung und Bewirtschaftung<br />
weitere Büros im Großraum London, die nach Auslaufen der<br />
jeweiligen Mietverträge im Gebäude 30 Park Street konzentriert<br />
werden sollen.<br />
Im Erdgeschoss wurden rund 333 m2 Bürofläche von Hyde an<br />
den Schiffsmakler Genesis Shipbrokers Ltd. (im Folgenden<br />
„Genesis“) untervermietet. Der Untermietvertrag mit Genesis<br />
läuft bis 29.09.2013. Es besteht eine Kündigungsmöglichkeit<br />
von Seiten des Untermieters zum 29.09.2011. Die Mieteinnahmen<br />
betragen GBP 152.362 p. a. An die Werbeagentur<br />
The Team Brand Communications Consultings Ltd. (im Folgenden<br />
„TTBCC“) wurden Büroflächen von insgesamt rund<br />
1.928 m² im Erdgeschoss sowie im ersten und zweiten Obergeschoss<br />
untervermietet. Dieser Untermietvertrag endet<br />
zum 29.09.2018. Die Mieteinnahmen hierfür betragen<br />
GBP 678.200 p. a. Das dritte Obergeschoss ist mit seinen<br />
rund 789 m² bis zum 29.09.2018 an die Interessenvertretung<br />
für Reisebüros ABTA Limited (im Folgenden „ABTA“) untervermietet.<br />
Das Untermietverhältnis sieht eine Kündigungsmöglichkeit<br />
für den Untermieter zum 29.09.2013 vor. Die Mieteinnahmen<br />
betragen GBP 361.038 p. a.<br />
Die Mietzahlungen an die Fondsgesellschaft erfolgen ausschließlich<br />
über den Hauptmieter Hyde. Der Vermieter ist<br />
aber berechtigt, gegebenenfalls direkt auf die Untermieter<br />
bezüglich der Mietzahlungen zuzugreifen.<br />
Stockwerk Bürofläche Wohneinheiten Mieter Untermieter Besonderheiten<br />
Erdgeschoss 738,4 m 2 – Hyde Genesis / TTBCC / Inklusive<br />
EDF Energy Empfangsbereich (38,9 m 2 )<br />
jedoch ohne Lagerfläche (24,9 m 2 )<br />
1. Obergeschoss 772,9 m 2 – Hyde TTBCC –<br />
2. Obergeschoss 789,3 m 2 – Hyde TTBCC –<br />
3. Obergeschoss 789,2 m 2 – Hyde ABTA –<br />
4. Obergeschoss 790,6 m 2 – Hyde – –<br />
5. Obergeschoss 843,6 m2 – Hyde – ohne Lagerfläche (4,7 m2 )<br />
6. + 7. Obergeschoss – 814,8 m2 Blink Point – Per Erbbaurechtsvertrag<br />
an Entwickler vermietet<br />
Gesamt 4. 724,0 m 2 814,8 m 2
30 Park Street, Eingang
Ein Teil der Technikflächen im nördlichen Teil des Erdgeschosses<br />
wurde für die Unterbringung eines Transformator-<br />
Kastens an den Energieversorger EDF Energy für 99 Jahre<br />
vermietet. Miet beginn war der 14.07.2008.<br />
Zu den von Hyde genutzten Mietflächen gehören 32 Fahrradstellplätze.<br />
Mieter der Büroflächen –<br />
Hyde Housing Association Limited<br />
Hyde ist ein zu großen Teilen staatlich finanziertes Unternehmen,<br />
das sich um die Förderung von sozialem Wohnraum<br />
kümmert. Neben der Verwaltung von Bestandsobjekten<br />
spielen Neubauprojekte eine ebenso bedeutende Rolle.<br />
Mit mehr als 44.550 Wohneinheiten ist Hyde einer der führenden<br />
Anbieter für bezahlbaren Wohnraum in <strong>England</strong>.<br />
Rechtsform und staatlicher Auftrag<br />
Hyde wurde im Jahr 1967 unter dem Industrial and<br />
Provident Societies Act 1965 als Industrial and Provident<br />
Society gegründet. Die Hauptaufgabe von Hyde besteht bis<br />
heute darin, Wohnraum außerhalb des freien Wohnungsmarktes<br />
in den Ballungszentren <strong>England</strong>s zu erschwing -<br />
lichen Konditionen zur Verfügung zu stellen.<br />
Hyde ist nach den Bestimmungen des Housing Act 1996 ein<br />
Registered Social Landlord (im Folgenden „RSL“). Unter diesem<br />
Begriff werden gemeinnützige, staatlich anerkannte<br />
Organisationen zur Förderung von sozialem Wohnungsbau<br />
zusammengefasst.<br />
Jeder RSL muss bei der Housing Corporation registriert sein<br />
und unterliegt deren staatlicher Kontrolle. Die Vorschriften<br />
für soziales Wohnen werden gegenwärtig überarbeitet. Der<br />
bisherige Housing Act 1996 wurde durch den neuen Housing<br />
and Regeneration Act 2008 ersetzt. Dieser ist im Jahr<br />
2008 nur teilweise in Kraft getreten und wird voraussicht-<br />
62 I Die Vermietung und Bewirtschaftung<br />
lich bis zum Ende des Jahres 2009 komplett in Kraft treten.<br />
Künftig obliegt die Registrierung von RSL der Tenant Service<br />
Authority (im Folgenden „TSA“). Des Weiteren ist die TSA für<br />
die Regulierung der Unternehmensführung, die finanzielle<br />
Stabilität und den Qualitätsstandard der RSL zuständig. Die<br />
Zuteilung und Beaufsichtigung der staat lichen Fördermittel<br />
für den sozialen Wohnungsbau sowie für die Strukturförderung<br />
obliegt künftig der Home and Communities Agency<br />
(im Folgenden „HCA“).<br />
Verschiedene Gerichtsurteile bestätigen die staatsnahe Rolle<br />
von RSL, indem sie ihnen in Teilaspekten den Status eines<br />
„Public Body“, also einer Körperschaft des öffentlichen<br />
Rechts, einräumen. Vor diesem Hintergrund unterliegen RSL<br />
dem öffentlichen Vergaberecht.<br />
RSL sind also nach ihrem Rechtsstatus nicht staatlich; sie<br />
erfüllen jedoch einen staatlichen Auftrag.<br />
Weitere Informationen hierzu können dem Kapitel „Die Risikohinweise“<br />
ab Seite 16 entnommen werden.<br />
Entsprechend den aktuellen politischen Vorgaben teilen sich<br />
RSL in <strong>England</strong> und Wales knapp die Hälfte des Gesamtmarktes<br />
für sozialen Wohnungsbau untereinander auf. Sie<br />
erhalten öffentliche Zuschüsse für ihre Investitionen und<br />
kooperieren eng mit den lokalen Behörden.<br />
Strategie und Zielsetzung von<br />
Hyde / Wirtschaftsdaten<br />
Hyde verfolgt mit seinen Tochterunternehmen das Ziel,<br />
bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen<br />
zu entwickeln.<br />
Hyde hat neben seinem eigenen Wohnbestand mit knapp<br />
37.800 Wohneinheiten eine Reihe staatlicher Wohnungsbe -<br />
stände zur Verwaltung und Renovierung übernommen.
30 Park Street, Eingang<br />
30 Park Street, Innenansicht, Blick Richtung Cannon St. Railway Bridge
Hyde arbeitet aktuell mit den Londoner Stadtteilbehörden<br />
Islington und Brent zusammen, um rund 6.450 Wohneinheiten<br />
zu sanieren und 400 Wohnungen neu zu errichten. Darüber<br />
hinaus konnte sich Hyde für 20 Jahre den Auftrag zur<br />
Verwaltung und Bewirtschaftung dieser Wohneinheiten<br />
vertraglich sichern (derzeit bereits rund 6.750 Wohnein -<br />
heiten).<br />
Als bevorzugter Partner der HCA wurden Hyde ca. GBP 90<br />
Mio. Steuergelder für den Zeitraum 2008 bis 2011 bewilligt.<br />
Des Weiteren wirkt Hyde bei Stadtteilentwicklungen und -<br />
regenerationen mit.<br />
Kennzahlen der Hyde Housing Association Limited<br />
(jeweils per 31.03; in Tausend GBP)<br />
Kennzahl 2009 2008 2007<br />
Umsatz 214.500 194.300 161.900<br />
Gewinn vor Steuern 16.760 24.139 13.872<br />
Nettovermögen 321.318 314.745 161.436<br />
Quelle: www. corporate.hyde-housing.co.uk<br />
Die laufenden Einnahmen aus der Vermietung und Verwaltung<br />
von Bestandsobjekten haben sich über die letzten fünf<br />
Jahre um knapp 80 % gesteigert und liegen im Wirtschaftsjahr<br />
2009 bei ca. GBP 156,1 Mio. Auch der operative<br />
Betriebsgewinn hat sich in den letzten fünf Jahren um<br />
rund 74 % erhöht und liegt derzeit bei GBP 47,2 Mio. Das<br />
Anlagevermögen beträgt abzüglich staatlicher Zuschüsse<br />
ca. GBP 1,2 Mrd.<br />
Hyde erhielt im Dun & Bradstreet Rating die Bestnote: 5A1.<br />
Das Ausfallrisiko des Unternehmens wird daher als minimal<br />
ein gestuft.<br />
64 I Die Vermietung und Bewirtschaftung<br />
Mietdauer<br />
Der Mietvertrag über die Fondsimmobilie vom 17.10.2008<br />
wurde zwischen Blink Point Limited (Veräußerer der Fondsimmobilie)<br />
und Hyde abgeschlossen. Das Mietverhältnis<br />
beginnt mit dem 29.09.2008 und läuft für die Dauer von 20<br />
Jahren. Das Mietverhältnis hat damit ab dem erstmaligen<br />
Beitrittstermin zur Fondsgesellschaft (31.10.2009) noch<br />
eine Laufzeit von rund 18 Jahren und 11 Monaten und<br />
endet mit Ablauf des 28.09.2028. Am Ende der Mietzeit<br />
steht dem Mieter das gesetzliche Recht zu, eine Miet -<br />
vertragsverlängerung für vorerst bis zu 15 Jahre zu<br />
verlangen. Die Miete ist dann zwischen den Parteien einvernehmlich<br />
festzulegen und wird alle fünf Jahre gemäß der<br />
dann aktuellen Marktmiete nur nach oben angepasst. Sollten<br />
die Parteien hinsichtlich der Miethöhe nicht zu einer<br />
Einigung gelangen, wird diese durch ein Schiedsgericht verbindlich<br />
festgelegt. Der Vermieter kann ein solches Mietverlängerungsverlangen<br />
ablehnen, wenn er nachweist, dass<br />
der Mieter gegen Bestimmungen des Mietvertrages verstoßen<br />
hat, oder wenn er angibt, die Mietsache entweder<br />
selbst nutzen oder vollständig renovieren zu wollen. In letzteren<br />
Fällen steht dem Mieter gegenüber dem Vermieter ein<br />
Anspruch auf Zahlung einer Entschädigungszahlung zu.<br />
Es besteht während der Mietvertragslaufzeit kein ordent -<br />
liches Kündigungsrecht für Mieter oder Vermieter.<br />
Der Mieter ist jedoch berechtigt, das Mietverhältnis jederzeit<br />
mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn sich ein versichertes<br />
Risiko realisiert und das Gebäude dadurch zerstört<br />
oder erheblich beschädigt wird und der Vermieter nicht<br />
binnen zwei Jahren nach der Zerstörung / Beschädigung mit<br />
der Wiederherstellung beginnt oder nach drei Jahren diese
30 Park Street, Innenansicht (Empfang)<br />
30 Park Street, Innenansicht (Empfang)
30 Park Street, Innenansicht<br />
30 Park Street, Innenansicht, Blick Richtung Southwark Bridge
noch nicht vollendet hat. Eine solche Kündigung ist nicht<br />
möglich, wenn der Versicherungsvertrag aufgrund eines<br />
Umstandes, der vom Mieter zu vertreten ist, nichtig oder<br />
anfechtbar geworden ist oder die Versicherungssumme<br />
von der Versicherung aufgrund eines solchen Umstandes<br />
berechtigterweise zurückbehalten wird. Der Vermieter ist<br />
bei einem versicherten Risiko grundsätzlich zur Wiederherstellung<br />
des Gebäudes verpflichtet und kann nur kündigen,<br />
wenn es ihm nicht gelingt, alle für die Wiederherstellung<br />
erforderlichen Zustimmungen einzuholen.<br />
Mieteinnahmen<br />
Die jährliche Miete beträgt gemäß Mietvertrag GBP 2.153.220<br />
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Dem Mieter wurde vom Verkäufer der Fondsimmobilie zu<br />
Beginn des Mietvertrages eine mietzinsfreie Zeit bzw. eine<br />
Mietreduktion zugesichert. Die Zahlungen des Hauptmieters<br />
Hyde erfolgen ab dem 22.03.2010 zunächst in Höhe von<br />
GBP 1.118.600 p. a. Ab dem 22.09.2010 erfolgen die Mietzahlungen<br />
in voller Höhe von GBP 2.153.220 p. a. Alle Mietzahlungen<br />
von Hyde erfolgen quartalsweise vorschüssig. In<br />
den Kaufvertragsverhandlungen konnte mit dem Verkäufer<br />
die Übernahme der gesamten Kosten der mietzinsfreien<br />
bzw. -reduzierten Zeit verhandelt werden. Die zur vollen<br />
Miethöhe fehlenden Zahlungen werden zum Zeitpunkt des<br />
Übergangs von Nutzen und Lasten vorschüssig und in<br />
einem Betrag auf das Konto der Fondsgesellschaft geleistet.<br />
Die Fondsgesellschaft wird damit so gestellt, als würde sie<br />
ab dem geplanten Eigentumsübergang am 29.09.2009 die<br />
komplette vertraglich vereinbarte Mietzahlung in Höhe von<br />
GBP 2.153.220 p. a. erhalten.<br />
Mietsteigerungen sind erstmals zum 29.09.2013 und<br />
anschließend in einem fünfjährigen Turnus anhand der<br />
jeweiligen Marktmiete festzulegen. Sofern keine Einigung<br />
über die Mietzinsanpassung erzielt wird, entscheidet ein<br />
Schiedsgericht. Die Mietanpassungen erfolgen vertrags -<br />
gemäß nur nach oben.<br />
Die Miete pro square foot p. a. beträgt aktuell durchschnittlich<br />
GBP 42,35 und wurde am 17.10.2008 zu einem marktgerechten<br />
Mietniveau abgeschlossen. Aufgrund der erfolgten<br />
Marktkorrekturen ist das Mietniveau der Londoner<br />
Büromärkte zurückgegangen. Southbank als Teilmarkt der<br />
City verzeichnete mit 20 % Mietrückgang in den letzten<br />
zwölf Monaten den geringsten Rückgang aller Londoner<br />
Teilmärkte. Laut Einschätzung des Gutachters Cluttons LLP<br />
liegt die Vertragsmiete aktuell rund 13 % über dem Marktniveau.<br />
Marktanalysten gehen jedoch davon aus, dass sich die<br />
Mieten ab Anfang 2010 stabilisieren werden und ab 2012<br />
der Anstieg des Mietzinses durch die wenigen Neubauprojekte<br />
und die wachsende Flächennachfrage signifikant<br />
unterstützt wird.<br />
Untervermietung,<br />
Gebrauchsüberlassung<br />
Hyde ist grundsätzlich nicht berechtigt, das Mietobjekt ganz<br />
oder teilweise unterzuvermieten oder sonstigen Dritten zum<br />
Gebrauch zu überlassen, es sei denn, der Vermieter hat einer<br />
solchen Untervermietung /Gebrauchsüberlassung zuvor<br />
schriftlich zugestimmt. Eine solche Zustimmung darf nicht<br />
ohne wichtigen Grund verweigert werden und setzt voraus,<br />
dass die vereinbarte Untermiete marktgerecht ist und dass<br />
sich der Untermieter gegenüber dem (Haupt-)Vermieter verpflichtet,<br />
die von ihm genutzten Räumlichkeiten weder ganz<br />
noch teilweise weiter zu vermieten oder sonst Dritten zum<br />
Gebrauch zu überlassen, es sei denn, der (Haupt-)Vermieter<br />
stimmt einer solchen Untervermietung zu.<br />
67
Bauliche Veränderungen durch den<br />
Mieter, Rückgabe der Mietsache<br />
Der Mieter ist nicht berechtigt, strukturelle Veränderungen<br />
an der Mietsache durchzuführen. Der Mieter ist ferner nicht<br />
berechtigt, ohne vor herige schriftliche Zustimmung des<br />
Vermieters das äußere Erscheinungsbild der Immobilie zu<br />
verändern.<br />
Auch für nicht strukturelle Veränderungen innerhalb der<br />
Mietfläche benötigt der Mieter eine schriftliche Zustimmung<br />
des Vermieters, die ihm nicht ohne Grund versagt<br />
werden darf. Veränderungen an der Heizung, Kühlung oder<br />
Ventilation obliegen der Überwachung des Vermieters und<br />
müssen nach seinen Vorgaben ausgeführt werden. Nur<br />
wieder entfernbare Abtrennungen, welche weder die Statik<br />
noch die Struktur des Gebäudes verändern, können ohne<br />
Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden.<br />
Der Mieter hat den Vermieter nach Fertigstellung sämtlicher<br />
Veränderungen, Einbauten oder Installationen schriftlich<br />
über die Investitionskosten sowie die Summe der Rückbaukosten<br />
zu informieren.<br />
Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietvertrages in<br />
einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Eine<br />
automatische Rückbauverpflichtung des Mieters hinsichtlich<br />
der von ihm vorgenommenen Veränderungen und /oder<br />
Einbauten an / in der Mietsache existiert grundsätzlich<br />
nicht. Der Mieter kann aber vom Vermieter bei Beendigung<br />
des Mietverhältnisses zum Rückbau verpflichtet werden. Die<br />
Kosten für die Herstellung des ursprünglichen Zustandes<br />
hat der Mieter zu tragen.<br />
68 I Die Vermietung und Bewirtschaftung<br />
Erbbaurechtsvertrag für die<br />
Wohneinheiten<br />
In den beiden obersten Stockwerken liegen zurückgesetzt<br />
acht hochwertig ausgestattete Maisonette-Wohnungen.<br />
Diese werden langfristig über 99 Jahre an den Veräußerer<br />
(Blink Point Ltd.) vermietet. Durch die lange Laufzeit und die<br />
Eintragung ins Land Register entspricht das dem Wesen<br />
nach einem Erbbaurechtsvertrag (im Folgenden „Erbbaurecht“).<br />
Aus wirtschaftlicher Sicht sind die Erträge aus dem<br />
Erbbaurecht (GBP 400 p. a.) zu vernachlässigen.<br />
Zu den Wohneinheiten gehört neben den beiden obersten<br />
Stockwerken ein separater Zugang im Erdgeschoss, welcher<br />
von dem Bürogebäudeteil komplett getrennt ist. Darüber<br />
hinaus verfügen die Wohneinheiten über ein Nutzungsrecht<br />
an acht Fahrradständern und zwei oberirdischen Stell -<br />
plätzen (siehe hierzu den Grundriss des Erdgeschosses auf<br />
Seite 55).<br />
Des Weiteren werden im Erbbaurechtsvertrag die mit den<br />
Büromietern gemeinschaftlich genutzten Flächen und<br />
Elemente definiert. Hierzu zählen insbesondere:<br />
Alle Versorgungsrohre und Kabeltrassen<br />
Nutzung der Zufahrt für den Zugang zum Gebäude und<br />
die Be- und Entladung von Fahrzeugen sowie für die Fahrradstellplatz-<br />
und Parkplatznutzung<br />
Nutzung der Außenanlagen<br />
Schaffung und Erhaltung einer Betriebseinrichtung in dem<br />
dafür vorgesehenen Raum im obersten Geschoss<br />
Benutzung der Treppenhäuser sowie der Fluchtwege<br />
Verbindungsgänge für Wartungsarbeiten.
30 Park Street, Innenansicht<br />
30 Park Street, Innenansicht
Instandhaltung und Instandsetzung<br />
Grundsätzlich gehen sämtliche Instandhaltungs- und Instand -<br />
setzungsmaßnahmen sowie alle anfallenden Reparaturen<br />
und Wartungen innerhalb der Mietflächen zu Lasten der<br />
Mieter, unabhängig davon, ob die Durchführungsverpflichtung<br />
den Mietern oder dem Vermieter obliegt.<br />
Während der gesamten Laufzeit des Miet- bzw. Erbbaurechtsvertrages<br />
sind die Mieter verpflichtet, die Mietflächen<br />
in einem ordnungsgemäßen, den vertraglichen Bestimmungen<br />
entsprechenden Zustand zu halten.<br />
Die Mieter sind zu Renovierungsarbeiten sowie zur Reinigung<br />
der Fensterinnenseiten verpflichtet.<br />
Dem Vermieter obliegt aufgrund des Miet- bzw. Erbbaurechtsvertrages<br />
die Durchführung der Instandhaltungs- und<br />
Instandsetzungsmaßnahmen für die von Hyde allein genutzten<br />
Gemeinschaftsflächen (Exklusivleistungen wie z. B.<br />
die Wartung und Reparatur der drei Aufzüge), die strukturellen<br />
Gebäudeteile (wie z. B. tragende Wände, Mauerwerk,<br />
Decken), die Außenseite des Gebäudes sowie für die gemeinsam<br />
von Hyde und den Wohnein heiten genutzten Gemeinschaftsflächen<br />
(Gemeinschaftsleistungen wie z. B. die Bereitstellung<br />
von Wasser, Abwasser, Gas und Strom oder die<br />
Wartung der Außenanlagen und der Zufahrtsstraße).<br />
Die Kosten für diese Leistungen werden vom Vermieter auf<br />
die Mieter umgelegt. Die Exklusivleistungen werden direkt<br />
Hyde berechnet. Die Gemeinschaftsleistungen werden prozentual<br />
– entsprechend des Anteils der genutzten Fläche an<br />
der Gesamtfläche der Fondsimmobilie – aufgeteilt. Hier von<br />
entfallen derzeit 86,4 % auf den Büromieter Hyde und<br />
13,6 % auf die Wohneinheiten. Die Umlage berechnet sich<br />
aus der Gesamtsumme aller angefallenen Kosten innerhalb<br />
der Abrechnungsperiode. Diese Nebenkostenabrechnung<br />
hat jährlich zu erfolgen und ist von einem unabhängigen<br />
Wirtschaftsprüfer zu prüfen.<br />
70 I Die Vermietung und Bewirtschaftung<br />
Betriebs- und Nebenkosten<br />
Der Mietvertrag über die Büroflächen und der Erbbaurechtsvertrag<br />
über die Wohnflächen erfüllen jeweils die in Großbritannien<br />
üblichen „Full Repairing and Insuring“-Konditionen,<br />
d. h. sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem<br />
Eigentum, dem Betrieb, der Nutzung und dem Besitz der<br />
Fondsimmobilie sind von den Mietern zu tragen. Dies umfasst<br />
sämtliche Betriebs- und Nebenkosten, wie z. B. Strom,<br />
Wasser, Abfallentsorgung, Kosten für Heizung und Klimatisierung,<br />
alle Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie<br />
die laufenden Grund- und Immobiliensteuern.<br />
Die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung, die Versicherungen<br />
sowie für die weiteren Verpflichtungen, die dem<br />
Vermieter obliegen, können dem Mieter bzw. Erbbaurechtsnehmer<br />
weiterbelastet werden. Sämtliche direkten Aufwendungen<br />
im Zusammenhang mit den Wohneinheiten trägt<br />
der Veräußerer.<br />
Die Kosten des kaufmännischen Facility Managements trägt<br />
die Fondsgesellschaft (siehe hierzu Seite 73 und 74).<br />
Servicevertrag<br />
Es besteht ein Servicevertrag (Dienstleistungsvertrag) zwischen<br />
dem Verkäufer der Fondsimmobilie und Hyde, mit<br />
dem die mietvertragliche Leistungspflicht des Vermieters<br />
zur Durchführung der entsprechenden Instandhaltungsund<br />
Instandsetzungs maßnahmen (Exklusiv- und Gemeinschaftsleistungen)<br />
auf Hyde als Dienstleister übertragen<br />
wird. Darüber hinaus beinhaltet der Servicevertrag weitere<br />
Leistungen speziell für die Wohneinheiten. Die bei der<br />
Ausführung des Servicevertrages entstehenden Kosten werden<br />
zunächst von Hyde getragen. Hyde wird im Gegenzug<br />
keine Zahlungen für die Instandhaltung der Fondsimmobilie<br />
an die Fondsgesellschaft leisten bzw. die anteiligen Kosten<br />
für die Gemeinschaftsleistungen an die Wohneinheiten weiterberechnen<br />
(derzeit 13,6 %). Dieser Vertrag endet am Tage<br />
des Eigentumsübergangs auf die Fondsgesellschaft auto-
30 Park Street, Innenansicht<br />
30 Park Street, Innenansicht (Büroraum über die gesamte Gebäudebreite)
30 Park Street, Innenansicht<br />
30 Park Street, Innenansicht
matisch. Die Fondsgesellschaft als zukünftiger Vermieter<br />
beabsichtigt daher, einen weitgehend deckungsgleichen<br />
Servicevertrag mit Hyde abzuschließen, um die vom Vermieter<br />
zu erbringenden Serviceleistungen ebenfalls an Hyde zu<br />
übertragen. Der neue Vertrag zwischen der Fondsgesellschaft<br />
als neuer Vermieter und Hyde soll ab dem Tag des<br />
Eigentumsübergangs (29.09.2009) abgeschlossen werden.<br />
Hyde hat hierzu bereits sein Einverständnis signalisiert.<br />
Der Servicevertrag sieht eine Kündigungsfrist von zwölf<br />
Monaten seitens der Fondsgesellschaft bzw. sechs Monaten<br />
seitens Hyde vor. Diese Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.<br />
Der Servicevertrag endet auto matisch bei einem Verkauf<br />
oder bei Mietvertragsbeendigung mit Hyde. Bei Beendigung<br />
des Servicevertrages geht die Verpflichtung zur<br />
Erbringung der Leistungen auf den Vermieter über. Die hieraus<br />
entstehenden Kosten können gemäß den „Full Repairing<br />
and Insuring“-Konditionen an die Mieter weiterbelastet<br />
werden.<br />
Versicherung<br />
Für die Fondsimmobilie besteht eine All-Risk-Versicherung,<br />
die vom Verkäufer abgeschlossen wurde. Diese Versicherung<br />
bleibt bis zum Eigentumsübergang an die Fondsgesellschaft<br />
bestehen. Von der Fondsgesellschaft wird beabsichtigt ab<br />
dem Tag des Eigentumsübergangs eine vergleichbare Versicherung<br />
abzuschließen, die vorsieht, dass das Gebäude bei<br />
Beschädigung oder Zerstörung durch Eintritt folgender Risiken<br />
bis zu einer Summe von ca. GBP 22,1 Mio. versichert ist:<br />
Flugzeugabsturz<br />
Feuer<br />
Explosionen<br />
Blitzeinschlag<br />
Fahrlässige Beschädigungen von Grundwasser, Öl- oder<br />
Gasleitungen, Stromkabel<br />
Erdbeben<br />
Innere Unruhen, Streik und böswillige Beschädigung<br />
Wasseraustritt / Rohrbruch<br />
Ölaustritt<br />
Sturm und Überschwemmung<br />
Bodenabsenkung, Bodenhebung, Erdrutsch<br />
Terrorismus.<br />
Die derzeitige Versicherungssumme für drei Jahre Mietausfall<br />
beträgt GBP 7.650.000. Mitumfasst ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung,<br />
wonach Schäden am Eigentum Dritter<br />
bis zu einer Summe von GBP 5.000.000 abgedeckt sind.<br />
Diese Beträge sollen über die noch abzuschliessende Versicherung<br />
ebenfalls abgedeckt sein.<br />
Facility Management<br />
Das Facility Management der Fondsimmobilie umfasst<br />
die kaufmännische und technische Objektverwaltung. Das<br />
kaufmännische Facility Management beinhaltet unter<br />
anderem das Mietvertragsmanagement, die Überwachung<br />
der Mietzahlungen und die Mieterbetreuung. Gegenstand<br />
des technischen Facility Managements sind vor allem die<br />
Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes<br />
und sämtlicher technischer Anlagen und Einrichtungen<br />
sowie Brandschutz und Gebäudesicherheit.<br />
Die Kosten für das technische Facility Management tragen<br />
die Mieter, da der Mietvertrag bzw. der Erbbaurechtsvertrag<br />
jeweils die „Full Repairing and Insuring“-Konditionen erfüllen.<br />
Die Ausführung des technischen Facility Managements<br />
wird im Rahmen der zuvor beschriebenen Serviceverein -<br />
barung auf den Mieter Hyde übertragen.<br />
73
Mit der Durchführung des kaufmännischen Facility Managements<br />
sowie mit der Überwachung des durch den Mieter<br />
durchzuführenden technischen Facility Managements<br />
wird beabsichtigt, DTZ International Property & Asset Management<br />
(im Folgenden „DTZ“) mit Sitz in London zu beauftragen.<br />
Hierbei handelt es sich um eines der führenden<br />
Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Immobilienberatung<br />
und des technischen und kaufmännischen Gebäudemanagements<br />
in Großbritannien. DTZ wird beauftragt, unter<br />
anderem folgende Leistungen für die Fondsimmobilie zu<br />
erbringen:<br />
DTZ ist erster Ansprechpartner für den Mieter im Hinblick<br />
auf sämtliche Gebäudethemen, wie z. B. Informationen<br />
über bzw. Genehmigungen von Einbauten, baulichen<br />
Veränderungen sowie Genehmigungen im Hinblick auf<br />
etwaige Untermietverhältnisse<br />
Regelmäßige Gebäudebegehungen<br />
Überwachung der dem Mieter obliegenden Instand -<br />
haltungs- und Wartungsverpflichtungen, einschließlich<br />
Beschaffung von Informationen über geplante Instand -<br />
haltungs- und Wartungsarbeiten<br />
Anforderung und Vorhaltung einer Dokumentation zum<br />
Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Erfordernisse durch<br />
den Mieter (z. B. Brandschutz)<br />
Überwachung der Mietzahlungen und sämtlicher sonst<br />
durch den Mieter zu leistenden Zahlungen<br />
Sicherstellung eines ausreichenden und mit den Bestimmungen<br />
des Mietvertrages konform gehenden Versicherungsschutzes<br />
für das Gebäude<br />
Regelmäßiges Reporting an die Fondsgesellschaft.<br />
74 I Die Vermietung und Bewirtschaftung<br />
Die Kosten für das kaufmännische Objektmanagement von<br />
DTZ betragen jährlich 0,75 % der vertraglichen Mieteinnahmen,<br />
derzeit jährlich rund GBP 16.150. Diese Kosten werden<br />
analog der Mietanpassung im Fünf-Jahres-Turnus angepasst.<br />
Sollten darüber hinaus auf Seiten von DTZ noch Kosten<br />
für weitere Leistungen der Objektverwaltung entstehen,<br />
so werden diese der Fondsgesellschaft direkt in Rechnung<br />
gestellt. Hierfür wurde eine Sicherheitsreserve von jährlich<br />
GBP 6.000 angenommen. Der Vertrag der Fondsgesellschaft<br />
mit DTZ unterliegt englischem Recht und wird zunächst auf<br />
zwei Jahre abgeschlossen.
30 Park Street, Dachterrasse der oberen Wohnetagen<br />
Luftaufnahme auf 30 Park Street, rückwärtige Ansicht
Die Investition und Finanzierung<br />
Die Beträge im Investitions- und Finanzierungsplan werden<br />
aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammengefasst dargestellt.<br />
Es wurde eine vollständige Platzierung des Beteiligungskapitals<br />
mit Beitritt der Investoren zum 31.10.2009<br />
unterstellt. Sämtliche in Großbritannien anfallenden Beträge<br />
wurden ohne Umsatzsteuer angesetzt.<br />
Beim Konzeptionshonorar ergeben sich Abweichungen zwischen<br />
den in der Kalkulation ausgewiesenen Werten und<br />
den Nettobeträgen aus den jeweiligen Verträgen bzw. Rechnungen.<br />
Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Fondsgesellschaft<br />
bei Leistungen, die in Deutschland erbracht wer-<br />
76 I Die Investition und Finanzierung<br />
den, nicht voll vorsteuerabzugsberechtigt ist (siehe hierzu<br />
das Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ auf Seite 121 und<br />
122). Ein Teil der Umsatzsteuer bleibt somit auf Fondsebene<br />
kostenwirksam. Betroffen sind davon grundsätzlich alle Leistungen,<br />
die in Deutschland Umsatzsteuer auslösen, wie z. B.<br />
Kosten für die Wirtschaftsprüfung oder die <strong>Prospekt</strong>erstellung.<br />
In der Kalkulation werden die jeweils kostenwirksamen<br />
Werte ausgewiesen.<br />
Zur Umrechnung von Ausgaben in Deutschland wurde ein<br />
Wechselkurs von GBP 1 = EUR 1,15 angenommen.<br />
Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft zum 31.10.2009 (PROGNOSE; Stand: 31.08.2009)<br />
Investition in GBP in % des Gesamtinvestitionsvolumens /<br />
in % der Summe aus Kommanditkapital<br />
und Agio<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
des Objektes 30 Park Street<br />
(1) Kaufpreis der Immobilie 30.460.000 81,7 %<br />
(2) Erwerbsnebenkosten 1.486.498 4,0 %<br />
Fondsabhängige Vergütungen<br />
(3) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio) 3.210.000 8,6 %<br />
(4) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie 976.250 2,6 %<br />
(5) Geschäftsbesorgungsvertrag / Konzeption 333.855 0,9 %<br />
Fondsabhängige Nebenkosten<br />
(6) Sonstige Anlaufkosten 466.161 1,3 %<br />
Investitionskosten 36.932.765 99,1 %<br />
(7) Liquiditätsreserve 343.235 0,9 %<br />
Gesamtinvestitionsvolumen 37.276.000 100,0 %<br />
Finanzierung<br />
(8) Kommanditkapital 35.501.000 95,2 %<br />
- davon Kommanditeinlage der Property Class<br />
<strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH 1.000 0,0 %<br />
- davon Beteiligungskapital 35.500.000 95,2 %<br />
(9) Agio 1.775.000 4,8 %<br />
Gesamtfinanzierungsvolumen 37.276.000 100,0 %<br />
Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.
(1) Kaufpreis der Immobilie<br />
Die Fondsimmobilie wird von der Fondsgesellschaft direkt<br />
erworben. Der Kaufpreis von GBP 30.460.000 wird am Tag<br />
des Übergangs von Nutzen und Lasten (voraussichtlich<br />
29.09.2009) vollständig bezahlt.<br />
(2) Erwerbsnebenkosten<br />
Beim Kauf von Immobilien in Großbritannien fallen Grunderwerbsteuern<br />
(Stamp Duty Land Tax) an. Bei der Fondsimmobilie<br />
beträgt die Stamp Duty Land Tax GBP 1.156.597 (4 %<br />
des Kaufpreises ohne Einbehalte).<br />
Im Investitionsplan wurde für die Vermittlung der Fonds -<br />
immobilie die vereinbarte Maklerprovision in Höhe von<br />
GBP 232.500 berücksichtigt.<br />
Die mit dem Immobilientransfer zusammenhängenden<br />
Rechts- und Steuerberatungsleistungen wurden mit<br />
GBP 74.451 angenommen.<br />
Bei den weiteren Erwerbsnebenkosten handelt es sich im<br />
Wesentlichen um Kosten für Gutachten und Stellungnahmen.<br />
Diese umfassen unter anderem ein Wertgutachten,<br />
ein Gutachten zur baulichen Qualität des Objektes sowie<br />
Stellungnahmen zu im Fondsverlauf anfallenden Kosten (ca.<br />
GBP 22.950).<br />
(3) Eigenkapitalvermittlung<br />
Für die Beschaffung des Eigenkapitals einschließlich der<br />
erforderlichen Marketingmaßnahmen erhält die ALCAS<br />
GmbH von der Fondsgesellschaft ein vertraglich vereinbartes<br />
Entgelt in Höhe von GBP 3.210.000. Darin ist ein Entgelt<br />
für die Organisation und Abwicklung der Eigenkapital -<br />
vermittlung in Höhe von insgesamt GBP 15.000 inklusive<br />
Umsatzsteuer enthalten. Dies entspricht einem Betrag in<br />
Höhe von rund 9,0 % bezogen auf das Kommanditkapital<br />
ohne Agio (bzw. rund 8,6 % bezogen auf die Summe aus<br />
Kommanditkapital und Agio). Das Agio wird vollständig zur<br />
Finanzierung eines Teils dieses Entgelts verwendet.<br />
Der Initiator <strong>KGAL</strong> behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />
zum oben genannten Entgelt Zahlungen oder sonstige<br />
Zuwendungen (z. B. unterstützende geldwerte Leistungen,<br />
Befreiung von Verbindlichkeiten, Sachleistungen wie etwa<br />
die Durchführung von Schulungsmaßnahmen sowie die<br />
Durchführung besonderer Veranstaltungen) aus eigenen<br />
Mitteln an einzelne Vertriebspartner zu leisten. Es ist weiterhin<br />
möglich, dass einzelne Vertriebspartner eine geringere<br />
Provision erhalten oder dass ihnen weitere Zuwendungen<br />
oder Provisionen von sonstigen Dritten zufließen. Die dem<br />
einzelnen Vertriebspartner tatsächlich insgesamt zufließenden<br />
Provisionen und Zuwendungen sind daher nur auf<br />
Ebene des jeweiligen Vertriebspartners ermittelbar. Dem<br />
Investor wird empfohlen, sich bei Interesse für weitere Informationen<br />
an diesen zu wenden.<br />
(4) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
Die <strong>KGAL</strong> garantiert die Einzahlung und Platzierung des erforderlichen<br />
Beteiligungskapitals spätestens zum 24.09.2010<br />
und erhält hierfür eine vertraglich vereinbarte Gebühr in<br />
Höhe von GBP 976.250.<br />
(5) Geschäftsbesorgungsvertrag / Konzeption<br />
Die <strong>KGAL</strong> wurde über einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
unter anderem mit der Erstellung der Konzeption des Beteiligungsangebotes,<br />
der Bereitstellung der notwendigen Unterlagen<br />
und Informationen sowie mit der Einrichtung der Verwaltung<br />
der Fondsgesellschaft und des Controllings des<br />
Asset- und Property-Management beauftragt. Hierfür wurde<br />
eine Gebühr von GBP 300.000 netto vertraglich vereinbart.<br />
Der kalkulierte, nicht abzugsfähige Umsatzsteuerbetrag<br />
beträgt GBP 33.855.<br />
77
Gesamthöhe der Provisionen<br />
Die Gesamthöhe der Provisionen (Pflichtangabe gemäß § 4<br />
Satz 1 Nr. 12 VermVerkProspV) beträgt GBP 4.520.105. Sie<br />
setzt sich zusammen aus den Positionen (3) bis (5). Der<br />
Betrag entspricht 12,73 % des von den Investoren einzubringenden<br />
Beteiligungskapitals (ohne Agio). Bezogen auf die<br />
Summe aus Beteiligungskapital und Agio entspricht der<br />
Betrag 12,17 %.<br />
(6) Sonstige Anlaufkosten bis zum 31.10.2009<br />
Für die Zwischenfinanzierung des Fondsobjektes wurde ein<br />
Finanzierungsvertrag mit einem Konsortium bestehend aus<br />
BayernLB und Hamburger Sparkasse abgeschlossen. Das<br />
Vorabhonorar für dieses Darlehen wurde gemäß Vertrag mit<br />
GBP 85.000 berücksichtigt. Für den Zeitraum vom 29.09.2009<br />
bis 31.10.2009 wurde für die Zwischenfinanzierung des Kaufpreises<br />
und der Nebenkosten (GBP 34 Mio.) ein kalkulatorischer<br />
Zinssatz von 4,33 % p. a. inklusive vertraglicher Bankenmarge<br />
unterstellt. Die am 06.08.2009 fällige Anzahlung<br />
der Kaufsumme zuzüglich einer Rückstellung für Honorare<br />
(insgesamt GBP 1,5 Mio.) wurde mit einer Laufzeit vom<br />
05.08.2009 bis zum 29.09.2009 zu gleichen Annahmen verzinst.<br />
Die Zinserträge aus der Anzahlung des Kaufpreises<br />
(GBP 1,0 Mio.) stehen der Fondsgesellschaft zu und werden<br />
von den übrigen Zinsaufwendungen abgezogen. Für die Laufzeit<br />
vom 06.08.2009 bis zum 29.09.2009 wurde hierfür ein<br />
Zinssatz von 0,75 % angenommen. Die kalkulierten Aufwendungen<br />
für Zinsen belaufen sich insgesamt auf GBP 133.571.<br />
Zwischen Objektkauf und frühestmöglichem Beitrittszeitpunkt<br />
der Investoren des Fonds fallen außerdem fondsabhängige<br />
Kosten für die Klärung steuerlicher und recht -<br />
licher Fragestellungen an. Sie unterscheiden sich von den<br />
unter Erwerbsnebenkosten aufgeführten Ausgaben dadurch,<br />
dass sie nicht in erster Linie dem Immobilienerwerb zuzurechnen<br />
sind, sondern in direktem Zusammenhang mit der<br />
Konzeption des Beteiligungsangebots stehen. Ebenso sind<br />
Kosten für das Objektmanagement bis zum Platzierungs-<br />
78 I Die Investition und Finanzierung<br />
start erfasst. Die vorgenannten Beträge wurden aufgrund<br />
der bereits abgeschlossenen Verträge bzw. vorliegenden<br />
Rechnungen sowie aufgrund von Erfahrungswerten kalkuliert.<br />
In Summe beläuft sich der eingestellte Betrag auf<br />
GBP 99.532. Zusätzlich fallen Kosten von GBP 148.058 für die<br />
Herstellung von <strong>Prospekt</strong>unterlagen und Werbemitteln an.<br />
(7) Liquiditätsreserve<br />
Für unvorhergesehene Kosten während der Laufzeit des<br />
Fonds und zur Glättung des Ausschüttungs- / Entnahmeverlaufs<br />
wird eine anfängliche, aufgrund von Erfahrungswerten<br />
kalkulierte Liquiditätsreserve in Höhe von GBP 343.235<br />
vorgehalten.<br />
(8) Kommanditkapital<br />
Das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft beträgt<br />
GBP 35.501.000. Davon entfallen GBP 1.000 auf den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten Property Class <strong>England</strong> 2<br />
Managementgesellschaft mbH und GBP 35.500.000 auf die<br />
Investoren.<br />
(9) Agio<br />
Auf das Beteiligungskapital ist von den Investoren ein Agio<br />
in Höhe von 5 % (GBP 1.775.000) einzuzahlen, welches für<br />
die Eigenkapitalvermittlung verwendet wird.<br />
Die Fondsgesellschaft hat ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung<br />
bis zur vollständigen Platzierung des Kommanditkapitals<br />
aufgenommen. Da die langfristige Finanzierung der<br />
Fondsimmobilie vollständig über Eigenkapital vorgesehen<br />
ist, ist keine Aufnahme von Endfinanzierungsmitteln geplant<br />
(Pflichtangabe gemäß § 9 Absatz 2 Nr. 9 Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung).
30 Park Street, Außenansicht vom nördlichen Themseufer
Die Prognoserechnung<br />
Die Prognoserechnung stellt den aus heutiger Sicht zu<br />
erwartenden Ergebnisverlauf der Investition dar. Es wurde<br />
eine vollständige Platzierung des Beteiligungskapitals zum<br />
31.10.2009 unterstellt. Die Prognoserechnung beginnt mit<br />
dem Ende der Investitionsphase und umfasst den Zeitraum<br />
Prognoserechnung der Fondsgesellschaft (in GBP, ohne Veräußerung, Stand 31.08.2009)<br />
80 I Die Prognoserechnung<br />
vom 01.11.2009 bis zum 30.04.2022. Da es sich hierbei um<br />
Planzahlen handelt, kann es in der späteren Entwicklung zu<br />
Abweichungen kommen. Grundsätzlich nimmt die Prognosesicherheit<br />
mit der Dauer der Laufzeit der Beteiligung ab.<br />
Mögliche Abweichungen einzelner Prognosedaten und<br />
Jahr 31.10.2009 11 – 12 / 2009 2010 2011 2012<br />
Ausschüttungen / Entnahmen in % der Einlage 0,96 % 5,75 % 5,75 % 5,75 %<br />
Einnahmen<br />
(1) Mieteinnahmen 538.305 2.153.220 2.153.220 2.153.220<br />
(2) Zinseinnahmen 0 19.444 27.556 27.386<br />
Summe der Einnahmen 538.305 2.172.664 2.180.776 2.180.606<br />
Ausgaben<br />
(3) Fondskosten in Deutschland 49.998 103.477 106.581 109.779<br />
(4) Gesellschaftskosten und Fondskosten für Objekt /<br />
Facility Management in Großbritannien<br />
22.187 43.341 44.157 44.997<br />
Summe der Ausgaben 72.185 146.818 150.738 154.776<br />
(5) Ausschüttungen / Entnahmen vor Steuern in Großbritannien 340.212 2.041.250 2.041.250 2.041.250<br />
Ausschüttungen / Entnahmen in % der Einlage 0,96 % 5,75 % 5,75 % 5,75 %<br />
Kumulierte Ausschüttungen / Entnahmen vor Steuern 340.212 2.381.462 4.422.712 6.463.962<br />
(6) Steuerliches Ergebnis in Großbritannien 466.120 2.006.402 2.002.482 1.998.444<br />
(7) Stand Liquiditätsreserve 343.235 456.984 431.357 419.491 403.398<br />
Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />
Exemplarische Darstellung der Prognose für eine Beteiligung von GBP 10.000 (Stand 31.08.2009)<br />
Jahr 31.10.2009 11 – 12 / 2009 2010 2011 2012<br />
(8) Nominell gebundenes Kapital 10.500 10.404 9.829 9.254 8.679<br />
Gewinnausschüttung (nach Steuern in Großbritannien) 0 0 0 0<br />
Eigenkapitalrückzahlung Fondsgesellschaft 96 575 575 575<br />
(9) Ausschüttungen / Entnahmen nach Steuern in Großbritannien 1) 96 575 575 575<br />
Rückfluss in % der Einlage 0,96 % 5,75 % 5,75 % 5,75 %<br />
(10) Haftungsvolumen 0 0 0 0<br />
<strong>Prospekt</strong>iertes Datum Rückfluss 30.04.2010 30.04.2011 30.04.2012 30.04.2013<br />
Summe Eigenkapitalrückzahlungen 96 671 1.246 1.821<br />
Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />
1) Voraussetzung dafür ist, dass die Investoren über das vorliegende Beteiligungsangebot hinaus keine Einkünfte beziehen, für die Großbritannien ein Besteuerungsrecht zusteht.
deren Auswirkungen werden im Kapitel „Die Sensitivitätsanalysen“<br />
(ab Seite 88) näher erläutert. Die in der Prognoserechnung<br />
ausgewiesenen Beträge wurden überwiegend<br />
ohne Umsatzsteuer kalkuliert. Abweichungen zwischen den<br />
in der Kalkulation ausgewiesenen Werten und den Netto -<br />
beträgen aus den jeweiligen Verträgen bzw. Rechnungen sind<br />
darauf zurückzuführen, dass die Fondsgesellschaft bei Leistungen,<br />
die in Deutschland erbracht werden, nicht voll vorsteuerabzugsberechtigt<br />
ist (siehe hierzu das Kapitel „Die<br />
steuerlichen Grundlagen“ auf Seite 121 und 122).<br />
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021<br />
5,75 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,50 % 6,50 % 6,50 %<br />
2.183.485 2.274.281 2.274.281 2.274.281 2.274.281 2.324.308 2.474.389 2.474.389 2.474.389<br />
27.153 27.964 28.516 28.574 28.566 28.488 30.170 31.158 31.209<br />
2.210.638 2.302.245 2.302.798 2.302.856 2.302.847 2.352.796 2.504.559 2.505.546 2.505.598<br />
113.072 116.464 119.958 123.557 127.264 131.082 135.014 139.065 143.237<br />
46.090 47.662 48.580 49.526 50.500 51.878 54.037 55.102 56.198<br />
159.162 164.126 168.538 173.083 177.764 182.960 189.052 194.166 199.435<br />
2.041.250 2.130.000 2.130.000 2.130.000 2.130.000 2.130.000 2.307.500 2.307.500 2.307.500<br />
5,75 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,50 % 6,50 % 6,50 %<br />
8.505.212 10.635.212 12.765.212 14.895.212 17.025.212 19.155.212 21.462.712 23.770.212 26.077.712<br />
2.024.323 2.110.155 2.105.743 2.101.198 2.096.518 2.141.348 2.285.337 2.280.223 2.274.954<br />
412.897 420.302 423.825 422.841 417.144 456.120 463.300 466.327 464.113<br />
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021<br />
8.104 7.504 6.904 6.304 5.704 5.104 4.454 3.804 3.154<br />
416 461 460 459 458 470 511 510 509<br />
159 139 140 141 142 130 139 140 141<br />
575 600 600 600 600 600 650 650 650<br />
5,75 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,50 % 6,50 % 6,50 %<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
30.04.2014 30.04.2015 30.04.2016 30.04.2017 30.04.2018 30.04.2019 30.04.2020 30.04.2021 30.04.2022<br />
1.980 2.119 2.258 2.400 2.542 2.672 2.811 2.950 3.092<br />
81
Erläuterungen zur Prognoserechnung<br />
(1) Mieteinnahmen<br />
Wie in Großbritannien üblich, werden die Mieten nach Mietvertrag<br />
alle fünf Jahre an den Markt angepasst. Dabei ist eine<br />
Anpassung nur nach oben möglich. Die Termine für die Mietanpassung<br />
während der Fondslaufzeit sind der 29.09.2013<br />
und der 29.09.2018. Bis zum ersten Termin der Anpassung<br />
betragen die jährlichen Mieteinnahmen GBP 2.153.220. Für<br />
die Mieten ab dem 29.09.2013 wurde eine Mietsteigerung<br />
von 1,10 % p. a. seit Beginn des Mietvertrages unterstellt.<br />
Nach dem 29.09.2018 wurde die Mietsteigerung auf 1,40 %<br />
p. a. seit Beginn des Mietvertrages erhöht. Die tatsächlich<br />
erzielten Werte können von den Prognosewerten abweichen.<br />
Die Überweisung der Mieten erfolgt quartalsweise, jeweils<br />
zum Beginn der Mietperiode.<br />
(2) Zinseinnahmen<br />
Für die Verzinsung von Liquiditätsüberschüssen und der<br />
Liquiditätsreserve wurde ein Guthabenzins von 2,0 % p. a.<br />
über die gesamte Fondslaufzeit angenommen. Die Zinseinnahmen<br />
fallen in Deutschland an und unterliegen der<br />
Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.<br />
Die steuerlichen Effekte wurden in der Prognoserechnung<br />
entsprechend berücksichtigt. Auf eine Berücksichtigung der<br />
gegebenenfalls anfallenden Kirchensteuer wurde hierbei<br />
verzichtet.<br />
82 I Die Prognoserechnung<br />
(3) Fondskosten in Deutschland<br />
Die in Deutschland anfallenden Fondskosten wurden mit<br />
einer jährlichen Rate von 3 % indexiert. Die Kosten der<br />
Fondsgesellschaft setzen sich wie folgt zusammen:<br />
Kosten der laufenden Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />
und der Betreuung der Investoren (jährlich GBP 73.000<br />
zuzüglich Umsatzsteuer, im ersten angefangenen Jahr<br />
GBP 38.250 zuzüglich Umsatzsteuer)<br />
Vergütungen für Haftung und Geschäftsführung, die<br />
sich zu GBP 5.000 zuzüglich Umsatzsteuer auf den<br />
Treuhandkommanditisten, zu GBP 1.750 auf den persönlich<br />
haftenden Gesellschafter und zu GBP 1.750 auf den<br />
geschäftsführenden Kommanditisten aufteilen<br />
Kosten der Steuer- und Rechtsberatung (ca. GBP 2.600 p. a.<br />
zuzüglich Umsatzsteuer) sowie Wirtschaftsprüfung (ca.<br />
GBP 6.500 p. a. zuzüglich Umsatzsteuer), geschätzt auf<br />
Basis von Erfahrungswerten. Die Honorare werden in Euro<br />
fällig gestellt, für die Kalkulation wurde ein Umrechnungsfaktor<br />
von GBP 1 = EUR 1,15 zugrunde gelegt.<br />
(4) Gesellschaftskosten und Fondskosten für<br />
Objekt / Facility Management in Großbritannien<br />
Die Fondsimmobilie ist zu „Full Repairing and Insuring“-Konditionen<br />
vermietet. Das bedeutet eine weitgehende Umlegbarkeit<br />
der laufenden Kosten auf den Mieter. Grundsätzlich<br />
gehen die objektbezogenen Kosten für Instandhaltung und<br />
Reparaturen, Steuern und Abgaben, Verbrauchs- und Bewirtschaftungskosten<br />
sowie Versicherungen jeglicher Art zu<br />
Lasten des Mieters. Entsprechend wurden in der Prognoserechnung<br />
auch keine Kosten für die Instandhaltung der<br />
Fondsimmobilie angesetzt.
Die in der Fondskalkulation ausgewiesenen Kosten in Großbritannien<br />
setzen sich aus Kosten zusammen, die nicht auf<br />
den Mieter umlegbar sind. Darunter fallen Kosten für das<br />
Objektmanagement von rund GBP 22.150 (inklusive kalkulierter<br />
Reserve). Diese Ausgaben werden in der Prognoserechnung<br />
jährlich mit 3 % indexiert bzw. richten sich in ihrer<br />
Höhe nach den Mieteinnahmen (0,75 % der Mieteinnahmen).<br />
Die Kosten für steuerliche Beratungsleistung der<br />
Fondsgesellschaft, die vierteljährliche Anmeldung für die<br />
Umsatzsteuer und die steuerliche Ergebnisverteilung für ca.<br />
1.800 Investoren belaufen sich auf GBP 20.400 jährlich.<br />
Auch diese werden in der Prognoserechnung jährlich mit<br />
3 % gesteigert.<br />
(5) Ausschüttungen / Entnahmen<br />
vor Steuern in Großbritannien<br />
Die Ausschüttungen / Entnahmen durch die Fondsgesellschaft<br />
vor Einkommensteuer in Großbritannien orientieren<br />
sich am erzielten Liquiditätsüberschuss des jeweils abgelaufenen<br />
Geschäftsjahres unter Berücksichtigung einer angemessenen<br />
Liquiditätsreserve.<br />
(6) Steuerliches Ergebnis in Großbritannien<br />
Das in Großbritannien steuerpflichtige Ergebnis aus Vermietung<br />
und Verpachtung resultiert aus dem Saldo zwischen<br />
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und den entsprechenden<br />
abzugsfähigen Aufwendungen der Fondsgesellschaft.<br />
(7) Stand Liquiditätsreserve<br />
Die Liquiditätsreserve unterliegt unterjährigen Schwankungen<br />
aufgrund von Liquiditätszu- und -abflüssen. In der Prognoserechnung<br />
wird jeweils der Stand der Liquiditätsreserve<br />
zum 31.12. eines Jahres angegeben. Hiervon ist die am<br />
30.04. des Folgejahres erfolgende Ausschüttung / Entnahme<br />
bereits abgezogen.<br />
Erläuterungen zur exemplarischen<br />
Darstellung der Prognoserechnung<br />
für eine Beteiligung von GBP 10.000<br />
Die Darstellung umfasst nur die Betrachtung der laufenden<br />
Ergebnisse. Investition und Finanzierung sowie die Veräußerung<br />
der Fondsimmobilie werden in den gleichnamigen<br />
Kapiteln behandelt.<br />
(8) Nominell gebundenes Kapital<br />
Das nominell gebundene Kapital ergibt sich aus der ein -<br />
gezahlten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio abzüglich der<br />
kumulierten Ausschüttungen / Entnahmen nach Steuern in<br />
Großbritannien.<br />
(9) Ausschüttungen / Entnahmen nach<br />
Steuern in Großbritannien<br />
In Großbritannien liegt der einkommensteuerliche Freibetrag<br />
für einen bis 64 Jahre alten Investor bei GBP 6.475<br />
(Stand 2009). Für den in der Prognoserechnung dargestellten<br />
Betrag von GBP 10.000 (ohne Agio) ist keine steuerliche<br />
Belastung zu erwarten.<br />
83
Für eine Beteiligungshöhe von bis zu rund GBP 105.000<br />
(zuzüglich Agio) wird der Freibetrag gemäß Prognoserechnung<br />
über den gesamten Prognosezeitraum voraussichtlich<br />
nicht überschritten, sofern keine anderen Erträge in Großbritannien<br />
erwirtschaftet werden.<br />
Ab einem Alter des Investors von 65 Jahren erhöht sich<br />
der jährliche Steuerfreibetrag auf bis zu GBP 9.490 (Stand<br />
2009). Entsprechend erhöht sich die Beteiligungshöhe auf ca.<br />
GBP 154.000, bei der nach Prognoserechnung der Steuer -<br />
freibetrag für einen mindestens 65 Jahre alten Investor<br />
voraussichtlich nicht überschritten wird (siehe hierzu das<br />
Kapitel „Die steuer lichen Grundlagen“ ab Seite 113).<br />
Werden die oben genannten Freibeträge in Großbritannien<br />
nicht überschritten, ergeben sich folgende Prognoseausschüttungen:<br />
Für die Jahre 2009 bis 2013 werden Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen nach Steuern in Großbritannien in<br />
Höhe von 5,75 % jährlich prognostiziert. Für die Jahre 2014<br />
bis 2018 steigen die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen<br />
nach Steuern in Großbritannien auf 6,00 % und auf<br />
6,50 % ab 2019.<br />
Die Ausschüttungen / Entnahmen nach Steuern in Großbritannien<br />
ergeben sich aus der Summe von Gewinnausschüttung<br />
und Eigenkapitalrückzahlungen der Fondsgesellschaft.<br />
Die Aufteilung erfolgt den Darstellungsanforderungen<br />
gemäß dem IDW-Standard S 4 und dient unter anderem zur<br />
Ermittlung des Haftungsvolumens.<br />
84 I Die Prognoserechnung<br />
(10) Haftungsvolumen<br />
Bei prognosegemäßem Verlauf ist der Stand der Kapitaleinlage<br />
zuzüglich 5 % Agio abzüglich der Eigenkapitalrückzahlungen<br />
der Fondsgesellschaft stets höher als die im<br />
Handelsregister eingetragene Haftsumme (1 % der Kapitaleinlage<br />
ohne Agio). Somit kommt es annahmegemäß zu keinem<br />
Wiederaufleben der Haftung gemäß § 172 Absatz 4<br />
HGB. Hiervon unberührt bleibt die Nachhaftung bei Ausscheiden<br />
des Investors aus der Fondsgesellschaft oder<br />
bei Auflösung der Fondsgesellschaft (siehe hierzu Abschnitt<br />
„Haftung des Gesellschafters“ auf Seite 26 und 27). Eine<br />
Nachschusspflicht der Gesellschafter ist im Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft nicht vorgesehen.<br />
Die Veräußerung der Fondsimmobilie<br />
Für die Prognoserechnung wird eine Veräußerung der<br />
Fondsimmobilie zum 31.12.2021 exemplarisch unterstellt.<br />
Die Ausschüttung des Veräußerungserlöses und die Auskehrung<br />
der Liquiditätsreserve wurde unter dieser Annahme<br />
zum 30.04.2022 unterstellt. Der tatsächliche Zeitpunkt der<br />
Veräußerung kann von dem geplanten Termin abweichen.<br />
Für die Ermittlung des Veräußerungserlöses wurde im ersten<br />
Schritt davon ausgegangen, dass der Einkaufsfaktor<br />
(Kaufpreis geteilt durch eine Jahresmiete) gleich dem Verkaufsfaktor<br />
ist. Dieser entspricht in beiden Fällen einem<br />
Faktor von ca. 14,15. Die prognostizierte Jahresmiete im Jahr<br />
der Veräußerung beträgt ca. GBP 2,986 Mio. Dieser Betrag<br />
resultiert aus der Annahme, dass eine jährliche Mietsteige-
ung von ca. 2,5 % von Beginn des Mietvertrages bis zum<br />
Zeitpunkt der Veräußerung erfolgt. Sowohl der Verkaufsmultiplikator<br />
als auch die prognostizierte Jahresnettomiete<br />
sind Annahmen. Die tatsächlichen Werte im Jahr 2021 können<br />
hiervon abweichen.<br />
Im Zuge der Veräußerung wird die Liquiditätsreserve aufgelöst.<br />
Diese geht analog zum erzielten Verkaufspreis mit positivem<br />
Vorzeichen in die Berechnung des Verkaufserlöses ein.<br />
Zum Zeitpunkt der Veräußerung beträgt die Restlaufzeit des<br />
Mietvertrages noch ca. sieben Jahre. Darüber hinaus hat der<br />
Mieter eine Verlängerungsoption des Mietvertrages für<br />
weitere 15 Jahre. Gemäß Miet- bzw. Erbbaurechtsvertrag tra-<br />
gen die Mieter alle Kosten für die Instandhaltung der Immobilie.<br />
Rückstellungen für Instandhaltungen sind somit zum<br />
Zeitpunkt der Veräußerung der Immobilie nicht notwendig.<br />
Dennoch wurde eine komplette Jahresmiete als Rücklage für<br />
Unvorhergesehenes vom Verkaufspreis abgezogen.<br />
Für im Rahmen der Transaktion anfallende Honorare wurden<br />
kalkulierte Kosten in Höhe von GBP 845.089 angesetzt.<br />
Diese teilen sich zu ungefähr gleichen Teilen auf den Liquidator<br />
und externe Beratungsleistungen auf.<br />
Der Veräußerungserlös ist nach derzeitigem Recht in Großbritannien<br />
von der Besteuerung ausgenommen (siehe hierzu<br />
das Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“, auf Seite 118).<br />
Beispielrechnung zur Ermittlung des Verkaufserlöses für eine Kapitaleinlage von GBP 10.000 (zuzüglich Agio)<br />
(PROGNOSE; Stand: 31.08.2009)<br />
14,15-fache Jahresmiete 2021 11.902<br />
zuzüglich Anteil an Liquiditätsreserve 131<br />
abzüglich Sicherheitsreserve für Unvorhergesehenes - 841<br />
abzüglich 1,0 % Transaktionskosten - 119<br />
abzüglich Rückstellung für Honorare während der Liquidation - 119<br />
Prognostizierter Anteil am Veräußerungserlös 10.954<br />
in % der Kapitaleinlage (zuzüglich Agio) 109,54 %<br />
Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />
85
Liquiditätsüberschuss<br />
Der Investor erzielt bei einer beispielhaften Kapitaleinlage in<br />
Höhe von GBP 10.000 bei Beendigung des Engagements<br />
nach rund 12 Jahren und 6 Monaten über die gesamte Laufzeit<br />
einen Liquiditätsüberschuss (nach Steuern in Großbritannien)<br />
in Höhe von GBP 7.799. Dieser Liquiditätsüberschuss<br />
setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Liquiditätsüberschuss für eine Kapitaleinlage in Höhe<br />
von GBP 10.000 (zuzüglich Agio) bei Beendigung nach<br />
rund 12 Jahren und 6 Monaten<br />
(PROGNOSE; Stand: 31.08.2009)<br />
Kapitaleinlage und 5 % Agio - 10.500<br />
Laufende Ausschüttungen / Entnahmen<br />
(ohne Veräußerungserlös)<br />
7.346<br />
Veräußerungserlös im Jahr 2022 10.954<br />
Liquiditätsüberschuss 7.799<br />
Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />
86 I Die Prognoserechnung<br />
Kumulierte Liquidität<br />
Die kumulierte Liquidität (nach Steuern in Großbritannien)<br />
beläuft sich anfänglich auf die geleistete Einlage (inklusive<br />
Agio) und erhöht sich jährlich um die erhaltenen Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen. Am Ende des Prognosezeitraums entspricht<br />
die kumulierte Liquidität dem Liquiditätsüberschuss<br />
aus der Beteiligung (nach Steuern in Großbritannien). Die<br />
Entwicklung der kumulierten Liquidität (nach Steuern in<br />
Großbritannien) über die Laufzeit bei einer beispielhaften<br />
Beteiligung in Höhe von GBP 10.000 zuzüglich 5 % Agio<br />
sowie die Ausschüttungen / Entnahmen sind in nachstehender<br />
Tabelle dargestellt:<br />
Kapitalflussrechnung für eine Kapitaleinlage in Höhe<br />
von GBP 10.000 (zuzüglich Agio) bei Beendigung nach<br />
vorgesehenem Ende der Fondslaufzeit<br />
(PROGNOSE; Stand: 31.08.2009)<br />
Datum - Einzahlung / Kumulierte<br />
+ Ausschüttung Liquidität<br />
31.10.2009 - 10.500 - 10.500<br />
30.04.2010 96 - 10.404<br />
30.04.2011 575 - 9.829<br />
30.04.2012 575 - 9.254<br />
30.04.2013 575 - 8.679<br />
30.04.2014 575 - 8.104<br />
30.04.2015 600 - 7.504<br />
30.04.2016 600 - 6.904<br />
30.04.2017 600 - 6.304<br />
30.04.2018 600 - 5.704<br />
30.04.2019 600 - 5.104<br />
30.04.2020 650 - 4.454<br />
30.04.2021 650 - 3.804<br />
30.04.2022 11.604 7.799<br />
Summe 7.799<br />
Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.
Luftaufnahme über Southbank, mit London Bridge (Vordergrund),30 Park Street (markiert) und Riesenrad „London Eye“ (Hintergrund)
Die Sensitivitätsanalysen<br />
Die Prognoserechnung basiert auf Erwartungswerten, unter<br />
anderem hinsichtlich der Entwicklung der Marktmiete, der<br />
laufenden Kosten der Fondsimmobilie und des Verkaufser -<br />
löses der Fondsimmobilie. Daher sollen die nachstehenden<br />
Sensitivitätsanalysen beispielhaft für eine Kapitaleinlage in<br />
Höhe von GBP 10.000 zuzüglich 5 % Agio bei einer unterstellten<br />
Veräußerung der Fondsimmobilie zum 31.12.2021<br />
aufzeigen, wie das Ergebnis der Beteiligung bei veränderten<br />
Annahmen der oben genannten Parameter beeinflusst wird.<br />
Zu beachten ist, dass sich – abweichend von der hier vorgenommenen<br />
isolierten Betrachtung – verschiedene Einflussfaktoren<br />
gleichzeitig verändern können oder dass die Veränderung<br />
eines Einflussfaktors Veränderungen weiterer<br />
Einflussfaktoren nach sich ziehen kann, wodurch das Ergebnis<br />
der isolierten Betrachtung verstärkt oder ausgeglichen<br />
werden kann.<br />
Dem Investor soll mit den Sensitivitätsanalysen die Möglichkeit<br />
gegeben werden, auf Basis der dargestellten Szenarien<br />
eine eigene Einschätzung vorzunehmen. Dabei ist darauf<br />
hinzuweisen, dass die beispielhaft angenommenen Veränderungen<br />
nicht die jeweils maximal denkbaren Veränderungen<br />
darstellen. Es sind auch höhere Abweichungen mit entsprechenden<br />
Auswirkungen auf das prognostizierte Beteiligungsergebnis<br />
möglich (siehe hierzu das Kapitel „Die Risikohinweise“,<br />
ab Seite 12).<br />
Als Maß für die Vergleichbarkeit mit der Prognoserechnung<br />
werden der jeweilige Liquiditätsüberschuss sowie die IRR<br />
Rendite p. a. nach Steuern in Großbritannien unter Angabe<br />
des dabei jeweils kalkulatorisch gebunden Kapitals verwendet.<br />
Vor diesem Hintergrund wird im folgenden Abschnitt<br />
zunächst die verwendete Renditeberechnungsmethode<br />
erläutert. Anschließend werden exemplarische Prognoseabweichungen<br />
dargestellt.<br />
88 I Die Sensitivitätsanalysen<br />
Renditeberechnungsmethode –<br />
Methode des Internen Zinsfußes<br />
(IRR-Methode)<br />
Bei der im Kapitel „Die Prognoserechnung“ enthaltenen<br />
Liquiditätsbetrachtung zur Beschreibung des Anlageerfolges<br />
der Beteiligung handelt es sich um ein rein statisches Verfahren,<br />
bei dem die Zeitpunkte der Liquiditätszu- und -abflüsse<br />
nicht berücksichtigt werden. Deren Berücksichtigung ist<br />
jedoch mitentscheidend für die Beurteilung der tatsäch -<br />
lichen Rentabilität der Beteiligung, da Liquiditätszuflüsse zu<br />
einem früheren Zeitpunkt unter anderem aufgrund der<br />
verzinslichen Wiederanlagemöglichkeit mehr wert sind als<br />
zu einem späteren Zeitpunkt. Aus diesem Grund wird im<br />
Rahmen der Sensitivitätsanalysen zusätzlich die Rendite<br />
nach der IRR-Methode (im Folgenden „IRR-Rendite“; IRR steht<br />
dabei für „Internal Rate of Return“ oder zu deutsch „Interner<br />
Zinsfuß“) dargestellt.<br />
Bei der IRR-Methode, einem Verfahren der dynamischen<br />
Investitionsrechnung, handelt es sich um eine für geschlossene<br />
Fonds und ähnliche Kapitalanlageformen häufig verwendete<br />
Renditeberechnungsmethode, die entsprechende<br />
finanzmathematische Kenntnisse erfordert. Die IRR-Rendite<br />
eignet sich jedoch nur eingeschränkt für einen Vergleich der<br />
Vorteilhaftigkeit solcher Kapitalanlagen; dies ist nur unter<br />
Einbezug des Kapitalbindungsverlaufs, des Liquiditäts -<br />
überschusses und der Anlagedauer der jeweiligen Investition<br />
möglich. Zudem sollte die IRR-Rendite nicht das einzige<br />
Kriterium für eine Investitionsentscheidung sein; der potentielle<br />
Investor sollte alle Eigenschaften des Beteiligungsangebotes<br />
(siehe hierzu auch das Kapitel „Die Risikohinweise“<br />
ab Seite 12) in seine Investitionsentscheidung einbeziehen.
Bei der IRR-Methode wird die Ertragskraft der Beteiligung<br />
nicht statisch als Überschuss der Ausschüttungen / Entnahmen<br />
über die Kapitaleinlage dargestellt, sondern unter<br />
Berücksichtigung der zeitlichen Komponente als (rechnerische<br />
bzw. interne) Verzinsung des jeweils in der Beteiligung<br />
kalkulatorisch gebundenen Kapitals. Das kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital ändert sich im Verlauf der Beteiligung<br />
(z. B. durch Ausschüttungen / Entnahmen). Die IRR-Rendite<br />
beziffert daher nicht die Verzinsung der tatsächlich gezeichneten<br />
Kapitaleinlage, sondern des jeweils kalkulatorisch<br />
gebundenen Kapitals.<br />
Bei der Berechnung der Rendite für eine Beteiligung von<br />
GBP 10.000 (zuzüglich Agio) des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />
werden folgende Zahlungszeitpunkte unterstellt:<br />
Einzahlung des gesamten Eigenkapitals (inklusive Agio)<br />
zum 31.10.2009<br />
Ausschüttungen / Entnahmen jeweils zum 30.04. eines<br />
Jahres, erstmals zum 30.04.2010<br />
Ausschüttung / Entnahme des Veräußerungserlöses der<br />
Fondsimmobilie zum 30.04.2022<br />
Auf Basis der prognostizierten Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />
ergibt sich damit eine IRR-Rendite (vor und nach<br />
Steuern) von 5,74 % jährlich.<br />
Zum besseren Verständnis soll die Methode des Internen<br />
Zinsfußes nachfolgend anhand eines Vergleichs mit einem<br />
gedachten / fiktiven Sparkonto erläutert werden. Dieser Vergleich<br />
bezieht sich lediglich auf die Berechnungsweise,<br />
nicht aber auf die Sicherheit der Anlage.<br />
Bei einem Sparkonto ist der Zinssatz regelmäßig fest vereinbart.<br />
Verzinst wird immer nur der jeweils aktuelle Kontostand.<br />
Der Kontostand erhöht sich, wenn Einzahlungen auf<br />
das Konto geleistet werden oder die vereinbarten Zinsen<br />
dem Konto gutgeschrieben werden. Er vermindert sich,<br />
sobald Beträge vom Konto ausgezahlt werden.<br />
Auch ein geschlossener Fonds wie das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
kann entsprechend betrachtet werden,<br />
wobei die Leistung der Kapitaleinlage und des Agios (und<br />
bei einer Nachsteuerdarstellung die Steuerzahlungen) die<br />
Einzahlungen auf das „Sparkonto“ darstellen und dementsprechend<br />
der Erhalt der Ausschüttungen / Entnahmen (und<br />
gegebenenfalls der Steuererstattungen) die Auszahlungen<br />
vom Sparkonto.<br />
Anders als bei einem Sparkonto ist bei geschlossenen Fonds<br />
hingegen nicht die Verzinsung festgelegt, sondern die Höhe<br />
und die Zeitpunkte der Ausschüttungen / Entnahmen sind<br />
abhängig von der Höhe der jeweils erwirtschafteten Ergebnisse<br />
und der verfügbaren Liquidität.<br />
Legt man eine beispielhafte Kapitaleinlage von GBP 10.500<br />
auf ein Sparkonto und will die prognostizierten Gesamt -<br />
ausschüttungen / -entnahmen in Höhe von insgesamt<br />
GBP 18.299 über die Laufzeit des Beteiligungsangebotes<br />
verteilt entnehmen, dann müssen die anfängliche Einlage<br />
und die späteren Kontostände – das jeweils kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital – entsprechend verzinst werden.<br />
Analog können bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />
bei einem Zinssatz von 5,74 % jährlich auf das jeweils kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital die prognostizierten Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen zu den genannten Zeitpunkten getätigt<br />
werden (siehe hierzu die nachstehende Tabelle).<br />
89
Berechnungsbeispiel (PROGNOSE; Stand 31.08.2009)<br />
Datum Einlage Ausschüttungen / Kalkulatorische Kontostand des<br />
zuzüglich Agio Entnahmen Verzinsung Sparguthabens /<br />
nach Steuern in (interner Zinsfuß: kalkulatorisch<br />
Großbritannien 5,74 %) gebundenes Kapital<br />
31.10.2009 - 10.500 - 10.500<br />
30.04.2010 96 - 299 - 10.703<br />
30.04.2011 575 - 614 - 10.743<br />
30.04.2012 575 - 617 - 10.784<br />
30.04.2013 575 - 619 - 10.828<br />
30.04.2014 575 - 622 - 10.875<br />
30.04.2015 600 - 624 - 10.899<br />
30.04.2016 600 - 626 - 10.925<br />
30.04.2017 600 - 627 - 10.952<br />
30.04.2018 600 - 629 - 10.981<br />
30.04.2018 600 - 630 - 11.011<br />
30.04.2020 650 - 632 - 10.993<br />
30.04.2021 650 - 631 - 10.974<br />
30.04.2022 11.604 - 630 0<br />
Summe - 10.500 18.300 7.799<br />
Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />
Dies bedeutet, die IRR-Rendite (vor und nach Steuern) der<br />
prognostizierten Zahlenreihe beläuft sich auf 5,74 % p. a.<br />
Genau bei diesem Zinssatz wird der Liquiditätsüberschuss<br />
von GBP 7.799 als Zinszahlung auf das jeweils kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital (Kontostand) über die Laufzeit der Beteiligung<br />
verteilt. Das durchschnittlich kalkulatorisch gebundene<br />
Kapital beträgt in diesem Berechnungsbeispiel GBP 10.865.<br />
Der Liquiditätsüberschuss lässt sich auch als das durchschnittlich<br />
kalkulatorisch gebundene Kapital multipliziert<br />
mit der IRR-Rendite über die Fondslaufzeit darstellen.<br />
Liquiditätsüberschuss (PROGNOSE; Stand 31.08.2009)<br />
Liquiditäts- durchschnittlich IRR-Rendite Zeitraum<br />
überschuss gebundenes (nach Steuern<br />
(GBP) Kapital in Großbritannien)<br />
7.799 = 10.865 x 5,74 % x 12,504 Jahre<br />
Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />
90 I Die Sensitivitätsanalysen<br />
Mathematisch ausgedrückt wird bei der IRR-Methode derjenige<br />
Abzinsungssatz (interner Zinsfuß; IRR-Rendite) ermittelt,<br />
bei dem die Summe der Barwerte aller zu verschiedenen<br />
Zeitpunkten anfallenden Ein- und Auszahlungen gleich<br />
groß ist und damit zu einem Kapitalwert von Null führt.<br />
Barwert und Kapitalwert sind Begriffe aus der Finanzmathematik.<br />
Der Barwert entspricht dem Wert, den eine zukünftig<br />
angenommene Zahlung bei einem vorgegebenen Abzinsungssatz<br />
zum Zeitpunkt der Investition besitzt. Der Kapitalwert<br />
einer Investition ist die Summe der Barwerte aller durch diese<br />
Investition verursachten Zahlungen (Ein- und Auszahlungen).<br />
Die IRR-Rendite ist mit den Renditen anderer Kapitalanlagen,<br />
die einen anderen Kapitalbindungsverlauf haben, nicht<br />
unmittelbar vergleichbar. Ein Vergleich mit anderen Kapitalanlagen<br />
ist nur unter Einbezug des jeweils rechnerisch<br />
gebundenen Kapitals, des Liquiditätsüberschusses und der<br />
Anlagedauer der jeweiligen Investition möglich.
Analyse möglicher Prognoseabweichungen<br />
am Beispiel einer<br />
Beteiligung von GBP 10.000<br />
zuzüglich Agio<br />
Verkaufsfaktor<br />
Änderung des angenommenen Verkaufsfaktors im Jahr<br />
2021 um jeweils 1,5 Jahresnettomieten, ausgehend von<br />
einem Verkaufsfaktor von 14,15 bezogen auf die Jahres -<br />
nettomiete für das Jahr 2021.<br />
Mietsteigerung<br />
Änderung der angenommenen Mieterhöhungen zu den<br />
jeweiligen Terminen der Mietanpassung, sowie zum<br />
Verkaufszeitpunkt um jeweils 10 % bzw. 20 % gegenüber der<br />
prognostizierten Steigerung. Bei ausbleibender Mietsteigerung<br />
wird eine IRR-Rendite von 3,63 % erzielt. Der Liquiditätsüberschuß<br />
beträgt GBP 4.304. Daraus resultiert ein<br />
gebundenes Kapital von GBP 9.483.<br />
Laufende Kosten<br />
Änderung der laufenden Kosten ab dem Jahr 2009 um<br />
jeweils 20 %, ausgehend von den in der Prognoserechnung<br />
unterstellten Prämissen.<br />
Verkaufsfaktor (Abweichungen zur Prognose)<br />
Liquiditätsüberschuss in GBP<br />
15.000<br />
10.000<br />
5.000<br />
0<br />
Änderung der Mietsteigerungen gegenüber den<br />
prognostizierten Werten (Abweichungen zur Prognose)<br />
Liquiditätsüberschuss in GBP<br />
15.000<br />
10.000<br />
5.000<br />
0<br />
5.540<br />
4,45 %<br />
(9.950)<br />
- 20 %<br />
6.670<br />
5,12 %<br />
(10.415)<br />
- 10 %<br />
7.799<br />
5,74 %<br />
(10.865)<br />
0 %<br />
8.929<br />
6,32 %<br />
(11.304)<br />
+ 10 %<br />
10.059<br />
Rendite (nach Steuern in Großbritannien) p. a.<br />
(durchschnittlich gebundenes Kapital in GBP)<br />
Laufende Kosten (Abweichungen zur Prognose)<br />
Liquiditätsüberschuss in GBP<br />
15.000<br />
10.000<br />
5.000<br />
0<br />
6.562<br />
5,06 %<br />
(10.362)<br />
- 1,5<br />
(12,65 x Jahresmiete)<br />
7.677<br />
5,65 %<br />
(10.863)<br />
7.799<br />
5,74 %<br />
(10.865)<br />
Prognose<br />
(14,15 x Jahresmiete)<br />
7.799<br />
5,74 %<br />
(10.865)<br />
9.036<br />
Rendite (nach Steuern in Großbritannien) p. a.<br />
(durchschnittlich gebundenes Kapital in GBP)<br />
6,37 %<br />
(11.353)<br />
+ 1,5<br />
(15,65 x Jahresmiete)<br />
+ 20% Prognose - 20%<br />
6,86 %<br />
(11.731)<br />
7.922<br />
+ 20 %<br />
Rendite (nach Steuern in Großbritannien) p. a.<br />
(durchschnittlich gebundenes Kapital in GBP)<br />
5,83 %<br />
(10.868)<br />
91
Tower Bridge vom Südufer der Themse gesehen, mit City Hall (Rathaus)
Die rechtlichen Grundlagen<br />
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot können sich die<br />
Investoren mittelbar an einer Immobilie in London beteiligen.<br />
Die nachfolgenden Darstellungen geben einen Überblick<br />
über die gesellschaftsrechtliche und vertragliche Struktur<br />
der Beteiligung. Es handelt sich hierbei um eine Zusam-<br />
Vereinfachte Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Struktur<br />
Property Class <strong>England</strong> 2<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
Deutschland<br />
Großbritannien<br />
1) Abhängig von der im Zeichnungsschein gewählten Alternative<br />
94 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Persönlich haftender<br />
Gesellschafter<br />
Investor<br />
TERTIA ZWEITE<br />
Beteiligungstreuhand GmbH<br />
Property Class <strong>England</strong> 2<br />
GmbH&Co. KG (Fondsgesellschaft)<br />
Fondsimmobilie<br />
menfassung, die jedoch nicht die sorgfältige Prüfung des<br />
gesamten Beteiligungsangebotes, insbesondere der Risikohinweise,<br />
des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft,<br />
des Treuhandvertrages sowie der Zeichnungsunterlagen<br />
ersetzt.<br />
Treugeber 1)<br />
Treuhand-<br />
kommanditist<br />
Kommanditist 1)<br />
Property Class <strong>England</strong> 2<br />
Managementgesellschaft mbH<br />
Geschäftsführender<br />
Kommanditist
Die Fondsgesellschaft und<br />
der Gesellschaftsvertrag<br />
Fondsgesellschaft (Emittent) ist die Property Class <strong>England</strong><br />
2 GmbH & Co. KG mit Sitz in Grünwald. Die Kommanditanteile<br />
an der Fondsgesellschaft können unmittelbar als Kommanditist<br />
oder mittelbar als Treugeber über eine Treuhandgesellschaft<br />
gehalten werden.<br />
Die Fondsgesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom<br />
14.04.2008 in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />
unter der Firma KARBELI Grundstücksgesellschaft mbH &<br />
Co. KG gegründet und am 03.06.2008 im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts München eingetragen.<br />
Weitere Angaben zur Fondsgesellschaft finden sich im Kapitel<br />
„Die Übersicht über die Vertragspartner“ ab Seite 132.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ist Bestandteil<br />
dieses Verkaufsprospektes und ab Seite 144 abgedruckt.<br />
Er unterliegt deutschem Recht. Ergänzend zum Gesellschaftsvertrag<br />
gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft weicht in<br />
allen wesentlichen Punkten von der gesetzlichen Regelung<br />
zur Kommanditgesellschaft ab, siehe die Übersicht im<br />
Anschluss an den Gesellschaftsvertrag auf Seite 157 (Pflichtangabe<br />
gemäß § 5 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
Änderungen des Gesellschaftsvertrages (einschließlich der<br />
Auflösung der Fondsgesellschaft) können nur mit 3/4-Mehrheit<br />
der abgegebenen gültigen Stimmen und mit Zustimmung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten beschlossen<br />
werden (siehe § 13 Ziffer 9 Gesellschaftsvertrag).<br />
Gesellschafter, Geschäftsführung<br />
Persönlich haftender Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
ist die Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH. Der persönlich haftende Gesellschafter ist mittelbar<br />
eine 100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong> und in der<br />
Rechtsform einer GmbH als Kapitalgesellschaft strukturiert<br />
(siehe hierzu sowie zur Struktur des persönlich haftenden<br />
Gesellschafters im Kapitel „Die Übersicht über die Vertragspartner“<br />
auf Seite 140). Er ist ein Gründungsgesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft, leistet keine Einlage, ist am Ver -<br />
mögen und Ergebnis der Fondsgesellschaft nicht beteiligt<br />
und abweichend von der gesetzlichen Regelung von der<br />
Geschäftsführung aus geschlossen. Grundsätzlich haftet der<br />
persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft<br />
unbeschränkt. Abweichend von dieser gesetzlichen<br />
Bestimmung haftet vorliegend der persönlich haftende<br />
Gesellschafter als Kapitalgesellschaft nur beschränkt auf<br />
sein Gesellschaftsvermögen.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH weicht in folgenden Bestimmungen<br />
von der gesetzlichen Regelung zur GmbH ab: Sind<br />
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Property<br />
Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH durch zwei<br />
Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen<br />
mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer<br />
sind aufgrund Gesellschafterbeschluss befugt, die Gesellschaft<br />
auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als<br />
Vertreter eines Dritten zu vertreten (Befreiung von § 181<br />
BGB). Änderungen des Gesellschaftsvertrages können nur<br />
einstimmig beschlossen werden. Jede Verfügung über<br />
Geschäftsanteile oder Teile von solchen ist nur mit schrift -<br />
licher Genehmigung der Gesellschaft zulässig, es sein denn,<br />
die Verfügung erfolgt zugunsten eines oder mehrerer Mitgesellschafter<br />
(Pflichtangabe gemäß § 5 Nr. 3 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
95
Gründungskommanditist ist die SAMKO Grundstücks- Ver -<br />
waltungsgesellschaft mbH, Grünwald. Diese hat ihre<br />
Kommanditbeteiligung in Höhe von EUR 10.000 zum Nennbetrag<br />
auf den derzeitigen geschäftsführenden Kommandi -<br />
tisten der Fondsgesellschaft, die Property Class <strong>England</strong> 2<br />
Managementgesellschaft mbH im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
übertragen und ist damit aus der Fondsgesellschaft<br />
ausgeschieden. Die Pflichteinlage des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten wurde auf GBP 1.000 herabgesetzt,<br />
die im Handelsregister eingetragene Haftsumme beträgt<br />
GBP 1.000. Damit beträgt der Gesamtbetrag der von den<br />
Gründungsgesellschaftern gezeichneten und eingezahlten<br />
Einlagen zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung Null Euro,<br />
da der persönlich haftende (Gründungs-)Gesellschafter<br />
keine Einlage leistet und der Gründungskommanditist<br />
bereits ausgeschieden ist.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist ist mittelbar eine<br />
100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong> (siehe hierzu das<br />
Kapitel „Die Übersicht über die Vertragspartner“ ab Seite<br />
132). Er ist allein zur Geschäftsführung und Vertretung der<br />
Fondsgesellschaft berechtigt und verpflichtet (siehe § 12<br />
Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag). Die Geschäftsführungsbefugnis<br />
erstreckt sich auf die Vornahme aller Handlungen,<br />
die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft<br />
gehören. Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinaus gehen, kann der geschäftsführende<br />
Kommanditist nur mit Zustimmung der Gesellschafter vornehmen<br />
(siehe § 12 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag). Schadenersatzansprüche<br />
aus dem Gesellschafterverhältnis gegen<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten bestehen lediglich<br />
bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen<br />
(siehe § 12 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />
96 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Ab dem Jahr 2009 erhalten der persönlich haftende Gesellschafter<br />
für die Übernahme der persönlichen Haftung und<br />
der geschäftsführende Kommanditist für die Übernahme<br />
der Geschäftsführung laut Gesellschaftsvertrag eine laufende<br />
jährliche Vergütung in Höhe von jeweils GBP 1.750<br />
zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütungen des persönlich haftenden<br />
Gesellschafters sind jeweils spätestens am 30.12. eines<br />
jeden Jahres fällig (siehe § 14 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />
In den Jahren, in denen die Fondsgesellschaft Verluste nach<br />
britischem Ertragsteuerrecht erzielt, entfällt die Vergütung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten. Gleiches gilt,<br />
wenn durch die Leistung der Geschäftsführungsgebühr Verluste<br />
nach britischem Ertragsteuerrecht entstehen würden.<br />
Die Vergütungen des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
sind jeweils spätestens am 30.12. eines jeweiligen Folgejahres<br />
fällig (siehe § 14 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag). Nach Auflösung<br />
der Fondsgesellschaft erhält der Liquidator, welches<br />
auch der geschäftsführende Kommanditist sein kann, eine<br />
jährliche Vergütung in Höhe von GBP 1.750 zuzüglich einer<br />
gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer (siehe<br />
§ 16 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />
Den Gründungsgesellschaftern Property Class <strong>England</strong> 2<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH und SAMKO Grundstücks-<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH stehen über die in diesem<br />
Abschnitt („Gesellschafter, Geschäftsführung“) dargestellten<br />
Vergütungen hinaus keine weiteren Gewinnbeteiligungen,<br />
Entnahmerechte und sonstige Gesamtbezüge, weder<br />
innerhalb noch außerhalb des Gesellschaftsvertrages, zu.
Die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />
entsprechen bis auf die in diesem Abschnitt sowie den<br />
Unterabschnitten „Gesellschafterbeschlüsse“, „Auflösung<br />
und Liquidation der Fondsgesellschaft“ und „Haftung der<br />
Gesellschafter“ in diesem Kapitel dargestellten Abweichungen<br />
den Hauptmerkmalen der Anteile der späteren Investoren<br />
(siehe hierzu das Kapitel „Das Beteiligungsangebot im<br />
Überblick“, Abschnitt „Mit der Vermögensanlage verbundene<br />
Rechte der Investoren“ sowie die Unterabschnitte „Dauer<br />
und Kündigung der Gesellschaft“, „Übertragung und Belastung<br />
von Gesellschaftsanteilen“, „Gesellschafterbeschlüsse“,<br />
„Verteilung des Jahresergebnisses, Ausschüttungen / Entnahmen“,<br />
„Einsichts- und Kontrollrechte“ in diesem Kapitel).<br />
Konzernzugehörigkeit der Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
mittelbar eine 100%ige Tochtergesellschaft der<br />
<strong>KGAL</strong> (siehe hierzu im Kapitel „Die Übersicht über die Vertragspartner“<br />
die Seiten 139 und 143). Bei Ausplatzierung<br />
von mehr als 50 % des Beteiligungskapitals durch Beitritt<br />
von Investoren ist die Fondsgesellschaft keine Konzerngesellschaft<br />
der <strong>KGAL</strong> mehr (Pflichtangabe gemäß § 5 Nr. 6<br />
VermVerkProspV). Sofern die <strong>KGAL</strong> als Platzierungsgarant<br />
mehr als 50 % des Beteiligungskapitals der Fondsgesellschaft<br />
übernimmt, wird die Fondsgesellschaft aufgrund der<br />
mittel baren mehrheitlichen Beteiligung des Platzierungsgaranten<br />
ein Konzernunternehmen des Platzierungsgaranten<br />
im Sinne des § 18 AktG in Verbindung mit § 290 HGB.<br />
Jahresabschluss der Fondsgesellschaft<br />
Für das Rumpfgeschäftsjahr 2008 liegt der Fondsge sellschaft<br />
ein aufgestellter und von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Ganghoferstraße 29, 80339 München, geprüfter<br />
Jahres abschluss vor. Wesentliche Änderungen der Angaben<br />
im Jahresabschluss sind seither nicht eingetreten. Seit<br />
Erstellung des Jahresabschlusses ist keine Zwischenübersicht<br />
veröffentlicht worden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht<br />
sind Bestandteil des Beteiligungsangebots und in<br />
diesem Verkaufsprospekt ab Seite 164 abgedruckt.<br />
Allgemeine Ausführungen über die Geschäftsentwicklung<br />
der Fondsgesellschaft nach dem 31.12.2008 finden sich im<br />
Lagebericht (Seiten 168 und 169). Angaben über die<br />
Geschäftsaussichten der Fondsgesellschaft mindestens für<br />
das laufende Geschäftsjahr enthält der Lagebericht sowie<br />
das Kapitel „Die Investition und Finanzierung“ ab Seite 76.<br />
Beitritt der Investoren<br />
Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über den<br />
Treuhandkommanditisten TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />
GmbH, Grünwald, (im Folgenden „Treuhandkommanditist“)<br />
an der Fondsgesellschaft. Er kann jedoch bereits im<br />
Zeichnungsschein festlegen, ob er weiterhin als Treugeber<br />
beteiligt sein will oder seine Beteiligung in eine unmittel -<br />
bare Kommanditbeteiligung umwandeln und sich als Kommanditist<br />
in das Handelsregister eintragen lassen möchte<br />
(siehe hierzu das Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite 125).<br />
Über entsprechende Regelungen im Treuhandvertrag und<br />
im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft wird erreicht,<br />
dass der Treugeber dem unmittelbar beteiligten Kommanditisten,<br />
soweit rechtlich möglich, hinsichtlich der steuerlichen<br />
und rechtlichen Folgen gleichgestellt ist. Weitere Informationen<br />
zum Beitritt finden sich im Kapitel „Die<br />
Beteiligung“ ab Seite 125 sowie im Zeichnungsschein.<br />
Einlagen<br />
Das Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft beträgt zum<br />
Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung GBP 1.000. Es besteht<br />
aus der voll eingezahlten Kommanditeinlage des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten.<br />
97
Durch die Aufnahme der Investoren (Treugeber / Kommanditisten)<br />
wird das Gesellschaftskapital um GBP 35.500.000 auf<br />
insgesamt GBP 35.501.000 (zuzüglich einer Zeichnungs -<br />
reserve in Höhe von GBP 20.000) erhöht. Die Zeichnungsfrist<br />
endet planmäßig am 29.09.2010. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist kann die Zeichnungsfrist nach eigenem<br />
Ermessen zweimal um maximal je sechs Monate verlängern<br />
(siehe § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag). Unabhängig davon<br />
endet die Zeichnungsfrist zum Zeitpunkt der Vollplatzierung.<br />
Die Zahlungsverpflichtung der Investoren bezieht sich auf<br />
die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins vom jeweiligen<br />
Investor übernommene Kapitaleinlage zuzüglich des<br />
Agios (5 % der Kapitaleinlage). Weitere Einzelheiten ergeben<br />
sich aus dem Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite 125 sowie<br />
aus dem Zeichnungsschein. Die in das Handelsregister einzutragende<br />
Haftsumme des Investors beträgt 1 % der übernommenen<br />
Kapitaleinlage (ohne Agio).<br />
Im Falle nicht fristgerechter Erbringung der Kapitaleinlage<br />
zuzüglich Agio kann die Fondsgesellschaft Verzugszinsen<br />
gemäß § 288 BGB verlangen. Darüber hinaus kann der Verzug<br />
mit der Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam<br />
zustande kommt (zu den Voraussetzungen siehe § 1 Ziffer 2<br />
Treuhandvertrag in Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag<br />
und den Zeichnungsschein). Darüber hinaus<br />
ist in diesem Fall der Treuhandkommanditist zu einer außerordentlichen<br />
Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt<br />
(siehe hierzu § 3 Ziffer 2 Treuhandvertrag). Die Fondsgesellschaft<br />
kann pauschal 15 % der Kapitaleinlage des jeweiligen<br />
Investors als Schadenersatz verlangen. Dem Investor bleibt<br />
der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich<br />
geringerer Schaden entstanden ist (siehe § 4 Ziffer 4<br />
Gesellschaftsvertrag und den Zeichnungsschein).<br />
98 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Für weitere Informationen zur Einlagenerbringung siehe das<br />
Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite 125 sowie den Zeichnungsschein.<br />
Dauer und Kündigung der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet worden.<br />
Das Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Gesellschafter<br />
mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres,<br />
erstmals zum 31.12.2025 oder zum Ablauf des<br />
Geschäftsjahres, in dem die Fondsgesellschaft das Eigentum<br />
an der von ihr gehaltenen Immobilie an Dritte übertragen<br />
hat, ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt<br />
(siehe § 8 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Der durch Kündigung ausscheidende Gesellschafter erhält<br />
eine Abfindung in Höhe des Verkehrswertes seiner Beteiligung.<br />
Der Auszahlungsbetrag wird zwei Wochen nach<br />
Anforderung durch den ausgeschiedenen Gesellschafter<br />
fällig, frühestens jedoch zum nächsten, dem Ausscheiden<br />
folgenden Ausschüttungstermin und nur, soweit die Fondsgesellschaft<br />
zu diesem Zeitpunkt über ausreichend Liquidität<br />
verfügt, fällig. Bis zur Auszahlung ist die Abfindung zum<br />
dann geltenden Marktzinssatz zu verzinsen (siehe § 10 Ziffern<br />
1 und 6 Gesellschaftsvertrag).<br />
Übertragung und Belastung von<br />
Gesellschaftsanteilen<br />
Eine vollständige oder teilweise Übertragung, Belastung<br />
oder sonstige Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf<br />
zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten. Die Zustimmung<br />
kann nur aus wichtigem Grund versagt werden<br />
(siehe § 7 Gesellschaftsvertrag). Eine Übertragung oder<br />
sonstige Verfügung über den Gesellschaftsanteil ist grundsätzlich<br />
nur zum folgenden 01.01. eines Kalenderjahres
wirksam. Dem Treuhandkommanditisten ist eine vollständige<br />
oder teilweise Übertragung seines Gesellschaftsanteils<br />
auf einen nachfolgenden Treuhandkommanditisten sowie<br />
auf seine Treugeber oder die Abtretung von Auseinandersetzungsguthaben<br />
und Abfindungen jeweils anteilig an seine<br />
Treugeber auch ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten möglich. Für weitere Informationen zur<br />
Übertragung und Belastung der Beteiligung, insbesondere<br />
zu den hierbei anfallenden Kosten, siehe das Kapitel „Die<br />
Beteiligung“ ab Seite 125 .<br />
Gesellschafterbeschlüsse<br />
Gesellschafterbeschlüsse werden schriftlich und grundsätzlich<br />
im Umlaufverfahren gefasst (siehe § 13 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Bis zum 30.11. eines jeden Jahres findet<br />
eine Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses<br />
des vorangegangenen Geschäftsjahres statt (siehe § 13<br />
Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />
Die Beschlussfassung führt der geschäftsführende Kommanditist<br />
durch. Kann eine Entscheidung durch Gesellschafterbeschluss<br />
nicht rechtzeitig erreicht werden, entscheidet<br />
der geschäftsführende Kommanditist nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen im Interesse der Fondsgesellschaft. Gesellschafter<br />
können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Benennung<br />
dieses Grundes und des Abstimmungspunktes eine<br />
außerordentliche Beschlussfassung verlangen, wenn sie<br />
mindestens 10 % des Kommanditkapitals auf sich vereinigen<br />
(siehe § 13 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Der geschäftsführende Kommanditist kann vom Umlaufverfahren<br />
absehen und stattdessen eine Gesellschafterversammlung<br />
einberufen, wenn hierfür ein wichtiger Grund<br />
vorliegt. Der geschäftsführende Kommanditist kann einen<br />
Vertreter mit der Leitung der Gesellschafterversammlung<br />
beauftragen. Jeder Investor kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />
durch einen anderen Investor, einen nahen<br />
Angehörigen oder seinen ständigen Generalbevollmächtigten<br />
vertreten lassen.<br />
Die Beschlussfähigkeit bei Beschlüssen im Umlaufverfahren<br />
ist gegeben, wenn die im Gesellschaftsvertrag beschriebenen<br />
Formalien gewahrt worden sind (siehe § 13 Ziffer 3<br />
Gesellschaftsvertrag). Die Beschlussfähigkeit im Rahmen<br />
der Gesellschafterversammlung ist gegeben, wenn alle<br />
Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der<br />
geschäftsführende Kommanditist sowie der Treuhandkommanditist<br />
anwesend bzw. vertreten sind (siehe § 13 Ziffer 5<br />
Gesellschaftsvertrag).<br />
Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der<br />
Höhe der übernommenen Kapitaleinlage. Auf je volle<br />
GBP 1.000 der Kapitaleinlage entfällt eine Stimme. Der persönlich<br />
haftende Gesellschafter und der geschäftsführende<br />
Kommanditist verfügen jeweils über 50 Stimmen. Die Treugeber<br />
haben gemäß ihrer Kapitaleinlage ein eigenes Stimmrecht.<br />
Der Treuhandkommanditist hat kein eigenes Stimmrecht,<br />
auch nicht bei außergewöhnlichen Angelegenheiten<br />
(siehe § 13 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />
Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die einfache<br />
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Folgende<br />
Angelegenheiten erfordern jedoch eine Mehrheit von 3/4 der<br />
abgegebenen gültigen Stimmen und die Zustimmung des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten: Weisungen, die Veräußerung<br />
der Fondsimmobilie vor dem 31.12.2021 herbeizuführen,<br />
Änderungen des Gesellschaftsvertrages und die<br />
Auflösung der Fondsgesellschaft. Auch der Ausschluss des<br />
persönlich haftenden Gesellschafters und /oder des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten, der Entzug der Vertretungsmacht<br />
und /oder der Geschäftsführungsbefugnis<br />
können ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur mit<br />
3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen<br />
werden (siehe § 13 Ziffer 9 Gesellschaftsvertrag).<br />
99
Abgaben- und Kostenbelastung der<br />
Fondsgesellschaft, Nachschusspflicht<br />
Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />
Steuern, Gebühren, Beiträge) und anderen Kosten, die<br />
auf Handlungen bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters<br />
beruhen (beispielsweise Übertragung der Beteiligung, vorzeitiges<br />
Ausscheiden aus der Gesellschaft) oder ihren Grund<br />
in der Person oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform eines<br />
Gesellschafters haben, sind von diesem Gesellschafter und<br />
einem etwaigen Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner zu<br />
tragen (siehe § 11 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Von der Abgaben- und Kostenerstattungspflicht ausgenommen<br />
sind Ansprüche gegen den persönlich haftenden<br />
Gesellschafter und den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
sowie Dritte, die im Zuge der Erfüllung einer Platzierungsgarantie<br />
der Fondsgesellschaft beitreten.<br />
Eine über die in den vorstehenden Abschnitten angesprochene<br />
Abgaben- und Kostenerstattungspflicht hinausgehende<br />
Nachschusspflicht kann nur mit den Stimmen aller<br />
Gesellschafter und Treugeber beschlossen werden (siehe<br />
§ 15 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Verteilung des Jahresergebnisses,<br />
Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Die Gesellschafter sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer<br />
Kapitaleinlagen am Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist erhält, soweit möglich,<br />
im Jahr der Veräußerung der Fondsimmobilie oder in<br />
den Jahren der Liquidation der Fondsgesellschaft ein Vorabergebnis<br />
zugewiesen.<br />
100 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Die Aufteilung der Ausschüttungen / Entnahmen zwischen<br />
den Gesellschaftern erfolgt entsprechend der Höhe der von<br />
ihnen geleisteten Kapitaleinlagen und der Dauer ihrer Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft (siehe hierzu auch das Kapitel<br />
„Die Prognoserechnung“ ab Seite 80). Der geschäfts -<br />
führende Kommanditist entscheidet über die ausschüttungsfähigen<br />
Beträge und wird dabei zur Bestreitung<br />
zukünftiger Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />
eine angemessene Liquiditätsreserve vorhalten. Die<br />
ausschüttungsfähigen Beträge werden zeitnah an die<br />
Gesellschafter ausgeschüttet. Ausschüttungen / Entnahmen<br />
können von der Fondsgesellschaft auch ohne vorherige<br />
schriftliche Ankündigung vorgenommen werden. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist ist bis zum Beitritt des ersten<br />
Investors berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten<br />
Liquiditätsüberschüsse unter Wahrung einer<br />
angemessenen Liquiditätsreserve zu entnehmen.<br />
Einsichts- und Kontrollrechte<br />
Die Gesellschafter verfügen über die gesetzlichen Einsichtsund<br />
Kontrollrechte eines Kommanditisten gemäß § 166<br />
HGB.<br />
Ausschluss aus der Gesellschaft<br />
Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, einen<br />
Gesellschafter mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu<br />
einem späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft auszuschließen,<br />
wenn er seinen sonstigen Zahlungs-, Informations-<br />
und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, ein Insolvenz-<br />
oder vergleichbares Verfahren über sein Vermögen<br />
eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,<br />
in seinen Gesellschaftsanteil die Einzelzwangsvollstreckung<br />
betrieben wird, der Treuhandkommanditist nicht zur Durchführung<br />
des vereinfachten Verfahrens im Zusammenhang
mit Quellensteuer in Großbritannien bevollmächtigt wird<br />
und die dafür notwendigen Informationen nicht bereit<br />
gestellt werden, ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz<br />
oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. In diesen Fällen<br />
erhält der ausgeschlossene bzw. ausgeschiedene Gesellschafter<br />
eine Abfindung in Höhe des handelsrechtlichen<br />
Buchwertes seiner Beteiligung, wie er sich aus der Schlussbilanz<br />
des Geschäftsjahres ergibt, welches vor seinem Ausscheiden<br />
beendet war, zuzüglich des zeitanteilig auf den<br />
Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnisses unter<br />
Berücksichtigung zwischenzeitlich getätigter Entnahmen<br />
sowie noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />
nach § 7 Ziffern 4 und 6 sowie § 11 Gesellschaftsvertrag,<br />
höchstens aber in Höhe des Verkehrswertes seiner<br />
Beteiligung (siehe § 8 Ziffer 2, § 10 Ziffern 2 und 3 Gesellschaftsvertrag).<br />
Tod eines Gesellschafters<br />
Verstirbt ein Gesellschafter, geht die Beteiligung auf seine<br />
Erben über und die Fondsgesellschaft wird mit den Erben<br />
fortgesetzt (siehe § 9 Gesellschaftsvertrag).<br />
Auflösung und Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
Mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen<br />
und mit Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
können die Gesellschafter die Auflösung der<br />
Fondsgesellschaft beschließen. Die Liquidation erfolgt durch<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten oder durch den /<br />
die von ihm zu benennenden Liquidator /en (siehe § 16 Ziffer<br />
2 Gesellschaftsvertrag). Der geschäftsführende Kommanditist<br />
ist zu einem Ausgleich eines etwaig negativen<br />
Buchwertes seiner Beteiligung nicht verpflichtet. Der Liquidator<br />
erhält zu Lasten des Liquidationserlöses eine jährliche<br />
Vergütung in Höhe von GBP 1.750 zuzüglich einer gegebenenfalls<br />
anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Haftung der Gesellschafter<br />
Der persönlich haftende Gesellschafter haftet unbeschränkt<br />
für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. Der Investor,<br />
der sich unmittelbar als Kommanditist an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligt, haftet gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft<br />
bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme in Höhe von 1 % der übernommenen<br />
Kapitaleinlage (im Innenverhältnis aber mit seiner höheren<br />
Pflichteinlage, siehe hierzu das Kapitel „Die Risikohinweise“<br />
ab Seite 12). Die Investoren, die sich als Treugeber mittelbar<br />
über den Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligen, haften nicht unmittelbar für Schulden der<br />
Fondsgesellschaft, müssen aber den Treuhandkommanditisten<br />
von einer Haftung aus der Beteiligung freistellen. Sie<br />
sind wirtschaftlich betrachtet den Kommanditisten bezüglich<br />
der Haftung gleichgestellt.<br />
Die Fondsgesellschaft stellt den persönlich haftenden<br />
Gesellschafter, den geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
den Treuhandkommanditisten sowie deren Angestellte,<br />
Geschäftsführer und Beauftragte vollumfänglich von Schäden<br />
und Haftung frei, die diesen aus ihrer Tätigkeit für die<br />
Fondsgesellschaft erwachsen können. Ein Anspruch auf<br />
Freistellung ist ausgeschlossen, wenn der betreffende<br />
Freistellungsberechtigte vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />
gehandelt hat (siehe § 12 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />
Datenschutz<br />
Die Daten des Gesellschafters werden bis zur Beendigung<br />
der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung<br />
notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und<br />
gespeichert.<br />
101
Die Daten können auch nach der Beendigung für Zwecke<br />
der Werbung, Markt- und Meinungsforschung verwendet<br />
werden. Dieser Einwilligung kann der Gesellschafter jederzeit<br />
kostenlos widersprechen (siehe § 18 Gesellschaftsvertrag).<br />
Der Treuhandvertrag<br />
Die Investoren beteiligen sich zunächst ausschließlich als<br />
Treugeber über den Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft.<br />
Es besteht die Möglichkeit, die Beteiligung in<br />
eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist umzuwandeln.<br />
Die Rechte und Pflichten der Treugeber bzw. der Kommanditisten<br />
einschließlich der Kontroll- und Mitbestimmungsrechte<br />
sind im Gesellschafts- und Treuhandvertrag<br />
festgelegt, die als Bestandteil dieses Verkaufsprospektes ab<br />
Seite 144 bzw. ab Seite 158 abgedruckt sind.<br />
Mit Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten<br />
kommt der Treuhandvertrag zwischen<br />
dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />
wirksam zustande. Das mit diesem Treuhandvertrag vereinbarte<br />
Treuhandverhältnis, d. h. der Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />
zur Fondsgesellschaft im Auftrag des<br />
Treugebers, entsteht erstmals mit Eintritt der im Zeichnungsschein<br />
vereinbarten Voraussetzungen (siehe auch<br />
Kapitel „Die Beteiligung“ Abschnitt „Annahme der Beteiligungserklärung“<br />
sowie § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag in Verbindung<br />
mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhandvertrages<br />
die Aufgabe, im Auftrag und auf Rechnung des Investors<br />
der Fondsgesellschaft als Kommanditist beizutreten. Er<br />
hat darüber hinaus die Aufgabe, die Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft für den Investor treuhänderisch zu halten<br />
(siehe § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />
102 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine<br />
Kommanditbeteiligung für alle Treugeber gemeinsam als<br />
einheitlichen Kommanditanteil, im Innenverhältnis handelt<br />
der Treuhandkommanditist ausschließlich im Auftrag und<br />
für Rechnung des jeweiligen Treugebers (siehe § 1 Ziffern 3<br />
und 4 Treuhandvertrag).<br />
Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />
Halten der Kommanditanteile der Investoren<br />
beschränkt. Das Treuhandverhältnis dient ausschließlich der<br />
Verwaltungsvereinfachung im Interesse der Fondsgesellschaft<br />
und der Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse<br />
der Investoren (siehe hierzu § 1 Ziffer 5 Treuhandvertrag).<br />
Der Treuhandkommanditist tritt sämtliche Ansprüche aus<br />
der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
an die Treugeber im Verhältnis der Höhe ihrer<br />
Anteile ab (siehe § 2 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />
Die Treugeber üben ihre Stimmrechte selbst aus und können<br />
sich auf Verlangen zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />
gegenüber der Gesellschaft zustehenden<br />
Kontrollrechte bevollmächtigen lassen (siehe § 2 Ziffer 2 und<br />
§ 4 Treuhandvertrag, § 5 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Die Rechte und Pflichten der Investoren aus dem Treuhandvertrag<br />
können nur unter Berücksichtigung der entsprechenden<br />
Regeln des Gesellschaftsvertrages übertragen oder<br />
belastet werden (siehe § 6 Treuhandvertrag). Gleiches gilt<br />
beim Tod des Treugebers (siehe § 9 Treuhandvertrag).
Traditionelles Pub-Schild in Southbank, London
Der Treuhandvertrag endet unter anderem, wenn der Treugeber<br />
seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft gemäß § 8<br />
Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages wirksam gekündigt<br />
hat, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung,<br />
ansonsten mit vollständiger Abwicklung der Liquidation der<br />
Fondsgesellschaft (siehe hierzu § 7 Ziffer 6 Treuhandvertrag).<br />
Weitere Beendigungsgründe ergeben sich aus § 7 des<br />
Treuhandvertrages.<br />
Der Treuhandkommanditist haftet den Treugebern nur bei<br />
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm<br />
obliegenden Verpflichtungen, der Treuhandkommanditist<br />
übernimmt keine Haftung für den Eintritt der vom Treu -<br />
geber mit dem Abschluss des Treuhandvertrages angestrebten<br />
wirtschaftlichen oder steuerlichen Ziele. Er übernimmt<br />
darüber hinaus keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
des Beteiligungsangebotes (siehe § 11 Treuhandvertrag).<br />
Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />
Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft durch den Treugeber keine Beratungs -<br />
leistung und stellt dem Treugeber keine Informationen zur<br />
Verfügung.<br />
Die wesentliche Pflicht des Treuhandkommanditisten ist<br />
das treuhänderische Halten der Beteiligung an der Fonds -<br />
gesellschaft für den Investor. Daneben besteht die wesent -<br />
liche Pflicht des Treuhandkommanditisten darin, sämtliche<br />
Rechte als Gesellschafter der Fondsgesellschaft an die Investoren<br />
abzutreten. Der Treuhandkommanditist erhält für die<br />
Wahrnehmung dieser Pflicht eine jährliche pauschale Vergütung<br />
in Höhe von GBP 5.000 zuzüglich einer gegebenenfalls<br />
anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Gesamtbetrag<br />
der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung<br />
des Treuhänders). Die Treuhandvergütung ist jeweils<br />
spätestens am 30.12. des jeweiligen Jahres fällig (siehe § 12<br />
Treuhandvertrag in Verbindung mit § 5 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag).<br />
Sonstige wesentliche Rechte des Treuhandkommanditisten<br />
bestehen nicht.<br />
104 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Interessenkonflikte des Treuhandkommanditisten können<br />
aus der Tatsache entstehen, dass dieser eine Tochtergesellschaft<br />
des Initiators ist und die Geschäftsführer zugleich Mitarbeiter<br />
des Initiators sind (siehe hierzu Seiten 142 und 143).<br />
Der Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />
Weitere Verträge der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der<br />
Fondsgesellschaft sind der Kaufvertrag, der Mietvertrag<br />
über die Büroflächen, der Erbbaurechtsvertrag über die<br />
Wohneinheiten, der Vertrag zur Zwischenfinanzierung des<br />
Eigenkapitals, der Geschäftsbesorgungsvertrag, der Vertrag<br />
über die Vermittlung des Eigenkapitals sowie die Einzahlungs-<br />
und Platzierungsgarantie. Zu diesen und weiteren<br />
Verträgen der Fondsgesellschaft siehe die nachfolgenden<br />
Abschnitte sowie das Kapitel „Die Vermietung und Bewirtschaftung“<br />
ab Seite 60 (Pflichtangabe gemäß § 8 Absatz 1<br />
Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Kaufvertrag und wesentliche<br />
Nebenvereinbarungen hinsichtlich der<br />
Fondsimmobilie<br />
Die Fondsgesellschaft wird das Eigentum an der Immobilie<br />
30 Park Street, London, SE1 9EQ erwerben. Sie hat am<br />
06.08.2009 mit dem Verkäufer Blink Point Limited (registriert<br />
im englischen Companies Register unter der Nummer<br />
3831871) einen Vertrag über den Erwerb des Objektes<br />
geschlossen, der englischem Recht unterliegt. Der vereinbarte<br />
Kaufpreis beträgt GBP 30,46 Mio. und wird voraussichtlich<br />
am 29.09.2009 von der Fondsgesellschaft geleistet<br />
werden. Die Höhe des Kaufpreises wurde in einem Wertgutachten<br />
vom 17.07.2009 der Sachverständigenfirma Cluttons<br />
LLP, London, als angemessen bestätigt. Die Firma DTZ Project<br />
& Building Consultancy hat eine Kaufpreisempfehlung<br />
für einen Preis in Höhe von GBP 31 Mio. ausgesprochen. Für
den Zeitraum zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages<br />
am 06.08.2009 und dem Vollzug des Kaufvertrages durch<br />
Übergang von Nutzen und Lasten sowie der Kaufpreiszahlung<br />
voraussichtlich am 29.09.2009 (Completion) musste<br />
eine Sicherheitsleistung in Höhe von GBP 1 Mio. gestellt<br />
werden. Diese wird auf den Kaufpreis angerechnet werden.<br />
Der Erwerb der Fondsimmobilie wird, ohne dass britische<br />
Umsatzsteuer (VAT) anfällt, erfolgen, jedoch wird die Fondsgesellschaft<br />
britische Grunderwerbsteuer (Stamp Duty Land<br />
Tax) in Höhe von 4 % des Kaufpreises abzüglich der Einbehalte<br />
(siehe hierzu das Kapitel „Die steuerlichen Grund -<br />
lagen“ ab Seite 113) sowie eine Gebühr für die Registrierung<br />
im englischen Landregister zahlen müssen.<br />
Der zwischen dem Verkäufer und dem Mieter Hyde Housing<br />
Association Limited (im Folgenden „Hyde“) abgeschlossene<br />
Mietvertrag (siehe Kapitel „Die Vermietung und Bewirtschaftung“<br />
ab Seite 60) wird mit Vollzug des Kaufvertrages<br />
auf die Fondsgesellschaft übergehen. Da aufgrund einer<br />
anfänglichen mietzinsfreien bzw. -reduzierten Zeit, die der<br />
Verkäufer dem Mieter Hyde bei Abschluss des Mietvertrages<br />
zugesichert hatte, zunächst keine Miete vom Mieter Hyde<br />
erzielt werden kann, hat sich stattdessen der Verkäufer im<br />
Kaufvertrag dazu verpflichtet, diesen zunächst ausbleibenden<br />
Mietzins auszugleichen. Die zur vollständigen Miethöhe<br />
fehlenden Zahlungen werden bei Vollzug des Kaufvertrages<br />
(Completion) in einem Betrag vorschüssig an die Fondsgesellschaft<br />
geleistet. Die Fondsgesellschaft wird auf diese<br />
Weise so gestellt, dass sie ab Eigentumsübergang die vollständige<br />
Mietzahlung erhalten wird.<br />
Die Fondsgesellschaft wird die Immobilie einschließlich<br />
Grund und Boden (Freehold Property) erwerben, das Grundstück<br />
mit der darauf belegenen Immobilie ist im englischen<br />
Landregister (Title Register, geführt vom H. M. Land Registry)<br />
unter der Registernummer SGL493109 eingetragen. Durch<br />
die Registrierung existiert eine staatliche Garantie, dass der<br />
Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs der tatsächliche<br />
Eigentümer der Immobilie ist. Über seine Eigentümerstellung<br />
hat der Verkäufer im Kaufvertrag auch eine diesbezüglich<br />
übliche Garantie abgegeben. Mit Übergang von Nutzen<br />
und Lasten wird das wirtschaftliche Eigentum (Beneficial<br />
Ownership) am Grundbesitz voraussichtlich am 29.09.2009<br />
auf die Fondsgesellschaft übergehen. Das formelle Eigentum<br />
wird mit der Eintragung im Landregister bestätigt werden.<br />
Daneben enthält der Immobilienkaufvertrag die unter<br />
englischem Recht üblichen Regelungen. Zugleich mit dem<br />
Vollzug des Kaufvertrages voraussichtlich am 29.09.2009<br />
wird der Erbbaurechtsvertrag über die Wohneinheiten<br />
zwischen der Fondsgesellschaft und dem Verkäufer wirksam<br />
werden (siehe Kapitel „Die Vermietung und Bewirtschaftung“).<br />
Der Verkäufer hat die Immobilie seinerseits zur<br />
Finanzierung zugunsten der finanzierenden Bank dinglich<br />
belastet (Hypothek, „Registered Charge“). Er ist vertraglich<br />
verpflichtet, mit den Mitteln des Kaufpreises sein Darlehen<br />
bei seiner finanzierenden Bank abzulösen und der Fondsgesellschaft<br />
als Voraussetzung für den Vollzug des Kaufvertrages<br />
ein entsprechendes Formular der Bank für die Löschung<br />
der Grundpfandrechte zur Einreichung beim Land Register<br />
zu über geben. Die Fondsimmobilie wird sodann – mit Ausnahme<br />
der unten dargestellten Grunddienstbarkeiten –<br />
dinglich nicht belastet sein. Alle erforderlichen behördlichen<br />
Genehmigungen zur Nutzung des Gebäudes liegen vor. Eine<br />
überwiegende Nutzung der Fondsimmobilie mit Büroflächen<br />
ist derzeit vorgesehen.<br />
In einem förmlichen Vertrag (Deed) vom 11.01.2000 hat der<br />
damalige Eigentümer der Fondsimmobilie dem Nachbarn<br />
Wineworld London plc eine Grunddienstbarkeit in Form<br />
eines Wegerechts sowie eines Fluchtweges für Notfälle<br />
(Feuer) über das Grundstück der Fondsimmobilie eingeräumt.<br />
Mit einem weiteren förmlichen Vertrag (Deed) vom<br />
105
05.08.2009 hat der Verkäufer gegen Zahlung von GBP 80.000<br />
dieses Recht gekündigt, so dass der Fluchtweg für den Nachbarn<br />
lediglich bis zum 05.02.2011 bestehen bleibt. Der Verkäufer<br />
ist verpflichtet, die entsprechende Löschung der<br />
Grunddienstbarkeit beim Landregister zu bewirken.<br />
Die zuständige Stadtverwaltung (The Mayor and Burgesses<br />
of the London Borough of Southwark) hat zudem am<br />
08.11.2007 die bauplanungsrechtliche Auflage erteilt, dass<br />
die Mieter der Wohneinheiten vor Abschluss eines Miet -<br />
vertrages darüber informiert werden, dass sie keine Anwohnerparkerlaubnis<br />
erhalten werden. Der Erbbaurechtsvertrag<br />
über die Wohneinheiten mit dem Verkäufer wird eine entsprechende<br />
Klausel zur Erfüllung dieser Auflage enthalten.<br />
Die Einhaltung weiterer bauplanungsrechtlicher Auflagen<br />
hinsichtlich der gestatteten Nutzung des Daches bzw. der<br />
Dachterrassen werden ebenfalls im Erbbaurechtsvertrag auf<br />
Blink Point Ltd. als Mieter übertragen.<br />
Die Argyll Environmental Ltd., <strong>England</strong>, hat aufgrund einer<br />
am 17.05.2007 durchgeführten umwelttechnischen Sekundäruntersuchung<br />
(„desktop research“, Auswertung bereits<br />
vorhandenen Datenmaterials) des Grund und Bodens der<br />
Fondsimmobilie ein Gutachten erstellt, in dem eine allgemein<br />
geringe bis mäßige Wahrscheinlichkeit einer Bodenund<br />
Grundwasserkontamination dargestellt wird. Es wird in<br />
dem Gutachten weder ein Haftungstatbestand für Altlasten<br />
noch ein irgendwie gearteter Handlungsbedarf der Fondsgesellschaft<br />
festgestellt. Dieses gutachterliche Ergebnis<br />
basiert unter anderem auf der Auswertung einer Datenabfrage<br />
vom 17.05.2007 bei der Landmark Information Group<br />
Ltd., <strong>England</strong>, Großbritanniens größtem Anbieter von digitalen<br />
Karten, Landnutzungsdaten und Umweltinformationen.<br />
Eine Sekundäruntersuchung (desktop research) von ERM<br />
Environmental Resources Management Ltd., <strong>England</strong>, vom<br />
06.07.2009 zeigt hinsichtlich des Bodens und Grundwassers<br />
keine historischen oder aktuellen Hinweise eines Altlasten-<br />
106 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
verdachts. Auch für diese Umweltstudie wurde eine Datenabfrage<br />
bei der Landmark Information Group Ltd., hier vom<br />
30.06.2009, ausgewertet. Ebenso hat DTZ Project & Building<br />
Consultancy in seinem technischen Gutachten über die<br />
Fondsimmobilie vom 17.07.2009 keine konkreten und tatsächlichen<br />
Verdachtsmomente im Hinblick auf Altlasten<br />
festgestellt (siehe hierzu das Kapitel „Die Fondsimmobilie“<br />
ab Seite 52). Einer geotechnische Erkundung und Umweltuntersuchung<br />
aus dem Juni 2006, die von der Firma WSP<br />
Environmental Ltd. in der Phase vor Bau der Fondsimmobilie<br />
unter anderem mittels Bohrungen und Boden- und Grundwasseranalysen<br />
durchgeführt wurde, hat keine bedeutenden<br />
Verunreinigungen aufgedeckt. Sanierungsmaßnahmen<br />
waren daher nicht erforderlich. Insgesamt wird die Gefahr<br />
einer Altlastenhaftung der Fondsgesellschaft als zukünftige<br />
Eigentümerin als minimal eingeschätzt, da es ausweislich<br />
der vorliegenden Gutachten keinerlei konkrete und tatsächliche<br />
Anzeichen für eine Kontamination der Fondsimmobilie<br />
oder des Grundstücks gibt.<br />
Der Kaufvertrag enthält keine Altlastenregelung, was dem<br />
Marktstandard für derartige Immobilienkaufverträge in<br />
<strong>England</strong> entspricht. Das englische Recht stellt ein Verursacherprinzip<br />
auf, wonach die Kostenlast für die Beseitigung<br />
etwaiger Umwelt- oder Altlasten den Verursacher trifft. Nur<br />
wenn der Verursacher nicht festgestellt werden kann, trifft<br />
den Eigentümer eine Kostenlast. Ob etwaige Kosten an den<br />
Mieter weiterbelastet werden können, ist richterlich noch<br />
nicht entschieden. Der Verkäufer hat keine Angaben über<br />
die Bausubstanz der Fondsimmobilie selbst oder eine etwaige<br />
Kontamination des Gebäudes mit Asbest oder anderen<br />
gefährlichen Stoffen gemacht und auch keine diesbezüglichen<br />
vertraglichen Gewährleistungsrechte übernommen.<br />
Zur Altlastenthematik siehe auch die Ausführungen im Kapitel<br />
„Die Risikohinweise“, Abschnitt „Altlasten“, Seite 16.
Die Fondsimmobilie ist am 23.12.2008 vollständig fertig<br />
gestellt worden. Die Fondsimmobilie wurde von mehreren<br />
Bauunternehmern (Generalunternehmer, Statiker / Bautechniker,<br />
CDM-Beauftragter, Baukostensachverständiger, Berater)<br />
erbaut. Der Generalunternehmer war seinerseits wiederum<br />
diversen Subunternehmern übergeordnet. Mit<br />
Datum vom 13.03.2009 ist dies förmlich bestätigt und<br />
weiterhin festgestellt worden, dass die Fondsimmobilie den<br />
baurechtlichen „Building Regulations 2000“ entspricht. Ebenfalls<br />
am 23.12.2008 ist eine Mängelliste mit bestehenden<br />
Mängeln an der Fondsimmobilie erstellt worden, wobei die<br />
Mehrzahl der gerügten Punkte bis zum jetzigen Zeitpunkt<br />
bereits behoben worden ist. Aufgrund des Kaufvertrages ist<br />
der Verkäufer dafür verantwortlich, dass die auf der Liste<br />
aufgeführten Mängel binnen eines Jahres nach Fertigstellung<br />
der Immobilie, also bis zum 23.12.2009, beseitigt werden.<br />
Sollten in dieser Frist weitere Mängel ersichtlich werden,<br />
können diese in gleicher Weise gerügt und auf der Liste<br />
ergänzt werden.<br />
Der Generalunternehmer Haymills (Contractors) Limited,<br />
der sämtlichen Subunternehmern übergeordnet war, wäre<br />
zur Beseitigung der Mängel verpflichtet gewesen. Nach erfolgreicher<br />
Mängelbeseitigung durch ihn hätte ein förmliches<br />
Protokoll über die Gebäudeabnahme erstellt werden<br />
sollen. Da der Generalunternehmer zwischenzeitlich Insolvenz<br />
angemeldet hat, kann auf ihn nicht mehr zurückgegriffen<br />
werden. Daher hat der Verkäufer zugesagt, in die Position<br />
des Generalunternehmers einzutreten und selbst für die<br />
Mängelbeseitigung zu sorgen.<br />
Der Verkäufer hat vom Generalunternehmer eine Sicherheitsleistung<br />
in Höhe von rund GBP 211.000 einbehalten,<br />
um die Beseitigung der Mängel von der Mängelliste abzusichern.<br />
Die Fondsgesellschaft wird ihrerseits die gleiche Summe<br />
vom Kaufpreis einbehalten. Sobald der Verkäufer die<br />
Mängelliste abgearbeitet hat und ein entsprechendes<br />
Abnahmeprotokoll angefertigt worden ist, wird die von der<br />
Fondsgesellschaft einbehaltene Sicherheitsleistung in Höhe<br />
von rund GBP 211.000 zuzüglich erwirtschafteter Zinsen an<br />
den Verkäufer ausgezahlt werden. Sollte das förmliche<br />
Protokoll der Gebäudeabnahme nicht bis spätestens 18<br />
Monate nach Ablauf des 23.12.2009 erstellt werden können,<br />
wird dieser Betrag inklusive erwirtschafteter Zinsen bei der<br />
Fondsgesellschaft verbleiben. Die Mittel kann die Fonds -<br />
gesellschaft dann zur eigenständigen Beseitigung von Mängeln<br />
verwenden.<br />
Sämtliche Bauleistungen unterliegen einer zwölfjährigen<br />
Gewährleistungsfrist, die seit dem 23.12.2008 läuft. Bis auf<br />
die von den übrigen Bauunternehmern ausgeführten Tätigkeiten<br />
war der Generalunternehmer verpflichtet, eine mangelfreie<br />
Immobilie herzustellen. Dafür hat er die entsprechenden<br />
Gewährleistungspflichten übernommen, die tätig<br />
gewordenen Subunternehmer haben für die von ihnen ausgeführten<br />
Teilarbeiten ebenfalls eine Gewährleistungspflicht<br />
übernommen. Der Verkäufer hat zugesagt, auch die<br />
diesbezüglichen Gewährleistungspflichten des Generalunternehmers<br />
zu übernehmen. Er wird entgegen der ursprünglichen<br />
Verpflichtung des Generalunternehmers jedoch darüber<br />
hinaus keine Sicherheiten stellen. Zur Sicherung der<br />
Gewährleistungspflichten haben sich die neben dem Generalunternehmer<br />
tätig gewordenen Bauunternehmen verpflichtet,<br />
eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer<br />
Deckungssumme in Höhe von GBP 5 Mio. (bzw. GBP 10 Mio.<br />
für Schäden aus Vertragsbruch, unerlaubter Handlung,<br />
107
Gesetz) abzuschließen und haben mit Datum vom<br />
20.08.2009 jeweils eine entsprechende Sicherheit zugunsten<br />
der Fondsgesellschaft bestellt:<br />
WSP UK Limited (registriert im englischen Companies<br />
Register unter der Nummer 01383511) als Bautechniker /<br />
Statiker sowie Hochbauingenieur; Sicherheit dient für<br />
Schäden aufgrund fahrlässigen Handelns sowie Konstruktionsfehler<br />
EC Harris LLP (registriert im englischen Companies Register<br />
unter der Nummer OC304988) als Baukostensachverständiger;<br />
Sicherheit dient für Schäden aufgrund fahrlässigen<br />
Handelns sowie fehlerhafter Kostenbescheinigung<br />
Confluencepcm Limited (registriert im englischen Companies<br />
Register unter der Nummer 05565041) als CDM-<br />
Beauftragter; Sicherheit dient für Schäden aus fehler -<br />
hafter Bestätigung der Einhaltung von Sicherheit und<br />
Gesundheitsschutz<br />
Construction & Property Consultants Limited (registriert<br />
im englischen Companies Register unter der Nummer<br />
04130174) als Berater des Verkäufers; Sicherheit dient für<br />
Schäden aufgrund fahrlässigen Handelns und fehlerhaft<br />
ausgestellter Bescheinigungen.<br />
Diverse unter dem Generalunternehmer tätig gewordenen<br />
Subunternehmen (beispielsweise für Aufzüge, Dacharbeiten,<br />
Elektroinstallationen, Stahl-, Tiefbau- oder Fassadenarbeiten)<br />
haben sich ebenfalls verpflichtet, hinsichtlich ihrer<br />
Gewährleistungspflichten Sicherheiten zu bestellen. Die<br />
Subunternehmen sind ebenfalls verpflichtet, eine Berufsbzw.<br />
Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen. Der<br />
Verkäufer wird die Subunternehmen jeweils auffordern, entsprechende<br />
Sicherheiten zugunsten der Fondsgesellschaft<br />
zu bestellen. Bis zur Erstellung des Abnahmeprotokolls über<br />
die Beseitigung der Mängel von der Mängelliste soll dies<br />
geschehen. Ansonsten wird der Verkäufer mittels eines<br />
förmlichen Übertragungsvertrages (Deed of Assignment)<br />
zumindest seine vertraglichen Ansprüche gegenüber den<br />
108 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Subunternehmen (Gewährleistungsrechte und Bestellung<br />
der Sicherheiten) auf die Fondsgesellschaft übertragen.<br />
Weiterhin hat der Verkäufer bei der Allianz Global Corporate<br />
& Specialty AG eine Versicherung mit einer Versicherungssumme<br />
in Höhe von GBP 17 Mio. abgeschlossen. Die<br />
Versicherung hat eine Laufzeit von zwölf Jahren ab dem Tag<br />
der Fertigstellung der Fondsimmobilie (23.12.2008). Versichert<br />
sind Mängel in der tragenden Konstruktion und Struktur<br />
des Gebäudes, welche am Tag der Fertigstellung noch<br />
nicht offensichtlich waren und welche auf Planungs-,<br />
Ausführungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Zwischenzeitlich<br />
hat der Verkäufer bewirkt, dass die Fonds -<br />
gesellschaft am 21.08.2009 als weitere Versicherungs -<br />
nehmerin in den Schutz der Versicherung aufgenommen<br />
worden ist.<br />
Auch sind der Mieter Hyde und der Erbbaurechtsnehmer<br />
Blink Point Ltd. vertraglich zur umfassenden Instandhaltung<br />
/ Instandsetzung der Fondsimmobilie verpflichtet (siehe<br />
hierzu das Kapitel „Die Vermietung und Bewirtschaftung“<br />
ab Seite 60).<br />
Bis zum Übergang von Nutzen und Lasten voraussichtlich am<br />
29.09.2009 ist die Fondsimmobilie durch den Verkäufer versichert.<br />
Der Kaufvertrag enthält eine entsprechende Regelung,<br />
dass die Versicherung bis zu diesem Zeitpunkt vom Verkäufer<br />
aufrecht zu erhalten ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, den<br />
Verkauf der Versicherung zu melden, so dass der Versicherungsschutz<br />
bis zum 29.09.2009 auch zu Gunsten der Fondsgesellschaft<br />
besteht. Ein Nachfolgevertrag gleichen Umfangs<br />
wird mit Wirkung ab dem 29.09.2009 abgeschlossen werden<br />
(siehe hierzu ebenfalls das Kapitel „Die Vermietung und<br />
Bewirtschaftung“ ab Seite 60).<br />
Die rechtlichen Informationen über die Fondsimmobilie<br />
beruhen auf einem Gutachten, das die englischen Anwälte
der Kanzlei SJ Berwin LLP für die Fondsgesellschaft verfasst<br />
haben. Das Gutachten gibt Auskunft über die verschiedenen<br />
dargestellten rechtlichen Aspekte. Weiterhin stellt es keine<br />
wesentlich nachteiligen, ungewöhnlichen oder unerfüllten<br />
Punkte hinsichtlich Eigentumsverhältnissen an der Fondsimmobilie,<br />
weitergehenden Rechten, Belastungen mit Dienstbarkeiten<br />
oder planungs- und baurechtlichen Regularien fest.<br />
Vertrag zur Zwischenfinanzierung<br />
des Eigenkapitals<br />
Hauptsächlich zur Finanzierung der Sicherheitsleistung, die<br />
bei Abschluss des Kaufvertrages über die Fondsimmobilie<br />
geleistet werden musste, hat die Fondsgesellschaft mit der<br />
KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. am 05.08.2009 einen<br />
Darlehensvertrag über eine Darlehenssumme in Höhe von<br />
GBP 1,5 Mio. geschlossen. Der Darlehensvertrag läuft bis<br />
zum 29.09.2009, wird auf der Basis des 2-Monats-LIBOR-<br />
Zinssatzes mit der Zinsberechnungsmethode actual / 360<br />
zuzüglich eines Margenaufschlags in Höhe von 3,5 % p. a.<br />
verzinst und zum Laufzeitende mit Mitteln aus der Eigen -<br />
kapitalzwischenfinanzierung abgelöst werden. Die Fonds -<br />
gesellschaft hat keine Sicherheiten gestellt.<br />
Zur Zwischenfinanzierung des einzuwerbenden Eigenkapitals<br />
hat die Fondsgesellschaft mit der Bayerischen Landesbank<br />
und der Hamburger Sparkasse AG (Kreditgeber) am<br />
14.08.2009 einen Konsortialdarlehensvertrag über GBP 34<br />
Mio. abgeschlossen. Am 29.09.2009 wird die Darlehenssumme<br />
ausgezahlt werden. Das Darlehen wird auf der Basis des<br />
1-Monats-LIBOR-Zinssatzes zuzüglich Liquiditätskosten der<br />
Kreditgeber mit der Zinsberechnungsmethode actual / 360<br />
zuzüglich eines Margenaufschlags in Höhe von 2,5 % p. a.<br />
gewährt. Die Kreditgeber können das Darlehen aus wichtigem<br />
Grund zur sofortigen Rückzahlung kündigen, insbesondere<br />
wenn die Fondsgesellschaft ihre Verpflichtungen aus<br />
dem Darlehensvertrag nicht erfüllt, bei Insolvenz der Fondsgesellschaft,<br />
bei erheblicher wirtschaftlicher Verschlechterung<br />
oder einer erheblichen Gefährdung der Vermögensver-<br />
hältnisse der Fondsgesellschaft oder des persönlich haftenden<br />
Gesellschafters (Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH). Gleiches gilt bei Wechsel des persönlich<br />
haftenden Gesellschafters. Sollte eine Änderung rechtlicher<br />
oder regulatorischer Bestimmungen dazu führen, dass sich<br />
die Kosten der Kreditgeber für die Kreditvergabe erhöhen<br />
oder die effektive Gegenleistung, die die Kreditgeber für die<br />
Kreditvergabe erhalten, vermindern, muss die Fondsgesellschaft<br />
die erhöhten Kosten bzw. die verminderte Gegenleistung<br />
ausgleichen. Darüber hinaus hat die Fondsgesellschaft<br />
eine einmalige Strukturierungsgebühr in Höhe von GBP<br />
85.000 sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,1 %<br />
p. a. auf GBP 34 Mio. zu leisten, wobei die tatsächliche Höhe<br />
der Bearbeitungsgebühr vom Zeitpunkt der Rückführung<br />
der Zwischenfinanzierung abhängt. Diese erfolgt zum Ende<br />
einer jeweiligen Zinsperiode in Höhe von 96 % der bis dahin<br />
geleisteten Einzahlung der Kapitalein lagen (ohne Agio)<br />
durch die Investoren. Das Darlehen ist spätestens zum<br />
29.09.2010 durch die Fondsgesellschaft zurückzuführen.<br />
Sollte sich die Platzierung verzögern, kann der geschäftsführende<br />
Kommanditist die Zwischenfinanzierung, auch durch<br />
einen anderen Darlehensgeber, nach eigenem Ermessen<br />
verlängern. Sollte eine Verlängerung nicht gelingen, wird die<br />
Einzahlungs- und Platzierungsgarantie der <strong>KGAL</strong> in Anspruch<br />
genommen.<br />
Die Fondsgesellschaft hat den Kreditgebern folgende Sicherheiten<br />
bestellt:<br />
Abtretung der Rechte und Ansprüche gegen die Investoren<br />
Abtretung der Rechte und Ansprüche aus der Einzahlungsund<br />
Platzierungsgarantie der <strong>KGAL</strong><br />
Verpfändung des Guthabens auf dem Einzahlungskonto<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit der <strong>KGAL</strong> einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
geschlossen, der einen Konzeptions- und<br />
einen Verwaltungsabschnitt enthält sowie einen Abschnitt<br />
4691<br />
109
hinsichtlich der Veräußerung der Fondsimmobilie am Ende<br />
der Laufzeit. Sofern es aus aufsichtsrechtlichen Gründen<br />
erforderlich oder zweckmäßig ist, kann die <strong>KGAL</strong> ihre Rechte<br />
und Pflichten aus dem Vertrag auf ein Tochterunternehmen<br />
im Sinne von § 290 Abs. 1 HGB übertragen, ohne dass es<br />
einer Zustimmung der Fondsgesellschaft bedarf.<br />
Der Konzeptionsteil umfasst die Erstellung der Konzeption<br />
sowie die Erstellung und Vorbereitung der notwendigen<br />
Unterlagen und Informationen. Für die Ausarbeitung des<br />
Fondskonzeptes sowie für die Erstellung des Verkaufs -<br />
prospektes erhält die <strong>KGAL</strong> eine einmalige Vergütung in<br />
Höhe von GBP 300.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatz -<br />
steuer, die am 30.12.2010 zur Zahlung fällig ist. Die von der<br />
<strong>KGAL</strong> für die Fondsgesellschaft verauslagten Kosten wie<br />
beispielsweise für die <strong>Prospekt</strong>erstellung, die Steuer- und<br />
Rechtsberatung, Kosten der Due Diligence der Fondsimmobilie,<br />
Prüfungskosten sowie fondsspezifische Reisekosten<br />
der <strong>KGAL</strong> oder des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
werden der <strong>KGAL</strong> von der Fondsgesellschaft zusätzlich<br />
erstattet. Die Haftung der <strong>KGAL</strong> im Zusammenhang mit<br />
der Fondskonzepterstellung ist auf die Höhe ihrer erhaltenen<br />
Vergütung begrenzt.<br />
Weiterhin hat die Fondsgesellschaft die <strong>KGAL</strong> mit der Verwaltung<br />
der Fondsgesellschaft einschließlich der Erledigung<br />
sämtlicher Buchführungsarbeiten, der Betreuung der Investoren<br />
und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs beauftragt.<br />
Der Verwaltungsvertrag kann zum 31.12.2025 gekündigt<br />
werden, die Verwaltungstätigkeit endet jedoch spätestens<br />
drei Jahre nach Auflösung der Fondsgesellschaft. Die <strong>KGAL</strong><br />
erhält für die von ihr übernommenen Verwaltungstätigkeiten<br />
im Jahr 2009 eine Vergütung in Höhe von GBP 38.250<br />
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Jahren<br />
2010 bis 2025 steigt das jährliche Verwaltungshonorar mit<br />
einer jährlichen Indexierung von 3 % von GBP 75.190 auf<br />
GBP 117.144 jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatz-<br />
110 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
steuer. Das Verwaltungshonorar ist jeweils zum 30.12. eines<br />
jeden Jahres fällig. Die <strong>KGAL</strong> kann sich bei der Leistungserbringung<br />
auch Dritter bedienen. Für die Fondsverwaltung ist<br />
die Haftung der <strong>KGAL</strong>, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen<br />
auf den unmittelbaren Schaden und je Haftungsfall<br />
auf den Betrag ihrer erhaltenen Jahresvergütung<br />
begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz<br />
oder grober Fahrlässigkeit.<br />
Die <strong>KGAL</strong> wird die Fondsimmobilie am Ende der Laufzeit verwerten.<br />
Sie erhält für diese Leistung sowie für die Verwaltung<br />
der Fondsgesellschaft während der Liquidationsphase<br />
ab dem Zeitpunkt der Auflösung der Fondsgesellschaft eine<br />
Vergütung in Höhe von 1 % des erzielten Kaufpreises zuzüglich<br />
einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung ist vier Wochen nach Vollzug des<br />
unterzeichneten Kaufvertrages über den Verkauf der Fondsimmobilie<br />
(Completion) zur Zahlung fällig.<br />
Vermittlung des Eigenkapitals<br />
Die Fondsgesellschaft hat die ALCAS GmbH (im Folgenden<br />
„ALCAS“) mit der Organisation, Betreuung und Abwicklung<br />
des Vertriebs des Kommanditkapitals beauftragt, wobei die<br />
ALCAS für die Vermittlung von Investoren Dritte einschalten<br />
kann, die zu diesem Zweck unmittelbar in Vertragsbeziehung<br />
mit der Fondsgesellschaft treten und einen auf das<br />
von ihnen jeweils vermittelte Kommanditkapital entfallenden<br />
Teil der Vertriebsprovision erhalten.<br />
Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovi -<br />
sion für das gesamte vermittelte Beteiligungskapital beträgt<br />
maximal GBP 3.210.000. Darin ist ein Entgelt für die Organisation<br />
und Abwicklung der Eigenkapitalvermittlung in Höhe<br />
von insgesamt GBP 15.000 inklusive Umsatzsteuer enthalten.<br />
Die Eigenkapitalvermittlungsprovision wird unabhängig<br />
von der Einschaltung Dritter geleistet und ist spätestens<br />
zum 30.12.2010 fällig.
Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovision<br />
entspricht einem Betrag in Höhe von 9 % bezogen auf<br />
das Kommanditkapital ohne Agio (bzw. rund 8,6 % bezogen<br />
auf die Summe aus Kommanditkapital und Agio).<br />
Der Initiator <strong>KGAL</strong> behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />
zum oben genannten Entgelt (9 % bezogen auf das Kommanditkapital<br />
ohne Agio bzw. rund 8,6 % bezogen auf die<br />
Summe aus Kommanditkapital und Agio) Zahlungen oder<br />
sonstige Zuwendungen (z. B. unterstützende geldwerte Leistungen,<br />
Befreiungen von Verbindlichkeiten, Sachleistungen<br />
wie etwa die Durchführung von Schulungsmaßnahmen<br />
sowie die Durchführung besonderer Veranstaltungen) aus<br />
eigenen Mitteln an einzelne Vertriebspartner zu leisten. Es<br />
ist weiterhin möglich, dass einzelne Vertriebspartner eine<br />
geringere Provision erhalten oder dass ihnen weitere<br />
Zuwendungen oder Provisionen von sonstigen Dritten<br />
zufließen. Die dem einzelnen Vertriebspartner tatsächlich<br />
insgesamt zufließenden Provisionen und Zuwendungen<br />
sind daher nur auf Ebene des jeweiligen Vertriebspartners<br />
ermittelbar. Dem Investor wird empfohlen, sich bei Interesse<br />
für weitere Informationen an diesen zu wenden.<br />
Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
Die <strong>KGAL</strong> hat mit Vertrag vom 14.08.2009 die Platzierung<br />
der notwendigen Kapitaleinlagen für den Erwerb der Fondsimmobilie<br />
in Höhe von GBP 35,5 Mio. bis zum 24.09.2010<br />
garantiert. Bei Ausübung der Verlängerungsoption der<br />
Zeichnungsfrist seitens des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
bis spätestens 29.09.2011 (siehe § 3 Ziffer 4 des<br />
Gesellschaftsvertrags) wird bei Verlängerung der Zwischenfinanzierung<br />
die Platzierungsgarantie entsprechend bis spätestens<br />
24.09.2011 verlängert; andernfalls wird die <strong>KGAL</strong><br />
zum 24.09.2010 aus der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
in Anspruch genommen. Die <strong>KGAL</strong> erhält für diese<br />
Garantie eine einmalige Gebühr von GBP 976.250, die anteilig<br />
gemäß laufendem Platzierungsfortschritt fällig ist, spä-<br />
testens jedoch mit Ablauf der Platzierungsgarantie am<br />
24.09.2010.<br />
Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung /<br />
Sonstige Leistungen<br />
Die laufende Steuerberatung und die Wirtschaftsprüfung<br />
der Fondsgesellschaft werden von unabhängigen Gesellschaften/Steuerberatern/<br />
Wirtschaftsprüfern übernommen.<br />
Die für diese Leistungen anfallenden Entgelte und die sonstigen<br />
Kosten (beispielsweise Bankgebühren, IHK-Beiträge,<br />
Kosten der Erstellung und des Versands der Korrespondenz<br />
der Fondsgesellschaft mit den Investoren sowie fondsspezifische<br />
Reisekosten der <strong>KGAL</strong> oder des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten) wurden aufgrund von Erfahrungswerten<br />
geschätzt. Diese Entgelte und Kosten sind von der Fondsgesellschaft<br />
zu tragen.<br />
Informationen zu Lieferungen<br />
und Leistungen<br />
Der Anbieter <strong>KGAL</strong> ist Platzierungsgarant, Konzeptionär,<br />
Initiator, <strong>Prospekt</strong>herausgeber und Anbieter des Beteiligungsangebotes.<br />
Darüber hinaus ist er mit der Verwaltung<br />
der Fondsgesellschaft sowie mit der Verwertung der Fondsimmobilie<br />
betraut. Zudem ist er zeitweiser Darlehensgeber<br />
für die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung.<br />
Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhand -<br />
vertrages die Aufgabe, im Auftrag und auf Rechnung des<br />
Investors der Fondsgesellschaft beizutreten. Er hat darüber<br />
hinaus die Aufgabe, die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
für den Investor treuhänderisch zu halten.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
führen die Geschäfte der Fondsgesellschaft. Zudem führen<br />
die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
das Sammelverfahren für britische Steuerzwecke für Investoren<br />
durch.<br />
111
Darüber hinaus erbringen der Anbieter (<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher),<br />
die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der<br />
Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sowie der Treuhandkommanditist<br />
keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />
und Lieferungen im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 8 der Verordnung<br />
über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte.<br />
Schlichtungsverfahren der<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />
Die <strong>KGAL</strong>, die Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist<br />
(im Folgenden „Beschwerdegegner“) haben sich dem<br />
Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds angeschlossen und unterwerfen sich der jeweils gültigen<br />
Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />
der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen. Investoren der Fondsgesellschaft haben die<br />
Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden<br />
schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu richten<br />
und damit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren<br />
einzuleiten. Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit<br />
sich die Parteien nicht während des Verfahrens einigen,<br />
ergeht als Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch der<br />
Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds ist der Beschwerdegegner an<br />
einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebunden,<br />
sofern der Beschwerdegegenstand EUR 5.000 nicht übersteigt.<br />
Dies bedeutet, dass der Beschwerdegegner in einem<br />
Fall, in dem der vom beschwerdeführenden Investor geltend<br />
112 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
gemachte Anspruch bei einem Streitwert bis einschließlich<br />
EUR 5.000 liegt, einer Entscheidung der Ombudsperson<br />
nachkommen muss und gegen den Schlichtungsspruch<br />
den ordentlichen Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei<br />
Beschwerden mit einem höheren Streitwert gibt die<br />
Ombudsperson eine Empfehlung ab. Dem Investor steht es<br />
immer frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />
Durch rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung erfolgte Einleitung<br />
des Schlichtungsverfahrens durch den Investor<br />
tritt gegenüber dem Beschwerdegegner bezüglich des<br />
beschwerdegegenständlichen Anspruches die Hemmung<br />
der Verjährung ein.<br />
Nähere Informationen zur Ombudsperson und dem Schlichtungsverfahren<br />
sind bei der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds erhältlich. Die Adresse lautet:<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />
Postfach 64 02 22<br />
10048 Berlin<br />
Tel: 030 / 257 616 90<br />
Fax: 030 / 257 616 91<br />
info@ombudsstelle-gfonds.de<br />
Die Verfahrensordnung und eine Informationsbroschüre<br />
finden Sie zudem im Internet unter:<br />
www.ombudsstelle-gfonds.de.
Die steuerlichen Grundlagen<br />
Vorbemerkung<br />
Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen Grundlagen<br />
der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage und der<br />
wesentlichen steuerlichen Konsequenzen einer Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft bezieht sich ausschließlich auf<br />
Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes, die in<br />
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, die nicht in<br />
Großbritannien ansässig sind, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />
halten und die diese Beteiligung nicht fremd -<br />
finanziert haben.<br />
Sofern Investoren vorstehende Voraussetzungen nicht erfüllen<br />
(z. B. natürliche Personen, die nicht in Deutschland<br />
wohnhaft sind), sollten sie die aus einer Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft resultierenden steuerlichen Wirkungen<br />
mit ihrem steuerlichen Berater besprechen.<br />
Grundlage für die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus<br />
der Fondsgesellschaft sind das zwischen der Bundesrepublik<br />
Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien<br />
und Nordirland geschlossene Abkommen zur Vermeidung<br />
der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung<br />
vom 26.11.1964 (BGBl. 1966 II, Seite 359 ff.; im<br />
Folgenden „DBA“), geändert durch das Revisionsprotokoll<br />
vom 23.03.1970 (BGBl. 1971 II, Seite 46 ff.) sowie die in<br />
Deutschland und Großbritannien geltenden Steuergesetze<br />
einschließlich des Jahressteuergesetzes 2009 und der Erbschaftsteuerreform,<br />
die aktuelle Rechtsprechung und die<br />
geltenden Verwaltungsauffassungen der Finanzbehörden.<br />
Allerdings können nicht alle Details berücksichtigt werden,<br />
die für einen an der Fondsgesellschaft beteiligten Investor<br />
aufgrund seiner besonderen steuerlichen Situation von<br />
Bedeutung sein können.<br />
Dem Investor wird daher empfohlen, einen steuerlichen<br />
Berater hinzuzuziehen.<br />
Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künf -<br />
tige Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder<br />
geänderte Anwendung der bestehenden Vorschriften und<br />
Regelungen) sind möglich und können die Wirtschaftlichkeit<br />
der Beteiligung beeinflussen. Die endgültige Entscheidung<br />
über die steuerlichen Auswirkungen dieses Beteiligungs -<br />
angebotes bleibt der Betriebsprüfung der deutschen und<br />
britischen Finanzverwaltung vorbehalten (siehe hierzu das<br />
Kapitel „Die Risikohinweise“, ab Seite 22).<br />
Einkommensbesteuerung<br />
des Investors<br />
Steuerliche Transparenz / Treuhandverhältnis<br />
Die Investoren beteiligen sich an einer vermögensverwaltenden<br />
Fondsgesellschaft, die voraussichtlich ab 29.09.2009<br />
unmittelbar 100 % des Eigentums an einer Immobilie in<br />
Großbritannien hält.<br />
Die Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />
nach deutschem Recht wird sowohl nach deutschem<br />
als auch nach britischem Recht für Zwecke der Einkommensbesteuerung<br />
als transparent angesehen. Nach<br />
beiden Rechtskreisen werden daher Einkünfte aus der Fondsgesellschaft<br />
den Investoren unmittelbar zugerechnet und<br />
sind von diesen zu versteuern. Die Einkommensteuerpflicht<br />
trifft jeden Investor persönlich, eine Verpflichtung der Fondsgesellschaft<br />
oder eine Gesamtschuldnerschaft der Investoren<br />
besteht grundsätzlich nicht. Eine Besteuerung kann auf<br />
Ebene der Investoren unabhängig davon erfolgen, ob die Einkünfte<br />
der Fondsgesellschaft ausgeschüttet bzw. entnommen<br />
werden. Daher ist es möglich, dass der Investor Einkommensteuerzahlungen<br />
zu leisten hat, obwohl er keine oder<br />
nicht ausreichende Ausschüttungen/Entnahmen erhält.<br />
Der Investor beteiligt sich mittelbar als Treugeber über den<br />
Treuhandkommanditisten oder unmittelbar als Kommandi-<br />
Die steuerlichen Grundlagen I 113
tist an der Fondsgesellschaft. Die Vereinbarungen im Treuhandvertrag<br />
erfüllen die Voraussetzungen des „Treuhand -<br />
erlasses“ der deutschen Finanzverwaltung (BMF vom<br />
01.09.1994, BStBl. I 1994, Seite 604). Dies hat zur Folge, dass<br />
auch bei einer Beteiligung als Treugeber die Einkünfte aus<br />
der Fondsgesellschaft dem Investor zuzurechnen und auf<br />
Ebene des Investors zu versteuern sind.<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Deutschland /Großbritannien (DBA)<br />
Wie oben dargestellt, ist davon auszugehen, dass die Investoren<br />
in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natür -<br />
liche Personen sind, bei denen grundsätzlich das Welt -<br />
einkommen der Einkommensbesteuerung in Deutschland<br />
unterliegt. Da die Immobilie in Großbritannien belegen ist,<br />
unterliegt der Investor mit seinen Einkünften hieraus nach<br />
britischem Steuerrecht ebenfalls der Besteuerung. Der<br />
folgenden Darstellung in diesem Kapitel ist zu entnehmen,<br />
wie das DBA das Besteuerungsrecht Deutschlands bzw.<br />
Groß britanniens beschränkt, um eine Doppelbesteuerung<br />
zu vermeiden. Ob und wie die beiden Länder dann tatsächlich<br />
besteuern, wird in den anschließenden Kapiteln<br />
beschrieben.<br />
Einkünfte aus der Vermietung nach DBA<br />
Die Fondsgesellschaft erwirbt am 29.09.2009 eine Immobilie,<br />
die zu 100 % vermietet ist. Der Hauptmietvertrag mit<br />
Hyde Housing Association Ltd. (Hyde) wird durch den<br />
Erwerb auf die Fondsgesellschaft übergehen. Zeitgleich zum<br />
Kaufvertrag werden die Fondsgesellschaft und der Veräußerer<br />
einen Vertrag zur Rückvermietung der Wohnungen im<br />
oberen Teil des Hauses schließen. Daneben gibt es noch<br />
einen Mietvertrag mit dem Londoner Elektrizitätsversorger,<br />
welcher ebenfalls bei Kauf auf die Fondsgesellschaft übergeht.<br />
Die beiden Nebenmietverträge sind wirtschaftlich zu<br />
vernachlässigen. Aus allen Mietverträgen erzielt die Fondsgesellschaft<br />
Vermietungseinkünfte.<br />
114 I Die steuerlichen Grundlagen<br />
Art. XII Absatz 1 in Verbindung mit Art. XVIII Absatz 2 a DBA<br />
weist das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweg -<br />
lichem Vermögen dem Staat zu, in dem die Immobilie belegen<br />
ist. Die Vermietungseinkünfte sind daher in Großbritannien<br />
zu versteuern. In Deutschland gilt für diese<br />
Einkünfte gemäß Art. XVIII Abs. 2a DBA die Freistellungsmethode.<br />
Einkünfte aus der Veräußerung nach DBA<br />
Art. VIII Absatz 1 in Verbindung mit Art. XVIII Absatz 2 a<br />
DBA bestimmt, dass grundsätzlich der Belegenheitsstaat<br />
Großbritannien Veräußerungsgewinne aus der Immobilie<br />
besteuern darf. Deutschland müsste demnach grundsätzlich<br />
die Veräußerungsgewinne freistellen. Solange Großbritannien<br />
jedoch die Veräußerungsgewinne aufgrund einer<br />
nationalen Einkommensteuerregelung abstrakt nicht der<br />
Besteuerung unterwirft, muss Deutschland die Veräußerungsgewinne<br />
nicht freistellen.<br />
Nach britischem Steuerrecht sind Veräußerungsgewinne<br />
von Personen, die in Großbritannien weder einen Wohnsitz<br />
haben noch sonst ansässig sind, von der Besteuerung ausgenommen,<br />
soweit sie sich – wie hier – nicht auf gewerb -<br />
liche Wirtschaftsgüter beziehen. Deutschland behält demnach<br />
das Besteuerungsrecht auf Gewinne aus der mittelbaren<br />
oder unmittelbaren Veräußerung der Immobilie.<br />
Einkünfte aus Zinsen nach DBA<br />
Gemäß Art. VII Absatz 1 DBA steht das Besteuerungsrecht<br />
für Zinsen (z. B. aus der Anlage der Liquiditätsre serve)<br />
grundsätzlich dem Wohnsitzstaat Deutschland zu. Großbritannien<br />
darf nach DBA keine Quellensteuer auf Zinseinkünfte<br />
erheben.<br />
Großbritannien – nationales Steuerrecht<br />
Soweit Großbritannien nach dem DBA ein Besteuerungsrecht<br />
zusteht, sind die nationalen britischen Regelungen<br />
für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die
Besteuerung einschlägig. Großbritannien hat ein vom<br />
Kalenderjahr abweichendes Steuerjahr von jedem 6. April<br />
bis zum 5. April des Folgejahres.<br />
Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses in Großbritannien<br />
Die Fondsgesellschaft erzielt Mieteinnahmen aus dem<br />
Hauptmietvertrag mit Hyde und im geringen Maße auch<br />
aus dem Mietvertrag mit dem Londoner Energieversorger<br />
sowie dem Mietvertrag betreffend die Wohnungen.<br />
Der Mietvertrag mit dem Hauptmieter Hyde gewährt dem<br />
Mieter eine mietfreie Zeit zu Beginn des Mietverhältnisses.<br />
Nach britischem Steuerrecht wird bei mietfreien Perioden der<br />
Zeitraum ab Beginn des Mietverhältnisses bis zur erstmöglichen<br />
Mieterhöhung einer Gesamtbetrachtung unterzogen.<br />
Dabei werden die in diesem Zeitraum erzielbaren Mieterträge<br />
gleichmäßig auf den gesamten Zeitraum verteilt.<br />
Die Fondsgesellschaft hat vor Erwerb der Immobilie mit<br />
dem Verkäufer einen Abschlag aufgrund der mietfreien Periode<br />
verhandelt. Die Fondsgesellschaft sieht diesen Abschlag<br />
aus ertragsteuerlicher Sicht als Kaufpreisreduzierung und<br />
nicht als Mietzahlung an und wird diesen Abschlag nicht<br />
der Ertragsbesteuerung in Großbritannien unterwerfen.<br />
Von den Mieteinnahmen sind nach britischem Steuerrecht<br />
Abschreibungen und laufende Aufwendungen nur bedingt<br />
abzugsfähig.<br />
Abschreibungen auf Grund und Boden sowie auf Gebäude<br />
sind nicht zulässig, allerdings können grundsätzlich Einbauten<br />
(Raumteiler, falsche Decken, Generatoren, Aufzüge,<br />
Klimaanlagen etc.) abgeschrieben werden. Aufgrund der<br />
Festlegung des Kaufpreises für die Einbauten auf GBP 1<br />
bei Erwerb der Immobilie sind steuerlich abzugsfähige<br />
Abschreibungen nach britischem Steuerrecht zunächst<br />
nicht zu erwarten. Allenfalls für den Fall einer späteren<br />
Gebäuderenovierung könnte für in diesem Rahmen ange-<br />
schaffte Einbauten ein Abschreibungsvolumen in Höhe von<br />
10 % bis 20 % jährlich entstehen.<br />
Zinszahlungen im Rahmen der Zwischenfinanzierung des<br />
Immobilienerwerbes vor Eintreten der Investoren sind in<br />
Großbritannien grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Da die<br />
Finanzierung hier über zwei Gesellschafter der <strong>KGAL</strong> erfolgt,<br />
welche vor Platzierung mittelbar 100 % an der Fondsgesellschaft<br />
hält und die Finanzierung zudem durch die Platzierungsgarantie<br />
der <strong>KGAL</strong> ermöglicht wurde, sind allerdings<br />
die britischen Regelungen zu Verrechnungspreisen zu<br />
beachten, welche eine marktübliche Verzinsung fordern.<br />
Vor diesem Hintergrund ist nicht völlig auszuschließen, dass<br />
die britischen Steuerbehören einen Teil der Zinsen als nichtabzugsfähig<br />
behandeln. Die Zwischenfinanzierung besteht<br />
aber nur für einen sehr beschränkten Zeitraum vor Beitritt<br />
aller Investoren. Während der Laufzeit des Fonds wird<br />
voraussichtlich kein Zinsaufwand entstehen.<br />
Bei Fremdfinanzierung der Beteiligung durch den Investor<br />
ist zu erwarten, dass Zinsen zum Erwerb der Beteiligung in<br />
Großbritannien nicht abzugsfähig sind.<br />
Sonstige laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit<br />
der Immobilienverwaltung (Property Management), aber<br />
auch der Fondsverwaltung (laufende Verwaltung, Jahres -<br />
abschlusserstellung, laufende steuerliche Beratung) sind<br />
voraussichtlich in Großbritannien steuerlich abzugsfähig.<br />
Anschaffungsnebenkosten wie Maklergebühr, britische<br />
Grund erwerbsteuer (Stamp Duty Land Tax) und Beratungskosten<br />
sind steuerlich der Anschaffung der Immobilie zuzurechnen.<br />
Nachdem die Veräußerung der Immobilie in Großbritannien<br />
nicht der Besteuerung unterworfen wird, ist dieser<br />
Aufwand in Großbritannien steuerlich nicht abzugsfähig.<br />
Dasselbe gilt für den Aufwand im Zusammenhang mit der<br />
Fondskonzeption, der Eigenkapitalvermittlung und dem Vertrieb<br />
der Fondsanteile, sowie der Platzierungsgarantie.<br />
115
Sollten Verluste erzielt werden, sind diese unbeschränkt<br />
vortragsfähig und mit künftigen Gewinnen aus Vermietung<br />
verrechenbar. Es gibt keinen Verlustrücktrag.<br />
Persönliche Steuerberaterkosten des Investors können in<br />
Großbritannien nicht gewinnmindernd berücksichtigt werden.<br />
Quellensteuer auf Vermietungseinkünfte in Großbritannien<br />
Einkünfte einer nicht in Großbritannien ansässigen Person<br />
aus einer in Großbritannien belegenen Immobilie unterliegen<br />
nach nationalem britischen Recht einer Quellensteuer<br />
von 20 % nach dem Non-Resident Landlord’s Scheme. Die<br />
britischen Steuerbehörden können auf Antrag von der Verpflichtung<br />
zum Einbehalt der Quellensteuer auf Vermietungseinkünfte<br />
befreien. Diese Befreiung muss grundsätzlich<br />
von jedem Investor gesondert beantragt und mit der<br />
Versicherung verbunden werden, dass<br />
seine steuerlichen Angelegenheiten in Großbritannien auf<br />
dem Laufenden gehalten werden,<br />
er noch nie Steuerschulden in Großbritannien hatte,<br />
er nicht erwartet, dass Steuerschulden im Jahr der Antragstellung<br />
anfallen werden,<br />
er die britischen Steuerbehörden schriftlich informieren<br />
wird, sollten wider Erwarten doch im Jahr der Antragstellung<br />
Steuerschulden in Großbritannien anfallen<br />
er allen steuerlichen Verpflichtungen in Großbritannien<br />
nachkommen wird und dass<br />
er die britischen Steuerbehörden im Falle eines Umzuges<br />
nach Großbritannien informieren wird.<br />
Die Fondsgesellschaft wird versuchen, mit den britischen<br />
Steuerbehörden ein Verfahren zur Verwaltungsvereinfachung<br />
zu vereinbaren, um die Befreiungen im Sammelverfahren zu<br />
beantragen. Im Erfolgsfalle wird der geschäftsführende<br />
Kommanditist das jährliche Sammelverfahren im Namen<br />
der Fondsgesellschaft durchführen. In diesem Rahmen werden<br />
den britischen Steuerbehörden Name, Anschrift, Status<br />
116 I Die steuerlichen Grundlagen<br />
als natürliche oder juristische Person, Ansässigkeitsstaat<br />
und Höhe der Beteiligung übermittelt. Zudem muss den<br />
Steuerbehörden mitgeteilt werden, ob der Investor über<br />
weitere Einkünfte aus britischen Quellen verfügt. Jeder<br />
Investor muss den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
gesondert bevollmächtigen, das Sammelverfahren durch -<br />
zuführen. Da das Fehlen der Bevollmächtigung eines einzigen<br />
Investors das Sammelverfahren insgesamt unzulässig<br />
machen könnte, ist die entsprechende Bevollmächtigung<br />
Bedingung für den Beitritt des Investors und eine entsprechende<br />
Vollmacht in den Zeichnungsunterlagen enthalten.<br />
Kommt ein Investor nach Bevollmächtigung zum Sammelverfahren<br />
seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nach,<br />
wird der geschäftsführende Kommanditist veranlassen,<br />
dass die Fondsgesellschaft künftig 20 % Quellensteuer auf<br />
Ausschüttungen / Entnahmen des betreffenden Investors<br />
einbehält und diese an die britischen Steuerbehörden<br />
abführt.<br />
Eventuell anfallende Quellensteuer nach dem Non-Resident<br />
Landlord’s Scheme wird bei der Einkommensbesteuerung<br />
des Investors in Großbritannien angerechnet.<br />
Einkommensbesteuerung der Investoren in Großbritannien<br />
Zur Einkommensbesteuerung in Großbritannien werden alle<br />
in Großbritannien steuerpflichtigen Einkommen des Investors<br />
herangezogen.<br />
Die Steuersätze für die Vermietungseinkünfte betragen in<br />
Großbritannien grundsätzlich 20 % oder 40 %, je nach Einkommen.<br />
Investoren, die Staatsbürger Deutschlands, der<br />
restlichen EU oder der EWR-Staaten (Island, Lichtenstein<br />
und Norwegen) sind, können einen altersabhängigen persönlichen<br />
Freibetrag in Anspruch nehmen. Die ersten<br />
GBP 37.400 über dem Freibetrag werden mit 20 %, darüber<br />
liegende Erträge mit 40 % besteuert. Ab dem Steuerjahr<br />
2010 / 2011 wurde für Einkommen über GBP 150.000 eine
Steuerrate von 50 % angekündigt. Sofern der Investor keine<br />
anderen in Großbritannien steuerpflichtigen Einkünfte hat,<br />
wird diese Einkommenschwelle erst bei einer Beteiligung<br />
von voraussichtlich ca. GBP 2,3 Mio. überschritten.<br />
Für das Steuerjahr ab 06.04.2009 sind folgende Freibeträge<br />
anzuwenden:<br />
Alter des Investors Freibetrag Kürzung Freibetrag<br />
bis 64 Jahre GBP 6.475 Keine Kürzung<br />
65 bis 74 Jahre GBP 9.490 Kürzung um 50 % der<br />
GBP 22.900 übersteigenden<br />
Einkünfte, jedoch<br />
nicht weniger als GBP 6.475<br />
ab 75 Jahre GBP 9.640 Kürzung um 50 % der<br />
GBP 22.900 übersteigenden<br />
Einkünfte, jedoch<br />
nicht weniger als GBP 6.475<br />
Berechnungsbeispiele:<br />
Ein 65jähriger unverheirateter Investor erzielt im Steuerjahr ab<br />
06.04.2009 in Großbritannien Einkünfte in Höhe von GBP<br />
25.000. Sein Freibetrag beträgt GBP 8.440 (GBP 9.490 – 50 %<br />
(GBP 25.000 – GBP 22.900)). Der den Freibetrag übersteigende<br />
Betrag von GBP 16.560 (GBP 25.000 – GBP 8.440) ist mit 20 %<br />
zu versteuern, was zu einer Steuerlast von GBP 3.312 führt.<br />
Ein 76jähriger unverheirateter Investor erzielt im Steuerjahr<br />
ab 06.04.2009 in Großbritannien Einkünfte in Höhe von GBP<br />
45.000. Sein Freibetrag beträgt GBP 6.475 (GBP 9.640 – 50 %<br />
(GBP 45.000 – GBP 22.900), jedoch nicht weniger als GBP<br />
6.475). Die ersten den Freibetrag übersteigenden Einkünfte<br />
von GBP 37.400 sind mit 20 % zu besteuern, der übersteigende<br />
Betrag von GBP 1.125 ist mit 40 % zu besteuern, was<br />
zu einer Steuerlast von GBP 7.930 (20 % von GBP 37.400<br />
+ 40 % von GBP 1.125) führt.<br />
Verheiratete Investoren können unter Umständen zusätzliche<br />
Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Allerdings gibt<br />
es in Großbritannien keinen Splittingtarif, wie etwa im deutschen<br />
Steuerrecht.<br />
Sollte ab dem Steuerjahr 2010 / 2011 das angepasste<br />
Nettoeinkommen, eine Berechnungsgröße, welche für die<br />
meisten Investoren dem steuerpflichtigen Einkommen in<br />
Großbritannien entsprechen dürfte, über GBP 100.000<br />
liegen, werden unabhängig von einer Altersgrenze 50 % des<br />
GBP 100.000 übersteigenden Betrages vom Freibetrag<br />
gekürzt.<br />
Besteuerungsverfahren in Großbritannien<br />
Die Fondsgesellschaft wird jährlich Steuererklärungen in<br />
Großbritannien abgeben, welche neben der Ermittlung der<br />
Summe der Besteuerungsgrundlagen in Großbritannien<br />
auch die Zuweisung der Besteuerungsgrundlagen an die<br />
einzelnen Investoren umfasst.<br />
Sofern die Besteuerungsgrundlagen des Investors aus der<br />
Fondsgesellschaft zusammen mit allen sonstigen Einkünften<br />
aus Quellen in Großbritannien die Freibetragsgrenze<br />
nicht übersteigt, werden die britischen Steuerbehörden<br />
voraussichtlich keine gesonderte Einkommensteuererklärung<br />
des Investors anfordern.<br />
Sollte jedoch der Investor zur Abgabe einer Einkommen -<br />
steuererklärung in Großbritannien verpflichtet werden, hat<br />
die <strong>KGAL</strong> mit der auf Immobilien spezialisierten Beratungsgesellschaft<br />
WSM Partners LLP (im Folgenden „WSM“) einen<br />
Rahmenvertrag abgeschlossen. Unter Berufung auf diesen<br />
Rahmenvertrag kann der Investor WSM mit der Erstellung<br />
seiner persönlichen Steuererklärung in Großbritannien<br />
beauftragen. Der Rahmenvertrag sieht hierfür eine Grundgebühr<br />
von derzeit GBP 125 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
vor, sofern der Investor in Großbritannien nur Einkünfte<br />
aus der Fondsgesellschaft bezieht. Für jede weitere<br />
Einkunftsquelle in Großbritannien erhöht sich die Gebühr<br />
um derzeit GBP 35 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />
Einkommensteuererklärung in Großbritannien ist grundsätzlich<br />
bis zum 31. Januar des Folgejahres einzureichen.<br />
117
Deutschland – nationales Steuerrecht<br />
Die Fondsgesellschaft ist nicht originär gewerblich tätig, da<br />
sie ausschließlich Einkünfte aus der Vermietungstätigkeit<br />
und Zinseinkünfte erzielen wird. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist ist rechtsgeschäftlich zur Vertretung der<br />
Fondsgesellschaft bevollmächtigt. Damit ist die Beteiligungsgesellschaft<br />
als Komplementärin der Fondsgesellschaft<br />
nicht allein zur Geschäftsführung befugt. Die Voraussetzungen<br />
der gewerblichen Prägung des § 15 Absatz 3 Satz<br />
2 EStG liegen daher nach herrschender Meinung nicht vor.<br />
Die Investoren erzielen aus der Fondsgesellschaft Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen.<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland<br />
Die nach dem DBA in Großbritannien zu versteuernden Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich<br />
in Deutschland von der Besteuerung freizustellen.<br />
Nach § 50 d Absatz 9 EStG wird eine Freistellung nach einem<br />
DBA in Deutschland nicht gewährt, wenn der andere Staat<br />
die Einkünfte von seiner Besteuerung ausnimmt. Wenn der<br />
Investor aufgrund der Freibeträge in Großbritannien tatsächlich<br />
keine Einkommensteuer in Großbritannien bezahlt,<br />
ist dies kein Ausnehmen von der Besteuerung im Sinne der<br />
oben genannten Regelung und gefährdet die Freistellung<br />
damit nicht.<br />
Für Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien<br />
im EU-Ausland findet der Progressionsvorbehalt<br />
nach § 32 b Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 EStG keine Anwendung.<br />
Einkünfte aus Veräußerung der Immobilie in Deutschland<br />
Nach dem DBA wird ein Gewinn aus der Veräußerung der<br />
Immobilie nur dann von der Besteuerung in Deutschland<br />
freigestellt, wenn Großbritannien auch tatsächlich eine<br />
Besteuerung nach nationalem Recht vorsieht. Dies ist vorliegend<br />
nicht der Fall mit der Folge, dass die Veräußerung der<br />
Immobilie nach deutschem Steuerrecht zu beurteilen ist.<br />
118 I Die steuerlichen Grundlagen<br />
Da die Fondsgesellschaft nicht gewerblich geprägt ist und<br />
die Beteiligung dem Privatvermögen des Investors zuzuordnen<br />
ist, richtet sich die Besteuerung des Veräußerungs -<br />
gewinns nach den Vorschriften für private Veräußerungsgeschäfte<br />
gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 EStG. Demnach entfällt<br />
eine Besteuerung, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung<br />
und Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt. Beträgt<br />
der Zeitraum weniger als zehn Jahre oder werden in<br />
den letzten zehn Jahren vor Veräußerung der Immobilie<br />
Gebäude, selbständige Gebäudeteile oder Außenanlagen<br />
errichtet, sind diese mit dem regulären Einkommensteuersatz<br />
zu versteuern.<br />
Mögliche Verluste aus einer Veräußerung nach zehn Jahren<br />
können steuerlich nicht berücksichtigt werden. Verluste<br />
innerhalb eines Zehnjahreszeitraums sind nur mit künftigen<br />
Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar.<br />
Auch wenn nach dem Fondskonzept geplant ist, dass die<br />
Fondsgesellschaft die Immobilie länger als zehn Jahre hält,<br />
kann im Einzelfall ein Veräußerungsgewinn der Immobilie in<br />
Deutschland steuerpflichtig sein, da nicht ausgeschlossen<br />
werden kann, dass wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
eine vorzeitige Veräußerung oder eine Entwicklung der<br />
Immobilie angemessen erscheinen lassen. Des Weiteren ist<br />
ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nicht auszuschließen,<br />
wenn der Investor seine Beteiligung vorzeitig überträgt.<br />
Gewerblicher Grundstückshandel in Deutschland<br />
Ein gewerblicher Grundstückshandel wird in Abgrenzung<br />
zur privaten Vermögensverwaltung regelmäßig dann angenommen,<br />
wenn mehr als drei Objekte veräußert werden<br />
und zwischen Erwerb und Veräußerung ein Zeitraum von<br />
weniger als fünf Jahren liegt.<br />
Da die Fondsgesellschaft eine steuerlich transparente Personengesellschaft<br />
darstellt, ist nicht auszuschließen, dass
dem Investor im Falle einer Veräußerung der Immobilie oder<br />
des Fondsanteils ein Zählobjekt im Sinne des gewerblichen<br />
Grundstückshandels zugerechnet wird, wenn der Investor<br />
an der Fondsgesellschaft zu mindestens 10 % beteiligt ist<br />
oder bei einer niedrigeren Beteiligung der anteilige Verkehrswert<br />
des Grundstücks oder der Wert der Beteiligung<br />
mehr als EUR 250.000 beträgt. In diesem Fall könnte beim<br />
Investor durch das zusätzliche Zählobjekt die Veräußerung<br />
von drei Grundstücken aus dem Privatvermögen innerhalb<br />
eines Zeitraumes von fünf Jahren als gewerblicher Grundstückhandel<br />
umqualifiziert werden mit der Folge, dass die<br />
daraus resultierenden Gewinne des Investors steuerpflichtig<br />
werden. Die mögliche Einbeziehung als Zählobjekt im Rahmen<br />
der Drei-Objekt-Grenze gilt auch für im Ausland belegene<br />
Immobilien. Sofern der Investor den Verkauf von eigenen<br />
Grundstücken plant, sollte er sich dringend an seinen<br />
Steuerberater wenden.<br />
Zinseinkünfte in Deutschland<br />
Zinseinkünfte unterliegen grundsätzlich unabhängig vom<br />
Ort der Geldanlage der Besteuerung in Deutschland. Sie<br />
werden im Rahmen der einheitlichen und gesonderten<br />
Gewinnfeststellung auf Ebene der Fondsgesellschaft festgestellt<br />
und dem Wohnsitzfinanzamt des Investors mitgeteilt.<br />
Inwieweit der Investor auf diese Zinseinkünfte den Sparer-<br />
Pauschbetrag anwenden kann, hängt von seiner persön -<br />
lichen Situation ab. Einkünfte aus Kapitalvermögen im<br />
Privatbereich werden mit einem einheitlichen Abgeltungsteuersatz<br />
von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 %<br />
und gegebenenfalls der Kirchensteuer besteuert. Der Abzug<br />
von Werbungskosten ist ausgeschlossen. Sofern der persönliche<br />
Einkommensteuersatz des Investors unter 25 % liegt,<br />
kann er die Veranlagung seiner sämtlichen Kapitaleinkünfte<br />
und die Besteuerung mit seinem persönlichen Steuersatz<br />
wählen. Der Abzug von Werbungskosten ist auch dann ausgeschlossen.<br />
Bei Zinsanlagen in Deutschland werden diese bereits vom<br />
kontoführenden Bankinstitut mit der Abgeltungsteuer<br />
belastet. Sofern Zinsen im Ausland vergütet werden, behält<br />
die ausländische Bank keine deutsche Abgeltungsteuer ein.<br />
Diese Zinsen müssen dann im Wege der Einkommensteuerveranlagung<br />
des Investors in Deutschland erklärt werden.<br />
Auch hier gilt der besondere Steuersatz von 25 % nebst Solidaritätszuschlag<br />
und gegebenenfalls Kirchensteuer.<br />
Besteuerungsverfahren in Deutschland<br />
Das Wirtschaftsjahr der Fondsgesellschaft entspricht dem<br />
Kalenderjahr. Die Fondsgesellschaft wird für jedes Wirtschaftsjahr<br />
im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten<br />
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 179 AO) ihre<br />
Einkünfte ermitteln und den Investoren die Besteuerungsgrundlagen<br />
zuteilen. Sonderwerbungskosten des Investors<br />
sind grundsätzlich bei der Feststellungserklärung zu berücksichtigen.<br />
Aus diesem Grunde müssen Investoren ihre<br />
Sonderwerbungskosten eines Wirtschaftsjahres der Fondsgesellschaft<br />
bis spätestens 28. Februar des Folgejahres mitteilen.<br />
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die<br />
Sonderwerbungskosten voraussichtlich keine steuerliche<br />
Berücksichtigung finden können, da die Einkünfte aus der<br />
Vermietung in Deutschland freigestellt sind und bei Zinseinkünfte<br />
kein Werbungskostenabzug möglich ist.<br />
Gewerbesteuer in Deutschland<br />
Die Fondsgesellschaft ist weder gewerblich tätig, da sie nur<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zins -<br />
erträge erzielt, noch gewerblich geprägt, da mit dem<br />
geschäftsführenden Kommanditisten ein Kommanditist<br />
zur Geschäftsführung befugt ist. Die Fondsgesellschaft ist<br />
daher in Deutschland nicht gewerbesteuerpflichtig. Eine<br />
der deutschen Gewerbesteuer vergleichbare Steuer gibt es<br />
in Großbritannien nicht.<br />
119
Grunderwerbsteuer /<br />
Stamp Duty Land Tax<br />
Die Immobilie unterliegt nicht der deutschen Grunderwerbsteuer,<br />
da sie nicht im Inland belegen ist (§ 1 Absatz 1<br />
GrEStG).<br />
In Großbritannien gibt es die Stamp Duty Land Tax (im Folgenden<br />
„SDLT“), eine Verkehrssteuer, die in Grundzügen der<br />
deutschen Grunderwerbsteuer entspricht und die bei Übertragungen<br />
von Immobilien anfällt.<br />
Grundsätzlich unterliegen alle Übertragungen von Immobilien<br />
der SDLT. Dabei wird eine Steuer in Abhängigkeit vom<br />
Kaufpreis der Immobilie in folgender Höhe fällig:<br />
Kaufpreis Steuersatz SDLT<br />
in % des Kaufpreises<br />
bis GBP 150.000 0,00 %<br />
GBP 150.001 bis GBP 250.000 1 ,00 %<br />
GBP 250.001 bis GBP 500.000 3 ,00 %<br />
über GBP 500.000 4 ,00 %<br />
Die SDLT trägt in der Regel der Erwerber. So wird auch die<br />
Fondsgesellschaft bei Erwerb der Immobilie SDLT von 4 %<br />
auf den Kaufpreis zahlen. Die Bemessungsgrundlage bildet<br />
der Kaufpreis abzüglich der im Kaufvertrag ausgewiesenen<br />
Einbehalte für die mietfreie Zeit bzw. für Vorsteuerberichtigungen<br />
und Mängelbeseitigungen. Die SDLT gilt als<br />
Anschaffungs nebenkosten der Immobilie, die voraussichtlich<br />
mangels Besteuerung der Veräußerungs gewinne (siehe<br />
dazu Seite 115) ertragsteuerlich nicht geltend gemacht werden<br />
können.<br />
Die Fondsgesellschaft geht davon aus, dass die SDLT bei<br />
einem eventuellen Verkauf der Immobilie der Erwerber<br />
zahlen wird.<br />
120 I Die steuerlichen Grundlagen<br />
Der SDLT unterliegen nicht nur Veräußerungen der Immobilie<br />
unmittelbar, sondern auch mittelbare Übertragungen,<br />
wie z. B. Übertragungen der Anteile an der Fondsgesellschaft.<br />
Aufgrund der hohen Freigrenze von GBP 150.000 ist jedoch<br />
davon auszugehen, dass die meisten Übertragungen von<br />
Fondsanteilen keine SDLT auslösen. Übertragungen im<br />
Wert von mehr als GBP 150.000 müssen den britischen<br />
Finanzbehörden angezeigt werden. Es besteht die Verpflichtung<br />
eine entsprechende Steuererklärung abzugeben und<br />
die SDLT binnen 30 Tagen nach Übertragung zu entrichten.<br />
Übertragungen von Todes wegen und echte Schenkungen<br />
sind von der SDLT ausgenommen.<br />
Vor Beitritt des ersten Investors werden 100 % der Anteile<br />
an der Fondsgesellschaft vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />
gehalten. Würde der geschäftsführende Kommanditist<br />
bei Betritt der Investoren aus der Fondsgesellschaft<br />
ausscheiden oder Kapital aus der Fondsgesellschaft<br />
entnehmen, wäre darin eine steuerliche Übertragung der<br />
Anteile an den Investor zu sehen, was SDLT von 4 % auf<br />
den vollständigen Marktwert der Immobilie auslösen würde.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist wird daher bis zur<br />
Beendigung der Fondsgesellschaft in dieser verbleiben. Die<br />
Einlagen der Investoren werden überwiegend zur Ablösung<br />
der Zwischenfinanzierung verwendet.<br />
Bei einer wirtschaftlichen Betrachtung wird jedoch der<br />
Anteil des geschäftsführenden Kommanditisten durch den<br />
Beitritt der Investoren von momentan 100 % auf voraussichtlich<br />
unter 1 % abschmelzen. Dieses Abschmelzen könnte<br />
als Übertragung im Sinne der SDLT angesehen werden,<br />
wenn diese für den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
gegen Entgelt erfolgt. Der Erhalt von Ausschüttungen / Entnahmen<br />
aufgrund der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
ist dagegen ebenso unschädlich wie der Erhalt einer angemessenen<br />
Vergütung für die Geschäftsführungstätigkeit im<br />
Falle der Erzielung von Gewinnen durch die Fondsgesellschaft.<br />
Sollte jedoch der geschäftsführende Kommanditist
auch in einem Verlustjahr der Fondsgesellschaft eine Vergütung<br />
für seine Geschäftsführungstätigkeit erhalten, oder<br />
sollten die Gewinne der Fondsgesellschaft nicht zur Zahlung<br />
der Geschäftsführungsvergütung ausreichen, könnte dies<br />
als Vergütung für die wirtschaftliche Übertragung der Anteile<br />
an der Fondsgesellschaft angesehen werden und erneut<br />
SDLT auslösen. Aus diesem Grund verzichtet der geschäftsführende<br />
Kommanditist auf die Vergütung für seine<br />
Geschäftsführungstätigkeit, wenn die Fondsgesellschaft<br />
Verluste erwirtschaftet oder aufgrund der Kosten der<br />
Vergütung Verluste erzielen würde.<br />
Umsatzsteuer<br />
Umsatzsteuer in Großbritannien<br />
Die Fondsgesellschaft ist Unternehmer im Sinne des britischen<br />
Umsatzsteuerrechtes. Sie hat, soweit rechtlich möglich,<br />
von ihrer Optionsmöglichkeit zur Umsatzsteuerpflicht<br />
nach britischem Recht Gebrauch gemacht und stellt die<br />
Miete an den Hauptmieter Hyde grundsätzlich mit britischer<br />
Umsatzsteuer von zur Zeit 15 % in Rechnung. Die<br />
Mieterträge aus der Rückvermietung der Wohnungen sind<br />
nicht optionsfähig und werden daher ohne Umsatzsteuer in<br />
Rechnung gestellt.<br />
In der mietfreien Zeit werden nach britischem Ertragsteuerrecht<br />
fiktive Mieteinnahmen fingiert (siehe Seite 115). Diese<br />
Fiktion gilt nicht für Umsatzsteuerzwecke.<br />
Die Fondsgesellschaft ist in Großbritannien auch grundsätzlich<br />
zum Vorsteuerabzug berechtigt. Da die Mieterträge aus<br />
den Wohnungen nur einen sehr geringen Anteil an den<br />
Gesamtmieterträgen haben, geht die Fondsgesellschaft<br />
nach Prüfung durch den britischen Steuerberater davon aus,<br />
dass sie britische Vorsteuer in voller Höhe geltend machen<br />
kann. Der auf die Wohnungen entfallende Anteil dürfte<br />
unter der Nichtaufgriffsgrenze des britischen Umsatzsteuerrechtes<br />
liegen.<br />
Umsatzsteuer wird beim Erwerb der Immobilie aufgrund<br />
des „principle of going concern“ (vergleichbar mit den<br />
Vorschriften zum Unternehmenskauf in Deutschland)<br />
voraussichtlich nicht anfallen. Nach den Vorschriften des<br />
Unternehmenskaufes wird die Fondsgesellschaft jedoch<br />
die Umsatzsteuerposition des Veräußerers übernehmen.<br />
Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch nach britischem<br />
Umsatzsteuerrecht eine Regelung, wonach bei Änderung<br />
der tatsächlichen Verwendung eines Grundstücks innerhalb<br />
von zehn Jahren nach Erwerb für jedes Jahr eine anteilige<br />
Berichtigung des Vorsteuerabzuges auf die Anschaffungsoder<br />
Herstellungskosten vorzunehmen ist. Der Veräußerer<br />
hat bei Herstellung der Immobilie auch anteilig auf die<br />
Wohnungen entfallende Vorsteuer geltend gemacht. Die<br />
jetzt vertraglich fixierte langfristige Rückvermietung der<br />
Wohnungen an den Veräußerer erlaubt jedoch keinen Vorsteuerabzug<br />
auf den Wohnungsteil der Immobilie. Insofern<br />
ist die zuviel geltend gemachte Vorsteuer zeitanteilig<br />
zurückzuzahlen.<br />
Es gilt zu klären, ob und in welcher Höhe Vorsteuerkorrek -<br />
turen vorzunehmen sind. Die Fondsgesellschaft hat deshalb<br />
bei der Kaufpreiszahlung eine Minderung von GBP 50.000<br />
vereinbart. Sofern die britischen Finanzbehörden keine<br />
Vorsteuerkorrektur oder eine Vorsteuerkorrektur von unter<br />
GBP 50.000 vornehmen, wird die Fondsgesellschaft den<br />
überschießenden Betrag dem Veräußerer erstatten. Beträgt<br />
der mit den britischen Finanzbehörden abgestimmte Vorsteuerkorrekturbetrag<br />
mehr als GBP 50.000 wird der Veräußerer<br />
der Fondsgesellschaft den übersteigenden Betrag<br />
erstatten.<br />
Umsatzsteuer in Deutschland<br />
Die Fondsgesellschaft ist auch Unternehmer im Sinne des<br />
deutschen Umsatzsteuerrechtes. Die von ihr erbrachten Vermietungsleistungen<br />
sind in Deutschland nicht steuerbar. Für<br />
den Fall von Vermietungsleistungen im Ausland gewährt<br />
121
Abschnitt 205 Absatz 1 Satz 3 ff. Umsatzsteuerrichtlinien<br />
den Vorsteuerabzug, wenn die Fondsgesellschaft im Falle<br />
einer Belegenheit der Immobilie in Deutschland zur Umsatzsteuerpflicht<br />
hätte optieren können. Aufgrund dieser Regel<br />
dürfte die Fondsgesellschaft in Deutschland zu dem Prozentsatz<br />
vorsteuerabzugsberechtigt sein, zu dem die Immobilie<br />
nach deutschem Recht umsatzsteuerpflichtig genutzt wird.<br />
Zu dem Anteil, zu dem der Mieter Hyde die Immobilie selbst<br />
nutzt oder an die Interessensvertretung für Reisebüros<br />
(ABTA Limited) untervermietet, ist der Vorsteuerabzug der<br />
Fondsgesellschaft in Deutschland ausgeschlossen, da der<br />
Leistungsempfänger keine nach deutschem Recht umsatzsteuerpflichtigen<br />
Leistungen erbringt. Der auf die Wohnungen<br />
entfallende Anteil der Vorsteuer kann ebenfalls nicht<br />
geltend gemacht werden, da bei Vermietung von Wohnraum<br />
nicht zur Umsatzsteuer optiert werden kann. Soweit<br />
Vorsteuer diesen beiden Bereichen der Immobilie direkt zuzuordnen<br />
ist, ist ein Abzug gänzlich ausgeschlossen. Soweit<br />
Vorsteuer den Bereichen der Immobilie nicht direkt zuordenbar<br />
ist, ist der Abzug ausgeschlossen, soweit er anteilig<br />
auf die beiden Bereiche der Immobilie entfällt. In der Regel<br />
erfolgt die Aufteilung der nicht direkt zuordenbaren Kosten<br />
in Deutschland nach dem Flächenschlüssel. Dieser wurde in<br />
der Kalkulation aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht<br />
auch verwendet. Die Fondsgesellschaft wird versuchen, mit<br />
der Finanzverwaltung einen Aufteilungsschlüssel für Vorsteuer<br />
auf nicht direkt zuordenbare Aufwendungen zu vereinbaren,<br />
der die sehr geringe wirtschaftliche Bedeutung<br />
der Wohnungen für das Gesamtobjekt berücksichtigt.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland<br />
Überträgt ein Investor seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
durch Erbschaft oder durch Schenkung, so unterliegt<br />
122 I Die steuerlichen Grundlagen<br />
dieser Vorgang der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Höhe<br />
und Entstehen der Steuer ist von einer Reihe individueller<br />
Faktoren des Erblassers / Schenkers bzw. des Erben /<br />
Beschenkten abhängig. Erbschafts- und schenkungssteuer -<br />
liche Wirkungen wurden im Rahmen der Prognoserechnung<br />
nicht berücksichtigt; sie können die Ergebnisse der Beteiligung<br />
beeinflussen.<br />
Wegen der steuerlichen Konsequenzen einer Schenkung<br />
wird jedem Investor empfohlen, diese mit einem Vertreter<br />
der rechts- und steuerberatenden Berufe zu erörtern.<br />
Besteuerungsrecht<br />
Die Bundesrepublik Deutschland und das Vereinigte Königreich<br />
Großbritannien und Nordirland haben kein Abkommen<br />
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem<br />
Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer getroffen. Da<br />
der Investor voraussetzungsgemäß seinen Wohnsitz im<br />
Inland hat, ist er mit seinem weltweiten Vermögen in<br />
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Ausländische<br />
Steuern, die der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
entsprechen, können nach den nachstehend erläuterten<br />
Grundsätzen auf die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
angerechnet werden.<br />
Besteuerungsgrundlage<br />
Nach aktuellem Recht ist bei der Ermittlung der steuer -<br />
lichen Bemessungsgrundlage nach Art der Beteiligung des<br />
Investors an der Fondsgesellschaft zu unterscheiden:<br />
Kommanditist<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird, soweit der<br />
übertragende Investor als Kommanditist beteiligt ist, gemäß<br />
§ 12 Absatz 7 ErbStG in Verbindung mit § 31 BewG als<br />
ausländisches Grundvermögen mit dem gemeinen Wert<br />
bewertet.
Treugeber<br />
Hält der Investor seine Beteiligung als Treugeber, findet der<br />
koordinierte Ländererlass vom 27.06.2005 betreffend die<br />
Übertragung treuhänderisch gehaltener Kommanditbeteiligungen<br />
(Der Betrieb 2005, Seite 1493) Anwendung. Für<br />
Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird in diesem<br />
Fall die Beteiligung des Investors an der Fondsgesellschaft<br />
als so genannter Sachleistungsanspruch mit dem gemeinen<br />
Wert angesetzt. Obwohl damit sowohl für den Kommanditisten<br />
als auch für den Treugeber der gemeine Wert anzusetzen<br />
ist, können sich Bewertungsunterschiede und damit<br />
eine andere erbschaft- und schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage<br />
ergeben.<br />
Welche der beiden Beteiligungsformen zur geringeren erbschaft-<br />
und schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage<br />
führt, hängt von den Umständen zum Zeitpunkt des Erbfalls<br />
bzw. der Schenkung ab und kann damit zum heutigen Zeitpunkt<br />
nicht vorhergesagt werden.<br />
Die Besteuerung erfolgt nach Abzug der persönlichen Freibeträge<br />
je nach Steuerklasse zu Steuersätzen von 7 % (Steuerklasse<br />
I bei Erwerben von bis zu EUR 75.000) bis zu 50 %<br />
(Steuerklassen II und III bei Erwerben ab EUR 6 Mio.).<br />
Anrechnung ausländischer Steuer in Deutschland<br />
Bei einem inländischen Investor kann die in Großbritannien<br />
anfallende, keinem Kürzungsanspruch unterliegende Erbschaft-<br />
und Schenkungsteuer bei Vorliegen der weiteren<br />
Voraussetzungen des § 21 ErbStG auf Antrag auf die deutsche<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer angerechnet werden,<br />
soweit sie auf einen Vermögensgegenstand in Großbritannien<br />
entfällt, der auch in Deutschland der Besteuerung unterliegt.<br />
Dies ist bei einer Beteiligung als Kommanditist<br />
in der Regel der Fall, da sowohl in Deutschland als auch<br />
in Großbritannien der Anteil an der Immobilie besteuert<br />
werden sollte. Sollte die in Großbritannien anfallende Erb-<br />
schaft- und Schenkungsteuer die anteilige deutsche Erbschaft-<br />
und Schenkungsteuer auf die Immobilie übersteigen,<br />
wird der übersteigende Betrag jedoch nicht erstattet.<br />
Sofern der Investor als Treugeber beteiligt ist, stellt sich die<br />
deutsche Finanzverwaltung auf den Standpunkt, dass der<br />
deutschen Besteuerung nicht der Anteil an der Immobilie,<br />
sondern der Sachleistungsanspruch gegenüber dem Treuhänder<br />
unterliegt. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung<br />
ist daher in diesem Fall keine Anrechnung der<br />
britischen Erbschaft- und Schenkungsteuer zu gewähren, da<br />
der Besteuerung in Deutschland nur der in Deutschland belegene<br />
Sachleistungsanspruch unterliegt und damit kein<br />
Auslandsvermögen besteuert wird.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer in Großbritannien<br />
Werden Anteile an der Fondsgesellschaft verschenkt oder<br />
von Todes wegen übertragen, unterliegt dies grundsätzlich<br />
auch der britischen Erbschaftsteuer (Inheritance Tax) da die<br />
Immobilie als der der Fondsgesellschaft zugrundeliegende<br />
Vermögensgegenstand in Großbritannien belegen ist.<br />
Bei Übertragungen von Todes wegen beträgt der Erbschaftsteuersatz<br />
grundsätzlich 40 %. Dabei werden der Wert der<br />
Übertragung von Todes wegen und anteilig alle Schenkungen<br />
von Vermögensgegenständen in Großbritannien der<br />
letzten sieben Jahre zusammen gerechnet. Die Schenkungen<br />
der letzten sieben Jahre werden dabei gestaffelt nach<br />
Zeitablauf zu 20 % bis 100 % mit einem Steuersatz von 40 %<br />
berücksichtigt. Die Steuer wird erst erhoben, wenn der<br />
kumulierte Wert eine Freigrenze von zur Zeit GBP 325.000<br />
(für das Steuerjahr 2009 / 2010) übersteigt.<br />
Bei Übertragungen von Todes wegen besteht grundsätzlich<br />
die Verpflichtung, eine Erbschaftsteuererklärung in Großbritannien<br />
abzugeben. Bei Zuwiderhandlung könnte die Teilnahme<br />
des Investors am Sammelverfahren widerrufen wer-<br />
123
den. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Investor<br />
von Vereinfachungsregeln bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung<br />
in Großbritannien Gebrauch machen.<br />
Bei Schenkungen zwischen natürlichen Personen, die der<br />
Beschenkte auf Dauer erhält, fällt grundsätzlich keine<br />
Schenkungsteuer an, soweit der Schenker nach der Überlassung<br />
noch sieben Jahre lebt. Bei Schenkungen an juristische<br />
Personen und an selbständige Vermögensmassen (Trusts,<br />
Stiftungen) gelten abweichende Regelungen, die hier nicht<br />
näher erläutert werden sollen. Es wird empfohlen, bei solchen<br />
Fallgestaltungen stets einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />
Bei Schenkungen besteht eine Verpflichtung zur Einreichung<br />
einer britischen Steuererklärung wenn der Wert der<br />
Pubs am Südufer der Themse, wenige Schritte entfernt von 30 Park Street<br />
124 I Die steuerlichen Grundlagen<br />
Schenkung im Steuerjahr (6. April bis 5. April des Folgejahres)<br />
GBP 10.000 übersteigt und der kumulierte Wert aller<br />
Schenkungen in Großbritannien der letzten zehn Jahre GBP<br />
40.000 übersteigt.<br />
Bei Übertragung der Anteile an der Fondsgesellschaft ermittelt<br />
sich der Wert der Schenkung / Übertragung von Todes<br />
wegen nach dem anteiligen Wert der Immobilie in Großbritannien<br />
abzüglich eventueller Schulden im Zusammenhang<br />
mit der Immobilie.<br />
Bei dem überwiegenden Teil der Investoren wird bei Schenkungen<br />
und bei Übertragungen von Todes wegen aufgrund<br />
der Schenkung an natürliche Personen und /oder der hohen<br />
Freibeträge in Großbritannien voraussichtlich keine Erbschaft-<br />
und Schenkungsteuer anfallen.
Die Beteiligung<br />
Allgemeines zur Beteiligung<br />
Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um<br />
Kommanditbeteiligungen an der Fondsgesellschaft „Property<br />
Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG“. Der Investor kann sich<br />
als Treugeber über den Treuhandkommanditisten oder unmittelbar<br />
als Kommanditist beteiligen (siehe hierzu den folgenden<br />
Abschnitt „Handelsregistereintragung bei unmittelbarer<br />
Beteiligung als Kommanditist“).<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt grundsätzlich GBP 10.000<br />
zuzüglich 5 % Agio. Bei Zeichnung einer höheren Beteiligung<br />
als GBP 10.000 muss dieser Betrag stets auf volle GBP 1.000<br />
lauten („Erwerbspreis“). Im Falle einer Überzeichnung kann<br />
ein geringerer Betrag als der gezeichnete Betrag, gegebenenfalls<br />
auch ein unter der Mindestbeteiligung liegender Betrag<br />
zugeteilt werden. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit,<br />
Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />
Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage, d. h.<br />
die Summe der Kapitaleinlagen, die insgesamt eingeworben<br />
werden sollen, beträgt GBP 35,5 Mio. zuzüglich einer<br />
Zeichnungs reserve in Höhe von GBP 20.000. Ausgehend von<br />
der Mindestbeteiligung in Höhe von GBP 10.000 können<br />
somit maximal 3.552 Anteile an der Vermögensanlage angeboten<br />
werden. Das Beteiligungsangebot kommt zustande,<br />
wenn sich mindestens ein Investor mit einem Anteil in<br />
Höhe der Mindestbeteiligung von GBP 10.000 zuzüglich 5 %<br />
Agio beteiligt hat. Die <strong>KGAL</strong> garantiert die vollständige Platzierung<br />
und Einzahlung des Kommandit kapitals in Höhe<br />
von GBP 35,5 Mio. bis 24.09.2010 (siehe hierzu das Kapitel<br />
„Die rechtlichen Grundlagen“, Unterabschnitt „Einzahlungsund<br />
Platzierungs garantie“, Seite 111).<br />
Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage (Zeichnungsfrist)<br />
beginnt einen Werktag nach Ver öffentlichung des Verkaufsprospektes<br />
(Bekanntmachung in einem überregionalen<br />
Börsenpflichtblatt) und endet planmäßig am 29.09.2010.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist hat das Recht, die Plat-<br />
zierungsfrist zweimal um jeweils sechs Monate zu verlängern.<br />
Das öffentliche Angebot endet damit spätestens am<br />
29.09.2011.<br />
Eine Zeichnung ist grundsätzlich bis zur vollständigen Plat -<br />
zierung der angebotenen Vermögensanlage möglich. Dies<br />
kann in Abhängigkeit von der Nachfrage jederzeit innerhalb<br />
der im vorstehenden Absatz genannten Zeichnungsfrist der<br />
Fall sein. Auch eine vorzeitige Schließung der Zeichnung ist<br />
jederzeit möglich.<br />
Die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten<br />
sind im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ (ab Seite 94)<br />
dargestellt und ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
(ab Seite 144), dem Treuhandvertrag (ab Seite 158) und dem<br />
Zeichnungsschein.<br />
Handelsregistereintragung bei unmittelbarer<br />
Beteiligung als Kommanditist<br />
Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über den<br />
Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft. Er kann<br />
jedoch bereits im Zeichnungsschein festlegen, ob er weiterhin<br />
als Treugeber beteiligt sein will oder ob er seine Beteiligung<br />
in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung umwandeln<br />
und sich als Kommanditist in das Handelsregister<br />
eintragen lassen möchte.<br />
Sofern der Investor sich für eine unmittelbare Beteiligung<br />
als Kommanditist entscheidet, verpflichtet er sich, dem<br />
geschäftsführenden Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />
eine notariell beglaubigte Vollmacht zur handelsregister -<br />
lichen Eintragung zu erteilen. Ein Muster dieser Handelsregister-Vollmacht<br />
ist auf Seite 163 dieses Verkaufsprospektes<br />
exemplarisch abgedruckt. Das entsprechende Formblatt<br />
wird dem Investor von der Fondsgesellschaft zugesandt. Es<br />
ist vollständig ausgefüllt, unverändert und mit notariell<br />
beglaubigter Unterschrift im Original an die Fondsgesellschaft<br />
zurückzusenden. Die Kosten, die im Zusammenhang<br />
Die Beteiligung I 125
mit der notariellen Beglaubigung entstehen, trägt der Investor;<br />
sie richten sich nach der Höhe der Beteiligung und<br />
können deshalb nicht exakt beziffert werden.<br />
Die Anmeldung zum Handelsregister wird stets vom<br />
geschäftsführenden Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />
veranlasst. Die in das Handelsregister in GBP einzutragende<br />
Haftsumme entspricht 1 % der übernommenen Kapitalein -<br />
lage ohne Agio (siehe insgesamt zur Handelsregistereintragung<br />
und Beendigung des Treuhandvertrages § 7 Treuhandvertrag).<br />
Falls der Investor im Zeichnungsschein bzw. innerhalb einer<br />
Frist von 20 Tagen nach Mitteilung über die Erstellung der<br />
Zeichnungsbestätigung die unmittelbare Beteiligung wählt,<br />
werden die Kosten für die Handelsregister-Anmeldung und<br />
-Eintragung von der Fondsgesellschaft übernommen; sie<br />
sind insoweit im Investitionsplan enthalten. Bei einer späteren<br />
Umwandlung der Beteiligung in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung<br />
sind diese Kosten vom Investor selbst zu<br />
tragen.<br />
Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Alle Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen grundsätzlich in<br />
Pfund Sterling. Jeder Gesellschafter hat jedoch im Zeichnungsschein<br />
ein Wahlrecht, die Ausschüttungen / Entnahmen<br />
stattdessen in Euro zu erhalten. Darüber hinaus kann<br />
der Investor das Wahlrecht hinsichtlich der Währung durch<br />
schriftliche Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft jährlich<br />
neu ausüben. Der Umtausch von Pfund Sterling in Euro<br />
erfolgt zu demjenigen Wechselkurs, welcher von der Fondsgesellschaft<br />
zwei Bankarbeitstage vor der Ausschüttung /<br />
Entnahme erzielt wird. Sämtliche im Zusammenhang mit<br />
den Ausschüttungen / Entnahmen und einem etwaigen<br />
Umtausch entstehenden Kosten sind von dem jeweiligen<br />
Investor zu tragen und werden mit dem Ausschüttungs- /<br />
Entnahmebetrag verrechnet. Ausschüttungen / Entnahmen<br />
126 I Die Beteiligung<br />
können von der Fondsgesellschaft auch ohne vorherige<br />
schriftliche Ankündigung vorgenommen werden. Bei der<br />
Bestimmung des auszuschüttenden Betrages wird vom<br />
geschäftsführenden Kommanditisten eine angemessene<br />
Reserve für zukünftige Zahlungsverpflichtungen gebildet<br />
(siehe hierzu § 14 Ziffer 8 Gesellschaftsvertrag).<br />
Zahlstelle<br />
Alle Zahlungen aus der Beteiligung wie z. B. Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen erfolgen durch die Fondsgesellschaft<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG, Tölzer Str. 15,<br />
82031 Grünwald, die somit als Zahlstelle fungiert. Bei dieser<br />
Stelle wird auch der Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe<br />
bereitgehalten.<br />
Erforderliche Zeichnungsunterlagen<br />
Zur Zeichnung der Beteiligung sind die vollständig ausgefüllten<br />
Zeichnungsunterlagen im Original an die folgende<br />
Stelle zu senden, die die Zeichnungen entgegennimmt:<br />
KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (<strong>KGAL</strong>)<br />
Investor Services<br />
Stichwort: <strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 2<br />
Tölzer Straße 15<br />
82031 Grünwald<br />
Die Zeichnungsunterlagen setzen sich wie folgt zusammen:<br />
Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Zeichnungsschein<br />
(bestehend aus Teil A, B, C und D) mit Legitimationsnachweis,<br />
Widerrufsbelehrung sowie Bevollmächtigung<br />
zum Sammelantragsverfahren auf Quellensteuer-<br />
Befreiung,<br />
Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)<br />
oder des gültigen Reisepasses (Lichtbildseite) und<br />
Bei Legitimationsprüfung durch Postident-Verfahren, Zusendung<br />
des vom Investor unterschriebenen Postident-Formulars<br />
durch die Deutsche Post AG
Wenn eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist<br />
gewünscht ist, erhält der Investor durch die Fondsgesellschaft<br />
das vorausgefüllte Formular „Handelsregister-Vollmacht“.<br />
Dieses ist nach Unterschriftsbeglaubigung durch<br />
einen Notar an die Fondsgesellschaft zur Handelsregistereintragung<br />
zurückzusenden.<br />
Unvollständige sowie nicht vollständig oder falsch ausgefüllte<br />
Zeichnungsunterlagen werden in der Bearbeitung<br />
zurückgestellt. Unvollständigkeit besteht insbesondere<br />
auch dann, wenn der Investor seinen Mitwirkungspflichten<br />
nach dem Geldwäschegesetz (im Folgenden „GwG“) in der<br />
jeweils gültigen Fassung nicht nachkommt, das heißt, wenn<br />
der Legitimationsnachweis im Zeichnungsschein nicht vollständig<br />
ausgefüllt, die Kopie des Ausweises den Zeichnungsunterlagen<br />
nicht beigefügt, der Investor als Vertragspartner<br />
nicht persönlich zur Feststellung der Identität<br />
anwesend ist oder die Angabe zum wirtschaftlichen Berechtigten<br />
nicht durch Ankreuzen auf dem Zeichnungsschein<br />
bejaht wird. In diesen Fällen kann die Beteiligungserklärung<br />
des Investors vor Behebung des Hinderungsgrundes nicht<br />
angenommen werden. Die Fondsgesellschaft wird in diesem<br />
Fall den Vermittler / Berater bzw. den Investor informieren<br />
und die Möglichkeit zur Vervollständigung der Unterlagen<br />
geben. Mündliche oder telefonische Beitrittswünsche können<br />
nicht berücksichtigt werden.<br />
Annahme der Beteiligungserklärung<br />
Die Beteiligungserklärung des Investors ist am Tag der Erstellung<br />
der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten<br />
angenommen und der Treuhandvertrag kommt<br />
wirksam zustande. Die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />
ist ein interner Vorgang; die Zeichnungsbestätigung<br />
wird nicht versandt. Der Investor verzichtet insoweit auf den<br />
Zugang der Zeichnungsbestätigung. Der Investor erhält<br />
jedoch von der Fondsgesellschaft eine Mitteilung über die<br />
Erstellung der Zeichnungsbestätigung in Textform. Weder<br />
der Zugang der Zeichnungsbestätigung noch der Zugang der<br />
diesbezüglichen Mitteilung der Fondsgesellschaft ist für<br />
die Wirksamkeit des Treuhandvertrages erforderlich (siehe<br />
§ 1 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />
Der Treuhandkommanditist tritt der Fondsgesellschaft mit<br />
Wirkung zum letzten Kalendertag des jeweiligen Monats<br />
(Beitrittsmonat) im Auftrag der Investoren bei und das Treuhandverhältnis<br />
kommt wirksam zustande, wenn folgende<br />
(aufschiebende) Bedingungen gleichermaßen erfüllt sind:<br />
Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />
bei der KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (<strong>KGAL</strong>) und<br />
Annahme der Beteiligungserklärung durch Erstellung einer<br />
Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten<br />
bis spätestens zum 20. eines Kalendermonats sowie Eingang<br />
der Kapitaleinlage zuzüglich Agio bis spätestens zum<br />
letzten Bankarbeitstag (in München) des entsprechenden<br />
Monats auf dem Konto der Fondsgesellschaft. Erfolgt der<br />
Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />
nicht bis spätestens zum 20. eines Kalendermonats oder der<br />
Zahlungseingang bei der Fondsgesellschaft nicht bis zum<br />
letzten Bankarbeitstag des entsprechenden Monats, so<br />
erfolgt der Beitritt zum Ende des darauf folgenden Kalendermonats,<br />
sofern die drei oben genannten Voraussetzungen<br />
zu den entsprechenden Terminen des Folgemonats<br />
erfüllt sind (siehe § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag in Verbindung<br />
mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Kapitaleinzahlung<br />
Die Kapitaleinlage zuzüglich Agio in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage<br />
ist grundsätzlich in der Fondswährung Pfund Sterling<br />
(GBP) zu leisten. Die Investoren haben die Möglichkeit, ihre<br />
Kapitaleinlage zuzüglich Agio durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
von der Fondsgesellschaft einziehen<br />
zu lassen oder den Betrag selbst auf das Konto der Fondsgesellschaft<br />
zu überweisen. Der Einzahlungstermin (Fälligkeit<br />
der Kapitaleinlage) ergibt sich je nach Zeitpunkt der Zeichnung<br />
gemäß den Angaben im Zeichnungsschein.<br />
127
Einzugsermächtigungsverfahren<br />
Durch Angabe der Euro-Kontoverbindung in Abschnitt B. des<br />
Zeichnungsscheins nimmt der Investor am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
teil und ermächtigt die Fondsgesellschaft<br />
dadurch widerruflich die Kapitaleinlage zuzüglich des Agios<br />
bei Fälligkeit zu Lasten des in Abschnitt B des Zeichnungsscheins<br />
genannten Konto einzuziehen. Der Einzug kann nur<br />
in Euro von einem Euro-Kontokorrentkonto erfolgen. Der<br />
Investor verpflichtet sich beim Einzugsermächtigungs -<br />
verfahren, die Kapitaleinlage zuzüglich Agio im Euro-Gegenwert<br />
spätestens zwei Bankarbeitstage (in München) vor<br />
dem im Zeichnungsschein genannten Fälligkeitstermin für<br />
die Abbuchung auf seinem vorgenannten Konto bereitzustellen.<br />
Der Einzug des erforderlichen Betrages wird von der<br />
Fondsgesellschaft veranlasst. Der abgebuchte Euro-Betrag<br />
wird im Namen und für Rechnung des Investors zu dem<br />
zwei Bankarbeitstage vor dem Abbuchungstag aktuellen<br />
Wechselkurs von der Fondsgesellschaft in die Fondswährung<br />
GBP getauscht (siehe hierzu den Zeichnungsschein).<br />
Überweisung<br />
Bei Nichtteilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren verpflichtet<br />
sich der Investor, die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
in GBP so rechtzeitig zu überweisen, dass der Zahlungseingang<br />
der Überweisung spätestens zu dem im Zeichnungsschein<br />
genannten Fälligkeitstermin auf dem nachfolgend<br />
genannten Konto der Fondsgesellschaft festgestellt wird:<br />
Empfänger: Property Class <strong>England</strong> 2<br />
GmbH & Co. KG<br />
Bank: Bayerische Landesbank, München<br />
IBAN: DE68 7005 0000 0274 1788 02<br />
S.W.I.F.T.-Code: BYLADEMMXXX<br />
Verwendungszweck: Gesellschafter-Nr. und Prüfziffer<br />
(siehe hierzu Mitteilung über die<br />
Erstellung der Zeichnungsbestä -<br />
tigung), Name, Vorname<br />
128 I Die Beteiligung<br />
Die Überweisung in GBP ist per Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr<br />
vorzunehmen. Die hierfür beim Investor<br />
und der Fondsgesellschaft anfallenden Kosten sind vom Investor<br />
zu tragen. Im Zahlungsauftrag ist dazu im Feld 71 die<br />
Zahl „1“ (alle Gebühren zu Lasten Auftraggeber) einzutragen.<br />
Sonstige Hinweise zu Zahlungen<br />
Die Einhaltung des Einzahlungstermins sowie die vollständige<br />
Erbringung der Kapitaleinlage und des Agios sind von<br />
erheblicher Bedeutung. Eine ganz oder teilweise verspätete<br />
Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich Agio (auch bei Lastschriftwiderspruch<br />
durch den Investor) kann zur Zahlungsverpflichtung<br />
von Verzugszinsen sowie zur Verpflichtung<br />
zum Schadenersatz für den Investor führen. Zudem kommt<br />
das Treuhandverhältnis mit dem Treuhandkommanditisten<br />
vor vollständiger Erbringung der Kapitaleinlage und des<br />
Agios nicht wirksam zustande (aufschiebende Bedingung;<br />
siehe hierzu § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag sowie den<br />
Zeichnungsschein).<br />
Hinweise zum Investorenkreis<br />
Einen Anteil an der Fondsgesellschaft können grundsätzlich<br />
nur einzelne natürliche Personen (d. h. keine Ehepaare, keine<br />
BGB-Gesellschaften, keine sonstigen Gesellschaften oder<br />
Gemeinschaften) erwerben. Der Erwerb oder das Halten von<br />
Anteilen als Treuhänder für Dritte ist grundsätzlich nicht<br />
zulässig (siehe hierzu § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />
Ausgenommen von den vorgenannten Beschränkungen sind<br />
die <strong>KGAL</strong>, der Treuhandkommanditist, der Einzahlungs- und<br />
Platzierungsgarant bzw. von diesem zur Erfüllung der Einzahlungs-<br />
und Platzierungsgarantie benannte Dritte sowie<br />
die vom geschäftsführenden Kommanditisten im Fall des<br />
Ausscheidens eines Gesellschafters benannten Dritten.<br />
Gemäß geldwäscherechtlicher Vorschriften dürfen so<br />
genannte politisch exponierte Personen (siehe hierzu den<br />
Zeichnungsschein), deren unmittelbare Familienmitglieder<br />
und diesen bekanntermaßen nahe stehende Personen nur
ei verstärkter und kontinuierlicher Kontrolle der Geschäftsbeziehung<br />
sowie unter Einschaltung weiterer Sicherungsmaßnahmen<br />
zur Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte<br />
in den Investorenkreis aufgenommen werden. Der<br />
Investor ist verpflichtet, die für die Abklärung der Frage, ob<br />
es sich bei ihm um eine solche Person handelt, erforderlichen<br />
Informationen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen,<br />
die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben,<br />
unverzüglich anzuzeigen. Sollte die Erfüllung dieser Pflichten<br />
gefährdet sein, muss die Beteiligungserklärung des<br />
Investors im Einzelfall abgelehnt bzw. eine bereits bestehende<br />
Geschäftsbeziehung beendet werden.<br />
Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Es richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die<br />
Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU-Länder,<br />
Island, Liechtenstein und Norwegen) sind, in Deutschland<br />
unbeschränkt steuerpflichtig sind und ihren Wohnsitz<br />
oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Großbritannien haben.<br />
Körperschaften, Gesellschaften und sonstige Gemeinschaften<br />
sind von einer Beteiligung ebenso ausgeschlossen<br />
wie Vermögensmassen (z. B. Stiftungen, Trusts). Der Beitritt<br />
von natürlichen Personen, die Staatsbürger des Europäischen<br />
Wirtschaftsraumes, aber nicht in Deutschland wohnhaft<br />
sind, ist nur nach gesonderter Zustimmung der Managementgesellschaft<br />
möglich.<br />
Weitere Kosten im Zusammenhang<br />
mit Erwerb, Verwaltung und<br />
Veräußerung der Beteiligung<br />
Neben der Kapitaleinlage zuzüglich Agio sowie den Kosten<br />
für die Beglaubigung der gegebenenfalls zu erteilenden<br />
Vollmacht zur handelsregisterlichen Eintragung (siehe hierzu<br />
den Abschnitt „Handelsregistereintragung bei unmittelbarer<br />
Beteiligung als Kommanditist ab Seite 125) können<br />
folgende weitere Kosten im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb, der Verwaltung und einer etwaigen Veräußerung<br />
der Beteiligung entstehen:<br />
Abgaben- und Kostenbelastungen (z. B. Steuern, Gebühren,<br />
Beiträge) der Fondsgesellschaft, die vom Investor zu<br />
tragen sind (siehe hierzu § 11 Gesellschaftsvertrag und das<br />
Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 94)<br />
Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Veräußerung<br />
der Beteiligung, insbesondere die Kosten des Verwaltungsaufwandes<br />
in Höhe von bis zu EUR 2.000, die der<br />
Fondsgesellschaft von der Verwalterin in Rechnung<br />
gestellt werden (siehe hierzu im Folgenden „Übertragung<br />
und Belastung der Beteiligung“)<br />
Eventuell anfallende Bankgebühren im Zusammenhang<br />
mit der Einzahlung der Kapitaleinlage und des Agios, gegebenenfalls<br />
Kosten des Auslandszahlungsverkehrs<br />
Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Investors in<br />
Form nicht rechtzeitiger Einzahlung der Kapitaleinlage:<br />
Berechnung von Verzugszinsen sowie Schadenersatzansprüche<br />
der Fondsgesellschaft in Höhe von pauschal 15 %<br />
der Kapitaleinlage (siehe hierzu § 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Die Höhe dieser Kosten ist vom Einzelfall abhängig und<br />
kann daher nicht exakt beziffert werden.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen<br />
durch Handlungen, das Verhalten oder durch einen sonst in der<br />
Person oder Rechtspersönlichkeit /Rechtsform eines Investors<br />
liegenden Grund diesem zusätzliche Kosten entstehen, z. B.<br />
Kosten für persönliche Rechts- und Steuerberatung (Kosten im<br />
Zusammenhang mit der Steuererklärung, insbesondere in<br />
Großbritannien und Kosten bei einer Beauftragung der britischen<br />
Steuerberatungsgesellschaft zur Erstellung einer persönlichen<br />
Steuererklärung; siehe hierzu im Kapitel „Die steuer -<br />
lichen Grundlagen“ Seite 117), Kosten im Zusammenhang mit<br />
der Ausübung der Kontrollrechte des Investors (wie beispielsweise<br />
Reisekosten), Kosten für die Handelsregister- Anmeldung<br />
und -Eintragung bei einer späteren Umwandlung der Betei -<br />
ligung in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung. Diese<br />
zusätzlichen Kosten können vom Initiator nicht abschließend<br />
angegeben werden, da sie in der Sphäre des Investors liegen.<br />
129
Weitere Kosten sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />
einer etwaigen Veräußerung der Beteiligung nicht verbunden.<br />
Übertragung und Belastung<br />
der Beteiligung<br />
Eine vollständige oder teilweise Übertragung (z. B. durch<br />
Abtretung im Rahmen einer Schenkung oder Veräußerung),<br />
Belastung oder sonstige Verfügung über die Gesellschaftsanteile<br />
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schrift -<br />
lichen Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
der Fondsgesellschaft. Diese Zustimmung kann nur aus<br />
wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund liegt<br />
beispielsweise vor, wenn die Pflichten nach dem GwG in der<br />
jeweils gültigen Fassung nicht erfüllt werden, insbesondere<br />
der Übertragungsempfänger /der neue Investor seinen Mitwirkungspflichten<br />
bei der Legitimation nicht hinreichend<br />
nachkommt.<br />
Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, sofern<br />
dadurch Gesellschaftsanteile von unter GBP 10.000 oder<br />
nicht auf volle GBP 1.000 lautende Anteile entstehen<br />
sollten.<br />
Eine Übertragung oder sonstige Verfügung über einen<br />
Gesellschaftsanteil kann nur mit Wirkung zum Beginn des<br />
folgenden Geschäftsjahres erfolgen. Die Bestellung eines<br />
Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil ist unzulässig<br />
(siehe hierzu § 7 Gesellschaftsvertrag).<br />
Zu den steuerlichen Implikationen einer Übertragung siehe<br />
im Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ die Seiten 119,<br />
120 sowie 122 bis 124.<br />
Alle Kosten und Steuern im Zusammenhang mit einer Übertragung<br />
oder sonstigen Verfügung haben der übertragende<br />
/ verfügende Gesellschafter und der eintretende Gesellschafter<br />
als Gesamtschuldner zu tragen. Gleiches gilt für<br />
die Kosten des Verwaltungsaufwandes in Höhe von bis zu<br />
130 I Die Beteiligung<br />
EUR 2.000, die der Fondsgesellschaft von der Verwalterin in<br />
Rechnung gestellt werden (siehe hierzu §§ 7, 11 Gesellschaftsvertrag).<br />
Trotz der somit grundsätzlich gegebenen Übertragbarkeit<br />
der Gesellschaftsanteile besteht für diese faktisch allenfalls<br />
ein eingeschränkter Markt (siehe hierzu im Kapitel „Die Risikohinweise“<br />
Seite 26), so dass deren freie Handelbarkeit eingeschränkt<br />
ist.<br />
Besondere Hinweise aufgrund des<br />
Auslandsbezugs der Beteiligung<br />
Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses<br />
Die Fondsgesellschaft wird jährlich Steuererklärungen in<br />
Großbritannien abgeben, welche neben der Ermittlung der<br />
Summe der Besteuerungsgrundlagen in Großbritannien<br />
auch die Zuweisung der Besteuerungsgrundlagen an die<br />
einzelnen Investoren umfasst (siehe hierzu § 11 Ziffer 1 des<br />
Gesellschaftsvertrages).<br />
Bevollmächtigung zum Sammelantragsverfahren<br />
auf Quellensteuer-Befreiung<br />
Einkünfte einer nicht in Großbritannien ansässigen Person<br />
aus einer britischen Immobilie unterliegen nach nationalem<br />
britischen Recht einer Quellensteuer nach dem so genannten<br />
„Non-Resident Landlord’s Scheme“. Die Fondsgesellschaft<br />
wird versuchen, bei den britischen Steuerbehörden im Wege<br />
eines jährlichen Sammelantragsverfahrens die Befreiung von<br />
dieser Quellensteuerpflicht zu erreichen (siehe hierzu das<br />
Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ ab Seite 113).<br />
Zur Erhebung der für die britischen Steuerbehörden benötigten<br />
Daten erhält der Investor jährlich von der <strong>KGAL</strong> das<br />
Formular „Selbstauskunft“ zur Beantwortung und Rücksendung.<br />
Jeder Investor muss eine gesonderte Bevollmächtigung<br />
zur Durchführung des Sammelverfahrens erteilen. Da<br />
das Fehlen der Bevollmächtigung eines einzigen Investors
das Sammelverfahren insgesamt unzulässig machen könnte,<br />
ist die entsprechende Bevollmächtigung Bedingung für<br />
den Beitritt des Investors, ebenso wie für den Erwerb der<br />
Beteiligung durch Rechtsgeschäft oder im Wege der Erbfolge.<br />
Eine entsprechende Vollmacht ist im Zeichnungsschein<br />
integriert.<br />
Persönliche Steuererklärung in Großbritannien<br />
Sofern die Besteuerungsgrundlagen des Investors aus der<br />
Fondsgesellschaft zusammen mit allen sonstigen Einkünften<br />
aus Quellen in Großbritannien die Freibetragsgrenze<br />
nicht übersteigen, werden die britischen Steuerbehörden<br />
voraussichtlich keine gesonderte Einkommensteuererklärung<br />
des Investors anfordern.<br />
Sollte der Investor jedoch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung<br />
in Großbritannien verpflichtet werden, weil<br />
seine Einkünfte in Großbritannien die Freibetragsgrenze<br />
(siehe Tabelle im Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“,<br />
Seite 117) übersteigen oder weil die britischen Steuerbehörden<br />
eine Steuererklärung anfordern, hat die <strong>KGAL</strong> mit der<br />
Steuerberatungsgesellschaft WSM Partners LLP, London,<br />
welche auf Immobilien spezialisiert ist und bereits mehrere<br />
geschlossene deutsche Immobilienfonds vertreten hat,<br />
einen Rahmenvertrag abgeschlossen (siehe hierzu das Kapitel<br />
„Die steuerlichen Grund lagen“, Seite 117). Die Einkommensteuererklärung<br />
in Großbritannien ist grundsätzlich bis<br />
zum 31. Januar des Folgejahres einzureichen.<br />
Ausführliche Informationen zur steuerlichen Behandlung<br />
finden sich im Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ ab<br />
Seite 113.<br />
Zweitmarkt<br />
Der Verkauf einer Beteiligung an einem geschlossenen<br />
Fonds kann sich schwierig gestalten bzw. unter Umständen<br />
nicht möglich sein. In den letzten Jahren haben sich verschiedene<br />
Möglichkeiten herausgebildet, Käufer für einen<br />
Anteil an einem geschlossenen Fonds zu finden. Diese Möglichkeiten<br />
werden als Zweitmarkt bezeichnet. Neben Zweitmarktfonds,<br />
institutionellen Zweitmarktkäufern und initiatoreigenen<br />
Lösungen hat sich die Fondsbörse Deutschland<br />
Beteiligungsmakler AG, Hamburg, auf dem Zweitmarkt<br />
etabliert.<br />
Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG betreibt<br />
die Internetplattform www.zweitmarkt.de und kann beauftragt<br />
werden, Käufer bzw. Verkäufer für geschlossene Fondsanteile<br />
zu suchen. Diese Internetplattform ist keine Börse im<br />
klassischen Sinne. Die Makler der Fondsbörse Deutschland<br />
Beteiligungsmakler AG vergleichen die Gebote von Kauf- und<br />
Verkaufsinteressenten, um einen Preis zu ermitteln. Nach<br />
erfolgreicher Vermittlung erfolgt die Übertragung des<br />
Anteils durch Abschluss eines individuell gestalteten Vertrages<br />
zwischen Veräußerer und Erwerber.<br />
Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG ist mit<br />
dem Standard- und dem Premiumsegment in zwei Segmente<br />
aufgeteilt. Einige der von der <strong>KGAL</strong> aufgelegten Fonds<br />
sind bereits in beide Segmente aufgenommen. Eine Aufnahme<br />
des Fonds in die Internetplattform der Fondsbörse<br />
Deutschland Beteiligungsmakler AG erleichtert einen Verkauf<br />
von Fondsanteilen, ohne jedoch eine laufende Veräußerbarkeit<br />
wie etwa bei Wertpapierbörsen zu ermöglichen.<br />
Insbesondere ist zunächst keine Aufnahme in das Premiumsegment<br />
vorgesehen und damit besteht auch keine Garantie<br />
für den Verkauf eines Anteils eines veräußerungswilligen<br />
Investors zu einem bestimmten Mindestkaufpreis.<br />
Im Übrigen gelten auch bei einer Veräußerung am Zweitmarkt<br />
die Ausführungen zur Übertragung und Belastung<br />
der Beteiligung auf Seite 130.<br />
131
Die Übersicht über die Vertragspartner<br />
Initiator<br />
Firma, Sitz Kommanditgesellschaft Allgemeine Leasing GmbH & Co. (<strong>KGAL</strong>), Grünwald<br />
Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />
Handelsregister HRA 61588, Amtsgericht München<br />
Tag der Gründung / Tag der Eintragung 30.04.1968 / 27.08.1968<br />
Gegenstand des Unternehmens Das Leasinggeschäft mit Vermögensgegenständen aller Art, der Erwerb, die Verwaltung,<br />
Nutzung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />
Rechten sowie der Erwerb, die Herstellung, Entwicklung, Verwaltung, Nutzung,<br />
Verwertung und Vermittlung von Vermögensgegenständen oder Rechten sonstiger<br />
Art sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die damit in Zusammenhang stehen.<br />
Gesellschaftskapital EUR 20.451.675,25<br />
Persönlich haftender und Firma, Sitz Allgemeine Leasing GmbH, München<br />
geschäftsführender Gesellschafter Stammkapital EUR 2.045.167,50<br />
Geschäftsführer Carsten Eckert (Sprecher), Steffen Kurt Holderer,<br />
Gert Waltenbauer, Dieter Weiß,<br />
Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />
Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15,<br />
82031 Grünwald.<br />
Kommanditisten Commerzbank AG 1)<br />
Bayerische Landesbank (Darlehensgeber für einen Teil der Eigenkapitalzwischenfinanzierung)<br />
HASPA Finanzholding (deren Tochtergesellschaft Hamburger Sparkasse AG ist<br />
Darlehensgeber für einen Teil der Eigenkapitalzwischenfinanzierung)<br />
Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA<br />
Weitere Funktionen Anbieter, Einzahlungs- und Platzierungsgarant, Konzeptionär, Fondsverwalter,<br />
132 I Die Übersicht über die Vertragspartner<br />
Darlehensgeber hinsichtlich der Sicherheitsleistung<br />
1) Bis 11.05.2009 war die Dresdner Bank AG Gesellschafter der <strong>KGAL</strong>. Die Verschmelzung der Dresdner Bank AG auf die Commerzbank AG wurde am 11.05.2009 in das Handelsregister<br />
eingetragen. Damit trat die Commerzbank AG die Gesamtrechtsnachfolge der Dresdner Bank AG an.
Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2007<br />
Die vorliegende Leistungsbilanz spricht sowohl für die Kompetenz<br />
als auch für die Seriosität der <strong>KGAL</strong>. Zunehmende<br />
Platzierungen über institutionelle Vertriebspartner und bankenunabhängige<br />
Finanzdienstleister unterstreichen zudem<br />
ihre Marktstellung. Dabei ist Ziel, die hohe Qualität der Konzeption<br />
der Beteiligungsangebote in dem professionellen<br />
Management der Beteiligung während der Laufzeit fortzusetzen.<br />
Performance der Fonds (kumulierte (Bar-)Ausschüttungen/Entnahmen 1) )<br />
Fonds im Vergleich 2)<br />
Gemäß 3) /höher als die Prognose 4)<br />
Niedriger als die Prognose 5)<br />
Weitere Informationen zur <strong>KGAL</strong> und zu den einzelnen Beteiligungsangeboten<br />
können der ausführlichen und geprüften<br />
Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> entnommen werden. Ein Auszug<br />
aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2007 hinsichtlich<br />
der bis dahin aufgelegten Immobilienfonds ist nachfolgend<br />
abgedruckt.<br />
10<br />
Gemäß der testierten Leistungsbilanz per 31.12.2007 wurden<br />
insgesamt 114 Publikumsfonds initiiert, davon:<br />
50 Flugzeugfonds<br />
20 Immobilienfonds<br />
8 Private Equity-Dachfonds<br />
9 Schiffsfonds<br />
4 Infrastrukturfonds<br />
1 Lebensversicherungsfonds<br />
15 Filmfonds<br />
7 Mobilienfonds.<br />
0 20 40 60 80 100<br />
1) Aus der Performance der Fonds in der Vergangenheit kann nicht auf zukünftige Entwicklungen geschlossen werden.<br />
Die in der Leistungsbilanz enthaltenen Leasingfonds (73) haben durch ihre Vertragsgestaltung in der Regel eine hohe Prognosesicherheit und sind nicht<br />
mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot vergleichbar.<br />
Die Bayerische Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung von Medienfonds überraschend im März 2009 geändert. Die Investoren der 15 Medienfonds der <strong>KGAL</strong><br />
müssen mit erheblichen Steuernachzahlungen rechnen. Zur Wahrung der Interessen dieser Investoren werden Rechtsmittel eingelegt.<br />
2) Ohne 14 Fonds aus den Assetklassen Private Equity (8), Schiffe (1), Immobilien (International) (2), Infrastuktur (2) und einen Lebensversicherungsfonds (Sonstige).<br />
Bei diesen Fonds begann entweder der Prognosezeitraum erst im Jahr 2008 oder es ist kein Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der Prognose möglich, da die jeweiligen <strong>Prospekt</strong>e<br />
keine oder keine vergleichsfähige Prognoserechnung enthalten.<br />
3) Bandbreite +/- 5 %.<br />
4) Höher als die Prognose: drei operative Immobilienfonds, ein operativer Schiffsfonds und ein operativer Infrastrukturfonds.<br />
5) Niedriger als die Prognose: ein operativer Flugzeugfonds, vier operative Immobilienfonds, ein operativer Schiffsfonds, drei operative Medienfonds und ein Leasing-Medienfonds.<br />
Die vollständige Leistungsbilanz kann unter der Telefonnummer<br />
089 64143-427 bestellt oder im Internet unter<br />
www.kgal.de abgerufen werden. Die neue Leistungsbilanz<br />
der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2008 erscheint voraussichtlich Anfang<br />
Oktober 2009.<br />
85<br />
5<br />
100<br />
zum 31.12.2007<br />
133
Allgemeine Angaben zu bislang aufgelegten Immobilienfonds<br />
Fonds-Nr. / Betei- Fondsgesellschaft Fondsobjekt(e) / Anzahl der Initiator<br />
ligungsangebot Vermietungsstand Immobilien /Objekte<br />
6 Immobilien-Leasingfonds<br />
- MERKUR KG City Carré Berlin 1 <strong>KGAL</strong> / Dresdner Bank<br />
- KALMUS KG Bankgebäude Erfurt 1 ALCAS/Dresdner Bank<br />
12 Landesfunkhaus<br />
Mecklenburg-Vorpommern KG<br />
Funkhaus 1 ALCAS/DFH<br />
- PELIT KG i. L. Verwaltungsgebäude 11 <strong>KGAL</strong> / Dresdner Bank<br />
- SAVIO KG i. L. Verwaltungszentrum Leipzig 1 ALCAS/Dresdner Bank<br />
35 LIPA KG AOK Geschäftsstellen 87 ALCAS/DFH<br />
Summen 102<br />
14 Geschlossene Immobilienfonds<br />
National<br />
- MELETA KG Büro- und Verwaltungsgebäude in Mainz (100 %) 1 ALCAS/Dresdner Bank<br />
34 LOVOR KG Büroimmobilie, bestehend aus 6 Gebäudeteilen, in Berlin (100 %) 1 ALCAS/DFH<br />
111 LATIR KG Büroimmobilie in München 1 ALCAS<br />
164 KALA KG 6 Büro- und eine Büro- / Einzelhandelsimmobilie in Bremen, 7 ALCAS<br />
Essen, Leipzig, Stuttgart (95,5 %)<br />
173 LUMBAR KG Darlehen zur Finanzierung der Allianz Arena 1 ALCAS<br />
International<br />
127 JELISA KG Büroimmobilie in Wien (98,2 %) 1 ALCAS<br />
145 KARA KG Büroimmobilie in Wien (100 %) 1 ALCAS<br />
147 JEMEZ KG Büroimmobilien in Toronto (98,7 %) 2 ALCAS<br />
156 KAMAU KG Büroimmobilie in Chicago (90,3 %) 1 ALCAS<br />
159 KETA KG Zwei Büroimmobilien in Wien (100 %) 2 ALCAS<br />
163 JAGAT KG Zwei Büroimmobilien in Toronto / Edmonton 2 ALCAS<br />
<strong>PropertyClass</strong><br />
Österreich 4<br />
MALDEN KG Büroimmobilien in Wien (100 %) 2 <strong>KGAL</strong><br />
<strong>PropertyClass</strong><br />
Österreich 5<br />
KELASI KG Büroimmobilien in Wien (100 %) 1 <strong>KGAL</strong><br />
<strong>PropertyClass</strong> European Real Estate Real Estate Private Equity Zielfonds 2 <strong>KGAL</strong><br />
Value Added 1 Nr. 1 KG<br />
Summen 25<br />
Fonds Vermietung / Bewirtschaftung Informationen zu<br />
Fonds-Nr./ Fondsgesellschaft (Bar-)Ausschüttung Abwei- (Bar-)Ausschüttung Steuerliches Ergebnis Abwei- Stand Abwei-<br />
Beteiligungs- kumuliert chung 2007 der Verlustphase chung Liquiditätsreserve chung<br />
angebot<br />
Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />
6 Immobilien-Leasingfonds<br />
- MERKUR KG 60,7 % 60,8 % 0,0 % 5,7 % 5,7 % - 89,2 % - 90,0 % - 0,9 % - - -<br />
- KALMUS KG 69,6 % 69,6 % 0,0 % 5,8 % 5,8 % - 81,8 % - 81,0 % 0,9 % - - -<br />
12 Landesfunkhaus 17,9 % 18,3 % 2,3 % 2,3 % 2,4 % - 152,6 % - 152,6 % 0,0 % - - -<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern KG<br />
- PELIT KG i. L. 102,7 % 102,5 % - 0,2 % 101,9 % 101,8 % - 137,8 % - 133,4 % 3,2 % - - -<br />
- SAVIO KG i. L. 102,0 % 97,2 % - 4,7 % 89,5 % 84,7 % - 130,6 % - 130,2 % 0,3 % - - -<br />
35 LIPA KG 14,3 % 14,3 % 0,0 % 0,7 % 0,7 % - 155,1 % - 172,4 % - 11,1 % - - -<br />
höher als Prognose (> + 5 %) 0<br />
gemäß Prognose 6<br />
niedriger als Prognose (< - 5 %) 0<br />
Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundung sind möglich. Die Prozentabweichungen wurden auf Basis der exakten Werte berechnet.<br />
Die Beträge sind in der genannten Fondswährung in Tausend angegeben. Prozentangaben beziehen sich (mit Ausnahme der Abweichungen) auf die (Bar-)Einlage.<br />
Das Agio ist in % des Eigenkapitals angegeben.<br />
134 I Die Übersicht über die Vertragspartner
Investition / Finanzierung<br />
Platzierungs- Fondswährung Investitionsvolumen Eigenkapital (ohne Agio) Agio Fremddarlehen<br />
jahr(e) (Bar-)Einlage Anteilsfinanzierung<br />
1993 EUR 259.727,1 127.567,3 - - 132.159,8<br />
1994 EUR 24.687,6 14.137,2 - - 10.516,5<br />
1995 EUR 56.784,1 24.673,3 16.230,1 - 15.880,7<br />
1996 EUR 43.827,2 16.062,7 8.274,7 - 19.489,7<br />
1996 EUR 87.297,5 37.107,5 14.430,7 - 35.733,7<br />
1997 EUR 178.751,4 42.948,5 28.632,3 - 107.170,5<br />
651.074,9 262.496,6 67.567,9 320.950,9<br />
330.064,5<br />
1997 EUR 64.266,7 27.354,1 - - 36.912,6<br />
1998 EUR 112.682,7 44.850,5 16.504,5 - 49.582,3<br />
2000 / 2001 EUR 53.022,3 23.422,6 - 5 % 27.055,4<br />
2005 EUR 140.718,3 66.300,0 - 5 % 69.400,0<br />
2005 EUR 81.349,9 76.550,5 - 5 % 0,0<br />
2001 / 2002 EUR 62.089,7 34.780,5 - 5 % 25.435,5<br />
2003 EUR 91.808,3 42.950,5 - 5 % 46.300,0<br />
2003 / 2004 CAD 101.218,9 44.300,0 - 5 % 53.500,0<br />
2004 USD 64.459,2 28.000,0 - 5 % 34.550,6<br />
2004 / 2005 EUR 58.271,1 27.565,5 - 5 % 29.312,0<br />
2005 / 2006 CAD 109.090,4 45.800,0 - 5 % 59.810,0<br />
2006 / 2007 EUR 126.148,7 57.700,5 - 5 % 65.117,3<br />
2007 / 2008 EUR 59.192,1 27.100,5 - 5 % 30.500,0<br />
2007 / 2008 EUR 37.800 – 262.500 36.000 – 250.000 - 5 % 0<br />
den Darlehen<br />
Fremddarlehen Anteilsfinanzierung Erläuterungen bei Abweichungen > + 5 %/< - 5 %<br />
Restvaluta Restvaluta Sonstige Bemerkungen<br />
Soll Ist Soll Ist<br />
118.107,5 119.254,6 - - Fremddarlehen: Neuaufnahme Darlehen im Jahr 1999 wegen Baukostener höhung in Höhe von EUR 1,8 Mio.<br />
9.520,8 9.520,8 - - -<br />
9.281,7 9.281,7 16.230,1 16.230,1 -<br />
0,0 0,0 0,0 0,0<br />
0,0 0,0 0,0 0,0<br />
83.811,0 0,0 28.632,3 28.632,3<br />
Steuerliches Ergebnis Verlustphase: Der Soll-Wert bezieht sich auf die prospektierte Verlustphase von 1996 – 2004, während der Ist-Wert die Jahre 1996 –2001 betrifft.<br />
Die Barausschüttung kumuliert fällt wegen eines Gewerbesteuereinbehaltes geringer aus.<br />
Steuerliches Ergebnis Verlustphase: Der Soll-Wert bezieht sich auf die prospek tierte Verlustphase von 1997 – 2003, während der Ist-Wert die Jahre 1997 – 2006 betrifft.<br />
Fremddarlehen Restvaluta Ist: Vorzeitige außerplanmäßige Tilgung der Objektfinanzierung gemäß Gesellschafterbeschluss der Investoren. Gegebenenfalls aktualisierte<br />
Prognosewerte (Soll) aufgrund der Einführung der gewerb lichen Mindestbesteuerung (§ 10 a GewStG); die Investoren der jeweiligen Fonds wurden über die Steueränderung<br />
informiert. Das steuerliche Ergebnis in der Verlustphase stellt die kumulierten Verluste seit Platzierung des Fonds bis zum ersten Jahr mit positiven steuerlichen<br />
Ergebnissen dar. Es umfasst das Betriebs- und Sonderbetriebsergebnis.<br />
Anmerkung: Die in der Leistungsbilanz abgebildeten Leasingfonds haben durch ihre Vertragsgestaltung stets eine hohe Prognosesicherheit. Bei dem vorliegenden<br />
Beteiligungsangebot „<strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 2 – 30 Park Street“ handelt es sich jedoch um einen operativen Fonds, der nicht direkt mit den abgebildeten Leasingfonds<br />
vergleichbar ist.<br />
135
Fonds-Nr./ Fondsgesellschaft (Bar-)Ausschüttung / Abwei- (Bar-)Ausschüttung / Abwei- Steuerliches Ergebnis Abwei-<br />
Beteiligungs- Entnahme kumuliert chung Entnahme des chung in der Investitions- chung<br />
angebot Eigenkapitals 2007 phase kumuliert<br />
Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />
14 geschlossene Immobilienfonds<br />
National<br />
- MELETA KG 47,8 % 52,2 % 9,3 % 5,2 % 5,2 % 0,0 % - 25,0 % - 24,9 % - 0,4 %<br />
34 LOVOR KG 19,4 % 12,7 % - 34,5 % 2,8 % 0,0 % - 100,0 % - 97,6 % - 97,4 % - 0,2 %<br />
111 LATIR KG 153,7 % 113,8 % - 26,0 % 6,0 % 95,8 % > 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %<br />
164 KALA KG 14,2 % 14,2 % 0,0 % 6,2 % 6,2 % 0,0 % - 0,4 % - 0,4 % - 14,3 %<br />
173 LUMBAR KG 22,9 % 23,9 % 4,3 % 8,1 % 8,7 % 6,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %<br />
International<br />
127 JELISA KG 39,0 % 29,2 % - 25,1 % 6,5 % 5,0 % - 23,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %<br />
145 KARA KG 24,0 % 24,9 % 3,5 % 6,0 % 6,3 % 4,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %<br />
147 JEMEZ KG 151,4 % 174,9 % 15,5 % 7,8 % 154,9 % > 100,0 % 0,0 % 0,1 % > 100,0 %<br />
156 KAMAU KG 22,8 % 10,8 % - 52,7 % 7,5 % 0,8 % - 90,0 % 0,2 % - 0,4 % < - 100,0 %<br />
159 KETA KG 16,7% 16,7% 0,0 % 6,0 % 6,0 % 0,0 % 2,8 % 2,5 % - 10,9 %<br />
163 JAGAT KG 108,3% 125,0% 15,4 % - - - 0,0 % 0,0 % 0,0 %<br />
<strong>PropertyClass</strong> MALDEN KG 2,9 % 2,9 % 0,0 % 2,9 % 2,9 % 0,0 % - - -<br />
Österreich 4<br />
<strong>PropertyClass</strong> KELASI KG - - - - - - 0,0 % 0,0 % 0,0 %<br />
Österreich 5<br />
<strong>PropertyClass</strong> European Real Estate - 0,0 % - - 0,0 % - - 1,8 % -<br />
Value Added 1 Nr. 1 KG<br />
höher als Prognose (> +5%) 1) 3<br />
gemäß Prognose 5<br />
niedriger als Prognose (< -5%) 4<br />
1) Von den 14 Fonds sind 2007 lediglich 12 in die Performancemessung eingegangen.<br />
136 I Die Übersicht über die Vertragspartner
Stand Abwei- Fremddarlehen Anteilsfinanzierung Erläuterungen bei Abweichungen > + 5 %/< - 5 %<br />
Liquiditätsreserve chung Restvaluta Restvaluta Sonstige Bemerkungen<br />
Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />
2.419,9 1.576,1 - 34,9 % 35.234,0 35.234,0 - -<br />
916,5 3.808,6 > 100,0 % 41.942,0 41.942,0 16.504,5 16.490,7<br />
1.154,0 147,7 - 87,2 % 26.169,5 0,0 - -<br />
1.623,5 3.966,8 > 100,0 % 66.800,0 66.800,0 - -<br />
420,2 984,3 > 100,0 % - - - -<br />
688,8 709,8 3,0 % 25.248,2 25.249,2 - -<br />
860,1 1.054,7 22,6 % 46.300,0 44.178,9 - -<br />
2.981,1 16.052,9 > 100,0 % 51.307,5 0,0 - -<br />
211,0 1.509,7 > 100,0 % 32.920,2 34.628,8 - -<br />
1.069,1 1.679,7 57,1 % 29.312,0 29.312,0 - -<br />
- - - - - - -<br />
1.214,7 374,7 - 69,2 % 65.117,3 64.349,0 - -<br />
- - - - - - -<br />
- - - - - - -<br />
Im Investitionsvolumen sind keine Mietüberschüsse enthalten. Vor dem Hintergrund eines nur einmaligen Anfalls der<br />
Grunderwerbssteuer, die konzeptionell höher vorgesehen war, wurde ein geringeres Fremddarlehen benötigt als<br />
ursprünglich prognostiziert. Aufgrund dessen wurde als Soll-Fremddarlehen abweichend zum <strong>Prospekt</strong> der ursprünglich<br />
mit der Bank vereinbarte Darlehensbetrag angegeben, um den Tilgungsverlauf (Soll/Ist) vergleichen zu können. Das Soll-<br />
Investitionsvolumen stellt sich dadurch ebenfalls geringer dar als im <strong>Prospekt</strong>. Ausschüttungen: Sonderausschüttung 1999<br />
aufgrund eines nur einmaligen Anfalls von Grunderwerbsteuer, die in der Konzeption höher eingeplant war. Liquiditäts -<br />
reserve: Aufgrund der geringeren Mieteinnahmen fällt die Liquiditätsreserve geringer aus als kalkuliert.<br />
Der Einnahmenüberschuss wurde auch zur Bedienung der Anteilsfinanzierung verwendet. Aufgrund der Kündigung des<br />
Mietvertrages mit dem Berliner Senat im Februar 2006 wurden zur Stärkung der Liquiditätsreserve die freien Ausschüttungen<br />
ab 2006 eingestellt. Dies führte zu einer Erhöhung bzw. positiven Abweichung der Liquiditätsreserve. Bei der<br />
Darstellung der Liquiditätsreserve 2007 wurde die Tilgungsleistung Dezember 2007, die erst im Januar 2008 erfolgte,<br />
noch nicht berücksichtigt.<br />
Ausschüttungen/Entnahmen: Durch den Verkauf des Objektes zum 31.01.2007 ist die Endausschüttung im Januar<br />
2007 (Einbehalt von 5 % für Nebenkosten-Abrechnung etc.) und die restlichen 5 % im Dezember 2007 erfolgt. Die Darstellung<br />
der Soll-Ausschüttung basiert auf den kumulierten prognostizierten Soll-Werten bis zum Laufzeitende, abgezinst<br />
mit der prognostizierten IRR in Höhe von 7,22 %.<br />
Eine Endabrechnung der Kaufpreise ist weiterhin noch nicht abgeschlossen. Daher wird das Investitionsvolumen mit<br />
dem vorläufigen Wert angegeben. Die Ist-Werte der Liquiditätsreserve sind ohne eine noch in 2008 vorgenommene<br />
Mietnebenkostenabrechnung in Höhe von knapp TEUR 800.<br />
Die Kosten für Gutachten wurden vom Initiator ALCAS getragen. <strong>Prospekt</strong>- und Druck kosten fielen geringer aus als<br />
erwartet. Ausschüttungen/Entnahmen: Darstellung der Ausschüttung für das Jahr 2007, ausgezahlt am 15.08.2007<br />
und 15.02.2008. Die höheren Ausschüttungen/Entnahmen resultieren aus der Zusatzvergütung für den Zeitraum<br />
01.07.2006 bis 30.06.2007. Die Liquiditätsreserve erhöhte sich langfristig um die Zinseinnahmen aus der Anlage laufender<br />
Liquidität sowie wegen geringerer sonstiger Ausgaben.<br />
Darstellung der Ausschüttung für das Jahr 2007, ausgezahlt per 15.02.2008. Der Ausschüttungsbetrag ist aufgrund der<br />
gegenüber der Prognose geringeren Mieteinnahmen und erhöhter Kosten für Umbauten und Flächenumgliederungen<br />
(Anschlussvermietungen) niedriger. Liquiditätsreserve: Die Angaben hierzu beziehen sich auf die Tranche 2001.<br />
Liquiditätsreserve: Aufgrund des höheren Einnahmenüberschusses gegenüber der Prognose hat sich die Liquiditätsreserve<br />
weiter erhöht. Die gegenüber dem Geschäftsbericht 2007 um rund TEUR 60,4 höhere Liquiditätsreserve per<br />
31.12.2007 resultiert aus einem korrigierten Übertragungsfehler aus dem Geschäftsjahr 2005. Der Euro-Wert des<br />
Fremdwährungsdarlehens ist im Soll mit dem <strong>Prospekt</strong>wechselkurs von 1,4970 und im Ist mit dem Stichtagskurs von<br />
1,6480 umgerechnet.<br />
Am Tag des Verkaufes am 20.11.2007 wurden die Darlehen vollständig zurückgeführt. Die dargestellte Ausschüttung 2007<br />
setzt sich wie folgt zusammen: Aus der laufenden Ausschüttung 2007 (diese wurde von 7,75 % auf 5 % aufgrund der über<br />
der Prognose liegenden Vermietungskosten reduziert) anteilig bis 19.11.2007 (CAD 1,96 Mio) und den Ausschüttungen aus<br />
dem Verkaufserlös (CAD 66,7 Mio). Die Ausschüttung 2007 wurde in 2 Abschlagszahlungen zum 29.02.2008 und zum<br />
25.06.2008 an die Investoren ausbezahlt. Die Darstellung der kumulierten Sollausschüttung erfolgt auf der Basis der abgezinsten<br />
Ausschüttungen/Entnahmen bis zum Prognoseende 2015 einschließlich des Verkaufs erlöses basierend auf dem im<br />
<strong>Prospekt</strong> aufgeführten mittleren Szenario. Hierbei wird als Verkaufsmultiplikator das 11-fache der für das Jahr 2015 prognostizierten<br />
Jahresnettomiete unterstellt. Die Ausschüttungen/Entnahmen wurden mit der prognostizierten IRR-Rendite<br />
in Höhe von 9 % vor Steuern diskontiert. Der Saldo der Liquiditätsreserve wird für kanadische Steuerzahlungen vorgehalten.<br />
Steuerliches Ergebnis in der Investitionsphase: Soll-Zahlen sind für das 2. Halbjahr 2004, die Ist-Zahlen für das komplette<br />
Jahr 2004. Ebene Fondsgesellschaft 44,9%: Die KAMAU KG hält eine Beteiligung von 44,9 % an der amerikanischen<br />
Objekt gesellschaft. Die Ausschüttungen/Entnahmen wurden um die Steuervorauszahlungen in den USA reduziert und<br />
die Liquiditätsreserve erhöht.<br />
Eine Zuweisung des steuerlichen Ergebnisses an die Investoren erfolgt ab dem 01.01.2005. Die Abweichung des steuerlichen<br />
Ergebnisses in der Investitionsphase resultiert aus den höheren steuerwirksamen Ausgaben in 2005 bzw. der liquiditätswirksamen<br />
Berücksichtigung dieser Positionen im Jahr 2004. Nach prognosegemäßer Ausschüttung konnte die<br />
Zuführung zur Liquiditätsreserve aufgrund erhöhter Zinseinnahmen und Einsparungen bei den Instandhaltungsauszahlungen<br />
im Berichtsjahr entsprechend erhöht werden.<br />
Das Darlehen wurde mit der Veräußerung der beiden Fondsimmobilien am 20.12.2006 zurückgeführt. Die Darstellung<br />
der kumulierten Sollausschüttung erfolgt auf Basis der abgezinsten Ausschüttungen/Entnahmen bis zum Prognose -<br />
ende 2017 einschließlich des Verkaufserlöses, basierend auf dem im <strong>Prospekt</strong> aufgeführten mittleren Szenario. Hierbei<br />
wird als Verkaufsmultiplikator das 11- fache der für das Jahr 2017 prognostizierten Jahresnettomiete unterstellt. Die<br />
Ausschüttungen/Entnahmen wurden mit der prognostizierten IRR in Höhe von 8 % vor Steuern diskontiert.<br />
Der Ist-Wert des steuerlichen Ergebnisses kann mangels endgültiger steuerlicher Ergebnisse für 2007 nicht angegeben<br />
werden. Aufgrund der verspäteten Übergabe der Gebäude wurden u. a. die Kaufpreise für die Fondsobjekte zu einem<br />
späteren Zeitpunkt fällig, so dass über einen längeren Zeitraum als prognostiziert Zinseinnahmen realisiert wurden.<br />
Allerdings erfolgte auch die Rückführung der übernommenen Verbindlichkeiten erst zum 21.12.2007, so dass auch<br />
höhere Zinszahlungen als prognostiziert zu leisten waren. In der Konsequenz verminderte sich die Liquiditätsreserve entsprechend.<br />
Es handelt sich um eine Gesamtbetrachtung über die Investitions- und Finan zierungs phase. Diese wurde Anfang 2008<br />
vollständig abgeschlossen. Eine Zuweisung des steuer lichen Ergebnisses an die Investoren erfolgt erst ab dem<br />
01.01.2008. Eine Einzelaufstellung der Werte zur Bewirtschaftung entfällt im Jahr 2007, da die Prognoserechnung erst<br />
ab 01.01.2008 beginnt.<br />
Der Fonds befand sich zum 31.12.2007 noch in der Platzierung, die zum 30.03.2008 endete. Das Eigenkapital wird in<br />
mehreren Tranchen abgerufen. Die Gesellschaft befand sich am 31.12.2007 noch in der Investitionsphase, d. h. sie ging<br />
in 2008 neue Zielfondszeichnungen ein und bereits gezeichnete Zielfonds rufen Gelder ab. Wie in diesem Segment<br />
üblich, enthält das Beteiligungsangebot keine detaillierte Prognoserechnung.<br />
137
Wesentliche Entwicklungen nach Stichtag der<br />
Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong>(31.12.2007)<br />
Nach dem Stichtag der Leistungsbilanz wurde ein weiterer<br />
Österreich-Immobilienfonds mit einem Gebäude in Wien als<br />
Fondsobjekt sowie der erste Großbritannien-Immobilienfonds<br />
mit einem Gebäude in London erfolgreich platziert.<br />
Weitere wesentliche Entwicklungen ergaben sich hinsichtlich<br />
folgender Fonds:<br />
Bei der KAMAU KG (Büroimmobilie in den USA, Chicago, 515<br />
North State Street) waren das vierte Quartal 2007 sowie das<br />
erste Halbjahr 2008 von Verkaufsaktivitäten geprägt. Diese<br />
wurden jedoch vor dem Hintergrund der verschlechterten<br />
Bedingungen am US-Immobilienmarkt vorübergehend eingestellt.<br />
Für Vermietungen mussten den Mietern markt -<br />
bedingt höhere Zugeständnisse gewährt werden als prognostiziert.<br />
Da für die nahe Zukunft mit einem Anhalten<br />
dieser Entwicklung zu rechnen ist, wurde zum Aufbau der<br />
dafür notwendigen Liquidität und für zukünftig anfallende<br />
Instandhaltungsmaßnahmen die Ausschüttung für das Jahr<br />
2008 auf 4,7 % reduziert. Prognostiziert war eine Ausschüttung<br />
von 7,5 %.<br />
138 I Die Übersicht über die Vertragspartner<br />
Bei der KARA KG (Office Building Lasallestraße Wien) konnte<br />
die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2008 von prognostizierten<br />
6,0 % auf 6,5 % erhöht werden.<br />
Auch bei der KELASI KG (<strong>PropertyClass</strong> Österreich 5, Wien –<br />
Hauptverwaltung Rail Cargo Austria) konnte die Ausschüttung<br />
für das Geschäftsjahr 2008 von prognostizierten 5,5 %<br />
auf 6,5 % (unter Berücksichtigung des tatsächlichen Platzierungsverlaufs)<br />
erhöht werden.<br />
Bei der LOVOR KG (Bürogebäude Berlin-Mitte) wurde die<br />
Fondsimmobilie mit Zustimmung der Fondsgesellschafter<br />
mit Wirkung zum 02.04.2008 an einen britischen Investor<br />
verkauft. Die Fondsgesellschaft wurde daraufhin aufgelöst.<br />
Mit dem erzielten Kaufpreis, der vorhandenen Liquidität im<br />
Fonds und einer Ausgleichszahlung konnte zwar das Fremdkapital<br />
der Fondsgesellschaft, nicht jedoch das noch gebundene<br />
Kapital der Investoren nach Steuern und die obligatorische<br />
Anteilsfinanzierung zurückgeführt werden.
Fondsgesellschaft / Zahlstelle<br />
Firma, Sitz Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG, Grünwald<br />
Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform, Rechtsordnung Kommanditgesellschaft, unterliegt deutschem Recht<br />
Handelsregister HRA 92340, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 03.06.2008<br />
Gegenstand des Unternehmens Der Erwerb, die Vermietung / Verpachtung, Nutzung, Verwertung und Verwal-<br />
(zugleich wichtigster Tätigkeitsbereich) tung von Grundstücken, Baulichkeiten aller Art und beweglichen Sachen, insbesondere<br />
solche in Inner London, <strong>England</strong>, sowie das Eingehen von Beteiligungen<br />
zu diesem Zweck. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand<br />
in Zusammenhang stehenden Geschäfte, z. B. Kreditaufnahmen,<br />
vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar<br />
oder mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in<br />
§ 34 c der Gewerbeordnung aufgeführt sind, und Bankgeschäfte.<br />
Gesellschaftskapital Derzeit GBP 1.000 Kommanditkapital (zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung vom<br />
geschäftsführenden Kommanditisten vollständig eingezahlte Komman diteinlage;<br />
der persönlich haftende Gesellschafter leistet keine Kapitaleinlage); das Kommanditkapital<br />
wird durch Aufnahme neuer Gesellschafter auf GBP 35.501.000 zuzüglich<br />
einer Zeichnungsreserve in Höhe von GBP 20.000 erhöht.<br />
Persönlich haftender Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
Gründungsgesellschafter (weitere Angaben auf Seite 140)<br />
Gründungskommanditist SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
(ausgeschieden am 16.06.2009; weitere Angaben auf Seite 141)<br />
Geschäftsführender Kommanditist Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH (seit 16.06.2009);<br />
(weitere Angaben auf Seite 141)<br />
Weitere Gesellschafter Neu beitretende Kommanditisten<br />
139
Persönlich haftender (Gründungs-)Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
Firma, Sitz Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />
Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform GmbH<br />
Handelsregister HRB 173747, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 23.05.2008<br />
Gegenstand des Unternehmens Die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an und die Übernahme von<br />
Geschäftsführungsfunktionen in Unternehmen, deren Gegenstand im Erwerb,<br />
Vermietung / Verpachtung, Nutzung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken,<br />
Baulichkeiten aller Art und beweglichen Sachen, insbesondere solchen<br />
in Inner London, <strong>England</strong>, sowie im Eingehen von Beteiligungen zu diesem<br />
Zweck besteht und welche berechtigt sind, alle mit dem Unternehmensgegenstand<br />
in Zusammenhang stehenden Geschäfte, z. B. Kreditaufnahmen, vorzunehmen,<br />
die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder<br />
mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c<br />
der Gewerbeordnung aufgeführt sind oder die sonst staatlicher Genehmigung<br />
oder Erlaubnis bedürfen, und Bankgeschäfte.<br />
Stammkapital EUR 25.000 (davon eingezahlt EUR 12.550)<br />
Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (99,6 %)<br />
PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />
Geschäftsführer Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />
Bei den Geschäftsführern liegt keine Funktionstrennung vor.<br />
Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Sie sind zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>.<br />
140 I Die Übersicht über die Vertragspartner
Gründungskommanditist der Fondsgesellschaft (ausgeschieden am 16.06.2009)<br />
Firma, Sitz SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />
Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform GmbH<br />
Handelsregister HRB 65217, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 17.02.1981<br />
Stammkapital EUR 860.000<br />
Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (99,5 %)<br />
INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,5 %)<br />
Geschäftsführer Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer (zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>)<br />
Markus Bocker (zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>)<br />
Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Geschäftsführender Kommanditist (seit 16.06.2009)<br />
Firma, Sitz Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH, Grünwald<br />
Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform GmbH<br />
Handelsregister HRB 177888, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 20.02.2009<br />
Gegenstand des Unternehmens Die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an und die Übernahme von<br />
Geschäftsführungsfunktionen in Unternehmen, deren Gegenstand im Erwerb,<br />
der Vermietung / Verpachtung, Nutzung, Verwertung und Verwaltung von<br />
Grundstücken, Baulichkeiten aller Art und beweglichen Sachen, insbesondere<br />
solchen in Inner London, <strong>England</strong>, sowie im Eingehen von Beteiligungen zu<br />
diesem Zweck besteht und welche berechtigt sind, alle mit dem Unternehmensgegenstand<br />
in Zusammenhang stehenden Geschäfte, z. B. Kreditaufnahmen,<br />
vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar<br />
oder mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in<br />
§ 34 c der Gewerbeordnung aufgeführt sind oder die sonst staatlicher Genehmigung<br />
oder Erlaubnis bedürfen, und Bankgeschäfte.<br />
Stammkapital EUR 25.000 (davon eingezahlt EUR 12.550)<br />
Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (99,6 %)<br />
INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />
Geschäftsführer Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />
Bei den Geschäftsführern liegt keine Funktionstrennung vor.<br />
Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Sie sind zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>.<br />
141
Treuhandkommanditist<br />
Firma, Sitz TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH, Grünwald<br />
Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform GmbH<br />
Handelsregister HRB 149878, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 12.11.2003<br />
Gegenstand des Unternehmens Treuhänderisches Halten von Beteiligungen sowie die damit einhergehenden<br />
Tätigkeiten; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die staatlicher<br />
Genehmigung im Sinne des § 8 GmbHG bedürfen, insbesondere Tätigkeiten oder<br />
Geschäfte, die der Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34 c GewO oder nach<br />
dem Kreditwesengesetz oder nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften<br />
bedürfen.<br />
Stammkapital EUR 25.000,00<br />
Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (99,6 %)<br />
PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />
Geschäftsführer Robert Massing, Martin Graser<br />
Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Beide sind zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>.<br />
Eigenkapitalvermittler<br />
Firma, Sitz ALCAS GmbH, Grünwald<br />
Anschrift Tölzer Straße 30, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform GmbH<br />
Handelsregister HRB 103659, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 10.09.1993<br />
Gegenstand des Unternehmens Auszugsweise: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum<br />
Abschluss von Verträgen über Darlehen, Erwerb von Anteilscheinen an einer<br />
Kapitalanlagegesellschaft, Erwerb von ausländischen Investmentanteilen,<br />
Stammkapital<br />
Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft<br />
und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder Kommanditgesellschaft.<br />
EUR 102.258,38<br />
Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co., Grünwald (100 %)<br />
Geschäftsführer Gert Waltenbauer (zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>),<br />
Dr. Thomas Schröer (zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>)<br />
Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
142 I Die Übersicht über die Vertragspartner
Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />
Kapitalmäßige Verflechtungen Die <strong>KGAL</strong> ist Alleingesellschafter der INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH („INVENTO“). Die <strong>KGAL</strong> (zu 99,5 %) und die INVENTO (zu 0,5 %) sind<br />
Gesellschafter des ausgeschiedenen Gründungskommanditisten der Fondsgesellschaft,<br />
der SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH („SAMKO“).<br />
Die <strong>KGAL</strong> (zu 99,6 %) und die INVENTO (zu 0,4 %) sind Gesellschafter des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten der Fondsgesellschaft, der Property Class<br />
<strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH („Management-GmbH“). Damit ist die<br />
<strong>KGAL</strong> unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafter der Management-GmbH.<br />
Die <strong>KGAL</strong> ist ferner Alleingesellschafter der PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH („PARTUS“). Die <strong>KGAL</strong> (zu 99,6 %) und die PARTUS (zu 0,4 %) sind<br />
jeweils Gesellschafter des Treuhandkommanditisten TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />
GmbH („Treuhandkommanditist“) und des persönlich haftenden<br />
(Gründungs-) Gesellschafters der Fondsgesellschaft, der Property Class <strong>England</strong><br />
2 Beteiligungsgesellschaft mbH („Beteiligungs-GmbH“). Damit ist die <strong>KGAL</strong><br />
unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafter des Treuhandkommanditisten<br />
und der Beteiligungs-GmbH.<br />
Die <strong>KGAL</strong> ist derzeit mittelbar Alleingesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />
Die <strong>KGAL</strong> ist 100 % iger Gesellschafter der mit der Eigenkapitalvermittlung<br />
betrauten ALCAS GmbH („ALCAS“).<br />
Personelle Verflechtungen Die Herren Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf und Stefan Ziegler sind<br />
Geschäftsführer des Komplementärs der <strong>KGAL</strong> (der Allgemeine Leasing GmbH),<br />
der Beteiligungs-GmbH und der Management-GmbH.<br />
Herr Carsten Eckert ist Geschäftsführer der Allgemeine Leasing GmbH und<br />
neben Herrn Steffen Kurt Holderer ferner Geschäftsführer der PARTUS, der<br />
INVENTO und der SAMKO.<br />
Herr Gert Waltenbauer ist Geschäftsführer der Allgemeine Leasing GmbH und<br />
der ALCAS.<br />
Die Herren Markus Bocker (Geschäftsführer der PARTUS, INVENTO und SAMKO),<br />
Robert Massing, Martin Graser (beide Geschäftsführer des Treuhandkommanditisten)<br />
und Dr. Thomas Schröer (Geschäftsführer der ALCAS) sind auch Mitarbeiter<br />
der <strong>KGAL</strong>.<br />
Die dargestellten kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen können zu Interessenkonflikten führen.<br />
143
Der Gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
der<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG mit Sitz in Grünwald<br />
§ 1<br />
Firma und Sitz<br />
Die Gesellschaft führt die Firma Property Class <strong>England</strong> 2<br />
GmbH & Co. KG und hat ihren Sitz in Grünwald (im Folgenden die<br />
„Fondsgesellschaft“).<br />
§ 2<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft ist der<br />
Erwerb, die Vermietung / Verpachtung, Nutzung, Verwertung und<br />
Verwaltung von Grundstücken, Baulichkeiten aller Art und beweglichen<br />
Sachen, insbesondere solche in Inner London, <strong>England</strong>, sowie<br />
das Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck. Die Gesellschaft<br />
ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang<br />
stehenden Geschäfte, z. B. Kreditaufnahmen, vorzunehmen,<br />
die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar<br />
oder mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder<br />
Geschäfte, die in § 34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind, und<br />
Bankgeschäfte.<br />
§ 3<br />
Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Beitritt<br />
1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die Property Class <strong>England</strong><br />
2 Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />
der „persönlich haftende Gesellschafter“). Er ist am Vermögen<br />
der Fondsgesellschaft nicht beteiligt und leistet keine Kapitaleinlage.<br />
2. Geschäftsführender Kommanditist ist die Property Class <strong>England</strong><br />
2 Managementgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />
der „geschäftsführende Kommanditist“) mit einer Einlage<br />
von GBP 1.000. Die Haftsumme des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
entspricht seiner Pflichteinlage.<br />
3. Treuhandkommanditist wird die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />
GmbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden der „Treuhandkommanditist“).<br />
Der Treuhandkommanditist tritt mit Wirksamwerden<br />
des ersten Treuhandverhältnisses, d. h. nach Eintritt der<br />
im Zeichnungsschein genannten Bedingungen, mit der von diesem<br />
Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage in die Fondsgesellschaft<br />
im Innenverhältnis ein, ohne dass es einer weiteren Erklärung<br />
oder Handlung der Beteiligten bedarf, im Außenverhältnis<br />
mit Eintragung des Eintritts in das Handelsregister. Die Beteili-<br />
144 I Der Gesellschaftsvertrag<br />
gung des Treuhandkommanditisten bestimmt sich nach der Höhe<br />
der Kapitaleinlagen der jeweils wirksam gewordenen Treuhandverhältnisse.<br />
Der Treuhandkommanditist ist unter Befreiung von<br />
den Beschränkungen des § 181 BGB unabhängig vom Zeitpunkt<br />
seines Beitritts zur Fondsgesellschaft berechtigt und bevollmächtigt,<br />
ohne Zustimmung der Mitgesellschafter das Kommandit -<br />
kapital der Fondsgesellschaft auf Weisung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten durch Aufnahme weiterer Treugeber<br />
und /oder Kommanditisten (Treugeber und Kommanditist /en im<br />
Folgenden gemeinsam „der/die Gesellschafter“) um insgesamt<br />
GBP 35.500.000 (zuzüglich 5 % Agio) auf insgesamt GBP<br />
35.501.000 zuzüglich einer Zeichnungsreserve in Höhe von GBP<br />
20.000 zu erhöhen. Die Kapitaleinlage jedes neu aufgenommenen<br />
Kommanditisten oder jedes sich über den Abschluss eines<br />
Treuhandvertrages mit dem Treuhandkommanditisten indirekt<br />
neu beteiligenden Treugebers muss grundsätzlich auf mindestens<br />
GBP 10.000 oder einen auf volle GBP 1.000 lautenden höheren<br />
Betrag oder – im Falle der Überzeichnung – auf den zugeteilten<br />
geringeren Betrag lauten. Im Falle einer Überzeichnung kann<br />
ein geringerer Betrag als der gezeichnete Betrag, gegebenenfalls<br />
auch ein unter der Mindestbeteiligung liegender Betrag, zugeteilt<br />
werden.<br />
4. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag der Investoren, deren<br />
vollständige Original-Zeichnungsunterlagen bei der KG Allgemeine<br />
Leasing GmbH & Co. bis spätestens zum 20. eines Kalendermonats<br />
vorliegen, deren Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
mittels Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />
angenommen worden ist, und deren Kapitaleinlage zuzüglich<br />
Agio (§ 4) bis spätestens zum letzten Bankarbeitstag in München<br />
des entsprechenden Monats dem Konto der Fondsgesellschaft<br />
gutgeschrieben worden ist, der Fondsgesellschaft mit Wirkung<br />
zum letzten Kalendertag des jeweiligen Monats („Beitritts -<br />
monat“) bei. Frühestmöglicher Beitritt ist der 31.10.2009. Erfolgt<br />
der Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />
nicht bis zum 20. eines Kalendermonats oder der Zahlungseingang<br />
bei der Fondsgesellschaft nicht bis zum letzten Bankarbeitstag<br />
des entsprechenden Monats, so erfolgt ein Beitritt zum Ende<br />
des darauf folgenden Kalendermonats, sofern die drei oben<br />
genannten Voraussetzungen zu den entsprechenden Terminen<br />
des Folgemonats erfüllt sind. Der geschäftsführende Kommanditist<br />
kann im Einzelfall Ausnahmen von den vorgenannten Terminen<br />
zulassen. Die Platzierung durch Aufnahme weiterer Gesellschafter<br />
bzw. die Erhöhung des Kommanditkapitals des<br />
jeweiligen Treuhandkommanditisten (Zeichnungsfrist) endet<br />
planmäßig am 29.09.2010. Der geschäftsführende Kommanditist<br />
kann die Zeichnungsfrist im eigenen Ermessen auch zu einem früheren<br />
Zeitpunkt beenden. Im Falle des Erreichens des maximalen<br />
Gesellschaftskapitals gemäß Ziffer 3 (Vollplatzierung) endet<br />
die Zeichnungsfrist zum Zeitpunkt der Vollplatzierung. Der
geschäftsführende Kommanditist ist darüber hinaus berechtigt,<br />
durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />
die Zeichnungsfrist im eigenen Ermessen zweimal um<br />
maximal je sechs Monate zu verlängern.<br />
5. Es können grundsätzlich nur einzelne natürliche Personen, die<br />
Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU-Länder,<br />
Island, Liechtenstein und Norwegen) sind, in Deutschland<br />
unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht in Großbritannien<br />
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, als Kommanditisten<br />
oder Treugeber der Fondsgesellschaft beitreten. In<br />
Einzelfällen können mit Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten jedoch auch natürliche Personen, die Staatsbürger<br />
des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, aber nicht in<br />
Deutschland wohnhaft sind, Gesellschafter sein. Eine Beteiligung<br />
von BGB-Gesellschaften, Ehepaaren, Körperschaften, sonstigen<br />
Gesellschaften oder Gemeinschaften sowie Vermögensmassen<br />
(z. B. Stiftungen, Trusts) ist ausgeschlossen. Die Beteiligung von<br />
politisch expo nierten Personen im Sinne des Geldwäschegesetzes<br />
in der jeweils gültigen Fassung, deren unmittelbaren Familienmitgliedern<br />
und ihnen bekanntermaßen nahe stehenden Personen<br />
kann im Einzelfall verwehrt werden. Der Erwerb oder das Halten<br />
eines Anteils als Treuhänder für Dritte ist nicht zulässig.<br />
Ausgenommen von den vorgenannten Beschränkungen sind der<br />
Treuhandkomman ditist, Personen, falls und soweit diese Platzierungsgarantien<br />
zugunsten der Fondsgesellschaft ausgereicht haben<br />
(im Folgenden der „Platzierungsgarant“) und die vom geschäftsführenden<br />
Kommanditisten im Fall des Ausscheidens<br />
eines Gesellschafters gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages benannte<br />
Dritte.<br />
6. Die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins übernommenen<br />
Kapitaleinlagen (ohne Agio) stellen die im Verhältnis zur Fondsgesellschaft<br />
geschuldeten Pflichteinlagen dar. Die in das Handels -<br />
register in GBP einzutragende Haftsumme entspricht 1 % der<br />
Pflichteinlage.<br />
7. Bei den Pflichteinlagen handelt es sich um Festeinlagen, die<br />
für jeden Gesellschafter auf einem Festkonto (Kapitalkonto I)<br />
gebucht werden und den Kapitalanteil eines Gesellschafters bilden.<br />
Das Kapitalkonto I allein ist maßgebend für die Beteiligung<br />
der Gesellschafter am Vermögen, am Gewinn und Verlust der<br />
Fondsgesellschaft sowie für alle Gesellschafterrechte, soweit<br />
nichts anderes geregelt ist. Die Kapitalkonten I können nur durch<br />
einstimmigen Gesellschafterbeschluss geändert werden, soweit<br />
in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist. Für jeden Gesellschafter<br />
wird darüber hinaus ein variables Kapitalkonto (Kapitalkonto<br />
II) geführt, auf dem Agio, Gewinnzuschreibungen, Verluste<br />
und Gewinnentnahmen sowie Kapitaleinlagen gemäß § 7 Ziffern<br />
4 und 6 sowie § 11 gebucht werden und ein Kapitalkonto III, auf<br />
dem Kapitalrückzahlungen gebucht werden. Die Kapitalkonten<br />
werden in Pfund Sterling gebucht und nicht verzinst.<br />
8. Alle Treugeber, die eine Umwandlung ihrer Beteiligung in eine<br />
direkte Beteiligung als Kommanditisten beantragen, sind verpflichtet,<br />
der Fondsgesellschaft unverzüglich nach Übersendung<br />
eines Formblattes für eine Handelsregister-Vollmacht, welches<br />
exemplarisch im Verkaufsprospekt abgedruckt ist, eine entsprechende<br />
Handelsregister-Vollmacht zu Gunsten des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten (Änderungen des Formblatts aufgrund<br />
besonderer Anforderungen des Registergerichts oder Rechtsänderungen<br />
bleiben vorbehalten) in notariell beglaubigter Form zur<br />
Verfügung zu stellen, die den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
für die gesamte Dauer der Beteiligung zur Vornahme aller<br />
Handlungen im Zusammenhang mit der Eintragung in das Handelsregister<br />
bevollmächtigt. Die hierfür anfallenden Kosten sind<br />
von dem jeweiligen Treugeber selbst zu tragen. Diese Regelung<br />
gilt entsprechend für aufgrund Rechtsnachfolge neu hinzugekommene<br />
Treugeber und aufgrund Rechtsnachfolge neu hinzugekommene<br />
Gesellschafter.<br />
§ 4<br />
Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />
1. Die Kapitaleinlagen der Gesellschafter sowie das Beteiligungsaufgeld<br />
(Agio) in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage (Kapitaleinlage und<br />
Beteiligungsaufgeld im Folgenden zusammen auch der „gesamte<br />
Einzahlungsbetrag“) sind in einem Betrag zu erbringen und spätestens<br />
zum letzten Bankarbeitstag in München des jeweiligen<br />
Beitrittsmonats gemäß den Angaben im Zeichnungsschein fällig.<br />
2. Die Gesellschafter haben grundsätzlich die Möglichkeit, den<br />
gesamten Einzahlungsbetrag durch Teilnahme am Einzugs -<br />
ermächtigungsverfahren von der Fondsgesellschaft einziehen zu<br />
lassen oder den Betrag selbst auf das im Zeichnungsschein angegebene<br />
Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen. Die Gesellschafter<br />
verpflichten sich, den gesamten Einzahlungsbetrag<br />
spätestens zum Zahlungstermin gemäß den Angaben im Zeichnungsschein<br />
auf ihrem Konto zum Einzug bereitzustellen bzw.<br />
auf das Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen.<br />
3. Der Treuhandkommanditist erbringt die von ihm übernommene<br />
Kapitaleinlage sowie das Agio nach Vorliegen entsprechender<br />
Treuhandaufträge der Treugeber durch Eingang des gesamten<br />
Einzahlungsbetrages auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />
4. Bei ganz oder teilweise verspäteter Einzahlung des gesamten<br />
Einzahlungsbetrages (auch bei Lastschriftwiderspruch durch den<br />
Investor) können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet werden.<br />
Darüber hinaus kann der Verzug mit der Einzahlung des<br />
gesamten Einzahlungsbetrages dazu führen, dass der Treuhandkommanditist<br />
der Fondsgesellschaft nicht im Auftrag des Investors<br />
beitritt. Die Fondsgesellschaft kann in diesem Fall pauschal<br />
145
15 % der Kapitaleinlage als Schadenersatz verlangen. Dem Investor<br />
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein<br />
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<br />
§ 5<br />
Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten<br />
Gesellschafter (Treugeber), Treuhandvergütung<br />
1. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet seine Kommanditbeteiligung<br />
treuhänderisch für die Treugeber, mit denen er Treuhandverträge<br />
geschlossen hat. Er leistet dabei den Weisungen der<br />
Treugeber Folge. Liegen keine Weisungen des Treugebers vor, so<br />
übt er die Gesellschafterrechte nicht aus. Dies gilt insbesondere<br />
für die Ausübung von Stimmrechten. Diese erfolgt ausschließlich<br />
durch die Treugeber oder ihre Vertreter.<br />
2. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und der<br />
Gesellschafter zu den Treugebern werden die Treugeber nach<br />
Maßgabe des Treuhandvertrages zwischen dem jeweiligen Treugeber<br />
und dem Treuhandkommanditisten wie unmittelbar beteiligte<br />
Gesellschafter behandelt. Dies gilt insbesondere für die<br />
Stimmrechte, die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am<br />
Gewinn und Verlust, an einem Abfindungsguthaben, einem Liquidationserlös<br />
sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte<br />
und die Möglichkeit, ihre Treugeberstellung auf Dritte zu übertragen.<br />
Die Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages gelten insoweit<br />
entsprechend für die Treugeber, auch wenn die Treugeber<br />
nicht ausdrücklich erwähnt sind.<br />
3. Für seine Bereitschaft, die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />
einzunehmen, einschließlich der tatsächlichen Übernahme<br />
der Treuhandkommanditistenstellung erhält der Treuhandkommanditist<br />
von der Fondsgesellschaft eine pauschale Vergütung in<br />
Höhe von GBP 5.000 p. a. zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist jeweils jährlich<br />
nachschüssig zum 30.12., erstmalig zum 30.12.2009, letztmalig<br />
jedoch anteilig zum Zeitpunkt der Auflösung der Fondsgesellschaft<br />
fällig.<br />
§ 6<br />
Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />
1. Die Fondsgesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
2. Eine Auflösung der Fondsgesellschaft durch Beschluss der Gesellschafter<br />
bleibt unberührt.<br />
3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
146 I Der Gesellschaftsvertrag<br />
§ 7<br />
Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />
1. Eine Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung oder son s -<br />
tige Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf zu ihrer Wirksamkeit<br />
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten. Die Zustimmung kann nur aus<br />
wichtigem Grund (z. B. durch Verstoß gegen § 15 Ziffer 5 oder § 18<br />
Ziffer 3) versagt werden. Eine teilweise Übertragung ist grundsätzlich<br />
ausgeschlossen, soweit dadurch Gesellschaftsanteile von<br />
unter GBP 10.000 oder Anteile, die nicht auf volle GBP 1.000 lauten,<br />
entstehen sollten. § 3 Ziffer 5 gilt entsprechend.<br />
Grundsätzlich ist eine Übertragung oder sonstige Verfügung über<br />
den Gesellschaftsanteil nur mit Wirkung zum folgenden 01.01.<br />
eines Kalenderjahres wirksam. Im Falle einer Übertragung können<br />
Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche bereits unterjährig an den<br />
künftigen Erwerber abgetreten werden.<br />
Die Bestellung eines Nießbrauchs ist unzulässig.<br />
2. Jede beabsichtigte Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung<br />
oder sonstige Verfügung über den Gesellschaftsanteil ist<br />
dem geschäftsführenden Kommanditisten zur Erteilung der Zustimmung<br />
in angemessener Frist vorab schriftlich anzuzeigen.<br />
3. Bei Übertragung oder bei jedem sonstigen Übergang der Gesellschafterstellung<br />
auf einen Dritten, gleichgültig, ob im Rahmen<br />
von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge, werden alle Konten<br />
gemäß § 3 Ziffer 7 unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />
Bei der teilweisen Übertragung eines Gesellschaftsanteils erfolgt<br />
die Fortführung auf getrennten Konten in dem der Teilung entsprechenden<br />
Verhältnis. Die Übertragung oder der Übergang einzelner<br />
Rechte und /oder Pflichten hinsichtlich nur einzelner<br />
Gesellschafterkonten ist getrennt vom jeweiligen Gesellschaftsanteil<br />
nicht möglich.<br />
4. Alle Kosten einschließlich etwaiger Steuern einer ganzen / teil -<br />
weisen Übertragung oder Belastung sowie eines sonstigen ganzen<br />
/ teilweisen Übergangs, insbesondere die Kosten der Handelsregistereintragungen,<br />
tragen im Verhältnis zur Fondsgesellschaft<br />
der übertragende bzw. der belastende Gesellschafter sowie der<br />
Erwerber als Gesamtschuldner. Darüber hinaus tragen der übertragende<br />
/ belastende Gesellschafter sowie der Erwerber die Kosten<br />
des Verwaltungsaufwandes einschließlich etwaiger Steuern,<br />
die der Fondsgesellschaft von ihrem Verwalter (vgl. § 12 Ziffer 4) in<br />
Rechnung gestellt werden, bis zu einer Höhe von EUR 2.000 als<br />
Gesamtschuldner. Der Gesellschafter hat auf Anforderung des
geschäftsführenden Kommanditisten unverzüglich eine Kapitaleinlage<br />
in entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto (Kapital -<br />
konto II) zu leisten. § 11 bleibt unberührt.<br />
5. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist es<br />
(a) dem Treuhandkommanditisten gestattet, seinen Kommanditanteil<br />
jederzeit ganz oder anteilig auf einen nachfolgenden<br />
Treuhandkommanditisten oder seine Treugeber zu übertragen<br />
sowie Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche, Auseinander -<br />
setzungsguthaben und Abfindungen, die ihm als Treuhandkommanditisten<br />
zustehen, jeweils anteilig an seine Treugeber<br />
abzutreten;<br />
(b) dem Einzahlungs- und Platzierungsgaranten gestattet,<br />
den Gesellschaftsanteil, den er oder ein /mehrere von ihm<br />
bestimmte /r Dritte /r im Rahmen seiner Verpflichtungen aus<br />
der Platzierungsgarantie gezeichnet hat / haben, jederzeit und<br />
ohne Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
auf Dritte zu übertragen oder Dritten zu verpfänden;<br />
(c) dem geschäftsführenden Kommanditisten im Fall des Ausscheidens<br />
eines Gesellschafters gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />
gestattet, eine Übertragung des Gesellschaftsanteils<br />
des ausscheidenden Gesellschafters auf Dritte jederzeit herbeizuführen.<br />
6. Auf Antrag eines Erben, Schenkers oder Beschenkten wird diesem<br />
ein vereinfacht ermittelter Steuerwert des übertragenen Anteils<br />
von der Fondsgesellschaft gegen Kostenerstattung mitgeteilt. Der<br />
Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
unverzüglich eine Kapitaleinlage in entsprechender<br />
Höhe in sein Kapitalkonto II zu leisten.<br />
§ 8<br />
Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />
1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
mit einer Frist von drei Monaten, erstmals jedoch zum<br />
Ablauf des 31.12.2025 oder zum Ablauf des Geschäftsjahres, in<br />
dem die Fondsgesellschaft das Eigentum an der von ihr gehaltenen<br />
Immobilie an Dritte übertragen hat, durch eingeschriebenen<br />
Brief kündigen, danach mit gleicher Frist jeweils zum Ende eines<br />
Geschäftsjahres. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus<br />
wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung ist an die<br />
Fondsgesellschaft zu richten. Für die Fristeinhaltung ist der<br />
Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich. Der kündigende<br />
Gesellschafter scheidet mit Wirkung zu dem Zeitpunkt, zu dem<br />
er fristgerecht gekündigt hat, aus der Fondsgesellschaft aus.<br />
Beschließen die Gesellschafter innerhalb von drei Monaten nach<br />
Wirksamkeit der Kündigung die Liquidation oder tritt die Fondsgesellschaft<br />
aus zwingenden Gründen vor dem Ausscheiden oder<br />
im Zeitpunkt des Ausscheidens des kündigenden Gesellschafters<br />
in Liquidation, so nimmt der kündigende Gesellschafter an der<br />
Liquidation teil.<br />
2. Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und unter<br />
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt,<br />
einen Gesellschafter durch schriftliche einseitige Erklärung<br />
mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt<br />
aus der Fondsgesellschaft auszuschließen, und im Falle<br />
eines Treugebers den Kommanditanteil des jeweiligen Treuhandkommanditisten<br />
entsprechend herabzusetzen, wenn<br />
(a) dieser Gesellschafter entgegen seiner Pflicht nach § 7 Ziffern 4<br />
und 6 und § 11 mit der Erstattung von Abgaben und Kosten in<br />
Verzug gerät und die Leistung nicht innerhalb einer ihm durch<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten gesetzten angemessenen<br />
Frist nachholt;<br />
(b) über das Vermögen dieses Gesellschafters ein Insolvenz- oder<br />
vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines<br />
beantragten Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens mangels<br />
Masse abgelehnt wird;<br />
(c) die Einzelzwangsvollstreckung in seinen Gesellschaftsanteil<br />
betrieben wird und der betroffene Gesellschafter nicht innerhalb<br />
eines Monats ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses<br />
an die Fondsgesellschaft oder vergleichbarer<br />
Maßnahmen die Abwendung der eingeleiteten<br />
Zwangsvollstreckungsmaßnahme nachgewiesen hat (bis zum<br />
Ablauf dieser Frist werden alle seinen Gesellschaftsanteil<br />
betreffenden Zahlungen aus dem Gesellschaftsverhältnis mit<br />
Wirkung für alle Gesellschafter ausgesetzt);<br />
(d) in Bezug auf einen Gesellschafter einer der in § 15 Ziffer 5 oder<br />
§ 18 Ziffer 3 genannten Umstände vorliegt bzw. eintritt oder<br />
(e) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<br />
Der Gesellschafter scheidet bei Ausschluss gemäß Ziffer 2 mit<br />
Zugang der Ausschließungserklärung oder zu dem gegebenenfalls<br />
in der Ausschließungserklärung genannten späteren Zeitpunkt<br />
aus der Fondsgesellschaft aus. Die Ausschließungserklärung<br />
gilt spätestens drei Tage nach Absendung an die zuletzt der<br />
Fondsgesellschaft schriftlich genannte Adresse als zugegangen.<br />
147
3. In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters wird die<br />
Fondsgesellschaft zwischen den verbleibenden Gesellschaftern<br />
fortgesetzt. Der Anteil am Gesellschaftsvermögen des ausscheidenden<br />
Gesellschafters wächst den übrigen Gesellschaftern im<br />
Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zueinander an, soweit<br />
der Anteil nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Die Treugeber<br />
nehmen über den Treuhandkommanditisten an der<br />
Anwachsung teil, im Übrigen reduziert sich die Kapitaleinlage<br />
des Treuhandkommanditisten um die Kapitaleinlage eines ausgeschiedenen<br />
Treugebers.<br />
4. In den Fällen des Ausschlusses nach Ziffer 2 ist der geschäftsführende<br />
Kommanditist nach seiner Wahl unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB auch berechtigt und unwiderruflich<br />
bevollmächtigt, anstatt eines Ausschlusses den Anteil des<br />
betroffenen Gesellschafters auf einen oder mehrere von dem<br />
geschäftsführenden Kommanditisten zu benennende(n) Dritte(n)<br />
zu übertragen; der Dritte übernimmt bzw. die Dritten übernehmen<br />
anteilig die Kapitalkonten des auszuschließenden Gesellschafters.<br />
Die von diesem bzw. diesen zu leistende Einlage<br />
bestimmt sich nach der an den auszuschließenden Gesellschafter<br />
zu zahlenden Abfindung (§ 10 Ziffern 2 und 3). Der Dritte übernimmt<br />
bzw. die Dritten übernehmen alle Rechte und Pflichten des<br />
ausgeschiedenen Gesellschafters einschließlich einer etwaig<br />
noch offenen Einlageforderung der Fondsgesellschaft im Hinblick<br />
auf die Beteiligung des auszuschließenden Gesellschafters. § 11<br />
bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Tod eines Gesellschafters<br />
1. Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung zum Zeitpunkt<br />
des Erbfalles auf seine Erben jeweils in Höhe der jeweiligen Erbquote<br />
über (Sonderrechtsnachfolge). Die Fondsgesellschaft wird<br />
mit den Erben fortgesetzt. Mehrere Erben haben sich hinsichtlich<br />
der Beteiligung an der Gesellschaft so auseinanderzusetzen, dass<br />
eine Aufteilung in auf volle EUR 1.000 lautende Beteiligungen<br />
(mindestens aber EUR 5.000) erfolgt. Bis zur Auseinandersetzung<br />
benennen die Erben einen gemeinschaftlichen Vertreter und<br />
erteilen ihm Vollmacht zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Das<br />
Stimmrecht kann bis zur Auseinandersetzung vorbehaltlich der<br />
Regelung in Ziffer 2 nur durch diesen Vertreter ausgeübt werden.<br />
Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so ist jeder Testamentsvollstrecker<br />
als Vertreter berufen. Zudem gilt jeder Erbe / Testamentsvollstrecker<br />
von den übrigen Erben als bevollmächtigt, für<br />
sie Zustellungen und Erklärungen der Fondsgesellschaft entgegenzunehmen.<br />
148 I Der Gesellschaftsvertrag<br />
Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines, ein Testamentsvollstrecker<br />
durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />
legitimieren. § 15 Ziffer 5 und § 18 Ziffer 3 gilt entsprechend.<br />
Werden der Fondsgesellschaft ausländische Urkunden<br />
zum Nachweis des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt,<br />
so ist die Fondsgesellschaft berechtigt, auf Kosten dessen,<br />
der seine Berechtigung auf die ausländischen Urkunden stützt,<br />
diese übersetzen zu lassen und /oder ein Rechtsgutachten („legal<br />
opinion“) über die Rechtswirkungen der vorgelegten Urkunden<br />
einzuholen. Die Fondsgesellschaft kann nach freiem Ermessen<br />
auf die Vorlage eines Erbscheins / Testamentsvollstreckerzeug -<br />
nisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder beglaubigte<br />
Abschrift einer in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letztwilligen<br />
Verfügung (notarielles Testament / Erbvertrag) nebst<br />
zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die Fondsgesellschaft<br />
darf denjenigen, der darin als Erbe bzw. Testamentsvollstrecker<br />
bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen und den Anteil<br />
des Verstorbenen auf ihn umschreiben, ihn verfügen lassen und<br />
insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten.<br />
2. Bis zur Vorlage eines ausreichenden Erbnachweises gemäß Ziffer<br />
1 ruhen die Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte der<br />
Erben mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust. Die<br />
Fondsgesellschaft ist während dieser Zeit berechtigt, Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen oder sonstige Zahlungen mit schuldbefreiender<br />
Wirkung auf das ihr zuletzt benannte Konto des Erblassers<br />
zu leisten.<br />
3. Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />
sowie im Zuge der Erbauseinandersetzung erfolgen<br />
nach § 7. Abweichend von § 7 kann der Übergang der Beteiligung<br />
mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung<br />
bzw. des Erbfalles und ohne Zustimmung des geschäfts -<br />
führenden Kommanditisten erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll<br />
dabei nicht unterschritten werden.<br />
4. § 7 Ziffer 4 und § 11 gelten in allen Fällen entsprechend.<br />
§ 10<br />
Auseinandersetzung mit ausscheidenden<br />
Gesellschaftern /Abfindung<br />
1. Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung gemäß § 8 Ziffer 1<br />
aus der Fondsgesellschaft aus, richtet sich seine Abfindung nach<br />
dem Verkehrswert seiner Beteiligung. Die Bestimmung des Verkehrswertes<br />
nimmt der geschäftsführende Kommanditist nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen vor. Bis zur Auszahlung wird die Abfindung<br />
zum dann geltenden Marktzinssatz verzinst. Die Auszahlung<br />
der Abfindung erfolgt in Pfund Sterling.
2. Wird ein Gesellschafter gemäß § 8 Ziffer 2 (a) bis (e) aus der<br />
Fondsgesellschaft ausgeschlossen, erhält er eine Abfindung in<br />
Höhe des handelsrechtlichen Buchwertes seiner Beteiligung, wie<br />
er sich aus der Schlussbilanz des Geschäftsjahres ergibt, welches<br />
vor seinem Ausscheiden beendet war, zuzüglich des zeitanteilig<br />
auf den Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnisses,<br />
welches auf seinen Anteil entfällt, unter Berücksichtigung zwischenzeitlich<br />
getätigter Ausschüttungen / Entnahmen sowie<br />
noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />
nach § 7 Ziffern 4 und 6 sowie § 11, höchstens aber in Höhe des<br />
Verkehrswertes gemäß Ziffer 1 Satz 2. Die Auszahlung der Abfindung<br />
erfolgt in Pfund Sterling.<br />
3. Anstatt eine Abfindung nach Ziffer 2 an den ausgeschlossenen<br />
Gesellschafter zu leisten, hat der geschäftsführende Kommanditist<br />
zudem die Möglichkeit, den Gesellschaftsanteil des ausgeschlossenen<br />
Gesellschafters an Dritte zu veräußern. In diesem Fall<br />
steht dem ausgeschlossenen Gesellschafter der Veräußerungs -<br />
erlös aus dem Verkauf des Gesellschaftsanteils abzüglich einer<br />
Provision von 9 % des Veräußerungserlöses zu. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist kann zwischen den genannten Verwertungsalternativen<br />
frei wählen.<br />
4. § 7 Ziffern 4 und 6 und § 11 gelten entsprechend.<br />
5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung ihrer<br />
Abfindung verlangen. Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung<br />
von Gesellschaftsverbindlichkeiten oder auf Sicherstellung wegen<br />
künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger. Hiervon<br />
abweichend können der geschäftsführende Kommanditist<br />
und der Treuhandkommanditist jedoch bei ihrem Ausscheiden<br />
Freistellung von ihrer Forthaftung für Gesellschaftsverbindlich -<br />
keiten verlangen.<br />
6. Ein von der Fondsgesellschaft gemäß Ziffern 1 und 2 zu leistender<br />
Betrag wird zwei Wochen nach Anforderung durch den ausgeschiedenen<br />
Gesellschafter fällig, frühestens jedoch zum nächsten,<br />
dem Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin und nur,<br />
soweit die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt über ausreichend<br />
Liquidität verfügt, spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden.<br />
§ 11<br />
Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />
1. Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />
Steuern inklusive Quellensteuern, Gebühren, Beiträge) und anderen<br />
Kosten oder Nachteilen, die auf Handlungen bzw. dem Verhalten<br />
eines Gesellschafters beruhen oder ihren Grund in der Person<br />
oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform eines Gesellschafters<br />
haben, sind von dem jeweiligen die Belastung auslösenden<br />
Gesellschafter und einem etwaigen Rechtsnachfolger (hinsichtlich<br />
des betroffenen Gesellschaftsanteils) als Gesamtschuldner zu<br />
tragen. Es ist vorgesehen, dass der entsprechende Betrag von dem<br />
die Belastung auslösenden Gesellschafter oder einem etwaigen<br />
Rechtsnachfolger bei der nächsten Ausschüttung / Entnahme<br />
einbehalten wird. Auf Anforderung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
hat der Gesellschafter unverzüglich eine Kapital -<br />
einlage in entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto II zu leisten.<br />
Von der Abgaben- und Kostenerstattungspflicht ausgenommen<br />
sind Ansprüche gegen den persönlich haftenden Gesellschafter<br />
und den geschäftsführenden Kommanditisten sowie Dritte, die<br />
im Zuge der Erfüllung einer Platzierungsgarantie der Fondsgesellschaft<br />
beitreten.<br />
2. Die Fondsgesellschaft hat dem kostentragungspflichtigen Gesellschafter<br />
einen geeigneten Nachweis zur Begründung ihrer Erstattungsforderung<br />
vorzulegen. Soweit und solange die Erstattungsforderung<br />
nicht beziffert werden kann, ist die Fondsgesellschaft<br />
im Fall der Liquidation der Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens<br />
eines Gesellschafters berechtigt, als Sicherheit für ihre<br />
Erstattungsforderung gegen den betroffenen Gesellschafter ein<br />
Zurückbehaltungsrecht in Höhe des voraussichtlichen Erstattungsbetrages<br />
gegen den Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
/ Liquidationsguthabens geltend zu<br />
machen. Im Fall der Übertragung oder sonstigen Veräußerung<br />
eines Gesellschaftsanteiles kann der geschäftsführende Kommanditist<br />
seine gemäß § 7 Ziffer 1 erforderliche Zustimmung von<br />
einer angemessenen Sicherheitsleistung für diese Erstattungsforderung<br />
der Fondsgesellschaft abhängig machen. Sobald der<br />
Fondsgesellschaft insbesondere nach Zugang entsprechender<br />
Abgabenbescheide die Bezifferung ihrer Erstattungsforderung<br />
möglich ist, hat sie unverzüglich die endgültige Abrechnung<br />
vorzunehmen.<br />
§ 12<br />
Geschäftsführung, Vertretung<br />
1. Zur Vertretung und Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
ist ausschließlich der Kommanditist Property Class <strong>England</strong> 2<br />
Managementgesellschaft mbH berechtigt und verpflichtet; der<br />
persönlich haftende Gesellschafter Property Class <strong>England</strong> 2<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />
Zur Wahrnehmung der Geschäftsführung und Vertretung wird<br />
dem geschäftsführenden Kommanditisten hiermit Vollmacht<br />
erteilt, Handlungen jeder Art, die im Zusammenhang mit der<br />
Sicherung des Gesellschaftszwecks stehen, einschließlich der<br />
Erteilung von Untervollmachten, für die Gesellschaft vorzuneh-<br />
149
men. Er hat Anspruch auf Erteilung dieser Vollmacht in notarieller<br />
Form. Er ist berechtigt, im Rahmen der abzuschließenden Verträge<br />
auch Leistungsentgelte zu vereinbaren, durch die Leistungen,<br />
die vor Abschluss dieses Gesellschaftsvertrages erbracht wurden,<br />
abgegolten werden.<br />
2. Der geschäftsführende Kommanditist ist von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB sowie dem Wettbewerbsverbot nach §§ 161<br />
Absatz 2, 112 HGB befreit.<br />
3. Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes<br />
nach § 116 Abs.1 HGB hinausgehen, kann der geschäftsführende<br />
Kommanditist nur mit Zustimmung der Gesellschafter<br />
durch Gesellschafterbeschluss vornehmen. Zum gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören dabei insbesondere:<br />
(a) Vermietung und Untervermietung der Fondsimmobilie;<br />
(b) Entscheidungen über Instandhaltungsmaßnahmen der Fondsimmobilie;<br />
(c) Abschluss von Darlehensverträgen zu marktüblichen Kondi -<br />
tionen einschließlich Zinssicherungsgeschäften und Sicherungsvereinbarungen<br />
zur Finanzierung im Falle von Liquiditätsengpässen<br />
der Fondsgesellschaft zur Sicherstellung der<br />
jederzeitigen ausreichenden Liquidität der Fondsgesellschaft,<br />
insbesondere zur Verlängerung der Zwischenfinanzierung des<br />
Eigenkapitals und für Instandhaltungsmaßnahmen der Fondsimmobilie;<br />
(d) Gewährung von Darlehen an verbundene Unternehmen<br />
einschließlich Änderung und Kündigung etc.;<br />
(e) Umsetzung sämtlicher Maßnahmen und Handlungen hinsichtlich<br />
der Verwaltung der Fondsgesellschaft sowie der<br />
Fondsimmobilie (einschließlich Abschluss von Verwaltungsverträgen<br />
/Geschäftsbesorgungs- und Treuhandverträgen),<br />
insbesondere Angelegenheiten zur Regelung der Rechtsverhältnisse<br />
zwischen Fondsgesellschaft und Gesellschafter /n<br />
sowie der Betreuung und Verwaltung der Fondsimmobilie,<br />
Abschluss von Vermittlungsverträgen, Konzeptions-, Vermarktungs-<br />
und Betreuungsverträgen sowie Steuerberatungs -<br />
verträgen;<br />
(g) Abschluss von Vereinbarungen über die Einzahlung und /oder<br />
Platzierung von Eigenkapital;<br />
(h) Anlage liquider Mittel;<br />
(i) Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Fondsgesellschaft;<br />
150 I Der Gesellschaftsvertrag<br />
(j) Abschluss und Durchführung von Währungskonvertierungen;<br />
(k) Buchführung;<br />
(l) Entscheidung über die Einrichtung, Höhe und Verwendung<br />
einer im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessenen Liquiditätsreserve;<br />
(m) Betreuung der Gesellschafter, insbesondere Durchführung<br />
von Beschlussfassungen der Fondsgesellschaft durch Gesellschafterbeschlüsse<br />
im schriftlichen Verfahren, sowie die Abhaltung<br />
von Gesellschafterversammlungen.<br />
4. Soweit der geschäftsführende Kommanditist zum Abschluss von<br />
Verträgen und Vereinbarungen berechtigt ist, umfasst dies auch<br />
das Recht zur Durchführung, Änderung, Verlängerung und Beendigung<br />
dieser Verträge und die mit diesen Verträgen verbundenen<br />
Maßnahmen. Die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung<br />
und Verfolgung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus solchen<br />
Verträgen einschließlich des Abschlusses von Vergleichen<br />
sowie die Führung von Prozessen gegen Gesellschafter auf Leistung<br />
ihrer Einlage obliegt dem geschäftsführenden Komman -<br />
ditisten.<br />
5. Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten bestehen lediglich bei<br />
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt<br />
auch, soweit eine Verantwortlichkeit für Dritte gemäß § 278 BGB<br />
besteht. Solche Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis,<br />
sofern sie nicht auf Vorsatz beruhen, verjähren sechs<br />
Monate nach Kenntniserlangung von der zum Schadenersatz verpflichtenden<br />
Handlung durch den /die Anspruchsteller, spätestens<br />
jedoch drei Jahre nach Vornahme / Unterlassung der zum<br />
Schadenersatz verpflichtenden Handlung, soweit sie nicht kraft<br />
Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen.<br />
6. Die Fondsgesellschaft stellt den persönlich haftenden Gesellschafter,<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten, den Treuhandkommanditisten,<br />
deren Angestellte, Geschäftsführer und<br />
Beauftragte (im Folgenden „Freistellungsberechtigte“) vollumfänglich<br />
von jeglicher Haftung für Handlungen oder Unterlassungen<br />
im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses frei. Ein Anspruch<br />
auf Freistellung ist ausgeschlossen, sofern die Freistellungsberechtigten<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt bzw. nicht<br />
gehandelt haben.
§ 13<br />
Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Gesellschafterbeschlüsse werden schriftlich und grundsätzlich im<br />
Umlaufverfahren gefasst.<br />
2. Es findet jährlich bis zum 30.11. eine Beschlussfassung zur Feststellung<br />
des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäfts -<br />
jahres statt.<br />
3. Der geschäftsführende Kommanditist führt alle Beschlussfassungen<br />
durch. Er bestimmt den Abgabetermin, der nicht vor Ablauf<br />
von vier Wochen nach Absendung der Beschlussfassungsunterlagen<br />
an die Gesellschafter liegen darf. Bei Eilbedürftigkeit kann er<br />
die Frist zur Abgabe der Stimmen auf zehn Tage ab Versendung<br />
der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen. Kann eine Entscheidung<br />
durch Gesellschafterbeschluss nicht rechtzeitig erreicht<br />
werden, entscheidet der geschäftsführende Kommanditist nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Fondsgesellschaft.<br />
Hierüber informiert er die Gesellschafter. Die Versendung der<br />
Beschlussfassungsunterlagen ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn<br />
sie an die gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich<br />
genannte Adresse des Gesellschafters gerichtet wurde. Ist der<br />
Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt oder können ihm aus<br />
anderen Gründen die Beschlussfassungsunterlagen nicht zugestellt<br />
werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses<br />
Zustandes. Die Aufforderung zur Beschlussfassung hat sämtliche<br />
Abstimmungspunkte, die Mitteilung des genauen Verfahrens, die<br />
Angabe des letzten Abstimmungstages und die Zahl der Stimmen<br />
des Gesellschafters aufzuführen. Die Beschlussfähigkeit im<br />
Umlaufverfahren ist gegeben, wenn die vorstehend beschriebenen<br />
Formalien gewahrt worden sind.<br />
Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang der erforderlichen<br />
Stimmen bei der Fondsgesellschaft mit Ablauf des letzten<br />
Abstimmungstages wirksam gefasst. Für die Wahrung der Frist ist<br />
der Zugang maßgebend. Den Gesellschaftern wird das Ergebnis<br />
der Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft schriftlich mitgeteilt.<br />
Für die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen ist es ausreichend,<br />
wenn die Beschlussfassungsunterlagen bzw. die Einladung zur<br />
Gesellschafterversammlung lediglich an die Gesellschafter versendet<br />
werden bzw. wird, die spätestens sieben Tage vor dem Datum<br />
der Versendung der Beschlussfassungsunterlagen bzw. der Einladung<br />
bereits Gesellschafter der Fondsgesellschaft sind. Die später<br />
der Fondsgesellschaft beitretenden Gesellschafter sind von der<br />
Teilnahme an der Beschlussfassung bzw. von der Teilnahme an der<br />
Gesellschafterversammlung nicht ausgeschlossen, wenn<br />
(a) im Falle der Beschlussfassung im Umlaufverfahren diese<br />
Gesellschafter bis spätestens sieben Tage vor Ablauf des Abgabetermins<br />
die Beschlussfassungsunterlagen selbst bei der<br />
Fondsgesellschaft angefordert und bis zum Abgabetermin an<br />
die Fondsgesellschaft zurückgesandt haben bzw.<br />
(b) im Falle der Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />
diese Gesellschafter bis spätestens sieben<br />
Tage vor dem Termin der Gesellschafterversammlung bei<br />
der Fondsgesellschaft ihre Teilnahme schriftlich angemeldet<br />
haben.<br />
4. Gesellschafter können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />
schriftlich eine außerordentliche Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft<br />
verlangen, sofern sie mindestens 10 % des Kommanditkapitals<br />
auf sich vereinigen. Die Fondsgesellschaft führt die außerordentliche<br />
Beschlussfassung im Umlaufverfahren durch.<br />
Bei Eilbedürftigkeit kann sie die Frist zur Abgabe der Stimmen<br />
auf zehn Tage ab Versendung der Beschlussfassungsunterlagen<br />
verkürzen.<br />
5. Der geschäftsführende Kommanditist kann vom Umlaufverfahren<br />
absehen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem<br />
Fall hat er eine Gesellschafterversammlung an einem von ihm zu<br />
bestimmenden Ort einzuberufen. Die Einberufung erfolgt unter<br />
Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier<br />
Wochen, maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Bei Eilbedürftigkeit<br />
kann die Frist auf zehn Tage verkürzt werden. Die Einberufung<br />
ist ordnungsgemäß, wenn sie an die gegenüber der<br />
Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich genannte Adresse gesandt<br />
wurde. Ist der Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt, oder<br />
kann er aus anderen Gründen zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />
nicht geladen werden, so ruht sein Stimmrecht<br />
bis zur Beseitigung dieses Zustandes, es sei denn, dass ein<br />
Vertreter vorhanden und dieser der Fondsgesellschaft schriftlich<br />
bekannt gegeben worden ist.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist oder ein von diesem mit<br />
der Vertretung beauftragter und bevollmächtigter Dritter leitet<br />
die Gesellschafterversammlung (Versammlungsleiter) und<br />
benennt einen Protokollführer. Das Protokoll über die Beschlussfassung<br />
wird vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter<br />
unterschrieben und den Gesellschaftern in Kopie zugesandt.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />
Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der geschäftsführende<br />
Kommanditist sowie der Treuhandkommanditist anwesend<br />
bzw. vertreten sind.<br />
151
Jeder Gesellschafter kann sich bei der Gesellschafterversammlung<br />
nur durch einen anderen Gesellschafter, seinen Ehegatten,<br />
einen Elternteil, ein volljähriges Kind, einen Testamentsvollstrecker<br />
oder durch einen Generalbevollmächtigten vertreten lassen.<br />
Die Vertretung durch andere Personen als die genannten bedarf<br />
der Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten, die<br />
nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Eine entsprechende<br />
Vollmacht bedarf der Schriftform und ist zu Beginn der<br />
Gesellschafterversammlung dem Versammlungsleiter auszuhändigen.<br />
Jeder Treugeber hat bei Beschlussfassungen zudem die Möglichkeit,<br />
den Treuhandkommanditisten zu bevollmächtigen, sein<br />
Stimmrecht wahrzunehmen und kann ihm für die Abstimmungspunkte<br />
schriftlich Weisungen erteilen, auch die generelle Weisung,<br />
für ihn nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.<br />
Einer auf unterschiedlichen Weisungen der Treugeber beruhenden<br />
geteilten Ausübung der Stimmrechte durch den Treuhandkommanditisten<br />
stimmen die Gesellschafter hiermit ausdrücklich<br />
zu.<br />
Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />
und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Gesellschafter<br />
selbst.<br />
6. Je volle GBP 1.000 der Kapitaleinlage der Gesellschafter gewähren<br />
eine Stimme. Zusätzlich verfügen der persönlich haftende Gesellschafter<br />
sowie der geschäftsführende Kommanditist jeweils über<br />
50 Stimmen. Die Treugeber haben gemäß ihrer Kapitaleinlage<br />
ein eigenes Stimmrecht. Der Treuhandkommanditist hat kein<br />
eigenes Stimmrecht, auch nicht bei außergewöhnlichen Angelegenheiten.<br />
7. Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen insbesondere<br />
folgende Angelegenheiten:<br />
(a) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses und der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung; wird hierüber kein Beschluss<br />
gefasst, gilt der von dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
erstellte Jahresabschluss als genehmigt und festgestellt;<br />
(b) Entlastung der Geschäftsführung;<br />
(c) Bestimmung des Abschlussprüfers, soweit in diesem Vertrag<br />
nichts anderes geregelt ist;<br />
(d) Veräußerung der Fondsimmobilie;<br />
152 I Der Gesellschaftsvertrag<br />
(e) Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;<br />
(f) Aufnahme langfristiger Darlehen;<br />
(g) Auflösung der Fondsgesellschaft.<br />
8. Beschlüsse im Umlaufverfahren und in der Gesellschafterversammlung<br />
werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen gefasst, soweit in diesem Vertrag oder aufgrund zwingender<br />
Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Bei<br />
mehr als zwei Entscheidungsalternativen ist diejenige beschlossen,<br />
die die meisten Stimmen erhalten hat. Enthaltungen, nicht<br />
und verspätet abgegebene (§ 13 Ziffer 3 Absatz 2) sowie sonst<br />
ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.<br />
9. Die Veräußerung der Fondsimmobilie vor dem 31.12.2021, Änderungen<br />
des Gesellschaftsvertrages, die Auflösung der Fondsgesellschaft<br />
sowie sonstige Grundlagengeschäfte können, soweit<br />
aufgrund zwingender Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt<br />
ist, nur mit 3 /4-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen<br />
und mit Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
die nur aus wichtigem Grund versagt werden darf,<br />
beschlossen werden. Auch der Ausschluss eines persönlich haftenden<br />
Gesellschafters oder des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
der Entzug der Vertretungsmacht und der Entzug der<br />
Geschäftsführungsbefugnis können ohne Vorliegen eines wich -<br />
tigen Grundes nur mit 3 /4-Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />
Stimmen beschlossen werden.<br />
10. Änderungen des Gesellschaftsvertrags, die nicht alle Gesellschafter<br />
formell und materiell gleich behandeln, den Gesellschaftern<br />
zusätzliche Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten zu dessen Nach -<br />
teil verändern, bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />
11. Die im Umlaufverfahren oder in der Gesellschafterversammlung<br />
gefassten Beschlüsse können nur binnen einer Ausschlussfrist<br />
von einem Monat seit Absendung des Ergebnisses der<br />
Beschlussfassung bzw. des Versammlungsprotokolls gerichtlich<br />
angefochten werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger<br />
Mangel als geheilt.<br />
§ 14<br />
Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />
Ausschüttungen / Entnahmen von Liquidität<br />
1. Der Jahresabschluss für das jeweils vergangene Geschäftsjahr ist<br />
innerhalb der gesetzlichen Fristen durch den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zu erstellen. Er ist durch Beschlussfassung der<br />
Gesellschafter im Umlaufverfahren festzustellen. Für die Aufstel-
lung des Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen Bestimmungen<br />
und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Der Jahresabschluss<br />
ist von dem geschäftsführenden Kommanditisten zu<br />
unterzeichnen. Der Jahresabschluss ist von einem von den Gesellschaftern<br />
durch Beschlussfassung bestimmten Wirtschaftsprüfer<br />
oder einer in gleicher Weise bestimmten Wirtschaftsprüfungs -<br />
gesellschaft zu prüfen. Alsdann ist eine Kopie des Jahresabschlusses<br />
oder alternativ eine Kurzfassung allen Gesellschaftern spätestens<br />
mit Übersendung der Abstimmungsunterlagen zu der<br />
jährlichen Beschlussfassung zuzuleiten. Der Abschlussprüfer für<br />
das Geschäftsjahr 2009 wird von dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
bestimmt.<br />
2. Vor Verteilung des Ergebnisses erhalten der geschäftsführende<br />
Kommanditist für seine Aufwendungen einschließlich seiner<br />
Rechtsformkosten sowie für die Übernahme der Geschäftsführung<br />
und der persönlich haftende Gesellschafter als Entgelt für<br />
seine persönliche Haftung eine Pauschalvergütung in Höhe von<br />
je GBP 1.750 p. a. zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />
erhält diese Vergütung auch in Verlustjahren. Seine Vergütung<br />
sind jährlich nachschüssig zum 30.12. eines jeden Jahres fällig,<br />
erstmals zum 30.12.2009 für alle bis dahin angefallenen Ansprüche.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist erhält diese Vergütung<br />
nicht in den Jahren, in denen die Fondsgesellschaft nach britischem<br />
Ertragsteuerrecht Verluste erzielt oder durch Leistung der<br />
Vergütung erzielen würde. Die Vergütungen des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten sind jährlich nachschüssig zum 30.12. des<br />
jeweiligen Folgejahres fällig, erstmals zum 30.12.2010 für alle bis<br />
dahin angefallenen Ansprüche.<br />
3. Ebenfalls vor Verteilung des Ergebnisses werden sämtliche gemäß<br />
§ 7 Ziffern 4 und 6 und § 11 zu erstattenden Abgaben und Kosten<br />
dem jeweiligen Gesellschafter zugewiesen.<br />
4. Die Gesellschafter sind – vorbehaltlich der Regelungen in den<br />
Ziffern 3, 5 bis 7 – entsprechend dem Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen<br />
gemäß den Kapitalkonten I am Gewinn und Verlust der<br />
Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
5. Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter in Bezug<br />
auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten II und III im Verhältnis<br />
zu ihrer Kapitaleinlage gemäß Kapitalkonto I ist die Gewinn- oder<br />
Verlustzuweisung so vorzunehmen, dass alle Gesellschafter im<br />
Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage, unabhängig vom Zeitpunkt<br />
ihres Beitritts, hinsichtlich der Summe ihrer Kapitalkonten II und<br />
III (vorbehaltlich noch nicht erstatteter Kosten und Abgaben<br />
gemäß Ziffer 3), soweit wie steuerrechtlich möglich, gleichgestellt<br />
werden.<br />
6. Zu diesem Zweck werden in diesem Zeitraum positive Ergebnisse<br />
der Fondsgesellschaft zunächst den Gesellschaftern mit der relativ<br />
niedrigsten Summe der Kapitalkonten II und III im Verhältnis<br />
zu ihren Kapitaleinlagen und negative Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />
zunächst den Gesellschaftern mit der relativ höchsten<br />
Summe der Kapitalkonten II und III im Verhältnis zu ihren Kapitaleinlagen<br />
zugewiesen. Sobald die Summen der Kapitalkonten II<br />
und III der Gesellschafter (vorbehaltlich noch nicht erstatteter<br />
Kosten und Abgaben gemäß Ziffer 3) im Verhältnis ihrer Kapitalanteile<br />
gleichgestellt sind, wird das verbleibende Ergebnis den<br />
Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Kapitaleinlage gemäß Kapitalkonto<br />
I zugewiesen.<br />
7. Der geschäftsführende Kommanditist erhält, soweit möglich, im<br />
Jahre der Veräußerung der Fondsimmobilie oder in den Jahren der<br />
Liquidation der Fondsgesellschaft in Höhe seiner dann bestehenden<br />
negativen Summe der Kapitalkonten II und III ein Vorabergebnis<br />
zugewiesen.<br />
8. Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und verpflichtet,<br />
die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft<br />
an die Gesellschafter auszuschütten, sofern keine abweichende<br />
Beschlussfassung der Gesellschafter getroffen wird.<br />
Über die jeweils ausschüttungsfähigen Beträge entscheidet der<br />
geschäftsführende Kommanditist, der zur Bestreitung zukünftiger<br />
Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft eine angemessene<br />
Liquiditätsreserve vorhalten wird. Vorbehaltlich einer<br />
abweichenden Regelung in diesem Gesellschaftsvertrag erfolgt<br />
die Ausschüttung / Entnahme an die Gesellschafter unabhängig<br />
von einem Bilanzgewinn / -verlust im Verhältnis ihrer Kapital -<br />
einlage gemäß Kapitalkonto I. Die Ausschüttungen / Entnahmen<br />
erfolgen voraussichtlich am 30.04. eines jeden Kalenderjahres,<br />
erstmals am 30.04.2010. Ausschüttungen / Entnahmen können<br />
von der Fondsgesellschaft auch ohne vorherige schriftliche<br />
Ankündigung vorgenommen werden.<br />
Die Gesellschafter erhalten für die Zeit vor Vollplatzierung unabhängig<br />
von einem Gewinn / Verlust der Fondsgesellschaft eine<br />
Ausschüttung / Entnahme vorbehaltlich der Bildung einer von<br />
dem geschäftsführenden Kommanditisten als angemessen<br />
erachteten Liquiditätsreserve. Die Ausschüttungs- / Entnahme -<br />
berechtigung der Gesellschafter besteht im Verhältnis ihrer Kapitaleinlage<br />
gemäß Kapitalkonto I und der Dauer ihrer Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft im Platzierungszeitraum. Die Berechnung<br />
erfolgt monatlich.<br />
153
Darüber hinaus ist der geschäftsführende Kommanditist bis zum<br />
Beitritt des ersten Investors berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt<br />
erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft<br />
zu entnehmen. Er wird zur Bestreitung zukünftiger Kosten<br />
und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft eine angemessene<br />
Liquiditätsreserve vorhalten.<br />
9. Alle Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen grundsätzlich in<br />
Pfund Sterling. Jeder Gesellschafter hat jedoch ein Wahlrecht, die<br />
Ausschüttungen / Entnahmen durch Angabe der Währung im<br />
Zeichnungsschein auch in Euro zu erhalten. Darüber hinaus hat<br />
der Investor bezüglich der Ausschüttung / Entnahme in Pfund<br />
Sterling bzw. Euro ein jährliches Wahlrecht, welches durch schriftliche<br />
Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft ausgeübt werden<br />
kann. Der Umtausch von Pfund Sterling in Euro erfolgt zu<br />
demjenigen Wechselkurs, welcher von der Fondsgesellschaft zwei<br />
Bankarbeitstage vor der Ausschüttung / Entnahme erzielt wird.<br />
Sämtliche im Zusammenhang mit den Ausschüttungen / Entnahmen<br />
und einem etwaigen Umtausch entstehenden Kosten sind<br />
von dem jeweiligen Gesellschafter zu tragen und werden mit dem<br />
Ausschüttungs- / Entnahmebetrag verrechnet.<br />
10. Umsatzsteuerrückerstattungen sind den Gesellschaftern zuzurechnen,<br />
denen die der Umsatzsteuerrückerstattung zugrunde<br />
liegenden Umsatzsteuerzahlungen einkommensteuerlich als<br />
Werbungskosten zuzurechnen waren. Die Umsatzsteuerzahlungen<br />
gelten im Rahmen der Ergebnisverteilung dementsprechend<br />
als Aufwand dieser Gesellschafter.<br />
11. Der geschäftsführende Kommanditist ist über die in Ziffer 7 genannten<br />
Ausschüttungen / Entnahmen hinaus berechtigt, diejenigen<br />
Beträge aus der Fondsgesellschaft zu entnehmen, die er<br />
zur Erfüllung seiner Steuerpflichten (einschließlich steuerlicher<br />
Nebenleistungen und auch im Rahmen einer Betriebsprüfung<br />
durch die Finanzverwaltung) benötigt, die im Zusammenhang<br />
mit dem Ergebnis der Fondsgesellschaft stehen, welches dem<br />
geschäftsführenden Kommanditisten bis zum Zeitpunkt des<br />
Erreichens des maximalen Gesellschaftskapitals gemäß § 3 Ziffer<br />
3 (Vollplatzierung) zugerechnet wurde.<br />
12. Sonderwerbungskosten muss jeder Gesellschafter der Fonds -<br />
gesellschaft bis spätestens zum 28.02. des auf das betreffende<br />
Geschäftsjahr folgenden Jahres bekannt geben.<br />
13. Die Übertragung einer Rücklage gemäß § 6 b EStG auf ein infolge<br />
der Beteiligung dem Gesellschafter gemäß § 39 AO zuzurechnendes<br />
Wirtschaftsgut ist nicht zulässig.<br />
154 I Der Gesellschaftsvertrag<br />
§ 15<br />
Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot,<br />
Verschwiegenheitspflicht, Vollmacht<br />
1. Eine über § 7 Ziffern 4 und 6 sowie § 11 hinausgehende Nachschusspflicht<br />
kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />
beschlossen werden. Von Vorstehendem unberührt bleibt die<br />
Haftung der Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />
gemäß §§ 171 ff. HGB.<br />
2. Ein Wettbewerbsverbot besteht für die Gesellschafter sowie den<br />
geschäftsführenden Kommanditisten und persönlich haftenden<br />
Gesellschafter nicht.<br />
3. Die Gesellschafter sind zur Verschwiegenheit gegenüber unbeteiligten<br />
Dritten zu allen Angelegenheiten der Gesellschaft verpflichtet.<br />
Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Ausscheiden<br />
des Gesellschafters aus der Fondsgesellschaft und über<br />
die Dauer der Fondsgesellschaft hinaus.<br />
4. Die Gesellschafter haben die gesetzlichen Kontrollrechte der Kommanditisten<br />
nach § 166 HGB mit der Maßgabe, dass die Unterlagen<br />
bezüglich der Beteiligung an der Fondsgesellschaft nur durch<br />
einen standesrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen<br />
eines rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />
Berufes eingesehen werden dürfen. Die hiermit verbundenen<br />
Kosten trägt der die Einsicht verlangende Gesellschafter.<br />
5. Die Gesellschafter verpflichten sich, den Treuhandkommanditisten<br />
zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens im Zusammenhang<br />
mit Quellensteuer in Großbritannien zu bevollmächtigen<br />
und alle für die Wahrnehmung der Bevollmächtigung<br />
erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen, indem sie das<br />
ihnen jährlich zugesandte Selbstauskunftsformular korrekt ausfüllen<br />
und dem Treuhandkommanditisten übermitteln. Dies gilt<br />
auch für Gesellschafter, die den Gesellschaftsanteil durch Rechtsgeschäft<br />
oder im Wege der Erbfolge erwerben. Der Treuhandkommanditist<br />
ist berechtigt, die Vollmacht auf den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zu übertragen. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist ist dadurch auch berechtigt, die Selbstauskunftsformulare<br />
entgegenzunehmen.<br />
§ 16<br />
Auflösung und Liquidation<br />
1. Die Fondsgesellschaft kann grundsätzlich nur zum Ende eines<br />
jeden Geschäftsjahres, erstmals zum Ablauf des 31.12.2025, aufgelöst<br />
werden.
2. Die Liquidation erfolgt durch den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
oder durch den/die von ihm zu bestellenden Liquidator<br />
/en. Dem geschäftsführenden Kommanditisten steht es frei,<br />
hierzu geeignete natürliche oder juristische Personen zu benennen.<br />
3. Der Erlös aus der Liquidation wird dazu verwendet, zunächst die<br />
Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft gegenüber Drittgläubigern<br />
und danach solche gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen.<br />
Ein danach verbleibender Erlös wird unter Einbeziehung<br />
der Kapitalkonten an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung<br />
am Gesellschaftsvermögen ausgezahlt. Eine Haftung des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />
ist in diesem Fall ausgeschlossen.<br />
4. Der geschäftsführende Kommanditist ist zu einem Ausgleich<br />
eines etwaig negativen Buchwertes seiner Beteiligung (Saldo seiner<br />
Kapitalkonten), wie er sich zum Zeitpunkt der Schlussliquidation<br />
der Fondsgesellschaft gemäß Handelsbilanz ergibt, nicht<br />
verpflichtet.<br />
5. Ausschüttungen / Entnahmen von Liquidität während der Liquidation<br />
sind vorläufig und können bei etwaigem Liquiditätsbedarf<br />
der Fondsgesellschaft von dem Liquidator nach Maßgabe des<br />
§ 155 Abs. 2 HGB jederzeit zurückgefordert werden.<br />
6. Der Liquidator erhält zu Lasten des Liquidationserlöses eine Vergütung<br />
in Höhe von GBP 1.750 p.a zuzüglich einer gegebenenfalls<br />
anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
7. § 11 gilt entsprechend.<br />
§ 17<br />
Kosten des Vertrages<br />
Die Kosten für die Gründung der Fondsgesellschaft, für diesen Vertrag<br />
und dessen Durchführung einschließlich etwa anfallender<br />
Steuern aller Art trägt die Fondsgesellschaft, ausgenommen sind die<br />
Kosten der Beglaubigung der Handelsregister-Vollmachten sowie<br />
die Kosten von Handelsregisteränderungen, die durch Abtretung<br />
oder teilweise Abtretung von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige<br />
Verfügung über Gesellschaftsanteile begründet werden. Diese Kosten<br />
trägt jeder Gesellschafter, der die Änderungen veranlasst, soweit<br />
in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch<br />
bei Handelsregisteränderungen im Todesfall.<br />
§ 18<br />
Datenschutz, Informationspflichten<br />
1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treuhandkommanditist<br />
die vom Gesellschafter in seinem Zeichnungsschein<br />
getätigten Angaben mit eventuellen sonstigen Angaben im<br />
unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung speichern.<br />
2. Der Gesellschafter erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in<br />
seinem Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und<br />
Speicherung seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />
Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten,<br />
die Fondsgesellschaft sowie die mit der<br />
Durchführung und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten (dies<br />
sind insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes sowie<br />
dessen Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische<br />
Steuerbehörden) einverstanden. Die Daten werden bis zur<br />
Beendigung der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der<br />
Beteiligung notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und<br />
gespeichert.<br />
3. Auch nach Beendigung der Beteiligung werden die Daten für<br />
Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung genutzt.<br />
Gegen die Nutzung seiner Daten für diese Zwecke steht dem<br />
Gesellschafter ein jederzeitiges und kostenloses Widerspruchsrecht<br />
zu (vgl. § 28 Abs. 4 BDSG). Die Inanspruchnahme ist mit keinen<br />
Nachteilen verbunden.<br />
4. Der Gesellschafter ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in<br />
den Zeichnungsunterlagen getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />
bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen<br />
und die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem<br />
Geldwäschegesetz einzuhalten.<br />
§ 19<br />
Schlichtungsverfahren<br />
1. Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft sich<br />
damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />
der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />
beauftragt, die dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben.<br />
155
2. Die Gesellschafter sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne dieser<br />
Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit dem<br />
Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis<br />
stehen und die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft<br />
betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen<br />
und gegen die Fondsgesellschaft ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />
§ 20<br />
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />
1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />
ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />
des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame<br />
Bestimmung ist durch eine dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />
Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />
Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />
gelten, die vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit<br />
von vornherein bedacht.<br />
2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />
Vertrag einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform,<br />
soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach<br />
den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen. Auf<br />
eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen<br />
/ -vereinbarungen oder mit anderen Verträgen<br />
und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />
Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />
3. Sämtliche von der Fondsgesellschaft an Gesellschafter zu leistende<br />
Beträge sind Nettobeträge. Eine darauf gegebenenfalls anfallende<br />
gesetzliche Umsatzsteuer trägt die Fondsgesellschaft.<br />
4. Soweit in diesem Vertrag auf Indizes bzw. Referenzzinssätze<br />
Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt oder veröffentlicht<br />
werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene Ersatzindex<br />
bzw. -referenzzinssatz oder, falls ein solcher nicht vorgesehen ist,<br />
ein von dem geschäftsführenden Kommanditisten nach Treu und<br />
Glauben zu bestimmender Ersatzindex bzw. -referenzzinssatz.<br />
156 I Der Gesellschaftsvertrag<br />
5. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist,<br />
soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, München.<br />
6. Dieser Vertrag tritt an die Stelle des bisher gültigen Gesellschaftsvertrages.<br />
Grünwald, den 28.08.2009<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
gez. Dr. Wolf gez. Ziegler<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
Grünwald, den 28.08.2009<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH<br />
gez. Dr. Wolf gez. Ziegler<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
Grünwald, den 28.08.2009<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH<br />
gez. Graser gez. Massing<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer
In den folgenden Bestimmungen wird von den gesetzlichen Bestimmungen<br />
zur Kommanditgesellschaft abgewichen:<br />
§ 3 Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Beitritt<br />
§ 4 Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />
§ 5 Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />
(Treugeber), Treuhandvergütung<br />
§ 6 Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />
§ 7 Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />
§ 8 Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />
§ 9 Tod eines Gesellschafters<br />
§ 10 Auseinandersetzung mit ausscheidenden Gesellschaftern /<br />
Abfindung<br />
§ 11 Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />
§ 12 Geschäftsführung, Vertretung<br />
§ 13 Gesellschafterbeschlüsse<br />
§14 Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses, Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen<br />
§ 15 Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />
Vollmacht<br />
§ 16 Auflösung und Liquidation<br />
§ 17 Kosten des Vertrages<br />
§ 18 Datenschutz, Informationspflichten<br />
§ 20 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />
157
Der Treuhandvertrag<br />
Treuhandvertrag<br />
zwischen<br />
dem in dem jeweiligen Zeichnungsschein zur Beteiligung an der<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG, Grünwald, genannten<br />
Investor<br />
– im Folgenden „Treugeber“ oder „Investor“ –<br />
und<br />
der TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH, Grünwald<br />
– im Folgenden „Treuhandkommanditist“ –<br />
wird der nachfolgende Treuhandvertrag abgeschlossen:<br />
§ 1<br />
Abschluss und Gegenstand des Treuhandvertrages,<br />
Person des Treugebers<br />
1. Dieser Treuhandvertrag kommt am Tag der Erstellung einer Zeichnungsbestätigung<br />
durch den Treuhandkommanditisten für den<br />
Treugeber zustande. Die Erstellung der Zeichnungsbestätigung ist<br />
ein interner Vorgang und die Zeichnungsbestätigung wird nicht<br />
versandt. Der Treugeber verzichtet insoweit auf den Zugang der<br />
Zeichnungsbestätigung. Der Treugeber erhält von der Fondsgesellschaft<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG (im Folgenden<br />
„Fondsgesellschaft“) eine Mitteilung über die Erstellung der<br />
Zeichnungsbestätigung in Textform. Weder der Zugang der Zeichnungsbestätigung<br />
noch der Zugang der diesbezüglichen Mitteilung<br />
der Fondsgesellschaft ist für die Wirksamkeit des Treuhandvertrages<br />
erforderlich.<br />
2. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag des Treugebers der<br />
Fondsgesellschaft nach Maßgabe der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />
Voraussetzungen (aufschiebende Bedingungen) und<br />
des Gesellschaftsvertrages bei und hält treuhänderisch im eigenen<br />
Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung für<br />
Rechnung des Treugebers, diesen Kommanditanteil als Treuhandkommanditist<br />
an der Fondsgesellschaft.<br />
Die Höhe des Anteils am Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />
ergibt sich aus der in dem jeweiligen Zeichnungsschein<br />
des Treugebers genannten Kapitaleinlage.<br />
Für das Verhältnis zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />
dem Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft entsprechend, sofern nicht in diesem<br />
Treuhandvertrag abweichende Regelungen enthalten sind.<br />
158 I Der Treuhandvertrag<br />
3. Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine Kommanditbeteiligung<br />
für alle Treugeber gemeinsam als einheit -<br />
lichen Kommanditanteil. Er tritt gegenüber Dritten im eigenen<br />
Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zu der Fondsgesellschaft.<br />
Er übt insoweit die ihm als Treuhandkommanditist zustehenden<br />
Gesellschafterrechte im eigenen Namen gemäß der Weisung der<br />
Treugeber aus, sofern die Gesellschafterrechte nicht den Treugebern<br />
abgetreten oder zur Ausübung überlassen sind. Sind keine<br />
Weisungen erteilt, übt der Treuhandkommanditist seine Gesellschafterrechte,<br />
insbesondere die Stimmrechte, nicht aus.<br />
4. Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist ausschließlich<br />
im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Der Treugeber<br />
wird wirtschaftlich so behandelt, als sei er unmittelbar<br />
Kommanditist der Fondsgesellschaft. Der vom Treugeber gezeichnete<br />
Beteiligungsanteil wird vom Treuhandkommanditisten im<br />
Innenverhältnis als Teil seines Kommanditanteils behandelt und<br />
gehalten. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten von<br />
allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb oder dem Halten der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
stehen. Der Treugeber haftet nicht für die<br />
Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber.<br />
5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhän -<br />
derische Halten des Kommanditanteils beschränkt. Darüber<br />
hinausgehende Tätigkeiten werden vom Treuhänder vorbehaltlich<br />
abweichender Vereinbarung nicht übernommen. Das Treuhandverhältnis<br />
mit der Folge der Nichteintragung des Investors als<br />
Kommanditist im Handelsregister dient ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung<br />
im Interesse der Fondsgesellschaft und<br />
der Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse der Investoren.<br />
§ 2<br />
Abtretungen aus der Kommanditbeteiligung,<br />
Ausübung von Kontrollrechten<br />
1. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus<br />
der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
anteilig entsprechend der Höhe des Anteils des Treugebers<br />
auf den jeweils festzustellenden Jahresgewinn, die von der<br />
Fondsgesellschaft zu beschließenden Ausschüttungen / Entnahmen,<br />
den Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben<br />
im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft<br />
an den Treugeber ab. Der Treugeber nimmt diese<br />
Abtretung an.
2. Der Treugeber ist berechtigt, die dem Treuhandkommanditisten<br />
nach § 166 HGB zustehenden Kontrollrechte selbst auszuüben.<br />
Der Treuhandkommanditist wird den Treugeber auf Verlangen<br />
entsprechend bevollmächtigen.<br />
§ 3<br />
Einzahlung der vom Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage<br />
1. Der Treugeber ist verpflichtet, seine im Zeichnungsschein<br />
genann te Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio zu dem im Zeichnungsschein<br />
genannten bzw. zu dem ihm von der Fondsgesellschaft<br />
mitgeteilten Termin zu leisten. Im Übrigen findet § 4 Ziffern<br />
1 bis 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
entsprechende Anwendung.<br />
2. Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />
der Kapitaleinlage können die in § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag<br />
und im Zeichnungsschein dargestellten Verzugsfolgen eintreten.<br />
Der Treuhandkommanditist ist in diesem Fall zudem zu einer<br />
außerordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt.<br />
§ 4<br />
Gesellschafterbeschlüsse der Fondsgesellschaft<br />
1. Der Treugeber stimmt bei Beschlüssen der Fondsgesellschaft<br />
im Umlaufverfahren und in einer Gesellschafterversammlung<br />
selbst ab. Die Beschlussfassungsunterlagen, die Einberufung zu<br />
einer Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft und<br />
das Ergebnis der Beschlussfassung erhält der Treugeber vom<br />
geschäftsführenden Kommanditisten der Fondsgesellschaft.<br />
2. Jeder Treugeber kann sich bei einer Gesellschafterversammlung<br />
nur durch einen anderen Treugeber / Kommanditisten der Fondsgesellschaft,<br />
seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges<br />
Kind, einen Testamentsvollstrecker oder seinen Generalbevollmächtigten<br />
vertreten lassen. Die Vertretung durch andere Personen<br />
als diese bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten der Fondsgesellschaft, die nur aus wichtigem<br />
Grund verweigert werden kann. Eine entsprechende Vollmacht<br />
bedarf der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />
dem Versammlungsleiter (geschäftsführender Kommanditist<br />
der Fondsgesellschaft oder ein von ihm mit der Vertretung<br />
beauftragter und bevollmächtigter Dritter) auszuhändigen.<br />
Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />
und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Treugeber<br />
selbst.<br />
3. Sofern ein Treugeber bei der Gesellschafterversammlung der<br />
Fondsgesellschaft nicht anwesend und nicht durch Dritte vertreten<br />
ist, hat er die Möglichkeit, dem Treuhandkommanditisten für<br />
die Abstimmung Stimmrechtsvollmacht zu erteilen. Dabei hat er<br />
dem Treuhandkommanditisten konkrete Weisungen für die einzelnen<br />
Abstimmungspunkte zu erteilen. Einer auf unterschiedlichen<br />
Weisungen der Treugeber beruhenden geteilten Ausübung<br />
von Stimmrechten haben die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
ausdrücklich zugestimmt.<br />
4. Im Übrigen gilt § 13 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />
§ 5<br />
Treuhandverwaltung<br />
Der Treuhandkommanditist hält das Treuhandvermögen getrennt<br />
von seinem sonstigen Vermögen. Alles, was er in Ausführung des<br />
Treuhandvertrages erlangt hat und ihm nicht selbst zusteht, wird er<br />
entsprechend diesem Treuhandvertrag an den Treugeber oder dessen<br />
Abtretungsempfänger herausgeben. Insbesondere wird er alle<br />
Ausschüttungen / Entnahmen und Zuflüsse aus der Fondsgesellschaft<br />
umgehend an den Treugeber oder dessen Rechtsnachfolger<br />
entsprechend seinem treuhänderisch gehaltenen Beteiligungsanteil<br />
weiterleiten.<br />
§ 6<br />
Übertragung und Belastung der Beteiligung<br />
1. Der Treugeber kann die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />
grundsätzlich nur mit Wirkung zum 01.01. eines jeden<br />
Jahres ganz oder teilweise an einen Dritten übertragen, belasten<br />
oder in sonstiger Weise darüber verfügen.<br />
§ 3 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft gilt<br />
für die Person des Dritten entsprechend. Eine Übertragung oder<br />
sonstige Verfügung kann nur dergestalt erfolgen, dass der Dritte<br />
auch die zum Zeitpunkt der Verfügung bereits entstandenen<br />
Pflichten des Treugebers übernimmt. Jede Übertragung, teilweise<br />
Übertragung oder sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen<br />
schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
der Fondsgesellschaft. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />
Grund versagt werden. Hinsichtlich der Abgaben- und Kostenbelastung<br />
im Zusammenhang mit der Übertragung und<br />
Belastung der Beteiligung wird auf § 7 Ziffern 4 und 6 und § 11<br />
des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft hingewiesen.<br />
159
Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, soweit durch eine<br />
teilweise Übertragung ein Treuhandverhältnis über eine Kommanditbeteiligung<br />
im Nennwert von unter GBP 10.000 oder im Nennwert<br />
eines nicht auf volle GBP 1.000 lautenden höheren Betrages<br />
entstehen sollte. Durch die teilweise Übertragung oder sonstige<br />
Verfügung kommt zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />
dem Erwerber ein selbstständiges Treuhandverhältnis über den<br />
betreffenden Teilkommanditanteil zustande.<br />
2. Der Treugeber hat die Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />
sonstige Verfügung über seine Beteiligung schriftlich dem Treuhandkommanditisten<br />
mitzuteilen und dabei den Namen sowie<br />
die Anschrift etwaiger Rechtsnachfolger bekannt zu geben.<br />
Unbeschadet der Übertragung oder sonstigen Verfügung sind die<br />
Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist berechtigt, alle<br />
Ausschüttungen / Entnahmen mit schuldbefreiender Wirkung<br />
gegenüber dem Rechtsnachfolger an den ihnen bekannten<br />
Rechtsinhaber vorzunehmen, solange ihnen die Übertragung<br />
nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat angezeigt<br />
wurde.<br />
3. Auf die Übertragung, teilweise Übertragung, Verpfändung oder<br />
sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis findet<br />
im Übrigen § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
entsprechende Anwendung.<br />
§ 7<br />
Beendigung des Treuhandvertrages<br />
1. Durch Erklärung im Zeichnungsschein sowie innerhalb einer Frist<br />
von 20 Tagen nach Mitteilung über die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />
durch den Treuhandkommanditisten kann der<br />
Treugeber die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung<br />
in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
als Kommanditist verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />
wird wirksam, sobald der Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte<br />
Handelsregister-Vollmacht durch den Treugeber zur Verfügung<br />
gestellt wird. Ziffer 3 findet entsprechende Anwendung.<br />
2. Im Übrigen ist der Treugeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung<br />
mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum 31. Dezember<br />
eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung<br />
in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
als Kommanditist zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />
ist dem Treuhandkommanditisten gegenüber schriftlich<br />
zu erklären. Für die Umwandlung gilt Ziffer 3.<br />
160 I Der Treuhandvertrag<br />
3. Für den Fall, dass der Treugeber die Umwandlung seiner Beteiligung<br />
verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits hiermit<br />
die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft unmittelbar auf den<br />
Treugeber an. Der Treugeber nimmt dieses bedingte Angebot<br />
durch die Übermittlung des Umwandlungsverlangens an. Die<br />
Wirksamkeit der Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />
bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />
der Fondsgesellschaft in das Handelsregister. Mit dem<br />
Eintritt dieser Bedingung erlischt der Treuhandvertrag. Die durch<br />
die Beendigung des Treuhandverhältnisses verursachten Kosten,<br />
Auslagen und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren)<br />
mit Ausnahme der Gerichtsgebühren im Falle der Beendigung<br />
des Treuhandverhältnisses infolge eines Umwandlungsverlangens<br />
gemäß Ziffer 1 trägt der Treugeber.<br />
4. § 8 Ziffern 2 bis 4 und § 10 Ziffern 2 bis 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft finden entsprechende Anwendung mit<br />
der Maßgabe, dass der Treuhandkommanditist statt einer Ausschließungserklärung<br />
eine außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages<br />
ausspricht. Das Recht des Treuhandkommanditisten<br />
zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 3 Ziffer 2 des<br />
Treuhandvertrages bleibt hiervon unberührt.<br />
5. Der Treuhandvertrag endet, wenn der Treugeber seine im Zeichnungsschein<br />
abgegebenen Willenserklärungen zulässig und<br />
rechtswirksam widerrufen hat. Abfindungsansprüche stehen<br />
dem Treugeber in diesem Fall über die Rückzahlung der geleisteten<br />
Einlage (zuzüglich Agio) hinaus nicht zu.<br />
6. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn der Treugeber seine<br />
Beteiligung gemäß § 8 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Fondsgesellschaft wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt des<br />
Wirksamwerdens der Kündigung, und ansonsten, wenn die Liquidation<br />
der Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt ist.<br />
§ 8<br />
Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />
Beabsichtigt der Treuhandkommanditist, als Kommanditist aus der<br />
Fondsgesellschaft auszuscheiden, so können die Treugeber einen<br />
neuen Treuhandkommanditisten bestellen und den alten Treuhandkommanditisten<br />
verpflichten, seinen Gesellschaftsanteil und die<br />
Rechte und Pflichten aus den Treuhandverhältnissen mit den Treugebern<br />
auf den neuen Treuhandkommanditisten zu übertragen. Der<br />
hierfür erforderliche Beschluss der Treugeber wird mit einfacher<br />
Mehrheit gefasst. Die Abstimmung führt der ausscheidende Treu-
handkommanditist durch. Das Treuhandverhältnis wird sodann mit<br />
dem neu gewählten Treuhandkommanditisten fortgesetzt. Der Beschluss<br />
gilt für alle Treugeber, auch für die, die an der Abstimmung<br />
nicht teilgenommen oder dagegen gestimmt haben.<br />
§ 9<br />
Erbfall<br />
Beim Tod des Treugebers wird die Treuhandschaft mit dessen Erben<br />
als Erbengemeinschaft fortgesetzt. Die Erben sind verpflichtet, hinsichtlich<br />
der Treuhandschaft eine alsbaldige Auseinandersetzung<br />
herbeizuführen. Im Übrigen findet § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft entsprechende Anwendung.<br />
Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />
sowie zur Auseinandersetzung erfolgen nach § 6 Ziffer 1<br />
dieses Vertrages und § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;<br />
abweichend kann der Übergang der Treuhandschaft mit<br />
Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung<br />
bzw. des Erbfalls und ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll dabei nicht<br />
unterschritten werden.<br />
Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, diesen Treuhandvertrag<br />
gegenüber den Erben zu beenden. In diesem Fall ist er berechtigt<br />
und auf Verlangen der Erben verpflichtet, ihnen eine entsprechende<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditisten anzubieten.<br />
§ 7 Ziffer 3 findet entsprechende Anwendung.<br />
§ 10<br />
Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB)<br />
Soweit der Treuhandkommanditist aufgrund dieses Vertrages oder<br />
des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft handelt, kann er<br />
im Namen eines Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als<br />
Vertreter eines Dritten, Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen<br />
vornehmen bzw. rechtserhebliche Erklärungen abgeben (Befreiung<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB).<br />
§ 11<br />
Haftung des Treuhandkommanditisten<br />
1. Der Treuhandkommanditist haftet dem Treugeber nur bei grob<br />
fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm obliegenden<br />
Verpflichtungen.<br />
2. Die Haftung des Treuhandkommanditisten ist mit Ausnahme von<br />
vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den<br />
typischen und vorhersehbaren Schaden sowie der Höhe nach auf<br />
die Kapitaleinlage des Treugebers begrenzt.<br />
3. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz – gleich aus welchem<br />
Rechtsgrunde, aber auch aus der Verletzung von Pflichten<br />
bei den Vertragsverhandlungen – verjährt im Falle grober Fahr -<br />
lässigkeit ein Jahr nach Kenntniserlangung von den Anspruch<br />
begründenden Umständen, spätestens jedoch in drei Jahren von<br />
dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit er<br />
nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegt.<br />
4. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten sowie dessen<br />
Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte („Freistellungsberechtigte“)<br />
vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen<br />
von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit Tätigkeiten frei, die<br />
dieser bzw. diese aufgrund einer Anweisung des Treugebers ausführt<br />
bzw. ausführen, es sei denn, es liegt beim jeweiligen Freistellungsberechtigten<br />
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.<br />
5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf die in § 1 genannten<br />
Tätigkeiten, insbesondere das Halten der Kommanditbeteiligung,<br />
beschränkt. Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />
Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
durch den Investor keine Beratungsleistungen und<br />
stellt dem Investor keine Informationen zur Verfügung. Der Treuhandkommanditist<br />
hatte keinen Einfluss auf die Ausgestaltung<br />
des Beteiligungsangebotes und hat den Beteiligungsprospekt<br />
nicht auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. Er haftet nicht für die<br />
Richtigkeit und Vollständigkeit des Beteiligungsprospektes.<br />
6. Der Treuhandkommanditist übernimmt keine Haftung für den<br />
Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des Treuhandvertrages<br />
und der Beteiligung an der Fondsgesellschaft angestrebten<br />
wirtschaftlichen Ziele. Die Vertragsparteien sind sich insbesondere<br />
einig, dass der Treuhandkommanditist keine Haftung für den<br />
Eintritt der im Beteiligungsangebot prognostizierten Ergebnisse<br />
und Rückflüsse aus der Beteiligung übernimmt. Des Weiteren<br />
übernimmt der Treuhänder keine Haftung für den Eintritt der angestrebten<br />
steuerlichen Folgen. Diese stehen unter dem Vorbehalt<br />
der Anerkennung durch die Finanzverwaltung und die<br />
Finanzgerichtsbarkeit.<br />
161
§ 12<br />
Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
Der Treuhandkommanditist erhält für die Bereitschaft zur Übernahme<br />
der Treuhandschaft und der damit verbundenen Tätigkeiten und<br />
für die tatsächliche Übernahme der Treuhandschaft eine Vergütung<br />
gemäß § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />
§ 13<br />
Beteiligungsregister, Datenschutz<br />
1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber vom<br />
Treuhandkommanditisten in ein von diesem geführtes Register<br />
eingetragen. Dieses Register enthält Namen und Anschrift des<br />
Treugebers, die Höhe seiner Beteiligung sowie eventuelle sonstige<br />
Angaben im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung.<br />
Die Eintragung in das Register wird dem Treugeber mit Annahme<br />
des Treuhandvertrages bestätigt. Der Treugeber hat keinen<br />
Anspruch auf Einsicht in das Register oder auf Angaben über die<br />
übrigen Treugeber.<br />
2. Der Treugeber erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in seinem<br />
Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und Speicherung<br />
seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />
Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im<br />
unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung durch den<br />
Treuhandkommanditisten, die Fondsgesellschaft sowie die mit<br />
der Durchführung und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten<br />
(dies sind insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes<br />
sowie dessen Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische<br />
Steuerbehörden) einverstanden. Die Daten werden bis<br />
zur Beendigung der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung<br />
der Beteiligung notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt<br />
und gespeichert.<br />
3. Auch nach Beendigung der Beteiligung werden die Daten für<br />
Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung genutzt.<br />
Gegen die Nutzung seiner Daten für diese Zwecke steht dem -<br />
Treugeber ein jederzeitiges und kostenloses Widerspruchsrecht<br />
zu (vgl. § 28 Abs. 4 BDSG). Die Inanspruchnahme ist mit keinen<br />
Nachteilen verbunden.<br />
4. Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in den<br />
Zeichnungsunterlagen getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />
bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen<br />
und die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz<br />
einzuhalten<br />
162 I Der Treuhandvertrag<br />
§ 14<br />
Schlichtungsverfahren<br />
1. Der Treuhandkommanditist schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft<br />
sich damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />
der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen.<br />
2. Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne dieser<br />
Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit dem<br />
Treuhandvertrag stehen und die Ansprüche gegen den Treuhandkommanditisten<br />
betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />
e.V. anzurufen und gegen den Treuhandkommanditisten ein<br />
Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />
§ 15<br />
Schlussbestimmungen<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird<br />
dadurch der Vertrag mit seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die<br />
unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift<br />
ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />
Regelung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />
Dasselbe gilt, soweit der Vertrag Lücken enthält.<br />
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher<br />
Gerichtsstand für alle vertraglichen und deliktischen vermögensrechtlichen<br />
Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag<br />
wird München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />
sind oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen<br />
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn die im<br />
Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss<br />
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland<br />
verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt<br />
der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn<br />
für solche Ansprüche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />
begründet ist.
Muster der Handelsregister-Vollmacht<br />
Ich, der /die Unterzeichnende<br />
Name Vorname Geburtsdatum<br />
Straße PLZ, Ort<br />
erteile hiermit der<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH, Grünwald,<br />
VOLLMACHT<br />
1. die Übernahme eines Kommanditanteils an der<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG, Grünwald,<br />
durch mich in Höhe einer Haftsumme von<br />
GBP ,– in Worten: Pfund Sterling<br />
(1 % der Kapitaleinlage)<br />
zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden;<br />
2. für mich alle sonstigen gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen<br />
zum Handelsregister hinsichtlich der Gesellschaft vorzunehmen<br />
sowie gegebenenfalls mein Ausscheiden aus dieser Gesellschaft zum<br />
Handelsregister anzumelden;<br />
MUSTER<br />
3. Untervollmacht, gegebenenfalls unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB, zu erteilen.<br />
Diese Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod und ist für die Dauer<br />
meiner Zugehörigkeit zur obigen Gesellschaft unwiderruflich.<br />
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
(Ort, Datum)<br />
(Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar)<br />
(Unterschrift des Investors)<br />
Muster der Handelsregister-Vollmacht I 163
Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft<br />
zum 31.12.2008<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG (bis 17.06.2009: KARBELI Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald<br />
Bilanz zum 31.12.2008<br />
Aktiva Eröffnungsbilanz<br />
EUR TEUR<br />
A. Ausstehende Einlagen auf Kapitalanteile<br />
davon eingefordert EUR 0,00 (EB.*: EUR 2.500,00)<br />
7.500,00 10<br />
B. Umlaufvermögen<br />
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 169,92 0<br />
* EB = Eröffnungsbilanz<br />
164 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />
7.669,92 10<br />
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 14.04.2008 – 31.12.2008<br />
der Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG (bis 17.06.2009: KARBELI Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG),<br />
Grünwald<br />
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
EUR<br />
- 4.330,08<br />
2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit /Jahresfehlbetrag - 4.330,08
Passiva Eröffnungsbilanz<br />
EUR EUR TEUR<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Kapitalanteile des Kommanditisten<br />
1. Festkapital 10.000 10<br />
2. Verlustanteile - 4.330,08 0<br />
5.669,92<br />
B. Rückstellungen<br />
Sonstige Rückstellungen 2.000,00 0<br />
7.669,92 10<br />
165
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr<br />
vom 14. April 2008 bis 31. Dezember<br />
2008 der Property Class <strong>England</strong> 2<br />
GmbH & Co. KG (bis 17.06.2009:<br />
KARBELI Grundstücksgesellschaft<br />
mbH & Co. KG), Grünwald<br />
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss<br />
Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom<br />
14. April bis 31. Dezember 2008 der Property Class <strong>England</strong><br />
2 GmbH & Co. KG (bis zum 17.06.2009: KARBELI Grundstücksgesellschaft<br />
mbH & Co. KG), Grünwald, ist nach den<br />
Vorschriften des deutschen Handelsrechts aufgestellt. Um<br />
den Besonderheiten der Geschäftstätigkeit Rechnung zu tragen,<br />
werden einzelne Postenbezeichnungen in der Bilanz<br />
und der Gewinn- und Verlustrechnung angepaßt sowie entsprechend<br />
der Vorschriften der §§ 266 sowie 264 c und 275<br />
Abs. 2 HGB rechtsform- bzw. geschäftsspezifisch aufgegliedert<br />
und im Anhang erläutert.<br />
Die Gesellschaft ist i. S. d. § 264 a HGB i.V. m. § 267 Abs. 1<br />
HGB eine kleine Personenhandelsgesellschaft.<br />
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie<br />
ergänzende Erläuterungen zum Jahresabschluss<br />
Der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2008 endende<br />
Rumpfgeschäftsjahr wurde unter Beachtung der generellen<br />
Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256<br />
HGB sowie der aufgrund des § 264 a HGB für die Gesellschaft<br />
anzuwendenden speziellen Vorschriften der §§ 269<br />
bis 274 und 279 bis 283 HGB aufgestellt.<br />
166 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />
Umlaufvermögen<br />
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.<br />
Rückstellungen<br />
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken<br />
und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage<br />
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.<br />
Nicht geleistete Hafteinlagen<br />
Die Hafteinlage beträgt EUR 10.000 und wurde in Höhe von<br />
EUR 7.500,00 nicht geleistet.<br />
Haftungsverhältnisse und<br />
sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />
Bei der Gesellschaft bestehen weder Haftungsverhältnisse<br />
noch sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen.<br />
III. Erläuterungen zur Gewinnund<br />
Verlustrechnung<br />
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt<br />
nach dem Gesamtkostenverfahren.<br />
IV. Sonstige Angaben<br />
Arbeitnehmer<br />
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Property Class<br />
<strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH (bis 23.06.2009:<br />
KARBELI Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH), Grünwald.<br />
Ihr Stammkapital per 31.12.2008 beträgt EUR 25.000,00.
Geschäftsführung<br />
Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist<br />
bis zum 17.06.2009 die Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH (bis 23.06.2009: KARBELI Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH), Grünwald, allein<br />
berechtigt und verpflichtet. Sie wird vertreten durch – je<br />
zwei gemeinsam – :<br />
Steffen Kurt Holderer, Fürstenfeldbruck<br />
Dr. Klaus Wolf, München<br />
Stefan Ziegler, Pullach<br />
Seit dem 17.06.2009 ist zur Geschäftsführung und Vertretung<br />
der Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft<br />
mbH (bis 23.06.2009: OSGOT Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH), Grünwald, allein berechtigt und verpflichtet.<br />
Sie wird vertreten durch – je zwei gemeinsam – :<br />
Steffen Kurt Holderer, Fürstenfeldbruck (seit 22.01.2009)<br />
Dr. Klaus Wolf, München (seit 22.01.2009)<br />
Stefan Ziegler, Pullach (seit 22.01.2009)<br />
Die Geschäftsführung erhielt im Geschäftsjahr keine Vergütung.<br />
Konzernzugehörigkeit<br />
Die Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG (bis zum<br />
17.06.2009: KARBELI Grundstücksgesellschaft mbH & Co.<br />
KG), Grünwald, ist ein Tochterunternehmen der Kommanditgesellschaft<br />
Allgemeine Leasing GmbH & Co., Grünwald<br />
(<strong>KGAL</strong>). Die <strong>KGAL</strong> stellt einen Konzernabschluss auf, der im<br />
elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.<br />
Grünwald, den 10.07.2009<br />
Die geschäftsführende Gesellschafterin<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH<br />
(bis 23.06.2009: OSGOT Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH),<br />
(Holderer) (Dr. Wolf) (Ziegler)<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
(bis 23.06.2009: KARBELI Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH), Grünwald<br />
(Holderer) (Dr. Wolf) (Ziegler)<br />
167
Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr<br />
vom 14.04.2008 bis 31.12.2008<br />
der Property Class <strong>England</strong> 2<br />
GmbH & Co. KG (bis 17.06.2009<br />
KARBELI Grundstücksgesellschaft<br />
mbH & Co. KG), Grünwald<br />
I. Unternehmensgegenstand und Umfang der<br />
Geschäftstätigkeit<br />
Die Gesellschaft wurde am 14.04.2008 gegründet und<br />
hat im Berichtsjahr Vorbereitungshandlungen für den<br />
Geschäftsbetrieb getätigt.<br />
II. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft<br />
Der Geschäftsverlauf war von den laufenden Aufwendungen<br />
für Verwaltungstätigkeiten in Höhe von EUR 4.330,08<br />
geprägt. Das Festkapital der Kommanditistin in Höhe<br />
von EUR 10.000,00 ist zum 31.12.2008 in Höhe von<br />
EUR 2.500,00 eingezahlt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von<br />
EUR 4.330,08 wurde in die Kapitalkonten der Kommanditistin<br />
eingestellt. Die liquiden Mittel in Höhe von<br />
EUR 169,92 reichen unter Berücksichtigung der noch<br />
ausstehenden Einlagen zur Deckung der laufenden Aufwendungen<br />
aus. Im Verlauf des Jahres 2008 waren stets ausreichend<br />
liquide Mittel vorhanden.<br />
III. Risikomanagement und zukünftige<br />
Entwicklung<br />
Die Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG (bis 17.06.2009<br />
KARBELI Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald,<br />
beabsichtigt im Sinne des Unternehmensgegenstandes<br />
den Erwerb einer vermieteten Immobilie in London, Großbritannien.<br />
168 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />
Die Gesamtinvestitionskosten sollen durch einzuwerbende<br />
Einlagen von Investoren finanziert werden. Das Eigenkapital<br />
soll bis zur vollständigen Einwerbung der Einlagen der Investoren<br />
durch Aufnahme eines Darlehens zwischenfinanziert<br />
werden.<br />
Die Gesellschaft plant einen Vertrag mit der KG Allgemeine<br />
Leasing GmbH & Co., Grünwald, („<strong>KGAL</strong>“) zur Übernahme<br />
einer Einzahlungs- und Platzierungsgarantie zu schließen.<br />
Für diese Garantie wird die Gesellschaft ein marktübliches<br />
Honorar an die <strong>KGAL</strong> zu zahlen haben. Die geplante Fondslaufzeit<br />
soll ca. 12 Jahre betragen. Die Ansprüche aus der<br />
Einzahlungs- und Platzierungsgarantie der <strong>KGAL</strong> sollen zur<br />
Besicherung der Eigenkapitalzwischenfinanzierung abgetreten<br />
werden.<br />
Für die Erstellung des Fondskonzeptes soll mit der <strong>KGAL</strong> ein<br />
Konzeptionsvertrag geschlossen werden. Für die Konzeptionsphase<br />
sowie über die Laufzeit des Fonds ist beabsichtigt,<br />
einen Verwaltungsvertrag mit der <strong>KGAL</strong> abzuschließen.<br />
Für die Vermittlung der Anteile an der Gesellschaft sowie für<br />
das Einwerben von Eigenkapital plant die Gesellschaft mit<br />
der ALCAS GmbH einen Eigenkapitalvermittlungsvertrag abzuschließen.<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals sollen die<br />
ALCAS GmbH bzw. weitere Vertriebspartner einen Betrag in<br />
Höhe von 9 % auf das Kommanditkapital ohne Agio erhalten.<br />
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />
wird maßgeblich durch den Erwerb der Immobilie, die<br />
Weitervermietung und die spätere Vermarktung bestimmt<br />
werden.<br />
Hinweise auf Geschäftsrisiken, die einen konzeptionsgemäßen<br />
Verlauf gefährden, liegen derzeit nicht vor.
Neben rechtlichen und steuerlichen Risiken unterliegt die<br />
Gesellschaft den branchentypischen Bonitäts-, Markt- und<br />
Liquiditätsrisiken sowie den allgemeinen operativen Unternehmensrisiken.<br />
Die wirtschaftliche Lage und die künftige<br />
Entwicklung der Gesellschaft werden von der Entwicklung<br />
des Londoner Immobilienmarktes wesentlich bestimmt<br />
werden. Die Gesellschaft wird in das Risikomanagement<br />
der Geschäftsbesorgerin <strong>KGAL</strong> eingebunden. Zudem werden<br />
die potenziellen Risiken im Rahmen der derzeitigen Konzeption<br />
wesentlich durch die Gestaltung der Verträge sowie die<br />
Auswahl der Geschäftspartner begrenzt. Wesentliche Chancen<br />
und Risiken sind in der Wiedervermarktung des Objektes<br />
nach Ende der Grundmietzeit zu sehen.<br />
IV. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag<br />
Mit Vertrag vom 16.06.2009 erfolgte mit Wirkung zum<br />
gleichen Tag ein Wechsel der Kommanditistin der Gesellschaft.<br />
Neue Kommanditistin ist die Property Class <strong>England</strong><br />
2 Managementgesellschaft mbH (bis 23.06.2009 OSGOT<br />
Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH), Grünwald.<br />
Mit Gesellschafterbeschluss vom 17.06.2009 wurde die<br />
Firma der Gesellschaft in Property Class <strong>England</strong> 2<br />
GmbH & Co. KG (bis 17.06.2009 KARBELI Grundstücksgesellschaft<br />
mbH & Co. KG), Grünwald, geändert und der<br />
Gegenstand des Unternehmens neu gefasst. Zudem wurde<br />
der Kommanditistin Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft<br />
mbH (bis 23.06.2009 OSGOT Grundstücks-<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH), Grünwald, mit sofortiger<br />
Wirkung die Befugnis zur Geschäftsführung eingeräumt.<br />
Gleichzeitig wurde die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
(bis 23.06.2009 KARBELI Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH), Grünwald, ebenfalls mit sofortiger Wirkung als<br />
Geschäftsführerin der Gesellschaft abberufen. Des Weiteren<br />
wurde die Umstellung der bislang in EUR geführten Kapitalkonten<br />
zum Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank<br />
vom 17.06.2009 (1 EUR = GBP 0,85220) auf Pfund Sterling<br />
beschlossen und die Pflichteinlage der Kommanditistin<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft<br />
mbH (bis 23.06.2009 OSGOT Grundstücks-Verwaltungs -<br />
gesellschaft mbH), Grünwald, von nach Umrechnung<br />
GBP 8.522,00 (vormals EUR 10.000,00) um GBP 7.522,00 auf<br />
GBP 1.000,00 mit sofortiger Wirkung herabgesetzt. Die<br />
Hafteinlage der Kommanditistin wurde entsprechend<br />
herabgesetzt.<br />
Weitere wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag<br />
liegen derzeit nicht vor.<br />
Grünwald, 10.07.2009<br />
Die geschäftsführende Gesellschafterin<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH<br />
(bis 23.06.2009 OSGOT Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH), Grünwald<br />
gez. gez. gez.<br />
Holderer Dr. Wolf Ziegler<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH (bis<br />
23.06.2009 KARBELI Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH), Grünwald<br />
gez. gez. gez.<br />
Holderer Dr. Wolf Ziegler<br />
169
Bestätigungsvermerk des<br />
Abschlussprüfers<br />
An die Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG (bis 17. Juni<br />
2009: KARBELI Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald:<br />
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,<br />
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Ein -<br />
beziehung der Buchführung und den Lagebericht der<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG (bis 17. Juni 2009:<br />
KARBELI Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald,<br />
für das Geschäftsjahr vom 14. April bis 31. Dezember 2008<br />
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss<br />
und Lagebericht nach den deutschen handelsrecht -<br />
lichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der<br />
Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,<br />
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine<br />
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB<br />
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung<br />
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes<br />
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,<br />
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der<br />
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und<br />
rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen<br />
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung<br />
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben<br />
170 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />
in Buchführung, Jahres abschluss und Lagebericht überwiegend<br />
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />
umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung<br />
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />
des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung,<br />
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage<br />
für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung<br />
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />
den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter<br />
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Property Class <strong>England</strong><br />
2 GmbH & Co. KG (bis 17. Juni 2009: KARBELI Grundstücksgesellschaft<br />
mbH & Co. KG), Grünwald. Der Lagebericht<br />
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt<br />
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft<br />
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen<br />
Entwicklung zutreffend dar.<br />
München, den 31. Juli 2009<br />
KPMG AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Göller Sunkel<br />
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB<br />
Gemäß § 312 c Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 1 Absätze 1,<br />
2 und 4 der BGB-InfoV sind bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages<br />
über Finanzdienstleistungen den Investoren folgende<br />
Informationen zur Verfügung zu stellen:<br />
1. Informationen zur Identität der Unternehmer<br />
und des <strong>Prospekt</strong>herausgebers / Initiators<br />
a. Fondsgesellschaft<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRA 92340<br />
b. Persönlich haftender Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 173747<br />
Geschäftsführer: Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf,<br />
Stefan Ziegler<br />
c. Geschäftsführender Kommanditist der Fondsgesellschaft<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 177888<br />
Geschäftsführer: Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf,<br />
Stefan Ziegler<br />
d. Treuhandkommanditist<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-277, Fax: 089 64143-230<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 149878<br />
Geschäftsführer: Robert Massing, Martin Graser<br />
e. <strong>Prospekt</strong>herausgeber / Initiator<br />
KG Allgemeine Leasing GmbH & Co.<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />
Internet: www.kgal.de<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRA 61588<br />
Geschäftsführer: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert<br />
Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />
f. Vermittler der Fondsbeteiligung<br />
Informationen zum Vermittler ergeben sich aus dem Zeichnungsschein.<br />
2. Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaften<br />
sowie zuständige Aufsichtsbehörde für die<br />
Zulassung der Gesellschaften<br />
Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis e.<br />
genannten Gesellschaften entspricht dem jeweiligen<br />
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaften und ist<br />
im Kapitel „Die Übersicht über die Vertragspartner“ dargestellt.<br />
Für die Tätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis d. genannten Gesellschaften<br />
ist keine Zulassung erforderlich. Sie unterliegen der<br />
Aufsicht durch das Gewerbeaufsichtsamt.<br />
Für die unter e. genannte Gesellschaft hat gemäß § 64 j des<br />
Kreditwesengesetzes (neu in das Gesetz aufgenommen<br />
durch das Jahressteuergesetz 2009) bei den zuständigen<br />
Aufsichtsbehörden angezeigt, dass sie das Finanzierungs -<br />
leasing Geschäft als Verwalter betreibt, und unterliegt seither<br />
der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin). Es ist jedoch beabsichtigt, dass die<br />
aufsichtspflichtige Tätigkeit als Verwalter im Bereich des<br />
Finanzierungsleasings in der <strong>KGAL</strong>-Gruppe nur noch von<br />
einer Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong> betrieben wird. Die Abklä-<br />
Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312c Absatz 2 BGB I 171
ung dieses Vorganges mit den zuständigen Behörden ist im<br />
Gange. Nach einem positiven Bescheid der BaFin zu allen<br />
vorgestellten Punkten unterliegt die <strong>KGAL</strong> nicht mehr der<br />
Aufsicht durch die BaFin, sondern der allgemeinen Gewerbeaufsicht.<br />
3. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung und<br />
Zustandekommen des Vertrages<br />
Das Beteiligungsangebot ermöglicht dem Investor, sich<br />
mittelbar an einer Immobilie in London zu beteiligen. Die<br />
wesentlichen Merkmale der Beteiligung sind in diesem<br />
Verkaufsprospekt, insbesondere im Kapitel „Das Beteiligungsangebot<br />
im Überblick“, beschrieben.<br />
Der Treuhandvertrag zwischen dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />
kommt durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung<br />
durch den Treuhandkommanditisten zustande.<br />
Das mit diesem Treuhandvertrag vereinbarte Treuhandverhältnis,<br />
d.h. der Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />
zur Fondsgesellschaft im Auftrag des Treugebers, entsteht<br />
mit Erfüllung aller im Zeichnungsschein genannten<br />
Voraussetzungen.<br />
Die weiteren Einzelheiten sind in diesem Verkaufsprospekt,<br />
insbesondere im Kapitel „Die Beteiligung“, sowie im Zeichnungsschein<br />
beschrieben.<br />
4. Spezielle Risiken der Beteiligung<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist wegen ihrer<br />
spezifischen Merkmale und besonderen Gegebenheiten mit<br />
speziellen Risiken behaftet, auf welche die Fondsgesellschaft<br />
bzw. der Initiator keinen Einfluss hat. Ein Totalverlust<br />
der Einlage kann nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit<br />
erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für<br />
künftige Erträge. Die wesentlichen Risiken sind in diesem<br />
Verkaufsprospekt im Kapitel „Die Risikohinweise“ dargestellt.<br />
172 I Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312c Absatz 2 BGB<br />
5. Mindestlaufzeit des Vertrages, vertragliche<br />
Kündigungsbedingungen<br />
Die Beteiligung der Investoren an der Fondsgesellschaft<br />
kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines<br />
jeden Geschäfts jahres, erstmals zum 31.12.2025 oder zum<br />
Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Fondsgesellschaft<br />
das Eigentum an der von ihr gehaltenen Immobilie an Dritte<br />
übertragen hat, durch eingeschriebenen Brief ordentlich<br />
gekündigt werden. Die Kündigung ist an die Fondsgesellschaft<br />
zu richten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />
aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die weiteren<br />
Einzelheiten, insbesondere die Rechtsfolgen der Kündigung,<br />
ergeben sich aus §§ 8 und 10 des Gesellschaftsvertrages.<br />
6. Leistungsvorbehalte<br />
Nach Annahme der Beitrittserklärung bestehen keine<br />
Leistungsvorbehalte.<br />
7. Weitere Vertragsbedingungen<br />
Die konkreten weiteren Vertragsbedingungen ergeben sich<br />
aus dem im vorliegenden Verkaufsprospekt abgedruckten<br />
Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft (siehe Kapitel<br />
„Der Gesellschaftsvertrag“) und dem ebenfalls abgedruckten<br />
Treuhandvertrag (siehe Kapitel „Der Treuhandvertrag“)<br />
sowie dem Zeichnungsschein.<br />
8. Gesamtpreis der Dienstleistung und abgeführte<br />
Steuern<br />
Der vom Investor zu bezahlende Gesamtpreis entspricht der<br />
von ihm gezeichneten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio.<br />
Der Gesamtpreis wird im Zeichnungsschein in der Zeile<br />
„Gesamter Einzahlungsbetrag“ ausgewiesen.
Über die Fondsgesellschaft werden im Zuge des Beitritts des<br />
Investors keine Steuern abgeführt.<br />
9. Zusätzlich anfallende Liefer- und<br />
Versandkosten, weitere Steuern oder Kosten<br />
Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Der<br />
Investor hat alle Bankgebühren im Zusammenhang mit der<br />
Erbringung seiner Einlage zu tragen. Der Investor, der sich<br />
als Kommanditist beteiligt, hat des Weiteren die Kosten für<br />
die notarielle Beglaubigung der Handelsregister-Vollmacht<br />
zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach der<br />
Höhe der Beteiligung des Investors. Eigene Kosten für<br />
Telefon, Internet, Porti etc. hat der Investor selbst zu tragen.<br />
Zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der<br />
Beteiligung wird auf die Erläuterungen in diesem <strong>Prospekt</strong>,<br />
insbesondere in den Kapiteln „Die rechtlichen Grundlagen“<br />
und „Die steuerlichen Grundlagen“, verwiesen.<br />
10. Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und<br />
Erfüllung<br />
Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Gesamtpreis und Beitritt<br />
des Treuhandkommanditisten im Auftrag des Investors<br />
ergeben sich aus dem Zeichnungsschein sowie den Ausführungen<br />
in diesem <strong>Prospekt</strong>, insbesondere in den Kapiteln<br />
„Die Beteiligung“, „Der Gesellschaftsvertrag“ und „Der Treuhandvertrag“.<br />
Hinsichtlich der Einzelheiten zur Beteiligung am Ergebnis<br />
und am Vermögen der Fondsgesellschaft sowie den Ausschüttungen/Entnahmen<br />
wird auf den Unterabschnitt<br />
„Verteilung des Jahresergebnisses, Ausschüttungen/Entnahmen“<br />
im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ verwiesen.<br />
11. Widerrufsbelehrung<br />
Dem Investor steht ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen<br />
und Folgen des Widerrufs sind im Zeichnungsschein unter<br />
„Widerrufsbelehrung“ gesondert ausgewiesen.<br />
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,<br />
Vertragssprache<br />
Der Aufnahme von Beziehungen zum Investor vor Erstellung<br />
der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten,<br />
dem Beitritt des Treuhandkommanditisten im Auftrag<br />
des Investors sowie den Rechtsbeziehungen des Investors<br />
unter dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
sowie dem Treuhandvertrag mit dem Treuhandkomman -<br />
ditisten wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland zugrunde gelegt.<br />
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und<br />
deliktischen vermögensrechtlichen Ansprüche aus und im<br />
Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag und dem Beitritt<br />
ist München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />
sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien<br />
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder<br />
wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei<br />
nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />
Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz<br />
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />
nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für solche<br />
Ansprüche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />
begründet ist. Ansonsten gelten für den Gerichtsstand die<br />
gesetzlichen Regelungen.<br />
Dieses Beteiligungsangebot wird nur in deutscher Sprache<br />
herausgegeben; Initiator, Fondsgesellschaft und Treuhandkommanditist<br />
werden die Kommunikation mit dem Investor<br />
während der Laufzeit der Beteiligung in deutscher Sprache<br />
führen.<br />
173
13. Außergerichtliche Beschwerde- und<br />
Rechtsbehelfsverfahren<br />
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) betreffend Fernabsatz -<br />
verträge über Finanzdienstleistungen einschließlich damit<br />
zusammenhängender Streitigkeiten aus der Anwendung<br />
des § 676h BGB besteht (unbeschadet des Rechts, die<br />
Gerichte anzurufen) die Möglichkeit, die bei der Deutschen<br />
Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die<br />
Einzelheiten des Verfahrens ergeben sich aus dem Merkblatt,<br />
das bei der Deutschen Bundesbank erhältlich ist. Die<br />
Adresse lautet:<br />
Deutsche Bundesbank<br />
– Schlichtungsstelle –<br />
Postfach 11 12 32<br />
60047 Frankfurt am Main<br />
Telefon: 069 / 2388-1907<br />
Fax: 069 / 2388-1919<br />
schlichtung@bundesbank.de<br />
www.bundesbank.de<br />
Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis des Investors zur<br />
<strong>KGAL</strong>, zur Fondsgesellschaft und /oder zu dem Treuhandkommanditisten<br />
betreffen, steht dem Investor zudem ein<br />
außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet bei<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds, zur Verfügung. Die<br />
weiteren Voraussetzungen für den Zugang zu der Schlichtungsstelle<br />
regelt die Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds. Eine Informationsbroschüre sowie die<br />
Verfahrensordnung sind bei der Ombudsstelle erhältlich.<br />
Die Adresse lautet:<br />
174 I Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312c Absatz 2 BGB<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />
Postfach 64 02 22<br />
10048 Berlin<br />
Tel: 030 / 257 616 90<br />
Fax: 030 / 257 616 91<br />
info@ombudsstelle-gfonds.de<br />
www.ombudsstelle-gfonds.de<br />
Die an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />
oder an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds (im Folgenden<br />
„Ombudsstelle“) gerichteten Beschwerden sind schriftlich<br />
unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung<br />
von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde<br />
notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Schlichtungsstelle<br />
einzureichen. Die Beschwerde kann auch per E-Mail<br />
oder per Fax eingereicht werden; eventuell erforderliche<br />
Unterlagen sind dann per Post nachzureichen. Der Investor<br />
hat zudem zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch<br />
kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle,<br />
die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch<br />
keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat. Im<br />
Gegensatz zur Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />
stellt die Ombudsstelle noch keine offiziell vom<br />
Bundesministe rium der Justiz zugelassene Streitschlichtungsstelle<br />
im vorgenannten Sinne dar, so dass nach der<br />
Durchführung des Verfahrens bei der Ombudsstelle der<br />
Zugang zur Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />
noch eröffnet ist; umgekehrt ist dies jedoch nicht der Fall.<br />
Der Investor kann sich im Verfahren vertreten lassen.<br />
14. Einlagensicherung<br />
Ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungsregelung<br />
besteht nicht.
Zusatzinformationen Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung<br />
Der vorliegende Verkaufsprospekt unterliegt dem Verkaufsprospektgesetz<br />
(VermVerkProspG) sowie der Verordnung über<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV), wonach<br />
der Anbieter zur Veröffentlichung einer Reihe von<br />
Informationen (gesetzlich geforderte Mindestangaben, sogenannte<br />
Pflichtangaben) verpflichtet ist.<br />
Der vorliegende Verkaufsprospekt enthält in den voran -<br />
gehenden Kapiteln bereits einen Großteil der gesetzlich<br />
geforderten Mindestangaben. In diesem Kapitel werden<br />
ergänzende Pflichtangaben gemacht. Darüber hinaus enthält<br />
dieses Kapitel Negativerklärungen zu Informations-<br />
Anforderungen der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung,<br />
die für das hier vorliegende Beteiligungsangebot<br />
nicht einschlägig sind.<br />
§ 4 Angaben über die Vermögensanlagen<br />
Der Anbieter übernimmt keine Zahlung von Steuern für die<br />
Investoren (§ 4 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 VermVerkProspV).<br />
Über die in diesem Verkaufsprospekt dargestellten Leistungen<br />
– hierbei handelt es sich um die mit dem Erwerb, der<br />
Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />
verbundenen weiteren Kosten (Seite 129), die etwaige<br />
Nachschusspflicht (Seite 100), Kosten gemäß § 11 Gesellschaftsvertrag<br />
(Seite 149) und etwaige Steuerbelastungen<br />
(Seite 27) sowie eine etwaige Haftung (Seite 26 und 27) –<br />
hinaus sind die Investoren nicht verpflichtet, weitere<br />
Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen<br />
zu leisten (§ 4 Satz 1 Nr. 11 VermVerkProspV).<br />
§ 6 Angaben über das Kapital des Emittenten<br />
In Bezug auf die Fondsgesellschaft wurden bisher keine<br />
Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f<br />
Absatz 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben (§ 6 Satz<br />
1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Die Fondsgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft und keine<br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien. Mangels umlaufender<br />
Wertpapiere werden hierzu im vorliegenden Verkaufsprospekt<br />
keine Angaben gemacht (§ 6 Satz 2 und 3 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
§ 7 Angaben über Gründungsgesellschafter<br />
des Emittenten<br />
Die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft sind<br />
weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt an<br />
Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen an<br />
der Fondsgesellschaft beauftragt sind,<br />
Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />
Verfügung stellen, sowie<br />
Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringen<br />
(§ 7 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 VermVerkProspV).<br />
§ 8 Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />
des Emittenten<br />
Die Fondsgesellschaft ist abhängig vom Gesellschaftsvertrag,<br />
vom Treuhandvertrag sowie von den auf der Seite 104<br />
genannten Verträgen. Darüber hinaus ist die Fondsgesellschaft<br />
nicht abhängig von Patenten, Lizenzen, weiteren Verträgen<br />
oder neuen Herstellungsverfahren (§ 8 Absatz 1 Nr. 2<br />
VermVerkProspV).<br />
Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die<br />
einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />
Fondsgesellschaft haben können, ebenso ist die Tätigkeit der<br />
Fondsgesellschaft nicht durch außergewöhnliche Ereignisse<br />
beeinflusst worden (§ 8 Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung I 175
Neben den auf den Seiten 76 bis 78 dargestellten Investitionen<br />
(siehe das Kapitel „Die Investition und Finanzierung“ ab<br />
Seite 76) gibt es keine weiteren laufenden Investitionen der<br />
Fondsgesellschaft (§ 8 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />
§ 9 Angaben über die Anlageziele und<br />
Anlagepolitik der Vermögensanlagen<br />
Nettoeinnahmen im Sinne der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
sind die nach Abzug der sogenannten<br />
Weichkosten verbleibenden Kapitaleinlagen der<br />
Investoren. Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft werden<br />
entsprechend den Ausführungen des Verkaufsprospektes<br />
zur Finanzierung der erworbenen Immobilie in London<br />
verwendet und für keine sonstigen Zwecke genutzt (siehe<br />
hierzu das Kapitel „Die Investition und Finanzierung“ ab<br />
Seite 76). Für die Zwischenfinanzierung der Immobilie wurde<br />
ein Finanzierungsvertrag abgeschlossen. Darüber hinaus<br />
sind aus derzeitiger Sicht keine weiteren Finanzierungen für<br />
die Realisierung der Anlageziele erforderlich und es reichen<br />
mithin die Nettoeinnahmen alleine für die Realisierung der<br />
Anlageziele aus (§ 9 Absatz 1 VermVerkProspV).<br />
Die Immobilie in London stellt das Anlageobjekt dar. Dem<br />
Anbieter (<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher), den Gründungsgesellschaftern,<br />
den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
sowie dem Treuhandkommanditisten steht<br />
oder stand weder das Eigentum am Anlageobjekt oder<br />
wesentlichen Teilen desselben noch aus anderen Gründen<br />
eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt zu. Neben den<br />
auf Seite 105 und 106 dargestellten Sachverhalten bestehen<br />
keine weiteren nicht nur unerheblichen dinglichen<br />
Belastungen des Anlageobjekts. Zudem bestehen weder<br />
rechtliche noch tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
des Anlageobjekts insbesondere im<br />
Hinblick auf das Anlageziel (§ 9 Absatz 2 Nr. 2 bis 4 Verm-<br />
VerkProspV).<br />
176 I Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
Im Hinblick auf die Anlageziele, die Anlagepolitik und das<br />
Anlageobjekt der Vermögensanlage ist nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand keine behörd liche Genehmigung erforderlich<br />
(§ 9 Absatz 2 Nr. 5 VermVerkProspV).<br />
§ 10 Angaben über die Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage des Emittenten<br />
Die Fondsgesellschaft ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />
verpflichtet (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz<br />
1 VermVerkProspV).<br />
§ 12 Angaben über Mitglieder der Geschäfts -<br />
führung oder des Vorstands, Aufsichtsgremien<br />
und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder<br />
und sonstige Personen<br />
Für die Fondsgesellschaft bestehen weder Aufsichtsgremien<br />
noch Beiräte, somit ist keine Aussage zu deren Mitgliedern<br />
möglich (§ 12 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />
Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wurden den<br />
Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft im<br />
Zusammenhang mit der Vermögensanlage keine Gesamtbezüge<br />
gewährt, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen oder Nebenleistungen (§ 12 Absatz 1 Nr. 2<br />
VermVerkProspV).<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
sind nicht tätig für<br />
Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen an<br />
der Fondsgesellschaft betraut sind,<br />
Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />
Verfügung stellen, sowie<br />
Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringen<br />
(§ 12 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 VermVerkProspV).
Es gibt keine Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
angabepflich -<br />
tigen Personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des<br />
Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />
Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst<br />
haben (§ 12 Absatz 4 in Verbindung mit §12 Absätze 1 und 2<br />
VermVerkProspV).<br />
§ 14 Gewährleistete Vermögensanlagen<br />
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage<br />
wurde von keiner juristischen Person oder<br />
Gesellschaft eine Gewährleistung übernommen (§ 14 Verm-<br />
VerkProspV).<br />
177
Angabenvorbehalt / Impressum<br />
Angabenvorbehalt<br />
Die Angaben und Zahlenbeispiele in diesem Verkaufs -<br />
prospekt wurden vom Initiator unter Zugrundelegung der<br />
angegebenen Prämissen zusammengestellt. Sie beruhen<br />
auf den derzeitigen gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften,<br />
Erlassen sowie Entscheidungen.<br />
Eine Haftung für den Eintritt der angegebenen Prämissen<br />
und das Erreichen der prognostizierten wirtschaftlichen und<br />
steuerlichen Ergebnisse beim Investor kann nicht übernommen<br />
werden.<br />
Auf vom Inhalt des Verkaufsprospektes abweichende Angaben<br />
kann sich der Investor nur dann und insoweit berufen,<br />
als ihm diese durch den Initiator vor seiner Beteiligung an<br />
der Fondsgesellschaft schriftlich bestätigt worden sind.<br />
Der Verkaufsprospekt wurde nach dem Standard IDW S4 des<br />
Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. vom<br />
18.05.2006 erstellt.<br />
178 I Angabenvorbehalt / Impressum<br />
Impressum<br />
Initiator / <strong>Prospekt</strong>herausgeber /Anbieter:<br />
<strong>KGAL</strong> (KG Allgemeine Leasing GmbH & Co.),<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Gestaltung und Gesamtherstellung / Druck:<br />
Mediahaus Biering GmbH, Grafischer Betrieb,<br />
Freisinger Landstraße 21, 80939 München<br />
Bildnachweis:<br />
Thomas L. Fischer<br />
<strong>KGAL</strong><br />
Redaktionsstand bzw. Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist<br />
der 31.08.2009.<br />
Organigramme und Illustrationen erheben keinen Anspruch<br />
auf Vollständigkeit und sind unverbindlich. Nachdruck, auch<br />
auszugsweise, nur mit Genehmigung des oben genannten<br />
<strong>Prospekt</strong> herausgebers.<br />
Hergestellt in der Bundesrepublik Deutschland<br />
© <strong>KGAL</strong> 2009
<strong>KGAL</strong> (KG Allgemeine Leasing GmbH & Co.) · Tölzer Straße 15 · 82031 Grünwald<br />
Telefon 089 64143-427 · Telefax 089 64143-230 · www.kgal.de