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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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PROPERTYCLASS ENGLAND 2<br />

30 PARK STREET, LONDON


Sehr geehrte Investoren,<br />

Grünwald, 31. August 2009<br />

wir freuen uns, mit dem geschlossenen Fonds <strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 2 unsere erfolgreich gestartete<br />

Reihe von Immobilienbeteiligungen in Großbritannien fortsetzen zu können. Das Vereinigte<br />

Königreich gehört neben Deutschland und Frankreich zu den drei wirtschaftsstärksten Staaten der<br />

Europäischen Union. Mit seiner modernen Dienstleistungsgesellschaft ist Großbritannien – trotz<br />

des derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes – gut für die Heraus forderungen einer globalisierten<br />

Welt gerüstet.<br />

London hat als einer der führenden europäischen Wirtschafts- und Investitionsstandorte für viele<br />

internationale Unternehmen strategische Bedeutung. Der britische Arbeitsmarkt wird insbesondere<br />

wegen seiner hohen Flexibilität und Produktivität geschätzt. Eine Londoner Adresse findet sich<br />

folglich wie selbstverständlich auf der Visitenkarte von Weltkonzernen.<br />

Die Fondsimmobilie 30 Park Street liegt zentral zwischen Tower Bridge und Tate Gallery of Modern<br />

Art am Südufer der Themse. Ende 2008 wurde der Neubau fertig gestellt. Die Anforderungen des<br />

renommierten Umweltzertifikates BREEAM erfüllt die Fondsimmobilie mit „sehr gut“. Neben<br />

zukunftsweisender Umwelttechnik bietet sie hochwertige Büroflächen nach modernstem Standard.<br />

Profitieren Sie mit <strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 2 von der langjährigen Expertise der <strong>KGAL</strong> Gruppe als<br />

Initiator geschlossener Fonds.<br />

Die Fondsimmobilie ist bis ins Jahr 2028 an die Hyde Housing Association Ltd. (Hyde) vermietet.<br />

Hyde erfüllt hoheitliche Aufgaben im Bereich der Förderung von sozialem Wohnraum und ist zum<br />

Großteil staatlich finanziert. Der Mieter kann gemäß einer aktuellen Unternehmensbewertung<br />

Bestnoten hinsichtlich seiner Bonität vorweisen. Die Immobilie 30 Park Street bietet folglich ein<br />

solides Fundament für eine Investition in bewegten Zeiten wie diesen.<br />

Wir, die KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (<strong>KGAL</strong>) mit Sitz in Grünwald, übernehmen gemäß<br />

§ 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung als Anbieter die Verantwortung für den Inhalt<br />

dieses <strong>Prospekt</strong>es und erklären, dass unseres Wissens die im <strong>Prospekt</strong> enthaltenen Angaben<br />

richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Weitere Informationen zur<br />

<strong>KGAL</strong> finden Sie in den Kapiteln „Der Initiator“ und „Die Übersicht über die Vertragspartner“.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

KG Allgemeine Leasing GmbH & Co.,<br />

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Allgemeine Leasing GmbH,<br />

diese vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />

Stefan Ziegler Gert Waltenbauer<br />

Vorsitzender des Verwaltungsrates: Dr. Stefan Schmittmann<br />

Geschäftsführung: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Kommanditgesellschaft Allgemeine Leasing GmbH & Co., Sitz Grünwald, Amtsgericht München HRA 61 588<br />

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID): DE 129 992 086<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin: Allgemeine Leasing GmbH, Sitz München, Amtsgericht München HRB 82 708<br />

3


Big Ben in London


Inhaltsverzeichnis<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick 6<br />

Die Risikohinweise 12<br />

Der Initiator 32<br />

Der Immobilienstandort 38<br />

Die Fondsimmobilie 52<br />

Die Vermietung und Bewirtschaftung 60<br />

Die Investition und Finanzierung 76<br />

Die Prognoserechnung 80<br />

Die Sensitivitätsanalysen 88<br />

Die rechtlichen Grundlagen 94<br />

Die steuerlichen Grundlagen 113<br />

Die Beteiligung 125<br />

Die Übersicht über die Vertragspartner 132<br />

Der Gesellschaftsvertrag 144<br />

Der Treuhandvertrag 158<br />

Muster der Handelsregister-Vollmacht 163<br />

Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008 164<br />

Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312c Absatz 2 BGB 171<br />

Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 175<br />

Angabenvorbehalt / Impressum 178<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong> gemachten Angaben war nicht Gegenstand der Prüfung<br />

des <strong>Prospekt</strong>es durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht hat den <strong>Prospekt</strong> nur auf formelle Vollständigkeit geprüft.<br />

5


Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Fondskonzept<br />

Angeboten wird die Zeichnung einer Beteiligung an einem<br />

geschlossenen Immobilienfonds mit einem Bürogebäude<br />

in London als Fondsobjekt<br />

Die Fondsimmobilie ist bis ins Jahr 2028 ohne vorzeitiges<br />

ordentliches Kündigungsrecht an die Hyde Housing Association<br />

Ltd. vermietet<br />

Die Fondsimmobilie wird direkt durch eine deutsche Kommanditgesellschaft,<br />

die Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH &<br />

Co. KG (im Folgenden „Fondsgesellschaft“), erworben<br />

Der Investor kann sich mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />

oder unmittelbar als Kommanditist an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligen<br />

Reiner Eigenkapital-Fonds: Die Finanzierung des Fonds -<br />

objektes ist vollständig über Eigenkapital vorgesehen<br />

Ab dem erstmaligen Beitrittstermin 31.10.2009 beträgt<br />

der Prognosezeitraum 12 Jahre und 6 Monate bis zum<br />

30.04.2022<br />

Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung durch den<br />

Investor ist erstmals zum 31.12.2025 möglich<br />

Beteiligung in britischen Pfund (GBP)<br />

Gesamte Beteiligung in britischen Pfund (Pfund Sterling;<br />

GBP)<br />

Einzahlung der Einlage und Ausschüttungen / Entnahmen<br />

erfolgen grundsätzlich in GBP, sind aber auch in Euro (EUR)<br />

möglich<br />

Zielgruppe<br />

Investoren mit der Absicht, sich mit einem Teil ihres Vermögens<br />

langfristig an einer Büroimmobilie in London mit<br />

attraktiven prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen<br />

und Wertsteigerungschancen zu beteiligen (unternehmerische<br />

Beteiligung)<br />

6 I Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Investoren, die bereit sind, die mit der Beteiligung verbundenen<br />

Risiken zu tragen (siehe hierzu das Kapitel „Die Risikohinweise“<br />

ab Seite 12)<br />

Das Beteiligungsangebot ist optimiert für natürliche Personen,<br />

die Staatsbürger des europäischen Wirtschaftsraumes<br />

und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind<br />

sowie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in<br />

Großbritannien haben (siehe hierzu das Kapitel „Die steuerlichen<br />

Grundlagen“ ab Seite 113)<br />

Interessenten wird empfohlen, sich vor Zeichnung des<br />

Beteiligungsangebotes bei Vertretern der rechts- und<br />

steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe<br />

über die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen zu<br />

informieren<br />

Beitritt /Mindestbeteiligung<br />

Der Beitritt ist erstmals zum 31.10.2009 möglich, danach<br />

jeweils monatlich bis zum 29.09.2010 (vorbehaltlich einer<br />

vorherigen Vollplatzierung / Schließung)<br />

Die Zeichnungsfrist kann vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zweimal um bis zu jeweils sechs Monate<br />

verlängert werden<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt GBP 10.000; höhere Beteiligungssummen<br />

(Kapitaleinlagen) müssen jeweils auf<br />

volle GBP 1.000 lauten<br />

Auf die jeweilige Kapitaleinlage ist ein Agio in Höhe von<br />

5 % zu leisten<br />

Die Kapitaleinlage des Investors zuzüglich des Agios wird<br />

vollständig im Beitrittsmonat fällig<br />

Das zur Zeichnung zur Verfügung stehende Kommandit -<br />

kapital beläuft sich auf GBP 35,5 Mio.


Immobilienstandort<br />

Das Vereinigte Königreich gehört neben Deutschland und<br />

Frankreich zu den drei wirtschaftsstärksten Staaten der<br />

Europäischen Union<br />

London ist Hauptstadt und Regierungssitz Großbritanniens<br />

und eines der bedeutendsten Wirtschaftszentren der Welt<br />

Die Immobilie 30 Park Street liegt zentral am Südufer der<br />

Themse zwischen Tower Bridge und der Tate Gallery of<br />

Modern Art im Stadtteil Southbank<br />

In der Nachbarschaft befinden sich zahlreiche touristische<br />

Highlights wie der berühmte Borough Market, die Southwark<br />

Cathedral oder die Millenium Bridge<br />

Sehr gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz: Nur<br />

500 Meter entfernt liegt mit der London Bridge Station ein<br />

Hauptverkehrsknotenpunkt Londons mit Direktzugang zu<br />

U-Bahn, Nah- und Fernverkehrsnetz<br />

Der aufstrebende Büroteilmarkt Southbank kann derzeit<br />

niedrige Leerstandsraten aufweisen; prestigeträchtige<br />

Neu bauvorhaben unterstreichen das Zukunftspotential<br />

des Standorts<br />

Breites Mieterspektrum: Im Teilmarkt Southbank finden<br />

sich neben den Unternehmenszentralen internationaler<br />

Unternehmen wie Financial Times oder Ernst & Young<br />

auch zahlreiche staatliche Mieter wie Staatsanwaltschaft<br />

oder Wirtschaftsförderung<br />

Fondsimmobilie<br />

Der 2008 fertiggestellte Neubau umfaßt acht oberirdische<br />

Geschosse mit rund 4.724 m2 Bürofläche (inklusive Empfangsbereich)<br />

und acht hochwertige Maisonette-Wohnungen<br />

in den obersten zwei Stockwerken<br />

Die Fondsimmobilie erfüllt die Anforderungen des renommierten<br />

Umweltzertifikats BREEAM mit „sehr gut“<br />

Mit zukunftsweisender Umwelttechnik bietet die Fondsimmobilie<br />

hochwertige Büroflächen nach modernstem<br />

Standard<br />

Die klare Gebäudegliederung ermöglicht flexible Nutzungskonzepte<br />

und untermauert die funktionale Ausrichtung<br />

des Gebäudes<br />

Gutachten<br />

Ein Gutachten des unabhängigen Sachverständigen<br />

Cluttons LLP bestätigt den Marktwert der Immobilie mit<br />

GBP 31,0 Mio.<br />

Bestätigung des sehr guten Baustandards und der hochwertigen<br />

Ausstattung des Fondsobjektes durch ein Gutachten<br />

des renommierten, unabhängigen Gutachters DTZ<br />

Project & Building Consultancy<br />

Mieter / Vermietung<br />

Vermietung der gesamten Büroflächen des Gebäudes an<br />

die Hyde Housing Association Ltd. (im Folgenden „Hyde“)<br />

als neuer Hauptgeschäftssitz<br />

Die acht hochwertigen Maisonette-Wohnungen in den<br />

obersten zwei Stockwerken sind auf Basis eines Erbbaurechts<br />

langfristig vermietet<br />

Hyde ist zum Großteil staatlich finanziert und erfüllt als<br />

„Registered Social Landlord“ hoheitliche Aufgaben im<br />

Bereich der Förderung von sozialem Wohnraum (siehe<br />

hierzu das Kapitel „Die Vermietung und Bewirtschaftung“<br />

ab Seite 60)<br />

Mit knapp 37.800 Wohneinheiten ist Hyde einer der führenden<br />

Anbieter für bezahlbaren Wohnraum in <strong>England</strong><br />

und verfügt über beste Bonität (Dun & Bradstreet Rating<br />

mit Bestnote, siehe hierzu Seite 64)<br />

Langfristiger Mietvertrag ohne vorzeitiges ordentliches<br />

Kündigungsrecht über rund 19 Jahre bis 2028 ab erstmöglichem<br />

Beitrittstermin (31.10.2009)<br />

Jährlicher Mietertrag von GBP 2.153.620 (setzt sich zusammen<br />

aus Mietzahlungen von Hyde in Höhe von GBP<br />

2.153.220 und GBP 400 für den Erbbaurechtsvertrag)<br />

7


Investition / Finanzierung<br />

Der Kaufpreis des Fondsobjektes beträgt GBP 30,46 Mio.<br />

(ca. 81,7 % des Gesamtinvestitionsvolumens)<br />

Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt rund GBP 37,28<br />

Mio. und setzt sich wie folgt zusammen:<br />

rund GBP 31,95 Mio. Anschaffungs- und Anschaffungs -<br />

nebenkosten (ca. 85,7 % des Gesamtinvestitionsvolumens)<br />

rund GBP 4,52 Mio. fondsabhängige Vergütungen (ca.<br />

12,1 % des Gesamtinvestitionsvolumens)<br />

rund GBP 0,47 Mio. fondsabhängige Nebenkosten (ca.<br />

1,3 % des Gesamtinvestitionsvolumens) und<br />

rund GBP 0,34 Mio. Liquiditätsreserve (ca. 0,9 % des<br />

Gesamtinvestitionsvolumens)<br />

Die Finanzierung in Höhe von rund GBP 37,28 Mio. ist vollständig<br />

über Kommanditkapital und Agio vorgesehen<br />

Zwischenfinanzierung der Fondsgesellschaft bis zur vollständigen<br />

Platzierung des Kommanditkapitals<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen bezogen auf<br />

die Kapitaleinlage (ohne Agio) von anfänglich 5,75 % p. a.<br />

auf 6,5 % p. a. steigend<br />

Reguläre Ausschüttungen / Entnahmen jeweils nachschüssig<br />

zum 30.04. des Folgejahres, erstmals zum 30.04.2010<br />

Mit der Vermögensanlage verbundene<br />

Rechte der Investoren<br />

Beteiligung am Vermögen, Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />

Einsichts- und Kontrollrechte eines Kommanditisten<br />

Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung<br />

8 I Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Recht zur Übertragung und /oder Belastung der Beteiligung<br />

mit Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

(siehe hierzu die Kapitel „Der Gesellschafts -<br />

vertrag“ ab Seite 144 und „Die rechtlichen Grundlagen“ ab<br />

Seite 94)<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Die Investoren erzielen aus der Fondsgesellschaft Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen<br />

Die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen<br />

Großbritannien und Deutschland zu versteuernden Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich<br />

in Deutschland steuerfrei<br />

In Großbritannien geltende Freibeträge und individuelle<br />

Steuersätze sind zu beachten<br />

Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien<br />

in Großbritannien findet der Progressionsvorbehalt<br />

keine Anwendung mehr<br />

Während des Prognosezeitraums erfolgt nach derzeit geltender<br />

Gesetzeslage voraussichtlich keine Besteuerung der<br />

Mieteinkünfte deutscher Investoren in Großbritannien bis<br />

zu einer Beteiligungshöhe von rund GBP 105.000 zuzüglich<br />

Agio 1)<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen in Deutschland<br />

seit dem 01.01.2009 der Abgeltungsteuer 2)<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (<strong>KGAL</strong>) garantiert<br />

die vollständige Einzahlung und Platzierung des erforderlichen<br />

Kommanditkapitals in Höhe von bis zu GBP 35,5 Mio.<br />

bis zum 24.09.2010 (siehe hierzu das Kapitel „Die recht -<br />

lichen Grundlagen“, Seite 111).<br />

1) Voraussetzung dafür ist, dass die Investoren über das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

hinaus keine Einkünfte beziehen, für die Großbritannien ein Besteuerungsrecht zusteht.<br />

2) Dies gilt für den Fall, dass diese Einkünfte nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit<br />

den Vermietungseinkünften stehen.


Gute Gründe für eine Beteiligung<br />

Langfristiger Mietvertrag (rund 19 Jahre) bis 2028<br />

ohne vorzeitiges ordentliches Kündigungsrecht<br />

Mieter mit bester Bonität: die Hyde Housing Association<br />

Ltd. ist zum Großteil staatlich finanziert<br />

Prominente Lage der Fondsimmobilie am Südufer der<br />

Themse: zentral zwischen Tower Bridge und der Tate<br />

Gallery of Modern Art<br />

Hochwertiger Neubau nach modernstem Standard<br />

Die Fondsimmobilie erfüllt die Nachhaltigkeitskri -<br />

terien des renommierten Umweltzertifikats BREEAM<br />

mit „sehr gut“<br />

100 % Eigenkapitalinvestment, bei vollständiger Platzierung<br />

ist keine Aufnahme von Fremdkapital geplant<br />

Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen von<br />

5,75% p. a. steigend auf 6,5% p. a. bezogen auf die<br />

Kapitaleinlage (ohne Agio)<br />

Auf einen Blick (Prognose; Stand: 31.08.2009)<br />

Mindestbeteiligung 1) 10.000 GBP<br />

Erster Beitrittstermin 31.10.2009<br />

Prognosezeitraum 12 Jahre und 6 Monate<br />

(01.11.2009 bis 30.04.2022)<br />

Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen p. a. 2) 4) 2009 bis 2013: 5,75 %<br />

(jeweils zum 30.04. des Folgejahres) 2014 bis 2018: 6,0 %<br />

2019 bis 2021: 6,5 %<br />

Prognostizierte Schlussausschüttung / -entnahme im Jahr 2022 3) 4) rund 116,04 %<br />

1) Zuzüglich 5 % Agio. Die Gesamthöhe der Provisionen übersteigt das Agio.<br />

2) Im Beitrittsjahr zeitanteilige Berechnung ab dem ersten Kalendertag des auf den Beitritt folgenden Monats.<br />

3) Unter der Annahme, dass die Fondsimmobilie zum 31.12.2021 unter Einhaltung der getroffenen Annahmen zum prognostizierten Veräußerungserlös (siehe hierzu Seite 84 und 85)<br />

verkauft wird.<br />

4) Jeweils bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio). Die angegebenen Ausschüttungen / Entnahmen beinhalten auch die Kapitalrückzahlung. Weitere Einzelheiten zu Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen sowie zur steuerlichen Behandlung sind den Kapiteln „Die Prognoserechnung“ ab Seite 80 und „Die steuerlichen Grundlagen“ ab Seite 113 zu entnehmen.<br />

9


Luftaufnahme mit Blick auf touristische Attraktionen wie Houses of Parliament, Big Ben, Buckingham Palace (links im Hintergrund) und Riesenrad „London Eye“


Die Risikohinweise<br />

Die Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds ist<br />

ein langfristiges Engagement. Es handelt sich um eine<br />

unternehmerische Beteiligung, deren Ergebnis von einer<br />

Vielzahl variabler wirtschaftlicher Faktoren abhängt und mit<br />

wirtschaftlichen Risiken behaftet ist. Änderungen der wirtschaftlichen,<br />

steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

sind möglich. Hierdurch können die Verfügbarkeit,<br />

die Werthaltigkeit und die Verwertbarkeit der Immobilie<br />

und folglich die Liquidität des Immobilienfonds und die<br />

Rentabilität der Beteiligung gegebenenfalls negativ verändert<br />

werden. Abweichende Entwicklungen von Prognosewerten<br />

und Kostenansätzen wie Mieterträgen, Inflations -<br />

rate, Wertentwicklung der Fondsimmobilie und Instandhaltungskosten<br />

können die Ergebnisse und Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen negativ beeinflussen. Die Beteiligung<br />

unterliegt daher Risiken, die sich unter anderem sowohl im<br />

Verkehrswert der Immobilie als auch in den laufenden Erträgen<br />

aus der Vermietung der Immobilie widerspiegeln können.<br />

Insbesondere können zukünftige, unvorhersehbare Entwicklungen<br />

die erwarteten Ergebnisse nachteilig beeinflussen.<br />

Der Investor sollte finanziell angemessen ausgestattet<br />

sein und eine ausreichende Liquiditätsreserve zur<br />

Verfügung haben. Die Beteiligung sollte ohne Übergewichtung<br />

lediglich Beimischungscharakter zum übrigen Vermögensportfolio<br />

des Investors besitzen und eigenfinanziert<br />

sein.<br />

Der Investor trägt mit seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

das Risiko eines Totalverlustes seiner Kapitaleinlage<br />

sowie des Agios. Dieses Beteiligungsangebot ist somit nur<br />

für Investoren geeignet, die bei unerwartet negativer Entwicklung<br />

einen entstehenden Verlust hinnehmen können.<br />

Ein Totalverlust tritt ein, wenn die Rückflüsse aus der Fonds-<br />

12 I Die Risikohinweise<br />

immobilie ganz ausbleiben oder nicht ausreichen, die Kosten<br />

und Steuern der Fondsgesellschaft und des Investors zu<br />

decken. Insbesondere bei einer Fremdfinanzierung der<br />

Beteiligung durch den Investor und /oder bei Eintritt von<br />

Ersatzpflichten oder weiterer Risiken kann es zudem über<br />

den Verlust der Kapitaleinlage hinaus auch zu einer Gefährdung<br />

des weiteren Vermögens des Investors kommen<br />

(maximales Risiko; siehe hierzu auch den Abschnitt „Investorgefährdende<br />

Risiken“ ab Seite 26).<br />

Die folgende Darstellung enthält die wesentlichen tatsäch -<br />

lichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der<br />

angebotenen Vermögensanlage (Beteiligung an der Fondsgesellschaft),<br />

soweit sie dem Anbieter zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung (31.08.2009) bekannt sind. Sie kann<br />

nicht eventuelle zusätzliche Risiken behandeln, die sich<br />

möglicherweise aus der individuellen Situation einzelner<br />

Investoren ergeben. Dem Investor wird daher empfohlen,<br />

das Beteiligungsangebot und die damit verbundenen Risiken<br />

eingehend zu prüfen und sich dazu, soweit erforderlich,<br />

fachkundiger Berater zu bedienen.<br />

Die nachfolgend aufgeführten Risiken können bei Eintritt,<br />

sowohl bei Kumulation als auch im Einzelfall, zu erheblichen<br />

negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit dieser<br />

unternehmerischen Beteiligung führen.<br />

Prognose- und<br />

anlagegefährdende Risiken<br />

Prognose- und anlagegefährdende Risiken sind Risiken, bei<br />

deren Realisierung die prognostizierten Ergebnisse unter<br />

Umständen nicht erzielt werden und die im Extremfall zu<br />

einem vollständigen Verlust des vom Investor eingesetzten<br />

Kapitals führen können.


Instandhaltung / Instandsetzung<br />

Die Fondsimmobilie umfasst acht oberirdische Geschosse<br />

mit Büroflächen im Erdgeschoss und in den ersten fünf<br />

Obergeschossen sowie acht Wohneinheiten in den beiden<br />

obersten Stockwerken. Die Büroflächen werden seit Herbst<br />

2008 von dem Mieter Hyde Housing Association Ltd. (im<br />

Folgenden „Hyde“) genutzt. Die Wohnungen sind mittels<br />

eines Erbbaurechtsvertrages an den Verkäufer der Fonds -<br />

immobilie (Blink Point Ltd.) langfristig vermietet.<br />

Nach den Ergebnissen des Due Diligence Report ist der<br />

zukünftige Erhaltungsaufwand der Fondsimmobilie während<br />

der Laufzeit der Verträge auf die beiden Mieter Hyde<br />

und Blink Point Ltd. umlegbar und daher in der Prognoserechnung<br />

nicht berücksichtigt worden. Sowohl der Mietvertrag<br />

über den Büroteil als auch der Erbbaurechtsvertrag<br />

über die Wohneinheiten enthalten Regelungen, wonach die<br />

beiden Mieter zusammen sämtliche Kosten für die Instandhaltung<br />

der Fondsimmobilie, die durch die Fondsgesellschaft<br />

zu leisten ist, übernehmen müssen. Der Kostenanteil<br />

des jeweiligen Mieters wird entsprechend des Anteils der<br />

genutzten Fläche an der Gesamtfläche der Fonds -<br />

immobilie bestimmt. Der Mieter des Büroteils (Hyde) wird<br />

mittels eines Servicevertrages (Dienstleistungs vertrag) allerdings<br />

die Pflicht der Fondsgesellschaft für die Instand -<br />

haltung der gesamten Fondsimmobilie übernehmen. Dafür<br />

wird Hyde keine Zahlungen für die Instandhaltung der<br />

Fondsimmobilie an die Fondsgesellschaft leisten und<br />

bekommt von Blink Point Ltd. einen Teil der Kosten (anteilig<br />

entsprechend der genutzten Fläche) erstattet. Es ist nicht<br />

auszuschließen, dass Hyde seiner Instandhaltungspflicht<br />

nicht in dem Umfang nachkommt, zu dem er aufgrund des<br />

Servicevertrages verpflichtet wäre. Weiterhin besteht die<br />

Möglichkeit, dass Blink Point Ltd. seiner Kostenerstattungspflicht<br />

nicht nachkommt oder Hyde den Servicevertrag fristgerecht<br />

kündigt und seiner dann wieder auflebenden<br />

Kostenerstattungspflicht nach dem Mietvertrag ebenfalls<br />

nicht nachkommt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die<br />

Mieter und die Fonds gesellschaft zu unterschiedlichen Auffassungen<br />

kommen können, von wem in welcher Höhe die<br />

Kosten für Instandhaltung / Instandsetzung zu tragen sind.<br />

In diesen Fällen können der Fondsgesellschaft zusätzliche<br />

Kosten für ein Schlichtungsverfahren oder für die Instandhaltung<br />

/ Instandsetzung entstehen. Sollte ein Mietverhältnis<br />

vorzeitig enden, so müssen gegebenenfalls die Kosten<br />

für Instand haltung / Instandsetzung von der Fondsgesellschaft<br />

getragen werden. Für den Investor besteht somit das<br />

Risiko, dass die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung durch<br />

mögliche höhere Kosten negativ beeinflusst werden kann.<br />

Untergang / Zerstörung<br />

Die Fondsimmobilie wird zur Abdeckung üblicher Immo -<br />

bilienrisiken unter Berücksichtigung marktüblicher Ausschlussklauseln<br />

bis zum Vollzug des Kaufvertrages vom Verkäufer<br />

und anschließend von der Fondsgesellschaft versichert.<br />

Der Kaufvertrag wird auch dann vollzogen werden,<br />

wenn die Fondsimmobilie in dem Zeitraum zwischen Unterzeichnung<br />

des Kaufvertrages und dem Vollzug (Completion)<br />

zerstört werden sollte, es sei denn, der Verkäufer hat die Versicherung<br />

bis zum Vollzug des Kaufvertrages nicht aufrecht<br />

erhalten und leistet auch keinen Wertausgleich in Höhe der<br />

Versicherungssumme. Im Falle eines notwendigen Wiederaufbaus<br />

infolge der Zerstörung der Fondsimmobilie besteht<br />

das Risiko, dass die Kosten hierfür und der damit zusammenhängende<br />

Nutzungsausfall der Fondsimmobilie die<br />

durch die Versicherungen gedeckten Beträge übersteigen.<br />

13


Sofern sich der Umfang der von der Fondsgesellschaft abzuschließenden<br />

bzw. der von dem Verkäufer abgeschlossenen<br />

Versicherung im Schadensfall als nicht ausreichend herausstellt<br />

oder die Versicherung aufgrund von Änderungen<br />

in den Versicherungsbedingungen oder aus anderen Gründen<br />

(wie Insolvenz des Versicherungsunternehmens) die<br />

anfallenden Kosten nicht oder nicht in vollem Umfang tragen<br />

sollte, muss die Fondsgesellschaft diese zusätzlichen<br />

Kosten übernehmen. Ferner haben die Mieter ein außer -<br />

ordentliches Kündigungsrecht, wenn das Mietobjekt nicht<br />

innerhalb von drei Jahren nach der Zerstörung / Beschädigung<br />

wieder hergestellt worden ist oder nicht innerhalb von<br />

zwei Jahren mit der Wiederherstellung des ursprünglichen<br />

Gebäude zustandes begonnen worden ist.<br />

In Folge einer möglichen höheren Kostenbelastung kann<br />

sich die Rentabilität der Beteiligung für den Investor aufgrund<br />

ausbleibender Rückflüsse aus dem Immobilieninvestment<br />

negativ entwickeln und es kann zu einem Totalverlust<br />

des investierten Kapitals kommen.<br />

Baumängel<br />

Die Fondsgesellschaft stützt sich hinsichtlich des Zustandes<br />

der Fondsimmobilie auf die Untersuchung, die für das technische<br />

Gutachten durch Inaugenscheinnahme während<br />

mehrerer Begehungen der Immobilie vorgenommen wurde<br />

und der stichprobenartigen Durchsicht und Überprüfung<br />

von Unterlagen. Hieraus wurden Rückschlüsse auf den Bauzustand<br />

der Fondsimmobilie gezogen. Im Ergebnis hat sich<br />

gemäß dem am 17.07.2009 angefertigten Bericht aufgrund<br />

der durchgeführten Überprüfungstätigkeiten kein erkennbarer<br />

wesentlicher Mangel ergeben. Es kann allerdings nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass Mängel, die bei der Errichtung<br />

der Fondsimmobilie entstanden sind, bislang nicht fest -<br />

gestellt wurden und somit der Fondsgesellschaft nicht<br />

bekannt sind. Auch das Risiko im Nachhinein auftretender<br />

Baumängel kann nicht ausgeschlossen werden. Kosten für<br />

14 I Die Risikohinweise<br />

die Beseitigung solcher Mängel sind von der Fondsgesellschaft<br />

zu tragen mit negativer Folge für die Rentabilität der<br />

Beteiligung, sofern diese nicht auf die Mieter umlegbar sind<br />

oder im Rahmen von bestehenden Gewährleistungsrechten<br />

von den für die Mängel verantwortlichen Bau- oder Subunternehmen<br />

beseitigt werden bzw. entsprechend gestellte<br />

Gewährleistungssicherungsrechte durchsetzbar sind.<br />

Die Fondsimmobilie wurde am 23.12.2008 fertiggestellt.<br />

Mit der Erstellung der Fondsimmobilie waren nebeneinander<br />

mehrere Bauunternehmer, davon ein Generalunternehmer,<br />

der seinerseits wiederum diversen Subunternehmern<br />

übergeordnet war, betraut. Sämtliche Bauleistungen unterliegen<br />

einer zwölfjährigen Gewährleistungsfrist, die seit<br />

dem 23.12.2008 läuft. Die tätig gewordenen Bau- und Subunternehmer<br />

müssen Mängel, die aufgrund ihrer Schlechtleistung<br />

an der Fondsimmobilie entstanden sind, innerhalb<br />

dieser Gewährleistungfrist beseitigen. Es besteht das Risiko,<br />

dass ein für einen Mangel verantwortlicher Bau- oder Subunternehmer<br />

dieser Mängelbeseitigungspflicht nicht nachkommen<br />

wird oder aufgrund bestehender Insolvenz nicht<br />

nachkommen kann. Das Kostenrisiko für die Mängelbeseitigung<br />

trägt insoweit die Fondsgesellschaft.<br />

Sämtlichen tätig gewordenen Subunternehmern war ein<br />

Generalunternehmer übergeordnet. Auf den Generalunternehmer<br />

kann die Fondsgesellschaft nicht mehr zurückgreifen,<br />

da dieser Insolvenz angemeldet hat. Auch die Leistungen<br />

des Generalunternehmers hätten einer zwölfjährigen<br />

Gewährleistungsfrist unterlegen. Am Tag der Fertigstellung<br />

der Fondsimmobilie (23.12.2008) wurde eine Mängelliste<br />

mit bestehenden Mängeln an der Fondsimmobilie erstellt.<br />

Der Generalunternehmer hatte die Pflicht, sämtliche auf der<br />

Liste aufgeführten Mängel binnen eines Jahres ab Fertigstellung<br />

der Fondsimmoblie, also bis zum 23.12.2009, zu<br />

beseitigen. Die Mängelliste kann innerhalb dieses einen<br />

Jahres nachträglich um weitere Mängel erweitert werden.


Aufgrund der bestehenden Insolvenz sind etwaige Gewährleistungsansprüche<br />

gegen den Generalunternehmer nunmehr<br />

nicht mehr durchsetzbar.<br />

Der Verkäufer hat zugesagt, in die Gewährleistungspflichten<br />

des Generalunternehmers einzutreten und diese zu übernehmen;<br />

weitergehende Gewährleistungssicherungsrechte<br />

wird er der Fondsgesellschaft jedoch nicht einräumen. Dies<br />

ist jedoch mit dem Risiko behaftet, dass sich der Verkäufer<br />

nicht an seine Zusage hält, indem er die Mängel auf der<br />

Liste nicht beseitigt und /oder die Gewährleistungspflichten<br />

des Generalunternehmers während der zwölfjährigen<br />

Gewährleistungsfrist nicht erfüllt. Außerdem besteht das<br />

Risiko, dass der Verkäufer selbst in Insolvenz gerät und eine<br />

Mängelbeseitigung daher nicht erfolgen wird. Die Fonds -<br />

gesellschaft trägt damit auch das Kostenrisiko für die Beseitigung<br />

von Mängeln aus dem Verantwortungsbereich des<br />

Generalunternehmers.<br />

Der Verkäufer hat vom Generalunternehmer eine Sicherheitsleistung<br />

in Höhe von rund GBP 211.000 von der Bausumme<br />

einbehalten, um die Beseitigung der Mängel von der Mängelliste<br />

abzusichern. Die gleiche Summe wird die Fondsgesellschaft<br />

vom Kaufpreis der Fondsimmobilie einbehalten. Wenn<br />

der Verkäufer an Stelle des Generalunternehmers bis zum<br />

23.12.2009 die Mängel von der Mängelliste beseitigt und<br />

darüber ein förmliches Gebäudeabnahmeprotokoll erstellt<br />

wird, wird die Fondsgesellschaft die einbehaltene Summe an<br />

den Verkäufer nachträglich auszahlen. Sollte der Verkäufer die<br />

Mängelliste nicht beseitigen und das Abnahmeprotokoll<br />

nicht bis spätestens 18 Monate nach dem 23.12.2009 erstellt<br />

werden, kann die Fondsgesellschaft über die Mittel verfügen<br />

und selbst für die Beseitigung der ausstehenden Mängel sorgen.<br />

In diesem Fall besteht das Risiko, dass dieser Betrag nicht<br />

zur vollständigen Deckung der Kosten für die Mängelbeseitigung<br />

ausreicht. Das über den Betrag hinausgehende Kostenrisiko<br />

müsste die Fondsgesellschaft tragen.<br />

Verschiedene Bauunternehmer haben der Fondsgesellschaft<br />

mit Datum vom 20.08.2009 Gewährleistungssicherungsrechte<br />

(collateral warranties) für die Durch setzung etwaiger<br />

Gewährleistungsansprüche bestellt. Dazu haben sie jeweils<br />

eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, wobei<br />

das Risiko besteht, dass aufgrund von Änderungen in den<br />

Versicherungsbedingungen oder aus anderen Gründen die<br />

anfallenden Kosten für die Mängelbeseitigung nicht oder<br />

nicht in vollem Umfang von der zuständigen Versicherung<br />

getragen werden oder eine Versicherung ihrerseits in Insolvenz<br />

gerät und aus diesem Grund keine Versicherungsleistung<br />

erbringt.<br />

Der Verkäufer hat sich im Kaufvertrag dazu verpflichtet, die<br />

tätig gewordenen Subunternehmer jeweils aufzufordern, der<br />

Fondsgesellschaft ein Gewährleistungssicherungsrecht für<br />

bau vertragliche Gewährleistungsrechte zu bestellen. Bei diesen<br />

würde es sich ebenfalls um Berufshaftpflichtversicherungen<br />

mit denselben Risiken handeln. Der Verkäufer muss<br />

diese Pflicht mit dem größtmöglichen und zumutbaren<br />

Einsatz verfolgen. Darüber hinaus muss er keine weiteren<br />

Anstrengungen unternehmen. Daher besteht das Risiko, dass<br />

nicht alle Subunternehmer der Fondsgesellschaft diese<br />

weitergehenden Rechte einräumen werden. In einem<br />

solchen Fall wird der Verkäufer zumindest die Gewähr -<br />

leistungsansprüche gegen den jeweils entsprechenden<br />

Subunternehmer sowie den Anspruch auf Gewährung eines<br />

Gewährleistungssicherungsrechts auf die Fondsgesellschaft<br />

übertragen. Insoweit könnte die Fondsgesellschaft nur auf<br />

unbesicherte Gewährleistungsrechte zurückgreifen. Sollte in<br />

einem solchen Fall ein verantwortlicher Subunternehmer einen<br />

Mangel nicht beseitigen und auch weiterhin keine Sicherheit<br />

bestellen (etwa aufgrund Insolvenz), wären die abgetretenen<br />

Gewährleistungsansprüche wertlos und die<br />

Kosten insoweit von der Fondsgesellschaft zu tragen.<br />

15


Die Verwirklichung eines jeden oben genannten Einzelrisikos,<br />

auch kumulativ, kann die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />

für den Investor beeinträchtigen.<br />

Altlasten<br />

Trotz der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme (siehe<br />

das Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 94)<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass künftig Verunreinigungen<br />

der Fondsimmobilie oder des Grundstücks (Altlasten)<br />

festgestellt werden können, die aufgrund von behördlichen<br />

oder gerichtlichen Anordnungen zu sanieren sind. Die<br />

hierfür anfallenden Kosten sind, soweit der Verursacher<br />

oder andere Dritte nicht (mehr) herangezogen werden können,<br />

gegebenenfalls von der Fondsgesellschaft zu tragen.<br />

Künftig festgestellte Verunreinigungen der Fondsimmobilie<br />

oder des Grundstücks können die Nutzbarkeit bzw. den<br />

Wert der Immobilie erheblich vermindern, was sich negativ<br />

auf die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung des Investors auswirken<br />

kann.<br />

Vermietungs- und Anschlussvermietungsrisiko<br />

Die Erreichung der prognostizierten Ergebnisse und somit<br />

der Erfolg der Beteiligung hängen wesentlich von den<br />

pünktlichen und vollständigen Einnahmen aus der Vermietung<br />

der Büroflächen der Fondsimmobilie ab. Mieter -<br />

bonitätsrisiken (Mietausfall, Mietrückstände), Mietminderungen<br />

sowie Anschlussvermietungsrisiken können zu<br />

Einbußen bei den Mieteinnahmen und /oder Leerständen<br />

führen, was sich negativ auf die in diesem Beteiligungs -<br />

prospekt prognostizierten Ergebnisse auswirken würde.<br />

Die gesamten Büroflächen der Fondsimmobilie sind bis<br />

2028 an Hyde vermietet. Obwohl Hyde zu großen Teilen<br />

staatlich finanziert wird und derzeit den Status eines „Registered<br />

Social Landlords“ (staatlich anerkannte Organisationen<br />

zur Förderung von sozialem Wohnungsbau) hat sowie<br />

in Teilaspekten den Status einer öffentlich-rechtlichen Kör-<br />

16 I Die Risikohinweise<br />

perschaft zugesprochen bekommt, besteht das Risiko, dass<br />

Hyde in ein insolvenzrechtliches Verfahren mit zwei verschiedenen<br />

Ausgestaltungsmöglichkeiten gerät, was bis zur<br />

Auflösung von Hyde führen kann.<br />

Sollte Hyde unter Zwangsverwaltung (Receivership) gestellt<br />

werden, verhängt die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde<br />

Tenant Service Authority (TSA) zunächst ein Moratorium<br />

von 28 Werktagen, währenddessen niemand ohne Zustimmung<br />

der TSA über Objekte oder Einkünfte aus Objekten<br />

verfügen darf. Diese Zeit soll für die Erarbeitung eines Vorschlags<br />

für die Fortführung der Verwaltung und der Eigentumsrechte<br />

an den Objekten sowie die Erfüllung sämtlicher<br />

übriger Pflichten aus Vertragsverhältnissen genutzt werden.<br />

Mit Blick auf den bislang einzigen vergleichbaren Fall (Ujima<br />

Housing Association Limited) ist es sehr wahrscheinlich,<br />

aber nicht abschließend vorhersehbar, dass die TSA sämtliche<br />

Rechte und Pflichten von Hyde auf einen anderen Registered<br />

Social Landlord übertragen würde, was auch den<br />

Übergang des Mietvertrages auf den Rechtsnachfolger von<br />

Hyde beinhalten würde. Dann bestünde allerdings das Risiko,<br />

dass der Rechtsnachfolger eine schlechtere Bonität<br />

haben könnte.<br />

Weiterhin bestünde die insolvenzrechtliche Verfahrensmöglichkeit,<br />

Hyde zu liquidieren. Nach dem neuen Housing and<br />

Regeneration Act 2008 könnte zum einen die TSA bei fest -<br />

gestelltem Missmanagement, ohne dass eine Insolvenz vorliegen<br />

müsste, Hyde anweisen, sämtliche Objekte auf einen<br />

anderen Registered Social Landlord zu übertragen, um Hyde<br />

anschließend zu liquidieren. Der Mietvertrag könnte auf<br />

Wunsch des Rechtsnachfolgers ebenfalls übertragen werden.<br />

Auch hier bestünde allerdings das Risiko, dass der Rechtsnachfolger<br />

eine schlechtere Bonität haben könnte. Andernfalls<br />

könnte der Insolvenzverwalter den Mietvertrag kündigen.<br />

Die Fondsgesellschaft hätte in Höhe der ausstehenden<br />

Miete bis zum Ende der Laufzeit des Mietvertrages, abge-


zinst durch den vorzeitigen Ausgleich und abzüglich zu<br />

erwartender Mieteinnahmen, einen Masseanspruch. Da die<br />

Liquidation im Falle des Missmanagements auch ohne Insolvenz<br />

stattfinden könnte, wäre es denkbar, aber nicht<br />

abschließend vorhersehbar, dass noch genügend Vermögen<br />

vorhanden wäre, um den Anspruch der Fondsgesellschaft zu<br />

erfüllen. Besonders gesicherte Gläubiger (secured creditors)<br />

wären jedoch gegenüber der Fondsgesellschaft bevorzugte<br />

Massegläubiger. Neben der Liquidation wegen Missmanagements<br />

könnte Hyde auf der anderen Seite wegen einer vorliegenden<br />

Insolvenz liquidiert werden. Nach Eröffnung des<br />

Insolvenzverfahrens würde auch hier zunächst ein 28tägiges<br />

Moratorium verhängt werden. Der Insolvenzverwalter hätte<br />

in diesem Verfahren die Möglichkeit, die Übertragung des<br />

Mietvertrages auf einen Rechtsnachfolger abzulehnen. Der<br />

Masseanspruch hinsichtlich der ausstehenden Miete wäre<br />

identisch mit dem oben dargestellten Anspruch, allerdings<br />

wäre es hier im Vergleich wahrschein licher, dass er mangels<br />

ausreichender Insolvenzmasse nicht erfüllt werden könnte,<br />

zumal etwaige besonders gesicherte Gläubiger (secured creditors)<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft bevorzugte Massegläubiger<br />

wären. Eine derartige Entwicklung würde zu Einnahmeausfällen<br />

und damit zu geringeren Rückflüssen bei<br />

der Fondsgesellschaft führen. Auf diese Weise könnte sich<br />

die Rentabilität der Beteiligung für den Investor reduzieren.<br />

Die Fondsgesellschaft hätte in beiden Liquidationsfällen die<br />

Möglichkeit, eine Anschlussvermietung zu finden, um die<br />

Mietausfälle, sollte sie den Masseanspruch nicht (vollständig)<br />

durchsetzen können, (teilweise) zu kompensieren. Über<br />

die dann herrschende künftige Vermietungssituation kann<br />

heute allerdings keine gesicherte Aussage getroffen werden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zu diesem Zeitpunkt<br />

ein Überangebot an vermietbaren Flächen besteht<br />

und dadurch eventuell geringere Mieterträge als die prognostizierten<br />

erzielt würden bzw. die Flächen für längere Zeit<br />

leer stünden oder nicht vermietet werden könnten. Dann<br />

wäre auch die (teilweise) Kompensation der Mietausfälle<br />

fehlgeschlagen, wodurch sich die oben genannten Risiken<br />

verwirklichen würden.<br />

Weiterhin kann eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrages<br />

durch den Mieter Hyde nicht ausgeschlossen werden,<br />

wenn die Fondsimmobilie in einen Zustand gerät, der sie für<br />

die vertragsgemäße Nutzung untauglich macht oder wenn<br />

die Nutzung der Fondsimmobilie auf längere Zeit entzogen<br />

oder die Fondsimmobilie unbrauchbar wird und die Fondsgesellschaft<br />

nicht spätestens zwei Jahre nach Eintritt des<br />

Zustandes beginnt, den vertragsgemäßen Zustand der<br />

Fondsimmobilie wieder herzustellen bzw. die Instandsetzung<br />

nicht spätestens nach drei Jahren abgeschlossen ist. Es<br />

besteht auch hier ein Mietausfallrisiko dadurch, dass der<br />

Abschluss eines Anschlussmietvertrages nicht sofort gelingt<br />

und /oder die Einnahmen aus der Anschlussvermietung<br />

unter den prognostizierten Werten liegen. Auch dadurch<br />

kann sich die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung für den<br />

Investor verschlechtern.<br />

Die Fondsgesellschaft trägt im Falle der vorzeitigen Beendigung<br />

des Mietvertrages bei Leerstand der Büroflächen der<br />

Fondsimmobilie ferner das Risiko höherer oder zusätzlicher<br />

nicht umlagefähiger Betriebskosten. Sollte der Erbbaurechtsvertrag<br />

mit Blink Point Ltd. aufgrund eines außer -<br />

ordentlichen Kündigungsgrundes vorzeitig beendet werden,<br />

muss die Fondsgesellschaft für die Erstattung der anteiligen<br />

Betriebskosten direkt auf die Untermieter zugreifen. Auch<br />

hier besteht das Risiko, dass einzelne Wohneinheiten leerstehen<br />

und kein entsprechender Kostenschuldner existiert<br />

oder Ansprüche gegen die Untermieter nicht durchsetzbar<br />

sind. In diesem Fall müsste die Fondsgesellschaft diese anteiligen<br />

Betriebskosten tragen. Jede Verwirklichung dieser<br />

denkbaren Situationen könnte die Verringerung der an die<br />

Investoren auszuschüttenden Beträge zur Folge haben.<br />

17


Mietentwicklung<br />

Das Niveau der Miete für die Büroflächen wird im Rahmen<br />

eines Mietanpassungsverfahrens (rent review) alle fünf Jahre<br />

an die Marktmiete angepasst. Nach dem Mietvertrag mit<br />

Hyde ist im Rahmen dieses Verfahrens ausschließlich eine<br />

Erhöhung des Mietzinses möglich, eine Reduzierung ist ausgeschlossen.<br />

Derzeit liegt der Mietzins der Büroflächen über<br />

Markt. Damit die Miete beim nächsten durchzuführenden<br />

Mietanpassungsverfahren für den Folgezeitraum höher als<br />

bisher festgesetzt wird, muss eine Erhöhung des allgemeinen<br />

Mietniveaus gegenüber dem Marktniveau zum Zeitpunkt<br />

der Unterschrift des Mietvertrages (Ende 2008) stattgefunden<br />

haben, wobei klarzustellen ist, dass die Entwicklung<br />

der Marktmieten nicht zwingend der der Inflation<br />

entsprechen muss. Es besteht das Risiko, dass sich das<br />

Marktniveau nicht wie prognostiziert erhöht und folglich im<br />

Rahmen eines Mietanpassungsverfahrens keine oder nur<br />

eine geringere als die prognostizierte Mieterhöhung für den<br />

dann folgenden Mietzeitraum festgelegt wird. Dies würde<br />

sich negativ auf die Rentabilität der Beteiligung für den<br />

Investor auswirken.<br />

Wertentwicklung / Veräußerung<br />

Die tatsächliche Wertentwicklung der Fondsimmobilie ist<br />

von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Dazu gehören unter<br />

anderem der Vermietungsstand der Fondsimmobilie, die<br />

Entwicklung der Marktmiete, die Entwicklung des Großraums<br />

London, die Entwicklung des Stadtteils Southbank,<br />

die Anforderungen an Büroimmobilien sowie Angebot und<br />

Nachfrage auf dem Immobilienmarkt.<br />

Diese Umstände können die Wertentwicklung und Veräußerbarkeit<br />

der Fondsimmobilie beeinträchtigen. Gleiches<br />

gilt für den bis September 2108 laufenden Erbbaurechtsvertrag<br />

bezüglich der Wohneinheiten. Dieser muss vom Käufer<br />

der Fondsimmobilie übernommen werden. Zukünftige Bau-<br />

18 I Die Risikohinweise<br />

maßnahmen an der Immobilie unterliegen Restriktionen. Eine<br />

bauliche Veränderung der Immobilie darf die Nutzbarkeit<br />

des Wohnraumes nicht beeinträchtigen oder muss hierfür<br />

entsprechende Kompensationsleistungen für den Erbbaurechtsnehmer<br />

vorsehen.<br />

Eine Veräußerung der Fondsimmobilie zum prognostizierten<br />

Zeitpunkt bzw. zum prognostizierten Verkaufspreis kann<br />

nicht gewährleistet werden. Die im Investitionsplan aus -<br />

gewiesenen, nicht wertbildenden Faktoren (z. B. die anfallenden<br />

Fondskosten) müssen erst durch einen entsprechenden<br />

Wertzuwachs der Immobilie kompensiert werden, bevor ein<br />

Veräußerungsgewinn entsteht. Sollte der tatsächlich erzielte<br />

Verkaufspreis unter dem prognostizierten Verkaufspreis liegen,<br />

könnte dies zu niedrigeren Rückflüssen aus dem Immobilieninvestment<br />

führen, wodurch sich die Rentabilität der<br />

Beteiligung für den Investor reduzieren könnte.<br />

Aufgrund der Umlegbarkeit der Erhaltungskosten auf die<br />

Mieter wurden bei der Veräußerungsprognose keine expliziten<br />

Kosten für Revitalisierungsmaßnahmen ausgewiesen. Es<br />

besteht das Risiko, dass der Sicherheitsabschlag von einer<br />

Jahresmiete zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht ausreicht,<br />

um unvorhergesehene Kosten zum Zeitpunkt der Veräußerung<br />

zu decken. Dies könnte eine Verringerung der an die<br />

Investoren auszuschüttenden Beträge zur Folge haben.<br />

Aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen<br />

Die immer noch unsichere Situation an den Finanzmärkten,<br />

die zu einer restriktiveren Kreditvergabepraxis geführt hat,<br />

wirkt sich auch auf die Immobilienmärkte aus. Es ist für alle<br />

Unternehmen und Marktteilnehmer und somit auch für<br />

die Immobilienbranche schwieriger und kostenintensiver<br />

geworden, Fremdkapital aufzunehmen. Daher können sich<br />

Immobilienbewertungen aufgrund kurzfristig nachlassender<br />

Nachfrage rückläufig entwickeln. Derzeit sind die Aus-


wirkungen der Finanzmarktkrise und deren Dauer nicht<br />

absehbar. Denkbar ist jedoch, dass die Immobilienwerte und<br />

damit der erzielbare Verkaufspreis zum Verkaufszeitpunkt<br />

niedriger ausfällt. Die Reduzierung der Rendite kann als<br />

Folge nicht ausgeschlossen werden.<br />

Finanzierung<br />

Die <strong>KGAL</strong> hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie zur Sicherstellung des<br />

erforderlichen Eigenkapitals abgegeben. Es besteht das<br />

Risiko, dass sie ihren Verpflichtungen aus dieser Garantie<br />

nicht nachkommen kann. Die Nichterfüllung kann zu einer<br />

vorzeitigen Beendigung der Beteiligung führen mit dem<br />

Risiko des Verlustes eines erheblichen Teils der Einlage.<br />

Für den Zeitraum bis zur vollständigen Einzahlung des erforderlichen<br />

Eigenkapitals hat die Fondsgesellschaft bei der<br />

Bayerischen Landesbank und der Hamburger Sparkasse ein<br />

Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsdarlehen aufgenommen.<br />

Der Zinssatz wird jeweils variabel auf LIBOR-Basis (Referenzzinssatz,<br />

der in London für Interbanken geschäfte fixiert<br />

wird) zuzüglich Marge für die kommende Zinsbindungsfrist<br />

vereinbart. Die Banken sind berechtigt, der Fondsgesellschaft<br />

Liquiditätskosten für die Refinanzierung in Rechnung<br />

zu stellen. Zur Begleichung der Zinsen und der Refinanzierungskosten<br />

wird der Liquiditätsüberschuss verwendet.<br />

Sollte dieser aufgrund einer zwischenzeitlichen Erhöhung<br />

des LIBOR-Zinssatzes über den kalkulatorischen Zinssatz<br />

hinaus oder aufgrund wesentlicher Refinanzierungskosten<br />

oder sonstiger erhöhter Kreditkosten nicht ausreichen, kann<br />

sich dies negativ auf die Ausschüttungen für die Investoren<br />

auswirken.<br />

Sollte die Fondsgesellschaft ihren Verpflichtungen unter<br />

dem Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsvertrag nicht nachkommen,<br />

die Bank die Rückzahlung vorzeitig fällig stellen<br />

und keine alternative Anschlussfinanzierung gefunden werden,<br />

besteht das Risiko einer vorzeitigen Beendigung der<br />

Beteiligung mit der Folge des Verlustes eines erheblichen<br />

Teils der Einlage.<br />

Die Zusage der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung ist<br />

befristet bis zum 29.09.2010. Sollte sich die Platzierung<br />

verzögern, kann die Fondsgesellschaft die Eigenkapital-<br />

Zwischenfinanzierung durch Abschluss einer Anschluss -<br />

finanzierung (gegebenenfalls bei einer anderen Bank) in<br />

Höhe des noch nicht gezeichneten Kommanditkapitals<br />

verlängern. Sollte der effektive Zinssatz für die Anschluss -<br />

finanzierung die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen<br />

für die nicht platzierten Anteile übersteigen, wirkt sich<br />

dies negativ auf die Ausschüttungen / Entnahmen und die<br />

Rendite der Investoren aus.<br />

Sollte nach dem 29.09.2010 keine alternative Anschlussfinanzierung<br />

gefunden werden und die <strong>KGAL</strong> ihren Verpflichtungen<br />

aus der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie nicht<br />

nachkommen, besteht das Risiko einer vorzeitigen Beendigung<br />

der Beteiligung mit der Folge des Verlustes eines<br />

erheblichen Teils der Einlage.<br />

Das Investitionsvolumen des Fonds wird vollständig durch<br />

das Kommanditkapital der Investoren zuzüglich Agio finanziert.<br />

Sollte hierfür das Kommanditkapital der Investoren<br />

nicht ausreichen und es zu Liquiditätsengpässen kommen,<br />

kann die Fondsgesellschaft für den Differenzbetrag Fremdkapital<br />

von einer noch zu bestimmenden Bank aufnehmen<br />

(nicht vorgesehene Langfristfinanzierung). Sollte der effektive<br />

Zinssatz für eine solche Finanzierung die prognostizierten<br />

Ausschüttungen / Entnahmen für den nicht über Kommanditkapital<br />

finanzierten Teil der Investitionskosten<br />

übersteigen, so kann dies die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

und die Rendite der Investoren negativ beeinflussen.<br />

19


Im Falle der nicht vorgesehenen Langfristfinanzierung<br />

bestehen die Risiken, die typischerweise mit Fremdfinanzierungen<br />

einhergehen. Soweit die Fondsgesellschaft eine<br />

etwaige Fremdfinanzierung nicht ordnungsgemäß bedienen<br />

kann, besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank<br />

die Finanzierung kündigt. Dies kann zu einer vorzeitigen<br />

Beendigung der Beteiligung führen mit dem Risiko des<br />

Verlustes eines erheblichen Teils der Einlage. Eine unvorhergesehene<br />

Zinserhöhung während der Laufzeit des Darlehens<br />

kann die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung deutlich<br />

beeinträchtigen.<br />

Währungsrisiko<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft lautet auf Pfund<br />

Sterling (GBP). Ebenfalls wird der Mietzins und der Veräußerungserlös<br />

bei Verkauf der Fondsimmobilie in Pfund Sterling<br />

geleistet. Die Einzahlung der Kapitaleinlagen durch die<br />

Investoren sowie die Ausschüttungen / Entnahmen der<br />

Fondsgesellschaft an die Investoren können auf Wunsch des<br />

Investors auch in Euro zum jeweils von der Fondsgesellschaft<br />

erzielten Wechselkurs erfolgen. Die Fondsgesellschaft<br />

ist zu keinerlei Absicherung gegen Wechselkursschwankungen<br />

verpflichtet und beabsichtigt dies auch nicht. Der in<br />

Euro kalkulierende Investor trägt insoweit ein Währungs -<br />

risiko, das sich deutlich negativ auf den Wert der Beteiligung<br />

auswirken kann.<br />

Zinsänderungsrisiko<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt Zinseinnahmen aus der Anlage<br />

von Liquiditätsüberschüssen im Zusammenhang mit der<br />

Vermietung und Verpachtung bzw. der Liquiditätsreserve.<br />

Für diese Zinseinnahmen wurde in der Prognoserechnung<br />

ein kalkulatorischer Guthabenzins von 2 % p. a. unterstellt.<br />

Liegt der tatsächlich erzielbare Guthabenzins unter dem kalkulatorischen<br />

Zinssatz, hat dies entsprechend negative Aus-<br />

20 I Die Risikohinweise<br />

wirkungen auf die Liquidität des Fonds und gegebenenfalls<br />

auf die Ausschüttungen / Entnahmen der Investoren.<br />

Renditeprognosen<br />

Der in diesem Beteiligungsangebot verwendete Rendite -<br />

begriff nach der IRR-Methode drückt die Verzinsung des<br />

jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus.<br />

Ein Vergleich zwischen verschiedenen Kapitalanlagen (z. B.<br />

geschlossene Fonds) mit unterschiedlichen Kapitalbindungsverläufen<br />

ist ebenso wie ein Vergleich mit anderen Kapitalanlagen,<br />

bei denen keine Änderung des rechnerisch gebundenen<br />

Kapitals eintritt (z. B. festverzinsliche Wertpapiere), im<br />

Allgemeinen nicht möglich.<br />

Die in die Prognoserechnung einfließenden Größen und<br />

Variablen basieren auf derzeit geltendem Recht, auf abgeschlossenen<br />

Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen<br />

Annahmen des Initiators. Die Renditeprognosen können<br />

durch die bereits aufgeführten Risiken, soweit sie sich<br />

verwirklichen, beeinträchtigt werden. Dies sind insbesondere<br />

geringere Mieteinnahmen während der Festmietzeit (z. B.<br />

Mietausfälle) und geringere Marktmieten bei einer eventuellen<br />

Anschlussvermietung, höhere Aufwendungen im<br />

Zusammenhang mit der Anschlussvermietung, höhere laufende,<br />

nicht umlagefähige Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten<br />

sowie ein geringerer Veräußerungserlös.<br />

Die Laufzeit der Fondsgesellschaft und die Beteiligungsdauer<br />

sind weder befristet noch kann eine vollständige oder<br />

teilweise Veräußerung der Fondsimmobilie zum prognostizierten<br />

Zeitpunkt gewährleistet werden. Sollte zum geplanten<br />

Veräußerungszeitpunkt eine Veräußerung der Fondsimmobilie<br />

wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen, kann dies<br />

eine längere Haltedauer der Fondsimmobilie und damit für<br />

den Investor das Risiko einer Verlängerung der Fondslaufzeit<br />

bedingen.


Die nach der IRR-Methode ermittelte Rendite stellt nur einen<br />

Prognosewert dar; es besteht keine Sicherheit, dass die prognostizierte<br />

Rendite erzielt wird.<br />

Managementrisiko<br />

Das Ergebnis der Beteiligung wird ebenfalls durch die Qualität<br />

der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sowie der<br />

Facility Manager der Fondsimmobilie beeinflusst. Das vorliegende<br />

Beteiligungsangebot setzt daher ein hohes Maß an<br />

Vertrauen in ihre fachliche Qualifikation, Leistungsqualität,<br />

Vertragstreue und Bonität. Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen<br />

besteht das Risiko negativer Auswirkungen auf<br />

das Ergebnis der Beteiligung.<br />

Potentielle Interessenkonflikte<br />

Es bestehen personelle und kapitalmäßige Verflechtungen<br />

zwischen dem geschäftsführenden Kommanditisten der<br />

Fondsgesellschaft und wesentlichen Vertragspartnern der<br />

Fondsgesellschaft, z. B. dem Treuhandkommanditisten und<br />

dem Initiator (zugleich Verwalter, Einzahlungs- und Platzierungsgarant,<br />

Darlehensgeber hinsichtlich der Sicherheitsleistung<br />

und Konzeptionär). Es besteht daher das Risiko,<br />

dass für die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft insoweit<br />

Interessenkonflikte entstehen, die zum Nachteil der<br />

Investoren gelöst werden und damit auf die Entwicklung<br />

der Fondsgesellschaft negativen Einfluss haben.<br />

Allgemeines Insolvenz- / Bonitätsrisiko<br />

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft<br />

wegen unerwartet geringer Erträge /Ausschüttungen und /<br />

oder unerwartet hoher Kosten zahlungsunfähig oder überschuldet<br />

wird und damit in Insolvenz gerät, was sich negativ<br />

auf die Rentabilität der Beteiligung auswirken würde.<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Vertragspartner der<br />

Fondsgesellschaft selbst in Insolvenz geraten und in der Folge<br />

ihre vertraglich geschuldete Leistung gegenüber der<br />

Fondsgesellschaft nicht mehr erbringen können. Dadurch<br />

kann die Rentabilität der Beteiligung für den Investor negativ<br />

beeinflusst werden.<br />

Allgemeines Vertrags- und Rechtsrisiko<br />

Soweit Verträge noch nicht abgeschlossen sind, besteht das<br />

Risiko, dass diese Verträge nicht oder nicht wie im <strong>Prospekt</strong><br />

dargestellt zustande kommen. Von wesentlicher Bedeutung<br />

ist dabei insbesondere der Erbbaurechtsvertrag sowie der<br />

künftige Vertrag über die Gebäudeversicherung. Zusätzlich<br />

können die vertraglich vereinbarten Kosten die Prognosewerte<br />

gegebenenfalls übersteigen. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass Vertragspartner ihren vertraglichen<br />

Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen,<br />

insbesondere aufgrund wesentlicher Verschlechterung<br />

ihrer Bonität, Verträge unwirksam sind oder von den Vertragsparteien<br />

unterschiedlich ausgelegt werden, wodurch<br />

Rechtsstreitigkeiten mit den damit verbundenen Prozessund<br />

Kostenrisiken entstehen können.<br />

Ebenso besteht das Risiko, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen<br />

in Bezug auf das Beteiligungsangebot mit Wirkung<br />

für die Zukunft oder Wirkung für die Vergangenheit<br />

ändern oder von Behörden oder Gerichten abweichend beurteilt<br />

werden. Hierdurch besteht das Risiko, dass das Beteiligungsangebot<br />

umstrukturiert oder rückabgewickelt werden<br />

muss. Es besteht das Risiko, dass der Erlös aus der<br />

Rückabwicklung nicht ausreicht, die Verbindlichkeiten der<br />

Fondsgesellschaft abzulösen und es dadurch im Extremfall<br />

bis zur Insolvenz der Fondsgesellschaft kommen kann. Ein<br />

Totalverlust der Kapitaleinlage des Investors sowie des Agios<br />

kann in diesem Fall nicht ausgeschlossen werden.<br />

Gutachten und Angaben Dritter<br />

Dem vorliegenden Beteiligungsangebot liegen Angaben<br />

Dritter, insbesondere von Bewertungsgutachtern und technischen<br />

Gutachtern sowie von rechtlichen und steuerlichen<br />

Beratern zugrunde, deren Korrektheit vorausgesetzt wird,<br />

aber nicht überprüft werden konnte. Es besteht daher das<br />

21


Risiko, dass sich Angaben Dritter und /oder Annahmen und<br />

Schlussfolgerungen der Gutachter als unvollständig, ungenau<br />

oder falsch herausstellen. Dies kann beispielsweise<br />

dann der Fall sein, wenn die Gutachten methodische, inhaltliche<br />

und /oder technische Fehler aufweisen. Gegebenenfalls<br />

kann die Unrichtigkeit der Aussagen dazu führen, dass<br />

sich negative Abweichungen von der Prognose ergeben. Die<br />

Haftung der externen Experten ist teilweise ausgeschlossen<br />

oder auf einen marktüblichen Umfang begrenzt.<br />

Risiken aufgrund anderer Rechtskreise<br />

Wesentliche Verträge sind nach englischem Recht abgeschlossen<br />

und sehen ausschließlich den Gerichtsstand <strong>England</strong><br />

und Wales vor (insbesondere der Kaufvertrag und der<br />

Mietvertrag mit Hyde).<br />

Für einzelne Rechtsfragen in Zusammenhang mit der<br />

Vermietung kann nicht abdingbares englisches Recht zur<br />

Anwendung kommen, dessen genaue Ausprägung für die<br />

Zukunft nicht vorhergesagt werden kann.<br />

Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang<br />

mit diesen Verträgen können gegebenenfalls nur<br />

in Großbritannien nach den dort gültigen Rechts- und Verfahrensgrundsätzen<br />

geführt werden, die erheblich vom<br />

deutschen Rechtsverständnis abweichen können. Die<br />

Rechtsverfolgung kann sich dadurch schwieriger gestalten<br />

und /oder mit erheblich höheren Kosten verbunden sein.<br />

Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch<br />

erschwert.<br />

Insgesamt können dadurch negative Folgen für die Beteiligung<br />

und die Ergebnisse ausgelöst werden.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Die in dem Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ dargestellten<br />

Ausführungen können lediglich die erwarteten<br />

22 I Die Risikohinweise<br />

steuerlichen Folgen aus einer Investition in die Fondsgesellschaft<br />

wiedergeben, da bei <strong>Prospekt</strong>aufstellung keine<br />

abschließende Prüfung durch die Finanzbehörden in<br />

Deutschland und Großbritannien vorlag. Änderungen können<br />

einen negativen Einfluß auf die Nachsteuerrendite<br />

haben.<br />

Die dort dargestellten steuerlichen Folgen beruhen auf der<br />

derzeitigen Gesetzeslage, Rechtsprechung und Auffassung<br />

der Finanzverwaltung in Deutschland und Großbritannien.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass hierin Änderungen eintreten,<br />

welche erheblichen Einfluss auf die Besteuerung der<br />

Investoren und /oder der Fondsgesellschaft haben und<br />

dadurch die Nachsteuerrendite der Fondsanlage sinkt. Da<br />

die Fondsgesellschaft und damit ihre Investoren voraussichtlich<br />

vorwiegend Einkünfte erzielen werden, die in Großbritannien<br />

zu versteuern und in Deutschland freigestellt<br />

sind, besteht insbesondere das Risiko, dass eine Änderung,<br />

Kündigung oder abweichende Auslegung des derzeit gültigen<br />

Doppelbesteuerungsabkommens mit Großbritannien<br />

zu einer Doppelbesteuerung der erzielten Einkünfte führt.<br />

Änderungen der Steuergesetze für einen Veranlagungszeitraum<br />

können durch den Gesetzgeber auch noch während<br />

dieses Veranlagungszeitraums geändert werden, ohne dass<br />

verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen.<br />

Nach der geltenden deutschen Rechtslage werden die Folgen<br />

einer Doppelbesteuerung, etwa im Falle einer eventuellen<br />

Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens, mit<br />

dem Anrechnungsverfahren vermieden. Dabei ist im Ausland<br />

erhobene Einkommensteuer, soweit sie der deutschen<br />

Einkommensteuer entspricht, und beim gleichen Steuerpflichtigen<br />

für den gleichen Zeitraum festgesetzt wird, nach<br />

dem Gesetzeswortlaut auf die deutsche Einkommensteuerschuld<br />

anrechenbar. Sollte die im Ausland festgesetzte und<br />

keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende Steuer die


deutsche Einkommensteuerschuld übersteigen, ist eine<br />

Auszahlung des übersteigenden Betrages nicht möglich.<br />

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Nachweis über im<br />

Ausland gezahlte Steuern vom Investor und /oder der<br />

Fondsgesellschaft nicht ausreichend geführt werden kann<br />

und /oder von der deutschen Finanzverwaltung nicht anerkannt<br />

wird. Dies hätte zur Folge, dass eine Anrechnung,<br />

soweit vorgesehen, von im Ausland bezahlten Steuern nicht<br />

möglich ist und damit eine echte Doppelbesteuerung<br />

eintritt.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass dem Investor positive steuerliche<br />

Ergebnisse aus der Fondsgesellschaft zugewiesen<br />

werden, ohne dass dieser ausreichend Liquidität aus Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen für etwaige persönliche Steuerzahlungen<br />

erhält. Ursache hierfür können etwa die britische<br />

Besteuerung fiktiver Mieterträge während der mietfreien<br />

Zeit, die Bildung von Rücklagen für eventuelle Reparaturen<br />

oder Zinsen aus der Anlage von Liquidität sein, die nicht im<br />

Jahr ihrer Entstehung an die Investoren ausgeschüttet /entnommen<br />

werden.<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit dem Verkäufer der Immobilie<br />

einen Abschlag für die mietfreie Periode verhandelt. Es ist<br />

nicht völlig auszuschließen, dass die britischen Steuerbehörden<br />

diesen Abschlag der Ertragsteuer unterwerfen.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass die Zinsaufwendungen der<br />

Fondsgesellschaft aus der Zwischenfinanzierung in Groß -<br />

britannien ganz oder teilweise nicht anerkannt werden.<br />

Zumindest eine der kreditgewährenden Banken ist vor<br />

Platzierung des Fonds als verbundenes Unternehmen der<br />

Fondsgesellschaft im Sinne der britischen Verrechnungspreisvorschriften<br />

anzusehen. Zudem wurde die Gewährung<br />

der Zwischenfinanzierung durch die Platzierungsgarantie<br />

der <strong>KGAL</strong> ermöglicht, welche vor Platzierung ebenfalls ein<br />

verbundenes Unternehmen der Fondsgesellschaft ist. Sollte<br />

der Fondsgesellschaft der Nachweis der Fremdüblichkeit der<br />

Zinsaufwendungen aus formellen oder materiellen Gründen<br />

nicht gelingen, könnten die britischen Steuerbehörden<br />

den Steuerabzug der Zinsaufwendungen verwerfen, was zu<br />

einer Steuerbelastung der dann schon beigetretenen Investoren<br />

führen könnte.<br />

Ein Investor, der seine Beteiligung veräußert oder ander -<br />

weitig überträgt, muss mit einer besonderen Prüfung der<br />

Überschusserzielungsabsicht durch das jeweils zuständige<br />

Finanzamt rechnen.<br />

Dem Investor können aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

Zählobjekte im Sinne des gewerblichen Grundstückshandels<br />

zugerechnet werden, soweit der Verkehrswert<br />

seiner Beteiligung oder der anteilige Verkehrswert der<br />

Immobilie mehr als EUR 250.000 beträgt, beziehungsweise<br />

der Investor mehr als 10 % an der Fondsgesellschaft hält.<br />

Private Grundstücksveräußerungen des Investors können<br />

dadurch in einen gewerblichen Grundstückshandel umqualifiziert<br />

werden.<br />

In den Fällen, in denen der Investor beabsichtigt, eigenen<br />

Grundbesitz oder seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

zu veräußern, wird dringend die Hinzuziehung eines steuerlichen<br />

Beraters empfohlen.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass die britischen Steuerbehörden<br />

dem angestrebten Vereinfachungsverfahren zur Quellensteuer<br />

in Großbritannien nach dem sogenannten „Non-<br />

Resident Landlord’s Scheme“ nicht zustimmen oder ihre<br />

Zustimmung später widerrufen und daher entweder jeder<br />

Investor einen gesonderten Antrag zur Vermeidung der<br />

Quellensteuer zu stellen hat oder für alle Investoren 20 %<br />

Quellensteuer einzubehalten ist.<br />

23


Unabhängig von dem Vereinfachungsverfahren zur Quellensteuer<br />

in Großbritannien besteht das Risiko, dass die britischen<br />

Steuerbehörden von jedem Investor eine Einkommensteuererklärung<br />

anfordern, auch wenn die in Großbritannien<br />

steuerpflichtigen Einkünfte des Investors seinen<br />

persönlichen Freibetrag nicht übersteigen.<br />

Im Rahmen des Beitritts der Investoren und im Falle nachträglicher<br />

Anteilsübertragungen ist es nicht auszuschließen,<br />

dass erneut britische Stamp Duty Land Tax erhoben wird.<br />

Die Fondsgesellschaft macht sowohl in Deutschland als<br />

auch in Großbritannien Umsatzsteuer aus erhaltenen Rechnungen<br />

in ihren Umsatzsteuervoranmeldungen geltend. Da<br />

die Fondsimmobilie gemischt genutzt wird, besteht das<br />

Risiko, dass die von der Fondsgesellschaft angewandten<br />

Vorsteueraufteilungsschlüssel nicht anerkannt werden und<br />

es dadurch zu Steuernachzahlungen zuzüglich Zinsen und<br />

Strafzuschlägen kommt. Die Fondsgesellschaft wird in die<br />

britische umsatzsteuerliche Stellung des Veräußerers der<br />

Immobilie eintreten und ist daher verpflichtet, vom Veräußerer<br />

gegebenenfalls zu viel geltend gemachte Vorsteuer zu<br />

berichtigen und an die Finanzbehörden zu erstatten. Dafür<br />

hat die Fondsge sellschaft bei Kauf eine Minderung des<br />

Kaufpreises von GBP 50.000 verhandelt. Es besteht das<br />

Risiko, dass dieser Betrag nicht aus reicht, um alle Berichtigungsansprüche<br />

abzudecken und der übersteigende Betrag<br />

vom Veräußerer nicht geltend gemacht werden kann, etwa<br />

weil dieser insolvent ist.<br />

Für Zwecke der Erbschaftsteuer besteht bei einer Beteiligung<br />

als Treugeber das Risiko einer Doppelbesteuerung, die<br />

nicht durch Anrechnung der britischen Inheritance Tax auf<br />

die deutsche Erbschaftsteuer vermieden werden kann. Es ist<br />

nicht auszuschließen, dass es dadurch für eine treuhänderisch<br />

gehaltene Kommanditbeteiligung zu einer höheren<br />

Bemessungsgrundlage für den erbschaftsteuerlichen Wert<br />

24 I Die Risikohinweise<br />

der Beteiligung kommen kann als bei einer Beteiligung als<br />

Kommanditist. Wünscht ein Investor von der Treugeber -<br />

stellung in eine direkt gehaltene Kommanditbeteiligung zu<br />

wechseln, ist er bis zur Eintragung ins Handels register zur<br />

Vermeidung einer bis dahin bestehenden unbeschränkten<br />

persönlichen Haftung weiterhin Treugeber. Sollte im Zeitraum<br />

zwischen Beitritt und Eintragung der Erbfall eintreten,<br />

so wäre der Erbe als Treugeber gemäß der oben beschriebenen<br />

Vorgehensweise zu behandeln.<br />

Ferner ist die endgültige Anerkennung der steuerlichen<br />

Grundlagen der Fondsgesellschaft der Betriebsprüfung in<br />

Deutschland und in Großbritannien vorbehalten. Da die<br />

Betriebsprüfung zeitverzögert erfolgt, kann es zu Steuernachzahlungen<br />

kommen. Steuernachzahlungsbeträge in<br />

Deutschland sind nach Maßgabe der §§ 233 a, 238 Abgabenordnung<br />

mit 6 % jährlich zu verzinsen. Steuernachzahlungsbeträge<br />

in Großbritannien sind vom Tag der Fälligkeit<br />

an ebenfalls zu verzinsen. Darüber hinaus können Zuschläge<br />

anfallen. Gegebenenfalls zu erhebende Nachzahlungszinsen<br />

und Zuschläge sind von den Investoren zu tragen.<br />

In der Prognoserechnung ist unterstellt, dass zwischen<br />

Anschaffung und Veräußerung der Immobilie mehr als zehn<br />

Jahre liegen. Nach geltendem Recht sind Veräußerungs -<br />

gewinne unter dieser Annahme sowohl in Deutschland als<br />

auch in Großbritannien steuerfrei. Sollte die Fondsimmobilie<br />

oder Anteile an der Fondsgesellschaft vor Ablauf von<br />

zehn Jahren veräußert werden, so ist der Veräußerungs -<br />

gewinn mit dem regulären deutschen Einkommensteuersatz<br />

des Investors zu versteuern.<br />

Die kalkulierten Ergebnisse können nicht garantiert werden.<br />

Insbesondere die Risiken aus steuerlicher Konzeption und<br />

aus Steuerrechtsänderungen trägt vollständig und allein<br />

der Investor.


Fehlende / verspätete Einzahlung<br />

durch den Investor<br />

Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />

der Kapitaleinlage zuzüglich Agio können dem Investor<br />

Verzugszinsen berechnet werden. Darüber hinaus kann der<br />

Verzug mit der geschuldeten Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam zustande<br />

kommt, da die vollständige Einzahlung der Kapitaleinlage<br />

zuzüglich Agio eine aufschiebende Bedingung für<br />

das wirksame Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />

darstellt. Das würde bedeuten, dass der Treuhandkommanditist<br />

der Fondsgesellschaft nicht im Auftrag des Investors<br />

beitritt. Die Fondsgesellschaft kann in diesem Fall pauschal<br />

15 % der Kapitaleinlage als Schadenersatz verlangen. Dem<br />

Investor bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder<br />

nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<br />

Ausschluss aus der Fondsgesellschaft<br />

Aufgrund §§ 8 und 10 des Gesellschaftsvertrags oder § 7 des<br />

Treuhandvertrags kann der Investor in bestimmten Fällen<br />

aus der Gesellschaft bzw. seiner treuhänderischen Betei -<br />

ligung ausgeschlossen werden. Wird der Investor ausgeschlossen,<br />

weil er seinen sonstigen Zahlungsverpflichtungen<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft bzw. dem Treuhandkommanditisten<br />

nicht nachkommt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren<br />

eröffnet wird, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt wird, in seinen<br />

Gesellschaftsanteil bzw. seine Beteiligung die Zwangsvollstreckung<br />

betrieben wird, ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz<br />

vorliegt oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt,<br />

erhält er eine Abfindung, deren Höhe in den meisten Fällen<br />

unter der von ihm geleisteten Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

liegt.<br />

Wurde der Ausschluss durch den Investor verursacht, hat dieser<br />

die möglichen Kosten der Fondsgesellschaft zu erstatten.<br />

Fondsgesellschaft /Stimmrechte<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft verfügt über<br />

langjährige Erfahrung. Dennoch können unternehmerische<br />

Fehlentscheidungen der Geschäftsführung oder des weiteren<br />

Entscheidungsträgers der Fondsgesellschaft (Gesellschafterversammlung)<br />

nicht ausgeschlossen werden. Diese<br />

können einen negativen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der Fondsgesellschaft haben.<br />

Im Falle der (teilweisen) Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie<br />

ist nicht auszuschließen, dass der Platzierungsgarant<br />

oder ein von ihm benannter Dritter die Stimmrechtsmehrheit<br />

in der Fondsgesellschaft erhält und damit einen<br />

beherrschenden Einfluss ausüben kann. Gleiches kann auch<br />

durch die Zeichnung eines sehr hohen Gesellschaftsanteils<br />

durch einen einzelnen Investor oder eine Gruppe von Investoren<br />

mit gegebenenfalls gleichen Interessen erfolgen.<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter besitzt gemäß § 13<br />

Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages eigene Stimmrechte,<br />

obwohl er am Kapital der Fondsgesellschaft nicht beteiligt<br />

ist. Der geschäftsführende Kommanditist besitzt ebenfalls<br />

gemäß § 13 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages eigene<br />

Stimmrechte und ist ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />

zur Vornahme aller Handlungen berechtigt, die<br />

zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören<br />

und die er zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks<br />

für zweckmäßig erachtet. Beschlüsse über die Veräußerung<br />

der Fondsimmobilie vor dem 31.12.2021 sowie Änderungen<br />

des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der Gesellschaft<br />

bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten. Im Übrigen sind für jeden Gesellschafter<br />

die gemäß Gesellschaftsvertrag gefassten Gesellschafter -<br />

beschlüsse bindend. Eine Beeinträchtigung von individuellen<br />

Interessen des Investors durch Beschlüsse der Entscheidungsträger<br />

der Fondsgesellschaft ist daher möglich.<br />

25


Risiken aufgrund der eingeschränkten Fungibilität<br />

der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds ist<br />

als ein langfristiges und illiquides Engagement zu betrachten,<br />

das bis zum Ablauf des 31.12.2025 nicht ordentlich<br />

gekündigt werden kann. Entsprechend den gesellschaftsrechtlichen<br />

Regelungen kann die Auszahlung der Abfindung<br />

zwei Wochen nach Anforderung durch den ausgeschiedenen<br />

Gesellschafter, frühestens jedoch zum nächsten, dem<br />

Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin und nur,<br />

soweit die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt über ausreichend<br />

Liquidität verfügt, verlangt werden.<br />

Entsprechend den vollständig abgedruckten gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen ist zwar ein vorzeitiger Verkauf<br />

der Beteiligung grundsätzlich zulässig, die Fondsgesellschaft<br />

übernimmt aber keine Gewähr für die Veräußerbarkeit<br />

des Anteils. Da kein geregelter Markt für den Handel<br />

von solchen Unternehmensanteilen existiert und folglich<br />

auch kein Marktwert der Anteile für eine Veräußerung<br />

ermittelbar ist, kann sich ein vorzeitiger Verkauf des Anteils<br />

sehr schwierig gestalten bzw. unter Umständen nicht<br />

möglich sein.<br />

Verbraucherrechte im Zusammenhang<br />

mit Fernabsatz<br />

Zur Anwendbarkeit und Umsetzung der gesetzlichen<br />

Regelungen zum Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen<br />

(§§ 312 b ff. BGB) auf den Vertrieb von Beteiligungen an<br />

geschlossenen Fonds wie der Fondsgesellschaft gibt es bisher<br />

noch keine einheitliche Rechtsprechung. Gleiches gilt<br />

für die Ordnungsmäßigkeit einer Widerrufsbelehrung. Es<br />

kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der<br />

Geltendmachung gegebenenfalls bestehender Rechte und<br />

Ansprüche durch Investoren zu Liquiditätsabflüssen aus der<br />

Fondsgesellschaft und dadurch gegebenenfalls zu Liquiditätsengpässen<br />

im Extremfall bis zur Insolvenz der Fondsge-<br />

26 I Die Risikohinweise<br />

sellschaft kommen kann, welche die Wirtschaftlichkeit der<br />

Beteiligung beeinträchtigen oder im Extremfall zum Totalverlust<br />

der Kapitaleinlage zuzüglich Agio führen können.<br />

Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds<br />

Die Fondsgesellschaft hat sich dem Schlichtungsverfahen<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen.<br />

Dabei handelt es sich um ein verbraucherfreundliches und<br />

für den Investor kostenloses Verfahren. Die daraus resultierende<br />

leichtere Geltendmachung von Ansprüchen kann zu<br />

negativen finanziellen Auswirkungen bei der Fondsgesellschaft<br />

führen.<br />

Investorgefährdende Risiken<br />

Investorgefährdende Risiken sind Risiken, die über den Verlust<br />

der geleisteten Kapitaleinlage und des Agios hinaus<br />

auch das weitere Vermögen des Investors gefährden. Insbesondere<br />

bei Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage durch<br />

den Investor ist das Risiko einer Privatinsolvenz nicht ausgeschlossen<br />

(maximales Risiko).<br />

Haftung des Gesellschafters<br />

Für einen Investor, der sich unmittelbar als Kommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligt, besteht das Risiko,<br />

gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft bis zur Höhe<br />

seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (1 %<br />

der übernommenen Kapitaleinlage ohne Agio) persönlich zu<br />

haften. Leistet der Investor seine Kapitaleinlage zumindest<br />

in Höhe der eingetragenen Haftsumme, erlischt seine<br />

persönliche Haftung. Entnimmt oder erhält der Investor<br />

Beträge (z. B. Ausschüttungen / Entnahmen), die sein Kapitalkonto<br />

unter den Betrag seiner Haftsumme sinken lassen,<br />

so lebt seine persönliche Haftung in gleichem Maße wieder<br />

auf, jedoch höchstens bis zum Betrag seiner Haftsumme.<br />

Das gleiche gilt, soweit der Investor Gewinnanteile entnimmt,<br />

während sein Kapitalanteil durch Verluste unter den


Betrag der geleisteten Haftsumme herabgemindert ist.<br />

Unabhängig von der Erbringung der Einlage besteht immer<br />

eine Haftung für die Kosten von Anmeldungen zum Handelsregister,<br />

die vom Investor oder in seinem Namen als<br />

Gesellschafter vorzunehmen sind.<br />

Die Kommanditisten haften nach ihrem Ausscheiden aus<br />

der Fondsgesellschaft – wenn nicht gleichzeitig die Gesellschaft<br />

aufgelöst wird – bis zur Höhe ihrer eingetragenen<br />

Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der<br />

Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von fünf Jahren nach<br />

ihrem Ausscheiden fällig werden und gegen sie gerichtlich<br />

geltend gemacht oder von den Kommanditisten schriftlich<br />

anerkannt wurden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages,<br />

an dem das Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen<br />

wird. Wird die Gesellschaft aufgelöst, verjähren die Ansprüche<br />

der Gesellschaftsgläubiger gegen die Kommanditisten<br />

spätestens fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft in das Handelsregister oder – wenn die<br />

Ansprüche erst nach Eintragung der Auflösung fällig werden<br />

– fünf Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche. Diese Haftungs -<br />

risiken muss der Investor aus seinem Privatvermögen<br />

decken.<br />

Die Investoren, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligen, haften grundsätzlich nicht unmittelbar<br />

für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. An ihrer Stelle<br />

hält der Treuhandkommanditist als Treuhänder die Stellung<br />

eines Kommanditisten. Allerdings muss der Treugeber den<br />

Treuhandkommanditisten von einer Haftung aus der Beteiligung,<br />

die er für den Treugeber hält, freistellen. Wirtschaftlich<br />

betrachtet ist daher der Treugeber dem Kommanditisten<br />

bezüglich der Haftung gleichgestellt. Dadurch besteht<br />

das Risiko, dass die Treugeber wie Kommanditisten persönlich<br />

mit ihrem Privatvermögen haften. In einigen instanzgerichtlichen<br />

Entscheidungen wurde der Treugeber dem Kommanditisten<br />

bezüglich der Haftung jedoch auch rechtlich<br />

gleichgestellt. Dies kann bei der vorliegenden Ausgestaltung<br />

des Rechtsverhältnisses dazu führen, dass der Treugeber<br />

wie der Kommanditist auch unmittelbar für Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen wird.<br />

Die Fondsimmobilie befindet sich in Großbritannien. Insbesondere<br />

bei einer Schädigung Dritter im Zusammenhang<br />

mit der Nutzung der Fondsimmobilie kann daher nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass ein ausländisches Gericht die<br />

beschriebene Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />

nicht anerkennt. Es kann daher eine persönliche Haftung<br />

der Kommanditisten nicht mit vollständiger Sicherheit ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Abgaben- und Kostenbelastung<br />

Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben und anderen<br />

Kosten, die auf Handlungen bzw. dem Verhalten eines<br />

Gesellschafters beruhen (auch durch Ausschluss eines<br />

Gesellschafters) oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit<br />

/ Rechtsform eines Gesellschafters haben,<br />

können dem jeweiligen Gesellschafter und einem etwaigen<br />

Rechtsnachfolger weiterbelastet werden. Die Investoren<br />

tragen insoweit das Risiko einer Ersatzpflicht gegenüber der<br />

Fondsgesellschaft. Sollte ein vom Investor im Zuge der<br />

Ersatzpflicht gegenüber der Fondsgesellschaft geschuldeter<br />

Betrag nicht beibringbar sein, so hat die Fondsgesellschaft<br />

die entsprechenden Abgaben und Kosten zu tragen.<br />

Steuerbelastung<br />

In Kombination mit der Realisierung weiterer Risiken ist<br />

nicht auszuschließen, dass der Investor aus seinem übrigen<br />

Vermögen Steuern aufgrund der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

zahlt und gleichzeitig einen Verlust seiner<br />

geleisteten Einlage erleidet.<br />

27


Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft<br />

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Fremdfinanzierung<br />

der Kapitaleinlage des Investors besteht das Risiko,<br />

dass die Ausschüttungen / Entnahmen aus diesem Beteiligungsangebot<br />

nicht ausreichen, um die anfallenden Zinsen<br />

der Fremdfinanzierung auszugleichen bzw. die Finanzierung<br />

zurückzuführen. Die Verpflichtungen aus einer Fremdfinanzierung<br />

bestehen auch dann, wenn Ausschüttungen / Entnahmen<br />

nicht wie prognostiziert erfolgen. In solchen Fällen<br />

müsste der Investor weitere Mittel zur Rückführung der<br />

Fremdfinanzierung samt Zinsen aufwenden. Anderenfalls<br />

besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank die Finanzierung<br />

kündigt und die gestellten Sicherheiten verwertet. Von<br />

einer Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage wird abgeraten.<br />

Über die in diesem Kapitel erläuterten Risiken hinaus sind<br />

dem Anbieter zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />

keine weiteren wesentlichen tatsächlichen oder<br />

rechtlichen Risiken bekannt.<br />

28 I Die Risikohinweise


Straßenszene in Southbank, London


Luftaufnahme über London in Richtung London Bridge und Tower Bridge (ganz hinten); rechts im Bild die Fondsimmobilie (markiert)


Der Initiator<br />

<strong>KGAL</strong> (KG Allgemeine Leasing<br />

GmbH & Co.)<br />

Initiator des vorliegenden Beteiligungsangebotes ist die<br />

<strong>KGAL</strong> (KG Allgemeine Leasing GmbH & Co.) mit Sitz in Grünwald<br />

bei München.<br />

Bereits seit über 40 Jahren konzipiert die <strong>KGAL</strong> Gruppe innovative<br />

Finanzierungslösungen und initiiert und verwaltet<br />

seit rund 30 Jahren attraktive Beteiligungsangebote für<br />

private und institutionelle Investoren als Publikumsfonds<br />

und Private Placements. Dabei vereint die unternehmerische<br />

Idee der <strong>KGAL</strong> zwei Zielsetzungen: Den zunehmenden<br />

32 I Der Initiator<br />

Finanzierungsbedarf der Wirtschaft innovativ abzudecken<br />

und die Nachfrage nach Anlagemöglichkeiten professionell<br />

und mit zukunftsweisender Expertise zu bedienen.<br />

Durch ihre Reputation und strategischen Partnerschaften<br />

sowie ihre langjährige Erfahrung in nationalen und internationalen<br />

Märkten hat die <strong>KGAL</strong> Zugang zu viel versprechenden<br />

Fondsprojekten und kann privaten wie institutionellen<br />

Investoren eine große Bandbreite von geschlossenen Fonds<br />

anbieten. In Konsequenz agiert die <strong>KGAL</strong> mit den bisher<br />

platzierten Beteiligungsangeboten der Gruppe als einer der<br />

führenden Fondsinitiatoren in Deutschland.


Gesellschafter der <strong>KGAL</strong><br />

Commerzbank 1) 45 % BayernLB 30 % HASPA Finanzholding 15 % Sal. Oppenheim 10 %<br />

1) Bis 11.05.2009 war die Dresdner Bank AG Gesellschafter der <strong>KGAL</strong>. Die Verschmelzung der Dresdner Bank AG auf die Commerzbank AG wurde am 11.05.2009<br />

in das Handelsregister eingetragen. Damit trat die Commerzbank AG die Gesamtrechtsnachfolge der Dresdner Bank AG an.<br />

33


<strong>KGAL</strong> Leistungsprofil<br />

Funds and Asset Management<br />

Geschlossene Fonds<br />

Publikumsfonds<br />

Private Placements<br />

Fonds für institutionelle Investoren<br />

Assetklassen<br />

Flugzeuge<br />

Immobilien (In- und Ausland)<br />

Private Equity<br />

Schiffe<br />

Infrastruktur<br />

Asset Management<br />

Corporate Solutions<br />

Strukturierte Finanzierungskonzepte<br />

Finanzierungsleasing<br />

Real Estate Portfolio Management<br />

Individuelle Beteiligungsmodelle<br />

IFRS-/US-GAAP-Modelle<br />

Public Private Partnership (PPP)<br />

Financial Advisory and Engineering<br />

vereinfachte Darstellung<br />

1) 40 % Lufthansa-Gruppe<br />

2) 50 % V.Ships Group Ltd.<br />

3) 49 % Lufthansa-Gruppe, 5 % Sonstige<br />

Zu den im Rahmen von geschlossenen Fonds angebotenen<br />

Investitionsobjekten gehören Immobilien im In- und Ausland,<br />

Schiffe, Flugzeuge, Infrastruktur und Private Equity-Fonds.<br />

34 I Der Initiator<br />

60 %<br />

50 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

46 %<br />

100 %<br />

Assetklassen der <strong>KGAL</strong>-Publikumsfonds<br />

Asset Management und<br />

Operating-Leasing f. Flugzeuge 1)<br />

Dienstleistungen<br />

für Schiffsfonds 2)<br />

Asset Sourcing und Management<br />

für Italien<br />

Asset Sourcing und Management<br />

für Nordamerika<br />

Asset Sourcing und Management<br />

Österreich und Mittel-/Osteuropa<br />

Strukturierte Finanzierungslösungen<br />

insbesondere für die Lufthansa-Gruppe 3)<br />

Strukturierte Finanzierungslösungen<br />

für Unternehmen<br />

100 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

Verwaltungsdienstleistungen<br />

Eigenkapitalvertrieb<br />

Bauprojektmanagement<br />

Immobilienservices<br />

Verwaltungsdienstleistungen<br />

Flugzeuge Immo- Private Schiffe Infra- Sonstige 1)<br />

bilien Equity struktur<br />

Im Markt seit 1990 1993 2004 2003 2005 1994 2)<br />

Anzahl Fonds 52 23 9 10 5 24<br />

Investitionsvolumen in Mio. EUR 2.390,3 1.980,4 931,8 620,9 179,8 2.186,0<br />

Eigenkapital (inkl. Agio) in Mio. EUR 1.452,9 1.148,9 931,8 319,5 85,3 1.861,7<br />

Investoren 3)<br />

11.761 34.176 39.791 10.814 3.579 25.114<br />

1) Mobilien, Medien, Lebensversicherungen, Wald zum 31.12.2008<br />

2) Mobilien<br />

3) Die Anzahl der Investoren enthält Mehrfachzeichnungen.


Bis zum 31.12.2008 hat die <strong>KGAL</strong> zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft<br />

ALCAS GmbH insgesamt 323 Beteiligungsangebote<br />

mit einem Gesamtvolumen von rund EUR 24 Mrd.<br />

initiiert. Daran haben sich rund 125.800 private und institutionelle<br />

Investoren (inklusive Mehrfachzeichnungen) mit<br />

einem Eigenkapital in Höhe von rund EUR 10,3 Mrd. betei-<br />

Entwicklung Fondsbestand 1)<br />

Anzahl<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Fonds insgesamt<br />

Publikumsfonds<br />

197<br />

64<br />

212<br />

74<br />

223<br />

79<br />

Erfahrung Immobilienfonds<br />

Gemäß testierter Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> per 31.12.2007<br />

wurden in den Jahren 1993 bis 2007 insgesamt 20 Immobilienfonds<br />

mit einem Investitionsvolumen von EUR 1,89 Mrd.<br />

und Eigenkapital von EUR 1,08 Mrd. platziert.<br />

Diese 20 Immobilienfonds unterteilen sich in<br />

6 Immobilien-Leasingsfonds und<br />

14 geschlossene Immobilienfonds<br />

mit<br />

113 Immobilien in Deutschland,<br />

16 Immobilien in Österreich und<br />

5 Immobilien in Nordamerika.<br />

235<br />

80<br />

252<br />

84<br />

266<br />

91<br />

273<br />

97<br />

294<br />

106<br />

’99 ’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06<br />

1) Kumulierte Werte<br />

308<br />

114<br />

123 323<br />

’07 ’08<br />

ligt. Insgesamt managt die <strong>KGAL</strong> rund 1.885 Gesellschaften.<br />

Mit Neuabschlüssen von EUR 1,4 Mrd. im Jahr 2008<br />

und einem Investitionsvolumen zu Anschaffungswerten<br />

von rund EUR 23,4 Mrd. im Bestand zählt die <strong>KGAL</strong> Gruppe<br />

in Europa zu den leistungsstärksten und erfolgreichsten<br />

Unternehmensgruppen der Branche.<br />

Entwicklung Investitionsvolumen/Eigenkapital 1)<br />

Mrd. EUR<br />

25,0<br />

22,5<br />

20,0<br />

17,5<br />

15,0<br />

12,5<br />

10,0<br />

7,5<br />

5,0<br />

2,5<br />

0<br />

Investitionsvolumen<br />

Eigenkapital<br />

12,3<br />

4,3<br />

14,3<br />

5,2<br />

15,8<br />

6,0<br />

17,3<br />

6,6<br />

19,2<br />

7,3<br />

’99 ’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06<br />

1) Kumulierte Werte<br />

’07 ’08<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung dieses Beteiligungsangebotes<br />

war der erste Großbritannien-Immobilienfonds<br />

der <strong>KGAL</strong>, ebenfalls ein reiner Eigenkapitalfonds, mit einem<br />

Eigenkapital in Höhe von GBP 24,75 Mio. innerhalb kürzester<br />

Zeit vollständig platziert. Investoren beteiligen sich hier<br />

an der Büroimmobilie „Francis House“ in London, welche<br />

langfristig an den staatlichen Fernsehsender Channel 4<br />

vermietet ist. Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

realisiert die <strong>KGAL</strong> ihren zweiten Immobilienfonds in Großbritannien.<br />

Ein Auszug aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2007<br />

ist ab Seite 134 abgedruckt. Die Leistungsbilanz kann in der<br />

aktuellen Fassung unter der Telefonnummer 089 641 43-427<br />

bestellt oder unter www.kgal.de abgerufen werden.<br />

20,5<br />

7,9<br />

21,1<br />

8,4<br />

22,5<br />

9,1<br />

23,4<br />

9,9<br />

10,3 24,0<br />

35


Millenium Bridge mit Blick von Southbank auf die St. Paul's Cathedral im Büroteilmarkt City, London


Der Immobilienstandort<br />

Vereinigtes Königreich<br />

Großbritannien und Nordirland<br />

(Großbritannien)<br />

Großbritannien im Überblick<br />

Fläche rund 245.000 km 2<br />

Bevölkerung (Einwohner) rund 61 Mio.<br />

Bevölkerungswachstum rund 388.000 p. a.<br />

im Zeitraum 2006 – 2007<br />

(Einwohner)<br />

Größte Städte London (7.619,8)<br />

(Einwohnerzahl in Tsd.) Birmingham (1.010,4)<br />

Glasgow (637,0)<br />

Währung Pfund Sterling (GBP)<br />

Bruttoinlandsprodukt EUR 1.557,8 Mrd.<br />

(Prognose 2009)<br />

Inflation 2009 1,8 %<br />

(Stand Juli 2009)<br />

Arbeitslosenquote 7,8 %<br />

(Stand Juni 2009)<br />

Großbritannien besteht aus den Landesteilen <strong>England</strong>,<br />

Schottland, Wales und Nordirland. Gemeinsam formieren<br />

die vier ehemals unabhängigen Einzelstaaten den größten<br />

Inselstaat Europas. Großbritannien verfügt über eine Fläche<br />

von rund 245.000 km2 und über rund 61 Mio. Einwohner.<br />

Großbritannien zählt zu den Gründungsmitgliedern des<br />

Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses (NATO) und der<br />

Vereinten Nationen (UN). Die politische und wirtschaftliche<br />

Bedeutung Großbritanniens wird durch die Funktion als<br />

eines der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der<br />

Vereinten Nationen sowie als Mitglied in der „Gruppe der<br />

Acht“ (G8), in der die bedeutendsten Volkswirtschaften der<br />

Welt vertreten sind, unterstrichen. 1973 ist Großbritannien<br />

der Europäischen Union beigetreten.<br />

Auch wenn Großbritannien als Inselstaat vom europäischen<br />

Festland getrennt ist, so ist London eine der am besten zu<br />

erreichenden Städte weltweit. London ist über fünf Flug -<br />

häfen (City-Airport, Gatwick, Heathrow, Luton, Stansted)<br />

38 I Der Immobilienstandort<br />

erreichbar. Der Flughafen Heathrow verfügt mit seinen rund<br />

67 Mio. Fluggästen im Jahr 2008 über das weltweit größte<br />

internationale Passagieraufkommen. Zudem ist Großbritannien<br />

seit der Eröffnung des Eurotunnels 1994 über das<br />

Schienennetz mit Frankreich verbunden. Durch den Eurotunnel<br />

ist London mit dem Eurostar von Paris oder Brüssel in<br />

rund zwei Stunden erreichbar.<br />

Großbritannien – Wirtschaft<br />

Großbritannien ist einer der führenden europäischen Wirtschafts-<br />

und Investitionsstandorte. Mit seinem prognostizierten<br />

Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2009 von rund EUR<br />

1.557,8 Mrd. zählt Großbritannien neben Deutschland und<br />

Frankreich zu den drei wirtschaftsstärksten Ländern der europäischen<br />

Union. Das Zugpferd der britischen Wirtschaft<br />

ist der Dienstleistungssektor, welcher über 70 % des gesamten<br />

BIP generiert. Großbritannien hat durch die Verlagerung<br />

von Arbeitskräften aus den traditionellen Bereichen Landwirtschaft<br />

und Schwerindustrie hin zum Dienstleistungssektor<br />

seine Wirtschaftsstruktur zukunftsorientiert modernisiert.<br />

Viele internationale Konzerne haben in Großbritannien, insbesondere<br />

in London, ihren Hauptsitz. Die Standortattraktivität<br />

wird darüber hinaus durch die englische Sprache als<br />

weltweit führende Geschäftssprache unterstrichen.<br />

In der Vergangenheit konnte Großbritannien andere EU-Länder<br />

regelmäßig mit seinem Wirtschaftswachstum übertreffen.<br />

Ausgehend von einem sehr hohen Niveau musste Großbritannien<br />

in den Jahren 2008 sowie 2009, geprägt durch<br />

die Finanzkrise und die allgemeine weltwirtschaftliche Lage,<br />

einen Rückgang des Wirtschaftswachstums (Prognose für<br />

das BIP 2009: - 3,8 %) und einen damit einhergehenden<br />

Anstieg der Arbeitslosenquote auf 7,8 % (Stand Juni 2009)<br />

verzeichnen. Ökonomen rechnen ab 2010 wieder mit einem<br />

leichten Anstieg des BIP (0,1 %) sowie des Konsums.


Im Juli 2009 unterschritt Großbritannien mit einer Inflationsrate<br />

in Höhe von 1,8 % geringfügig die Inflationszielvorgabe<br />

von 2 % der Bank of <strong>England</strong>.<br />

Trotz des derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes<br />

zeigen die Erfahrungen aus vergangenen Rezessionen, dass<br />

die Wirtschaft in Großbritannien, insbesondere in London,<br />

sehr belastbar ist und sich immer wieder erfolgreich von<br />

schwächeren Phasen erholt hat.<br />

London mit dem Immobilienteilmarkt Southbank<br />

London – Metropole<br />

London gilt als die „In-Metropole“ des neuen Jahrtausends,<br />

die Stadt der Superlative und der Gegensätze. Hier gehen<br />

neueste Trends und Traditionen Hand in Hand.<br />

Mit seinen rund 7,6 Mio. Einwohnern ist London die Hauptstadt<br />

von Großbritannien und Nordirland sowie die größte<br />

Metropole der Europäischen Union. London ist Regierungssitz<br />

und gehört zu den bedeutendsten Kultur- und Wirtschaftszentren<br />

weltweit.<br />

Auch sind in London, dem größten Finanzzentrum Europas,<br />

alle großen Banken, Versicherungen, Unternehmensberatungen,<br />

Wirtschaftsprüfungsfirmen sowie internationale<br />

Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien vertreten.<br />

Zudem ist London Austragungsort der 30. Olympischen<br />

Sommerspiele im Jahr 2012. Es ist davon auszugehen, dass<br />

dies die weitere Entwicklung der Stadt positiv beeinflussen<br />

wird. Die Stadt London plant bis 2012 mehr als GBP 30 Mrd.<br />

zu investieren, unter anderem für die Modernisierung des<br />

Nahverkehrsnetzes. Darüber hinaus erwartet die Stadt London<br />

die Schaffung zahlreicher neuer Arbeitsplätze sowohl in<br />

der Baubranche als auch in der Hotel- und Touristikbranche.<br />

London – Büromarkt<br />

London verfügt über einen der größten und transparentesten<br />

Immobilienmärkte weltweit. Das weltweit tätige Immobilienunternehmen<br />

LaSalle veröffentlicht den „European<br />

Regional Economic Growth Index“ (E-REGI), der diejenigen<br />

Städte Europas identifiziert, bei denen die Immobiliennachfrage<br />

mittelfristig gesehen am höchsten prognostiziert<br />

wird. 2008 verteidigte London in diesem Index den ersten<br />

Platz unter 91 Städten, gefolgt von Paris und München.<br />

Die Erhebungen von LaSalle unterstreichen zudem das diversifizierte<br />

wirtschaftliche Fundament von London, das weit<br />

über das Finanzwesen hinausgeht. So verfügt London beispielsweise<br />

auch über eine gute Wettbewerbsposition in der<br />

Hochtechnologie- und Medienbranche.<br />

Generell bietet der britische Immobilienmarkt neben seiner<br />

hohen Transparenz weitere vorteilhafte Rahmenbedingungen<br />

für Immobilieninvestments. So gilt z. B. das englische<br />

Mietrecht als vermieterfreundlich. Mietanpassungen werden<br />

grundsätzlich nur nach oben durchgeführt. Marktüblich<br />

sind zudem „FRI“-Mietverträge („Full Repairing and Insuring<br />

Lease“), bei denen der Mieter in der Regel alle Betriebs- und<br />

39


Bewirtschaftungskosten der Immobilie einschließlich der<br />

Versicherungen trägt. So kann das Vermieterrisiko reduziert<br />

werden. Darüber hinaus ist es in Großbritannien üblich, sehr<br />

langfristige Mietverträge abzuschließen.<br />

Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat auch im<br />

Londoner Immobilienmarkt Spuren hinterlassen. Das Volumen<br />

der Immobilientransaktionen ist seit seinem Höhepunkt<br />

Mitte 2007 signifikant zurückgegangen. Allerdings<br />

zeigt sich hier auch die Attraktivität des Marktes, da sich das<br />

Transaktionsvolumen nach einem schwachen ersten Quartal<br />

2009 im zweiten Quartal 2009 bereits wieder verdoppelt<br />

hat; es betrug im zweiten Quartal 2009 EUR 1,7 Mrd. Viele<br />

Experten rechnen nun damit, dass sich der Londoner<br />

Immobilieninvestmentmarkt als erster in Europa erholen<br />

wird. Das Immobilienberatungsunternehmen Savills spricht<br />

sogar von einer bereits erfolgten Trendwende. Viele ausländische<br />

Investoren sehen in dem derzeit schwachen Pfund<br />

sowie den Erwartungen von Immobilien experten hinsichtlich<br />

ansteigender Immobilienpreise interessante Bedingungen<br />

für Investitionen.<br />

Die Anfangsrenditen für Büroimmobilien sind bis Ende<br />

2008 kontinuierlich über sechs Quartale um insgesamt 2 %<br />

gestiegen. In den ersten beiden Quartalen 2009 konnte<br />

dagegen ein Anziehen der Immobilienpreise festgestellt<br />

werden.<br />

Aufgrund der erfolgten Marktkorrekturen ist das Mietniveau<br />

in den Londoner Büromärkten in den letzten zwölf Monaten<br />

bis zu 36 % zurückgegangen. Der größte Mietrückgang sollte<br />

jedoch inzwischen erfolgt sein. Marktanalysten gehen davon<br />

aus, dass sich die Mieten Anfang 2010 wieder stabilisieren<br />

und das Mietniveau ab 2012 – unterstützt durch die wenigen<br />

Neubauprojekte im Zeitraum 2010 bis 2012 und die wachsende<br />

Flächennachfrage – wieder deutlich ansteigen wird.<br />

40 I Der Immobilienstandort<br />

Die Vermietungsaktivitäten in London verzeichneten einen<br />

Anstieg um 53 % vom ersten Quartal auf 1,7 Mio. square feet*<br />

(rund 157.932 m 2 ) im zweiten Quartal 2009, allerdings liegen<br />

diese noch deutlich unter dem langfristigen Vermietungsdurchschnitt<br />

von 3,1 Mio. square feet (rund 287.994 m 2 ).<br />

London – Büroteilmärkte<br />

Der Büroflächenbestand in Central London beläuft sich auf<br />

rund 13,9 Mio. m2 , bestehend aus den drei Hauptteilmärkten:<br />

City (5,8 Mio. m2 Bürofläche),<br />

West End (6,2 Mio. m2 Bürofläche) und<br />

Docklands (1,9 Mio. m2 Bürofläche).<br />

Aufgrund der Heterogenität des Büroteilmarktes City (in der<br />

Abbildung oben rötlich unterlegt) wird dieser häufig in drei<br />

Teilmärkte unterteilt. Neben dem Finanzzentrum Londons, als<br />

Kern der City (Core-City bzw. City) bilden Midtown sowie<br />

Southbank, wo sich die Fondsimmobilie befindet, weitere<br />

Teilmärkte.<br />

* Square foot (Plural: square feet) ist ein Flächenmaß des angloamerikanischen Maß -<br />

systems, das in den USA und in Großbritannien genutzt wird. Ein square foot ist eine<br />

quadratische Fläche mit einer Kantenlänge von einem Fuß (0,3048 Meter) und entspricht<br />

damit rund 0,09 Quadratmeter.


Borough Market in Southbank, London, wenige Minuten zu Fuß von der Fondsimmobilie entfernt


Southbank – Ein aufstrebendes Stadtgebiet<br />

Southbank erstreckt sich entlang des Südufers der Themse<br />

und ist inzwischen in zahlreichen Reiseführern unter den<br />

Londoner Highlights zu finden. Southbank ist mit seiner<br />

enormen Entwicklung im gewerblichen und kulturellen<br />

Bereich über die letzten zehn Jahre einer der dynamischsten<br />

Stadtteile Londons. Das Stadtviertel wurde durch die Ausweitung<br />

des touristischen und gewerblich geprägten Londoner<br />

Stadtkerns über die Themse hinaus wieder neu entdeckt<br />

und belebt. Das Südufer ist erstmalig zwischen Westminster<br />

und der Tower Bridge durchgängig als Uferpromenade<br />

begehbar und erschließt für Fußgänger neben den zahlreichen<br />

neuen und alten Sehenswürdigkeiten entlang des Südufers<br />

auch die Fondsimmobilie.<br />

Spaziergang entlang des Südufers zur<br />

Fondsimmobilie<br />

Im Westen beginnend bereichert seit dem Jahre 1999 das<br />

faszinierende Riesenrad London Eye das Südufer der Themse.<br />

Weiter geht es vorbei am National Theatre und dem OXO-<br />

Tower zur Tate Modern. Die Tate Modern ist als eines der<br />

größten europäischen Museen für moderne Kunst zu einem<br />

Standort der Fondsimmobilie (30 Park Street)<br />

42 I Der Immobilienstandort<br />

weiteren Besuchermagnet am Südufer der Themse geworden.<br />

Die Millennium Bridge verbindet seit dem Jahr 2000 die<br />

Tate Modern mit der gegenüberliegenden Saint Paul’s Cathedral<br />

am Nordufer der Themse. Die Fußgängerbrücke erhöht<br />

die Durchlässigkeit der Themse und trägt hierdurch erheblich<br />

zur Belebung des Südufers bei. Weiter in Richtung Osten<br />

gelangt man zum Shakespeare’s Globe Theatre.<br />

Das Südufer ist zu einer schönen Flaniermeile geworden,<br />

viele neue Cafés und Restaurants haben hier eröffnet.<br />

Erwähnenswert ist auch der älteste und mehrfach zum<br />

besten Markt Londons ausgezeichnete Borough Market, auf<br />

dem an seinem jetzigen Standort seit über 250 Jahren<br />

frisches Obst, Gemüse sowie Feinkostprodukte aus aller<br />

Welt angeboten werden.<br />

Ein paar Schritte weiter gelangt man zum direkten Nachbarn<br />

der Fondsimmobilie, dem Vinopolis, einem der bekanntesten<br />

Konferenz- und Veranstaltungsorte Londons. Weiter<br />

östlich entlang des Südufers vorbei an der Southwark Cathedral<br />

erreicht man schließlich die London Bridge.<br />

SHARD SHAR SHARD D OF<br />

OF<br />

GLASS GL GLASS SS<br />

(im (im Bau)


Tower Bridge, London, gesehen vom Südufer der Themse


Architekturhighlights zwischen London Bridge<br />

und Tower Bridge<br />

Von der Fondsimmobilie sind es nur knapp 500 Meter bis<br />

zur London Bridge. Von hier aus reihen sich die Architekturhighlights<br />

– unter anderem „More London“ des renommierten<br />

Architekturbüros Foster und Partner – bis zur Tower<br />

Bridge mit qualitativ sehr hochwertigen, energieeffizienten<br />

Gebäuden aneinander. „More London“ ist eines der bedeutendsten<br />

Stadtentwicklungsgebiete Londons, welches Raum<br />

für rund 20.000 Beschäftigte bietet. Neben den Büroflächen<br />

gibt es hier zahlreiche Cafés, Restaurants, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten<br />

sowie ein Fünf-Sterne-Hotel.<br />

Eines der markantesten Gebäude dieses Uferabschnittes ist<br />

die im Jahr 2002 eröffnete City Hall, das Rathaus von London.<br />

Die baulichen Entwicklungen des letzten Jahrzehntes haben<br />

zur Stärkung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit<br />

des Südufers der Themse als Bürostandort erheblich beigetragen.<br />

Southbank – Ein Büromarkt mit Potential<br />

Der Büroteilmarkt Southbank, in dem sich die Fondsimmobilie<br />

befindet, setzt sich aus den Stadtbezirken Southwark<br />

und Lambeth zusammen und umfasst einen Bürobestand<br />

von insgesamt rund 20 Mio. square feet (rund 1,85 Mio. m2 ).<br />

Southbank hat sich bei einem breit diversifizierten Mieterspektrum<br />

etabliert, welches von der hervorragenden öffentlichen<br />

Verkehrsanbindung profitiert. Von der London Bridge<br />

Station aus besteht Anschluss an das U-Bahnnetz sowie an<br />

den Zug- und Busverkehr. Mit der inzwischen ausgebauten<br />

U-Bahnlinie Jubilee Line (West-Ost-Verbindung) gelangt<br />

man zügig vom West End zur Canary Wharf Station. Die<br />

44 I Der Immobilienstandort<br />

U-Bahnlinie Northern Line ist die Nord-Süd-Verbindung<br />

Londons.<br />

Des Weiteren ist der Teilmarkt Southbank durch das Angebot<br />

von qualitativ hochwertigen Mietflächen und attraktiven<br />

Konditionen zu einer interessanten Alternative zum Teilmarkt<br />

City geworden. Zusätzlich ist in Southbank Arbeiten,<br />

Wohnung und Freizeit durch die gemischte Immobiliennutzung<br />

eng miteinander verbunden.<br />

Im ersten Quartal 2009 konnte Southbank – auch wenn die<br />

Vermietungsaktivitäten im Vergleich zum Vorjahr niedriger<br />

ausfallen – als einziger Teilmarkt Londons einen Vermietungsanstieg<br />

in Höhe von 27 % gegenüber dem letzten Quartal<br />

2008 verzeichnen. Die Neuvermietung betrug insgesamt<br />

132.300 square feet (12.290 m2 ). Im zweiten Quartal 2009<br />

wurden 50.600 square feet (4.700 m2 ) neu vermietet.<br />

Aufgrund der geringeren Anzahl spekulativer Neubaupro -<br />

jekte als z. B. im Teilmarkt City kamen in Southbank weniger<br />

neue Flächen auf den Markt. Die einzige noch im Bau befindliche<br />

Projektentwicklung ist bereits voll vermietet. Entsprechend<br />

gering sind die im zweiten Quartal verfügbaren<br />

Mietflächen mit ca. 616.600 square feet (rund 57.280 m2 ),<br />

welche unter dem langfristigen Durchschnitt von Southbank<br />

liegen. Die Leerstandsrate im zweiten Quartal 2009<br />

betrug 3,5 %. In den vergangenen vier Quartalen verzeichnete<br />

die Leerstandsrate in Southbank einen Anstieg von lediglich<br />

1,5 %, was im Vergleich zur gesamten Leerstandsrate<br />

von Central London, die von 3,6 % auf 7,7 % angestiegen ist,<br />

auf einen stabilen Büromarkt in Southbank schließen lässt.<br />

Seit vier Quartalen weist Southbank die niedrigste Leerstandsrate<br />

aller Londoner Teilmärkte auf.


Das Mietniveau in Southbank für die besten Flächen liegt im<br />

zweiten Quartal 2009 bei ca. GBP 42,50 pro square foot p. a.<br />

(rund GBP 457 pro m2 p. a.), in der City ist das Miet niveau<br />

inzwischen auf GBP 45 pro square foot p. a. (rund GBP 484<br />

pro m2 p. a.) und im Londoner West End (Mayfair und St.<br />

James’s) auf GBP 75 pro square foot p. a. (rund GBP 807 pro<br />

m2 p. a.) zurückgegangen. Die Spitzenmieten erfuhren in<br />

Southbank in den letzten zwölf Monaten mit 20 % den<br />

geringsten Rückgang im Vergleich zum West End (32 %) und<br />

der City (26 %).<br />

Umfeld der Fondsimmobilie<br />

Geplante<br />

Cannon<br />

Footbridge<br />

Borough<br />

Market<br />

Southbank – Die wichtigsten Entwicklungen in der<br />

Nachbarschaft der Fondsimmobilie<br />

Die wohl prominenteste Entwicklung in der Nachbarschaft<br />

der Fondsimmobilie stellt das erst vor kurzem begonnene<br />

Prestigeprojekt (Baukosten: GBP 2 Mrd.) „The Shard of Glass“<br />

dar. Mit seinen rund 310 Metern Höhe wird es das höchste<br />

Gebäude Westeuropas und ein neues Wahrzeichen von<br />

London werden.<br />

Die Fertigstellung ist pünktlich zum Beginn der Olympischen<br />

Spiele 2012 geplant.<br />

Grundstücksgrenze<br />

45


Der Ausbau der stark frequentierten London Bridge Station,<br />

mit dem vierthöchsten Passagieraufkommen Londons, zählt<br />

zu den weiteren bedeutenden Projektentwicklungen. Hier<br />

wird im Rahmen eines Erweiterungs- und Modernisierungsprogramms<br />

(„Thameslink Programme“) das Schienennetz<br />

ausgebaut sowie eine neue moderne Bahnhofs- und<br />

U-Bahnstation errichtet. Die Fertigstellung ist 2015 geplant.<br />

Mit der Erhöhung der Kapazitäten wird auf das hohe<br />

Fahrgastaufkommen dieses wachsenden Stadtteils reagiert.<br />

46 I Der Immobilienstandort<br />

Eine weitere wichtige infrastrukturelle Aufwertung könnte die<br />

neue Cannon Fußgängerbrücke werden, die ca. 50 Meter von<br />

der Fondsimmobilie entfernt das Nord- und Südufer der<br />

Themse verbinden soll. Hier ist geplant, die parallel zur Eisenbahnbrücke<br />

verlaufende Fußgängerbrücke aus dem Jahr 1865,<br />

die seit langem für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich<br />

ist, durch eine moderne Fußgängerbrücke zu ersetzen. Die Planungsbehörden<br />

haben dem Projekt bereits zugestimmt.


Aus den Entwicklungsplänen der Stadt London zeigt sich,<br />

dass sowohl für die Stadtplanung als auch für nationale und<br />

internationale Unternehmen das Südufer der Themse signifikant<br />

an Bedeutung gewonnen hat.<br />

Standort der Fondsimmobilie –<br />

In prominenter Lage<br />

Die Fondsimmobilie befindet sich in der 30 Park Street im<br />

Londoner Stadtviertel Southbank, im Stadtbezirk Southwark.<br />

Das Fondsobjekt liegt nur ca. 50 Meter von der<br />

Flaniermeile des Südufers der Themse entfernt. Viele prominente<br />

Sehenswürdigkeiten sind fußläufig in kürzester Zeit<br />

erreichbar und dem Besucher bietet sich ein spektakuläres<br />

Panorama auf die gegenüberliegende Uferseite – die City.<br />

Bei dem östlich an die Fondsimmobilie angrenzenden Nachbargebäude<br />

handelt es sich um das Vinopolis, einem der<br />

bekanntesten Konferenz- und Veranstaltungsorte Londons.<br />

Die aus Backsteinen errichteten Gewölberäume beherbergen<br />

neben Konferenzräumen eine Weinhandlung und ein<br />

Standort und unmittelbares Umfeld der Fondsimmobilie, 30 Park Street, Southbank<br />

47


Weinmuseum, eine Bar sowie zwei Restaurants. Das Vinopolis<br />

wird teilweise von Zuggleisen zur Cannon Street Station<br />

überspannt.<br />

Zu den namhaften Mietern in der Nachbarschaft der Fondsimmobilie<br />

zählen Unternehmen wie die Financial Times,<br />

PricewaterhouseCoopers (PwC), Ernst & Young, Lloyds TSB,<br />

die Royal Bank of Scotland sowie Cable and Wireless. Des<br />

Weiteren befinden sich in der näheren Umgebung auch<br />

staatliche Mieter wie Crown Prosecution Service (Staatsanwaltschaft),<br />

London Development Agency (Wirtschafts -<br />

förderung), Transport for London (Dachorganisation für das<br />

Londoner Verkehrssystem) oder Ofcom (Regulierungsbe -<br />

hörde für die Kommunikationsindustrie).<br />

Das Fondsobjekt verfügt über eine sehr gute öffentliche<br />

Verkehrsanbindung. Die London Bridge Station mit ihren beiden<br />

U-Bahnlinien Jubilee Line und Northern Line sowie dem<br />

direkten Anschluss an den Zug- und Busverkehr liegt nur<br />

knapp 500 Meter entfernt. Die London Bridge Station ist von<br />

allen fünf Flughäfen binnen 25 bis 60 Minuten erreichbar.<br />

Die Bankside Pier-Anlegestelle für den Fährverkehr ist nur<br />

ca. fünf Gehminuten von der Fondsimmobilie entfernt.<br />

Die Park Street kreuzt wenige Meter westlich von der Fondsimmobilie<br />

die Southwark Bridge Road, östlich führt sie via<br />

Southwark Street zur King William Street. Beide Straßen<br />

führen direkt über die Themse und sind wichtige Nord-Süd-<br />

Verbindungsachsen.<br />

Die Umgebung der Fondsimmobilie profitiert deutlich von<br />

den beträchtlichen infrastrukturellen Investitionen Londons.<br />

48 I Der Immobilienstandort<br />

Entfernungen zur London Bridge Station<br />

Heathrow<br />

Luton<br />

Victoria<br />

Gatwick<br />

King’s Cross<br />

Waterloo<br />

Entfernungen zu:<br />

Liverpool St<br />

City<br />

London Bridge<br />

Station<br />

Flughäfen<br />

City 25 Minuten<br />

Gatwick 30 Minuten<br />

Heathrow 45 Minuten<br />

Luton 55 Minuten<br />

Stansted 60 Minuten<br />

Bahnhöfen<br />

Waterloo 3 Minuten<br />

Liverpool Street 7 Minuten<br />

King‘s Cross 11 Minuten<br />

Victoria 13 Minuten<br />

Paddington 21 Minuten<br />

Stansted


Luftaufnahme mit 30 Park Street (markiert), Vordergrund Stadtteil Southbank, Hintergrund Stadtteil City


30 Park Street, Frontansicht


Die Fondsimmobilie<br />

Objektdaten<br />

Eigentümer 1) Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG<br />

Adresse 30 Park Street, Southwark, London SE1<br />

Fertigstellung 2008<br />

Stockwerke 8 oberirdische Geschosse, ein kleiner<br />

unterirdischer Hausanschlußraum<br />

Aufzüge Zwei 13-Personen-Aufzüge und<br />

ein 10-Personen-Aufzug für die Büroflächen,<br />

ein zusätzlicher Aufzug für die Wohneinheiten<br />

Grundstück ca. 1.930 m 2<br />

Effektive Mietfläche 4.753,6 m2 davon Büro 4.685,1 m2 Empfangsbereich 38,9 m2 Lager 29,6 m2 Fahrradstellplätze 32<br />

Wirtschaftlich Maisonette-Wohnungen 814,8 m2 vom Fonds PKW-Stellplätze 2<br />

getrennte Flächen Fahrradstellplätze 8<br />

1) ab 29.09.2009<br />

Fondsimmobilie 30 Park Street<br />

52 I Die Fondsimmobilie<br />

Erwerb der Fondsimmobilie<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 06.08.2009 einen Vertrag über<br />

den Erwerb der Fondsimmobilie abgeschlossen. Der Übergang<br />

von Nutzen und Lasten erfolgt zum 29.09.2009. Mit<br />

dem Übergang von Nutzen und Lasten erwirbt die Fondsgesellschaft<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG zu 100 %<br />

das Eigentum an der Fondsimmobilie 30 Park Street.<br />

Die wesentlichen Inhalte des vorgenannten Vertrages<br />

sind detailliert im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab<br />

Seite 94 dargestellt.


Straßenschild nahe 30 Park Street<br />

Luftaufnahme mit 30 Park Street, Frontansicht


Gebäudebeschreibung<br />

Die Baufertigstellung des Gebäudes 30 Park Street ist am<br />

23.12.2008 erfolgt. Der frei stehende Baukörper erstreckt<br />

sich über acht oberirdische Geschoße. Die Immobilie bietet<br />

im Erdgeschoss und in den ersten fünf Stockwerken<br />

4.724 m2 Büroflächen (inklusive Empfangsbereich), die<br />

einem guten und modernen Standard entsprechen. In den<br />

beiden obersten Stockwerken befinden sich acht vom<br />

Baukörper zurückgesetzte Maisonette-Wohnungen. Diese<br />

gemischte Nutzungsart ist bei fast allen Neubauten in<br />

diesem Gebiet obligatorisch, da der lebendige Charakter des<br />

Stadtviertels gefördert werden soll.<br />

30 Park Street, Schnitt<br />

Die Wohnungen werden über ein 99-jähriges Erbbaurecht<br />

(Leasehold) langfristig an den Projektentwickler (Blink Point<br />

Ltd.) vermietet. Im Wesentlichen bilden die Wohnungen<br />

eine von der Fondsgesellschaft getrennte wirtschaftliche<br />

Einheit. Es müssen lediglich gemeinsame Schnittstellen<br />

(z. B. Instandhaltung der Dachhaut) mit dem Inhaber des<br />

Erbbaurechts (Blink Point Ltd.) koordiniert werden.<br />

Der Zugang zu den Büroflächen erfolgt über den Haupteingang<br />

an der Park Street. Man gelangt über einen Empfangsbereich,<br />

der sich zum Teil über zwei Stockwerke erstreckt, zu<br />

54 I Die Fondsimmobilie<br />

einem zentralen Erschließungskern. Dieser bietet die Möglichkeit,<br />

jedes Stockwerk in zwei unabhängige Einheiten zu<br />

untergliedern (siehe Strichlinien in den Grundrissen der<br />

Geschosse 1 bis 4 und 5).<br />

Je nach Nutzungskonzept können die Grundrisse der Büroflächen<br />

frei gestaltet werden. Die Gliederung der Flächen<br />

muss sich lediglich den mittig angesiedelten tragenden Säulen<br />

und dem Achsraster von 1,50 Meter unterordnen. Das<br />

Achsraster wird in erster Linie von der Fassadengliederung<br />

bestimmt. Mieterspezifisch können auf den Flächen der einzelnen<br />

Geschosse Bürozellen, Besprechungsräume oder<br />

auch Großraumkonzepte flexibel umgesetzt werden. Die<br />

Bürogeschosse (in den Plänen hellrot hinterlegt) folgen im<br />

Wesentlichen alle dem gleichen klaren Aufbau. Eine Aus -<br />

kragung des Gebäudekörpers im 5. Obergeschoss schafft<br />

zusätzlich ca. 55 m² Fläche gegenüber den Regelgeschossen<br />

1 bis 4.<br />

Drittverwendungsfähigkeit im Überblick<br />

Grundrissgestaltung Offene und rechtwinklige<br />

Grundrisse bieten die Möglichkeit,<br />

ohne Einschränkungen Bürozellen,<br />

Besprechungsräume oder auch<br />

Großraumkonzepte umzusetzen.<br />

Achsraster Nicht tragende Trennwände können<br />

flexibel auf einem Raster von 1,50 Metern<br />

errichtet werden.<br />

Resultierende Es können Büroeinheiten von ca. 300m² oder<br />

Büroflächen 400m² angeboten werden. Diese können<br />

zu Flächen von ca. 790 m² je Stockwerk<br />

zusammengelegt werden. Größere Einheiten<br />

sind stockwerksübergreifend möglich.<br />

Abrechnung Verbrauchskosten können auf Ebene<br />

der Nebenkosten zweier Gebäudeflügel der jeweiligen<br />

Stockwerke erfasst werden.<br />

Im Erdgeschoss findet sich ein von den Büroflächen unabhängiger<br />

Eingangsbereich für die Wohneinheiten (im Grundriss<br />

des Erdgeschosses weiß hinterlegt). Dieser ist ebenso<br />

wie zwei Park plätze (im Grundriss des Erdgeschosses mit „P“<br />

gekennzeichnet) Teil des von den Büroflächen unabhängigen<br />

Erbbaurechts. Ein Abstellraum für Fahrräder (im nördli-


chen Teil des Erdgeschoss-Grundrisses weiß hinterlegt) ist<br />

ebenso dem Erbbaurecht zugeordnet.<br />

Die an den Stirnseiten der Immobilie untergebrachten<br />

Fluchttreppenhäuser können von allen Nutzern gleichermaßen<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

30 Park Street, Grundrisse<br />

Im nördlichen Teil des Erdgeschosses (dunkelgrau hinterlegt)<br />

finden sich dienende Funktionen, wie z. B. die Technikflächen,<br />

ein unterirdischer Hausanschlußraum und weitere,<br />

den Büroflächen zugeordnete Fahrradstellplätze.<br />

55


Konstruktion /Material im Überblick<br />

Fundament / Im Rahmen der Projektentwickunterirdischer<br />

lung neu errichtetes Pfahlfundament<br />

Hausanschluß- aus armierten Betonpfeilern,<br />

raum unterirdischer Hausanschlußraum mit<br />

wasserfestem Beton ummantelt<br />

Tragstruktur oberirdisch Betonstützenkonstruktion,<br />

Aussteifung durch Treppenhauskern<br />

(Erdgeschoss bis 5. Obergeschoss),<br />

Stockwerke 6 und 7 in Stahlrahmenkonstruktion<br />

ausgeführt<br />

Fassade Die Fassade ist in Teilen als vorgehängte<br />

Ziegelfassade ausgeführt, ansonsten<br />

vorgehängte Doppelverglasung mit<br />

Metallrahmen bzw. vorgehängte<br />

Verkleidungselemente aus Metall<br />

Fenster Aluminiumfenster mit Doppelverglasung<br />

Dach Runddach mit Titanzink-Metalleindeckung;<br />

Flachdach: Terrassenflächen mit Kiesschüttung,<br />

begehbare Bereiche in Holz oder<br />

Betonplatten ausgeführt<br />

Deckenkonstruktion Rahmenkonstruktion aus Spannbeton,<br />

Ausfachung aus vorgefertigten<br />

Hohlbetonelementen<br />

Büroräume abgehängte Decken mit demontierbaren<br />

und gestrichenen Gipskartonelementen,<br />

nicht tragende Wände aus Gipskarton<br />

mit Emulsionsfarbe, Doppelböden zum<br />

stolperfreien Führen von Verkabelungen<br />

Empfangsbereich polierter Steinboden, Wände zum Teil<br />

mit Natursteinverblendung, ein Teil des<br />

Atriums erstreckt sich über zwei Stockwerke<br />

und ist durch eine Glaswand von den Räumen<br />

im ersten Geschoss abgetrennt<br />

56 I Die Fondsimmobilie<br />

Technische Gebäudeausstattung im Überblick<br />

Klimatisierung Vollklimatisierung über VRF („variable<br />

und Belüftung refrigerant flow“) System mit Wärmerückgewinnung<br />

über Wärmetauscher,<br />

Lüftung über Deckenventilatoren<br />

Erneuerbare Energien Stromerzeugung durch<br />

Photovoltaikanlage auf dem Dach<br />

Wasserversorgung Energiesparende und chemiefreie Wasseraufbereitung<br />

durch UV-Wasserdesinfektion<br />

Wärmeeffizienz Dämmung der Fassade übertrifft<br />

modernsten Standard<br />

Beleuchtung Verbrauchsarme Tageslicht-Leuchtkörper<br />

Steuerung Verbrauchsminderung durch<br />

intelligente Steuerung (z. B. bei Licht)<br />

Verbrauchsmessung Zentrale Steuerungseinheit erfasst<br />

die einzelnen Verbrauchswerte nach<br />

einzelnen Gebäudezonen (energy metering)<br />

Sanitär Vier Unisex-WCs und eine Behindertentoilette<br />

je Stockwerk<br />

Aufzüge 4 Personenaufzüge, einer davon den<br />

Wohneinheiten zugeordnet<br />

Küche Auf einigen Geschossen wurden von den<br />

Mietern Küchenzeilen eingebaut<br />

Brandschutz Brandmeldeanlage mit Rauchdetektoren<br />

und Handfeuermeldern, Blitzschutzanlage<br />

Sonstiges Überwachung kritischer Bereiche<br />

mit Überwachungskameras<br />

Bei ordnungsgemäßer Wartung und Instandhaltung ist von<br />

einer weiteren Lebensdauer der technischen Gebäudeausrüstung<br />

von mindestens 15 Jahren auszugehen.


Übersicht der Gutachten<br />

Alle Gutachten wurden von erfahrenen und unabhängigen<br />

Sachverständigen verfasst. Weitere Erläuterungen zu den<br />

Ergebnissen der Gutachten finden sich in diesem Kapitel auf<br />

Seite 58 sowie im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab<br />

Seite 94.<br />

Übersicht der von der Fondsgesellschaft beauftragten Gutachten<br />

Neben den nachfolgend dargestellten Gutachten wurden<br />

keine weiteren Gutachten für das Anlageobjekt von der<br />

Fonds gesellschaft beauftragt.<br />

Gutachten Zweck Gutachter Datum Ergebnis<br />

Wertgutachten Ermittlung des „market value“ Cluttons LLP, 17.07.2009 Der im Gutachten ermittelte<br />

der Fondsimmobilie London market value der Fondsimmobilie<br />

(vergleichbar dem Verkehrswert) beträgt GBP 31 Mio.<br />

Technisches Beurteilung des DTZ Project & 17.07.2009 Das Gebäude erfüllt hinsichtlich<br />

Gutachten Gebäudezustandes Building Consul- Entwurf und Ausführung<br />

der Fondsimmobilie tancy, London einen sehr guten Standard.<br />

Gutachten zur Teil des technischen Gutachtens, GDM 30.06.2009 Die Gebäudetechnik erfüllt<br />

Gebäudetechnik Schwerpunkt Gebäudetechnik Partnership hinsichtlich der Auslegung, der<br />

Building Qualität der Komponenten und<br />

Services der Installationen einen guten<br />

Consultants Qualitätsstandard, insbesondere<br />

Limited, die Gebäudehülle übererfüllt<br />

Kent aktuelle Baurichtlinien.<br />

Umweltstudie Teil des technischen Gutachtens, ERM 06.07.2009 Aufgrund der Grundstückshistorie ist<br />

Schwerpunkt Überprüfung der Environmental eine Belastung des Erdreichs und des<br />

Verdachtsmomente für Altlasten Resources<br />

Management<br />

Ltd.<br />

Grundwassers unwahrscheinlich.<br />

Gutachten zu den Teil des technischen DTZ, 08.07.2009 Die Wiederherstellungskosten<br />

Wiederherstellungskosten Gutachtens, Schwerpunkt London für den veredelten Rohbau der<br />

Kosten für die bauliche Fondsimmobilie liegen bei<br />

Wiedererrichtung des Gebäudes GBP 17 Mio.<br />

Rechtliches Rechtliche Untersuchung SJ Berwin LLP, 27.08.2009 Es bestehen keine rechtlichen<br />

Gutachten behördlicher Auflagen, London Einschränkungen hinsichtlich der<br />

Beurteilung der Mietverträge Vermarktung der Fondsimmobilie.<br />

Umwelttechnische Teil des rechtlichen Argyll 17.05.2007 Allgemein geringes bis mäßiges Risiko<br />

Sekundär- Gutachtens, Schwerpunkt Environmental einer Boden- und Grundwasseruntersuchung<br />

Überprüfung der Verdachtsmomente<br />

für Altlasten<br />

Ltd. kontamination.<br />

Due Diligence Report Beurteilung des Kaufpreises DTZ, August 2009 Die Gutachter sprechen eine<br />

hinsichtlich der Gesamtheit London Kaufempfehlung zum Preis<br />

der in Auftrag gegebenen<br />

Gutachten<br />

von GBP 31 Mio. aus.<br />

Zusätzlich eingesehene Gutachten und Zertifikate<br />

BREEAM Umweltgutachten hinsichtlich BRE Global 20.10.2008 Die Fondsimmobilie hat ein sehr gutes<br />

Certificate der Nachhaltigkeit der eingesetzten Rating hinsichtlich Umwelt-<br />

Materialien und des Gebäudekonzeptes verträglichkeit und Nachhaltigkeit.<br />

Phase II Überprüfung der Verdachtsmomente WSP Building Juni 2006 Aufgrund der stichprobenartigen<br />

Report für Altlasten anhand stichproben- Ltd., Bodenuntersuchung konnten keine<br />

artiger Bodenuntersuchung London Verdachtsmomente für Altlasten<br />

festgestellt werden.<br />

57


Die Fondsimmobilie wurde von dem unabhängigen Sachverständigenbüro<br />

DTZ Project & Building Consultancy hinsichtlich<br />

Konstruktion und baulichem Zustand geprüft. Gegenstand<br />

der Prüfung waren der Hochbau, die Statik, das<br />

Projektumfeld, die Projektdokumentation, die Altlasten -<br />

situation sowie die Drittverwendungsfähigkeit. Das Gutachten<br />

vom 17.07.2009 gelangt aufgrund eines Besichtigungsbefundes<br />

zu dem Ergebnis, dass die Qualität der baulichen<br />

Ausführung und der haustechnischen Anlagen gut ist und<br />

den anerkannten Regeln der Technik entspricht.<br />

Neben den im Rahmen der rechtlichen und technischen<br />

Überprüfung in Auftrag gegebenen Sekundäruntersuchungen<br />

(„desktop research“: Auswertung bereits vorhandenen<br />

Datenmaterials) zu Altlasten konnte der Phase II Report<br />

(Überprüfung des Baugrundes anhand von stichprobenartiger<br />

Bodenuntersuchung) eingesehen werden (siehe hierzu<br />

die Übersicht der Gutachten auf Seite 57). Alle genannten<br />

Untersuchungen zu Altlasten kommen zu dem Ergebnis,<br />

dass keine Verdachtsmomente festgestellt werden können<br />

(siehe hierzu das Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab<br />

Seite 94).<br />

58 I Die Fondsimmobilie<br />

BREEAM Standard: sehr gut<br />

BREEAM steht für Building Research Establishment Environmental<br />

Assessment Method und ist die derzeit in Großbritannien<br />

am weitesten verbreitete Methode zur Bewertung<br />

der Umweltauswirkungen von Bauaktivitäten (weitere<br />

Informationen unter www.breeam.org). Bewertet wird der<br />

Energie- und Ressourceneinsatz, die Raumluftqualität s owie<br />

Durchführung und Organisation der Bautätigkeit. Auf eine<br />

nachhaltige Bauweise wurde bereits in der Entwurfsphase<br />

von 30 Park Street geachtet. So konnte die Fond immobilie im<br />

Rahmen einer Beurteilung der Gebäudeplanung mit dem<br />

Siegel „very good“ ausgezeichnet werden. In Sachen Umweltverträglichkeit<br />

und Wirtschaftlichkeit ist die Fondsimmobilie<br />

damit als überdurchschnittlich einzustufen.


30 Park Street, Front- und Seitenansicht


Die Vermietung und Bewirtschaftung<br />

Mietgegenstand<br />

Bei der Fondsimmobilie handelt es sich um ein freistehendes<br />

achtstöckiges Bürogebäude mit Wohnnutzung. Im Erdgeschoss<br />

und den Obergeschossen eins bis fünf befinden<br />

sich qualitativ hochwertige Büroflächen. In den Obergeschossen<br />

sechs und sieben befinden sich acht vom Baukörper<br />

zurückgesetzte Maisonette-Wohnungen. Die Maisonette-<br />

Wohnungen werden über ein 99-jähriges Erbbaurecht<br />

(Leasehold) langfristig an den Projektentwickler (Blink Point<br />

Ltd.) vermietet. Im Wesentlichen bilden die Wohnungen eine<br />

von der Fondsgesellschaft getrennte wirtschaftliche Einheit.<br />

Die folgenden Erläuterungen konzentrieren sich daher auf die<br />

Vermietung des Erdgeschosses und der Geschosse eins bis<br />

fünf. Die wesentlichen Aspekte zur Vermietung der Maiso -<br />

nette-Wohnungen werden im Abschnitt „Erbbaurechtsvertrag<br />

für die Wohneinheiten“ (siehe Seite 68) zusammengefasst.<br />

Die gesamte Bürofläche des Gebäudes (Erdgeschoss und<br />

erstes bis fünftes Obergeschoss) ist langfristig bis 2028 an<br />

die Hyde Housing Association Limited (im Folgenden<br />

„Hyde“) vermietet. Der Mieter nutzt die Büroflächen des<br />

Gebäudes als neuen Hauptgeschäftssitz in London derzeit<br />

nur teil weise selbst. Die Mietflächen im Erdgeschoss sowie<br />

im ersten bis dritten Obergeschoss wurden an andere<br />

Unternehmen untervermietet. Hyde verfügt noch über<br />

30 Park Street: Mietsituation und Flächenübersicht<br />

60 I Die Vermietung und Bewirtschaftung<br />

weitere Büros im Großraum London, die nach Auslaufen der<br />

jeweiligen Mietverträge im Gebäude 30 Park Street konzentriert<br />

werden sollen.<br />

Im Erdgeschoss wurden rund 333 m2 Bürofläche von Hyde an<br />

den Schiffsmakler Genesis Shipbrokers Ltd. (im Folgenden<br />

„Genesis“) untervermietet. Der Untermietvertrag mit Genesis<br />

läuft bis 29.09.2013. Es besteht eine Kündigungsmöglichkeit<br />

von Seiten des Untermieters zum 29.09.2011. Die Mieteinnahmen<br />

betragen GBP 152.362 p. a. An die Werbeagentur<br />

The Team Brand Communications Consultings Ltd. (im Folgenden<br />

„TTBCC“) wurden Büroflächen von insgesamt rund<br />

1.928 m² im Erdgeschoss sowie im ersten und zweiten Obergeschoss<br />

untervermietet. Dieser Untermietvertrag endet<br />

zum 29.09.2018. Die Mieteinnahmen hierfür betragen<br />

GBP 678.200 p. a. Das dritte Obergeschoss ist mit seinen<br />

rund 789 m² bis zum 29.09.2018 an die Interessenvertretung<br />

für Reisebüros ABTA Limited (im Folgenden „ABTA“) untervermietet.<br />

Das Untermietverhältnis sieht eine Kündigungsmöglichkeit<br />

für den Untermieter zum 29.09.2013 vor. Die Mieteinnahmen<br />

betragen GBP 361.038 p. a.<br />

Die Mietzahlungen an die Fondsgesellschaft erfolgen ausschließlich<br />

über den Hauptmieter Hyde. Der Vermieter ist<br />

aber berechtigt, gegebenenfalls direkt auf die Untermieter<br />

bezüglich der Mietzahlungen zuzugreifen.<br />

Stockwerk Bürofläche Wohneinheiten Mieter Untermieter Besonderheiten<br />

Erdgeschoss 738,4 m 2 – Hyde Genesis / TTBCC / Inklusive<br />

EDF Energy Empfangsbereich (38,9 m 2 )<br />

jedoch ohne Lagerfläche (24,9 m 2 )<br />

1. Obergeschoss 772,9 m 2 – Hyde TTBCC –<br />

2. Obergeschoss 789,3 m 2 – Hyde TTBCC –<br />

3. Obergeschoss 789,2 m 2 – Hyde ABTA –<br />

4. Obergeschoss 790,6 m 2 – Hyde – –<br />

5. Obergeschoss 843,6 m2 – Hyde – ohne Lagerfläche (4,7 m2 )<br />

6. + 7. Obergeschoss – 814,8 m2 Blink Point – Per Erbbaurechtsvertrag<br />

an Entwickler vermietet<br />

Gesamt 4. 724,0 m 2 814,8 m 2


30 Park Street, Eingang


Ein Teil der Technikflächen im nördlichen Teil des Erdgeschosses<br />

wurde für die Unterbringung eines Transformator-<br />

Kastens an den Energieversorger EDF Energy für 99 Jahre<br />

vermietet. Miet beginn war der 14.07.2008.<br />

Zu den von Hyde genutzten Mietflächen gehören 32 Fahrradstellplätze.<br />

Mieter der Büroflächen –<br />

Hyde Housing Association Limited<br />

Hyde ist ein zu großen Teilen staatlich finanziertes Unternehmen,<br />

das sich um die Förderung von sozialem Wohnraum<br />

kümmert. Neben der Verwaltung von Bestandsobjekten<br />

spielen Neubauprojekte eine ebenso bedeutende Rolle.<br />

Mit mehr als 44.550 Wohneinheiten ist Hyde einer der führenden<br />

Anbieter für bezahlbaren Wohnraum in <strong>England</strong>.<br />

Rechtsform und staatlicher Auftrag<br />

Hyde wurde im Jahr 1967 unter dem Industrial and<br />

Provident Societies Act 1965 als Industrial and Provident<br />

Society gegründet. Die Hauptaufgabe von Hyde besteht bis<br />

heute darin, Wohnraum außerhalb des freien Wohnungsmarktes<br />

in den Ballungszentren <strong>England</strong>s zu erschwing -<br />

lichen Konditionen zur Verfügung zu stellen.<br />

Hyde ist nach den Bestimmungen des Housing Act 1996 ein<br />

Registered Social Landlord (im Folgenden „RSL“). Unter diesem<br />

Begriff werden gemeinnützige, staatlich anerkannte<br />

Organisationen zur Förderung von sozialem Wohnungsbau<br />

zusammengefasst.<br />

Jeder RSL muss bei der Housing Corporation registriert sein<br />

und unterliegt deren staatlicher Kontrolle. Die Vorschriften<br />

für soziales Wohnen werden gegenwärtig überarbeitet. Der<br />

bisherige Housing Act 1996 wurde durch den neuen Housing<br />

and Regeneration Act 2008 ersetzt. Dieser ist im Jahr<br />

2008 nur teilweise in Kraft getreten und wird voraussicht-<br />

62 I Die Vermietung und Bewirtschaftung<br />

lich bis zum Ende des Jahres 2009 komplett in Kraft treten.<br />

Künftig obliegt die Registrierung von RSL der Tenant Service<br />

Authority (im Folgenden „TSA“). Des Weiteren ist die TSA für<br />

die Regulierung der Unternehmensführung, die finanzielle<br />

Stabilität und den Qualitätsstandard der RSL zuständig. Die<br />

Zuteilung und Beaufsichtigung der staat lichen Fördermittel<br />

für den sozialen Wohnungsbau sowie für die Strukturförderung<br />

obliegt künftig der Home and Communities Agency<br />

(im Folgenden „HCA“).<br />

Verschiedene Gerichtsurteile bestätigen die staatsnahe Rolle<br />

von RSL, indem sie ihnen in Teilaspekten den Status eines<br />

„Public Body“, also einer Körperschaft des öffentlichen<br />

Rechts, einräumen. Vor diesem Hintergrund unterliegen RSL<br />

dem öffentlichen Vergaberecht.<br />

RSL sind also nach ihrem Rechtsstatus nicht staatlich; sie<br />

erfüllen jedoch einen staatlichen Auftrag.<br />

Weitere Informationen hierzu können dem Kapitel „Die Risikohinweise“<br />

ab Seite 16 entnommen werden.<br />

Entsprechend den aktuellen politischen Vorgaben teilen sich<br />

RSL in <strong>England</strong> und Wales knapp die Hälfte des Gesamtmarktes<br />

für sozialen Wohnungsbau untereinander auf. Sie<br />

erhalten öffentliche Zuschüsse für ihre Investitionen und<br />

kooperieren eng mit den lokalen Behörden.<br />

Strategie und Zielsetzung von<br />

Hyde / Wirtschaftsdaten<br />

Hyde verfolgt mit seinen Tochterunternehmen das Ziel,<br />

bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen<br />

zu entwickeln.<br />

Hyde hat neben seinem eigenen Wohnbestand mit knapp<br />

37.800 Wohneinheiten eine Reihe staatlicher Wohnungsbe -<br />

stände zur Verwaltung und Renovierung übernommen.


30 Park Street, Eingang<br />

30 Park Street, Innenansicht, Blick Richtung Cannon St. Railway Bridge


Hyde arbeitet aktuell mit den Londoner Stadtteilbehörden<br />

Islington und Brent zusammen, um rund 6.450 Wohneinheiten<br />

zu sanieren und 400 Wohnungen neu zu errichten. Darüber<br />

hinaus konnte sich Hyde für 20 Jahre den Auftrag zur<br />

Verwaltung und Bewirtschaftung dieser Wohneinheiten<br />

vertraglich sichern (derzeit bereits rund 6.750 Wohnein -<br />

heiten).<br />

Als bevorzugter Partner der HCA wurden Hyde ca. GBP 90<br />

Mio. Steuergelder für den Zeitraum 2008 bis 2011 bewilligt.<br />

Des Weiteren wirkt Hyde bei Stadtteilentwicklungen und -<br />

regenerationen mit.<br />

Kennzahlen der Hyde Housing Association Limited<br />

(jeweils per 31.03; in Tausend GBP)<br />

Kennzahl 2009 2008 2007<br />

Umsatz 214.500 194.300 161.900<br />

Gewinn vor Steuern 16.760 24.139 13.872<br />

Nettovermögen 321.318 314.745 161.436<br />

Quelle: www. corporate.hyde-housing.co.uk<br />

Die laufenden Einnahmen aus der Vermietung und Verwaltung<br />

von Bestandsobjekten haben sich über die letzten fünf<br />

Jahre um knapp 80 % gesteigert und liegen im Wirtschaftsjahr<br />

2009 bei ca. GBP 156,1 Mio. Auch der operative<br />

Betriebsgewinn hat sich in den letzten fünf Jahren um<br />

rund 74 % erhöht und liegt derzeit bei GBP 47,2 Mio. Das<br />

Anlagevermögen beträgt abzüglich staatlicher Zuschüsse<br />

ca. GBP 1,2 Mrd.<br />

Hyde erhielt im Dun & Bradstreet Rating die Bestnote: 5A1.<br />

Das Ausfallrisiko des Unternehmens wird daher als minimal<br />

ein gestuft.<br />

64 I Die Vermietung und Bewirtschaftung<br />

Mietdauer<br />

Der Mietvertrag über die Fondsimmobilie vom 17.10.2008<br />

wurde zwischen Blink Point Limited (Veräußerer der Fondsimmobilie)<br />

und Hyde abgeschlossen. Das Mietverhältnis<br />

beginnt mit dem 29.09.2008 und läuft für die Dauer von 20<br />

Jahren. Das Mietverhältnis hat damit ab dem erstmaligen<br />

Beitrittstermin zur Fondsgesellschaft (31.10.2009) noch<br />

eine Laufzeit von rund 18 Jahren und 11 Monaten und<br />

endet mit Ablauf des 28.09.2028. Am Ende der Mietzeit<br />

steht dem Mieter das gesetzliche Recht zu, eine Miet -<br />

vertragsverlängerung für vorerst bis zu 15 Jahre zu<br />

verlangen. Die Miete ist dann zwischen den Parteien einvernehmlich<br />

festzulegen und wird alle fünf Jahre gemäß der<br />

dann aktuellen Marktmiete nur nach oben angepasst. Sollten<br />

die Parteien hinsichtlich der Miethöhe nicht zu einer<br />

Einigung gelangen, wird diese durch ein Schiedsgericht verbindlich<br />

festgelegt. Der Vermieter kann ein solches Mietverlängerungsverlangen<br />

ablehnen, wenn er nachweist, dass<br />

der Mieter gegen Bestimmungen des Mietvertrages verstoßen<br />

hat, oder wenn er angibt, die Mietsache entweder<br />

selbst nutzen oder vollständig renovieren zu wollen. In letzteren<br />

Fällen steht dem Mieter gegenüber dem Vermieter ein<br />

Anspruch auf Zahlung einer Entschädigungszahlung zu.<br />

Es besteht während der Mietvertragslaufzeit kein ordent -<br />

liches Kündigungsrecht für Mieter oder Vermieter.<br />

Der Mieter ist jedoch berechtigt, das Mietverhältnis jederzeit<br />

mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn sich ein versichertes<br />

Risiko realisiert und das Gebäude dadurch zerstört<br />

oder erheblich beschädigt wird und der Vermieter nicht<br />

binnen zwei Jahren nach der Zerstörung / Beschädigung mit<br />

der Wiederherstellung beginnt oder nach drei Jahren diese


30 Park Street, Innenansicht (Empfang)<br />

30 Park Street, Innenansicht (Empfang)


30 Park Street, Innenansicht<br />

30 Park Street, Innenansicht, Blick Richtung Southwark Bridge


noch nicht vollendet hat. Eine solche Kündigung ist nicht<br />

möglich, wenn der Versicherungsvertrag aufgrund eines<br />

Umstandes, der vom Mieter zu vertreten ist, nichtig oder<br />

anfechtbar geworden ist oder die Versicherungssumme<br />

von der Versicherung aufgrund eines solchen Umstandes<br />

berechtigterweise zurückbehalten wird. Der Vermieter ist<br />

bei einem versicherten Risiko grundsätzlich zur Wiederherstellung<br />

des Gebäudes verpflichtet und kann nur kündigen,<br />

wenn es ihm nicht gelingt, alle für die Wiederherstellung<br />

erforderlichen Zustimmungen einzuholen.<br />

Mieteinnahmen<br />

Die jährliche Miete beträgt gemäß Mietvertrag GBP 2.153.220<br />

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Dem Mieter wurde vom Verkäufer der Fondsimmobilie zu<br />

Beginn des Mietvertrages eine mietzinsfreie Zeit bzw. eine<br />

Mietreduktion zugesichert. Die Zahlungen des Hauptmieters<br />

Hyde erfolgen ab dem 22.03.2010 zunächst in Höhe von<br />

GBP 1.118.600 p. a. Ab dem 22.09.2010 erfolgen die Mietzahlungen<br />

in voller Höhe von GBP 2.153.220 p. a. Alle Mietzahlungen<br />

von Hyde erfolgen quartalsweise vorschüssig. In<br />

den Kaufvertragsverhandlungen konnte mit dem Verkäufer<br />

die Übernahme der gesamten Kosten der mietzinsfreien<br />

bzw. -reduzierten Zeit verhandelt werden. Die zur vollen<br />

Miethöhe fehlenden Zahlungen werden zum Zeitpunkt des<br />

Übergangs von Nutzen und Lasten vorschüssig und in<br />

einem Betrag auf das Konto der Fondsgesellschaft geleistet.<br />

Die Fondsgesellschaft wird damit so gestellt, als würde sie<br />

ab dem geplanten Eigentumsübergang am 29.09.2009 die<br />

komplette vertraglich vereinbarte Mietzahlung in Höhe von<br />

GBP 2.153.220 p. a. erhalten.<br />

Mietsteigerungen sind erstmals zum 29.09.2013 und<br />

anschließend in einem fünfjährigen Turnus anhand der<br />

jeweiligen Marktmiete festzulegen. Sofern keine Einigung<br />

über die Mietzinsanpassung erzielt wird, entscheidet ein<br />

Schiedsgericht. Die Mietanpassungen erfolgen vertrags -<br />

gemäß nur nach oben.<br />

Die Miete pro square foot p. a. beträgt aktuell durchschnittlich<br />

GBP 42,35 und wurde am 17.10.2008 zu einem marktgerechten<br />

Mietniveau abgeschlossen. Aufgrund der erfolgten<br />

Marktkorrekturen ist das Mietniveau der Londoner<br />

Büromärkte zurückgegangen. Southbank als Teilmarkt der<br />

City verzeichnete mit 20 % Mietrückgang in den letzten<br />

zwölf Monaten den geringsten Rückgang aller Londoner<br />

Teilmärkte. Laut Einschätzung des Gutachters Cluttons LLP<br />

liegt die Vertragsmiete aktuell rund 13 % über dem Marktniveau.<br />

Marktanalysten gehen jedoch davon aus, dass sich die<br />

Mieten ab Anfang 2010 stabilisieren werden und ab 2012<br />

der Anstieg des Mietzinses durch die wenigen Neubauprojekte<br />

und die wachsende Flächennachfrage signifikant<br />

unterstützt wird.<br />

Untervermietung,<br />

Gebrauchsüberlassung<br />

Hyde ist grundsätzlich nicht berechtigt, das Mietobjekt ganz<br />

oder teilweise unterzuvermieten oder sonstigen Dritten zum<br />

Gebrauch zu überlassen, es sei denn, der Vermieter hat einer<br />

solchen Untervermietung /Gebrauchsüberlassung zuvor<br />

schriftlich zugestimmt. Eine solche Zustimmung darf nicht<br />

ohne wichtigen Grund verweigert werden und setzt voraus,<br />

dass die vereinbarte Untermiete marktgerecht ist und dass<br />

sich der Untermieter gegenüber dem (Haupt-)Vermieter verpflichtet,<br />

die von ihm genutzten Räumlichkeiten weder ganz<br />

noch teilweise weiter zu vermieten oder sonst Dritten zum<br />

Gebrauch zu überlassen, es sei denn, der (Haupt-)Vermieter<br />

stimmt einer solchen Untervermietung zu.<br />

67


Bauliche Veränderungen durch den<br />

Mieter, Rückgabe der Mietsache<br />

Der Mieter ist nicht berechtigt, strukturelle Veränderungen<br />

an der Mietsache durchzuführen. Der Mieter ist ferner nicht<br />

berechtigt, ohne vor herige schriftliche Zustimmung des<br />

Vermieters das äußere Erscheinungsbild der Immobilie zu<br />

verändern.<br />

Auch für nicht strukturelle Veränderungen innerhalb der<br />

Mietfläche benötigt der Mieter eine schriftliche Zustimmung<br />

des Vermieters, die ihm nicht ohne Grund versagt<br />

werden darf. Veränderungen an der Heizung, Kühlung oder<br />

Ventilation obliegen der Überwachung des Vermieters und<br />

müssen nach seinen Vorgaben ausgeführt werden. Nur<br />

wieder entfernbare Abtrennungen, welche weder die Statik<br />

noch die Struktur des Gebäudes verändern, können ohne<br />

Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden.<br />

Der Mieter hat den Vermieter nach Fertigstellung sämtlicher<br />

Veränderungen, Einbauten oder Installationen schriftlich<br />

über die Investitionskosten sowie die Summe der Rückbaukosten<br />

zu informieren.<br />

Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietvertrages in<br />

einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Eine<br />

automatische Rückbauverpflichtung des Mieters hinsichtlich<br />

der von ihm vorgenommenen Veränderungen und /oder<br />

Einbauten an / in der Mietsache existiert grundsätzlich<br />

nicht. Der Mieter kann aber vom Vermieter bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses zum Rückbau verpflichtet werden. Die<br />

Kosten für die Herstellung des ursprünglichen Zustandes<br />

hat der Mieter zu tragen.<br />

68 I Die Vermietung und Bewirtschaftung<br />

Erbbaurechtsvertrag für die<br />

Wohneinheiten<br />

In den beiden obersten Stockwerken liegen zurückgesetzt<br />

acht hochwertig ausgestattete Maisonette-Wohnungen.<br />

Diese werden langfristig über 99 Jahre an den Veräußerer<br />

(Blink Point Ltd.) vermietet. Durch die lange Laufzeit und die<br />

Eintragung ins Land Register entspricht das dem Wesen<br />

nach einem Erbbaurechtsvertrag (im Folgenden „Erbbaurecht“).<br />

Aus wirtschaftlicher Sicht sind die Erträge aus dem<br />

Erbbaurecht (GBP 400 p. a.) zu vernachlässigen.<br />

Zu den Wohneinheiten gehört neben den beiden obersten<br />

Stockwerken ein separater Zugang im Erdgeschoss, welcher<br />

von dem Bürogebäudeteil komplett getrennt ist. Darüber<br />

hinaus verfügen die Wohneinheiten über ein Nutzungsrecht<br />

an acht Fahrradständern und zwei oberirdischen Stell -<br />

plätzen (siehe hierzu den Grundriss des Erdgeschosses auf<br />

Seite 55).<br />

Des Weiteren werden im Erbbaurechtsvertrag die mit den<br />

Büromietern gemeinschaftlich genutzten Flächen und<br />

Elemente definiert. Hierzu zählen insbesondere:<br />

Alle Versorgungsrohre und Kabeltrassen<br />

Nutzung der Zufahrt für den Zugang zum Gebäude und<br />

die Be- und Entladung von Fahrzeugen sowie für die Fahrradstellplatz-<br />

und Parkplatznutzung<br />

Nutzung der Außenanlagen<br />

Schaffung und Erhaltung einer Betriebseinrichtung in dem<br />

dafür vorgesehenen Raum im obersten Geschoss<br />

Benutzung der Treppenhäuser sowie der Fluchtwege<br />

Verbindungsgänge für Wartungsarbeiten.


30 Park Street, Innenansicht<br />

30 Park Street, Innenansicht


Instandhaltung und Instandsetzung<br />

Grundsätzlich gehen sämtliche Instandhaltungs- und Instand -<br />

setzungsmaßnahmen sowie alle anfallenden Reparaturen<br />

und Wartungen innerhalb der Mietflächen zu Lasten der<br />

Mieter, unabhängig davon, ob die Durchführungsverpflichtung<br />

den Mietern oder dem Vermieter obliegt.<br />

Während der gesamten Laufzeit des Miet- bzw. Erbbaurechtsvertrages<br />

sind die Mieter verpflichtet, die Mietflächen<br />

in einem ordnungsgemäßen, den vertraglichen Bestimmungen<br />

entsprechenden Zustand zu halten.<br />

Die Mieter sind zu Renovierungsarbeiten sowie zur Reinigung<br />

der Fensterinnenseiten verpflichtet.<br />

Dem Vermieter obliegt aufgrund des Miet- bzw. Erbbaurechtsvertrages<br />

die Durchführung der Instandhaltungs- und<br />

Instandsetzungsmaßnahmen für die von Hyde allein genutzten<br />

Gemeinschaftsflächen (Exklusivleistungen wie z. B.<br />

die Wartung und Reparatur der drei Aufzüge), die strukturellen<br />

Gebäudeteile (wie z. B. tragende Wände, Mauerwerk,<br />

Decken), die Außenseite des Gebäudes sowie für die gemeinsam<br />

von Hyde und den Wohnein heiten genutzten Gemeinschaftsflächen<br />

(Gemeinschaftsleistungen wie z. B. die Bereitstellung<br />

von Wasser, Abwasser, Gas und Strom oder die<br />

Wartung der Außenanlagen und der Zufahrtsstraße).<br />

Die Kosten für diese Leistungen werden vom Vermieter auf<br />

die Mieter umgelegt. Die Exklusivleistungen werden direkt<br />

Hyde berechnet. Die Gemeinschaftsleistungen werden prozentual<br />

– entsprechend des Anteils der genutzten Fläche an<br />

der Gesamtfläche der Fondsimmobilie – aufgeteilt. Hier von<br />

entfallen derzeit 86,4 % auf den Büromieter Hyde und<br />

13,6 % auf die Wohneinheiten. Die Umlage berechnet sich<br />

aus der Gesamtsumme aller angefallenen Kosten innerhalb<br />

der Abrechnungsperiode. Diese Nebenkostenabrechnung<br />

hat jährlich zu erfolgen und ist von einem unabhängigen<br />

Wirtschaftsprüfer zu prüfen.<br />

70 I Die Vermietung und Bewirtschaftung<br />

Betriebs- und Nebenkosten<br />

Der Mietvertrag über die Büroflächen und der Erbbaurechtsvertrag<br />

über die Wohnflächen erfüllen jeweils die in Großbritannien<br />

üblichen „Full Repairing and Insuring“-Konditionen,<br />

d. h. sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem<br />

Eigentum, dem Betrieb, der Nutzung und dem Besitz der<br />

Fondsimmobilie sind von den Mietern zu tragen. Dies umfasst<br />

sämtliche Betriebs- und Nebenkosten, wie z. B. Strom,<br />

Wasser, Abfallentsorgung, Kosten für Heizung und Klimatisierung,<br />

alle Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie<br />

die laufenden Grund- und Immobiliensteuern.<br />

Die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung, die Versicherungen<br />

sowie für die weiteren Verpflichtungen, die dem<br />

Vermieter obliegen, können dem Mieter bzw. Erbbaurechtsnehmer<br />

weiterbelastet werden. Sämtliche direkten Aufwendungen<br />

im Zusammenhang mit den Wohneinheiten trägt<br />

der Veräußerer.<br />

Die Kosten des kaufmännischen Facility Managements trägt<br />

die Fondsgesellschaft (siehe hierzu Seite 73 und 74).<br />

Servicevertrag<br />

Es besteht ein Servicevertrag (Dienstleistungsvertrag) zwischen<br />

dem Verkäufer der Fondsimmobilie und Hyde, mit<br />

dem die mietvertragliche Leistungspflicht des Vermieters<br />

zur Durchführung der entsprechenden Instandhaltungsund<br />

Instandsetzungs maßnahmen (Exklusiv- und Gemeinschaftsleistungen)<br />

auf Hyde als Dienstleister übertragen<br />

wird. Darüber hinaus beinhaltet der Servicevertrag weitere<br />

Leistungen speziell für die Wohneinheiten. Die bei der<br />

Ausführung des Servicevertrages entstehenden Kosten werden<br />

zunächst von Hyde getragen. Hyde wird im Gegenzug<br />

keine Zahlungen für die Instandhaltung der Fondsimmobilie<br />

an die Fondsgesellschaft leisten bzw. die anteiligen Kosten<br />

für die Gemeinschaftsleistungen an die Wohneinheiten weiterberechnen<br />

(derzeit 13,6 %). Dieser Vertrag endet am Tage<br />

des Eigentumsübergangs auf die Fondsgesellschaft auto-


30 Park Street, Innenansicht<br />

30 Park Street, Innenansicht (Büroraum über die gesamte Gebäudebreite)


30 Park Street, Innenansicht<br />

30 Park Street, Innenansicht


matisch. Die Fondsgesellschaft als zukünftiger Vermieter<br />

beabsichtigt daher, einen weitgehend deckungsgleichen<br />

Servicevertrag mit Hyde abzuschließen, um die vom Vermieter<br />

zu erbringenden Serviceleistungen ebenfalls an Hyde zu<br />

übertragen. Der neue Vertrag zwischen der Fondsgesellschaft<br />

als neuer Vermieter und Hyde soll ab dem Tag des<br />

Eigentumsübergangs (29.09.2009) abgeschlossen werden.<br />

Hyde hat hierzu bereits sein Einverständnis signalisiert.<br />

Der Servicevertrag sieht eine Kündigungsfrist von zwölf<br />

Monaten seitens der Fondsgesellschaft bzw. sechs Monaten<br />

seitens Hyde vor. Diese Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.<br />

Der Servicevertrag endet auto matisch bei einem Verkauf<br />

oder bei Mietvertragsbeendigung mit Hyde. Bei Beendigung<br />

des Servicevertrages geht die Verpflichtung zur<br />

Erbringung der Leistungen auf den Vermieter über. Die hieraus<br />

entstehenden Kosten können gemäß den „Full Repairing<br />

and Insuring“-Konditionen an die Mieter weiterbelastet<br />

werden.<br />

Versicherung<br />

Für die Fondsimmobilie besteht eine All-Risk-Versicherung,<br />

die vom Verkäufer abgeschlossen wurde. Diese Versicherung<br />

bleibt bis zum Eigentumsübergang an die Fondsgesellschaft<br />

bestehen. Von der Fondsgesellschaft wird beabsichtigt ab<br />

dem Tag des Eigentumsübergangs eine vergleichbare Versicherung<br />

abzuschließen, die vorsieht, dass das Gebäude bei<br />

Beschädigung oder Zerstörung durch Eintritt folgender Risiken<br />

bis zu einer Summe von ca. GBP 22,1 Mio. versichert ist:<br />

Flugzeugabsturz<br />

Feuer<br />

Explosionen<br />

Blitzeinschlag<br />

Fahrlässige Beschädigungen von Grundwasser, Öl- oder<br />

Gasleitungen, Stromkabel<br />

Erdbeben<br />

Innere Unruhen, Streik und böswillige Beschädigung<br />

Wasseraustritt / Rohrbruch<br />

Ölaustritt<br />

Sturm und Überschwemmung<br />

Bodenabsenkung, Bodenhebung, Erdrutsch<br />

Terrorismus.<br />

Die derzeitige Versicherungssumme für drei Jahre Mietausfall<br />

beträgt GBP 7.650.000. Mitumfasst ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung,<br />

wonach Schäden am Eigentum Dritter<br />

bis zu einer Summe von GBP 5.000.000 abgedeckt sind.<br />

Diese Beträge sollen über die noch abzuschliessende Versicherung<br />

ebenfalls abgedeckt sein.<br />

Facility Management<br />

Das Facility Management der Fondsimmobilie umfasst<br />

die kaufmännische und technische Objektverwaltung. Das<br />

kaufmännische Facility Management beinhaltet unter<br />

anderem das Mietvertragsmanagement, die Überwachung<br />

der Mietzahlungen und die Mieterbetreuung. Gegenstand<br />

des technischen Facility Managements sind vor allem die<br />

Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes<br />

und sämtlicher technischer Anlagen und Einrichtungen<br />

sowie Brandschutz und Gebäudesicherheit.<br />

Die Kosten für das technische Facility Management tragen<br />

die Mieter, da der Mietvertrag bzw. der Erbbaurechtsvertrag<br />

jeweils die „Full Repairing and Insuring“-Konditionen erfüllen.<br />

Die Ausführung des technischen Facility Managements<br />

wird im Rahmen der zuvor beschriebenen Serviceverein -<br />

barung auf den Mieter Hyde übertragen.<br />

73


Mit der Durchführung des kaufmännischen Facility Managements<br />

sowie mit der Überwachung des durch den Mieter<br />

durchzuführenden technischen Facility Managements<br />

wird beabsichtigt, DTZ International Property & Asset Management<br />

(im Folgenden „DTZ“) mit Sitz in London zu beauftragen.<br />

Hierbei handelt es sich um eines der führenden<br />

Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Immobilienberatung<br />

und des technischen und kaufmännischen Gebäudemanagements<br />

in Großbritannien. DTZ wird beauftragt, unter<br />

anderem folgende Leistungen für die Fondsimmobilie zu<br />

erbringen:<br />

DTZ ist erster Ansprechpartner für den Mieter im Hinblick<br />

auf sämtliche Gebäudethemen, wie z. B. Informationen<br />

über bzw. Genehmigungen von Einbauten, baulichen<br />

Veränderungen sowie Genehmigungen im Hinblick auf<br />

etwaige Untermietverhältnisse<br />

Regelmäßige Gebäudebegehungen<br />

Überwachung der dem Mieter obliegenden Instand -<br />

haltungs- und Wartungsverpflichtungen, einschließlich<br />

Beschaffung von Informationen über geplante Instand -<br />

haltungs- und Wartungsarbeiten<br />

Anforderung und Vorhaltung einer Dokumentation zum<br />

Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Erfordernisse durch<br />

den Mieter (z. B. Brandschutz)<br />

Überwachung der Mietzahlungen und sämtlicher sonst<br />

durch den Mieter zu leistenden Zahlungen<br />

Sicherstellung eines ausreichenden und mit den Bestimmungen<br />

des Mietvertrages konform gehenden Versicherungsschutzes<br />

für das Gebäude<br />

Regelmäßiges Reporting an die Fondsgesellschaft.<br />

74 I Die Vermietung und Bewirtschaftung<br />

Die Kosten für das kaufmännische Objektmanagement von<br />

DTZ betragen jährlich 0,75 % der vertraglichen Mieteinnahmen,<br />

derzeit jährlich rund GBP 16.150. Diese Kosten werden<br />

analog der Mietanpassung im Fünf-Jahres-Turnus angepasst.<br />

Sollten darüber hinaus auf Seiten von DTZ noch Kosten<br />

für weitere Leistungen der Objektverwaltung entstehen,<br />

so werden diese der Fondsgesellschaft direkt in Rechnung<br />

gestellt. Hierfür wurde eine Sicherheitsreserve von jährlich<br />

GBP 6.000 angenommen. Der Vertrag der Fondsgesellschaft<br />

mit DTZ unterliegt englischem Recht und wird zunächst auf<br />

zwei Jahre abgeschlossen.


30 Park Street, Dachterrasse der oberen Wohnetagen<br />

Luftaufnahme auf 30 Park Street, rückwärtige Ansicht


Die Investition und Finanzierung<br />

Die Beträge im Investitions- und Finanzierungsplan werden<br />

aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammengefasst dargestellt.<br />

Es wurde eine vollständige Platzierung des Beteiligungskapitals<br />

mit Beitritt der Investoren zum 31.10.2009<br />

unterstellt. Sämtliche in Großbritannien anfallenden Beträge<br />

wurden ohne Umsatzsteuer angesetzt.<br />

Beim Konzeptionshonorar ergeben sich Abweichungen zwischen<br />

den in der Kalkulation ausgewiesenen Werten und<br />

den Nettobeträgen aus den jeweiligen Verträgen bzw. Rechnungen.<br />

Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Fondsgesellschaft<br />

bei Leistungen, die in Deutschland erbracht wer-<br />

76 I Die Investition und Finanzierung<br />

den, nicht voll vorsteuerabzugsberechtigt ist (siehe hierzu<br />

das Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ auf Seite 121 und<br />

122). Ein Teil der Umsatzsteuer bleibt somit auf Fondsebene<br />

kostenwirksam. Betroffen sind davon grundsätzlich alle Leistungen,<br />

die in Deutschland Umsatzsteuer auslösen, wie z. B.<br />

Kosten für die Wirtschaftsprüfung oder die <strong>Prospekt</strong>erstellung.<br />

In der Kalkulation werden die jeweils kostenwirksamen<br />

Werte ausgewiesen.<br />

Zur Umrechnung von Ausgaben in Deutschland wurde ein<br />

Wechselkurs von GBP 1 = EUR 1,15 angenommen.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft zum 31.10.2009 (PROGNOSE; Stand: 31.08.2009)<br />

Investition in GBP in % des Gesamtinvestitionsvolumens /<br />

in % der Summe aus Kommanditkapital<br />

und Agio<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

des Objektes 30 Park Street<br />

(1) Kaufpreis der Immobilie 30.460.000 81,7 %<br />

(2) Erwerbsnebenkosten 1.486.498 4,0 %<br />

Fondsabhängige Vergütungen<br />

(3) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio) 3.210.000 8,6 %<br />

(4) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie 976.250 2,6 %<br />

(5) Geschäftsbesorgungsvertrag / Konzeption 333.855 0,9 %<br />

Fondsabhängige Nebenkosten<br />

(6) Sonstige Anlaufkosten 466.161 1,3 %<br />

Investitionskosten 36.932.765 99,1 %<br />

(7) Liquiditätsreserve 343.235 0,9 %<br />

Gesamtinvestitionsvolumen 37.276.000 100,0 %<br />

Finanzierung<br />

(8) Kommanditkapital 35.501.000 95,2 %<br />

- davon Kommanditeinlage der Property Class<br />

<strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH 1.000 0,0 %<br />

- davon Beteiligungskapital 35.500.000 95,2 %<br />

(9) Agio 1.775.000 4,8 %<br />

Gesamtfinanzierungsvolumen 37.276.000 100,0 %<br />

Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.


(1) Kaufpreis der Immobilie<br />

Die Fondsimmobilie wird von der Fondsgesellschaft direkt<br />

erworben. Der Kaufpreis von GBP 30.460.000 wird am Tag<br />

des Übergangs von Nutzen und Lasten (voraussichtlich<br />

29.09.2009) vollständig bezahlt.<br />

(2) Erwerbsnebenkosten<br />

Beim Kauf von Immobilien in Großbritannien fallen Grunderwerbsteuern<br />

(Stamp Duty Land Tax) an. Bei der Fondsimmobilie<br />

beträgt die Stamp Duty Land Tax GBP 1.156.597 (4 %<br />

des Kaufpreises ohne Einbehalte).<br />

Im Investitionsplan wurde für die Vermittlung der Fonds -<br />

immobilie die vereinbarte Maklerprovision in Höhe von<br />

GBP 232.500 berücksichtigt.<br />

Die mit dem Immobilientransfer zusammenhängenden<br />

Rechts- und Steuerberatungsleistungen wurden mit<br />

GBP 74.451 angenommen.<br />

Bei den weiteren Erwerbsnebenkosten handelt es sich im<br />

Wesentlichen um Kosten für Gutachten und Stellungnahmen.<br />

Diese umfassen unter anderem ein Wertgutachten,<br />

ein Gutachten zur baulichen Qualität des Objektes sowie<br />

Stellungnahmen zu im Fondsverlauf anfallenden Kosten (ca.<br />

GBP 22.950).<br />

(3) Eigenkapitalvermittlung<br />

Für die Beschaffung des Eigenkapitals einschließlich der<br />

erforderlichen Marketingmaßnahmen erhält die ALCAS<br />

GmbH von der Fondsgesellschaft ein vertraglich vereinbartes<br />

Entgelt in Höhe von GBP 3.210.000. Darin ist ein Entgelt<br />

für die Organisation und Abwicklung der Eigenkapital -<br />

vermittlung in Höhe von insgesamt GBP 15.000 inklusive<br />

Umsatzsteuer enthalten. Dies entspricht einem Betrag in<br />

Höhe von rund 9,0 % bezogen auf das Kommanditkapital<br />

ohne Agio (bzw. rund 8,6 % bezogen auf die Summe aus<br />

Kommanditkapital und Agio). Das Agio wird vollständig zur<br />

Finanzierung eines Teils dieses Entgelts verwendet.<br />

Der Initiator <strong>KGAL</strong> behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />

zum oben genannten Entgelt Zahlungen oder sonstige<br />

Zuwendungen (z. B. unterstützende geldwerte Leistungen,<br />

Befreiung von Verbindlichkeiten, Sachleistungen wie etwa<br />

die Durchführung von Schulungsmaßnahmen sowie die<br />

Durchführung besonderer Veranstaltungen) aus eigenen<br />

Mitteln an einzelne Vertriebspartner zu leisten. Es ist weiterhin<br />

möglich, dass einzelne Vertriebspartner eine geringere<br />

Provision erhalten oder dass ihnen weitere Zuwendungen<br />

oder Provisionen von sonstigen Dritten zufließen. Die dem<br />

einzelnen Vertriebspartner tatsächlich insgesamt zufließenden<br />

Provisionen und Zuwendungen sind daher nur auf<br />

Ebene des jeweiligen Vertriebspartners ermittelbar. Dem<br />

Investor wird empfohlen, sich bei Interesse für weitere Informationen<br />

an diesen zu wenden.<br />

(4) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die <strong>KGAL</strong> garantiert die Einzahlung und Platzierung des erforderlichen<br />

Beteiligungskapitals spätestens zum 24.09.2010<br />

und erhält hierfür eine vertraglich vereinbarte Gebühr in<br />

Höhe von GBP 976.250.<br />

(5) Geschäftsbesorgungsvertrag / Konzeption<br />

Die <strong>KGAL</strong> wurde über einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

unter anderem mit der Erstellung der Konzeption des Beteiligungsangebotes,<br />

der Bereitstellung der notwendigen Unterlagen<br />

und Informationen sowie mit der Einrichtung der Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft und des Controllings des<br />

Asset- und Property-Management beauftragt. Hierfür wurde<br />

eine Gebühr von GBP 300.000 netto vertraglich vereinbart.<br />

Der kalkulierte, nicht abzugsfähige Umsatzsteuerbetrag<br />

beträgt GBP 33.855.<br />

77


Gesamthöhe der Provisionen<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen (Pflichtangabe gemäß § 4<br />

Satz 1 Nr. 12 VermVerkProspV) beträgt GBP 4.520.105. Sie<br />

setzt sich zusammen aus den Positionen (3) bis (5). Der<br />

Betrag entspricht 12,73 % des von den Investoren einzubringenden<br />

Beteiligungskapitals (ohne Agio). Bezogen auf die<br />

Summe aus Beteiligungskapital und Agio entspricht der<br />

Betrag 12,17 %.<br />

(6) Sonstige Anlaufkosten bis zum 31.10.2009<br />

Für die Zwischenfinanzierung des Fondsobjektes wurde ein<br />

Finanzierungsvertrag mit einem Konsortium bestehend aus<br />

BayernLB und Hamburger Sparkasse abgeschlossen. Das<br />

Vorabhonorar für dieses Darlehen wurde gemäß Vertrag mit<br />

GBP 85.000 berücksichtigt. Für den Zeitraum vom 29.09.2009<br />

bis 31.10.2009 wurde für die Zwischenfinanzierung des Kaufpreises<br />

und der Nebenkosten (GBP 34 Mio.) ein kalkulatorischer<br />

Zinssatz von 4,33 % p. a. inklusive vertraglicher Bankenmarge<br />

unterstellt. Die am 06.08.2009 fällige Anzahlung<br />

der Kaufsumme zuzüglich einer Rückstellung für Honorare<br />

(insgesamt GBP 1,5 Mio.) wurde mit einer Laufzeit vom<br />

05.08.2009 bis zum 29.09.2009 zu gleichen Annahmen verzinst.<br />

Die Zinserträge aus der Anzahlung des Kaufpreises<br />

(GBP 1,0 Mio.) stehen der Fondsgesellschaft zu und werden<br />

von den übrigen Zinsaufwendungen abgezogen. Für die Laufzeit<br />

vom 06.08.2009 bis zum 29.09.2009 wurde hierfür ein<br />

Zinssatz von 0,75 % angenommen. Die kalkulierten Aufwendungen<br />

für Zinsen belaufen sich insgesamt auf GBP 133.571.<br />

Zwischen Objektkauf und frühestmöglichem Beitrittszeitpunkt<br />

der Investoren des Fonds fallen außerdem fondsabhängige<br />

Kosten für die Klärung steuerlicher und recht -<br />

licher Fragestellungen an. Sie unterscheiden sich von den<br />

unter Erwerbsnebenkosten aufgeführten Ausgaben dadurch,<br />

dass sie nicht in erster Linie dem Immobilienerwerb zuzurechnen<br />

sind, sondern in direktem Zusammenhang mit der<br />

Konzeption des Beteiligungsangebots stehen. Ebenso sind<br />

Kosten für das Objektmanagement bis zum Platzierungs-<br />

78 I Die Investition und Finanzierung<br />

start erfasst. Die vorgenannten Beträge wurden aufgrund<br />

der bereits abgeschlossenen Verträge bzw. vorliegenden<br />

Rechnungen sowie aufgrund von Erfahrungswerten kalkuliert.<br />

In Summe beläuft sich der eingestellte Betrag auf<br />

GBP 99.532. Zusätzlich fallen Kosten von GBP 148.058 für die<br />

Herstellung von <strong>Prospekt</strong>unterlagen und Werbemitteln an.<br />

(7) Liquiditätsreserve<br />

Für unvorhergesehene Kosten während der Laufzeit des<br />

Fonds und zur Glättung des Ausschüttungs- / Entnahmeverlaufs<br />

wird eine anfängliche, aufgrund von Erfahrungswerten<br />

kalkulierte Liquiditätsreserve in Höhe von GBP 343.235<br />

vorgehalten.<br />

(8) Kommanditkapital<br />

Das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft beträgt<br />

GBP 35.501.000. Davon entfallen GBP 1.000 auf den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten Property Class <strong>England</strong> 2<br />

Managementgesellschaft mbH und GBP 35.500.000 auf die<br />

Investoren.<br />

(9) Agio<br />

Auf das Beteiligungskapital ist von den Investoren ein Agio<br />

in Höhe von 5 % (GBP 1.775.000) einzuzahlen, welches für<br />

die Eigenkapitalvermittlung verwendet wird.<br />

Die Fondsgesellschaft hat ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung<br />

bis zur vollständigen Platzierung des Kommanditkapitals<br />

aufgenommen. Da die langfristige Finanzierung der<br />

Fondsimmobilie vollständig über Eigenkapital vorgesehen<br />

ist, ist keine Aufnahme von Endfinanzierungsmitteln geplant<br />

(Pflichtangabe gemäß § 9 Absatz 2 Nr. 9 Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung).


30 Park Street, Außenansicht vom nördlichen Themseufer


Die Prognoserechnung<br />

Die Prognoserechnung stellt den aus heutiger Sicht zu<br />

erwartenden Ergebnisverlauf der Investition dar. Es wurde<br />

eine vollständige Platzierung des Beteiligungskapitals zum<br />

31.10.2009 unterstellt. Die Prognoserechnung beginnt mit<br />

dem Ende der Investitionsphase und umfasst den Zeitraum<br />

Prognoserechnung der Fondsgesellschaft (in GBP, ohne Veräußerung, Stand 31.08.2009)<br />

80 I Die Prognoserechnung<br />

vom 01.11.2009 bis zum 30.04.2022. Da es sich hierbei um<br />

Planzahlen handelt, kann es in der späteren Entwicklung zu<br />

Abweichungen kommen. Grundsätzlich nimmt die Prognosesicherheit<br />

mit der Dauer der Laufzeit der Beteiligung ab.<br />

Mögliche Abweichungen einzelner Prognosedaten und<br />

Jahr 31.10.2009 11 – 12 / 2009 2010 2011 2012<br />

Ausschüttungen / Entnahmen in % der Einlage 0,96 % 5,75 % 5,75 % 5,75 %<br />

Einnahmen<br />

(1) Mieteinnahmen 538.305 2.153.220 2.153.220 2.153.220<br />

(2) Zinseinnahmen 0 19.444 27.556 27.386<br />

Summe der Einnahmen 538.305 2.172.664 2.180.776 2.180.606<br />

Ausgaben<br />

(3) Fondskosten in Deutschland 49.998 103.477 106.581 109.779<br />

(4) Gesellschaftskosten und Fondskosten für Objekt /<br />

Facility Management in Großbritannien<br />

22.187 43.341 44.157 44.997<br />

Summe der Ausgaben 72.185 146.818 150.738 154.776<br />

(5) Ausschüttungen / Entnahmen vor Steuern in Großbritannien 340.212 2.041.250 2.041.250 2.041.250<br />

Ausschüttungen / Entnahmen in % der Einlage 0,96 % 5,75 % 5,75 % 5,75 %<br />

Kumulierte Ausschüttungen / Entnahmen vor Steuern 340.212 2.381.462 4.422.712 6.463.962<br />

(6) Steuerliches Ergebnis in Großbritannien 466.120 2.006.402 2.002.482 1.998.444<br />

(7) Stand Liquiditätsreserve 343.235 456.984 431.357 419.491 403.398<br />

Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

Exemplarische Darstellung der Prognose für eine Beteiligung von GBP 10.000 (Stand 31.08.2009)<br />

Jahr 31.10.2009 11 – 12 / 2009 2010 2011 2012<br />

(8) Nominell gebundenes Kapital 10.500 10.404 9.829 9.254 8.679<br />

Gewinnausschüttung (nach Steuern in Großbritannien) 0 0 0 0<br />

Eigenkapitalrückzahlung Fondsgesellschaft 96 575 575 575<br />

(9) Ausschüttungen / Entnahmen nach Steuern in Großbritannien 1) 96 575 575 575<br />

Rückfluss in % der Einlage 0,96 % 5,75 % 5,75 % 5,75 %<br />

(10) Haftungsvolumen 0 0 0 0<br />

<strong>Prospekt</strong>iertes Datum Rückfluss 30.04.2010 30.04.2011 30.04.2012 30.04.2013<br />

Summe Eigenkapitalrückzahlungen 96 671 1.246 1.821<br />

Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

1) Voraussetzung dafür ist, dass die Investoren über das vorliegende Beteiligungsangebot hinaus keine Einkünfte beziehen, für die Großbritannien ein Besteuerungsrecht zusteht.


deren Auswirkungen werden im Kapitel „Die Sensitivitätsanalysen“<br />

(ab Seite 88) näher erläutert. Die in der Prognoserechnung<br />

ausgewiesenen Beträge wurden überwiegend<br />

ohne Umsatzsteuer kalkuliert. Abweichungen zwischen den<br />

in der Kalkulation ausgewiesenen Werten und den Netto -<br />

beträgen aus den jeweiligen Verträgen bzw. Rechnungen sind<br />

darauf zurückzuführen, dass die Fondsgesellschaft bei Leistungen,<br />

die in Deutschland erbracht werden, nicht voll vorsteuerabzugsberechtigt<br />

ist (siehe hierzu das Kapitel „Die<br />

steuerlichen Grundlagen“ auf Seite 121 und 122).<br />

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021<br />

5,75 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,50 % 6,50 % 6,50 %<br />

2.183.485 2.274.281 2.274.281 2.274.281 2.274.281 2.324.308 2.474.389 2.474.389 2.474.389<br />

27.153 27.964 28.516 28.574 28.566 28.488 30.170 31.158 31.209<br />

2.210.638 2.302.245 2.302.798 2.302.856 2.302.847 2.352.796 2.504.559 2.505.546 2.505.598<br />

113.072 116.464 119.958 123.557 127.264 131.082 135.014 139.065 143.237<br />

46.090 47.662 48.580 49.526 50.500 51.878 54.037 55.102 56.198<br />

159.162 164.126 168.538 173.083 177.764 182.960 189.052 194.166 199.435<br />

2.041.250 2.130.000 2.130.000 2.130.000 2.130.000 2.130.000 2.307.500 2.307.500 2.307.500<br />

5,75 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,50 % 6,50 % 6,50 %<br />

8.505.212 10.635.212 12.765.212 14.895.212 17.025.212 19.155.212 21.462.712 23.770.212 26.077.712<br />

2.024.323 2.110.155 2.105.743 2.101.198 2.096.518 2.141.348 2.285.337 2.280.223 2.274.954<br />

412.897 420.302 423.825 422.841 417.144 456.120 463.300 466.327 464.113<br />

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021<br />

8.104 7.504 6.904 6.304 5.704 5.104 4.454 3.804 3.154<br />

416 461 460 459 458 470 511 510 509<br />

159 139 140 141 142 130 139 140 141<br />

575 600 600 600 600 600 650 650 650<br />

5,75 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,00 % 6,50 % 6,50 % 6,50 %<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

30.04.2014 30.04.2015 30.04.2016 30.04.2017 30.04.2018 30.04.2019 30.04.2020 30.04.2021 30.04.2022<br />

1.980 2.119 2.258 2.400 2.542 2.672 2.811 2.950 3.092<br />

81


Erläuterungen zur Prognoserechnung<br />

(1) Mieteinnahmen<br />

Wie in Großbritannien üblich, werden die Mieten nach Mietvertrag<br />

alle fünf Jahre an den Markt angepasst. Dabei ist eine<br />

Anpassung nur nach oben möglich. Die Termine für die Mietanpassung<br />

während der Fondslaufzeit sind der 29.09.2013<br />

und der 29.09.2018. Bis zum ersten Termin der Anpassung<br />

betragen die jährlichen Mieteinnahmen GBP 2.153.220. Für<br />

die Mieten ab dem 29.09.2013 wurde eine Mietsteigerung<br />

von 1,10 % p. a. seit Beginn des Mietvertrages unterstellt.<br />

Nach dem 29.09.2018 wurde die Mietsteigerung auf 1,40 %<br />

p. a. seit Beginn des Mietvertrages erhöht. Die tatsächlich<br />

erzielten Werte können von den Prognosewerten abweichen.<br />

Die Überweisung der Mieten erfolgt quartalsweise, jeweils<br />

zum Beginn der Mietperiode.<br />

(2) Zinseinnahmen<br />

Für die Verzinsung von Liquiditätsüberschüssen und der<br />

Liquiditätsreserve wurde ein Guthabenzins von 2,0 % p. a.<br />

über die gesamte Fondslaufzeit angenommen. Die Zinseinnahmen<br />

fallen in Deutschland an und unterliegen der<br />

Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.<br />

Die steuerlichen Effekte wurden in der Prognoserechnung<br />

entsprechend berücksichtigt. Auf eine Berücksichtigung der<br />

gegebenenfalls anfallenden Kirchensteuer wurde hierbei<br />

verzichtet.<br />

82 I Die Prognoserechnung<br />

(3) Fondskosten in Deutschland<br />

Die in Deutschland anfallenden Fondskosten wurden mit<br />

einer jährlichen Rate von 3 % indexiert. Die Kosten der<br />

Fondsgesellschaft setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Kosten der laufenden Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />

und der Betreuung der Investoren (jährlich GBP 73.000<br />

zuzüglich Umsatzsteuer, im ersten angefangenen Jahr<br />

GBP 38.250 zuzüglich Umsatzsteuer)<br />

Vergütungen für Haftung und Geschäftsführung, die<br />

sich zu GBP 5.000 zuzüglich Umsatzsteuer auf den<br />

Treuhandkommanditisten, zu GBP 1.750 auf den persönlich<br />

haftenden Gesellschafter und zu GBP 1.750 auf den<br />

geschäftsführenden Kommanditisten aufteilen<br />

Kosten der Steuer- und Rechtsberatung (ca. GBP 2.600 p. a.<br />

zuzüglich Umsatzsteuer) sowie Wirtschaftsprüfung (ca.<br />

GBP 6.500 p. a. zuzüglich Umsatzsteuer), geschätzt auf<br />

Basis von Erfahrungswerten. Die Honorare werden in Euro<br />

fällig gestellt, für die Kalkulation wurde ein Umrechnungsfaktor<br />

von GBP 1 = EUR 1,15 zugrunde gelegt.<br />

(4) Gesellschaftskosten und Fondskosten für<br />

Objekt / Facility Management in Großbritannien<br />

Die Fondsimmobilie ist zu „Full Repairing and Insuring“-Konditionen<br />

vermietet. Das bedeutet eine weitgehende Umlegbarkeit<br />

der laufenden Kosten auf den Mieter. Grundsätzlich<br />

gehen die objektbezogenen Kosten für Instandhaltung und<br />

Reparaturen, Steuern und Abgaben, Verbrauchs- und Bewirtschaftungskosten<br />

sowie Versicherungen jeglicher Art zu<br />

Lasten des Mieters. Entsprechend wurden in der Prognoserechnung<br />

auch keine Kosten für die Instandhaltung der<br />

Fondsimmobilie angesetzt.


Die in der Fondskalkulation ausgewiesenen Kosten in Großbritannien<br />

setzen sich aus Kosten zusammen, die nicht auf<br />

den Mieter umlegbar sind. Darunter fallen Kosten für das<br />

Objektmanagement von rund GBP 22.150 (inklusive kalkulierter<br />

Reserve). Diese Ausgaben werden in der Prognoserechnung<br />

jährlich mit 3 % indexiert bzw. richten sich in ihrer<br />

Höhe nach den Mieteinnahmen (0,75 % der Mieteinnahmen).<br />

Die Kosten für steuerliche Beratungsleistung der<br />

Fondsgesellschaft, die vierteljährliche Anmeldung für die<br />

Umsatzsteuer und die steuerliche Ergebnisverteilung für ca.<br />

1.800 Investoren belaufen sich auf GBP 20.400 jährlich.<br />

Auch diese werden in der Prognoserechnung jährlich mit<br />

3 % gesteigert.<br />

(5) Ausschüttungen / Entnahmen<br />

vor Steuern in Großbritannien<br />

Die Ausschüttungen / Entnahmen durch die Fondsgesellschaft<br />

vor Einkommensteuer in Großbritannien orientieren<br />

sich am erzielten Liquiditätsüberschuss des jeweils abgelaufenen<br />

Geschäftsjahres unter Berücksichtigung einer angemessenen<br />

Liquiditätsreserve.<br />

(6) Steuerliches Ergebnis in Großbritannien<br />

Das in Großbritannien steuerpflichtige Ergebnis aus Vermietung<br />

und Verpachtung resultiert aus dem Saldo zwischen<br />

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und den entsprechenden<br />

abzugsfähigen Aufwendungen der Fondsgesellschaft.<br />

(7) Stand Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve unterliegt unterjährigen Schwankungen<br />

aufgrund von Liquiditätszu- und -abflüssen. In der Prognoserechnung<br />

wird jeweils der Stand der Liquiditätsreserve<br />

zum 31.12. eines Jahres angegeben. Hiervon ist die am<br />

30.04. des Folgejahres erfolgende Ausschüttung / Entnahme<br />

bereits abgezogen.<br />

Erläuterungen zur exemplarischen<br />

Darstellung der Prognoserechnung<br />

für eine Beteiligung von GBP 10.000<br />

Die Darstellung umfasst nur die Betrachtung der laufenden<br />

Ergebnisse. Investition und Finanzierung sowie die Veräußerung<br />

der Fondsimmobilie werden in den gleichnamigen<br />

Kapiteln behandelt.<br />

(8) Nominell gebundenes Kapital<br />

Das nominell gebundene Kapital ergibt sich aus der ein -<br />

gezahlten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio abzüglich der<br />

kumulierten Ausschüttungen / Entnahmen nach Steuern in<br />

Großbritannien.<br />

(9) Ausschüttungen / Entnahmen nach<br />

Steuern in Großbritannien<br />

In Großbritannien liegt der einkommensteuerliche Freibetrag<br />

für einen bis 64 Jahre alten Investor bei GBP 6.475<br />

(Stand 2009). Für den in der Prognoserechnung dargestellten<br />

Betrag von GBP 10.000 (ohne Agio) ist keine steuerliche<br />

Belastung zu erwarten.<br />

83


Für eine Beteiligungshöhe von bis zu rund GBP 105.000<br />

(zuzüglich Agio) wird der Freibetrag gemäß Prognoserechnung<br />

über den gesamten Prognosezeitraum voraussichtlich<br />

nicht überschritten, sofern keine anderen Erträge in Großbritannien<br />

erwirtschaftet werden.<br />

Ab einem Alter des Investors von 65 Jahren erhöht sich<br />

der jährliche Steuerfreibetrag auf bis zu GBP 9.490 (Stand<br />

2009). Entsprechend erhöht sich die Beteiligungshöhe auf ca.<br />

GBP 154.000, bei der nach Prognoserechnung der Steuer -<br />

freibetrag für einen mindestens 65 Jahre alten Investor<br />

voraussichtlich nicht überschritten wird (siehe hierzu das<br />

Kapitel „Die steuer lichen Grundlagen“ ab Seite 113).<br />

Werden die oben genannten Freibeträge in Großbritannien<br />

nicht überschritten, ergeben sich folgende Prognoseausschüttungen:<br />

Für die Jahre 2009 bis 2013 werden Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen nach Steuern in Großbritannien in<br />

Höhe von 5,75 % jährlich prognostiziert. Für die Jahre 2014<br />

bis 2018 steigen die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen<br />

nach Steuern in Großbritannien auf 6,00 % und auf<br />

6,50 % ab 2019.<br />

Die Ausschüttungen / Entnahmen nach Steuern in Großbritannien<br />

ergeben sich aus der Summe von Gewinnausschüttung<br />

und Eigenkapitalrückzahlungen der Fondsgesellschaft.<br />

Die Aufteilung erfolgt den Darstellungsanforderungen<br />

gemäß dem IDW-Standard S 4 und dient unter anderem zur<br />

Ermittlung des Haftungsvolumens.<br />

84 I Die Prognoserechnung<br />

(10) Haftungsvolumen<br />

Bei prognosegemäßem Verlauf ist der Stand der Kapitaleinlage<br />

zuzüglich 5 % Agio abzüglich der Eigenkapitalrückzahlungen<br />

der Fondsgesellschaft stets höher als die im<br />

Handelsregister eingetragene Haftsumme (1 % der Kapitaleinlage<br />

ohne Agio). Somit kommt es annahmegemäß zu keinem<br />

Wiederaufleben der Haftung gemäß § 172 Absatz 4<br />

HGB. Hiervon unberührt bleibt die Nachhaftung bei Ausscheiden<br />

des Investors aus der Fondsgesellschaft oder<br />

bei Auflösung der Fondsgesellschaft (siehe hierzu Abschnitt<br />

„Haftung des Gesellschafters“ auf Seite 26 und 27). Eine<br />

Nachschusspflicht der Gesellschafter ist im Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft nicht vorgesehen.<br />

Die Veräußerung der Fondsimmobilie<br />

Für die Prognoserechnung wird eine Veräußerung der<br />

Fondsimmobilie zum 31.12.2021 exemplarisch unterstellt.<br />

Die Ausschüttung des Veräußerungserlöses und die Auskehrung<br />

der Liquiditätsreserve wurde unter dieser Annahme<br />

zum 30.04.2022 unterstellt. Der tatsächliche Zeitpunkt der<br />

Veräußerung kann von dem geplanten Termin abweichen.<br />

Für die Ermittlung des Veräußerungserlöses wurde im ersten<br />

Schritt davon ausgegangen, dass der Einkaufsfaktor<br />

(Kaufpreis geteilt durch eine Jahresmiete) gleich dem Verkaufsfaktor<br />

ist. Dieser entspricht in beiden Fällen einem<br />

Faktor von ca. 14,15. Die prognostizierte Jahresmiete im Jahr<br />

der Veräußerung beträgt ca. GBP 2,986 Mio. Dieser Betrag<br />

resultiert aus der Annahme, dass eine jährliche Mietsteige-


ung von ca. 2,5 % von Beginn des Mietvertrages bis zum<br />

Zeitpunkt der Veräußerung erfolgt. Sowohl der Verkaufsmultiplikator<br />

als auch die prognostizierte Jahresnettomiete<br />

sind Annahmen. Die tatsächlichen Werte im Jahr 2021 können<br />

hiervon abweichen.<br />

Im Zuge der Veräußerung wird die Liquiditätsreserve aufgelöst.<br />

Diese geht analog zum erzielten Verkaufspreis mit positivem<br />

Vorzeichen in die Berechnung des Verkaufserlöses ein.<br />

Zum Zeitpunkt der Veräußerung beträgt die Restlaufzeit des<br />

Mietvertrages noch ca. sieben Jahre. Darüber hinaus hat der<br />

Mieter eine Verlängerungsoption des Mietvertrages für<br />

weitere 15 Jahre. Gemäß Miet- bzw. Erbbaurechtsvertrag tra-<br />

gen die Mieter alle Kosten für die Instandhaltung der Immobilie.<br />

Rückstellungen für Instandhaltungen sind somit zum<br />

Zeitpunkt der Veräußerung der Immobilie nicht notwendig.<br />

Dennoch wurde eine komplette Jahresmiete als Rücklage für<br />

Unvorhergesehenes vom Verkaufspreis abgezogen.<br />

Für im Rahmen der Transaktion anfallende Honorare wurden<br />

kalkulierte Kosten in Höhe von GBP 845.089 angesetzt.<br />

Diese teilen sich zu ungefähr gleichen Teilen auf den Liquidator<br />

und externe Beratungsleistungen auf.<br />

Der Veräußerungserlös ist nach derzeitigem Recht in Großbritannien<br />

von der Besteuerung ausgenommen (siehe hierzu<br />

das Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“, auf Seite 118).<br />

Beispielrechnung zur Ermittlung des Verkaufserlöses für eine Kapitaleinlage von GBP 10.000 (zuzüglich Agio)<br />

(PROGNOSE; Stand: 31.08.2009)<br />

14,15-fache Jahresmiete 2021 11.902<br />

zuzüglich Anteil an Liquiditätsreserve 131<br />

abzüglich Sicherheitsreserve für Unvorhergesehenes - 841<br />

abzüglich 1,0 % Transaktionskosten - 119<br />

abzüglich Rückstellung für Honorare während der Liquidation - 119<br />

Prognostizierter Anteil am Veräußerungserlös 10.954<br />

in % der Kapitaleinlage (zuzüglich Agio) 109,54 %<br />

Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

85


Liquiditätsüberschuss<br />

Der Investor erzielt bei einer beispielhaften Kapitaleinlage in<br />

Höhe von GBP 10.000 bei Beendigung des Engagements<br />

nach rund 12 Jahren und 6 Monaten über die gesamte Laufzeit<br />

einen Liquiditätsüberschuss (nach Steuern in Großbritannien)<br />

in Höhe von GBP 7.799. Dieser Liquiditätsüberschuss<br />

setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Liquiditätsüberschuss für eine Kapitaleinlage in Höhe<br />

von GBP 10.000 (zuzüglich Agio) bei Beendigung nach<br />

rund 12 Jahren und 6 Monaten<br />

(PROGNOSE; Stand: 31.08.2009)<br />

Kapitaleinlage und 5 % Agio - 10.500<br />

Laufende Ausschüttungen / Entnahmen<br />

(ohne Veräußerungserlös)<br />

7.346<br />

Veräußerungserlös im Jahr 2022 10.954<br />

Liquiditätsüberschuss 7.799<br />

Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

86 I Die Prognoserechnung<br />

Kumulierte Liquidität<br />

Die kumulierte Liquidität (nach Steuern in Großbritannien)<br />

beläuft sich anfänglich auf die geleistete Einlage (inklusive<br />

Agio) und erhöht sich jährlich um die erhaltenen Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen. Am Ende des Prognosezeitraums entspricht<br />

die kumulierte Liquidität dem Liquiditätsüberschuss<br />

aus der Beteiligung (nach Steuern in Großbritannien). Die<br />

Entwicklung der kumulierten Liquidität (nach Steuern in<br />

Großbritannien) über die Laufzeit bei einer beispielhaften<br />

Beteiligung in Höhe von GBP 10.000 zuzüglich 5 % Agio<br />

sowie die Ausschüttungen / Entnahmen sind in nachstehender<br />

Tabelle dargestellt:<br />

Kapitalflussrechnung für eine Kapitaleinlage in Höhe<br />

von GBP 10.000 (zuzüglich Agio) bei Beendigung nach<br />

vorgesehenem Ende der Fondslaufzeit<br />

(PROGNOSE; Stand: 31.08.2009)<br />

Datum - Einzahlung / Kumulierte<br />

+ Ausschüttung Liquidität<br />

31.10.2009 - 10.500 - 10.500<br />

30.04.2010 96 - 10.404<br />

30.04.2011 575 - 9.829<br />

30.04.2012 575 - 9.254<br />

30.04.2013 575 - 8.679<br />

30.04.2014 575 - 8.104<br />

30.04.2015 600 - 7.504<br />

30.04.2016 600 - 6.904<br />

30.04.2017 600 - 6.304<br />

30.04.2018 600 - 5.704<br />

30.04.2019 600 - 5.104<br />

30.04.2020 650 - 4.454<br />

30.04.2021 650 - 3.804<br />

30.04.2022 11.604 7.799<br />

Summe 7.799<br />

Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.


Luftaufnahme über Southbank, mit London Bridge (Vordergrund),30 Park Street (markiert) und Riesenrad „London Eye“ (Hintergrund)


Die Sensitivitätsanalysen<br />

Die Prognoserechnung basiert auf Erwartungswerten, unter<br />

anderem hinsichtlich der Entwicklung der Marktmiete, der<br />

laufenden Kosten der Fondsimmobilie und des Verkaufser -<br />

löses der Fondsimmobilie. Daher sollen die nachstehenden<br />

Sensitivitätsanalysen beispielhaft für eine Kapitaleinlage in<br />

Höhe von GBP 10.000 zuzüglich 5 % Agio bei einer unterstellten<br />

Veräußerung der Fondsimmobilie zum 31.12.2021<br />

aufzeigen, wie das Ergebnis der Beteiligung bei veränderten<br />

Annahmen der oben genannten Parameter beeinflusst wird.<br />

Zu beachten ist, dass sich – abweichend von der hier vorgenommenen<br />

isolierten Betrachtung – verschiedene Einflussfaktoren<br />

gleichzeitig verändern können oder dass die Veränderung<br />

eines Einflussfaktors Veränderungen weiterer<br />

Einflussfaktoren nach sich ziehen kann, wodurch das Ergebnis<br />

der isolierten Betrachtung verstärkt oder ausgeglichen<br />

werden kann.<br />

Dem Investor soll mit den Sensitivitätsanalysen die Möglichkeit<br />

gegeben werden, auf Basis der dargestellten Szenarien<br />

eine eigene Einschätzung vorzunehmen. Dabei ist darauf<br />

hinzuweisen, dass die beispielhaft angenommenen Veränderungen<br />

nicht die jeweils maximal denkbaren Veränderungen<br />

darstellen. Es sind auch höhere Abweichungen mit entsprechenden<br />

Auswirkungen auf das prognostizierte Beteiligungsergebnis<br />

möglich (siehe hierzu das Kapitel „Die Risikohinweise“,<br />

ab Seite 12).<br />

Als Maß für die Vergleichbarkeit mit der Prognoserechnung<br />

werden der jeweilige Liquiditätsüberschuss sowie die IRR<br />

Rendite p. a. nach Steuern in Großbritannien unter Angabe<br />

des dabei jeweils kalkulatorisch gebunden Kapitals verwendet.<br />

Vor diesem Hintergrund wird im folgenden Abschnitt<br />

zunächst die verwendete Renditeberechnungsmethode<br />

erläutert. Anschließend werden exemplarische Prognoseabweichungen<br />

dargestellt.<br />

88 I Die Sensitivitätsanalysen<br />

Renditeberechnungsmethode –<br />

Methode des Internen Zinsfußes<br />

(IRR-Methode)<br />

Bei der im Kapitel „Die Prognoserechnung“ enthaltenen<br />

Liquiditätsbetrachtung zur Beschreibung des Anlageerfolges<br />

der Beteiligung handelt es sich um ein rein statisches Verfahren,<br />

bei dem die Zeitpunkte der Liquiditätszu- und -abflüsse<br />

nicht berücksichtigt werden. Deren Berücksichtigung ist<br />

jedoch mitentscheidend für die Beurteilung der tatsäch -<br />

lichen Rentabilität der Beteiligung, da Liquiditätszuflüsse zu<br />

einem früheren Zeitpunkt unter anderem aufgrund der<br />

verzinslichen Wiederanlagemöglichkeit mehr wert sind als<br />

zu einem späteren Zeitpunkt. Aus diesem Grund wird im<br />

Rahmen der Sensitivitätsanalysen zusätzlich die Rendite<br />

nach der IRR-Methode (im Folgenden „IRR-Rendite“; IRR steht<br />

dabei für „Internal Rate of Return“ oder zu deutsch „Interner<br />

Zinsfuß“) dargestellt.<br />

Bei der IRR-Methode, einem Verfahren der dynamischen<br />

Investitionsrechnung, handelt es sich um eine für geschlossene<br />

Fonds und ähnliche Kapitalanlageformen häufig verwendete<br />

Renditeberechnungsmethode, die entsprechende<br />

finanzmathematische Kenntnisse erfordert. Die IRR-Rendite<br />

eignet sich jedoch nur eingeschränkt für einen Vergleich der<br />

Vorteilhaftigkeit solcher Kapitalanlagen; dies ist nur unter<br />

Einbezug des Kapitalbindungsverlaufs, des Liquiditäts -<br />

überschusses und der Anlagedauer der jeweiligen Investition<br />

möglich. Zudem sollte die IRR-Rendite nicht das einzige<br />

Kriterium für eine Investitionsentscheidung sein; der potentielle<br />

Investor sollte alle Eigenschaften des Beteiligungsangebotes<br />

(siehe hierzu auch das Kapitel „Die Risikohinweise“<br />

ab Seite 12) in seine Investitionsentscheidung einbeziehen.


Bei der IRR-Methode wird die Ertragskraft der Beteiligung<br />

nicht statisch als Überschuss der Ausschüttungen / Entnahmen<br />

über die Kapitaleinlage dargestellt, sondern unter<br />

Berücksichtigung der zeitlichen Komponente als (rechnerische<br />

bzw. interne) Verzinsung des jeweils in der Beteiligung<br />

kalkulatorisch gebundenen Kapitals. Das kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital ändert sich im Verlauf der Beteiligung<br />

(z. B. durch Ausschüttungen / Entnahmen). Die IRR-Rendite<br />

beziffert daher nicht die Verzinsung der tatsächlich gezeichneten<br />

Kapitaleinlage, sondern des jeweils kalkulatorisch<br />

gebundenen Kapitals.<br />

Bei der Berechnung der Rendite für eine Beteiligung von<br />

GBP 10.000 (zuzüglich Agio) des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />

werden folgende Zahlungszeitpunkte unterstellt:<br />

Einzahlung des gesamten Eigenkapitals (inklusive Agio)<br />

zum 31.10.2009<br />

Ausschüttungen / Entnahmen jeweils zum 30.04. eines<br />

Jahres, erstmals zum 30.04.2010<br />

Ausschüttung / Entnahme des Veräußerungserlöses der<br />

Fondsimmobilie zum 30.04.2022<br />

Auf Basis der prognostizierten Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />

ergibt sich damit eine IRR-Rendite (vor und nach<br />

Steuern) von 5,74 % jährlich.<br />

Zum besseren Verständnis soll die Methode des Internen<br />

Zinsfußes nachfolgend anhand eines Vergleichs mit einem<br />

gedachten / fiktiven Sparkonto erläutert werden. Dieser Vergleich<br />

bezieht sich lediglich auf die Berechnungsweise,<br />

nicht aber auf die Sicherheit der Anlage.<br />

Bei einem Sparkonto ist der Zinssatz regelmäßig fest vereinbart.<br />

Verzinst wird immer nur der jeweils aktuelle Kontostand.<br />

Der Kontostand erhöht sich, wenn Einzahlungen auf<br />

das Konto geleistet werden oder die vereinbarten Zinsen<br />

dem Konto gutgeschrieben werden. Er vermindert sich,<br />

sobald Beträge vom Konto ausgezahlt werden.<br />

Auch ein geschlossener Fonds wie das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

kann entsprechend betrachtet werden,<br />

wobei die Leistung der Kapitaleinlage und des Agios (und<br />

bei einer Nachsteuerdarstellung die Steuerzahlungen) die<br />

Einzahlungen auf das „Sparkonto“ darstellen und dementsprechend<br />

der Erhalt der Ausschüttungen / Entnahmen (und<br />

gegebenenfalls der Steuererstattungen) die Auszahlungen<br />

vom Sparkonto.<br />

Anders als bei einem Sparkonto ist bei geschlossenen Fonds<br />

hingegen nicht die Verzinsung festgelegt, sondern die Höhe<br />

und die Zeitpunkte der Ausschüttungen / Entnahmen sind<br />

abhängig von der Höhe der jeweils erwirtschafteten Ergebnisse<br />

und der verfügbaren Liquidität.<br />

Legt man eine beispielhafte Kapitaleinlage von GBP 10.500<br />

auf ein Sparkonto und will die prognostizierten Gesamt -<br />

ausschüttungen / -entnahmen in Höhe von insgesamt<br />

GBP 18.299 über die Laufzeit des Beteiligungsangebotes<br />

verteilt entnehmen, dann müssen die anfängliche Einlage<br />

und die späteren Kontostände – das jeweils kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital – entsprechend verzinst werden.<br />

Analog können bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

bei einem Zinssatz von 5,74 % jährlich auf das jeweils kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital die prognostizierten Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen zu den genannten Zeitpunkten getätigt<br />

werden (siehe hierzu die nachstehende Tabelle).<br />

89


Berechnungsbeispiel (PROGNOSE; Stand 31.08.2009)<br />

Datum Einlage Ausschüttungen / Kalkulatorische Kontostand des<br />

zuzüglich Agio Entnahmen Verzinsung Sparguthabens /<br />

nach Steuern in (interner Zinsfuß: kalkulatorisch<br />

Großbritannien 5,74 %) gebundenes Kapital<br />

31.10.2009 - 10.500 - 10.500<br />

30.04.2010 96 - 299 - 10.703<br />

30.04.2011 575 - 614 - 10.743<br />

30.04.2012 575 - 617 - 10.784<br />

30.04.2013 575 - 619 - 10.828<br />

30.04.2014 575 - 622 - 10.875<br />

30.04.2015 600 - 624 - 10.899<br />

30.04.2016 600 - 626 - 10.925<br />

30.04.2017 600 - 627 - 10.952<br />

30.04.2018 600 - 629 - 10.981<br />

30.04.2018 600 - 630 - 11.011<br />

30.04.2020 650 - 632 - 10.993<br />

30.04.2021 650 - 631 - 10.974<br />

30.04.2022 11.604 - 630 0<br />

Summe - 10.500 18.300 7.799<br />

Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

Dies bedeutet, die IRR-Rendite (vor und nach Steuern) der<br />

prognostizierten Zahlenreihe beläuft sich auf 5,74 % p. a.<br />

Genau bei diesem Zinssatz wird der Liquiditätsüberschuss<br />

von GBP 7.799 als Zinszahlung auf das jeweils kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital (Kontostand) über die Laufzeit der Beteiligung<br />

verteilt. Das durchschnittlich kalkulatorisch gebundene<br />

Kapital beträgt in diesem Berechnungsbeispiel GBP 10.865.<br />

Der Liquiditätsüberschuss lässt sich auch als das durchschnittlich<br />

kalkulatorisch gebundene Kapital multipliziert<br />

mit der IRR-Rendite über die Fondslaufzeit darstellen.<br />

Liquiditätsüberschuss (PROGNOSE; Stand 31.08.2009)<br />

Liquiditäts- durchschnittlich IRR-Rendite Zeitraum<br />

überschuss gebundenes (nach Steuern<br />

(GBP) Kapital in Großbritannien)<br />

7.799 = 10.865 x 5,74 % x 12,504 Jahre<br />

Angaben in GBP. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen.<br />

90 I Die Sensitivitätsanalysen<br />

Mathematisch ausgedrückt wird bei der IRR-Methode derjenige<br />

Abzinsungssatz (interner Zinsfuß; IRR-Rendite) ermittelt,<br />

bei dem die Summe der Barwerte aller zu verschiedenen<br />

Zeitpunkten anfallenden Ein- und Auszahlungen gleich<br />

groß ist und damit zu einem Kapitalwert von Null führt.<br />

Barwert und Kapitalwert sind Begriffe aus der Finanzmathematik.<br />

Der Barwert entspricht dem Wert, den eine zukünftig<br />

angenommene Zahlung bei einem vorgegebenen Abzinsungssatz<br />

zum Zeitpunkt der Investition besitzt. Der Kapitalwert<br />

einer Investition ist die Summe der Barwerte aller durch diese<br />

Investition verursachten Zahlungen (Ein- und Auszahlungen).<br />

Die IRR-Rendite ist mit den Renditen anderer Kapitalanlagen,<br />

die einen anderen Kapitalbindungsverlauf haben, nicht<br />

unmittelbar vergleichbar. Ein Vergleich mit anderen Kapitalanlagen<br />

ist nur unter Einbezug des jeweils rechnerisch<br />

gebundenen Kapitals, des Liquiditätsüberschusses und der<br />

Anlagedauer der jeweiligen Investition möglich.


Analyse möglicher Prognoseabweichungen<br />

am Beispiel einer<br />

Beteiligung von GBP 10.000<br />

zuzüglich Agio<br />

Verkaufsfaktor<br />

Änderung des angenommenen Verkaufsfaktors im Jahr<br />

2021 um jeweils 1,5 Jahresnettomieten, ausgehend von<br />

einem Verkaufsfaktor von 14,15 bezogen auf die Jahres -<br />

nettomiete für das Jahr 2021.<br />

Mietsteigerung<br />

Änderung der angenommenen Mieterhöhungen zu den<br />

jeweiligen Terminen der Mietanpassung, sowie zum<br />

Verkaufszeitpunkt um jeweils 10 % bzw. 20 % gegenüber der<br />

prognostizierten Steigerung. Bei ausbleibender Mietsteigerung<br />

wird eine IRR-Rendite von 3,63 % erzielt. Der Liquiditätsüberschuß<br />

beträgt GBP 4.304. Daraus resultiert ein<br />

gebundenes Kapital von GBP 9.483.<br />

Laufende Kosten<br />

Änderung der laufenden Kosten ab dem Jahr 2009 um<br />

jeweils 20 %, ausgehend von den in der Prognoserechnung<br />

unterstellten Prämissen.<br />

Verkaufsfaktor (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss in GBP<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

Änderung der Mietsteigerungen gegenüber den<br />

prognostizierten Werten (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss in GBP<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

5.540<br />

4,45 %<br />

(9.950)<br />

- 20 %<br />

6.670<br />

5,12 %<br />

(10.415)<br />

- 10 %<br />

7.799<br />

5,74 %<br />

(10.865)<br />

0 %<br />

8.929<br />

6,32 %<br />

(11.304)<br />

+ 10 %<br />

10.059<br />

Rendite (nach Steuern in Großbritannien) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital in GBP)<br />

Laufende Kosten (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss in GBP<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

6.562<br />

5,06 %<br />

(10.362)<br />

- 1,5<br />

(12,65 x Jahresmiete)<br />

7.677<br />

5,65 %<br />

(10.863)<br />

7.799<br />

5,74 %<br />

(10.865)<br />

Prognose<br />

(14,15 x Jahresmiete)<br />

7.799<br />

5,74 %<br />

(10.865)<br />

9.036<br />

Rendite (nach Steuern in Großbritannien) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital in GBP)<br />

6,37 %<br />

(11.353)<br />

+ 1,5<br />

(15,65 x Jahresmiete)<br />

+ 20% Prognose - 20%<br />

6,86 %<br />

(11.731)<br />

7.922<br />

+ 20 %<br />

Rendite (nach Steuern in Großbritannien) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital in GBP)<br />

5,83 %<br />

(10.868)<br />

91


Tower Bridge vom Südufer der Themse gesehen, mit City Hall (Rathaus)


Die rechtlichen Grundlagen<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot können sich die<br />

Investoren mittelbar an einer Immobilie in London beteiligen.<br />

Die nachfolgenden Darstellungen geben einen Überblick<br />

über die gesellschaftsrechtliche und vertragliche Struktur<br />

der Beteiligung. Es handelt sich hierbei um eine Zusam-<br />

Vereinfachte Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Struktur<br />

Property Class <strong>England</strong> 2<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

Deutschland<br />

Großbritannien<br />

1) Abhängig von der im Zeichnungsschein gewählten Alternative<br />

94 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Persönlich haftender<br />

Gesellschafter<br />

Investor<br />

TERTIA ZWEITE<br />

Beteiligungstreuhand GmbH<br />

Property Class <strong>England</strong> 2<br />

GmbH&Co. KG (Fondsgesellschaft)<br />

Fondsimmobilie<br />

menfassung, die jedoch nicht die sorgfältige Prüfung des<br />

gesamten Beteiligungsangebotes, insbesondere der Risikohinweise,<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft,<br />

des Treuhandvertrages sowie der Zeichnungsunterlagen<br />

ersetzt.<br />

Treugeber 1)<br />

Treuhand-<br />

kommanditist<br />

Kommanditist 1)<br />

Property Class <strong>England</strong> 2<br />

Managementgesellschaft mbH<br />

Geschäftsführender<br />

Kommanditist


Die Fondsgesellschaft und<br />

der Gesellschaftsvertrag<br />

Fondsgesellschaft (Emittent) ist die Property Class <strong>England</strong><br />

2 GmbH & Co. KG mit Sitz in Grünwald. Die Kommanditanteile<br />

an der Fondsgesellschaft können unmittelbar als Kommanditist<br />

oder mittelbar als Treugeber über eine Treuhandgesellschaft<br />

gehalten werden.<br />

Die Fondsgesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom<br />

14.04.2008 in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

unter der Firma KARBELI Grundstücksgesellschaft mbH &<br />

Co. KG gegründet und am 03.06.2008 im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts München eingetragen.<br />

Weitere Angaben zur Fondsgesellschaft finden sich im Kapitel<br />

„Die Übersicht über die Vertragspartner“ ab Seite 132.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ist Bestandteil<br />

dieses Verkaufsprospektes und ab Seite 144 abgedruckt.<br />

Er unterliegt deutschem Recht. Ergänzend zum Gesellschaftsvertrag<br />

gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft weicht in<br />

allen wesentlichen Punkten von der gesetzlichen Regelung<br />

zur Kommanditgesellschaft ab, siehe die Übersicht im<br />

Anschluss an den Gesellschaftsvertrag auf Seite 157 (Pflichtangabe<br />

gemäß § 5 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages (einschließlich der<br />

Auflösung der Fondsgesellschaft) können nur mit 3/4-Mehrheit<br />

der abgegebenen gültigen Stimmen und mit Zustimmung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten beschlossen<br />

werden (siehe § 13 Ziffer 9 Gesellschaftsvertrag).<br />

Gesellschafter, Geschäftsführung<br />

Persönlich haftender Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

ist die Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH. Der persönlich haftende Gesellschafter ist mittelbar<br />

eine 100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong> und in der<br />

Rechtsform einer GmbH als Kapitalgesellschaft strukturiert<br />

(siehe hierzu sowie zur Struktur des persönlich haftenden<br />

Gesellschafters im Kapitel „Die Übersicht über die Vertragspartner“<br />

auf Seite 140). Er ist ein Gründungsgesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft, leistet keine Einlage, ist am Ver -<br />

mögen und Ergebnis der Fondsgesellschaft nicht beteiligt<br />

und abweichend von der gesetzlichen Regelung von der<br />

Geschäftsführung aus geschlossen. Grundsätzlich haftet der<br />

persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft<br />

unbeschränkt. Abweichend von dieser gesetzlichen<br />

Bestimmung haftet vorliegend der persönlich haftende<br />

Gesellschafter als Kapitalgesellschaft nur beschränkt auf<br />

sein Gesellschaftsvermögen.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH weicht in folgenden Bestimmungen<br />

von der gesetzlichen Regelung zur GmbH ab: Sind<br />

mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Property<br />

Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH durch zwei<br />

Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen<br />

mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer<br />

sind aufgrund Gesellschafterbeschluss befugt, die Gesellschaft<br />

auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als<br />

Vertreter eines Dritten zu vertreten (Befreiung von § 181<br />

BGB). Änderungen des Gesellschaftsvertrages können nur<br />

einstimmig beschlossen werden. Jede Verfügung über<br />

Geschäftsanteile oder Teile von solchen ist nur mit schrift -<br />

licher Genehmigung der Gesellschaft zulässig, es sein denn,<br />

die Verfügung erfolgt zugunsten eines oder mehrerer Mitgesellschafter<br />

(Pflichtangabe gemäß § 5 Nr. 3 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

95


Gründungskommanditist ist die SAMKO Grundstücks- Ver -<br />

waltungsgesellschaft mbH, Grünwald. Diese hat ihre<br />

Kommanditbeteiligung in Höhe von EUR 10.000 zum Nennbetrag<br />

auf den derzeitigen geschäftsführenden Kommandi -<br />

tisten der Fondsgesellschaft, die Property Class <strong>England</strong> 2<br />

Managementgesellschaft mbH im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

übertragen und ist damit aus der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschieden. Die Pflichteinlage des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten wurde auf GBP 1.000 herabgesetzt,<br />

die im Handelsregister eingetragene Haftsumme beträgt<br />

GBP 1.000. Damit beträgt der Gesamtbetrag der von den<br />

Gründungsgesellschaftern gezeichneten und eingezahlten<br />

Einlagen zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung Null Euro,<br />

da der persönlich haftende (Gründungs-)Gesellschafter<br />

keine Einlage leistet und der Gründungskommanditist<br />

bereits ausgeschieden ist.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist ist mittelbar eine<br />

100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong> (siehe hierzu das<br />

Kapitel „Die Übersicht über die Vertragspartner“ ab Seite<br />

132). Er ist allein zur Geschäftsführung und Vertretung der<br />

Fondsgesellschaft berechtigt und verpflichtet (siehe § 12<br />

Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag). Die Geschäftsführungsbefugnis<br />

erstreckt sich auf die Vornahme aller Handlungen,<br />

die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft<br />

gehören. Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinaus gehen, kann der geschäftsführende<br />

Kommanditist nur mit Zustimmung der Gesellschafter vornehmen<br />

(siehe § 12 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag). Schadenersatzansprüche<br />

aus dem Gesellschafterverhältnis gegen<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten bestehen lediglich<br />

bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen<br />

(siehe § 12 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

96 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Ab dem Jahr 2009 erhalten der persönlich haftende Gesellschafter<br />

für die Übernahme der persönlichen Haftung und<br />

der geschäftsführende Kommanditist für die Übernahme<br />

der Geschäftsführung laut Gesellschaftsvertrag eine laufende<br />

jährliche Vergütung in Höhe von jeweils GBP 1.750<br />

zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütungen des persönlich haftenden<br />

Gesellschafters sind jeweils spätestens am 30.12. eines<br />

jeden Jahres fällig (siehe § 14 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

In den Jahren, in denen die Fondsgesellschaft Verluste nach<br />

britischem Ertragsteuerrecht erzielt, entfällt die Vergütung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten. Gleiches gilt,<br />

wenn durch die Leistung der Geschäftsführungsgebühr Verluste<br />

nach britischem Ertragsteuerrecht entstehen würden.<br />

Die Vergütungen des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

sind jeweils spätestens am 30.12. eines jeweiligen Folgejahres<br />

fällig (siehe § 14 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag). Nach Auflösung<br />

der Fondsgesellschaft erhält der Liquidator, welches<br />

auch der geschäftsführende Kommanditist sein kann, eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von GBP 1.750 zuzüglich einer<br />

gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer (siehe<br />

§ 16 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

Den Gründungsgesellschaftern Property Class <strong>England</strong> 2<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH und SAMKO Grundstücks-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH stehen über die in diesem<br />

Abschnitt („Gesellschafter, Geschäftsführung“) dargestellten<br />

Vergütungen hinaus keine weiteren Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte und sonstige Gesamtbezüge, weder<br />

innerhalb noch außerhalb des Gesellschaftsvertrages, zu.


Die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />

entsprechen bis auf die in diesem Abschnitt sowie den<br />

Unterabschnitten „Gesellschafterbeschlüsse“, „Auflösung<br />

und Liquidation der Fondsgesellschaft“ und „Haftung der<br />

Gesellschafter“ in diesem Kapitel dargestellten Abweichungen<br />

den Hauptmerkmalen der Anteile der späteren Investoren<br />

(siehe hierzu das Kapitel „Das Beteiligungsangebot im<br />

Überblick“, Abschnitt „Mit der Vermögensanlage verbundene<br />

Rechte der Investoren“ sowie die Unterabschnitte „Dauer<br />

und Kündigung der Gesellschaft“, „Übertragung und Belastung<br />

von Gesellschaftsanteilen“, „Gesellschafterbeschlüsse“,<br />

„Verteilung des Jahresergebnisses, Ausschüttungen / Entnahmen“,<br />

„Einsichts- und Kontrollrechte“ in diesem Kapitel).<br />

Konzernzugehörigkeit der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

mittelbar eine 100%ige Tochtergesellschaft der<br />

<strong>KGAL</strong> (siehe hierzu im Kapitel „Die Übersicht über die Vertragspartner“<br />

die Seiten 139 und 143). Bei Ausplatzierung<br />

von mehr als 50 % des Beteiligungskapitals durch Beitritt<br />

von Investoren ist die Fondsgesellschaft keine Konzerngesellschaft<br />

der <strong>KGAL</strong> mehr (Pflichtangabe gemäß § 5 Nr. 6<br />

VermVerkProspV). Sofern die <strong>KGAL</strong> als Platzierungsgarant<br />

mehr als 50 % des Beteiligungskapitals der Fondsgesellschaft<br />

übernimmt, wird die Fondsgesellschaft aufgrund der<br />

mittel baren mehrheitlichen Beteiligung des Platzierungsgaranten<br />

ein Konzernunternehmen des Platzierungsgaranten<br />

im Sinne des § 18 AktG in Verbindung mit § 290 HGB.<br />

Jahresabschluss der Fondsgesellschaft<br />

Für das Rumpfgeschäftsjahr 2008 liegt der Fondsge sellschaft<br />

ein aufgestellter und von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Ganghoferstraße 29, 80339 München, geprüfter<br />

Jahres abschluss vor. Wesentliche Änderungen der Angaben<br />

im Jahresabschluss sind seither nicht eingetreten. Seit<br />

Erstellung des Jahresabschlusses ist keine Zwischenübersicht<br />

veröffentlicht worden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht<br />

sind Bestandteil des Beteiligungsangebots und in<br />

diesem Verkaufsprospekt ab Seite 164 abgedruckt.<br />

Allgemeine Ausführungen über die Geschäftsentwicklung<br />

der Fondsgesellschaft nach dem 31.12.2008 finden sich im<br />

Lagebericht (Seiten 168 und 169). Angaben über die<br />

Geschäftsaussichten der Fondsgesellschaft mindestens für<br />

das laufende Geschäftsjahr enthält der Lagebericht sowie<br />

das Kapitel „Die Investition und Finanzierung“ ab Seite 76.<br />

Beitritt der Investoren<br />

Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über den<br />

Treuhandkommanditisten TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />

GmbH, Grünwald, (im Folgenden „Treuhandkommanditist“)<br />

an der Fondsgesellschaft. Er kann jedoch bereits im<br />

Zeichnungsschein festlegen, ob er weiterhin als Treugeber<br />

beteiligt sein will oder seine Beteiligung in eine unmittel -<br />

bare Kommanditbeteiligung umwandeln und sich als Kommanditist<br />

in das Handelsregister eintragen lassen möchte<br />

(siehe hierzu das Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite 125).<br />

Über entsprechende Regelungen im Treuhandvertrag und<br />

im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft wird erreicht,<br />

dass der Treugeber dem unmittelbar beteiligten Kommanditisten,<br />

soweit rechtlich möglich, hinsichtlich der steuerlichen<br />

und rechtlichen Folgen gleichgestellt ist. Weitere Informationen<br />

zum Beitritt finden sich im Kapitel „Die<br />

Beteiligung“ ab Seite 125 sowie im Zeichnungsschein.<br />

Einlagen<br />

Das Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft beträgt zum<br />

Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung GBP 1.000. Es besteht<br />

aus der voll eingezahlten Kommanditeinlage des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten.<br />

97


Durch die Aufnahme der Investoren (Treugeber / Kommanditisten)<br />

wird das Gesellschaftskapital um GBP 35.500.000 auf<br />

insgesamt GBP 35.501.000 (zuzüglich einer Zeichnungs -<br />

reserve in Höhe von GBP 20.000) erhöht. Die Zeichnungsfrist<br />

endet planmäßig am 29.09.2010. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist kann die Zeichnungsfrist nach eigenem<br />

Ermessen zweimal um maximal je sechs Monate verlängern<br />

(siehe § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag). Unabhängig davon<br />

endet die Zeichnungsfrist zum Zeitpunkt der Vollplatzierung.<br />

Die Zahlungsverpflichtung der Investoren bezieht sich auf<br />

die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins vom jeweiligen<br />

Investor übernommene Kapitaleinlage zuzüglich des<br />

Agios (5 % der Kapitaleinlage). Weitere Einzelheiten ergeben<br />

sich aus dem Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite 125 sowie<br />

aus dem Zeichnungsschein. Die in das Handelsregister einzutragende<br />

Haftsumme des Investors beträgt 1 % der übernommenen<br />

Kapitaleinlage (ohne Agio).<br />

Im Falle nicht fristgerechter Erbringung der Kapitaleinlage<br />

zuzüglich Agio kann die Fondsgesellschaft Verzugszinsen<br />

gemäß § 288 BGB verlangen. Darüber hinaus kann der Verzug<br />

mit der Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam<br />

zustande kommt (zu den Voraussetzungen siehe § 1 Ziffer 2<br />

Treuhandvertrag in Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag<br />

und den Zeichnungsschein). Darüber hinaus<br />

ist in diesem Fall der Treuhandkommanditist zu einer außerordentlichen<br />

Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt<br />

(siehe hierzu § 3 Ziffer 2 Treuhandvertrag). Die Fondsgesellschaft<br />

kann pauschal 15 % der Kapitaleinlage des jeweiligen<br />

Investors als Schadenersatz verlangen. Dem Investor bleibt<br />

der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich<br />

geringerer Schaden entstanden ist (siehe § 4 Ziffer 4<br />

Gesellschaftsvertrag und den Zeichnungsschein).<br />

98 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Für weitere Informationen zur Einlagenerbringung siehe das<br />

Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite 125 sowie den Zeichnungsschein.<br />

Dauer und Kündigung der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet worden.<br />

Das Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Gesellschafter<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres,<br />

erstmals zum 31.12.2025 oder zum Ablauf des<br />

Geschäftsjahres, in dem die Fondsgesellschaft das Eigentum<br />

an der von ihr gehaltenen Immobilie an Dritte übertragen<br />

hat, ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt<br />

(siehe § 8 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Der durch Kündigung ausscheidende Gesellschafter erhält<br />

eine Abfindung in Höhe des Verkehrswertes seiner Beteiligung.<br />

Der Auszahlungsbetrag wird zwei Wochen nach<br />

Anforderung durch den ausgeschiedenen Gesellschafter<br />

fällig, frühestens jedoch zum nächsten, dem Ausscheiden<br />

folgenden Ausschüttungstermin und nur, soweit die Fondsgesellschaft<br />

zu diesem Zeitpunkt über ausreichend Liquidität<br />

verfügt, fällig. Bis zur Auszahlung ist die Abfindung zum<br />

dann geltenden Marktzinssatz zu verzinsen (siehe § 10 Ziffern<br />

1 und 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

Übertragung und Belastung von<br />

Gesellschaftsanteilen<br />

Eine vollständige oder teilweise Übertragung, Belastung<br />

oder sonstige Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf<br />

zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten. Die Zustimmung<br />

kann nur aus wichtigem Grund versagt werden<br />

(siehe § 7 Gesellschaftsvertrag). Eine Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung über den Gesellschaftsanteil ist grundsätzlich<br />

nur zum folgenden 01.01. eines Kalenderjahres


wirksam. Dem Treuhandkommanditisten ist eine vollständige<br />

oder teilweise Übertragung seines Gesellschaftsanteils<br />

auf einen nachfolgenden Treuhandkommanditisten sowie<br />

auf seine Treugeber oder die Abtretung von Auseinandersetzungsguthaben<br />

und Abfindungen jeweils anteilig an seine<br />

Treugeber auch ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten möglich. Für weitere Informationen zur<br />

Übertragung und Belastung der Beteiligung, insbesondere<br />

zu den hierbei anfallenden Kosten, siehe das Kapitel „Die<br />

Beteiligung“ ab Seite 125 .<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden schriftlich und grundsätzlich<br />

im Umlaufverfahren gefasst (siehe § 13 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Bis zum 30.11. eines jeden Jahres findet<br />

eine Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses<br />

des vorangegangenen Geschäftsjahres statt (siehe § 13<br />

Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Beschlussfassung führt der geschäftsführende Kommanditist<br />

durch. Kann eine Entscheidung durch Gesellschafterbeschluss<br />

nicht rechtzeitig erreicht werden, entscheidet<br />

der geschäftsführende Kommanditist nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen im Interesse der Fondsgesellschaft. Gesellschafter<br />

können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Benennung<br />

dieses Grundes und des Abstimmungspunktes eine<br />

außerordentliche Beschlussfassung verlangen, wenn sie<br />

mindestens 10 % des Kommanditkapitals auf sich vereinigen<br />

(siehe § 13 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Der geschäftsführende Kommanditist kann vom Umlaufverfahren<br />

absehen und stattdessen eine Gesellschafterversammlung<br />

einberufen, wenn hierfür ein wichtiger Grund<br />

vorliegt. Der geschäftsführende Kommanditist kann einen<br />

Vertreter mit der Leitung der Gesellschafterversammlung<br />

beauftragen. Jeder Investor kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen anderen Investor, einen nahen<br />

Angehörigen oder seinen ständigen Generalbevollmächtigten<br />

vertreten lassen.<br />

Die Beschlussfähigkeit bei Beschlüssen im Umlaufverfahren<br />

ist gegeben, wenn die im Gesellschaftsvertrag beschriebenen<br />

Formalien gewahrt worden sind (siehe § 13 Ziffer 3<br />

Gesellschaftsvertrag). Die Beschlussfähigkeit im Rahmen<br />

der Gesellschafterversammlung ist gegeben, wenn alle<br />

Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der<br />

geschäftsführende Kommanditist sowie der Treuhandkommanditist<br />

anwesend bzw. vertreten sind (siehe § 13 Ziffer 5<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der<br />

Höhe der übernommenen Kapitaleinlage. Auf je volle<br />

GBP 1.000 der Kapitaleinlage entfällt eine Stimme. Der persönlich<br />

haftende Gesellschafter und der geschäftsführende<br />

Kommanditist verfügen jeweils über 50 Stimmen. Die Treugeber<br />

haben gemäß ihrer Kapitaleinlage ein eigenes Stimmrecht.<br />

Der Treuhandkommanditist hat kein eigenes Stimmrecht,<br />

auch nicht bei außergewöhnlichen Angelegenheiten<br />

(siehe § 13 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die einfache<br />

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Folgende<br />

Angelegenheiten erfordern jedoch eine Mehrheit von 3/4 der<br />

abgegebenen gültigen Stimmen und die Zustimmung des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten: Weisungen, die Veräußerung<br />

der Fondsimmobilie vor dem 31.12.2021 herbeizuführen,<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages und die<br />

Auflösung der Fondsgesellschaft. Auch der Ausschluss des<br />

persönlich haftenden Gesellschafters und /oder des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten, der Entzug der Vertretungsmacht<br />

und /oder der Geschäftsführungsbefugnis<br />

können ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur mit<br />

3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen<br />

werden (siehe § 13 Ziffer 9 Gesellschaftsvertrag).<br />

99


Abgaben- und Kostenbelastung der<br />

Fondsgesellschaft, Nachschusspflicht<br />

Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />

Steuern, Gebühren, Beiträge) und anderen Kosten, die<br />

auf Handlungen bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters<br />

beruhen (beispielsweise Übertragung der Beteiligung, vorzeitiges<br />

Ausscheiden aus der Gesellschaft) oder ihren Grund<br />

in der Person oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform eines<br />

Gesellschafters haben, sind von diesem Gesellschafter und<br />

einem etwaigen Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner zu<br />

tragen (siehe § 11 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Von der Abgaben- und Kostenerstattungspflicht ausgenommen<br />

sind Ansprüche gegen den persönlich haftenden<br />

Gesellschafter und den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

sowie Dritte, die im Zuge der Erfüllung einer Platzierungsgarantie<br />

der Fondsgesellschaft beitreten.<br />

Eine über die in den vorstehenden Abschnitten angesprochene<br />

Abgaben- und Kostenerstattungspflicht hinausgehende<br />

Nachschusspflicht kann nur mit den Stimmen aller<br />

Gesellschafter und Treugeber beschlossen werden (siehe<br />

§ 15 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Die Gesellschafter sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer<br />

Kapitaleinlagen am Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist erhält, soweit möglich,<br />

im Jahr der Veräußerung der Fondsimmobilie oder in<br />

den Jahren der Liquidation der Fondsgesellschaft ein Vorabergebnis<br />

zugewiesen.<br />

100 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Die Aufteilung der Ausschüttungen / Entnahmen zwischen<br />

den Gesellschaftern erfolgt entsprechend der Höhe der von<br />

ihnen geleisteten Kapitaleinlagen und der Dauer ihrer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft (siehe hierzu auch das Kapitel<br />

„Die Prognoserechnung“ ab Seite 80). Der geschäfts -<br />

führende Kommanditist entscheidet über die ausschüttungsfähigen<br />

Beträge und wird dabei zur Bestreitung<br />

zukünftiger Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />

eine angemessene Liquiditätsreserve vorhalten. Die<br />

ausschüttungsfähigen Beträge werden zeitnah an die<br />

Gesellschafter ausgeschüttet. Ausschüttungen / Entnahmen<br />

können von der Fondsgesellschaft auch ohne vorherige<br />

schriftliche Ankündigung vorgenommen werden. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist ist bis zum Beitritt des ersten<br />

Investors berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten<br />

Liquiditätsüberschüsse unter Wahrung einer<br />

angemessenen Liquiditätsreserve zu entnehmen.<br />

Einsichts- und Kontrollrechte<br />

Die Gesellschafter verfügen über die gesetzlichen Einsichtsund<br />

Kontrollrechte eines Kommanditisten gemäß § 166<br />

HGB.<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, einen<br />

Gesellschafter mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu<br />

einem späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft auszuschließen,<br />

wenn er seinen sonstigen Zahlungs-, Informations-<br />

und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, ein Insolvenz-<br />

oder vergleichbares Verfahren über sein Vermögen<br />

eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,<br />

in seinen Gesellschaftsanteil die Einzelzwangsvollstreckung<br />

betrieben wird, der Treuhandkommanditist nicht zur Durchführung<br />

des vereinfachten Verfahrens im Zusammenhang


mit Quellensteuer in Großbritannien bevollmächtigt wird<br />

und die dafür notwendigen Informationen nicht bereit<br />

gestellt werden, ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz<br />

oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. In diesen Fällen<br />

erhält der ausgeschlossene bzw. ausgeschiedene Gesellschafter<br />

eine Abfindung in Höhe des handelsrechtlichen<br />

Buchwertes seiner Beteiligung, wie er sich aus der Schlussbilanz<br />

des Geschäftsjahres ergibt, welches vor seinem Ausscheiden<br />

beendet war, zuzüglich des zeitanteilig auf den<br />

Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnisses unter<br />

Berücksichtigung zwischenzeitlich getätigter Entnahmen<br />

sowie noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />

nach § 7 Ziffern 4 und 6 sowie § 11 Gesellschaftsvertrag,<br />

höchstens aber in Höhe des Verkehrswertes seiner<br />

Beteiligung (siehe § 8 Ziffer 2, § 10 Ziffern 2 und 3 Gesellschaftsvertrag).<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

Verstirbt ein Gesellschafter, geht die Beteiligung auf seine<br />

Erben über und die Fondsgesellschaft wird mit den Erben<br />

fortgesetzt (siehe § 9 Gesellschaftsvertrag).<br />

Auflösung und Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

Mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen<br />

und mit Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

können die Gesellschafter die Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft beschließen. Die Liquidation erfolgt durch<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten oder durch den /<br />

die von ihm zu benennenden Liquidator /en (siehe § 16 Ziffer<br />

2 Gesellschaftsvertrag). Der geschäftsführende Kommanditist<br />

ist zu einem Ausgleich eines etwaig negativen<br />

Buchwertes seiner Beteiligung nicht verpflichtet. Der Liquidator<br />

erhält zu Lasten des Liquidationserlöses eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von GBP 1.750 zuzüglich einer gegebenenfalls<br />

anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Haftung der Gesellschafter<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter haftet unbeschränkt<br />

für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. Der Investor,<br />

der sich unmittelbar als Kommanditist an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt, haftet gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft<br />

bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme in Höhe von 1 % der übernommenen<br />

Kapitaleinlage (im Innenverhältnis aber mit seiner höheren<br />

Pflichteinlage, siehe hierzu das Kapitel „Die Risikohinweise“<br />

ab Seite 12). Die Investoren, die sich als Treugeber mittelbar<br />

über den Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligen, haften nicht unmittelbar für Schulden der<br />

Fondsgesellschaft, müssen aber den Treuhandkommanditisten<br />

von einer Haftung aus der Beteiligung freistellen. Sie<br />

sind wirtschaftlich betrachtet den Kommanditisten bezüglich<br />

der Haftung gleichgestellt.<br />

Die Fondsgesellschaft stellt den persönlich haftenden<br />

Gesellschafter, den geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

den Treuhandkommanditisten sowie deren Angestellte,<br />

Geschäftsführer und Beauftragte vollumfänglich von Schäden<br />

und Haftung frei, die diesen aus ihrer Tätigkeit für die<br />

Fondsgesellschaft erwachsen können. Ein Anspruch auf<br />

Freistellung ist ausgeschlossen, wenn der betreffende<br />

Freistellungsberechtigte vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />

gehandelt hat (siehe § 12 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

Datenschutz<br />

Die Daten des Gesellschafters werden bis zur Beendigung<br />

der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung<br />

notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und<br />

gespeichert.<br />

101


Die Daten können auch nach der Beendigung für Zwecke<br />

der Werbung, Markt- und Meinungsforschung verwendet<br />

werden. Dieser Einwilligung kann der Gesellschafter jederzeit<br />

kostenlos widersprechen (siehe § 18 Gesellschaftsvertrag).<br />

Der Treuhandvertrag<br />

Die Investoren beteiligen sich zunächst ausschließlich als<br />

Treugeber über den Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft.<br />

Es besteht die Möglichkeit, die Beteiligung in<br />

eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist umzuwandeln.<br />

Die Rechte und Pflichten der Treugeber bzw. der Kommanditisten<br />

einschließlich der Kontroll- und Mitbestimmungsrechte<br />

sind im Gesellschafts- und Treuhandvertrag<br />

festgelegt, die als Bestandteil dieses Verkaufsprospektes ab<br />

Seite 144 bzw. ab Seite 158 abgedruckt sind.<br />

Mit Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten<br />

kommt der Treuhandvertrag zwischen<br />

dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />

wirksam zustande. Das mit diesem Treuhandvertrag vereinbarte<br />

Treuhandverhältnis, d. h. der Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />

zur Fondsgesellschaft im Auftrag des<br />

Treugebers, entsteht erstmals mit Eintritt der im Zeichnungsschein<br />

vereinbarten Voraussetzungen (siehe auch<br />

Kapitel „Die Beteiligung“ Abschnitt „Annahme der Beteiligungserklärung“<br />

sowie § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag in Verbindung<br />

mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhandvertrages<br />

die Aufgabe, im Auftrag und auf Rechnung des Investors<br />

der Fondsgesellschaft als Kommanditist beizutreten. Er<br />

hat darüber hinaus die Aufgabe, die Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft für den Investor treuhänderisch zu halten<br />

(siehe § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />

102 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine<br />

Kommanditbeteiligung für alle Treugeber gemeinsam als<br />

einheitlichen Kommanditanteil, im Innenverhältnis handelt<br />

der Treuhandkommanditist ausschließlich im Auftrag und<br />

für Rechnung des jeweiligen Treugebers (siehe § 1 Ziffern 3<br />

und 4 Treuhandvertrag).<br />

Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />

Halten der Kommanditanteile der Investoren<br />

beschränkt. Das Treuhandverhältnis dient ausschließlich der<br />

Verwaltungsvereinfachung im Interesse der Fondsgesellschaft<br />

und der Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse<br />

der Investoren (siehe hierzu § 1 Ziffer 5 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

an die Treugeber im Verhältnis der Höhe ihrer<br />

Anteile ab (siehe § 2 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />

Die Treugeber üben ihre Stimmrechte selbst aus und können<br />

sich auf Verlangen zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />

gegenüber der Gesellschaft zustehenden<br />

Kontrollrechte bevollmächtigen lassen (siehe § 2 Ziffer 2 und<br />

§ 4 Treuhandvertrag, § 5 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Rechte und Pflichten der Investoren aus dem Treuhandvertrag<br />

können nur unter Berücksichtigung der entsprechenden<br />

Regeln des Gesellschaftsvertrages übertragen oder<br />

belastet werden (siehe § 6 Treuhandvertrag). Gleiches gilt<br />

beim Tod des Treugebers (siehe § 9 Treuhandvertrag).


Traditionelles Pub-Schild in Southbank, London


Der Treuhandvertrag endet unter anderem, wenn der Treugeber<br />

seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft gemäß § 8<br />

Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages wirksam gekündigt<br />

hat, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung,<br />

ansonsten mit vollständiger Abwicklung der Liquidation der<br />

Fondsgesellschaft (siehe hierzu § 7 Ziffer 6 Treuhandvertrag).<br />

Weitere Beendigungsgründe ergeben sich aus § 7 des<br />

Treuhandvertrages.<br />

Der Treuhandkommanditist haftet den Treugebern nur bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm<br />

obliegenden Verpflichtungen, der Treuhandkommanditist<br />

übernimmt keine Haftung für den Eintritt der vom Treu -<br />

geber mit dem Abschluss des Treuhandvertrages angestrebten<br />

wirtschaftlichen oder steuerlichen Ziele. Er übernimmt<br />

darüber hinaus keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

des Beteiligungsangebotes (siehe § 11 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />

Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft durch den Treugeber keine Beratungs -<br />

leistung und stellt dem Treugeber keine Informationen zur<br />

Verfügung.<br />

Die wesentliche Pflicht des Treuhandkommanditisten ist<br />

das treuhänderische Halten der Beteiligung an der Fonds -<br />

gesellschaft für den Investor. Daneben besteht die wesent -<br />

liche Pflicht des Treuhandkommanditisten darin, sämtliche<br />

Rechte als Gesellschafter der Fondsgesellschaft an die Investoren<br />

abzutreten. Der Treuhandkommanditist erhält für die<br />

Wahrnehmung dieser Pflicht eine jährliche pauschale Vergütung<br />

in Höhe von GBP 5.000 zuzüglich einer gegebenenfalls<br />

anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Gesamtbetrag<br />

der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung<br />

des Treuhänders). Die Treuhandvergütung ist jeweils<br />

spätestens am 30.12. des jeweiligen Jahres fällig (siehe § 12<br />

Treuhandvertrag in Verbindung mit § 5 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag).<br />

Sonstige wesentliche Rechte des Treuhandkommanditisten<br />

bestehen nicht.<br />

104 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Interessenkonflikte des Treuhandkommanditisten können<br />

aus der Tatsache entstehen, dass dieser eine Tochtergesellschaft<br />

des Initiators ist und die Geschäftsführer zugleich Mitarbeiter<br />

des Initiators sind (siehe hierzu Seiten 142 und 143).<br />

Der Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />

Weitere Verträge der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der<br />

Fondsgesellschaft sind der Kaufvertrag, der Mietvertrag<br />

über die Büroflächen, der Erbbaurechtsvertrag über die<br />

Wohneinheiten, der Vertrag zur Zwischenfinanzierung des<br />

Eigenkapitals, der Geschäftsbesorgungsvertrag, der Vertrag<br />

über die Vermittlung des Eigenkapitals sowie die Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie. Zu diesen und weiteren<br />

Verträgen der Fondsgesellschaft siehe die nachfolgenden<br />

Abschnitte sowie das Kapitel „Die Vermietung und Bewirtschaftung“<br />

ab Seite 60 (Pflichtangabe gemäß § 8 Absatz 1<br />

Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Kaufvertrag und wesentliche<br />

Nebenvereinbarungen hinsichtlich der<br />

Fondsimmobilie<br />

Die Fondsgesellschaft wird das Eigentum an der Immobilie<br />

30 Park Street, London, SE1 9EQ erwerben. Sie hat am<br />

06.08.2009 mit dem Verkäufer Blink Point Limited (registriert<br />

im englischen Companies Register unter der Nummer<br />

3831871) einen Vertrag über den Erwerb des Objektes<br />

geschlossen, der englischem Recht unterliegt. Der vereinbarte<br />

Kaufpreis beträgt GBP 30,46 Mio. und wird voraussichtlich<br />

am 29.09.2009 von der Fondsgesellschaft geleistet<br />

werden. Die Höhe des Kaufpreises wurde in einem Wertgutachten<br />

vom 17.07.2009 der Sachverständigenfirma Cluttons<br />

LLP, London, als angemessen bestätigt. Die Firma DTZ Project<br />

& Building Consultancy hat eine Kaufpreisempfehlung<br />

für einen Preis in Höhe von GBP 31 Mio. ausgesprochen. Für


den Zeitraum zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages<br />

am 06.08.2009 und dem Vollzug des Kaufvertrages durch<br />

Übergang von Nutzen und Lasten sowie der Kaufpreiszahlung<br />

voraussichtlich am 29.09.2009 (Completion) musste<br />

eine Sicherheitsleistung in Höhe von GBP 1 Mio. gestellt<br />

werden. Diese wird auf den Kaufpreis angerechnet werden.<br />

Der Erwerb der Fondsimmobilie wird, ohne dass britische<br />

Umsatzsteuer (VAT) anfällt, erfolgen, jedoch wird die Fondsgesellschaft<br />

britische Grunderwerbsteuer (Stamp Duty Land<br />

Tax) in Höhe von 4 % des Kaufpreises abzüglich der Einbehalte<br />

(siehe hierzu das Kapitel „Die steuerlichen Grund -<br />

lagen“ ab Seite 113) sowie eine Gebühr für die Registrierung<br />

im englischen Landregister zahlen müssen.<br />

Der zwischen dem Verkäufer und dem Mieter Hyde Housing<br />

Association Limited (im Folgenden „Hyde“) abgeschlossene<br />

Mietvertrag (siehe Kapitel „Die Vermietung und Bewirtschaftung“<br />

ab Seite 60) wird mit Vollzug des Kaufvertrages<br />

auf die Fondsgesellschaft übergehen. Da aufgrund einer<br />

anfänglichen mietzinsfreien bzw. -reduzierten Zeit, die der<br />

Verkäufer dem Mieter Hyde bei Abschluss des Mietvertrages<br />

zugesichert hatte, zunächst keine Miete vom Mieter Hyde<br />

erzielt werden kann, hat sich stattdessen der Verkäufer im<br />

Kaufvertrag dazu verpflichtet, diesen zunächst ausbleibenden<br />

Mietzins auszugleichen. Die zur vollständigen Miethöhe<br />

fehlenden Zahlungen werden bei Vollzug des Kaufvertrages<br />

(Completion) in einem Betrag vorschüssig an die Fondsgesellschaft<br />

geleistet. Die Fondsgesellschaft wird auf diese<br />

Weise so gestellt, dass sie ab Eigentumsübergang die vollständige<br />

Mietzahlung erhalten wird.<br />

Die Fondsgesellschaft wird die Immobilie einschließlich<br />

Grund und Boden (Freehold Property) erwerben, das Grundstück<br />

mit der darauf belegenen Immobilie ist im englischen<br />

Landregister (Title Register, geführt vom H. M. Land Registry)<br />

unter der Registernummer SGL493109 eingetragen. Durch<br />

die Registrierung existiert eine staatliche Garantie, dass der<br />

Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs der tatsächliche<br />

Eigentümer der Immobilie ist. Über seine Eigentümerstellung<br />

hat der Verkäufer im Kaufvertrag auch eine diesbezüglich<br />

übliche Garantie abgegeben. Mit Übergang von Nutzen<br />

und Lasten wird das wirtschaftliche Eigentum (Beneficial<br />

Ownership) am Grundbesitz voraussichtlich am 29.09.2009<br />

auf die Fondsgesellschaft übergehen. Das formelle Eigentum<br />

wird mit der Eintragung im Landregister bestätigt werden.<br />

Daneben enthält der Immobilienkaufvertrag die unter<br />

englischem Recht üblichen Regelungen. Zugleich mit dem<br />

Vollzug des Kaufvertrages voraussichtlich am 29.09.2009<br />

wird der Erbbaurechtsvertrag über die Wohneinheiten<br />

zwischen der Fondsgesellschaft und dem Verkäufer wirksam<br />

werden (siehe Kapitel „Die Vermietung und Bewirtschaftung“).<br />

Der Verkäufer hat die Immobilie seinerseits zur<br />

Finanzierung zugunsten der finanzierenden Bank dinglich<br />

belastet (Hypothek, „Registered Charge“). Er ist vertraglich<br />

verpflichtet, mit den Mitteln des Kaufpreises sein Darlehen<br />

bei seiner finanzierenden Bank abzulösen und der Fondsgesellschaft<br />

als Voraussetzung für den Vollzug des Kaufvertrages<br />

ein entsprechendes Formular der Bank für die Löschung<br />

der Grundpfandrechte zur Einreichung beim Land Register<br />

zu über geben. Die Fondsimmobilie wird sodann – mit Ausnahme<br />

der unten dargestellten Grunddienstbarkeiten –<br />

dinglich nicht belastet sein. Alle erforderlichen behördlichen<br />

Genehmigungen zur Nutzung des Gebäudes liegen vor. Eine<br />

überwiegende Nutzung der Fondsimmobilie mit Büroflächen<br />

ist derzeit vorgesehen.<br />

In einem förmlichen Vertrag (Deed) vom 11.01.2000 hat der<br />

damalige Eigentümer der Fondsimmobilie dem Nachbarn<br />

Wineworld London plc eine Grunddienstbarkeit in Form<br />

eines Wegerechts sowie eines Fluchtweges für Notfälle<br />

(Feuer) über das Grundstück der Fondsimmobilie eingeräumt.<br />

Mit einem weiteren förmlichen Vertrag (Deed) vom<br />

105


05.08.2009 hat der Verkäufer gegen Zahlung von GBP 80.000<br />

dieses Recht gekündigt, so dass der Fluchtweg für den Nachbarn<br />

lediglich bis zum 05.02.2011 bestehen bleibt. Der Verkäufer<br />

ist verpflichtet, die entsprechende Löschung der<br />

Grunddienstbarkeit beim Landregister zu bewirken.<br />

Die zuständige Stadtverwaltung (The Mayor and Burgesses<br />

of the London Borough of Southwark) hat zudem am<br />

08.11.2007 die bauplanungsrechtliche Auflage erteilt, dass<br />

die Mieter der Wohneinheiten vor Abschluss eines Miet -<br />

vertrages darüber informiert werden, dass sie keine Anwohnerparkerlaubnis<br />

erhalten werden. Der Erbbaurechtsvertrag<br />

über die Wohneinheiten mit dem Verkäufer wird eine entsprechende<br />

Klausel zur Erfüllung dieser Auflage enthalten.<br />

Die Einhaltung weiterer bauplanungsrechtlicher Auflagen<br />

hinsichtlich der gestatteten Nutzung des Daches bzw. der<br />

Dachterrassen werden ebenfalls im Erbbaurechtsvertrag auf<br />

Blink Point Ltd. als Mieter übertragen.<br />

Die Argyll Environmental Ltd., <strong>England</strong>, hat aufgrund einer<br />

am 17.05.2007 durchgeführten umwelttechnischen Sekundäruntersuchung<br />

(„desktop research“, Auswertung bereits<br />

vorhandenen Datenmaterials) des Grund und Bodens der<br />

Fondsimmobilie ein Gutachten erstellt, in dem eine allgemein<br />

geringe bis mäßige Wahrscheinlichkeit einer Bodenund<br />

Grundwasserkontamination dargestellt wird. Es wird in<br />

dem Gutachten weder ein Haftungstatbestand für Altlasten<br />

noch ein irgendwie gearteter Handlungsbedarf der Fondsgesellschaft<br />

festgestellt. Dieses gutachterliche Ergebnis<br />

basiert unter anderem auf der Auswertung einer Datenabfrage<br />

vom 17.05.2007 bei der Landmark Information Group<br />

Ltd., <strong>England</strong>, Großbritanniens größtem Anbieter von digitalen<br />

Karten, Landnutzungsdaten und Umweltinformationen.<br />

Eine Sekundäruntersuchung (desktop research) von ERM<br />

Environmental Resources Management Ltd., <strong>England</strong>, vom<br />

06.07.2009 zeigt hinsichtlich des Bodens und Grundwassers<br />

keine historischen oder aktuellen Hinweise eines Altlasten-<br />

106 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

verdachts. Auch für diese Umweltstudie wurde eine Datenabfrage<br />

bei der Landmark Information Group Ltd., hier vom<br />

30.06.2009, ausgewertet. Ebenso hat DTZ Project & Building<br />

Consultancy in seinem technischen Gutachten über die<br />

Fondsimmobilie vom 17.07.2009 keine konkreten und tatsächlichen<br />

Verdachtsmomente im Hinblick auf Altlasten<br />

festgestellt (siehe hierzu das Kapitel „Die Fondsimmobilie“<br />

ab Seite 52). Einer geotechnische Erkundung und Umweltuntersuchung<br />

aus dem Juni 2006, die von der Firma WSP<br />

Environmental Ltd. in der Phase vor Bau der Fondsimmobilie<br />

unter anderem mittels Bohrungen und Boden- und Grundwasseranalysen<br />

durchgeführt wurde, hat keine bedeutenden<br />

Verunreinigungen aufgedeckt. Sanierungsmaßnahmen<br />

waren daher nicht erforderlich. Insgesamt wird die Gefahr<br />

einer Altlastenhaftung der Fondsgesellschaft als zukünftige<br />

Eigentümerin als minimal eingeschätzt, da es ausweislich<br />

der vorliegenden Gutachten keinerlei konkrete und tatsächliche<br />

Anzeichen für eine Kontamination der Fondsimmobilie<br />

oder des Grundstücks gibt.<br />

Der Kaufvertrag enthält keine Altlastenregelung, was dem<br />

Marktstandard für derartige Immobilienkaufverträge in<br />

<strong>England</strong> entspricht. Das englische Recht stellt ein Verursacherprinzip<br />

auf, wonach die Kostenlast für die Beseitigung<br />

etwaiger Umwelt- oder Altlasten den Verursacher trifft. Nur<br />

wenn der Verursacher nicht festgestellt werden kann, trifft<br />

den Eigentümer eine Kostenlast. Ob etwaige Kosten an den<br />

Mieter weiterbelastet werden können, ist richterlich noch<br />

nicht entschieden. Der Verkäufer hat keine Angaben über<br />

die Bausubstanz der Fondsimmobilie selbst oder eine etwaige<br />

Kontamination des Gebäudes mit Asbest oder anderen<br />

gefährlichen Stoffen gemacht und auch keine diesbezüglichen<br />

vertraglichen Gewährleistungsrechte übernommen.<br />

Zur Altlastenthematik siehe auch die Ausführungen im Kapitel<br />

„Die Risikohinweise“, Abschnitt „Altlasten“, Seite 16.


Die Fondsimmobilie ist am 23.12.2008 vollständig fertig<br />

gestellt worden. Die Fondsimmobilie wurde von mehreren<br />

Bauunternehmern (Generalunternehmer, Statiker / Bautechniker,<br />

CDM-Beauftragter, Baukostensachverständiger, Berater)<br />

erbaut. Der Generalunternehmer war seinerseits wiederum<br />

diversen Subunternehmern übergeordnet. Mit<br />

Datum vom 13.03.2009 ist dies förmlich bestätigt und<br />

weiterhin festgestellt worden, dass die Fondsimmobilie den<br />

baurechtlichen „Building Regulations 2000“ entspricht. Ebenfalls<br />

am 23.12.2008 ist eine Mängelliste mit bestehenden<br />

Mängeln an der Fondsimmobilie erstellt worden, wobei die<br />

Mehrzahl der gerügten Punkte bis zum jetzigen Zeitpunkt<br />

bereits behoben worden ist. Aufgrund des Kaufvertrages ist<br />

der Verkäufer dafür verantwortlich, dass die auf der Liste<br />

aufgeführten Mängel binnen eines Jahres nach Fertigstellung<br />

der Immobilie, also bis zum 23.12.2009, beseitigt werden.<br />

Sollten in dieser Frist weitere Mängel ersichtlich werden,<br />

können diese in gleicher Weise gerügt und auf der Liste<br />

ergänzt werden.<br />

Der Generalunternehmer Haymills (Contractors) Limited,<br />

der sämtlichen Subunternehmern übergeordnet war, wäre<br />

zur Beseitigung der Mängel verpflichtet gewesen. Nach erfolgreicher<br />

Mängelbeseitigung durch ihn hätte ein förmliches<br />

Protokoll über die Gebäudeabnahme erstellt werden<br />

sollen. Da der Generalunternehmer zwischenzeitlich Insolvenz<br />

angemeldet hat, kann auf ihn nicht mehr zurückgegriffen<br />

werden. Daher hat der Verkäufer zugesagt, in die Position<br />

des Generalunternehmers einzutreten und selbst für die<br />

Mängelbeseitigung zu sorgen.<br />

Der Verkäufer hat vom Generalunternehmer eine Sicherheitsleistung<br />

in Höhe von rund GBP 211.000 einbehalten,<br />

um die Beseitigung der Mängel von der Mängelliste abzusichern.<br />

Die Fondsgesellschaft wird ihrerseits die gleiche Summe<br />

vom Kaufpreis einbehalten. Sobald der Verkäufer die<br />

Mängelliste abgearbeitet hat und ein entsprechendes<br />

Abnahmeprotokoll angefertigt worden ist, wird die von der<br />

Fondsgesellschaft einbehaltene Sicherheitsleistung in Höhe<br />

von rund GBP 211.000 zuzüglich erwirtschafteter Zinsen an<br />

den Verkäufer ausgezahlt werden. Sollte das förmliche<br />

Protokoll der Gebäudeabnahme nicht bis spätestens 18<br />

Monate nach Ablauf des 23.12.2009 erstellt werden können,<br />

wird dieser Betrag inklusive erwirtschafteter Zinsen bei der<br />

Fondsgesellschaft verbleiben. Die Mittel kann die Fonds -<br />

gesellschaft dann zur eigenständigen Beseitigung von Mängeln<br />

verwenden.<br />

Sämtliche Bauleistungen unterliegen einer zwölfjährigen<br />

Gewährleistungsfrist, die seit dem 23.12.2008 läuft. Bis auf<br />

die von den übrigen Bauunternehmern ausgeführten Tätigkeiten<br />

war der Generalunternehmer verpflichtet, eine mangelfreie<br />

Immobilie herzustellen. Dafür hat er die entsprechenden<br />

Gewährleistungspflichten übernommen, die tätig<br />

gewordenen Subunternehmer haben für die von ihnen ausgeführten<br />

Teilarbeiten ebenfalls eine Gewährleistungspflicht<br />

übernommen. Der Verkäufer hat zugesagt, auch die<br />

diesbezüglichen Gewährleistungspflichten des Generalunternehmers<br />

zu übernehmen. Er wird entgegen der ursprünglichen<br />

Verpflichtung des Generalunternehmers jedoch darüber<br />

hinaus keine Sicherheiten stellen. Zur Sicherung der<br />

Gewährleistungspflichten haben sich die neben dem Generalunternehmer<br />

tätig gewordenen Bauunternehmen verpflichtet,<br />

eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer<br />

Deckungssumme in Höhe von GBP 5 Mio. (bzw. GBP 10 Mio.<br />

für Schäden aus Vertragsbruch, unerlaubter Handlung,<br />

107


Gesetz) abzuschließen und haben mit Datum vom<br />

20.08.2009 jeweils eine entsprechende Sicherheit zugunsten<br />

der Fondsgesellschaft bestellt:<br />

WSP UK Limited (registriert im englischen Companies<br />

Register unter der Nummer 01383511) als Bautechniker /<br />

Statiker sowie Hochbauingenieur; Sicherheit dient für<br />

Schäden aufgrund fahrlässigen Handelns sowie Konstruktionsfehler<br />

EC Harris LLP (registriert im englischen Companies Register<br />

unter der Nummer OC304988) als Baukostensachverständiger;<br />

Sicherheit dient für Schäden aufgrund fahrlässigen<br />

Handelns sowie fehlerhafter Kostenbescheinigung<br />

Confluencepcm Limited (registriert im englischen Companies<br />

Register unter der Nummer 05565041) als CDM-<br />

Beauftragter; Sicherheit dient für Schäden aus fehler -<br />

hafter Bestätigung der Einhaltung von Sicherheit und<br />

Gesundheitsschutz<br />

Construction & Property Consultants Limited (registriert<br />

im englischen Companies Register unter der Nummer<br />

04130174) als Berater des Verkäufers; Sicherheit dient für<br />

Schäden aufgrund fahrlässigen Handelns und fehlerhaft<br />

ausgestellter Bescheinigungen.<br />

Diverse unter dem Generalunternehmer tätig gewordenen<br />

Subunternehmen (beispielsweise für Aufzüge, Dacharbeiten,<br />

Elektroinstallationen, Stahl-, Tiefbau- oder Fassadenarbeiten)<br />

haben sich ebenfalls verpflichtet, hinsichtlich ihrer<br />

Gewährleistungspflichten Sicherheiten zu bestellen. Die<br />

Subunternehmen sind ebenfalls verpflichtet, eine Berufsbzw.<br />

Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen. Der<br />

Verkäufer wird die Subunternehmen jeweils auffordern, entsprechende<br />

Sicherheiten zugunsten der Fondsgesellschaft<br />

zu bestellen. Bis zur Erstellung des Abnahmeprotokolls über<br />

die Beseitigung der Mängel von der Mängelliste soll dies<br />

geschehen. Ansonsten wird der Verkäufer mittels eines<br />

förmlichen Übertragungsvertrages (Deed of Assignment)<br />

zumindest seine vertraglichen Ansprüche gegenüber den<br />

108 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Subunternehmen (Gewährleistungsrechte und Bestellung<br />

der Sicherheiten) auf die Fondsgesellschaft übertragen.<br />

Weiterhin hat der Verkäufer bei der Allianz Global Corporate<br />

& Specialty AG eine Versicherung mit einer Versicherungssumme<br />

in Höhe von GBP 17 Mio. abgeschlossen. Die<br />

Versicherung hat eine Laufzeit von zwölf Jahren ab dem Tag<br />

der Fertigstellung der Fondsimmobilie (23.12.2008). Versichert<br />

sind Mängel in der tragenden Konstruktion und Struktur<br />

des Gebäudes, welche am Tag der Fertigstellung noch<br />

nicht offensichtlich waren und welche auf Planungs-,<br />

Ausführungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Zwischenzeitlich<br />

hat der Verkäufer bewirkt, dass die Fonds -<br />

gesellschaft am 21.08.2009 als weitere Versicherungs -<br />

nehmerin in den Schutz der Versicherung aufgenommen<br />

worden ist.<br />

Auch sind der Mieter Hyde und der Erbbaurechtsnehmer<br />

Blink Point Ltd. vertraglich zur umfassenden Instandhaltung<br />

/ Instandsetzung der Fondsimmobilie verpflichtet (siehe<br />

hierzu das Kapitel „Die Vermietung und Bewirtschaftung“<br />

ab Seite 60).<br />

Bis zum Übergang von Nutzen und Lasten voraussichtlich am<br />

29.09.2009 ist die Fondsimmobilie durch den Verkäufer versichert.<br />

Der Kaufvertrag enthält eine entsprechende Regelung,<br />

dass die Versicherung bis zu diesem Zeitpunkt vom Verkäufer<br />

aufrecht zu erhalten ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, den<br />

Verkauf der Versicherung zu melden, so dass der Versicherungsschutz<br />

bis zum 29.09.2009 auch zu Gunsten der Fondsgesellschaft<br />

besteht. Ein Nachfolgevertrag gleichen Umfangs<br />

wird mit Wirkung ab dem 29.09.2009 abgeschlossen werden<br />

(siehe hierzu ebenfalls das Kapitel „Die Vermietung und<br />

Bewirtschaftung“ ab Seite 60).<br />

Die rechtlichen Informationen über die Fondsimmobilie<br />

beruhen auf einem Gutachten, das die englischen Anwälte


der Kanzlei SJ Berwin LLP für die Fondsgesellschaft verfasst<br />

haben. Das Gutachten gibt Auskunft über die verschiedenen<br />

dargestellten rechtlichen Aspekte. Weiterhin stellt es keine<br />

wesentlich nachteiligen, ungewöhnlichen oder unerfüllten<br />

Punkte hinsichtlich Eigentumsverhältnissen an der Fondsimmobilie,<br />

weitergehenden Rechten, Belastungen mit Dienstbarkeiten<br />

oder planungs- und baurechtlichen Regularien fest.<br />

Vertrag zur Zwischenfinanzierung<br />

des Eigenkapitals<br />

Hauptsächlich zur Finanzierung der Sicherheitsleistung, die<br />

bei Abschluss des Kaufvertrages über die Fondsimmobilie<br />

geleistet werden musste, hat die Fondsgesellschaft mit der<br />

KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. am 05.08.2009 einen<br />

Darlehensvertrag über eine Darlehenssumme in Höhe von<br />

GBP 1,5 Mio. geschlossen. Der Darlehensvertrag läuft bis<br />

zum 29.09.2009, wird auf der Basis des 2-Monats-LIBOR-<br />

Zinssatzes mit der Zinsberechnungsmethode actual / 360<br />

zuzüglich eines Margenaufschlags in Höhe von 3,5 % p. a.<br />

verzinst und zum Laufzeitende mit Mitteln aus der Eigen -<br />

kapitalzwischenfinanzierung abgelöst werden. Die Fonds -<br />

gesellschaft hat keine Sicherheiten gestellt.<br />

Zur Zwischenfinanzierung des einzuwerbenden Eigenkapitals<br />

hat die Fondsgesellschaft mit der Bayerischen Landesbank<br />

und der Hamburger Sparkasse AG (Kreditgeber) am<br />

14.08.2009 einen Konsortialdarlehensvertrag über GBP 34<br />

Mio. abgeschlossen. Am 29.09.2009 wird die Darlehenssumme<br />

ausgezahlt werden. Das Darlehen wird auf der Basis des<br />

1-Monats-LIBOR-Zinssatzes zuzüglich Liquiditätskosten der<br />

Kreditgeber mit der Zinsberechnungsmethode actual / 360<br />

zuzüglich eines Margenaufschlags in Höhe von 2,5 % p. a.<br />

gewährt. Die Kreditgeber können das Darlehen aus wichtigem<br />

Grund zur sofortigen Rückzahlung kündigen, insbesondere<br />

wenn die Fondsgesellschaft ihre Verpflichtungen aus<br />

dem Darlehensvertrag nicht erfüllt, bei Insolvenz der Fondsgesellschaft,<br />

bei erheblicher wirtschaftlicher Verschlechterung<br />

oder einer erheblichen Gefährdung der Vermögensver-<br />

hältnisse der Fondsgesellschaft oder des persönlich haftenden<br />

Gesellschafters (Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH). Gleiches gilt bei Wechsel des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters. Sollte eine Änderung rechtlicher<br />

oder regulatorischer Bestimmungen dazu führen, dass sich<br />

die Kosten der Kreditgeber für die Kreditvergabe erhöhen<br />

oder die effektive Gegenleistung, die die Kreditgeber für die<br />

Kreditvergabe erhalten, vermindern, muss die Fondsgesellschaft<br />

die erhöhten Kosten bzw. die verminderte Gegenleistung<br />

ausgleichen. Darüber hinaus hat die Fondsgesellschaft<br />

eine einmalige Strukturierungsgebühr in Höhe von GBP<br />

85.000 sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,1 %<br />

p. a. auf GBP 34 Mio. zu leisten, wobei die tatsächliche Höhe<br />

der Bearbeitungsgebühr vom Zeitpunkt der Rückführung<br />

der Zwischenfinanzierung abhängt. Diese erfolgt zum Ende<br />

einer jeweiligen Zinsperiode in Höhe von 96 % der bis dahin<br />

geleisteten Einzahlung der Kapitalein lagen (ohne Agio)<br />

durch die Investoren. Das Darlehen ist spätestens zum<br />

29.09.2010 durch die Fondsgesellschaft zurückzuführen.<br />

Sollte sich die Platzierung verzögern, kann der geschäftsführende<br />

Kommanditist die Zwischenfinanzierung, auch durch<br />

einen anderen Darlehensgeber, nach eigenem Ermessen<br />

verlängern. Sollte eine Verlängerung nicht gelingen, wird die<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie der <strong>KGAL</strong> in Anspruch<br />

genommen.<br />

Die Fondsgesellschaft hat den Kreditgebern folgende Sicherheiten<br />

bestellt:<br />

Abtretung der Rechte und Ansprüche gegen die Investoren<br />

Abtretung der Rechte und Ansprüche aus der Einzahlungsund<br />

Platzierungsgarantie der <strong>KGAL</strong><br />

Verpfändung des Guthabens auf dem Einzahlungskonto<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der <strong>KGAL</strong> einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

geschlossen, der einen Konzeptions- und<br />

einen Verwaltungsabschnitt enthält sowie einen Abschnitt<br />

4691<br />

109


hinsichtlich der Veräußerung der Fondsimmobilie am Ende<br />

der Laufzeit. Sofern es aus aufsichtsrechtlichen Gründen<br />

erforderlich oder zweckmäßig ist, kann die <strong>KGAL</strong> ihre Rechte<br />

und Pflichten aus dem Vertrag auf ein Tochterunternehmen<br />

im Sinne von § 290 Abs. 1 HGB übertragen, ohne dass es<br />

einer Zustimmung der Fondsgesellschaft bedarf.<br />

Der Konzeptionsteil umfasst die Erstellung der Konzeption<br />

sowie die Erstellung und Vorbereitung der notwendigen<br />

Unterlagen und Informationen. Für die Ausarbeitung des<br />

Fondskonzeptes sowie für die Erstellung des Verkaufs -<br />

prospektes erhält die <strong>KGAL</strong> eine einmalige Vergütung in<br />

Höhe von GBP 300.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatz -<br />

steuer, die am 30.12.2010 zur Zahlung fällig ist. Die von der<br />

<strong>KGAL</strong> für die Fondsgesellschaft verauslagten Kosten wie<br />

beispielsweise für die <strong>Prospekt</strong>erstellung, die Steuer- und<br />

Rechtsberatung, Kosten der Due Diligence der Fondsimmobilie,<br />

Prüfungskosten sowie fondsspezifische Reisekosten<br />

der <strong>KGAL</strong> oder des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

werden der <strong>KGAL</strong> von der Fondsgesellschaft zusätzlich<br />

erstattet. Die Haftung der <strong>KGAL</strong> im Zusammenhang mit<br />

der Fondskonzepterstellung ist auf die Höhe ihrer erhaltenen<br />

Vergütung begrenzt.<br />

Weiterhin hat die Fondsgesellschaft die <strong>KGAL</strong> mit der Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft einschließlich der Erledigung<br />

sämtlicher Buchführungsarbeiten, der Betreuung der Investoren<br />

und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs beauftragt.<br />

Der Verwaltungsvertrag kann zum 31.12.2025 gekündigt<br />

werden, die Verwaltungstätigkeit endet jedoch spätestens<br />

drei Jahre nach Auflösung der Fondsgesellschaft. Die <strong>KGAL</strong><br />

erhält für die von ihr übernommenen Verwaltungstätigkeiten<br />

im Jahr 2009 eine Vergütung in Höhe von GBP 38.250<br />

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Jahren<br />

2010 bis 2025 steigt das jährliche Verwaltungshonorar mit<br />

einer jährlichen Indexierung von 3 % von GBP 75.190 auf<br />

GBP 117.144 jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatz-<br />

110 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

steuer. Das Verwaltungshonorar ist jeweils zum 30.12. eines<br />

jeden Jahres fällig. Die <strong>KGAL</strong> kann sich bei der Leistungserbringung<br />

auch Dritter bedienen. Für die Fondsverwaltung ist<br />

die Haftung der <strong>KGAL</strong>, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen<br />

auf den unmittelbaren Schaden und je Haftungsfall<br />

auf den Betrag ihrer erhaltenen Jahresvergütung<br />

begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz<br />

oder grober Fahrlässigkeit.<br />

Die <strong>KGAL</strong> wird die Fondsimmobilie am Ende der Laufzeit verwerten.<br />

Sie erhält für diese Leistung sowie für die Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft während der Liquidationsphase<br />

ab dem Zeitpunkt der Auflösung der Fondsgesellschaft eine<br />

Vergütung in Höhe von 1 % des erzielten Kaufpreises zuzüglich<br />

einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist vier Wochen nach Vollzug des<br />

unterzeichneten Kaufvertrages über den Verkauf der Fondsimmobilie<br />

(Completion) zur Zahlung fällig.<br />

Vermittlung des Eigenkapitals<br />

Die Fondsgesellschaft hat die ALCAS GmbH (im Folgenden<br />

„ALCAS“) mit der Organisation, Betreuung und Abwicklung<br />

des Vertriebs des Kommanditkapitals beauftragt, wobei die<br />

ALCAS für die Vermittlung von Investoren Dritte einschalten<br />

kann, die zu diesem Zweck unmittelbar in Vertragsbeziehung<br />

mit der Fondsgesellschaft treten und einen auf das<br />

von ihnen jeweils vermittelte Kommanditkapital entfallenden<br />

Teil der Vertriebsprovision erhalten.<br />

Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovi -<br />

sion für das gesamte vermittelte Beteiligungskapital beträgt<br />

maximal GBP 3.210.000. Darin ist ein Entgelt für die Organisation<br />

und Abwicklung der Eigenkapitalvermittlung in Höhe<br />

von insgesamt GBP 15.000 inklusive Umsatzsteuer enthalten.<br />

Die Eigenkapitalvermittlungsprovision wird unabhängig<br />

von der Einschaltung Dritter geleistet und ist spätestens<br />

zum 30.12.2010 fällig.


Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovision<br />

entspricht einem Betrag in Höhe von 9 % bezogen auf<br />

das Kommanditkapital ohne Agio (bzw. rund 8,6 % bezogen<br />

auf die Summe aus Kommanditkapital und Agio).<br />

Der Initiator <strong>KGAL</strong> behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />

zum oben genannten Entgelt (9 % bezogen auf das Kommanditkapital<br />

ohne Agio bzw. rund 8,6 % bezogen auf die<br />

Summe aus Kommanditkapital und Agio) Zahlungen oder<br />

sonstige Zuwendungen (z. B. unterstützende geldwerte Leistungen,<br />

Befreiungen von Verbindlichkeiten, Sachleistungen<br />

wie etwa die Durchführung von Schulungsmaßnahmen<br />

sowie die Durchführung besonderer Veranstaltungen) aus<br />

eigenen Mitteln an einzelne Vertriebspartner zu leisten. Es<br />

ist weiterhin möglich, dass einzelne Vertriebspartner eine<br />

geringere Provision erhalten oder dass ihnen weitere<br />

Zuwendungen oder Provisionen von sonstigen Dritten<br />

zufließen. Die dem einzelnen Vertriebspartner tatsächlich<br />

insgesamt zufließenden Provisionen und Zuwendungen<br />

sind daher nur auf Ebene des jeweiligen Vertriebspartners<br />

ermittelbar. Dem Investor wird empfohlen, sich bei Interesse<br />

für weitere Informationen an diesen zu wenden.<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die <strong>KGAL</strong> hat mit Vertrag vom 14.08.2009 die Platzierung<br />

der notwendigen Kapitaleinlagen für den Erwerb der Fondsimmobilie<br />

in Höhe von GBP 35,5 Mio. bis zum 24.09.2010<br />

garantiert. Bei Ausübung der Verlängerungsoption der<br />

Zeichnungsfrist seitens des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

bis spätestens 29.09.2011 (siehe § 3 Ziffer 4 des<br />

Gesellschaftsvertrags) wird bei Verlängerung der Zwischenfinanzierung<br />

die Platzierungsgarantie entsprechend bis spätestens<br />

24.09.2011 verlängert; andernfalls wird die <strong>KGAL</strong><br />

zum 24.09.2010 aus der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

in Anspruch genommen. Die <strong>KGAL</strong> erhält für diese<br />

Garantie eine einmalige Gebühr von GBP 976.250, die anteilig<br />

gemäß laufendem Platzierungsfortschritt fällig ist, spä-<br />

testens jedoch mit Ablauf der Platzierungsgarantie am<br />

24.09.2010.<br />

Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung /<br />

Sonstige Leistungen<br />

Die laufende Steuerberatung und die Wirtschaftsprüfung<br />

der Fondsgesellschaft werden von unabhängigen Gesellschaften/Steuerberatern/<br />

Wirtschaftsprüfern übernommen.<br />

Die für diese Leistungen anfallenden Entgelte und die sonstigen<br />

Kosten (beispielsweise Bankgebühren, IHK-Beiträge,<br />

Kosten der Erstellung und des Versands der Korrespondenz<br />

der Fondsgesellschaft mit den Investoren sowie fondsspezifische<br />

Reisekosten der <strong>KGAL</strong> oder des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten) wurden aufgrund von Erfahrungswerten<br />

geschätzt. Diese Entgelte und Kosten sind von der Fondsgesellschaft<br />

zu tragen.<br />

Informationen zu Lieferungen<br />

und Leistungen<br />

Der Anbieter <strong>KGAL</strong> ist Platzierungsgarant, Konzeptionär,<br />

Initiator, <strong>Prospekt</strong>herausgeber und Anbieter des Beteiligungsangebotes.<br />

Darüber hinaus ist er mit der Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft sowie mit der Verwertung der Fondsimmobilie<br />

betraut. Zudem ist er zeitweiser Darlehensgeber<br />

für die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung.<br />

Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhand -<br />

vertrages die Aufgabe, im Auftrag und auf Rechnung des<br />

Investors der Fondsgesellschaft beizutreten. Er hat darüber<br />

hinaus die Aufgabe, die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

für den Investor treuhänderisch zu halten.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

führen die Geschäfte der Fondsgesellschaft. Zudem führen<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

das Sammelverfahren für britische Steuerzwecke für Investoren<br />

durch.<br />

111


Darüber hinaus erbringen der Anbieter (<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher),<br />

die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sowie der Treuhandkommanditist<br />

keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />

und Lieferungen im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 8 der Verordnung<br />

über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte.<br />

Schlichtungsverfahren der<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

Die <strong>KGAL</strong>, die Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist<br />

(im Folgenden „Beschwerdegegner“) haben sich dem<br />

Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds angeschlossen und unterwerfen sich der jeweils gültigen<br />

Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen. Investoren der Fondsgesellschaft haben die<br />

Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden<br />

schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu richten<br />

und damit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten. Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit<br />

sich die Parteien nicht während des Verfahrens einigen,<br />

ergeht als Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch der<br />

Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds ist der Beschwerdegegner an<br />

einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebunden,<br />

sofern der Beschwerdegegenstand EUR 5.000 nicht übersteigt.<br />

Dies bedeutet, dass der Beschwerdegegner in einem<br />

Fall, in dem der vom beschwerdeführenden Investor geltend<br />

112 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

gemachte Anspruch bei einem Streitwert bis einschließlich<br />

EUR 5.000 liegt, einer Entscheidung der Ombudsperson<br />

nachkommen muss und gegen den Schlichtungsspruch<br />

den ordentlichen Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei<br />

Beschwerden mit einem höheren Streitwert gibt die<br />

Ombudsperson eine Empfehlung ab. Dem Investor steht es<br />

immer frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />

Durch rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung erfolgte Einleitung<br />

des Schlichtungsverfahrens durch den Investor<br />

tritt gegenüber dem Beschwerdegegner bezüglich des<br />

beschwerdegegenständlichen Anspruches die Hemmung<br />

der Verjährung ein.<br />

Nähere Informationen zur Ombudsperson und dem Schlichtungsverfahren<br />

sind bei der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Tel: 030 / 257 616 90<br />

Fax: 030 / 257 616 91<br />

info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die Verfahrensordnung und eine Informationsbroschüre<br />

finden Sie zudem im Internet unter:<br />

www.ombudsstelle-gfonds.de.


Die steuerlichen Grundlagen<br />

Vorbemerkung<br />

Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen Grundlagen<br />

der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage und der<br />

wesentlichen steuerlichen Konsequenzen einer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft bezieht sich ausschließlich auf<br />

Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes, die in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, die nicht in<br />

Großbritannien ansässig sind, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten und die diese Beteiligung nicht fremd -<br />

finanziert haben.<br />

Sofern Investoren vorstehende Voraussetzungen nicht erfüllen<br />

(z. B. natürliche Personen, die nicht in Deutschland<br />

wohnhaft sind), sollten sie die aus einer Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft resultierenden steuerlichen Wirkungen<br />

mit ihrem steuerlichen Berater besprechen.<br />

Grundlage für die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus<br />

der Fondsgesellschaft sind das zwischen der Bundesrepublik<br />

Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien<br />

und Nordirland geschlossene Abkommen zur Vermeidung<br />

der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung<br />

vom 26.11.1964 (BGBl. 1966 II, Seite 359 ff.; im<br />

Folgenden „DBA“), geändert durch das Revisionsprotokoll<br />

vom 23.03.1970 (BGBl. 1971 II, Seite 46 ff.) sowie die in<br />

Deutschland und Großbritannien geltenden Steuergesetze<br />

einschließlich des Jahressteuergesetzes 2009 und der Erbschaftsteuerreform,<br />

die aktuelle Rechtsprechung und die<br />

geltenden Verwaltungsauffassungen der Finanzbehörden.<br />

Allerdings können nicht alle Details berücksichtigt werden,<br />

die für einen an der Fondsgesellschaft beteiligten Investor<br />

aufgrund seiner besonderen steuerlichen Situation von<br />

Bedeutung sein können.<br />

Dem Investor wird daher empfohlen, einen steuerlichen<br />

Berater hinzuzuziehen.<br />

Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künf -<br />

tige Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder<br />

geänderte Anwendung der bestehenden Vorschriften und<br />

Regelungen) sind möglich und können die Wirtschaftlichkeit<br />

der Beteiligung beeinflussen. Die endgültige Entscheidung<br />

über die steuerlichen Auswirkungen dieses Beteiligungs -<br />

angebotes bleibt der Betriebsprüfung der deutschen und<br />

britischen Finanzverwaltung vorbehalten (siehe hierzu das<br />

Kapitel „Die Risikohinweise“, ab Seite 22).<br />

Einkommensbesteuerung<br />

des Investors<br />

Steuerliche Transparenz / Treuhandverhältnis<br />

Die Investoren beteiligen sich an einer vermögensverwaltenden<br />

Fondsgesellschaft, die voraussichtlich ab 29.09.2009<br />

unmittelbar 100 % des Eigentums an einer Immobilie in<br />

Großbritannien hält.<br />

Die Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

nach deutschem Recht wird sowohl nach deutschem<br />

als auch nach britischem Recht für Zwecke der Einkommensbesteuerung<br />

als transparent angesehen. Nach<br />

beiden Rechtskreisen werden daher Einkünfte aus der Fondsgesellschaft<br />

den Investoren unmittelbar zugerechnet und<br />

sind von diesen zu versteuern. Die Einkommensteuerpflicht<br />

trifft jeden Investor persönlich, eine Verpflichtung der Fondsgesellschaft<br />

oder eine Gesamtschuldnerschaft der Investoren<br />

besteht grundsätzlich nicht. Eine Besteuerung kann auf<br />

Ebene der Investoren unabhängig davon erfolgen, ob die Einkünfte<br />

der Fondsgesellschaft ausgeschüttet bzw. entnommen<br />

werden. Daher ist es möglich, dass der Investor Einkommensteuerzahlungen<br />

zu leisten hat, obwohl er keine oder<br />

nicht ausreichende Ausschüttungen/Entnahmen erhält.<br />

Der Investor beteiligt sich mittelbar als Treugeber über den<br />

Treuhandkommanditisten oder unmittelbar als Kommandi-<br />

Die steuerlichen Grundlagen I 113


tist an der Fondsgesellschaft. Die Vereinbarungen im Treuhandvertrag<br />

erfüllen die Voraussetzungen des „Treuhand -<br />

erlasses“ der deutschen Finanzverwaltung (BMF vom<br />

01.09.1994, BStBl. I 1994, Seite 604). Dies hat zur Folge, dass<br />

auch bei einer Beteiligung als Treugeber die Einkünfte aus<br />

der Fondsgesellschaft dem Investor zuzurechnen und auf<br />

Ebene des Investors zu versteuern sind.<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Deutschland /Großbritannien (DBA)<br />

Wie oben dargestellt, ist davon auszugehen, dass die Investoren<br />

in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natür -<br />

liche Personen sind, bei denen grundsätzlich das Welt -<br />

einkommen der Einkommensbesteuerung in Deutschland<br />

unterliegt. Da die Immobilie in Großbritannien belegen ist,<br />

unterliegt der Investor mit seinen Einkünften hieraus nach<br />

britischem Steuerrecht ebenfalls der Besteuerung. Der<br />

folgenden Darstellung in diesem Kapitel ist zu entnehmen,<br />

wie das DBA das Besteuerungsrecht Deutschlands bzw.<br />

Groß britanniens beschränkt, um eine Doppelbesteuerung<br />

zu vermeiden. Ob und wie die beiden Länder dann tatsächlich<br />

besteuern, wird in den anschließenden Kapiteln<br />

beschrieben.<br />

Einkünfte aus der Vermietung nach DBA<br />

Die Fondsgesellschaft erwirbt am 29.09.2009 eine Immobilie,<br />

die zu 100 % vermietet ist. Der Hauptmietvertrag mit<br />

Hyde Housing Association Ltd. (Hyde) wird durch den<br />

Erwerb auf die Fondsgesellschaft übergehen. Zeitgleich zum<br />

Kaufvertrag werden die Fondsgesellschaft und der Veräußerer<br />

einen Vertrag zur Rückvermietung der Wohnungen im<br />

oberen Teil des Hauses schließen. Daneben gibt es noch<br />

einen Mietvertrag mit dem Londoner Elektrizitätsversorger,<br />

welcher ebenfalls bei Kauf auf die Fondsgesellschaft übergeht.<br />

Die beiden Nebenmietverträge sind wirtschaftlich zu<br />

vernachlässigen. Aus allen Mietverträgen erzielt die Fondsgesellschaft<br />

Vermietungseinkünfte.<br />

114 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

Art. XII Absatz 1 in Verbindung mit Art. XVIII Absatz 2 a DBA<br />

weist das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweg -<br />

lichem Vermögen dem Staat zu, in dem die Immobilie belegen<br />

ist. Die Vermietungseinkünfte sind daher in Großbritannien<br />

zu versteuern. In Deutschland gilt für diese<br />

Einkünfte gemäß Art. XVIII Abs. 2a DBA die Freistellungsmethode.<br />

Einkünfte aus der Veräußerung nach DBA<br />

Art. VIII Absatz 1 in Verbindung mit Art. XVIII Absatz 2 a<br />

DBA bestimmt, dass grundsätzlich der Belegenheitsstaat<br />

Großbritannien Veräußerungsgewinne aus der Immobilie<br />

besteuern darf. Deutschland müsste demnach grundsätzlich<br />

die Veräußerungsgewinne freistellen. Solange Großbritannien<br />

jedoch die Veräußerungsgewinne aufgrund einer<br />

nationalen Einkommensteuerregelung abstrakt nicht der<br />

Besteuerung unterwirft, muss Deutschland die Veräußerungsgewinne<br />

nicht freistellen.<br />

Nach britischem Steuerrecht sind Veräußerungsgewinne<br />

von Personen, die in Großbritannien weder einen Wohnsitz<br />

haben noch sonst ansässig sind, von der Besteuerung ausgenommen,<br />

soweit sie sich – wie hier – nicht auf gewerb -<br />

liche Wirtschaftsgüter beziehen. Deutschland behält demnach<br />

das Besteuerungsrecht auf Gewinne aus der mittelbaren<br />

oder unmittelbaren Veräußerung der Immobilie.<br />

Einkünfte aus Zinsen nach DBA<br />

Gemäß Art. VII Absatz 1 DBA steht das Besteuerungsrecht<br />

für Zinsen (z. B. aus der Anlage der Liquiditätsre serve)<br />

grundsätzlich dem Wohnsitzstaat Deutschland zu. Großbritannien<br />

darf nach DBA keine Quellensteuer auf Zinseinkünfte<br />

erheben.<br />

Großbritannien – nationales Steuerrecht<br />

Soweit Großbritannien nach dem DBA ein Besteuerungsrecht<br />

zusteht, sind die nationalen britischen Regelungen<br />

für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die


Besteuerung einschlägig. Großbritannien hat ein vom<br />

Kalenderjahr abweichendes Steuerjahr von jedem 6. April<br />

bis zum 5. April des Folgejahres.<br />

Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses in Großbritannien<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt Mieteinnahmen aus dem<br />

Hauptmietvertrag mit Hyde und im geringen Maße auch<br />

aus dem Mietvertrag mit dem Londoner Energieversorger<br />

sowie dem Mietvertrag betreffend die Wohnungen.<br />

Der Mietvertrag mit dem Hauptmieter Hyde gewährt dem<br />

Mieter eine mietfreie Zeit zu Beginn des Mietverhältnisses.<br />

Nach britischem Steuerrecht wird bei mietfreien Perioden der<br />

Zeitraum ab Beginn des Mietverhältnisses bis zur erstmöglichen<br />

Mieterhöhung einer Gesamtbetrachtung unterzogen.<br />

Dabei werden die in diesem Zeitraum erzielbaren Mieterträge<br />

gleichmäßig auf den gesamten Zeitraum verteilt.<br />

Die Fondsgesellschaft hat vor Erwerb der Immobilie mit<br />

dem Verkäufer einen Abschlag aufgrund der mietfreien Periode<br />

verhandelt. Die Fondsgesellschaft sieht diesen Abschlag<br />

aus ertragsteuerlicher Sicht als Kaufpreisreduzierung und<br />

nicht als Mietzahlung an und wird diesen Abschlag nicht<br />

der Ertragsbesteuerung in Großbritannien unterwerfen.<br />

Von den Mieteinnahmen sind nach britischem Steuerrecht<br />

Abschreibungen und laufende Aufwendungen nur bedingt<br />

abzugsfähig.<br />

Abschreibungen auf Grund und Boden sowie auf Gebäude<br />

sind nicht zulässig, allerdings können grundsätzlich Einbauten<br />

(Raumteiler, falsche Decken, Generatoren, Aufzüge,<br />

Klimaanlagen etc.) abgeschrieben werden. Aufgrund der<br />

Festlegung des Kaufpreises für die Einbauten auf GBP 1<br />

bei Erwerb der Immobilie sind steuerlich abzugsfähige<br />

Abschreibungen nach britischem Steuerrecht zunächst<br />

nicht zu erwarten. Allenfalls für den Fall einer späteren<br />

Gebäuderenovierung könnte für in diesem Rahmen ange-<br />

schaffte Einbauten ein Abschreibungsvolumen in Höhe von<br />

10 % bis 20 % jährlich entstehen.<br />

Zinszahlungen im Rahmen der Zwischenfinanzierung des<br />

Immobilienerwerbes vor Eintreten der Investoren sind in<br />

Großbritannien grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Da die<br />

Finanzierung hier über zwei Gesellschafter der <strong>KGAL</strong> erfolgt,<br />

welche vor Platzierung mittelbar 100 % an der Fondsgesellschaft<br />

hält und die Finanzierung zudem durch die Platzierungsgarantie<br />

der <strong>KGAL</strong> ermöglicht wurde, sind allerdings<br />

die britischen Regelungen zu Verrechnungspreisen zu<br />

beachten, welche eine marktübliche Verzinsung fordern.<br />

Vor diesem Hintergrund ist nicht völlig auszuschließen, dass<br />

die britischen Steuerbehören einen Teil der Zinsen als nichtabzugsfähig<br />

behandeln. Die Zwischenfinanzierung besteht<br />

aber nur für einen sehr beschränkten Zeitraum vor Beitritt<br />

aller Investoren. Während der Laufzeit des Fonds wird<br />

voraussichtlich kein Zinsaufwand entstehen.<br />

Bei Fremdfinanzierung der Beteiligung durch den Investor<br />

ist zu erwarten, dass Zinsen zum Erwerb der Beteiligung in<br />

Großbritannien nicht abzugsfähig sind.<br />

Sonstige laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit<br />

der Immobilienverwaltung (Property Management), aber<br />

auch der Fondsverwaltung (laufende Verwaltung, Jahres -<br />

abschlusserstellung, laufende steuerliche Beratung) sind<br />

voraussichtlich in Großbritannien steuerlich abzugsfähig.<br />

Anschaffungsnebenkosten wie Maklergebühr, britische<br />

Grund erwerbsteuer (Stamp Duty Land Tax) und Beratungskosten<br />

sind steuerlich der Anschaffung der Immobilie zuzurechnen.<br />

Nachdem die Veräußerung der Immobilie in Großbritannien<br />

nicht der Besteuerung unterworfen wird, ist dieser<br />

Aufwand in Großbritannien steuerlich nicht abzugsfähig.<br />

Dasselbe gilt für den Aufwand im Zusammenhang mit der<br />

Fondskonzeption, der Eigenkapitalvermittlung und dem Vertrieb<br />

der Fondsanteile, sowie der Platzierungsgarantie.<br />

115


Sollten Verluste erzielt werden, sind diese unbeschränkt<br />

vortragsfähig und mit künftigen Gewinnen aus Vermietung<br />

verrechenbar. Es gibt keinen Verlustrücktrag.<br />

Persönliche Steuerberaterkosten des Investors können in<br />

Großbritannien nicht gewinnmindernd berücksichtigt werden.<br />

Quellensteuer auf Vermietungseinkünfte in Großbritannien<br />

Einkünfte einer nicht in Großbritannien ansässigen Person<br />

aus einer in Großbritannien belegenen Immobilie unterliegen<br />

nach nationalem britischen Recht einer Quellensteuer<br />

von 20 % nach dem Non-Resident Landlord’s Scheme. Die<br />

britischen Steuerbehörden können auf Antrag von der Verpflichtung<br />

zum Einbehalt der Quellensteuer auf Vermietungseinkünfte<br />

befreien. Diese Befreiung muss grundsätzlich<br />

von jedem Investor gesondert beantragt und mit der<br />

Versicherung verbunden werden, dass<br />

seine steuerlichen Angelegenheiten in Großbritannien auf<br />

dem Laufenden gehalten werden,<br />

er noch nie Steuerschulden in Großbritannien hatte,<br />

er nicht erwartet, dass Steuerschulden im Jahr der Antragstellung<br />

anfallen werden,<br />

er die britischen Steuerbehörden schriftlich informieren<br />

wird, sollten wider Erwarten doch im Jahr der Antragstellung<br />

Steuerschulden in Großbritannien anfallen<br />

er allen steuerlichen Verpflichtungen in Großbritannien<br />

nachkommen wird und dass<br />

er die britischen Steuerbehörden im Falle eines Umzuges<br />

nach Großbritannien informieren wird.<br />

Die Fondsgesellschaft wird versuchen, mit den britischen<br />

Steuerbehörden ein Verfahren zur Verwaltungsvereinfachung<br />

zu vereinbaren, um die Befreiungen im Sammelverfahren zu<br />

beantragen. Im Erfolgsfalle wird der geschäftsführende<br />

Kommanditist das jährliche Sammelverfahren im Namen<br />

der Fondsgesellschaft durchführen. In diesem Rahmen werden<br />

den britischen Steuerbehörden Name, Anschrift, Status<br />

116 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

als natürliche oder juristische Person, Ansässigkeitsstaat<br />

und Höhe der Beteiligung übermittelt. Zudem muss den<br />

Steuerbehörden mitgeteilt werden, ob der Investor über<br />

weitere Einkünfte aus britischen Quellen verfügt. Jeder<br />

Investor muss den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

gesondert bevollmächtigen, das Sammelverfahren durch -<br />

zuführen. Da das Fehlen der Bevollmächtigung eines einzigen<br />

Investors das Sammelverfahren insgesamt unzulässig<br />

machen könnte, ist die entsprechende Bevollmächtigung<br />

Bedingung für den Beitritt des Investors und eine entsprechende<br />

Vollmacht in den Zeichnungsunterlagen enthalten.<br />

Kommt ein Investor nach Bevollmächtigung zum Sammelverfahren<br />

seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nach,<br />

wird der geschäftsführende Kommanditist veranlassen,<br />

dass die Fondsgesellschaft künftig 20 % Quellensteuer auf<br />

Ausschüttungen / Entnahmen des betreffenden Investors<br />

einbehält und diese an die britischen Steuerbehörden<br />

abführt.<br />

Eventuell anfallende Quellensteuer nach dem Non-Resident<br />

Landlord’s Scheme wird bei der Einkommensbesteuerung<br />

des Investors in Großbritannien angerechnet.<br />

Einkommensbesteuerung der Investoren in Großbritannien<br />

Zur Einkommensbesteuerung in Großbritannien werden alle<br />

in Großbritannien steuerpflichtigen Einkommen des Investors<br />

herangezogen.<br />

Die Steuersätze für die Vermietungseinkünfte betragen in<br />

Großbritannien grundsätzlich 20 % oder 40 %, je nach Einkommen.<br />

Investoren, die Staatsbürger Deutschlands, der<br />

restlichen EU oder der EWR-Staaten (Island, Lichtenstein<br />

und Norwegen) sind, können einen altersabhängigen persönlichen<br />

Freibetrag in Anspruch nehmen. Die ersten<br />

GBP 37.400 über dem Freibetrag werden mit 20 %, darüber<br />

liegende Erträge mit 40 % besteuert. Ab dem Steuerjahr<br />

2010 / 2011 wurde für Einkommen über GBP 150.000 eine


Steuerrate von 50 % angekündigt. Sofern der Investor keine<br />

anderen in Großbritannien steuerpflichtigen Einkünfte hat,<br />

wird diese Einkommenschwelle erst bei einer Beteiligung<br />

von voraussichtlich ca. GBP 2,3 Mio. überschritten.<br />

Für das Steuerjahr ab 06.04.2009 sind folgende Freibeträge<br />

anzuwenden:<br />

Alter des Investors Freibetrag Kürzung Freibetrag<br />

bis 64 Jahre GBP 6.475 Keine Kürzung<br />

65 bis 74 Jahre GBP 9.490 Kürzung um 50 % der<br />

GBP 22.900 übersteigenden<br />

Einkünfte, jedoch<br />

nicht weniger als GBP 6.475<br />

ab 75 Jahre GBP 9.640 Kürzung um 50 % der<br />

GBP 22.900 übersteigenden<br />

Einkünfte, jedoch<br />

nicht weniger als GBP 6.475<br />

Berechnungsbeispiele:<br />

Ein 65jähriger unverheirateter Investor erzielt im Steuerjahr ab<br />

06.04.2009 in Großbritannien Einkünfte in Höhe von GBP<br />

25.000. Sein Freibetrag beträgt GBP 8.440 (GBP 9.490 – 50 %<br />

(GBP 25.000 – GBP 22.900)). Der den Freibetrag übersteigende<br />

Betrag von GBP 16.560 (GBP 25.000 – GBP 8.440) ist mit 20 %<br />

zu versteuern, was zu einer Steuerlast von GBP 3.312 führt.<br />

Ein 76jähriger unverheirateter Investor erzielt im Steuerjahr<br />

ab 06.04.2009 in Großbritannien Einkünfte in Höhe von GBP<br />

45.000. Sein Freibetrag beträgt GBP 6.475 (GBP 9.640 – 50 %<br />

(GBP 45.000 – GBP 22.900), jedoch nicht weniger als GBP<br />

6.475). Die ersten den Freibetrag übersteigenden Einkünfte<br />

von GBP 37.400 sind mit 20 % zu besteuern, der übersteigende<br />

Betrag von GBP 1.125 ist mit 40 % zu besteuern, was<br />

zu einer Steuerlast von GBP 7.930 (20 % von GBP 37.400<br />

+ 40 % von GBP 1.125) führt.<br />

Verheiratete Investoren können unter Umständen zusätzliche<br />

Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Allerdings gibt<br />

es in Großbritannien keinen Splittingtarif, wie etwa im deutschen<br />

Steuerrecht.<br />

Sollte ab dem Steuerjahr 2010 / 2011 das angepasste<br />

Nettoeinkommen, eine Berechnungsgröße, welche für die<br />

meisten Investoren dem steuerpflichtigen Einkommen in<br />

Großbritannien entsprechen dürfte, über GBP 100.000<br />

liegen, werden unabhängig von einer Altersgrenze 50 % des<br />

GBP 100.000 übersteigenden Betrages vom Freibetrag<br />

gekürzt.<br />

Besteuerungsverfahren in Großbritannien<br />

Die Fondsgesellschaft wird jährlich Steuererklärungen in<br />

Großbritannien abgeben, welche neben der Ermittlung der<br />

Summe der Besteuerungsgrundlagen in Großbritannien<br />

auch die Zuweisung der Besteuerungsgrundlagen an die<br />

einzelnen Investoren umfasst.<br />

Sofern die Besteuerungsgrundlagen des Investors aus der<br />

Fondsgesellschaft zusammen mit allen sonstigen Einkünften<br />

aus Quellen in Großbritannien die Freibetragsgrenze<br />

nicht übersteigt, werden die britischen Steuerbehörden<br />

voraussichtlich keine gesonderte Einkommensteuererklärung<br />

des Investors anfordern.<br />

Sollte jedoch der Investor zur Abgabe einer Einkommen -<br />

steuererklärung in Großbritannien verpflichtet werden, hat<br />

die <strong>KGAL</strong> mit der auf Immobilien spezialisierten Beratungsgesellschaft<br />

WSM Partners LLP (im Folgenden „WSM“) einen<br />

Rahmenvertrag abgeschlossen. Unter Berufung auf diesen<br />

Rahmenvertrag kann der Investor WSM mit der Erstellung<br />

seiner persönlichen Steuererklärung in Großbritannien<br />

beauftragen. Der Rahmenvertrag sieht hierfür eine Grundgebühr<br />

von derzeit GBP 125 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

vor, sofern der Investor in Großbritannien nur Einkünfte<br />

aus der Fondsgesellschaft bezieht. Für jede weitere<br />

Einkunftsquelle in Großbritannien erhöht sich die Gebühr<br />

um derzeit GBP 35 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />

Einkommensteuererklärung in Großbritannien ist grundsätzlich<br />

bis zum 31. Januar des Folgejahres einzureichen.<br />

117


Deutschland – nationales Steuerrecht<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht originär gewerblich tätig, da<br />

sie ausschließlich Einkünfte aus der Vermietungstätigkeit<br />

und Zinseinkünfte erzielen wird. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist ist rechtsgeschäftlich zur Vertretung der<br />

Fondsgesellschaft bevollmächtigt. Damit ist die Beteiligungsgesellschaft<br />

als Komplementärin der Fondsgesellschaft<br />

nicht allein zur Geschäftsführung befugt. Die Voraussetzungen<br />

der gewerblichen Prägung des § 15 Absatz 3 Satz<br />

2 EStG liegen daher nach herrschender Meinung nicht vor.<br />

Die Investoren erzielen aus der Fondsgesellschaft Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen.<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland<br />

Die nach dem DBA in Großbritannien zu versteuernden Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich<br />

in Deutschland von der Besteuerung freizustellen.<br />

Nach § 50 d Absatz 9 EStG wird eine Freistellung nach einem<br />

DBA in Deutschland nicht gewährt, wenn der andere Staat<br />

die Einkünfte von seiner Besteuerung ausnimmt. Wenn der<br />

Investor aufgrund der Freibeträge in Großbritannien tatsächlich<br />

keine Einkommensteuer in Großbritannien bezahlt,<br />

ist dies kein Ausnehmen von der Besteuerung im Sinne der<br />

oben genannten Regelung und gefährdet die Freistellung<br />

damit nicht.<br />

Für Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien<br />

im EU-Ausland findet der Progressionsvorbehalt<br />

nach § 32 b Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 EStG keine Anwendung.<br />

Einkünfte aus Veräußerung der Immobilie in Deutschland<br />

Nach dem DBA wird ein Gewinn aus der Veräußerung der<br />

Immobilie nur dann von der Besteuerung in Deutschland<br />

freigestellt, wenn Großbritannien auch tatsächlich eine<br />

Besteuerung nach nationalem Recht vorsieht. Dies ist vorliegend<br />

nicht der Fall mit der Folge, dass die Veräußerung der<br />

Immobilie nach deutschem Steuerrecht zu beurteilen ist.<br />

118 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

Da die Fondsgesellschaft nicht gewerblich geprägt ist und<br />

die Beteiligung dem Privatvermögen des Investors zuzuordnen<br />

ist, richtet sich die Besteuerung des Veräußerungs -<br />

gewinns nach den Vorschriften für private Veräußerungsgeschäfte<br />

gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 EStG. Demnach entfällt<br />

eine Besteuerung, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung<br />

und Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt. Beträgt<br />

der Zeitraum weniger als zehn Jahre oder werden in<br />

den letzten zehn Jahren vor Veräußerung der Immobilie<br />

Gebäude, selbständige Gebäudeteile oder Außenanlagen<br />

errichtet, sind diese mit dem regulären Einkommensteuersatz<br />

zu versteuern.<br />

Mögliche Verluste aus einer Veräußerung nach zehn Jahren<br />

können steuerlich nicht berücksichtigt werden. Verluste<br />

innerhalb eines Zehnjahreszeitraums sind nur mit künftigen<br />

Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar.<br />

Auch wenn nach dem Fondskonzept geplant ist, dass die<br />

Fondsgesellschaft die Immobilie länger als zehn Jahre hält,<br />

kann im Einzelfall ein Veräußerungsgewinn der Immobilie in<br />

Deutschland steuerpflichtig sein, da nicht ausgeschlossen<br />

werden kann, dass wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

eine vorzeitige Veräußerung oder eine Entwicklung der<br />

Immobilie angemessen erscheinen lassen. Des Weiteren ist<br />

ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nicht auszuschließen,<br />

wenn der Investor seine Beteiligung vorzeitig überträgt.<br />

Gewerblicher Grundstückshandel in Deutschland<br />

Ein gewerblicher Grundstückshandel wird in Abgrenzung<br />

zur privaten Vermögensverwaltung regelmäßig dann angenommen,<br />

wenn mehr als drei Objekte veräußert werden<br />

und zwischen Erwerb und Veräußerung ein Zeitraum von<br />

weniger als fünf Jahren liegt.<br />

Da die Fondsgesellschaft eine steuerlich transparente Personengesellschaft<br />

darstellt, ist nicht auszuschließen, dass


dem Investor im Falle einer Veräußerung der Immobilie oder<br />

des Fondsanteils ein Zählobjekt im Sinne des gewerblichen<br />

Grundstückshandels zugerechnet wird, wenn der Investor<br />

an der Fondsgesellschaft zu mindestens 10 % beteiligt ist<br />

oder bei einer niedrigeren Beteiligung der anteilige Verkehrswert<br />

des Grundstücks oder der Wert der Beteiligung<br />

mehr als EUR 250.000 beträgt. In diesem Fall könnte beim<br />

Investor durch das zusätzliche Zählobjekt die Veräußerung<br />

von drei Grundstücken aus dem Privatvermögen innerhalb<br />

eines Zeitraumes von fünf Jahren als gewerblicher Grundstückhandel<br />

umqualifiziert werden mit der Folge, dass die<br />

daraus resultierenden Gewinne des Investors steuerpflichtig<br />

werden. Die mögliche Einbeziehung als Zählobjekt im Rahmen<br />

der Drei-Objekt-Grenze gilt auch für im Ausland belegene<br />

Immobilien. Sofern der Investor den Verkauf von eigenen<br />

Grundstücken plant, sollte er sich dringend an seinen<br />

Steuerberater wenden.<br />

Zinseinkünfte in Deutschland<br />

Zinseinkünfte unterliegen grundsätzlich unabhängig vom<br />

Ort der Geldanlage der Besteuerung in Deutschland. Sie<br />

werden im Rahmen der einheitlichen und gesonderten<br />

Gewinnfeststellung auf Ebene der Fondsgesellschaft festgestellt<br />

und dem Wohnsitzfinanzamt des Investors mitgeteilt.<br />

Inwieweit der Investor auf diese Zinseinkünfte den Sparer-<br />

Pauschbetrag anwenden kann, hängt von seiner persön -<br />

lichen Situation ab. Einkünfte aus Kapitalvermögen im<br />

Privatbereich werden mit einem einheitlichen Abgeltungsteuersatz<br />

von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 %<br />

und gegebenenfalls der Kirchensteuer besteuert. Der Abzug<br />

von Werbungskosten ist ausgeschlossen. Sofern der persönliche<br />

Einkommensteuersatz des Investors unter 25 % liegt,<br />

kann er die Veranlagung seiner sämtlichen Kapitaleinkünfte<br />

und die Besteuerung mit seinem persönlichen Steuersatz<br />

wählen. Der Abzug von Werbungskosten ist auch dann ausgeschlossen.<br />

Bei Zinsanlagen in Deutschland werden diese bereits vom<br />

kontoführenden Bankinstitut mit der Abgeltungsteuer<br />

belastet. Sofern Zinsen im Ausland vergütet werden, behält<br />

die ausländische Bank keine deutsche Abgeltungsteuer ein.<br />

Diese Zinsen müssen dann im Wege der Einkommensteuerveranlagung<br />

des Investors in Deutschland erklärt werden.<br />

Auch hier gilt der besondere Steuersatz von 25 % nebst Solidaritätszuschlag<br />

und gegebenenfalls Kirchensteuer.<br />

Besteuerungsverfahren in Deutschland<br />

Das Wirtschaftsjahr der Fondsgesellschaft entspricht dem<br />

Kalenderjahr. Die Fondsgesellschaft wird für jedes Wirtschaftsjahr<br />

im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten<br />

Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 179 AO) ihre<br />

Einkünfte ermitteln und den Investoren die Besteuerungsgrundlagen<br />

zuteilen. Sonderwerbungskosten des Investors<br />

sind grundsätzlich bei der Feststellungserklärung zu berücksichtigen.<br />

Aus diesem Grunde müssen Investoren ihre<br />

Sonderwerbungskosten eines Wirtschaftsjahres der Fondsgesellschaft<br />

bis spätestens 28. Februar des Folgejahres mitteilen.<br />

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die<br />

Sonderwerbungskosten voraussichtlich keine steuerliche<br />

Berücksichtigung finden können, da die Einkünfte aus der<br />

Vermietung in Deutschland freigestellt sind und bei Zinseinkünfte<br />

kein Werbungskostenabzug möglich ist.<br />

Gewerbesteuer in Deutschland<br />

Die Fondsgesellschaft ist weder gewerblich tätig, da sie nur<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zins -<br />

erträge erzielt, noch gewerblich geprägt, da mit dem<br />

geschäftsführenden Kommanditisten ein Kommanditist<br />

zur Geschäftsführung befugt ist. Die Fondsgesellschaft ist<br />

daher in Deutschland nicht gewerbesteuerpflichtig. Eine<br />

der deutschen Gewerbesteuer vergleichbare Steuer gibt es<br />

in Großbritannien nicht.<br />

119


Grunderwerbsteuer /<br />

Stamp Duty Land Tax<br />

Die Immobilie unterliegt nicht der deutschen Grunderwerbsteuer,<br />

da sie nicht im Inland belegen ist (§ 1 Absatz 1<br />

GrEStG).<br />

In Großbritannien gibt es die Stamp Duty Land Tax (im Folgenden<br />

„SDLT“), eine Verkehrssteuer, die in Grundzügen der<br />

deutschen Grunderwerbsteuer entspricht und die bei Übertragungen<br />

von Immobilien anfällt.<br />

Grundsätzlich unterliegen alle Übertragungen von Immobilien<br />

der SDLT. Dabei wird eine Steuer in Abhängigkeit vom<br />

Kaufpreis der Immobilie in folgender Höhe fällig:<br />

Kaufpreis Steuersatz SDLT<br />

in % des Kaufpreises<br />

bis GBP 150.000 0,00 %<br />

GBP 150.001 bis GBP 250.000 1 ,00 %<br />

GBP 250.001 bis GBP 500.000 3 ,00 %<br />

über GBP 500.000 4 ,00 %<br />

Die SDLT trägt in der Regel der Erwerber. So wird auch die<br />

Fondsgesellschaft bei Erwerb der Immobilie SDLT von 4 %<br />

auf den Kaufpreis zahlen. Die Bemessungsgrundlage bildet<br />

der Kaufpreis abzüglich der im Kaufvertrag ausgewiesenen<br />

Einbehalte für die mietfreie Zeit bzw. für Vorsteuerberichtigungen<br />

und Mängelbeseitigungen. Die SDLT gilt als<br />

Anschaffungs nebenkosten der Immobilie, die voraussichtlich<br />

mangels Besteuerung der Veräußerungs gewinne (siehe<br />

dazu Seite 115) ertragsteuerlich nicht geltend gemacht werden<br />

können.<br />

Die Fondsgesellschaft geht davon aus, dass die SDLT bei<br />

einem eventuellen Verkauf der Immobilie der Erwerber<br />

zahlen wird.<br />

120 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

Der SDLT unterliegen nicht nur Veräußerungen der Immobilie<br />

unmittelbar, sondern auch mittelbare Übertragungen,<br />

wie z. B. Übertragungen der Anteile an der Fondsgesellschaft.<br />

Aufgrund der hohen Freigrenze von GBP 150.000 ist jedoch<br />

davon auszugehen, dass die meisten Übertragungen von<br />

Fondsanteilen keine SDLT auslösen. Übertragungen im<br />

Wert von mehr als GBP 150.000 müssen den britischen<br />

Finanzbehörden angezeigt werden. Es besteht die Verpflichtung<br />

eine entsprechende Steuererklärung abzugeben und<br />

die SDLT binnen 30 Tagen nach Übertragung zu entrichten.<br />

Übertragungen von Todes wegen und echte Schenkungen<br />

sind von der SDLT ausgenommen.<br />

Vor Beitritt des ersten Investors werden 100 % der Anteile<br />

an der Fondsgesellschaft vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />

gehalten. Würde der geschäftsführende Kommanditist<br />

bei Betritt der Investoren aus der Fondsgesellschaft<br />

ausscheiden oder Kapital aus der Fondsgesellschaft<br />

entnehmen, wäre darin eine steuerliche Übertragung der<br />

Anteile an den Investor zu sehen, was SDLT von 4 % auf<br />

den vollständigen Marktwert der Immobilie auslösen würde.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist wird daher bis zur<br />

Beendigung der Fondsgesellschaft in dieser verbleiben. Die<br />

Einlagen der Investoren werden überwiegend zur Ablösung<br />

der Zwischenfinanzierung verwendet.<br />

Bei einer wirtschaftlichen Betrachtung wird jedoch der<br />

Anteil des geschäftsführenden Kommanditisten durch den<br />

Beitritt der Investoren von momentan 100 % auf voraussichtlich<br />

unter 1 % abschmelzen. Dieses Abschmelzen könnte<br />

als Übertragung im Sinne der SDLT angesehen werden,<br />

wenn diese für den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

gegen Entgelt erfolgt. Der Erhalt von Ausschüttungen / Entnahmen<br />

aufgrund der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

ist dagegen ebenso unschädlich wie der Erhalt einer angemessenen<br />

Vergütung für die Geschäftsführungstätigkeit im<br />

Falle der Erzielung von Gewinnen durch die Fondsgesellschaft.<br />

Sollte jedoch der geschäftsführende Kommanditist


auch in einem Verlustjahr der Fondsgesellschaft eine Vergütung<br />

für seine Geschäftsführungstätigkeit erhalten, oder<br />

sollten die Gewinne der Fondsgesellschaft nicht zur Zahlung<br />

der Geschäftsführungsvergütung ausreichen, könnte dies<br />

als Vergütung für die wirtschaftliche Übertragung der Anteile<br />

an der Fondsgesellschaft angesehen werden und erneut<br />

SDLT auslösen. Aus diesem Grund verzichtet der geschäftsführende<br />

Kommanditist auf die Vergütung für seine<br />

Geschäftsführungstätigkeit, wenn die Fondsgesellschaft<br />

Verluste erwirtschaftet oder aufgrund der Kosten der<br />

Vergütung Verluste erzielen würde.<br />

Umsatzsteuer<br />

Umsatzsteuer in Großbritannien<br />

Die Fondsgesellschaft ist Unternehmer im Sinne des britischen<br />

Umsatzsteuerrechtes. Sie hat, soweit rechtlich möglich,<br />

von ihrer Optionsmöglichkeit zur Umsatzsteuerpflicht<br />

nach britischem Recht Gebrauch gemacht und stellt die<br />

Miete an den Hauptmieter Hyde grundsätzlich mit britischer<br />

Umsatzsteuer von zur Zeit 15 % in Rechnung. Die<br />

Mieterträge aus der Rückvermietung der Wohnungen sind<br />

nicht optionsfähig und werden daher ohne Umsatzsteuer in<br />

Rechnung gestellt.<br />

In der mietfreien Zeit werden nach britischem Ertragsteuerrecht<br />

fiktive Mieteinnahmen fingiert (siehe Seite 115). Diese<br />

Fiktion gilt nicht für Umsatzsteuerzwecke.<br />

Die Fondsgesellschaft ist in Großbritannien auch grundsätzlich<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt. Da die Mieterträge aus<br />

den Wohnungen nur einen sehr geringen Anteil an den<br />

Gesamtmieterträgen haben, geht die Fondsgesellschaft<br />

nach Prüfung durch den britischen Steuerberater davon aus,<br />

dass sie britische Vorsteuer in voller Höhe geltend machen<br />

kann. Der auf die Wohnungen entfallende Anteil dürfte<br />

unter der Nichtaufgriffsgrenze des britischen Umsatzsteuerrechtes<br />

liegen.<br />

Umsatzsteuer wird beim Erwerb der Immobilie aufgrund<br />

des „principle of going concern“ (vergleichbar mit den<br />

Vorschriften zum Unternehmenskauf in Deutschland)<br />

voraussichtlich nicht anfallen. Nach den Vorschriften des<br />

Unternehmenskaufes wird die Fondsgesellschaft jedoch<br />

die Umsatzsteuerposition des Veräußerers übernehmen.<br />

Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch nach britischem<br />

Umsatzsteuerrecht eine Regelung, wonach bei Änderung<br />

der tatsächlichen Verwendung eines Grundstücks innerhalb<br />

von zehn Jahren nach Erwerb für jedes Jahr eine anteilige<br />

Berichtigung des Vorsteuerabzuges auf die Anschaffungsoder<br />

Herstellungskosten vorzunehmen ist. Der Veräußerer<br />

hat bei Herstellung der Immobilie auch anteilig auf die<br />

Wohnungen entfallende Vorsteuer geltend gemacht. Die<br />

jetzt vertraglich fixierte langfristige Rückvermietung der<br />

Wohnungen an den Veräußerer erlaubt jedoch keinen Vorsteuerabzug<br />

auf den Wohnungsteil der Immobilie. Insofern<br />

ist die zuviel geltend gemachte Vorsteuer zeitanteilig<br />

zurückzuzahlen.<br />

Es gilt zu klären, ob und in welcher Höhe Vorsteuerkorrek -<br />

turen vorzunehmen sind. Die Fondsgesellschaft hat deshalb<br />

bei der Kaufpreiszahlung eine Minderung von GBP 50.000<br />

vereinbart. Sofern die britischen Finanzbehörden keine<br />

Vorsteuerkorrektur oder eine Vorsteuerkorrektur von unter<br />

GBP 50.000 vornehmen, wird die Fondsgesellschaft den<br />

überschießenden Betrag dem Veräußerer erstatten. Beträgt<br />

der mit den britischen Finanzbehörden abgestimmte Vorsteuerkorrekturbetrag<br />

mehr als GBP 50.000 wird der Veräußerer<br />

der Fondsgesellschaft den übersteigenden Betrag<br />

erstatten.<br />

Umsatzsteuer in Deutschland<br />

Die Fondsgesellschaft ist auch Unternehmer im Sinne des<br />

deutschen Umsatzsteuerrechtes. Die von ihr erbrachten Vermietungsleistungen<br />

sind in Deutschland nicht steuerbar. Für<br />

den Fall von Vermietungsleistungen im Ausland gewährt<br />

121


Abschnitt 205 Absatz 1 Satz 3 ff. Umsatzsteuerrichtlinien<br />

den Vorsteuerabzug, wenn die Fondsgesellschaft im Falle<br />

einer Belegenheit der Immobilie in Deutschland zur Umsatzsteuerpflicht<br />

hätte optieren können. Aufgrund dieser Regel<br />

dürfte die Fondsgesellschaft in Deutschland zu dem Prozentsatz<br />

vorsteuerabzugsberechtigt sein, zu dem die Immobilie<br />

nach deutschem Recht umsatzsteuerpflichtig genutzt wird.<br />

Zu dem Anteil, zu dem der Mieter Hyde die Immobilie selbst<br />

nutzt oder an die Interessensvertretung für Reisebüros<br />

(ABTA Limited) untervermietet, ist der Vorsteuerabzug der<br />

Fondsgesellschaft in Deutschland ausgeschlossen, da der<br />

Leistungsempfänger keine nach deutschem Recht umsatzsteuerpflichtigen<br />

Leistungen erbringt. Der auf die Wohnungen<br />

entfallende Anteil der Vorsteuer kann ebenfalls nicht<br />

geltend gemacht werden, da bei Vermietung von Wohnraum<br />

nicht zur Umsatzsteuer optiert werden kann. Soweit<br />

Vorsteuer diesen beiden Bereichen der Immobilie direkt zuzuordnen<br />

ist, ist ein Abzug gänzlich ausgeschlossen. Soweit<br />

Vorsteuer den Bereichen der Immobilie nicht direkt zuordenbar<br />

ist, ist der Abzug ausgeschlossen, soweit er anteilig<br />

auf die beiden Bereiche der Immobilie entfällt. In der Regel<br />

erfolgt die Aufteilung der nicht direkt zuordenbaren Kosten<br />

in Deutschland nach dem Flächenschlüssel. Dieser wurde in<br />

der Kalkulation aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht<br />

auch verwendet. Die Fondsgesellschaft wird versuchen, mit<br />

der Finanzverwaltung einen Aufteilungsschlüssel für Vorsteuer<br />

auf nicht direkt zuordenbare Aufwendungen zu vereinbaren,<br />

der die sehr geringe wirtschaftliche Bedeutung<br />

der Wohnungen für das Gesamtobjekt berücksichtigt.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland<br />

Überträgt ein Investor seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

durch Erbschaft oder durch Schenkung, so unterliegt<br />

122 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

dieser Vorgang der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Höhe<br />

und Entstehen der Steuer ist von einer Reihe individueller<br />

Faktoren des Erblassers / Schenkers bzw. des Erben /<br />

Beschenkten abhängig. Erbschafts- und schenkungssteuer -<br />

liche Wirkungen wurden im Rahmen der Prognoserechnung<br />

nicht berücksichtigt; sie können die Ergebnisse der Beteiligung<br />

beeinflussen.<br />

Wegen der steuerlichen Konsequenzen einer Schenkung<br />

wird jedem Investor empfohlen, diese mit einem Vertreter<br />

der rechts- und steuerberatenden Berufe zu erörtern.<br />

Besteuerungsrecht<br />

Die Bundesrepublik Deutschland und das Vereinigte Königreich<br />

Großbritannien und Nordirland haben kein Abkommen<br />

zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem<br />

Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer getroffen. Da<br />

der Investor voraussetzungsgemäß seinen Wohnsitz im<br />

Inland hat, ist er mit seinem weltweiten Vermögen in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Ausländische<br />

Steuern, die der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

entsprechen, können nach den nachstehend erläuterten<br />

Grundsätzen auf die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

angerechnet werden.<br />

Besteuerungsgrundlage<br />

Nach aktuellem Recht ist bei der Ermittlung der steuer -<br />

lichen Bemessungsgrundlage nach Art der Beteiligung des<br />

Investors an der Fondsgesellschaft zu unterscheiden:<br />

Kommanditist<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird, soweit der<br />

übertragende Investor als Kommanditist beteiligt ist, gemäß<br />

§ 12 Absatz 7 ErbStG in Verbindung mit § 31 BewG als<br />

ausländisches Grundvermögen mit dem gemeinen Wert<br />

bewertet.


Treugeber<br />

Hält der Investor seine Beteiligung als Treugeber, findet der<br />

koordinierte Ländererlass vom 27.06.2005 betreffend die<br />

Übertragung treuhänderisch gehaltener Kommanditbeteiligungen<br />

(Der Betrieb 2005, Seite 1493) Anwendung. Für<br />

Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird in diesem<br />

Fall die Beteiligung des Investors an der Fondsgesellschaft<br />

als so genannter Sachleistungsanspruch mit dem gemeinen<br />

Wert angesetzt. Obwohl damit sowohl für den Kommanditisten<br />

als auch für den Treugeber der gemeine Wert anzusetzen<br />

ist, können sich Bewertungsunterschiede und damit<br />

eine andere erbschaft- und schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage<br />

ergeben.<br />

Welche der beiden Beteiligungsformen zur geringeren erbschaft-<br />

und schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage<br />

führt, hängt von den Umständen zum Zeitpunkt des Erbfalls<br />

bzw. der Schenkung ab und kann damit zum heutigen Zeitpunkt<br />

nicht vorhergesagt werden.<br />

Die Besteuerung erfolgt nach Abzug der persönlichen Freibeträge<br />

je nach Steuerklasse zu Steuersätzen von 7 % (Steuerklasse<br />

I bei Erwerben von bis zu EUR 75.000) bis zu 50 %<br />

(Steuerklassen II und III bei Erwerben ab EUR 6 Mio.).<br />

Anrechnung ausländischer Steuer in Deutschland<br />

Bei einem inländischen Investor kann die in Großbritannien<br />

anfallende, keinem Kürzungsanspruch unterliegende Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer bei Vorliegen der weiteren<br />

Voraussetzungen des § 21 ErbStG auf Antrag auf die deutsche<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer angerechnet werden,<br />

soweit sie auf einen Vermögensgegenstand in Großbritannien<br />

entfällt, der auch in Deutschland der Besteuerung unterliegt.<br />

Dies ist bei einer Beteiligung als Kommanditist<br />

in der Regel der Fall, da sowohl in Deutschland als auch<br />

in Großbritannien der Anteil an der Immobilie besteuert<br />

werden sollte. Sollte die in Großbritannien anfallende Erb-<br />

schaft- und Schenkungsteuer die anteilige deutsche Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer auf die Immobilie übersteigen,<br />

wird der übersteigende Betrag jedoch nicht erstattet.<br />

Sofern der Investor als Treugeber beteiligt ist, stellt sich die<br />

deutsche Finanzverwaltung auf den Standpunkt, dass der<br />

deutschen Besteuerung nicht der Anteil an der Immobilie,<br />

sondern der Sachleistungsanspruch gegenüber dem Treuhänder<br />

unterliegt. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung<br />

ist daher in diesem Fall keine Anrechnung der<br />

britischen Erbschaft- und Schenkungsteuer zu gewähren, da<br />

der Besteuerung in Deutschland nur der in Deutschland belegene<br />

Sachleistungsanspruch unterliegt und damit kein<br />

Auslandsvermögen besteuert wird.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Großbritannien<br />

Werden Anteile an der Fondsgesellschaft verschenkt oder<br />

von Todes wegen übertragen, unterliegt dies grundsätzlich<br />

auch der britischen Erbschaftsteuer (Inheritance Tax) da die<br />

Immobilie als der der Fondsgesellschaft zugrundeliegende<br />

Vermögensgegenstand in Großbritannien belegen ist.<br />

Bei Übertragungen von Todes wegen beträgt der Erbschaftsteuersatz<br />

grundsätzlich 40 %. Dabei werden der Wert der<br />

Übertragung von Todes wegen und anteilig alle Schenkungen<br />

von Vermögensgegenständen in Großbritannien der<br />

letzten sieben Jahre zusammen gerechnet. Die Schenkungen<br />

der letzten sieben Jahre werden dabei gestaffelt nach<br />

Zeitablauf zu 20 % bis 100 % mit einem Steuersatz von 40 %<br />

berücksichtigt. Die Steuer wird erst erhoben, wenn der<br />

kumulierte Wert eine Freigrenze von zur Zeit GBP 325.000<br />

(für das Steuerjahr 2009 / 2010) übersteigt.<br />

Bei Übertragungen von Todes wegen besteht grundsätzlich<br />

die Verpflichtung, eine Erbschaftsteuererklärung in Großbritannien<br />

abzugeben. Bei Zuwiderhandlung könnte die Teilnahme<br />

des Investors am Sammelverfahren widerrufen wer-<br />

123


den. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Investor<br />

von Vereinfachungsregeln bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung<br />

in Großbritannien Gebrauch machen.<br />

Bei Schenkungen zwischen natürlichen Personen, die der<br />

Beschenkte auf Dauer erhält, fällt grundsätzlich keine<br />

Schenkungsteuer an, soweit der Schenker nach der Überlassung<br />

noch sieben Jahre lebt. Bei Schenkungen an juristische<br />

Personen und an selbständige Vermögensmassen (Trusts,<br />

Stiftungen) gelten abweichende Regelungen, die hier nicht<br />

näher erläutert werden sollen. Es wird empfohlen, bei solchen<br />

Fallgestaltungen stets einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />

Bei Schenkungen besteht eine Verpflichtung zur Einreichung<br />

einer britischen Steuererklärung wenn der Wert der<br />

Pubs am Südufer der Themse, wenige Schritte entfernt von 30 Park Street<br />

124 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

Schenkung im Steuerjahr (6. April bis 5. April des Folgejahres)<br />

GBP 10.000 übersteigt und der kumulierte Wert aller<br />

Schenkungen in Großbritannien der letzten zehn Jahre GBP<br />

40.000 übersteigt.<br />

Bei Übertragung der Anteile an der Fondsgesellschaft ermittelt<br />

sich der Wert der Schenkung / Übertragung von Todes<br />

wegen nach dem anteiligen Wert der Immobilie in Großbritannien<br />

abzüglich eventueller Schulden im Zusammenhang<br />

mit der Immobilie.<br />

Bei dem überwiegenden Teil der Investoren wird bei Schenkungen<br />

und bei Übertragungen von Todes wegen aufgrund<br />

der Schenkung an natürliche Personen und /oder der hohen<br />

Freibeträge in Großbritannien voraussichtlich keine Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer anfallen.


Die Beteiligung<br />

Allgemeines zur Beteiligung<br />

Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um<br />

Kommanditbeteiligungen an der Fondsgesellschaft „Property<br />

Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG“. Der Investor kann sich<br />

als Treugeber über den Treuhandkommanditisten oder unmittelbar<br />

als Kommanditist beteiligen (siehe hierzu den folgenden<br />

Abschnitt „Handelsregistereintragung bei unmittelbarer<br />

Beteiligung als Kommanditist“).<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt grundsätzlich GBP 10.000<br />

zuzüglich 5 % Agio. Bei Zeichnung einer höheren Beteiligung<br />

als GBP 10.000 muss dieser Betrag stets auf volle GBP 1.000<br />

lauten („Erwerbspreis“). Im Falle einer Überzeichnung kann<br />

ein geringerer Betrag als der gezeichnete Betrag, gegebenenfalls<br />

auch ein unter der Mindestbeteiligung liegender Betrag<br />

zugeteilt werden. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit,<br />

Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />

Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage, d. h.<br />

die Summe der Kapitaleinlagen, die insgesamt eingeworben<br />

werden sollen, beträgt GBP 35,5 Mio. zuzüglich einer<br />

Zeichnungs reserve in Höhe von GBP 20.000. Ausgehend von<br />

der Mindestbeteiligung in Höhe von GBP 10.000 können<br />

somit maximal 3.552 Anteile an der Vermögensanlage angeboten<br />

werden. Das Beteiligungsangebot kommt zustande,<br />

wenn sich mindestens ein Investor mit einem Anteil in<br />

Höhe der Mindestbeteiligung von GBP 10.000 zuzüglich 5 %<br />

Agio beteiligt hat. Die <strong>KGAL</strong> garantiert die vollständige Platzierung<br />

und Einzahlung des Kommandit kapitals in Höhe<br />

von GBP 35,5 Mio. bis 24.09.2010 (siehe hierzu das Kapitel<br />

„Die rechtlichen Grundlagen“, Unterabschnitt „Einzahlungsund<br />

Platzierungs garantie“, Seite 111).<br />

Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage (Zeichnungsfrist)<br />

beginnt einen Werktag nach Ver öffentlichung des Verkaufsprospektes<br />

(Bekanntmachung in einem überregionalen<br />

Börsenpflichtblatt) und endet planmäßig am 29.09.2010.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist hat das Recht, die Plat-<br />

zierungsfrist zweimal um jeweils sechs Monate zu verlängern.<br />

Das öffentliche Angebot endet damit spätestens am<br />

29.09.2011.<br />

Eine Zeichnung ist grundsätzlich bis zur vollständigen Plat -<br />

zierung der angebotenen Vermögensanlage möglich. Dies<br />

kann in Abhängigkeit von der Nachfrage jederzeit innerhalb<br />

der im vorstehenden Absatz genannten Zeichnungsfrist der<br />

Fall sein. Auch eine vorzeitige Schließung der Zeichnung ist<br />

jederzeit möglich.<br />

Die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten<br />

sind im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ (ab Seite 94)<br />

dargestellt und ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

(ab Seite 144), dem Treuhandvertrag (ab Seite 158) und dem<br />

Zeichnungsschein.<br />

Handelsregistereintragung bei unmittelbarer<br />

Beteiligung als Kommanditist<br />

Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über den<br />

Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft. Er kann<br />

jedoch bereits im Zeichnungsschein festlegen, ob er weiterhin<br />

als Treugeber beteiligt sein will oder ob er seine Beteiligung<br />

in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung umwandeln<br />

und sich als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eintragen lassen möchte.<br />

Sofern der Investor sich für eine unmittelbare Beteiligung<br />

als Kommanditist entscheidet, verpflichtet er sich, dem<br />

geschäftsführenden Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />

eine notariell beglaubigte Vollmacht zur handelsregister -<br />

lichen Eintragung zu erteilen. Ein Muster dieser Handelsregister-Vollmacht<br />

ist auf Seite 163 dieses Verkaufsprospektes<br />

exemplarisch abgedruckt. Das entsprechende Formblatt<br />

wird dem Investor von der Fondsgesellschaft zugesandt. Es<br />

ist vollständig ausgefüllt, unverändert und mit notariell<br />

beglaubigter Unterschrift im Original an die Fondsgesellschaft<br />

zurückzusenden. Die Kosten, die im Zusammenhang<br />

Die Beteiligung I 125


mit der notariellen Beglaubigung entstehen, trägt der Investor;<br />

sie richten sich nach der Höhe der Beteiligung und<br />

können deshalb nicht exakt beziffert werden.<br />

Die Anmeldung zum Handelsregister wird stets vom<br />

geschäftsführenden Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />

veranlasst. Die in das Handelsregister in GBP einzutragende<br />

Haftsumme entspricht 1 % der übernommenen Kapitalein -<br />

lage ohne Agio (siehe insgesamt zur Handelsregistereintragung<br />

und Beendigung des Treuhandvertrages § 7 Treuhandvertrag).<br />

Falls der Investor im Zeichnungsschein bzw. innerhalb einer<br />

Frist von 20 Tagen nach Mitteilung über die Erstellung der<br />

Zeichnungsbestätigung die unmittelbare Beteiligung wählt,<br />

werden die Kosten für die Handelsregister-Anmeldung und<br />

-Eintragung von der Fondsgesellschaft übernommen; sie<br />

sind insoweit im Investitionsplan enthalten. Bei einer späteren<br />

Umwandlung der Beteiligung in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung<br />

sind diese Kosten vom Investor selbst zu<br />

tragen.<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Alle Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen grundsätzlich in<br />

Pfund Sterling. Jeder Gesellschafter hat jedoch im Zeichnungsschein<br />

ein Wahlrecht, die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

stattdessen in Euro zu erhalten. Darüber hinaus kann<br />

der Investor das Wahlrecht hinsichtlich der Währung durch<br />

schriftliche Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft jährlich<br />

neu ausüben. Der Umtausch von Pfund Sterling in Euro<br />

erfolgt zu demjenigen Wechselkurs, welcher von der Fondsgesellschaft<br />

zwei Bankarbeitstage vor der Ausschüttung /<br />

Entnahme erzielt wird. Sämtliche im Zusammenhang mit<br />

den Ausschüttungen / Entnahmen und einem etwaigen<br />

Umtausch entstehenden Kosten sind von dem jeweiligen<br />

Investor zu tragen und werden mit dem Ausschüttungs- /<br />

Entnahmebetrag verrechnet. Ausschüttungen / Entnahmen<br />

126 I Die Beteiligung<br />

können von der Fondsgesellschaft auch ohne vorherige<br />

schriftliche Ankündigung vorgenommen werden. Bei der<br />

Bestimmung des auszuschüttenden Betrages wird vom<br />

geschäftsführenden Kommanditisten eine angemessene<br />

Reserve für zukünftige Zahlungsverpflichtungen gebildet<br />

(siehe hierzu § 14 Ziffer 8 Gesellschaftsvertrag).<br />

Zahlstelle<br />

Alle Zahlungen aus der Beteiligung wie z. B. Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen erfolgen durch die Fondsgesellschaft<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG, Tölzer Str. 15,<br />

82031 Grünwald, die somit als Zahlstelle fungiert. Bei dieser<br />

Stelle wird auch der Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe<br />

bereitgehalten.<br />

Erforderliche Zeichnungsunterlagen<br />

Zur Zeichnung der Beteiligung sind die vollständig ausgefüllten<br />

Zeichnungsunterlagen im Original an die folgende<br />

Stelle zu senden, die die Zeichnungen entgegennimmt:<br />

KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (<strong>KGAL</strong>)<br />

Investor Services<br />

Stichwort: <strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 2<br />

Tölzer Straße 15<br />

82031 Grünwald<br />

Die Zeichnungsunterlagen setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Zeichnungsschein<br />

(bestehend aus Teil A, B, C und D) mit Legitimationsnachweis,<br />

Widerrufsbelehrung sowie Bevollmächtigung<br />

zum Sammelantragsverfahren auf Quellensteuer-<br />

Befreiung,<br />

Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)<br />

oder des gültigen Reisepasses (Lichtbildseite) und<br />

Bei Legitimationsprüfung durch Postident-Verfahren, Zusendung<br />

des vom Investor unterschriebenen Postident-Formulars<br />

durch die Deutsche Post AG


Wenn eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist<br />

gewünscht ist, erhält der Investor durch die Fondsgesellschaft<br />

das vorausgefüllte Formular „Handelsregister-Vollmacht“.<br />

Dieses ist nach Unterschriftsbeglaubigung durch<br />

einen Notar an die Fondsgesellschaft zur Handelsregistereintragung<br />

zurückzusenden.<br />

Unvollständige sowie nicht vollständig oder falsch ausgefüllte<br />

Zeichnungsunterlagen werden in der Bearbeitung<br />

zurückgestellt. Unvollständigkeit besteht insbesondere<br />

auch dann, wenn der Investor seinen Mitwirkungspflichten<br />

nach dem Geldwäschegesetz (im Folgenden „GwG“) in der<br />

jeweils gültigen Fassung nicht nachkommt, das heißt, wenn<br />

der Legitimationsnachweis im Zeichnungsschein nicht vollständig<br />

ausgefüllt, die Kopie des Ausweises den Zeichnungsunterlagen<br />

nicht beigefügt, der Investor als Vertragspartner<br />

nicht persönlich zur Feststellung der Identität<br />

anwesend ist oder die Angabe zum wirtschaftlichen Berechtigten<br />

nicht durch Ankreuzen auf dem Zeichnungsschein<br />

bejaht wird. In diesen Fällen kann die Beteiligungserklärung<br />

des Investors vor Behebung des Hinderungsgrundes nicht<br />

angenommen werden. Die Fondsgesellschaft wird in diesem<br />

Fall den Vermittler / Berater bzw. den Investor informieren<br />

und die Möglichkeit zur Vervollständigung der Unterlagen<br />

geben. Mündliche oder telefonische Beitrittswünsche können<br />

nicht berücksichtigt werden.<br />

Annahme der Beteiligungserklärung<br />

Die Beteiligungserklärung des Investors ist am Tag der Erstellung<br />

der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten<br />

angenommen und der Treuhandvertrag kommt<br />

wirksam zustande. Die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

ist ein interner Vorgang; die Zeichnungsbestätigung<br />

wird nicht versandt. Der Investor verzichtet insoweit auf den<br />

Zugang der Zeichnungsbestätigung. Der Investor erhält<br />

jedoch von der Fondsgesellschaft eine Mitteilung über die<br />

Erstellung der Zeichnungsbestätigung in Textform. Weder<br />

der Zugang der Zeichnungsbestätigung noch der Zugang der<br />

diesbezüglichen Mitteilung der Fondsgesellschaft ist für<br />

die Wirksamkeit des Treuhandvertrages erforderlich (siehe<br />

§ 1 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt der Fondsgesellschaft mit<br />

Wirkung zum letzten Kalendertag des jeweiligen Monats<br />

(Beitrittsmonat) im Auftrag der Investoren bei und das Treuhandverhältnis<br />

kommt wirksam zustande, wenn folgende<br />

(aufschiebende) Bedingungen gleichermaßen erfüllt sind:<br />

Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

bei der KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (<strong>KGAL</strong>) und<br />

Annahme der Beteiligungserklärung durch Erstellung einer<br />

Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten<br />

bis spätestens zum 20. eines Kalendermonats sowie Eingang<br />

der Kapitaleinlage zuzüglich Agio bis spätestens zum<br />

letzten Bankarbeitstag (in München) des entsprechenden<br />

Monats auf dem Konto der Fondsgesellschaft. Erfolgt der<br />

Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

nicht bis spätestens zum 20. eines Kalendermonats oder der<br />

Zahlungseingang bei der Fondsgesellschaft nicht bis zum<br />

letzten Bankarbeitstag des entsprechenden Monats, so<br />

erfolgt der Beitritt zum Ende des darauf folgenden Kalendermonats,<br />

sofern die drei oben genannten Voraussetzungen<br />

zu den entsprechenden Terminen des Folgemonats<br />

erfüllt sind (siehe § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag in Verbindung<br />

mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Kapitaleinzahlung<br />

Die Kapitaleinlage zuzüglich Agio in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage<br />

ist grundsätzlich in der Fondswährung Pfund Sterling<br />

(GBP) zu leisten. Die Investoren haben die Möglichkeit, ihre<br />

Kapitaleinlage zuzüglich Agio durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

von der Fondsgesellschaft einziehen<br />

zu lassen oder den Betrag selbst auf das Konto der Fondsgesellschaft<br />

zu überweisen. Der Einzahlungstermin (Fälligkeit<br />

der Kapitaleinlage) ergibt sich je nach Zeitpunkt der Zeichnung<br />

gemäß den Angaben im Zeichnungsschein.<br />

127


Einzugsermächtigungsverfahren<br />

Durch Angabe der Euro-Kontoverbindung in Abschnitt B. des<br />

Zeichnungsscheins nimmt der Investor am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

teil und ermächtigt die Fondsgesellschaft<br />

dadurch widerruflich die Kapitaleinlage zuzüglich des Agios<br />

bei Fälligkeit zu Lasten des in Abschnitt B des Zeichnungsscheins<br />

genannten Konto einzuziehen. Der Einzug kann nur<br />

in Euro von einem Euro-Kontokorrentkonto erfolgen. Der<br />

Investor verpflichtet sich beim Einzugsermächtigungs -<br />

verfahren, die Kapitaleinlage zuzüglich Agio im Euro-Gegenwert<br />

spätestens zwei Bankarbeitstage (in München) vor<br />

dem im Zeichnungsschein genannten Fälligkeitstermin für<br />

die Abbuchung auf seinem vorgenannten Konto bereitzustellen.<br />

Der Einzug des erforderlichen Betrages wird von der<br />

Fondsgesellschaft veranlasst. Der abgebuchte Euro-Betrag<br />

wird im Namen und für Rechnung des Investors zu dem<br />

zwei Bankarbeitstage vor dem Abbuchungstag aktuellen<br />

Wechselkurs von der Fondsgesellschaft in die Fondswährung<br />

GBP getauscht (siehe hierzu den Zeichnungsschein).<br />

Überweisung<br />

Bei Nichtteilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren verpflichtet<br />

sich der Investor, die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

in GBP so rechtzeitig zu überweisen, dass der Zahlungseingang<br />

der Überweisung spätestens zu dem im Zeichnungsschein<br />

genannten Fälligkeitstermin auf dem nachfolgend<br />

genannten Konto der Fondsgesellschaft festgestellt wird:<br />

Empfänger: Property Class <strong>England</strong> 2<br />

GmbH & Co. KG<br />

Bank: Bayerische Landesbank, München<br />

IBAN: DE68 7005 0000 0274 1788 02<br />

S.W.I.F.T.-Code: BYLADEMMXXX<br />

Verwendungszweck: Gesellschafter-Nr. und Prüfziffer<br />

(siehe hierzu Mitteilung über die<br />

Erstellung der Zeichnungsbestä -<br />

tigung), Name, Vorname<br />

128 I Die Beteiligung<br />

Die Überweisung in GBP ist per Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr<br />

vorzunehmen. Die hierfür beim Investor<br />

und der Fondsgesellschaft anfallenden Kosten sind vom Investor<br />

zu tragen. Im Zahlungsauftrag ist dazu im Feld 71 die<br />

Zahl „1“ (alle Gebühren zu Lasten Auftraggeber) einzutragen.<br />

Sonstige Hinweise zu Zahlungen<br />

Die Einhaltung des Einzahlungstermins sowie die vollständige<br />

Erbringung der Kapitaleinlage und des Agios sind von<br />

erheblicher Bedeutung. Eine ganz oder teilweise verspätete<br />

Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich Agio (auch bei Lastschriftwiderspruch<br />

durch den Investor) kann zur Zahlungsverpflichtung<br />

von Verzugszinsen sowie zur Verpflichtung<br />

zum Schadenersatz für den Investor führen. Zudem kommt<br />

das Treuhandverhältnis mit dem Treuhandkommanditisten<br />

vor vollständiger Erbringung der Kapitaleinlage und des<br />

Agios nicht wirksam zustande (aufschiebende Bedingung;<br />

siehe hierzu § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag sowie den<br />

Zeichnungsschein).<br />

Hinweise zum Investorenkreis<br />

Einen Anteil an der Fondsgesellschaft können grundsätzlich<br />

nur einzelne natürliche Personen (d. h. keine Ehepaare, keine<br />

BGB-Gesellschaften, keine sonstigen Gesellschaften oder<br />

Gemeinschaften) erwerben. Der Erwerb oder das Halten von<br />

Anteilen als Treuhänder für Dritte ist grundsätzlich nicht<br />

zulässig (siehe hierzu § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Ausgenommen von den vorgenannten Beschränkungen sind<br />

die <strong>KGAL</strong>, der Treuhandkommanditist, der Einzahlungs- und<br />

Platzierungsgarant bzw. von diesem zur Erfüllung der Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie benannte Dritte sowie<br />

die vom geschäftsführenden Kommanditisten im Fall des<br />

Ausscheidens eines Gesellschafters benannten Dritten.<br />

Gemäß geldwäscherechtlicher Vorschriften dürfen so<br />

genannte politisch exponierte Personen (siehe hierzu den<br />

Zeichnungsschein), deren unmittelbare Familienmitglieder<br />

und diesen bekanntermaßen nahe stehende Personen nur


ei verstärkter und kontinuierlicher Kontrolle der Geschäftsbeziehung<br />

sowie unter Einschaltung weiterer Sicherungsmaßnahmen<br />

zur Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte<br />

in den Investorenkreis aufgenommen werden. Der<br />

Investor ist verpflichtet, die für die Abklärung der Frage, ob<br />

es sich bei ihm um eine solche Person handelt, erforderlichen<br />

Informationen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen,<br />

die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben,<br />

unverzüglich anzuzeigen. Sollte die Erfüllung dieser Pflichten<br />

gefährdet sein, muss die Beteiligungserklärung des<br />

Investors im Einzelfall abgelehnt bzw. eine bereits bestehende<br />

Geschäftsbeziehung beendet werden.<br />

Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Es richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die<br />

Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU-Länder,<br />

Island, Liechtenstein und Norwegen) sind, in Deutschland<br />

unbeschränkt steuerpflichtig sind und ihren Wohnsitz<br />

oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Großbritannien haben.<br />

Körperschaften, Gesellschaften und sonstige Gemeinschaften<br />

sind von einer Beteiligung ebenso ausgeschlossen<br />

wie Vermögensmassen (z. B. Stiftungen, Trusts). Der Beitritt<br />

von natürlichen Personen, die Staatsbürger des Europäischen<br />

Wirtschaftsraumes, aber nicht in Deutschland wohnhaft<br />

sind, ist nur nach gesonderter Zustimmung der Managementgesellschaft<br />

möglich.<br />

Weitere Kosten im Zusammenhang<br />

mit Erwerb, Verwaltung und<br />

Veräußerung der Beteiligung<br />

Neben der Kapitaleinlage zuzüglich Agio sowie den Kosten<br />

für die Beglaubigung der gegebenenfalls zu erteilenden<br />

Vollmacht zur handelsregisterlichen Eintragung (siehe hierzu<br />

den Abschnitt „Handelsregistereintragung bei unmittelbarer<br />

Beteiligung als Kommanditist ab Seite 125) können<br />

folgende weitere Kosten im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb, der Verwaltung und einer etwaigen Veräußerung<br />

der Beteiligung entstehen:<br />

Abgaben- und Kostenbelastungen (z. B. Steuern, Gebühren,<br />

Beiträge) der Fondsgesellschaft, die vom Investor zu<br />

tragen sind (siehe hierzu § 11 Gesellschaftsvertrag und das<br />

Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 94)<br />

Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Veräußerung<br />

der Beteiligung, insbesondere die Kosten des Verwaltungsaufwandes<br />

in Höhe von bis zu EUR 2.000, die der<br />

Fondsgesellschaft von der Verwalterin in Rechnung<br />

gestellt werden (siehe hierzu im Folgenden „Übertragung<br />

und Belastung der Beteiligung“)<br />

Eventuell anfallende Bankgebühren im Zusammenhang<br />

mit der Einzahlung der Kapitaleinlage und des Agios, gegebenenfalls<br />

Kosten des Auslandszahlungsverkehrs<br />

Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Investors in<br />

Form nicht rechtzeitiger Einzahlung der Kapitaleinlage:<br />

Berechnung von Verzugszinsen sowie Schadenersatzansprüche<br />

der Fondsgesellschaft in Höhe von pauschal 15 %<br />

der Kapitaleinlage (siehe hierzu § 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Höhe dieser Kosten ist vom Einzelfall abhängig und<br />

kann daher nicht exakt beziffert werden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen<br />

durch Handlungen, das Verhalten oder durch einen sonst in der<br />

Person oder Rechtspersönlichkeit /Rechtsform eines Investors<br />

liegenden Grund diesem zusätzliche Kosten entstehen, z. B.<br />

Kosten für persönliche Rechts- und Steuerberatung (Kosten im<br />

Zusammenhang mit der Steuererklärung, insbesondere in<br />

Großbritannien und Kosten bei einer Beauftragung der britischen<br />

Steuerberatungsgesellschaft zur Erstellung einer persönlichen<br />

Steuererklärung; siehe hierzu im Kapitel „Die steuer -<br />

lichen Grundlagen“ Seite 117), Kosten im Zusammenhang mit<br />

der Ausübung der Kontrollrechte des Investors (wie beispielsweise<br />

Reisekosten), Kosten für die Handelsregister- Anmeldung<br />

und -Eintragung bei einer späteren Umwandlung der Betei -<br />

ligung in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung. Diese<br />

zusätzlichen Kosten können vom Initiator nicht abschließend<br />

angegeben werden, da sie in der Sphäre des Investors liegen.<br />

129


Weitere Kosten sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />

einer etwaigen Veräußerung der Beteiligung nicht verbunden.<br />

Übertragung und Belastung<br />

der Beteiligung<br />

Eine vollständige oder teilweise Übertragung (z. B. durch<br />

Abtretung im Rahmen einer Schenkung oder Veräußerung),<br />

Belastung oder sonstige Verfügung über die Gesellschaftsanteile<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schrift -<br />

lichen Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

der Fondsgesellschaft. Diese Zustimmung kann nur aus<br />

wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund liegt<br />

beispielsweise vor, wenn die Pflichten nach dem GwG in der<br />

jeweils gültigen Fassung nicht erfüllt werden, insbesondere<br />

der Übertragungsempfänger /der neue Investor seinen Mitwirkungspflichten<br />

bei der Legitimation nicht hinreichend<br />

nachkommt.<br />

Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, sofern<br />

dadurch Gesellschaftsanteile von unter GBP 10.000 oder<br />

nicht auf volle GBP 1.000 lautende Anteile entstehen<br />

sollten.<br />

Eine Übertragung oder sonstige Verfügung über einen<br />

Gesellschaftsanteil kann nur mit Wirkung zum Beginn des<br />

folgenden Geschäftsjahres erfolgen. Die Bestellung eines<br />

Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil ist unzulässig<br />

(siehe hierzu § 7 Gesellschaftsvertrag).<br />

Zu den steuerlichen Implikationen einer Übertragung siehe<br />

im Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ die Seiten 119,<br />

120 sowie 122 bis 124.<br />

Alle Kosten und Steuern im Zusammenhang mit einer Übertragung<br />

oder sonstigen Verfügung haben der übertragende<br />

/ verfügende Gesellschafter und der eintretende Gesellschafter<br />

als Gesamtschuldner zu tragen. Gleiches gilt für<br />

die Kosten des Verwaltungsaufwandes in Höhe von bis zu<br />

130 I Die Beteiligung<br />

EUR 2.000, die der Fondsgesellschaft von der Verwalterin in<br />

Rechnung gestellt werden (siehe hierzu §§ 7, 11 Gesellschaftsvertrag).<br />

Trotz der somit grundsätzlich gegebenen Übertragbarkeit<br />

der Gesellschaftsanteile besteht für diese faktisch allenfalls<br />

ein eingeschränkter Markt (siehe hierzu im Kapitel „Die Risikohinweise“<br />

Seite 26), so dass deren freie Handelbarkeit eingeschränkt<br />

ist.<br />

Besondere Hinweise aufgrund des<br />

Auslandsbezugs der Beteiligung<br />

Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses<br />

Die Fondsgesellschaft wird jährlich Steuererklärungen in<br />

Großbritannien abgeben, welche neben der Ermittlung der<br />

Summe der Besteuerungsgrundlagen in Großbritannien<br />

auch die Zuweisung der Besteuerungsgrundlagen an die<br />

einzelnen Investoren umfasst (siehe hierzu § 11 Ziffer 1 des<br />

Gesellschaftsvertrages).<br />

Bevollmächtigung zum Sammelantragsverfahren<br />

auf Quellensteuer-Befreiung<br />

Einkünfte einer nicht in Großbritannien ansässigen Person<br />

aus einer britischen Immobilie unterliegen nach nationalem<br />

britischen Recht einer Quellensteuer nach dem so genannten<br />

„Non-Resident Landlord’s Scheme“. Die Fondsgesellschaft<br />

wird versuchen, bei den britischen Steuerbehörden im Wege<br />

eines jährlichen Sammelantragsverfahrens die Befreiung von<br />

dieser Quellensteuerpflicht zu erreichen (siehe hierzu das<br />

Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ ab Seite 113).<br />

Zur Erhebung der für die britischen Steuerbehörden benötigten<br />

Daten erhält der Investor jährlich von der <strong>KGAL</strong> das<br />

Formular „Selbstauskunft“ zur Beantwortung und Rücksendung.<br />

Jeder Investor muss eine gesonderte Bevollmächtigung<br />

zur Durchführung des Sammelverfahrens erteilen. Da<br />

das Fehlen der Bevollmächtigung eines einzigen Investors


das Sammelverfahren insgesamt unzulässig machen könnte,<br />

ist die entsprechende Bevollmächtigung Bedingung für<br />

den Beitritt des Investors, ebenso wie für den Erwerb der<br />

Beteiligung durch Rechtsgeschäft oder im Wege der Erbfolge.<br />

Eine entsprechende Vollmacht ist im Zeichnungsschein<br />

integriert.<br />

Persönliche Steuererklärung in Großbritannien<br />

Sofern die Besteuerungsgrundlagen des Investors aus der<br />

Fondsgesellschaft zusammen mit allen sonstigen Einkünften<br />

aus Quellen in Großbritannien die Freibetragsgrenze<br />

nicht übersteigen, werden die britischen Steuerbehörden<br />

voraussichtlich keine gesonderte Einkommensteuererklärung<br />

des Investors anfordern.<br />

Sollte der Investor jedoch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung<br />

in Großbritannien verpflichtet werden, weil<br />

seine Einkünfte in Großbritannien die Freibetragsgrenze<br />

(siehe Tabelle im Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“,<br />

Seite 117) übersteigen oder weil die britischen Steuerbehörden<br />

eine Steuererklärung anfordern, hat die <strong>KGAL</strong> mit der<br />

Steuerberatungsgesellschaft WSM Partners LLP, London,<br />

welche auf Immobilien spezialisiert ist und bereits mehrere<br />

geschlossene deutsche Immobilienfonds vertreten hat,<br />

einen Rahmenvertrag abgeschlossen (siehe hierzu das Kapitel<br />

„Die steuerlichen Grund lagen“, Seite 117). Die Einkommensteuererklärung<br />

in Großbritannien ist grundsätzlich bis<br />

zum 31. Januar des Folgejahres einzureichen.<br />

Ausführliche Informationen zur steuerlichen Behandlung<br />

finden sich im Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ ab<br />

Seite 113.<br />

Zweitmarkt<br />

Der Verkauf einer Beteiligung an einem geschlossenen<br />

Fonds kann sich schwierig gestalten bzw. unter Umständen<br />

nicht möglich sein. In den letzten Jahren haben sich verschiedene<br />

Möglichkeiten herausgebildet, Käufer für einen<br />

Anteil an einem geschlossenen Fonds zu finden. Diese Möglichkeiten<br />

werden als Zweitmarkt bezeichnet. Neben Zweitmarktfonds,<br />

institutionellen Zweitmarktkäufern und initiatoreigenen<br />

Lösungen hat sich die Fondsbörse Deutschland<br />

Beteiligungsmakler AG, Hamburg, auf dem Zweitmarkt<br />

etabliert.<br />

Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG betreibt<br />

die Internetplattform www.zweitmarkt.de und kann beauftragt<br />

werden, Käufer bzw. Verkäufer für geschlossene Fondsanteile<br />

zu suchen. Diese Internetplattform ist keine Börse im<br />

klassischen Sinne. Die Makler der Fondsbörse Deutschland<br />

Beteiligungsmakler AG vergleichen die Gebote von Kauf- und<br />

Verkaufsinteressenten, um einen Preis zu ermitteln. Nach<br />

erfolgreicher Vermittlung erfolgt die Übertragung des<br />

Anteils durch Abschluss eines individuell gestalteten Vertrages<br />

zwischen Veräußerer und Erwerber.<br />

Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG ist mit<br />

dem Standard- und dem Premiumsegment in zwei Segmente<br />

aufgeteilt. Einige der von der <strong>KGAL</strong> aufgelegten Fonds<br />

sind bereits in beide Segmente aufgenommen. Eine Aufnahme<br />

des Fonds in die Internetplattform der Fondsbörse<br />

Deutschland Beteiligungsmakler AG erleichtert einen Verkauf<br />

von Fondsanteilen, ohne jedoch eine laufende Veräußerbarkeit<br />

wie etwa bei Wertpapierbörsen zu ermöglichen.<br />

Insbesondere ist zunächst keine Aufnahme in das Premiumsegment<br />

vorgesehen und damit besteht auch keine Garantie<br />

für den Verkauf eines Anteils eines veräußerungswilligen<br />

Investors zu einem bestimmten Mindestkaufpreis.<br />

Im Übrigen gelten auch bei einer Veräußerung am Zweitmarkt<br />

die Ausführungen zur Übertragung und Belastung<br />

der Beteiligung auf Seite 130.<br />

131


Die Übersicht über die Vertragspartner<br />

Initiator<br />

Firma, Sitz Kommanditgesellschaft Allgemeine Leasing GmbH & Co. (<strong>KGAL</strong>), Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />

Handelsregister HRA 61588, Amtsgericht München<br />

Tag der Gründung / Tag der Eintragung 30.04.1968 / 27.08.1968<br />

Gegenstand des Unternehmens Das Leasinggeschäft mit Vermögensgegenständen aller Art, der Erwerb, die Verwaltung,<br />

Nutzung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten sowie der Erwerb, die Herstellung, Entwicklung, Verwaltung, Nutzung,<br />

Verwertung und Vermittlung von Vermögensgegenständen oder Rechten sonstiger<br />

Art sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die damit in Zusammenhang stehen.<br />

Gesellschaftskapital EUR 20.451.675,25<br />

Persönlich haftender und Firma, Sitz Allgemeine Leasing GmbH, München<br />

geschäftsführender Gesellschafter Stammkapital EUR 2.045.167,50<br />

Geschäftsführer Carsten Eckert (Sprecher), Steffen Kurt Holderer,<br />

Gert Waltenbauer, Dieter Weiß,<br />

Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15,<br />

82031 Grünwald.<br />

Kommanditisten Commerzbank AG 1)<br />

Bayerische Landesbank (Darlehensgeber für einen Teil der Eigenkapitalzwischenfinanzierung)<br />

HASPA Finanzholding (deren Tochtergesellschaft Hamburger Sparkasse AG ist<br />

Darlehensgeber für einen Teil der Eigenkapitalzwischenfinanzierung)<br />

Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA<br />

Weitere Funktionen Anbieter, Einzahlungs- und Platzierungsgarant, Konzeptionär, Fondsverwalter,<br />

132 I Die Übersicht über die Vertragspartner<br />

Darlehensgeber hinsichtlich der Sicherheitsleistung<br />

1) Bis 11.05.2009 war die Dresdner Bank AG Gesellschafter der <strong>KGAL</strong>. Die Verschmelzung der Dresdner Bank AG auf die Commerzbank AG wurde am 11.05.2009 in das Handelsregister<br />

eingetragen. Damit trat die Commerzbank AG die Gesamtrechtsnachfolge der Dresdner Bank AG an.


Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2007<br />

Die vorliegende Leistungsbilanz spricht sowohl für die Kompetenz<br />

als auch für die Seriosität der <strong>KGAL</strong>. Zunehmende<br />

Platzierungen über institutionelle Vertriebspartner und bankenunabhängige<br />

Finanzdienstleister unterstreichen zudem<br />

ihre Marktstellung. Dabei ist Ziel, die hohe Qualität der Konzeption<br />

der Beteiligungsangebote in dem professionellen<br />

Management der Beteiligung während der Laufzeit fortzusetzen.<br />

Performance der Fonds (kumulierte (Bar-)Ausschüttungen/Entnahmen 1) )<br />

Fonds im Vergleich 2)<br />

Gemäß 3) /höher als die Prognose 4)<br />

Niedriger als die Prognose 5)<br />

Weitere Informationen zur <strong>KGAL</strong> und zu den einzelnen Beteiligungsangeboten<br />

können der ausführlichen und geprüften<br />

Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> entnommen werden. Ein Auszug<br />

aus der Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2007 hinsichtlich<br />

der bis dahin aufgelegten Immobilienfonds ist nachfolgend<br />

abgedruckt.<br />

10<br />

Gemäß der testierten Leistungsbilanz per 31.12.2007 wurden<br />

insgesamt 114 Publikumsfonds initiiert, davon:<br />

50 Flugzeugfonds<br />

20 Immobilienfonds<br />

8 Private Equity-Dachfonds<br />

9 Schiffsfonds<br />

4 Infrastrukturfonds<br />

1 Lebensversicherungsfonds<br />

15 Filmfonds<br />

7 Mobilienfonds.<br />

0 20 40 60 80 100<br />

1) Aus der Performance der Fonds in der Vergangenheit kann nicht auf zukünftige Entwicklungen geschlossen werden.<br />

Die in der Leistungsbilanz enthaltenen Leasingfonds (73) haben durch ihre Vertragsgestaltung in der Regel eine hohe Prognosesicherheit und sind nicht<br />

mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot vergleichbar.<br />

Die Bayerische Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung von Medienfonds überraschend im März 2009 geändert. Die Investoren der 15 Medienfonds der <strong>KGAL</strong><br />

müssen mit erheblichen Steuernachzahlungen rechnen. Zur Wahrung der Interessen dieser Investoren werden Rechtsmittel eingelegt.<br />

2) Ohne 14 Fonds aus den Assetklassen Private Equity (8), Schiffe (1), Immobilien (International) (2), Infrastuktur (2) und einen Lebensversicherungsfonds (Sonstige).<br />

Bei diesen Fonds begann entweder der Prognosezeitraum erst im Jahr 2008 oder es ist kein Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der Prognose möglich, da die jeweiligen <strong>Prospekt</strong>e<br />

keine oder keine vergleichsfähige Prognoserechnung enthalten.<br />

3) Bandbreite +/- 5 %.<br />

4) Höher als die Prognose: drei operative Immobilienfonds, ein operativer Schiffsfonds und ein operativer Infrastrukturfonds.<br />

5) Niedriger als die Prognose: ein operativer Flugzeugfonds, vier operative Immobilienfonds, ein operativer Schiffsfonds, drei operative Medienfonds und ein Leasing-Medienfonds.<br />

Die vollständige Leistungsbilanz kann unter der Telefonnummer<br />

089 64143-427 bestellt oder im Internet unter<br />

www.kgal.de abgerufen werden. Die neue Leistungsbilanz<br />

der <strong>KGAL</strong> zum 31.12.2008 erscheint voraussichtlich Anfang<br />

Oktober 2009.<br />

85<br />

5<br />

100<br />

zum 31.12.2007<br />

133


Allgemeine Angaben zu bislang aufgelegten Immobilienfonds<br />

Fonds-Nr. / Betei- Fondsgesellschaft Fondsobjekt(e) / Anzahl der Initiator<br />

ligungsangebot Vermietungsstand Immobilien /Objekte<br />

6 Immobilien-Leasingfonds<br />

- MERKUR KG City Carré Berlin 1 <strong>KGAL</strong> / Dresdner Bank<br />

- KALMUS KG Bankgebäude Erfurt 1 ALCAS/Dresdner Bank<br />

12 Landesfunkhaus<br />

Mecklenburg-Vorpommern KG<br />

Funkhaus 1 ALCAS/DFH<br />

- PELIT KG i. L. Verwaltungsgebäude 11 <strong>KGAL</strong> / Dresdner Bank<br />

- SAVIO KG i. L. Verwaltungszentrum Leipzig 1 ALCAS/Dresdner Bank<br />

35 LIPA KG AOK Geschäftsstellen 87 ALCAS/DFH<br />

Summen 102<br />

14 Geschlossene Immobilienfonds<br />

National<br />

- MELETA KG Büro- und Verwaltungsgebäude in Mainz (100 %) 1 ALCAS/Dresdner Bank<br />

34 LOVOR KG Büroimmobilie, bestehend aus 6 Gebäudeteilen, in Berlin (100 %) 1 ALCAS/DFH<br />

111 LATIR KG Büroimmobilie in München 1 ALCAS<br />

164 KALA KG 6 Büro- und eine Büro- / Einzelhandelsimmobilie in Bremen, 7 ALCAS<br />

Essen, Leipzig, Stuttgart (95,5 %)<br />

173 LUMBAR KG Darlehen zur Finanzierung der Allianz Arena 1 ALCAS<br />

International<br />

127 JELISA KG Büroimmobilie in Wien (98,2 %) 1 ALCAS<br />

145 KARA KG Büroimmobilie in Wien (100 %) 1 ALCAS<br />

147 JEMEZ KG Büroimmobilien in Toronto (98,7 %) 2 ALCAS<br />

156 KAMAU KG Büroimmobilie in Chicago (90,3 %) 1 ALCAS<br />

159 KETA KG Zwei Büroimmobilien in Wien (100 %) 2 ALCAS<br />

163 JAGAT KG Zwei Büroimmobilien in Toronto / Edmonton 2 ALCAS<br />

<strong>PropertyClass</strong><br />

Österreich 4<br />

MALDEN KG Büroimmobilien in Wien (100 %) 2 <strong>KGAL</strong><br />

<strong>PropertyClass</strong><br />

Österreich 5<br />

KELASI KG Büroimmobilien in Wien (100 %) 1 <strong>KGAL</strong><br />

<strong>PropertyClass</strong> European Real Estate Real Estate Private Equity Zielfonds 2 <strong>KGAL</strong><br />

Value Added 1 Nr. 1 KG<br />

Summen 25<br />

Fonds Vermietung / Bewirtschaftung Informationen zu<br />

Fonds-Nr./ Fondsgesellschaft (Bar-)Ausschüttung Abwei- (Bar-)Ausschüttung Steuerliches Ergebnis Abwei- Stand Abwei-<br />

Beteiligungs- kumuliert chung 2007 der Verlustphase chung Liquiditätsreserve chung<br />

angebot<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

6 Immobilien-Leasingfonds<br />

- MERKUR KG 60,7 % 60,8 % 0,0 % 5,7 % 5,7 % - 89,2 % - 90,0 % - 0,9 % - - -<br />

- KALMUS KG 69,6 % 69,6 % 0,0 % 5,8 % 5,8 % - 81,8 % - 81,0 % 0,9 % - - -<br />

12 Landesfunkhaus 17,9 % 18,3 % 2,3 % 2,3 % 2,4 % - 152,6 % - 152,6 % 0,0 % - - -<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern KG<br />

- PELIT KG i. L. 102,7 % 102,5 % - 0,2 % 101,9 % 101,8 % - 137,8 % - 133,4 % 3,2 % - - -<br />

- SAVIO KG i. L. 102,0 % 97,2 % - 4,7 % 89,5 % 84,7 % - 130,6 % - 130,2 % 0,3 % - - -<br />

35 LIPA KG 14,3 % 14,3 % 0,0 % 0,7 % 0,7 % - 155,1 % - 172,4 % - 11,1 % - - -<br />

höher als Prognose (> + 5 %) 0<br />

gemäß Prognose 6<br />

niedriger als Prognose (< - 5 %) 0<br />

Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundung sind möglich. Die Prozentabweichungen wurden auf Basis der exakten Werte berechnet.<br />

Die Beträge sind in der genannten Fondswährung in Tausend angegeben. Prozentangaben beziehen sich (mit Ausnahme der Abweichungen) auf die (Bar-)Einlage.<br />

Das Agio ist in % des Eigenkapitals angegeben.<br />

134 I Die Übersicht über die Vertragspartner


Investition / Finanzierung<br />

Platzierungs- Fondswährung Investitionsvolumen Eigenkapital (ohne Agio) Agio Fremddarlehen<br />

jahr(e) (Bar-)Einlage Anteilsfinanzierung<br />

1993 EUR 259.727,1 127.567,3 - - 132.159,8<br />

1994 EUR 24.687,6 14.137,2 - - 10.516,5<br />

1995 EUR 56.784,1 24.673,3 16.230,1 - 15.880,7<br />

1996 EUR 43.827,2 16.062,7 8.274,7 - 19.489,7<br />

1996 EUR 87.297,5 37.107,5 14.430,7 - 35.733,7<br />

1997 EUR 178.751,4 42.948,5 28.632,3 - 107.170,5<br />

651.074,9 262.496,6 67.567,9 320.950,9<br />

330.064,5<br />

1997 EUR 64.266,7 27.354,1 - - 36.912,6<br />

1998 EUR 112.682,7 44.850,5 16.504,5 - 49.582,3<br />

2000 / 2001 EUR 53.022,3 23.422,6 - 5 % 27.055,4<br />

2005 EUR 140.718,3 66.300,0 - 5 % 69.400,0<br />

2005 EUR 81.349,9 76.550,5 - 5 % 0,0<br />

2001 / 2002 EUR 62.089,7 34.780,5 - 5 % 25.435,5<br />

2003 EUR 91.808,3 42.950,5 - 5 % 46.300,0<br />

2003 / 2004 CAD 101.218,9 44.300,0 - 5 % 53.500,0<br />

2004 USD 64.459,2 28.000,0 - 5 % 34.550,6<br />

2004 / 2005 EUR 58.271,1 27.565,5 - 5 % 29.312,0<br />

2005 / 2006 CAD 109.090,4 45.800,0 - 5 % 59.810,0<br />

2006 / 2007 EUR 126.148,7 57.700,5 - 5 % 65.117,3<br />

2007 / 2008 EUR 59.192,1 27.100,5 - 5 % 30.500,0<br />

2007 / 2008 EUR 37.800 – 262.500 36.000 – 250.000 - 5 % 0<br />

den Darlehen<br />

Fremddarlehen Anteilsfinanzierung Erläuterungen bei Abweichungen > + 5 %/< - 5 %<br />

Restvaluta Restvaluta Sonstige Bemerkungen<br />

Soll Ist Soll Ist<br />

118.107,5 119.254,6 - - Fremddarlehen: Neuaufnahme Darlehen im Jahr 1999 wegen Baukostener höhung in Höhe von EUR 1,8 Mio.<br />

9.520,8 9.520,8 - - -<br />

9.281,7 9.281,7 16.230,1 16.230,1 -<br />

0,0 0,0 0,0 0,0<br />

0,0 0,0 0,0 0,0<br />

83.811,0 0,0 28.632,3 28.632,3<br />

Steuerliches Ergebnis Verlustphase: Der Soll-Wert bezieht sich auf die prospektierte Verlustphase von 1996 – 2004, während der Ist-Wert die Jahre 1996 –2001 betrifft.<br />

Die Barausschüttung kumuliert fällt wegen eines Gewerbesteuereinbehaltes geringer aus.<br />

Steuerliches Ergebnis Verlustphase: Der Soll-Wert bezieht sich auf die prospek tierte Verlustphase von 1997 – 2003, während der Ist-Wert die Jahre 1997 – 2006 betrifft.<br />

Fremddarlehen Restvaluta Ist: Vorzeitige außerplanmäßige Tilgung der Objektfinanzierung gemäß Gesellschafterbeschluss der Investoren. Gegebenenfalls aktualisierte<br />

Prognosewerte (Soll) aufgrund der Einführung der gewerb lichen Mindestbesteuerung (§ 10 a GewStG); die Investoren der jeweiligen Fonds wurden über die Steueränderung<br />

informiert. Das steuerliche Ergebnis in der Verlustphase stellt die kumulierten Verluste seit Platzierung des Fonds bis zum ersten Jahr mit positiven steuerlichen<br />

Ergebnissen dar. Es umfasst das Betriebs- und Sonderbetriebsergebnis.<br />

Anmerkung: Die in der Leistungsbilanz abgebildeten Leasingfonds haben durch ihre Vertragsgestaltung stets eine hohe Prognosesicherheit. Bei dem vorliegenden<br />

Beteiligungsangebot „<strong>PropertyClass</strong> <strong>England</strong> 2 – 30 Park Street“ handelt es sich jedoch um einen operativen Fonds, der nicht direkt mit den abgebildeten Leasingfonds<br />

vergleichbar ist.<br />

135


Fonds-Nr./ Fondsgesellschaft (Bar-)Ausschüttung / Abwei- (Bar-)Ausschüttung / Abwei- Steuerliches Ergebnis Abwei-<br />

Beteiligungs- Entnahme kumuliert chung Entnahme des chung in der Investitions- chung<br />

angebot Eigenkapitals 2007 phase kumuliert<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

14 geschlossene Immobilienfonds<br />

National<br />

- MELETA KG 47,8 % 52,2 % 9,3 % 5,2 % 5,2 % 0,0 % - 25,0 % - 24,9 % - 0,4 %<br />

34 LOVOR KG 19,4 % 12,7 % - 34,5 % 2,8 % 0,0 % - 100,0 % - 97,6 % - 97,4 % - 0,2 %<br />

111 LATIR KG 153,7 % 113,8 % - 26,0 % 6,0 % 95,8 % > 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %<br />

164 KALA KG 14,2 % 14,2 % 0,0 % 6,2 % 6,2 % 0,0 % - 0,4 % - 0,4 % - 14,3 %<br />

173 LUMBAR KG 22,9 % 23,9 % 4,3 % 8,1 % 8,7 % 6,8 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %<br />

International<br />

127 JELISA KG 39,0 % 29,2 % - 25,1 % 6,5 % 5,0 % - 23,1 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %<br />

145 KARA KG 24,0 % 24,9 % 3,5 % 6,0 % 6,3 % 4,2 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %<br />

147 JEMEZ KG 151,4 % 174,9 % 15,5 % 7,8 % 154,9 % > 100,0 % 0,0 % 0,1 % > 100,0 %<br />

156 KAMAU KG 22,8 % 10,8 % - 52,7 % 7,5 % 0,8 % - 90,0 % 0,2 % - 0,4 % < - 100,0 %<br />

159 KETA KG 16,7% 16,7% 0,0 % 6,0 % 6,0 % 0,0 % 2,8 % 2,5 % - 10,9 %<br />

163 JAGAT KG 108,3% 125,0% 15,4 % - - - 0,0 % 0,0 % 0,0 %<br />

<strong>PropertyClass</strong> MALDEN KG 2,9 % 2,9 % 0,0 % 2,9 % 2,9 % 0,0 % - - -<br />

Österreich 4<br />

<strong>PropertyClass</strong> KELASI KG - - - - - - 0,0 % 0,0 % 0,0 %<br />

Österreich 5<br />

<strong>PropertyClass</strong> European Real Estate - 0,0 % - - 0,0 % - - 1,8 % -<br />

Value Added 1 Nr. 1 KG<br />

höher als Prognose (> +5%) 1) 3<br />

gemäß Prognose 5<br />

niedriger als Prognose (< -5%) 4<br />

1) Von den 14 Fonds sind 2007 lediglich 12 in die Performancemessung eingegangen.<br />

136 I Die Übersicht über die Vertragspartner


Stand Abwei- Fremddarlehen Anteilsfinanzierung Erläuterungen bei Abweichungen > + 5 %/< - 5 %<br />

Liquiditätsreserve chung Restvaluta Restvaluta Sonstige Bemerkungen<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

2.419,9 1.576,1 - 34,9 % 35.234,0 35.234,0 - -<br />

916,5 3.808,6 > 100,0 % 41.942,0 41.942,0 16.504,5 16.490,7<br />

1.154,0 147,7 - 87,2 % 26.169,5 0,0 - -<br />

1.623,5 3.966,8 > 100,0 % 66.800,0 66.800,0 - -<br />

420,2 984,3 > 100,0 % - - - -<br />

688,8 709,8 3,0 % 25.248,2 25.249,2 - -<br />

860,1 1.054,7 22,6 % 46.300,0 44.178,9 - -<br />

2.981,1 16.052,9 > 100,0 % 51.307,5 0,0 - -<br />

211,0 1.509,7 > 100,0 % 32.920,2 34.628,8 - -<br />

1.069,1 1.679,7 57,1 % 29.312,0 29.312,0 - -<br />

- - - - - - -<br />

1.214,7 374,7 - 69,2 % 65.117,3 64.349,0 - -<br />

- - - - - - -<br />

- - - - - - -<br />

Im Investitionsvolumen sind keine Mietüberschüsse enthalten. Vor dem Hintergrund eines nur einmaligen Anfalls der<br />

Grunderwerbssteuer, die konzeptionell höher vorgesehen war, wurde ein geringeres Fremddarlehen benötigt als<br />

ursprünglich prognostiziert. Aufgrund dessen wurde als Soll-Fremddarlehen abweichend zum <strong>Prospekt</strong> der ursprünglich<br />

mit der Bank vereinbarte Darlehensbetrag angegeben, um den Tilgungsverlauf (Soll/Ist) vergleichen zu können. Das Soll-<br />

Investitionsvolumen stellt sich dadurch ebenfalls geringer dar als im <strong>Prospekt</strong>. Ausschüttungen: Sonderausschüttung 1999<br />

aufgrund eines nur einmaligen Anfalls von Grunderwerbsteuer, die in der Konzeption höher eingeplant war. Liquiditäts -<br />

reserve: Aufgrund der geringeren Mieteinnahmen fällt die Liquiditätsreserve geringer aus als kalkuliert.<br />

Der Einnahmenüberschuss wurde auch zur Bedienung der Anteilsfinanzierung verwendet. Aufgrund der Kündigung des<br />

Mietvertrages mit dem Berliner Senat im Februar 2006 wurden zur Stärkung der Liquiditätsreserve die freien Ausschüttungen<br />

ab 2006 eingestellt. Dies führte zu einer Erhöhung bzw. positiven Abweichung der Liquiditätsreserve. Bei der<br />

Darstellung der Liquiditätsreserve 2007 wurde die Tilgungsleistung Dezember 2007, die erst im Januar 2008 erfolgte,<br />

noch nicht berücksichtigt.<br />

Ausschüttungen/Entnahmen: Durch den Verkauf des Objektes zum 31.01.2007 ist die Endausschüttung im Januar<br />

2007 (Einbehalt von 5 % für Nebenkosten-Abrechnung etc.) und die restlichen 5 % im Dezember 2007 erfolgt. Die Darstellung<br />

der Soll-Ausschüttung basiert auf den kumulierten prognostizierten Soll-Werten bis zum Laufzeitende, abgezinst<br />

mit der prognostizierten IRR in Höhe von 7,22 %.<br />

Eine Endabrechnung der Kaufpreise ist weiterhin noch nicht abgeschlossen. Daher wird das Investitionsvolumen mit<br />

dem vorläufigen Wert angegeben. Die Ist-Werte der Liquiditätsreserve sind ohne eine noch in 2008 vorgenommene<br />

Mietnebenkostenabrechnung in Höhe von knapp TEUR 800.<br />

Die Kosten für Gutachten wurden vom Initiator ALCAS getragen. <strong>Prospekt</strong>- und Druck kosten fielen geringer aus als<br />

erwartet. Ausschüttungen/Entnahmen: Darstellung der Ausschüttung für das Jahr 2007, ausgezahlt am 15.08.2007<br />

und 15.02.2008. Die höheren Ausschüttungen/Entnahmen resultieren aus der Zusatzvergütung für den Zeitraum<br />

01.07.2006 bis 30.06.2007. Die Liquiditätsreserve erhöhte sich langfristig um die Zinseinnahmen aus der Anlage laufender<br />

Liquidität sowie wegen geringerer sonstiger Ausgaben.<br />

Darstellung der Ausschüttung für das Jahr 2007, ausgezahlt per 15.02.2008. Der Ausschüttungsbetrag ist aufgrund der<br />

gegenüber der Prognose geringeren Mieteinnahmen und erhöhter Kosten für Umbauten und Flächenumgliederungen<br />

(Anschlussvermietungen) niedriger. Liquiditätsreserve: Die Angaben hierzu beziehen sich auf die Tranche 2001.<br />

Liquiditätsreserve: Aufgrund des höheren Einnahmenüberschusses gegenüber der Prognose hat sich die Liquiditätsreserve<br />

weiter erhöht. Die gegenüber dem Geschäftsbericht 2007 um rund TEUR 60,4 höhere Liquiditätsreserve per<br />

31.12.2007 resultiert aus einem korrigierten Übertragungsfehler aus dem Geschäftsjahr 2005. Der Euro-Wert des<br />

Fremdwährungsdarlehens ist im Soll mit dem <strong>Prospekt</strong>wechselkurs von 1,4970 und im Ist mit dem Stichtagskurs von<br />

1,6480 umgerechnet.<br />

Am Tag des Verkaufes am 20.11.2007 wurden die Darlehen vollständig zurückgeführt. Die dargestellte Ausschüttung 2007<br />

setzt sich wie folgt zusammen: Aus der laufenden Ausschüttung 2007 (diese wurde von 7,75 % auf 5 % aufgrund der über<br />

der Prognose liegenden Vermietungskosten reduziert) anteilig bis 19.11.2007 (CAD 1,96 Mio) und den Ausschüttungen aus<br />

dem Verkaufserlös (CAD 66,7 Mio). Die Ausschüttung 2007 wurde in 2 Abschlagszahlungen zum 29.02.2008 und zum<br />

25.06.2008 an die Investoren ausbezahlt. Die Darstellung der kumulierten Sollausschüttung erfolgt auf der Basis der abgezinsten<br />

Ausschüttungen/Entnahmen bis zum Prognoseende 2015 einschließlich des Verkaufs erlöses basierend auf dem im<br />

<strong>Prospekt</strong> aufgeführten mittleren Szenario. Hierbei wird als Verkaufsmultiplikator das 11-fache der für das Jahr 2015 prognostizierten<br />

Jahresnettomiete unterstellt. Die Ausschüttungen/Entnahmen wurden mit der prognostizierten IRR-Rendite<br />

in Höhe von 9 % vor Steuern diskontiert. Der Saldo der Liquiditätsreserve wird für kanadische Steuerzahlungen vorgehalten.<br />

Steuerliches Ergebnis in der Investitionsphase: Soll-Zahlen sind für das 2. Halbjahr 2004, die Ist-Zahlen für das komplette<br />

Jahr 2004. Ebene Fondsgesellschaft 44,9%: Die KAMAU KG hält eine Beteiligung von 44,9 % an der amerikanischen<br />

Objekt gesellschaft. Die Ausschüttungen/Entnahmen wurden um die Steuervorauszahlungen in den USA reduziert und<br />

die Liquiditätsreserve erhöht.<br />

Eine Zuweisung des steuerlichen Ergebnisses an die Investoren erfolgt ab dem 01.01.2005. Die Abweichung des steuerlichen<br />

Ergebnisses in der Investitionsphase resultiert aus den höheren steuerwirksamen Ausgaben in 2005 bzw. der liquiditätswirksamen<br />

Berücksichtigung dieser Positionen im Jahr 2004. Nach prognosegemäßer Ausschüttung konnte die<br />

Zuführung zur Liquiditätsreserve aufgrund erhöhter Zinseinnahmen und Einsparungen bei den Instandhaltungsauszahlungen<br />

im Berichtsjahr entsprechend erhöht werden.<br />

Das Darlehen wurde mit der Veräußerung der beiden Fondsimmobilien am 20.12.2006 zurückgeführt. Die Darstellung<br />

der kumulierten Sollausschüttung erfolgt auf Basis der abgezinsten Ausschüttungen/Entnahmen bis zum Prognose -<br />

ende 2017 einschließlich des Verkaufserlöses, basierend auf dem im <strong>Prospekt</strong> aufgeführten mittleren Szenario. Hierbei<br />

wird als Verkaufsmultiplikator das 11- fache der für das Jahr 2017 prognostizierten Jahresnettomiete unterstellt. Die<br />

Ausschüttungen/Entnahmen wurden mit der prognostizierten IRR in Höhe von 8 % vor Steuern diskontiert.<br />

Der Ist-Wert des steuerlichen Ergebnisses kann mangels endgültiger steuerlicher Ergebnisse für 2007 nicht angegeben<br />

werden. Aufgrund der verspäteten Übergabe der Gebäude wurden u. a. die Kaufpreise für die Fondsobjekte zu einem<br />

späteren Zeitpunkt fällig, so dass über einen längeren Zeitraum als prognostiziert Zinseinnahmen realisiert wurden.<br />

Allerdings erfolgte auch die Rückführung der übernommenen Verbindlichkeiten erst zum 21.12.2007, so dass auch<br />

höhere Zinszahlungen als prognostiziert zu leisten waren. In der Konsequenz verminderte sich die Liquiditätsreserve entsprechend.<br />

Es handelt sich um eine Gesamtbetrachtung über die Investitions- und Finan zierungs phase. Diese wurde Anfang 2008<br />

vollständig abgeschlossen. Eine Zuweisung des steuer lichen Ergebnisses an die Investoren erfolgt erst ab dem<br />

01.01.2008. Eine Einzelaufstellung der Werte zur Bewirtschaftung entfällt im Jahr 2007, da die Prognoserechnung erst<br />

ab 01.01.2008 beginnt.<br />

Der Fonds befand sich zum 31.12.2007 noch in der Platzierung, die zum 30.03.2008 endete. Das Eigenkapital wird in<br />

mehreren Tranchen abgerufen. Die Gesellschaft befand sich am 31.12.2007 noch in der Investitionsphase, d. h. sie ging<br />

in 2008 neue Zielfondszeichnungen ein und bereits gezeichnete Zielfonds rufen Gelder ab. Wie in diesem Segment<br />

üblich, enthält das Beteiligungsangebot keine detaillierte Prognoserechnung.<br />

137


Wesentliche Entwicklungen nach Stichtag der<br />

Leistungsbilanz der <strong>KGAL</strong>(31.12.2007)<br />

Nach dem Stichtag der Leistungsbilanz wurde ein weiterer<br />

Österreich-Immobilienfonds mit einem Gebäude in Wien als<br />

Fondsobjekt sowie der erste Großbritannien-Immobilienfonds<br />

mit einem Gebäude in London erfolgreich platziert.<br />

Weitere wesentliche Entwicklungen ergaben sich hinsichtlich<br />

folgender Fonds:<br />

Bei der KAMAU KG (Büroimmobilie in den USA, Chicago, 515<br />

North State Street) waren das vierte Quartal 2007 sowie das<br />

erste Halbjahr 2008 von Verkaufsaktivitäten geprägt. Diese<br />

wurden jedoch vor dem Hintergrund der verschlechterten<br />

Bedingungen am US-Immobilienmarkt vorübergehend eingestellt.<br />

Für Vermietungen mussten den Mietern markt -<br />

bedingt höhere Zugeständnisse gewährt werden als prognostiziert.<br />

Da für die nahe Zukunft mit einem Anhalten<br />

dieser Entwicklung zu rechnen ist, wurde zum Aufbau der<br />

dafür notwendigen Liquidität und für zukünftig anfallende<br />

Instandhaltungsmaßnahmen die Ausschüttung für das Jahr<br />

2008 auf 4,7 % reduziert. Prognostiziert war eine Ausschüttung<br />

von 7,5 %.<br />

138 I Die Übersicht über die Vertragspartner<br />

Bei der KARA KG (Office Building Lasallestraße Wien) konnte<br />

die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2008 von prognostizierten<br />

6,0 % auf 6,5 % erhöht werden.<br />

Auch bei der KELASI KG (<strong>PropertyClass</strong> Österreich 5, Wien –<br />

Hauptverwaltung Rail Cargo Austria) konnte die Ausschüttung<br />

für das Geschäftsjahr 2008 von prognostizierten 5,5 %<br />

auf 6,5 % (unter Berücksichtigung des tatsächlichen Platzierungsverlaufs)<br />

erhöht werden.<br />

Bei der LOVOR KG (Bürogebäude Berlin-Mitte) wurde die<br />

Fondsimmobilie mit Zustimmung der Fondsgesellschafter<br />

mit Wirkung zum 02.04.2008 an einen britischen Investor<br />

verkauft. Die Fondsgesellschaft wurde daraufhin aufgelöst.<br />

Mit dem erzielten Kaufpreis, der vorhandenen Liquidität im<br />

Fonds und einer Ausgleichszahlung konnte zwar das Fremdkapital<br />

der Fondsgesellschaft, nicht jedoch das noch gebundene<br />

Kapital der Investoren nach Steuern und die obligatorische<br />

Anteilsfinanzierung zurückgeführt werden.


Fondsgesellschaft / Zahlstelle<br />

Firma, Sitz Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform, Rechtsordnung Kommanditgesellschaft, unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister HRA 92340, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 03.06.2008<br />

Gegenstand des Unternehmens Der Erwerb, die Vermietung / Verpachtung, Nutzung, Verwertung und Verwal-<br />

(zugleich wichtigster Tätigkeitsbereich) tung von Grundstücken, Baulichkeiten aller Art und beweglichen Sachen, insbesondere<br />

solche in Inner London, <strong>England</strong>, sowie das Eingehen von Beteiligungen<br />

zu diesem Zweck. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand<br />

in Zusammenhang stehenden Geschäfte, z. B. Kreditaufnahmen,<br />

vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar<br />

oder mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in<br />

§ 34 c der Gewerbeordnung aufgeführt sind, und Bankgeschäfte.<br />

Gesellschaftskapital Derzeit GBP 1.000 Kommanditkapital (zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung vom<br />

geschäftsführenden Kommanditisten vollständig eingezahlte Komman diteinlage;<br />

der persönlich haftende Gesellschafter leistet keine Kapitaleinlage); das Kommanditkapital<br />

wird durch Aufnahme neuer Gesellschafter auf GBP 35.501.000 zuzüglich<br />

einer Zeichnungsreserve in Höhe von GBP 20.000 erhöht.<br />

Persönlich haftender Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

Gründungsgesellschafter (weitere Angaben auf Seite 140)<br />

Gründungskommanditist SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(ausgeschieden am 16.06.2009; weitere Angaben auf Seite 141)<br />

Geschäftsführender Kommanditist Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH (seit 16.06.2009);<br />

(weitere Angaben auf Seite 141)<br />

Weitere Gesellschafter Neu beitretende Kommanditisten<br />

139


Persönlich haftender (Gründungs-)Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

Firma, Sitz Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform GmbH<br />

Handelsregister HRB 173747, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 23.05.2008<br />

Gegenstand des Unternehmens Die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an und die Übernahme von<br />

Geschäftsführungsfunktionen in Unternehmen, deren Gegenstand im Erwerb,<br />

Vermietung / Verpachtung, Nutzung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken,<br />

Baulichkeiten aller Art und beweglichen Sachen, insbesondere solchen<br />

in Inner London, <strong>England</strong>, sowie im Eingehen von Beteiligungen zu diesem<br />

Zweck besteht und welche berechtigt sind, alle mit dem Unternehmensgegenstand<br />

in Zusammenhang stehenden Geschäfte, z. B. Kreditaufnahmen, vorzunehmen,<br />

die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder<br />

mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c<br />

der Gewerbeordnung aufgeführt sind oder die sonst staatlicher Genehmigung<br />

oder Erlaubnis bedürfen, und Bankgeschäfte.<br />

Stammkapital EUR 25.000 (davon eingezahlt EUR 12.550)<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (99,6 %)<br />

PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />

Geschäftsführer Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Bei den Geschäftsführern liegt keine Funktionstrennung vor.<br />

Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Sie sind zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>.<br />

140 I Die Übersicht über die Vertragspartner


Gründungskommanditist der Fondsgesellschaft (ausgeschieden am 16.06.2009)<br />

Firma, Sitz SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform GmbH<br />

Handelsregister HRB 65217, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 17.02.1981<br />

Stammkapital EUR 860.000<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (99,5 %)<br />

INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,5 %)<br />

Geschäftsführer Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer (zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>)<br />

Markus Bocker (zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>)<br />

Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Geschäftsführender Kommanditist (seit 16.06.2009)<br />

Firma, Sitz Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform GmbH<br />

Handelsregister HRB 177888, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 20.02.2009<br />

Gegenstand des Unternehmens Die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an und die Übernahme von<br />

Geschäftsführungsfunktionen in Unternehmen, deren Gegenstand im Erwerb,<br />

der Vermietung / Verpachtung, Nutzung, Verwertung und Verwaltung von<br />

Grundstücken, Baulichkeiten aller Art und beweglichen Sachen, insbesondere<br />

solchen in Inner London, <strong>England</strong>, sowie im Eingehen von Beteiligungen zu<br />

diesem Zweck besteht und welche berechtigt sind, alle mit dem Unternehmensgegenstand<br />

in Zusammenhang stehenden Geschäfte, z. B. Kreditaufnahmen,<br />

vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar<br />

oder mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in<br />

§ 34 c der Gewerbeordnung aufgeführt sind oder die sonst staatlicher Genehmigung<br />

oder Erlaubnis bedürfen, und Bankgeschäfte.<br />

Stammkapital EUR 25.000 (davon eingezahlt EUR 12.550)<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (99,6 %)<br />

INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />

Geschäftsführer Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Bei den Geschäftsführern liegt keine Funktionstrennung vor.<br />

Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Sie sind zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>.<br />

141


Treuhandkommanditist<br />

Firma, Sitz TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform GmbH<br />

Handelsregister HRB 149878, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 12.11.2003<br />

Gegenstand des Unternehmens Treuhänderisches Halten von Beteiligungen sowie die damit einhergehenden<br />

Tätigkeiten; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die staatlicher<br />

Genehmigung im Sinne des § 8 GmbHG bedürfen, insbesondere Tätigkeiten oder<br />

Geschäfte, die der Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34 c GewO oder nach<br />

dem Kreditwesengesetz oder nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften<br />

bedürfen.<br />

Stammkapital EUR 25.000,00<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. (99,6 %)<br />

PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />

Geschäftsführer Robert Massing, Martin Graser<br />

Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Beide sind zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>.<br />

Eigenkapitalvermittler<br />

Firma, Sitz ALCAS GmbH, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 30, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform GmbH<br />

Handelsregister HRB 103659, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 10.09.1993<br />

Gegenstand des Unternehmens Auszugsweise: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum<br />

Abschluss von Verträgen über Darlehen, Erwerb von Anteilscheinen an einer<br />

Kapitalanlagegesellschaft, Erwerb von ausländischen Investmentanteilen,<br />

Stammkapital<br />

Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft<br />

und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder Kommanditgesellschaft.<br />

EUR 102.258,38<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing GmbH & Co., Grünwald (100 %)<br />

Geschäftsführer Gert Waltenbauer (zugleich Geschäftsführer der <strong>KGAL</strong>),<br />

Dr. Thomas Schröer (zugleich Mitarbeiter der <strong>KGAL</strong>)<br />

Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

142 I Die Übersicht über die Vertragspartner


Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

Kapitalmäßige Verflechtungen Die <strong>KGAL</strong> ist Alleingesellschafter der INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH („INVENTO“). Die <strong>KGAL</strong> (zu 99,5 %) und die INVENTO (zu 0,5 %) sind<br />

Gesellschafter des ausgeschiedenen Gründungskommanditisten der Fondsgesellschaft,<br />

der SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH („SAMKO“).<br />

Die <strong>KGAL</strong> (zu 99,6 %) und die INVENTO (zu 0,4 %) sind Gesellschafter des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten der Fondsgesellschaft, der Property Class<br />

<strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH („Management-GmbH“). Damit ist die<br />

<strong>KGAL</strong> unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafter der Management-GmbH.<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist ferner Alleingesellschafter der PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH („PARTUS“). Die <strong>KGAL</strong> (zu 99,6 %) und die PARTUS (zu 0,4 %) sind<br />

jeweils Gesellschafter des Treuhandkommanditisten TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />

GmbH („Treuhandkommanditist“) und des persönlich haftenden<br />

(Gründungs-) Gesellschafters der Fondsgesellschaft, der Property Class <strong>England</strong><br />

2 Beteiligungsgesellschaft mbH („Beteiligungs-GmbH“). Damit ist die <strong>KGAL</strong><br />

unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafter des Treuhandkommanditisten<br />

und der Beteiligungs-GmbH.<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist derzeit mittelbar Alleingesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

Die <strong>KGAL</strong> ist 100 % iger Gesellschafter der mit der Eigenkapitalvermittlung<br />

betrauten ALCAS GmbH („ALCAS“).<br />

Personelle Verflechtungen Die Herren Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf und Stefan Ziegler sind<br />

Geschäftsführer des Komplementärs der <strong>KGAL</strong> (der Allgemeine Leasing GmbH),<br />

der Beteiligungs-GmbH und der Management-GmbH.<br />

Herr Carsten Eckert ist Geschäftsführer der Allgemeine Leasing GmbH und<br />

neben Herrn Steffen Kurt Holderer ferner Geschäftsführer der PARTUS, der<br />

INVENTO und der SAMKO.<br />

Herr Gert Waltenbauer ist Geschäftsführer der Allgemeine Leasing GmbH und<br />

der ALCAS.<br />

Die Herren Markus Bocker (Geschäftsführer der PARTUS, INVENTO und SAMKO),<br />

Robert Massing, Martin Graser (beide Geschäftsführer des Treuhandkommanditisten)<br />

und Dr. Thomas Schröer (Geschäftsführer der ALCAS) sind auch Mitarbeiter<br />

der <strong>KGAL</strong>.<br />

Die dargestellten kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen können zu Interessenkonflikten führen.<br />

143


Der Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

der<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG mit Sitz in Grünwald<br />

§ 1<br />

Firma und Sitz<br />

Die Gesellschaft führt die Firma Property Class <strong>England</strong> 2<br />

GmbH & Co. KG und hat ihren Sitz in Grünwald (im Folgenden die<br />

„Fondsgesellschaft“).<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft ist der<br />

Erwerb, die Vermietung / Verpachtung, Nutzung, Verwertung und<br />

Verwaltung von Grundstücken, Baulichkeiten aller Art und beweglichen<br />

Sachen, insbesondere solche in Inner London, <strong>England</strong>, sowie<br />

das Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang<br />

stehenden Geschäfte, z. B. Kreditaufnahmen, vorzunehmen,<br />

die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar<br />

oder mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder<br />

Geschäfte, die in § 34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind, und<br />

Bankgeschäfte.<br />

§ 3<br />

Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Beitritt<br />

1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die Property Class <strong>England</strong><br />

2 Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />

der „persönlich haftende Gesellschafter“). Er ist am Vermögen<br />

der Fondsgesellschaft nicht beteiligt und leistet keine Kapitaleinlage.<br />

2. Geschäftsführender Kommanditist ist die Property Class <strong>England</strong><br />

2 Managementgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />

der „geschäftsführende Kommanditist“) mit einer Einlage<br />

von GBP 1.000. Die Haftsumme des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

entspricht seiner Pflichteinlage.<br />

3. Treuhandkommanditist wird die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />

GmbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden der „Treuhandkommanditist“).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt mit Wirksamwerden<br />

des ersten Treuhandverhältnisses, d. h. nach Eintritt der<br />

im Zeichnungsschein genannten Bedingungen, mit der von diesem<br />

Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage in die Fondsgesellschaft<br />

im Innenverhältnis ein, ohne dass es einer weiteren Erklärung<br />

oder Handlung der Beteiligten bedarf, im Außenverhältnis<br />

mit Eintragung des Eintritts in das Handelsregister. Die Beteili-<br />

144 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

gung des Treuhandkommanditisten bestimmt sich nach der Höhe<br />

der Kapitaleinlagen der jeweils wirksam gewordenen Treuhandverhältnisse.<br />

Der Treuhandkommanditist ist unter Befreiung von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB unabhängig vom Zeitpunkt<br />

seines Beitritts zur Fondsgesellschaft berechtigt und bevollmächtigt,<br />

ohne Zustimmung der Mitgesellschafter das Kommandit -<br />

kapital der Fondsgesellschaft auf Weisung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten durch Aufnahme weiterer Treugeber<br />

und /oder Kommanditisten (Treugeber und Kommanditist /en im<br />

Folgenden gemeinsam „der/die Gesellschafter“) um insgesamt<br />

GBP 35.500.000 (zuzüglich 5 % Agio) auf insgesamt GBP<br />

35.501.000 zuzüglich einer Zeichnungsreserve in Höhe von GBP<br />

20.000 zu erhöhen. Die Kapitaleinlage jedes neu aufgenommenen<br />

Kommanditisten oder jedes sich über den Abschluss eines<br />

Treuhandvertrages mit dem Treuhandkommanditisten indirekt<br />

neu beteiligenden Treugebers muss grundsätzlich auf mindestens<br />

GBP 10.000 oder einen auf volle GBP 1.000 lautenden höheren<br />

Betrag oder – im Falle der Überzeichnung – auf den zugeteilten<br />

geringeren Betrag lauten. Im Falle einer Überzeichnung kann<br />

ein geringerer Betrag als der gezeichnete Betrag, gegebenenfalls<br />

auch ein unter der Mindestbeteiligung liegender Betrag, zugeteilt<br />

werden.<br />

4. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag der Investoren, deren<br />

vollständige Original-Zeichnungsunterlagen bei der KG Allgemeine<br />

Leasing GmbH & Co. bis spätestens zum 20. eines Kalendermonats<br />

vorliegen, deren Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

mittels Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

angenommen worden ist, und deren Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio (§ 4) bis spätestens zum letzten Bankarbeitstag in München<br />

des entsprechenden Monats dem Konto der Fondsgesellschaft<br />

gutgeschrieben worden ist, der Fondsgesellschaft mit Wirkung<br />

zum letzten Kalendertag des jeweiligen Monats („Beitritts -<br />

monat“) bei. Frühestmöglicher Beitritt ist der 31.10.2009. Erfolgt<br />

der Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

nicht bis zum 20. eines Kalendermonats oder der Zahlungseingang<br />

bei der Fondsgesellschaft nicht bis zum letzten Bankarbeitstag<br />

des entsprechenden Monats, so erfolgt ein Beitritt zum Ende<br />

des darauf folgenden Kalendermonats, sofern die drei oben<br />

genannten Voraussetzungen zu den entsprechenden Terminen<br />

des Folgemonats erfüllt sind. Der geschäftsführende Kommanditist<br />

kann im Einzelfall Ausnahmen von den vorgenannten Terminen<br />

zulassen. Die Platzierung durch Aufnahme weiterer Gesellschafter<br />

bzw. die Erhöhung des Kommanditkapitals des<br />

jeweiligen Treuhandkommanditisten (Zeichnungsfrist) endet<br />

planmäßig am 29.09.2010. Der geschäftsführende Kommanditist<br />

kann die Zeichnungsfrist im eigenen Ermessen auch zu einem früheren<br />

Zeitpunkt beenden. Im Falle des Erreichens des maximalen<br />

Gesellschaftskapitals gemäß Ziffer 3 (Vollplatzierung) endet<br />

die Zeichnungsfrist zum Zeitpunkt der Vollplatzierung. Der


geschäftsführende Kommanditist ist darüber hinaus berechtigt,<br />

durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />

die Zeichnungsfrist im eigenen Ermessen zweimal um<br />

maximal je sechs Monate zu verlängern.<br />

5. Es können grundsätzlich nur einzelne natürliche Personen, die<br />

Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU-Länder,<br />

Island, Liechtenstein und Norwegen) sind, in Deutschland<br />

unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht in Großbritannien<br />

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, als Kommanditisten<br />

oder Treugeber der Fondsgesellschaft beitreten. In<br />

Einzelfällen können mit Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten jedoch auch natürliche Personen, die Staatsbürger<br />

des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, aber nicht in<br />

Deutschland wohnhaft sind, Gesellschafter sein. Eine Beteiligung<br />

von BGB-Gesellschaften, Ehepaaren, Körperschaften, sonstigen<br />

Gesellschaften oder Gemeinschaften sowie Vermögensmassen<br />

(z. B. Stiftungen, Trusts) ist ausgeschlossen. Die Beteiligung von<br />

politisch expo nierten Personen im Sinne des Geldwäschegesetzes<br />

in der jeweils gültigen Fassung, deren unmittelbaren Familienmitgliedern<br />

und ihnen bekanntermaßen nahe stehenden Personen<br />

kann im Einzelfall verwehrt werden. Der Erwerb oder das Halten<br />

eines Anteils als Treuhänder für Dritte ist nicht zulässig.<br />

Ausgenommen von den vorgenannten Beschränkungen sind der<br />

Treuhandkomman ditist, Personen, falls und soweit diese Platzierungsgarantien<br />

zugunsten der Fondsgesellschaft ausgereicht haben<br />

(im Folgenden der „Platzierungsgarant“) und die vom geschäftsführenden<br />

Kommanditisten im Fall des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages benannte<br />

Dritte.<br />

6. Die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins übernommenen<br />

Kapitaleinlagen (ohne Agio) stellen die im Verhältnis zur Fondsgesellschaft<br />

geschuldeten Pflichteinlagen dar. Die in das Handels -<br />

register in GBP einzutragende Haftsumme entspricht 1 % der<br />

Pflichteinlage.<br />

7. Bei den Pflichteinlagen handelt es sich um Festeinlagen, die<br />

für jeden Gesellschafter auf einem Festkonto (Kapitalkonto I)<br />

gebucht werden und den Kapitalanteil eines Gesellschafters bilden.<br />

Das Kapitalkonto I allein ist maßgebend für die Beteiligung<br />

der Gesellschafter am Vermögen, am Gewinn und Verlust der<br />

Fondsgesellschaft sowie für alle Gesellschafterrechte, soweit<br />

nichts anderes geregelt ist. Die Kapitalkonten I können nur durch<br />

einstimmigen Gesellschafterbeschluss geändert werden, soweit<br />

in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist. Für jeden Gesellschafter<br />

wird darüber hinaus ein variables Kapitalkonto (Kapitalkonto<br />

II) geführt, auf dem Agio, Gewinnzuschreibungen, Verluste<br />

und Gewinnentnahmen sowie Kapitaleinlagen gemäß § 7 Ziffern<br />

4 und 6 sowie § 11 gebucht werden und ein Kapitalkonto III, auf<br />

dem Kapitalrückzahlungen gebucht werden. Die Kapitalkonten<br />

werden in Pfund Sterling gebucht und nicht verzinst.<br />

8. Alle Treugeber, die eine Umwandlung ihrer Beteiligung in eine<br />

direkte Beteiligung als Kommanditisten beantragen, sind verpflichtet,<br />

der Fondsgesellschaft unverzüglich nach Übersendung<br />

eines Formblattes für eine Handelsregister-Vollmacht, welches<br />

exemplarisch im Verkaufsprospekt abgedruckt ist, eine entsprechende<br />

Handelsregister-Vollmacht zu Gunsten des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten (Änderungen des Formblatts aufgrund<br />

besonderer Anforderungen des Registergerichts oder Rechtsänderungen<br />

bleiben vorbehalten) in notariell beglaubigter Form zur<br />

Verfügung zu stellen, die den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

für die gesamte Dauer der Beteiligung zur Vornahme aller<br />

Handlungen im Zusammenhang mit der Eintragung in das Handelsregister<br />

bevollmächtigt. Die hierfür anfallenden Kosten sind<br />

von dem jeweiligen Treugeber selbst zu tragen. Diese Regelung<br />

gilt entsprechend für aufgrund Rechtsnachfolge neu hinzugekommene<br />

Treugeber und aufgrund Rechtsnachfolge neu hinzugekommene<br />

Gesellschafter.<br />

§ 4<br />

Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />

1. Die Kapitaleinlagen der Gesellschafter sowie das Beteiligungsaufgeld<br />

(Agio) in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage (Kapitaleinlage und<br />

Beteiligungsaufgeld im Folgenden zusammen auch der „gesamte<br />

Einzahlungsbetrag“) sind in einem Betrag zu erbringen und spätestens<br />

zum letzten Bankarbeitstag in München des jeweiligen<br />

Beitrittsmonats gemäß den Angaben im Zeichnungsschein fällig.<br />

2. Die Gesellschafter haben grundsätzlich die Möglichkeit, den<br />

gesamten Einzahlungsbetrag durch Teilnahme am Einzugs -<br />

ermächtigungsverfahren von der Fondsgesellschaft einziehen zu<br />

lassen oder den Betrag selbst auf das im Zeichnungsschein angegebene<br />

Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen. Die Gesellschafter<br />

verpflichten sich, den gesamten Einzahlungsbetrag<br />

spätestens zum Zahlungstermin gemäß den Angaben im Zeichnungsschein<br />

auf ihrem Konto zum Einzug bereitzustellen bzw.<br />

auf das Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen.<br />

3. Der Treuhandkommanditist erbringt die von ihm übernommene<br />

Kapitaleinlage sowie das Agio nach Vorliegen entsprechender<br />

Treuhandaufträge der Treugeber durch Eingang des gesamten<br />

Einzahlungsbetrages auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />

4. Bei ganz oder teilweise verspäteter Einzahlung des gesamten<br />

Einzahlungsbetrages (auch bei Lastschriftwiderspruch durch den<br />

Investor) können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet werden.<br />

Darüber hinaus kann der Verzug mit der Einzahlung des<br />

gesamten Einzahlungsbetrages dazu führen, dass der Treuhandkommanditist<br />

der Fondsgesellschaft nicht im Auftrag des Investors<br />

beitritt. Die Fondsgesellschaft kann in diesem Fall pauschal<br />

145


15 % der Kapitaleinlage als Schadenersatz verlangen. Dem Investor<br />

bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein<br />

wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<br />

§ 5<br />

Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten<br />

Gesellschafter (Treugeber), Treuhandvergütung<br />

1. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet seine Kommanditbeteiligung<br />

treuhänderisch für die Treugeber, mit denen er Treuhandverträge<br />

geschlossen hat. Er leistet dabei den Weisungen der<br />

Treugeber Folge. Liegen keine Weisungen des Treugebers vor, so<br />

übt er die Gesellschafterrechte nicht aus. Dies gilt insbesondere<br />

für die Ausübung von Stimmrechten. Diese erfolgt ausschließlich<br />

durch die Treugeber oder ihre Vertreter.<br />

2. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und der<br />

Gesellschafter zu den Treugebern werden die Treugeber nach<br />

Maßgabe des Treuhandvertrages zwischen dem jeweiligen Treugeber<br />

und dem Treuhandkommanditisten wie unmittelbar beteiligte<br />

Gesellschafter behandelt. Dies gilt insbesondere für die<br />

Stimmrechte, die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am<br />

Gewinn und Verlust, an einem Abfindungsguthaben, einem Liquidationserlös<br />

sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte<br />

und die Möglichkeit, ihre Treugeberstellung auf Dritte zu übertragen.<br />

Die Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages gelten insoweit<br />

entsprechend für die Treugeber, auch wenn die Treugeber<br />

nicht ausdrücklich erwähnt sind.<br />

3. Für seine Bereitschaft, die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />

einzunehmen, einschließlich der tatsächlichen Übernahme<br />

der Treuhandkommanditistenstellung erhält der Treuhandkommanditist<br />

von der Fondsgesellschaft eine pauschale Vergütung in<br />

Höhe von GBP 5.000 p. a. zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist jeweils jährlich<br />

nachschüssig zum 30.12., erstmalig zum 30.12.2009, letztmalig<br />

jedoch anteilig zum Zeitpunkt der Auflösung der Fondsgesellschaft<br />

fällig.<br />

§ 6<br />

Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />

1. Die Fondsgesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

2. Eine Auflösung der Fondsgesellschaft durch Beschluss der Gesellschafter<br />

bleibt unberührt.<br />

3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

146 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

§ 7<br />

Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Eine Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung oder son s -<br />

tige Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf zu ihrer Wirksamkeit<br />

der vorherigen schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten. Die Zustimmung kann nur aus<br />

wichtigem Grund (z. B. durch Verstoß gegen § 15 Ziffer 5 oder § 18<br />

Ziffer 3) versagt werden. Eine teilweise Übertragung ist grundsätzlich<br />

ausgeschlossen, soweit dadurch Gesellschaftsanteile von<br />

unter GBP 10.000 oder Anteile, die nicht auf volle GBP 1.000 lauten,<br />

entstehen sollten. § 3 Ziffer 5 gilt entsprechend.<br />

Grundsätzlich ist eine Übertragung oder sonstige Verfügung über<br />

den Gesellschaftsanteil nur mit Wirkung zum folgenden 01.01.<br />

eines Kalenderjahres wirksam. Im Falle einer Übertragung können<br />

Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche bereits unterjährig an den<br />

künftigen Erwerber abgetreten werden.<br />

Die Bestellung eines Nießbrauchs ist unzulässig.<br />

2. Jede beabsichtigte Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung<br />

oder sonstige Verfügung über den Gesellschaftsanteil ist<br />

dem geschäftsführenden Kommanditisten zur Erteilung der Zustimmung<br />

in angemessener Frist vorab schriftlich anzuzeigen.<br />

3. Bei Übertragung oder bei jedem sonstigen Übergang der Gesellschafterstellung<br />

auf einen Dritten, gleichgültig, ob im Rahmen<br />

von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge, werden alle Konten<br />

gemäß § 3 Ziffer 7 unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />

Bei der teilweisen Übertragung eines Gesellschaftsanteils erfolgt<br />

die Fortführung auf getrennten Konten in dem der Teilung entsprechenden<br />

Verhältnis. Die Übertragung oder der Übergang einzelner<br />

Rechte und /oder Pflichten hinsichtlich nur einzelner<br />

Gesellschafterkonten ist getrennt vom jeweiligen Gesellschaftsanteil<br />

nicht möglich.<br />

4. Alle Kosten einschließlich etwaiger Steuern einer ganzen / teil -<br />

weisen Übertragung oder Belastung sowie eines sonstigen ganzen<br />

/ teilweisen Übergangs, insbesondere die Kosten der Handelsregistereintragungen,<br />

tragen im Verhältnis zur Fondsgesellschaft<br />

der übertragende bzw. der belastende Gesellschafter sowie der<br />

Erwerber als Gesamtschuldner. Darüber hinaus tragen der übertragende<br />

/ belastende Gesellschafter sowie der Erwerber die Kosten<br />

des Verwaltungsaufwandes einschließlich etwaiger Steuern,<br />

die der Fondsgesellschaft von ihrem Verwalter (vgl. § 12 Ziffer 4) in<br />

Rechnung gestellt werden, bis zu einer Höhe von EUR 2.000 als<br />

Gesamtschuldner. Der Gesellschafter hat auf Anforderung des


geschäftsführenden Kommanditisten unverzüglich eine Kapitaleinlage<br />

in entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto (Kapital -<br />

konto II) zu leisten. § 11 bleibt unberührt.<br />

5. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist es<br />

(a) dem Treuhandkommanditisten gestattet, seinen Kommanditanteil<br />

jederzeit ganz oder anteilig auf einen nachfolgenden<br />

Treuhandkommanditisten oder seine Treugeber zu übertragen<br />

sowie Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche, Auseinander -<br />

setzungsguthaben und Abfindungen, die ihm als Treuhandkommanditisten<br />

zustehen, jeweils anteilig an seine Treugeber<br />

abzutreten;<br />

(b) dem Einzahlungs- und Platzierungsgaranten gestattet,<br />

den Gesellschaftsanteil, den er oder ein /mehrere von ihm<br />

bestimmte /r Dritte /r im Rahmen seiner Verpflichtungen aus<br />

der Platzierungsgarantie gezeichnet hat / haben, jederzeit und<br />

ohne Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

auf Dritte zu übertragen oder Dritten zu verpfänden;<br />

(c) dem geschäftsführenden Kommanditisten im Fall des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

gestattet, eine Übertragung des Gesellschaftsanteils<br />

des ausscheidenden Gesellschafters auf Dritte jederzeit herbeizuführen.<br />

6. Auf Antrag eines Erben, Schenkers oder Beschenkten wird diesem<br />

ein vereinfacht ermittelter Steuerwert des übertragenen Anteils<br />

von der Fondsgesellschaft gegen Kostenerstattung mitgeteilt. Der<br />

Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

unverzüglich eine Kapitaleinlage in entsprechender<br />

Höhe in sein Kapitalkonto II zu leisten.<br />

§ 8<br />

Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />

1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

mit einer Frist von drei Monaten, erstmals jedoch zum<br />

Ablauf des 31.12.2025 oder zum Ablauf des Geschäftsjahres, in<br />

dem die Fondsgesellschaft das Eigentum an der von ihr gehaltenen<br />

Immobilie an Dritte übertragen hat, durch eingeschriebenen<br />

Brief kündigen, danach mit gleicher Frist jeweils zum Ende eines<br />

Geschäftsjahres. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus<br />

wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung ist an die<br />

Fondsgesellschaft zu richten. Für die Fristeinhaltung ist der<br />

Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich. Der kündigende<br />

Gesellschafter scheidet mit Wirkung zu dem Zeitpunkt, zu dem<br />

er fristgerecht gekündigt hat, aus der Fondsgesellschaft aus.<br />

Beschließen die Gesellschafter innerhalb von drei Monaten nach<br />

Wirksamkeit der Kündigung die Liquidation oder tritt die Fondsgesellschaft<br />

aus zwingenden Gründen vor dem Ausscheiden oder<br />

im Zeitpunkt des Ausscheidens des kündigenden Gesellschafters<br />

in Liquidation, so nimmt der kündigende Gesellschafter an der<br />

Liquidation teil.<br />

2. Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt,<br />

einen Gesellschafter durch schriftliche einseitige Erklärung<br />

mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt<br />

aus der Fondsgesellschaft auszuschließen, und im Falle<br />

eines Treugebers den Kommanditanteil des jeweiligen Treuhandkommanditisten<br />

entsprechend herabzusetzen, wenn<br />

(a) dieser Gesellschafter entgegen seiner Pflicht nach § 7 Ziffern 4<br />

und 6 und § 11 mit der Erstattung von Abgaben und Kosten in<br />

Verzug gerät und die Leistung nicht innerhalb einer ihm durch<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten gesetzten angemessenen<br />

Frist nachholt;<br />

(b) über das Vermögen dieses Gesellschafters ein Insolvenz- oder<br />

vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines<br />

beantragten Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens mangels<br />

Masse abgelehnt wird;<br />

(c) die Einzelzwangsvollstreckung in seinen Gesellschaftsanteil<br />

betrieben wird und der betroffene Gesellschafter nicht innerhalb<br />

eines Monats ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses<br />

an die Fondsgesellschaft oder vergleichbarer<br />

Maßnahmen die Abwendung der eingeleiteten<br />

Zwangsvollstreckungsmaßnahme nachgewiesen hat (bis zum<br />

Ablauf dieser Frist werden alle seinen Gesellschaftsanteil<br />

betreffenden Zahlungen aus dem Gesellschaftsverhältnis mit<br />

Wirkung für alle Gesellschafter ausgesetzt);<br />

(d) in Bezug auf einen Gesellschafter einer der in § 15 Ziffer 5 oder<br />

§ 18 Ziffer 3 genannten Umstände vorliegt bzw. eintritt oder<br />

(e) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<br />

Der Gesellschafter scheidet bei Ausschluss gemäß Ziffer 2 mit<br />

Zugang der Ausschließungserklärung oder zu dem gegebenenfalls<br />

in der Ausschließungserklärung genannten späteren Zeitpunkt<br />

aus der Fondsgesellschaft aus. Die Ausschließungserklärung<br />

gilt spätestens drei Tage nach Absendung an die zuletzt der<br />

Fondsgesellschaft schriftlich genannte Adresse als zugegangen.<br />

147


3. In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters wird die<br />

Fondsgesellschaft zwischen den verbleibenden Gesellschaftern<br />

fortgesetzt. Der Anteil am Gesellschaftsvermögen des ausscheidenden<br />

Gesellschafters wächst den übrigen Gesellschaftern im<br />

Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zueinander an, soweit<br />

der Anteil nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Die Treugeber<br />

nehmen über den Treuhandkommanditisten an der<br />

Anwachsung teil, im Übrigen reduziert sich die Kapitaleinlage<br />

des Treuhandkommanditisten um die Kapitaleinlage eines ausgeschiedenen<br />

Treugebers.<br />

4. In den Fällen des Ausschlusses nach Ziffer 2 ist der geschäftsführende<br />

Kommanditist nach seiner Wahl unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB auch berechtigt und unwiderruflich<br />

bevollmächtigt, anstatt eines Ausschlusses den Anteil des<br />

betroffenen Gesellschafters auf einen oder mehrere von dem<br />

geschäftsführenden Kommanditisten zu benennende(n) Dritte(n)<br />

zu übertragen; der Dritte übernimmt bzw. die Dritten übernehmen<br />

anteilig die Kapitalkonten des auszuschließenden Gesellschafters.<br />

Die von diesem bzw. diesen zu leistende Einlage<br />

bestimmt sich nach der an den auszuschließenden Gesellschafter<br />

zu zahlenden Abfindung (§ 10 Ziffern 2 und 3). Der Dritte übernimmt<br />

bzw. die Dritten übernehmen alle Rechte und Pflichten des<br />

ausgeschiedenen Gesellschafters einschließlich einer etwaig<br />

noch offenen Einlageforderung der Fondsgesellschaft im Hinblick<br />

auf die Beteiligung des auszuschließenden Gesellschafters. § 11<br />

bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

1. Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung zum Zeitpunkt<br />

des Erbfalles auf seine Erben jeweils in Höhe der jeweiligen Erbquote<br />

über (Sonderrechtsnachfolge). Die Fondsgesellschaft wird<br />

mit den Erben fortgesetzt. Mehrere Erben haben sich hinsichtlich<br />

der Beteiligung an der Gesellschaft so auseinanderzusetzen, dass<br />

eine Aufteilung in auf volle EUR 1.000 lautende Beteiligungen<br />

(mindestens aber EUR 5.000) erfolgt. Bis zur Auseinandersetzung<br />

benennen die Erben einen gemeinschaftlichen Vertreter und<br />

erteilen ihm Vollmacht zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Das<br />

Stimmrecht kann bis zur Auseinandersetzung vorbehaltlich der<br />

Regelung in Ziffer 2 nur durch diesen Vertreter ausgeübt werden.<br />

Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so ist jeder Testamentsvollstrecker<br />

als Vertreter berufen. Zudem gilt jeder Erbe / Testamentsvollstrecker<br />

von den übrigen Erben als bevollmächtigt, für<br />

sie Zustellungen und Erklärungen der Fondsgesellschaft entgegenzunehmen.<br />

148 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines, ein Testamentsvollstrecker<br />

durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />

legitimieren. § 15 Ziffer 5 und § 18 Ziffer 3 gilt entsprechend.<br />

Werden der Fondsgesellschaft ausländische Urkunden<br />

zum Nachweis des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt,<br />

so ist die Fondsgesellschaft berechtigt, auf Kosten dessen,<br />

der seine Berechtigung auf die ausländischen Urkunden stützt,<br />

diese übersetzen zu lassen und /oder ein Rechtsgutachten („legal<br />

opinion“) über die Rechtswirkungen der vorgelegten Urkunden<br />

einzuholen. Die Fondsgesellschaft kann nach freiem Ermessen<br />

auf die Vorlage eines Erbscheins / Testamentsvollstreckerzeug -<br />

nisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder beglaubigte<br />

Abschrift einer in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letztwilligen<br />

Verfügung (notarielles Testament / Erbvertrag) nebst<br />

zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die Fondsgesellschaft<br />

darf denjenigen, der darin als Erbe bzw. Testamentsvollstrecker<br />

bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen und den Anteil<br />

des Verstorbenen auf ihn umschreiben, ihn verfügen lassen und<br />

insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten.<br />

2. Bis zur Vorlage eines ausreichenden Erbnachweises gemäß Ziffer<br />

1 ruhen die Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte der<br />

Erben mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust. Die<br />

Fondsgesellschaft ist während dieser Zeit berechtigt, Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen oder sonstige Zahlungen mit schuldbefreiender<br />

Wirkung auf das ihr zuletzt benannte Konto des Erblassers<br />

zu leisten.<br />

3. Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />

sowie im Zuge der Erbauseinandersetzung erfolgen<br />

nach § 7. Abweichend von § 7 kann der Übergang der Beteiligung<br />

mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung<br />

bzw. des Erbfalles und ohne Zustimmung des geschäfts -<br />

führenden Kommanditisten erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll<br />

dabei nicht unterschritten werden.<br />

4. § 7 Ziffer 4 und § 11 gelten in allen Fällen entsprechend.<br />

§ 10<br />

Auseinandersetzung mit ausscheidenden<br />

Gesellschaftern /Abfindung<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung gemäß § 8 Ziffer 1<br />

aus der Fondsgesellschaft aus, richtet sich seine Abfindung nach<br />

dem Verkehrswert seiner Beteiligung. Die Bestimmung des Verkehrswertes<br />

nimmt der geschäftsführende Kommanditist nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen vor. Bis zur Auszahlung wird die Abfindung<br />

zum dann geltenden Marktzinssatz verzinst. Die Auszahlung<br />

der Abfindung erfolgt in Pfund Sterling.


2. Wird ein Gesellschafter gemäß § 8 Ziffer 2 (a) bis (e) aus der<br />

Fondsgesellschaft ausgeschlossen, erhält er eine Abfindung in<br />

Höhe des handelsrechtlichen Buchwertes seiner Beteiligung, wie<br />

er sich aus der Schlussbilanz des Geschäftsjahres ergibt, welches<br />

vor seinem Ausscheiden beendet war, zuzüglich des zeitanteilig<br />

auf den Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten Ergebnisses,<br />

welches auf seinen Anteil entfällt, unter Berücksichtigung zwischenzeitlich<br />

getätigter Ausschüttungen / Entnahmen sowie<br />

noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />

nach § 7 Ziffern 4 und 6 sowie § 11, höchstens aber in Höhe des<br />

Verkehrswertes gemäß Ziffer 1 Satz 2. Die Auszahlung der Abfindung<br />

erfolgt in Pfund Sterling.<br />

3. Anstatt eine Abfindung nach Ziffer 2 an den ausgeschlossenen<br />

Gesellschafter zu leisten, hat der geschäftsführende Kommanditist<br />

zudem die Möglichkeit, den Gesellschaftsanteil des ausgeschlossenen<br />

Gesellschafters an Dritte zu veräußern. In diesem Fall<br />

steht dem ausgeschlossenen Gesellschafter der Veräußerungs -<br />

erlös aus dem Verkauf des Gesellschaftsanteils abzüglich einer<br />

Provision von 9 % des Veräußerungserlöses zu. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist kann zwischen den genannten Verwertungsalternativen<br />

frei wählen.<br />

4. § 7 Ziffern 4 und 6 und § 11 gelten entsprechend.<br />

5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung ihrer<br />

Abfindung verlangen. Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung<br />

von Gesellschaftsverbindlichkeiten oder auf Sicherstellung wegen<br />

künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger. Hiervon<br />

abweichend können der geschäftsführende Kommanditist<br />

und der Treuhandkommanditist jedoch bei ihrem Ausscheiden<br />

Freistellung von ihrer Forthaftung für Gesellschaftsverbindlich -<br />

keiten verlangen.<br />

6. Ein von der Fondsgesellschaft gemäß Ziffern 1 und 2 zu leistender<br />

Betrag wird zwei Wochen nach Anforderung durch den ausgeschiedenen<br />

Gesellschafter fällig, frühestens jedoch zum nächsten,<br />

dem Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin und nur,<br />

soweit die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt über ausreichend<br />

Liquidität verfügt, spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden.<br />

§ 11<br />

Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

1. Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />

Steuern inklusive Quellensteuern, Gebühren, Beiträge) und anderen<br />

Kosten oder Nachteilen, die auf Handlungen bzw. dem Verhalten<br />

eines Gesellschafters beruhen oder ihren Grund in der Person<br />

oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform eines Gesellschafters<br />

haben, sind von dem jeweiligen die Belastung auslösenden<br />

Gesellschafter und einem etwaigen Rechtsnachfolger (hinsichtlich<br />

des betroffenen Gesellschaftsanteils) als Gesamtschuldner zu<br />

tragen. Es ist vorgesehen, dass der entsprechende Betrag von dem<br />

die Belastung auslösenden Gesellschafter oder einem etwaigen<br />

Rechtsnachfolger bei der nächsten Ausschüttung / Entnahme<br />

einbehalten wird. Auf Anforderung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

hat der Gesellschafter unverzüglich eine Kapital -<br />

einlage in entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto II zu leisten.<br />

Von der Abgaben- und Kostenerstattungspflicht ausgenommen<br />

sind Ansprüche gegen den persönlich haftenden Gesellschafter<br />

und den geschäftsführenden Kommanditisten sowie Dritte, die<br />

im Zuge der Erfüllung einer Platzierungsgarantie der Fondsgesellschaft<br />

beitreten.<br />

2. Die Fondsgesellschaft hat dem kostentragungspflichtigen Gesellschafter<br />

einen geeigneten Nachweis zur Begründung ihrer Erstattungsforderung<br />

vorzulegen. Soweit und solange die Erstattungsforderung<br />

nicht beziffert werden kann, ist die Fondsgesellschaft<br />

im Fall der Liquidation der Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters berechtigt, als Sicherheit für ihre<br />

Erstattungsforderung gegen den betroffenen Gesellschafter ein<br />

Zurückbehaltungsrecht in Höhe des voraussichtlichen Erstattungsbetrages<br />

gegen den Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

/ Liquidationsguthabens geltend zu<br />

machen. Im Fall der Übertragung oder sonstigen Veräußerung<br />

eines Gesellschaftsanteiles kann der geschäftsführende Kommanditist<br />

seine gemäß § 7 Ziffer 1 erforderliche Zustimmung von<br />

einer angemessenen Sicherheitsleistung für diese Erstattungsforderung<br />

der Fondsgesellschaft abhängig machen. Sobald der<br />

Fondsgesellschaft insbesondere nach Zugang entsprechender<br />

Abgabenbescheide die Bezifferung ihrer Erstattungsforderung<br />

möglich ist, hat sie unverzüglich die endgültige Abrechnung<br />

vorzunehmen.<br />

§ 12<br />

Geschäftsführung, Vertretung<br />

1. Zur Vertretung und Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

ist ausschließlich der Kommanditist Property Class <strong>England</strong> 2<br />

Managementgesellschaft mbH berechtigt und verpflichtet; der<br />

persönlich haftende Gesellschafter Property Class <strong>England</strong> 2<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />

Zur Wahrnehmung der Geschäftsführung und Vertretung wird<br />

dem geschäftsführenden Kommanditisten hiermit Vollmacht<br />

erteilt, Handlungen jeder Art, die im Zusammenhang mit der<br />

Sicherung des Gesellschaftszwecks stehen, einschließlich der<br />

Erteilung von Untervollmachten, für die Gesellschaft vorzuneh-<br />

149


men. Er hat Anspruch auf Erteilung dieser Vollmacht in notarieller<br />

Form. Er ist berechtigt, im Rahmen der abzuschließenden Verträge<br />

auch Leistungsentgelte zu vereinbaren, durch die Leistungen,<br />

die vor Abschluss dieses Gesellschaftsvertrages erbracht wurden,<br />

abgegolten werden.<br />

2. Der geschäftsführende Kommanditist ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB sowie dem Wettbewerbsverbot nach §§ 161<br />

Absatz 2, 112 HGB befreit.<br />

3. Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes<br />

nach § 116 Abs.1 HGB hinausgehen, kann der geschäftsführende<br />

Kommanditist nur mit Zustimmung der Gesellschafter<br />

durch Gesellschafterbeschluss vornehmen. Zum gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören dabei insbesondere:<br />

(a) Vermietung und Untervermietung der Fondsimmobilie;<br />

(b) Entscheidungen über Instandhaltungsmaßnahmen der Fondsimmobilie;<br />

(c) Abschluss von Darlehensverträgen zu marktüblichen Kondi -<br />

tionen einschließlich Zinssicherungsgeschäften und Sicherungsvereinbarungen<br />

zur Finanzierung im Falle von Liquiditätsengpässen<br />

der Fondsgesellschaft zur Sicherstellung der<br />

jederzeitigen ausreichenden Liquidität der Fondsgesellschaft,<br />

insbesondere zur Verlängerung der Zwischenfinanzierung des<br />

Eigenkapitals und für Instandhaltungsmaßnahmen der Fondsimmobilie;<br />

(d) Gewährung von Darlehen an verbundene Unternehmen<br />

einschließlich Änderung und Kündigung etc.;<br />

(e) Umsetzung sämtlicher Maßnahmen und Handlungen hinsichtlich<br />

der Verwaltung der Fondsgesellschaft sowie der<br />

Fondsimmobilie (einschließlich Abschluss von Verwaltungsverträgen<br />

/Geschäftsbesorgungs- und Treuhandverträgen),<br />

insbesondere Angelegenheiten zur Regelung der Rechtsverhältnisse<br />

zwischen Fondsgesellschaft und Gesellschafter /n<br />

sowie der Betreuung und Verwaltung der Fondsimmobilie,<br />

Abschluss von Vermittlungsverträgen, Konzeptions-, Vermarktungs-<br />

und Betreuungsverträgen sowie Steuerberatungs -<br />

verträgen;<br />

(g) Abschluss von Vereinbarungen über die Einzahlung und /oder<br />

Platzierung von Eigenkapital;<br />

(h) Anlage liquider Mittel;<br />

(i) Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Fondsgesellschaft;<br />

150 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

(j) Abschluss und Durchführung von Währungskonvertierungen;<br />

(k) Buchführung;<br />

(l) Entscheidung über die Einrichtung, Höhe und Verwendung<br />

einer im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessenen Liquiditätsreserve;<br />

(m) Betreuung der Gesellschafter, insbesondere Durchführung<br />

von Beschlussfassungen der Fondsgesellschaft durch Gesellschafterbeschlüsse<br />

im schriftlichen Verfahren, sowie die Abhaltung<br />

von Gesellschafterversammlungen.<br />

4. Soweit der geschäftsführende Kommanditist zum Abschluss von<br />

Verträgen und Vereinbarungen berechtigt ist, umfasst dies auch<br />

das Recht zur Durchführung, Änderung, Verlängerung und Beendigung<br />

dieser Verträge und die mit diesen Verträgen verbundenen<br />

Maßnahmen. Die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung<br />

und Verfolgung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus solchen<br />

Verträgen einschließlich des Abschlusses von Vergleichen<br />

sowie die Führung von Prozessen gegen Gesellschafter auf Leistung<br />

ihrer Einlage obliegt dem geschäftsführenden Komman -<br />

ditisten.<br />

5. Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten bestehen lediglich bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt<br />

auch, soweit eine Verantwortlichkeit für Dritte gemäß § 278 BGB<br />

besteht. Solche Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis,<br />

sofern sie nicht auf Vorsatz beruhen, verjähren sechs<br />

Monate nach Kenntniserlangung von der zum Schadenersatz verpflichtenden<br />

Handlung durch den /die Anspruchsteller, spätestens<br />

jedoch drei Jahre nach Vornahme / Unterlassung der zum<br />

Schadenersatz verpflichtenden Handlung, soweit sie nicht kraft<br />

Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen.<br />

6. Die Fondsgesellschaft stellt den persönlich haftenden Gesellschafter,<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten, den Treuhandkommanditisten,<br />

deren Angestellte, Geschäftsführer und<br />

Beauftragte (im Folgenden „Freistellungsberechtigte“) vollumfänglich<br />

von jeglicher Haftung für Handlungen oder Unterlassungen<br />

im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses frei. Ein Anspruch<br />

auf Freistellung ist ausgeschlossen, sofern die Freistellungsberechtigten<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt bzw. nicht<br />

gehandelt haben.


§ 13<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse werden schriftlich und grundsätzlich im<br />

Umlaufverfahren gefasst.<br />

2. Es findet jährlich bis zum 30.11. eine Beschlussfassung zur Feststellung<br />

des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäfts -<br />

jahres statt.<br />

3. Der geschäftsführende Kommanditist führt alle Beschlussfassungen<br />

durch. Er bestimmt den Abgabetermin, der nicht vor Ablauf<br />

von vier Wochen nach Absendung der Beschlussfassungsunterlagen<br />

an die Gesellschafter liegen darf. Bei Eilbedürftigkeit kann er<br />

die Frist zur Abgabe der Stimmen auf zehn Tage ab Versendung<br />

der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen. Kann eine Entscheidung<br />

durch Gesellschafterbeschluss nicht rechtzeitig erreicht<br />

werden, entscheidet der geschäftsführende Kommanditist nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Fondsgesellschaft.<br />

Hierüber informiert er die Gesellschafter. Die Versendung der<br />

Beschlussfassungsunterlagen ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn<br />

sie an die gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich<br />

genannte Adresse des Gesellschafters gerichtet wurde. Ist der<br />

Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt oder können ihm aus<br />

anderen Gründen die Beschlussfassungsunterlagen nicht zugestellt<br />

werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses<br />

Zustandes. Die Aufforderung zur Beschlussfassung hat sämtliche<br />

Abstimmungspunkte, die Mitteilung des genauen Verfahrens, die<br />

Angabe des letzten Abstimmungstages und die Zahl der Stimmen<br />

des Gesellschafters aufzuführen. Die Beschlussfähigkeit im<br />

Umlaufverfahren ist gegeben, wenn die vorstehend beschriebenen<br />

Formalien gewahrt worden sind.<br />

Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang der erforderlichen<br />

Stimmen bei der Fondsgesellschaft mit Ablauf des letzten<br />

Abstimmungstages wirksam gefasst. Für die Wahrung der Frist ist<br />

der Zugang maßgebend. Den Gesellschaftern wird das Ergebnis<br />

der Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft schriftlich mitgeteilt.<br />

Für die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen ist es ausreichend,<br />

wenn die Beschlussfassungsunterlagen bzw. die Einladung zur<br />

Gesellschafterversammlung lediglich an die Gesellschafter versendet<br />

werden bzw. wird, die spätestens sieben Tage vor dem Datum<br />

der Versendung der Beschlussfassungsunterlagen bzw. der Einladung<br />

bereits Gesellschafter der Fondsgesellschaft sind. Die später<br />

der Fondsgesellschaft beitretenden Gesellschafter sind von der<br />

Teilnahme an der Beschlussfassung bzw. von der Teilnahme an der<br />

Gesellschafterversammlung nicht ausgeschlossen, wenn<br />

(a) im Falle der Beschlussfassung im Umlaufverfahren diese<br />

Gesellschafter bis spätestens sieben Tage vor Ablauf des Abgabetermins<br />

die Beschlussfassungsunterlagen selbst bei der<br />

Fondsgesellschaft angefordert und bis zum Abgabetermin an<br />

die Fondsgesellschaft zurückgesandt haben bzw.<br />

(b) im Falle der Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />

diese Gesellschafter bis spätestens sieben<br />

Tage vor dem Termin der Gesellschafterversammlung bei<br />

der Fondsgesellschaft ihre Teilnahme schriftlich angemeldet<br />

haben.<br />

4. Gesellschafter können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />

schriftlich eine außerordentliche Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft<br />

verlangen, sofern sie mindestens 10 % des Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinigen. Die Fondsgesellschaft führt die außerordentliche<br />

Beschlussfassung im Umlaufverfahren durch.<br />

Bei Eilbedürftigkeit kann sie die Frist zur Abgabe der Stimmen<br />

auf zehn Tage ab Versendung der Beschlussfassungsunterlagen<br />

verkürzen.<br />

5. Der geschäftsführende Kommanditist kann vom Umlaufverfahren<br />

absehen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem<br />

Fall hat er eine Gesellschafterversammlung an einem von ihm zu<br />

bestimmenden Ort einzuberufen. Die Einberufung erfolgt unter<br />

Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier<br />

Wochen, maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Bei Eilbedürftigkeit<br />

kann die Frist auf zehn Tage verkürzt werden. Die Einberufung<br />

ist ordnungsgemäß, wenn sie an die gegenüber der<br />

Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich genannte Adresse gesandt<br />

wurde. Ist der Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt, oder<br />

kann er aus anderen Gründen zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

nicht geladen werden, so ruht sein Stimmrecht<br />

bis zur Beseitigung dieses Zustandes, es sei denn, dass ein<br />

Vertreter vorhanden und dieser der Fondsgesellschaft schriftlich<br />

bekannt gegeben worden ist.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist oder ein von diesem mit<br />

der Vertretung beauftragter und bevollmächtigter Dritter leitet<br />

die Gesellschafterversammlung (Versammlungsleiter) und<br />

benennt einen Protokollführer. Das Protokoll über die Beschlussfassung<br />

wird vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter<br />

unterschrieben und den Gesellschaftern in Kopie zugesandt.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />

Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der geschäftsführende<br />

Kommanditist sowie der Treuhandkommanditist anwesend<br />

bzw. vertreten sind.<br />

151


Jeder Gesellschafter kann sich bei der Gesellschafterversammlung<br />

nur durch einen anderen Gesellschafter, seinen Ehegatten,<br />

einen Elternteil, ein volljähriges Kind, einen Testamentsvollstrecker<br />

oder durch einen Generalbevollmächtigten vertreten lassen.<br />

Die Vertretung durch andere Personen als die genannten bedarf<br />

der Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten, die<br />

nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Eine entsprechende<br />

Vollmacht bedarf der Schriftform und ist zu Beginn der<br />

Gesellschafterversammlung dem Versammlungsleiter auszuhändigen.<br />

Jeder Treugeber hat bei Beschlussfassungen zudem die Möglichkeit,<br />

den Treuhandkommanditisten zu bevollmächtigen, sein<br />

Stimmrecht wahrzunehmen und kann ihm für die Abstimmungspunkte<br />

schriftlich Weisungen erteilen, auch die generelle Weisung,<br />

für ihn nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.<br />

Einer auf unterschiedlichen Weisungen der Treugeber beruhenden<br />

geteilten Ausübung der Stimmrechte durch den Treuhandkommanditisten<br />

stimmen die Gesellschafter hiermit ausdrücklich<br />

zu.<br />

Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Gesellschafter<br />

selbst.<br />

6. Je volle GBP 1.000 der Kapitaleinlage der Gesellschafter gewähren<br />

eine Stimme. Zusätzlich verfügen der persönlich haftende Gesellschafter<br />

sowie der geschäftsführende Kommanditist jeweils über<br />

50 Stimmen. Die Treugeber haben gemäß ihrer Kapitaleinlage<br />

ein eigenes Stimmrecht. Der Treuhandkommanditist hat kein<br />

eigenes Stimmrecht, auch nicht bei außergewöhnlichen Angelegenheiten.<br />

7. Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen insbesondere<br />

folgende Angelegenheiten:<br />

(a) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses und der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung; wird hierüber kein Beschluss<br />

gefasst, gilt der von dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

erstellte Jahresabschluss als genehmigt und festgestellt;<br />

(b) Entlastung der Geschäftsführung;<br />

(c) Bestimmung des Abschlussprüfers, soweit in diesem Vertrag<br />

nichts anderes geregelt ist;<br />

(d) Veräußerung der Fondsimmobilie;<br />

152 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

(e) Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;<br />

(f) Aufnahme langfristiger Darlehen;<br />

(g) Auflösung der Fondsgesellschaft.<br />

8. Beschlüsse im Umlaufverfahren und in der Gesellschafterversammlung<br />

werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen gefasst, soweit in diesem Vertrag oder aufgrund zwingender<br />

Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Bei<br />

mehr als zwei Entscheidungsalternativen ist diejenige beschlossen,<br />

die die meisten Stimmen erhalten hat. Enthaltungen, nicht<br />

und verspätet abgegebene (§ 13 Ziffer 3 Absatz 2) sowie sonst<br />

ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.<br />

9. Die Veräußerung der Fondsimmobilie vor dem 31.12.2021, Änderungen<br />

des Gesellschaftsvertrages, die Auflösung der Fondsgesellschaft<br />

sowie sonstige Grundlagengeschäfte können, soweit<br />

aufgrund zwingender Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt<br />

ist, nur mit 3 /4-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen<br />

und mit Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

die nur aus wichtigem Grund versagt werden darf,<br />

beschlossen werden. Auch der Ausschluss eines persönlich haftenden<br />

Gesellschafters oder des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

der Entzug der Vertretungsmacht und der Entzug der<br />

Geschäftsführungsbefugnis können ohne Vorliegen eines wich -<br />

tigen Grundes nur mit 3 /4-Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />

Stimmen beschlossen werden.<br />

10. Änderungen des Gesellschaftsvertrags, die nicht alle Gesellschafter<br />

formell und materiell gleich behandeln, den Gesellschaftern<br />

zusätzliche Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten zu dessen Nach -<br />

teil verändern, bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

11. Die im Umlaufverfahren oder in der Gesellschafterversammlung<br />

gefassten Beschlüsse können nur binnen einer Ausschlussfrist<br />

von einem Monat seit Absendung des Ergebnisses der<br />

Beschlussfassung bzw. des Versammlungsprotokolls gerichtlich<br />

angefochten werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger<br />

Mangel als geheilt.<br />

§ 14<br />

Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Ausschüttungen / Entnahmen von Liquidität<br />

1. Der Jahresabschluss für das jeweils vergangene Geschäftsjahr ist<br />

innerhalb der gesetzlichen Fristen durch den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zu erstellen. Er ist durch Beschlussfassung der<br />

Gesellschafter im Umlaufverfahren festzustellen. Für die Aufstel-


lung des Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen Bestimmungen<br />

und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Der Jahresabschluss<br />

ist von dem geschäftsführenden Kommanditisten zu<br />

unterzeichnen. Der Jahresabschluss ist von einem von den Gesellschaftern<br />

durch Beschlussfassung bestimmten Wirtschaftsprüfer<br />

oder einer in gleicher Weise bestimmten Wirtschaftsprüfungs -<br />

gesellschaft zu prüfen. Alsdann ist eine Kopie des Jahresabschlusses<br />

oder alternativ eine Kurzfassung allen Gesellschaftern spätestens<br />

mit Übersendung der Abstimmungsunterlagen zu der<br />

jährlichen Beschlussfassung zuzuleiten. Der Abschlussprüfer für<br />

das Geschäftsjahr 2009 wird von dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

bestimmt.<br />

2. Vor Verteilung des Ergebnisses erhalten der geschäftsführende<br />

Kommanditist für seine Aufwendungen einschließlich seiner<br />

Rechtsformkosten sowie für die Übernahme der Geschäftsführung<br />

und der persönlich haftende Gesellschafter als Entgelt für<br />

seine persönliche Haftung eine Pauschalvergütung in Höhe von<br />

je GBP 1.750 p. a. zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

erhält diese Vergütung auch in Verlustjahren. Seine Vergütung<br />

sind jährlich nachschüssig zum 30.12. eines jeden Jahres fällig,<br />

erstmals zum 30.12.2009 für alle bis dahin angefallenen Ansprüche.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist erhält diese Vergütung<br />

nicht in den Jahren, in denen die Fondsgesellschaft nach britischem<br />

Ertragsteuerrecht Verluste erzielt oder durch Leistung der<br />

Vergütung erzielen würde. Die Vergütungen des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten sind jährlich nachschüssig zum 30.12. des<br />

jeweiligen Folgejahres fällig, erstmals zum 30.12.2010 für alle bis<br />

dahin angefallenen Ansprüche.<br />

3. Ebenfalls vor Verteilung des Ergebnisses werden sämtliche gemäß<br />

§ 7 Ziffern 4 und 6 und § 11 zu erstattenden Abgaben und Kosten<br />

dem jeweiligen Gesellschafter zugewiesen.<br />

4. Die Gesellschafter sind – vorbehaltlich der Regelungen in den<br />

Ziffern 3, 5 bis 7 – entsprechend dem Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen<br />

gemäß den Kapitalkonten I am Gewinn und Verlust der<br />

Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

5. Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter in Bezug<br />

auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten II und III im Verhältnis<br />

zu ihrer Kapitaleinlage gemäß Kapitalkonto I ist die Gewinn- oder<br />

Verlustzuweisung so vorzunehmen, dass alle Gesellschafter im<br />

Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage, unabhängig vom Zeitpunkt<br />

ihres Beitritts, hinsichtlich der Summe ihrer Kapitalkonten II und<br />

III (vorbehaltlich noch nicht erstatteter Kosten und Abgaben<br />

gemäß Ziffer 3), soweit wie steuerrechtlich möglich, gleichgestellt<br />

werden.<br />

6. Zu diesem Zweck werden in diesem Zeitraum positive Ergebnisse<br />

der Fondsgesellschaft zunächst den Gesellschaftern mit der relativ<br />

niedrigsten Summe der Kapitalkonten II und III im Verhältnis<br />

zu ihren Kapitaleinlagen und negative Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />

zunächst den Gesellschaftern mit der relativ höchsten<br />

Summe der Kapitalkonten II und III im Verhältnis zu ihren Kapitaleinlagen<br />

zugewiesen. Sobald die Summen der Kapitalkonten II<br />

und III der Gesellschafter (vorbehaltlich noch nicht erstatteter<br />

Kosten und Abgaben gemäß Ziffer 3) im Verhältnis ihrer Kapitalanteile<br />

gleichgestellt sind, wird das verbleibende Ergebnis den<br />

Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Kapitaleinlage gemäß Kapitalkonto<br />

I zugewiesen.<br />

7. Der geschäftsführende Kommanditist erhält, soweit möglich, im<br />

Jahre der Veräußerung der Fondsimmobilie oder in den Jahren der<br />

Liquidation der Fondsgesellschaft in Höhe seiner dann bestehenden<br />

negativen Summe der Kapitalkonten II und III ein Vorabergebnis<br />

zugewiesen.<br />

8. Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und verpflichtet,<br />

die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft<br />

an die Gesellschafter auszuschütten, sofern keine abweichende<br />

Beschlussfassung der Gesellschafter getroffen wird.<br />

Über die jeweils ausschüttungsfähigen Beträge entscheidet der<br />

geschäftsführende Kommanditist, der zur Bestreitung zukünftiger<br />

Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft eine angemessene<br />

Liquiditätsreserve vorhalten wird. Vorbehaltlich einer<br />

abweichenden Regelung in diesem Gesellschaftsvertrag erfolgt<br />

die Ausschüttung / Entnahme an die Gesellschafter unabhängig<br />

von einem Bilanzgewinn / -verlust im Verhältnis ihrer Kapital -<br />

einlage gemäß Kapitalkonto I. Die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

erfolgen voraussichtlich am 30.04. eines jeden Kalenderjahres,<br />

erstmals am 30.04.2010. Ausschüttungen / Entnahmen können<br />

von der Fondsgesellschaft auch ohne vorherige schriftliche<br />

Ankündigung vorgenommen werden.<br />

Die Gesellschafter erhalten für die Zeit vor Vollplatzierung unabhängig<br />

von einem Gewinn / Verlust der Fondsgesellschaft eine<br />

Ausschüttung / Entnahme vorbehaltlich der Bildung einer von<br />

dem geschäftsführenden Kommanditisten als angemessen<br />

erachteten Liquiditätsreserve. Die Ausschüttungs- / Entnahme -<br />

berechtigung der Gesellschafter besteht im Verhältnis ihrer Kapitaleinlage<br />

gemäß Kapitalkonto I und der Dauer ihrer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft im Platzierungszeitraum. Die Berechnung<br />

erfolgt monatlich.<br />

153


Darüber hinaus ist der geschäftsführende Kommanditist bis zum<br />

Beitritt des ersten Investors berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt<br />

erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft<br />

zu entnehmen. Er wird zur Bestreitung zukünftiger Kosten<br />

und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft eine angemessene<br />

Liquiditätsreserve vorhalten.<br />

9. Alle Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen grundsätzlich in<br />

Pfund Sterling. Jeder Gesellschafter hat jedoch ein Wahlrecht, die<br />

Ausschüttungen / Entnahmen durch Angabe der Währung im<br />

Zeichnungsschein auch in Euro zu erhalten. Darüber hinaus hat<br />

der Investor bezüglich der Ausschüttung / Entnahme in Pfund<br />

Sterling bzw. Euro ein jährliches Wahlrecht, welches durch schriftliche<br />

Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft ausgeübt werden<br />

kann. Der Umtausch von Pfund Sterling in Euro erfolgt zu<br />

demjenigen Wechselkurs, welcher von der Fondsgesellschaft zwei<br />

Bankarbeitstage vor der Ausschüttung / Entnahme erzielt wird.<br />

Sämtliche im Zusammenhang mit den Ausschüttungen / Entnahmen<br />

und einem etwaigen Umtausch entstehenden Kosten sind<br />

von dem jeweiligen Gesellschafter zu tragen und werden mit dem<br />

Ausschüttungs- / Entnahmebetrag verrechnet.<br />

10. Umsatzsteuerrückerstattungen sind den Gesellschaftern zuzurechnen,<br />

denen die der Umsatzsteuerrückerstattung zugrunde<br />

liegenden Umsatzsteuerzahlungen einkommensteuerlich als<br />

Werbungskosten zuzurechnen waren. Die Umsatzsteuerzahlungen<br />

gelten im Rahmen der Ergebnisverteilung dementsprechend<br />

als Aufwand dieser Gesellschafter.<br />

11. Der geschäftsführende Kommanditist ist über die in Ziffer 7 genannten<br />

Ausschüttungen / Entnahmen hinaus berechtigt, diejenigen<br />

Beträge aus der Fondsgesellschaft zu entnehmen, die er<br />

zur Erfüllung seiner Steuerpflichten (einschließlich steuerlicher<br />

Nebenleistungen und auch im Rahmen einer Betriebsprüfung<br />

durch die Finanzverwaltung) benötigt, die im Zusammenhang<br />

mit dem Ergebnis der Fondsgesellschaft stehen, welches dem<br />

geschäftsführenden Kommanditisten bis zum Zeitpunkt des<br />

Erreichens des maximalen Gesellschaftskapitals gemäß § 3 Ziffer<br />

3 (Vollplatzierung) zugerechnet wurde.<br />

12. Sonderwerbungskosten muss jeder Gesellschafter der Fonds -<br />

gesellschaft bis spätestens zum 28.02. des auf das betreffende<br />

Geschäftsjahr folgenden Jahres bekannt geben.<br />

13. Die Übertragung einer Rücklage gemäß § 6 b EStG auf ein infolge<br />

der Beteiligung dem Gesellschafter gemäß § 39 AO zuzurechnendes<br />

Wirtschaftsgut ist nicht zulässig.<br />

154 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

§ 15<br />

Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot,<br />

Verschwiegenheitspflicht, Vollmacht<br />

1. Eine über § 7 Ziffern 4 und 6 sowie § 11 hinausgehende Nachschusspflicht<br />

kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />

beschlossen werden. Von Vorstehendem unberührt bleibt die<br />

Haftung der Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />

gemäß §§ 171 ff. HGB.<br />

2. Ein Wettbewerbsverbot besteht für die Gesellschafter sowie den<br />

geschäftsführenden Kommanditisten und persönlich haftenden<br />

Gesellschafter nicht.<br />

3. Die Gesellschafter sind zur Verschwiegenheit gegenüber unbeteiligten<br />

Dritten zu allen Angelegenheiten der Gesellschaft verpflichtet.<br />

Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Ausscheiden<br />

des Gesellschafters aus der Fondsgesellschaft und über<br />

die Dauer der Fondsgesellschaft hinaus.<br />

4. Die Gesellschafter haben die gesetzlichen Kontrollrechte der Kommanditisten<br />

nach § 166 HGB mit der Maßgabe, dass die Unterlagen<br />

bezüglich der Beteiligung an der Fondsgesellschaft nur durch<br />

einen standesrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen<br />

eines rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />

Berufes eingesehen werden dürfen. Die hiermit verbundenen<br />

Kosten trägt der die Einsicht verlangende Gesellschafter.<br />

5. Die Gesellschafter verpflichten sich, den Treuhandkommanditisten<br />

zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens im Zusammenhang<br />

mit Quellensteuer in Großbritannien zu bevollmächtigen<br />

und alle für die Wahrnehmung der Bevollmächtigung<br />

erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen, indem sie das<br />

ihnen jährlich zugesandte Selbstauskunftsformular korrekt ausfüllen<br />

und dem Treuhandkommanditisten übermitteln. Dies gilt<br />

auch für Gesellschafter, die den Gesellschaftsanteil durch Rechtsgeschäft<br />

oder im Wege der Erbfolge erwerben. Der Treuhandkommanditist<br />

ist berechtigt, die Vollmacht auf den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten zu übertragen. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist ist dadurch auch berechtigt, die Selbstauskunftsformulare<br />

entgegenzunehmen.<br />

§ 16<br />

Auflösung und Liquidation<br />

1. Die Fondsgesellschaft kann grundsätzlich nur zum Ende eines<br />

jeden Geschäftsjahres, erstmals zum Ablauf des 31.12.2025, aufgelöst<br />

werden.


2. Die Liquidation erfolgt durch den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

oder durch den/die von ihm zu bestellenden Liquidator<br />

/en. Dem geschäftsführenden Kommanditisten steht es frei,<br />

hierzu geeignete natürliche oder juristische Personen zu benennen.<br />

3. Der Erlös aus der Liquidation wird dazu verwendet, zunächst die<br />

Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft gegenüber Drittgläubigern<br />

und danach solche gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen.<br />

Ein danach verbleibender Erlös wird unter Einbeziehung<br />

der Kapitalkonten an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung<br />

am Gesellschaftsvermögen ausgezahlt. Eine Haftung des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />

ist in diesem Fall ausgeschlossen.<br />

4. Der geschäftsführende Kommanditist ist zu einem Ausgleich<br />

eines etwaig negativen Buchwertes seiner Beteiligung (Saldo seiner<br />

Kapitalkonten), wie er sich zum Zeitpunkt der Schlussliquidation<br />

der Fondsgesellschaft gemäß Handelsbilanz ergibt, nicht<br />

verpflichtet.<br />

5. Ausschüttungen / Entnahmen von Liquidität während der Liquidation<br />

sind vorläufig und können bei etwaigem Liquiditätsbedarf<br />

der Fondsgesellschaft von dem Liquidator nach Maßgabe des<br />

§ 155 Abs. 2 HGB jederzeit zurückgefordert werden.<br />

6. Der Liquidator erhält zu Lasten des Liquidationserlöses eine Vergütung<br />

in Höhe von GBP 1.750 p.a zuzüglich einer gegebenenfalls<br />

anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

7. § 11 gilt entsprechend.<br />

§ 17<br />

Kosten des Vertrages<br />

Die Kosten für die Gründung der Fondsgesellschaft, für diesen Vertrag<br />

und dessen Durchführung einschließlich etwa anfallender<br />

Steuern aller Art trägt die Fondsgesellschaft, ausgenommen sind die<br />

Kosten der Beglaubigung der Handelsregister-Vollmachten sowie<br />

die Kosten von Handelsregisteränderungen, die durch Abtretung<br />

oder teilweise Abtretung von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige<br />

Verfügung über Gesellschaftsanteile begründet werden. Diese Kosten<br />

trägt jeder Gesellschafter, der die Änderungen veranlasst, soweit<br />

in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch<br />

bei Handelsregisteränderungen im Todesfall.<br />

§ 18<br />

Datenschutz, Informationspflichten<br />

1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treuhandkommanditist<br />

die vom Gesellschafter in seinem Zeichnungsschein<br />

getätigten Angaben mit eventuellen sonstigen Angaben im<br />

unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung speichern.<br />

2. Der Gesellschafter erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in<br />

seinem Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und<br />

Speicherung seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />

Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten,<br />

die Fondsgesellschaft sowie die mit der<br />

Durchführung und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten (dies<br />

sind insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes sowie<br />

dessen Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische<br />

Steuerbehörden) einverstanden. Die Daten werden bis zur<br />

Beendigung der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der<br />

Beteiligung notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und<br />

gespeichert.<br />

3. Auch nach Beendigung der Beteiligung werden die Daten für<br />

Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung genutzt.<br />

Gegen die Nutzung seiner Daten für diese Zwecke steht dem<br />

Gesellschafter ein jederzeitiges und kostenloses Widerspruchsrecht<br />

zu (vgl. § 28 Abs. 4 BDSG). Die Inanspruchnahme ist mit keinen<br />

Nachteilen verbunden.<br />

4. Der Gesellschafter ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in<br />

den Zeichnungsunterlagen getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen<br />

und die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem<br />

Geldwäschegesetz einzuhalten.<br />

§ 19<br />

Schlichtungsverfahren<br />

1. Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft sich<br />

damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />

beauftragt, die dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben.<br />

155


2. Die Gesellschafter sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne dieser<br />

Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit dem<br />

Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis<br />

stehen und die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft<br />

betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen<br />

und gegen die Fondsgesellschaft ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />

§ 20<br />

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />

ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />

des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame<br />

Bestimmung ist durch eine dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />

Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />

gelten, die vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit<br />

von vornherein bedacht.<br />

2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />

Vertrag einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform,<br />

soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach<br />

den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen. Auf<br />

eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen<br />

/ -vereinbarungen oder mit anderen Verträgen<br />

und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />

Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />

3. Sämtliche von der Fondsgesellschaft an Gesellschafter zu leistende<br />

Beträge sind Nettobeträge. Eine darauf gegebenenfalls anfallende<br />

gesetzliche Umsatzsteuer trägt die Fondsgesellschaft.<br />

4. Soweit in diesem Vertrag auf Indizes bzw. Referenzzinssätze<br />

Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt oder veröffentlicht<br />

werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene Ersatzindex<br />

bzw. -referenzzinssatz oder, falls ein solcher nicht vorgesehen ist,<br />

ein von dem geschäftsführenden Kommanditisten nach Treu und<br />

Glauben zu bestimmender Ersatzindex bzw. -referenzzinssatz.<br />

156 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

5. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist,<br />

soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, München.<br />

6. Dieser Vertrag tritt an die Stelle des bisher gültigen Gesellschaftsvertrages.<br />

Grünwald, den 28.08.2009<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

gez. Dr. Wolf gez. Ziegler<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Grünwald, den 28.08.2009<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH<br />

gez. Dr. Wolf gez. Ziegler<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Grünwald, den 28.08.2009<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH<br />

gez. Graser gez. Massing<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer


In den folgenden Bestimmungen wird von den gesetzlichen Bestimmungen<br />

zur Kommanditgesellschaft abgewichen:<br />

§ 3 Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Beitritt<br />

§ 4 Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />

§ 5 Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />

(Treugeber), Treuhandvergütung<br />

§ 6 Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />

§ 7 Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />

§ 8 Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />

§ 9 Tod eines Gesellschafters<br />

§ 10 Auseinandersetzung mit ausscheidenden Gesellschaftern /<br />

Abfindung<br />

§ 11 Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

§ 12 Geschäftsführung, Vertretung<br />

§ 13 Gesellschafterbeschlüsse<br />

§14 Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses, Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen<br />

§ 15 Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />

Vollmacht<br />

§ 16 Auflösung und Liquidation<br />

§ 17 Kosten des Vertrages<br />

§ 18 Datenschutz, Informationspflichten<br />

§ 20 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

157


Der Treuhandvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

zwischen<br />

dem in dem jeweiligen Zeichnungsschein zur Beteiligung an der<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG, Grünwald, genannten<br />

Investor<br />

– im Folgenden „Treugeber“ oder „Investor“ –<br />

und<br />

der TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH, Grünwald<br />

– im Folgenden „Treuhandkommanditist“ –<br />

wird der nachfolgende Treuhandvertrag abgeschlossen:<br />

§ 1<br />

Abschluss und Gegenstand des Treuhandvertrages,<br />

Person des Treugebers<br />

1. Dieser Treuhandvertrag kommt am Tag der Erstellung einer Zeichnungsbestätigung<br />

durch den Treuhandkommanditisten für den<br />

Treugeber zustande. Die Erstellung der Zeichnungsbestätigung ist<br />

ein interner Vorgang und die Zeichnungsbestätigung wird nicht<br />

versandt. Der Treugeber verzichtet insoweit auf den Zugang der<br />

Zeichnungsbestätigung. Der Treugeber erhält von der Fondsgesellschaft<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG (im Folgenden<br />

„Fondsgesellschaft“) eine Mitteilung über die Erstellung der<br />

Zeichnungsbestätigung in Textform. Weder der Zugang der Zeichnungsbestätigung<br />

noch der Zugang der diesbezüglichen Mitteilung<br />

der Fondsgesellschaft ist für die Wirksamkeit des Treuhandvertrages<br />

erforderlich.<br />

2. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag des Treugebers der<br />

Fondsgesellschaft nach Maßgabe der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />

Voraussetzungen (aufschiebende Bedingungen) und<br />

des Gesellschaftsvertrages bei und hält treuhänderisch im eigenen<br />

Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung für<br />

Rechnung des Treugebers, diesen Kommanditanteil als Treuhandkommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft.<br />

Die Höhe des Anteils am Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />

ergibt sich aus der in dem jeweiligen Zeichnungsschein<br />

des Treugebers genannten Kapitaleinlage.<br />

Für das Verhältnis zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />

dem Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft entsprechend, sofern nicht in diesem<br />

Treuhandvertrag abweichende Regelungen enthalten sind.<br />

158 I Der Treuhandvertrag<br />

3. Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine Kommanditbeteiligung<br />

für alle Treugeber gemeinsam als einheit -<br />

lichen Kommanditanteil. Er tritt gegenüber Dritten im eigenen<br />

Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zu der Fondsgesellschaft.<br />

Er übt insoweit die ihm als Treuhandkommanditist zustehenden<br />

Gesellschafterrechte im eigenen Namen gemäß der Weisung der<br />

Treugeber aus, sofern die Gesellschafterrechte nicht den Treugebern<br />

abgetreten oder zur Ausübung überlassen sind. Sind keine<br />

Weisungen erteilt, übt der Treuhandkommanditist seine Gesellschafterrechte,<br />

insbesondere die Stimmrechte, nicht aus.<br />

4. Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist ausschließlich<br />

im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Der Treugeber<br />

wird wirtschaftlich so behandelt, als sei er unmittelbar<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft. Der vom Treugeber gezeichnete<br />

Beteiligungsanteil wird vom Treuhandkommanditisten im<br />

Innenverhältnis als Teil seines Kommanditanteils behandelt und<br />

gehalten. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten von<br />

allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb oder dem Halten der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

stehen. Der Treugeber haftet nicht für die<br />

Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber.<br />

5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhän -<br />

derische Halten des Kommanditanteils beschränkt. Darüber<br />

hinausgehende Tätigkeiten werden vom Treuhänder vorbehaltlich<br />

abweichender Vereinbarung nicht übernommen. Das Treuhandverhältnis<br />

mit der Folge der Nichteintragung des Investors als<br />

Kommanditist im Handelsregister dient ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung<br />

im Interesse der Fondsgesellschaft und<br />

der Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse der Investoren.<br />

§ 2<br />

Abtretungen aus der Kommanditbeteiligung,<br />

Ausübung von Kontrollrechten<br />

1. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

anteilig entsprechend der Höhe des Anteils des Treugebers<br />

auf den jeweils festzustellenden Jahresgewinn, die von der<br />

Fondsgesellschaft zu beschließenden Ausschüttungen / Entnahmen,<br />

den Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben<br />

im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft<br />

an den Treugeber ab. Der Treugeber nimmt diese<br />

Abtretung an.


2. Der Treugeber ist berechtigt, die dem Treuhandkommanditisten<br />

nach § 166 HGB zustehenden Kontrollrechte selbst auszuüben.<br />

Der Treuhandkommanditist wird den Treugeber auf Verlangen<br />

entsprechend bevollmächtigen.<br />

§ 3<br />

Einzahlung der vom Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage<br />

1. Der Treugeber ist verpflichtet, seine im Zeichnungsschein<br />

genann te Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio zu dem im Zeichnungsschein<br />

genannten bzw. zu dem ihm von der Fondsgesellschaft<br />

mitgeteilten Termin zu leisten. Im Übrigen findet § 4 Ziffern<br />

1 bis 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

entsprechende Anwendung.<br />

2. Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />

der Kapitaleinlage können die in § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag<br />

und im Zeichnungsschein dargestellten Verzugsfolgen eintreten.<br />

Der Treuhandkommanditist ist in diesem Fall zudem zu einer<br />

außerordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt.<br />

§ 4<br />

Gesellschafterbeschlüsse der Fondsgesellschaft<br />

1. Der Treugeber stimmt bei Beschlüssen der Fondsgesellschaft<br />

im Umlaufverfahren und in einer Gesellschafterversammlung<br />

selbst ab. Die Beschlussfassungsunterlagen, die Einberufung zu<br />

einer Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft und<br />

das Ergebnis der Beschlussfassung erhält der Treugeber vom<br />

geschäftsführenden Kommanditisten der Fondsgesellschaft.<br />

2. Jeder Treugeber kann sich bei einer Gesellschafterversammlung<br />

nur durch einen anderen Treugeber / Kommanditisten der Fondsgesellschaft,<br />

seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges<br />

Kind, einen Testamentsvollstrecker oder seinen Generalbevollmächtigten<br />

vertreten lassen. Die Vertretung durch andere Personen<br />

als diese bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten der Fondsgesellschaft, die nur aus wichtigem<br />

Grund verweigert werden kann. Eine entsprechende Vollmacht<br />

bedarf der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />

dem Versammlungsleiter (geschäftsführender Kommanditist<br />

der Fondsgesellschaft oder ein von ihm mit der Vertretung<br />

beauftragter und bevollmächtigter Dritter) auszuhändigen.<br />

Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Treugeber<br />

selbst.<br />

3. Sofern ein Treugeber bei der Gesellschafterversammlung der<br />

Fondsgesellschaft nicht anwesend und nicht durch Dritte vertreten<br />

ist, hat er die Möglichkeit, dem Treuhandkommanditisten für<br />

die Abstimmung Stimmrechtsvollmacht zu erteilen. Dabei hat er<br />

dem Treuhandkommanditisten konkrete Weisungen für die einzelnen<br />

Abstimmungspunkte zu erteilen. Einer auf unterschiedlichen<br />

Weisungen der Treugeber beruhenden geteilten Ausübung<br />

von Stimmrechten haben die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

ausdrücklich zugestimmt.<br />

4. Im Übrigen gilt § 13 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

§ 5<br />

Treuhandverwaltung<br />

Der Treuhandkommanditist hält das Treuhandvermögen getrennt<br />

von seinem sonstigen Vermögen. Alles, was er in Ausführung des<br />

Treuhandvertrages erlangt hat und ihm nicht selbst zusteht, wird er<br />

entsprechend diesem Treuhandvertrag an den Treugeber oder dessen<br />

Abtretungsempfänger herausgeben. Insbesondere wird er alle<br />

Ausschüttungen / Entnahmen und Zuflüsse aus der Fondsgesellschaft<br />

umgehend an den Treugeber oder dessen Rechtsnachfolger<br />

entsprechend seinem treuhänderisch gehaltenen Beteiligungsanteil<br />

weiterleiten.<br />

§ 6<br />

Übertragung und Belastung der Beteiligung<br />

1. Der Treugeber kann die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />

grundsätzlich nur mit Wirkung zum 01.01. eines jeden<br />

Jahres ganz oder teilweise an einen Dritten übertragen, belasten<br />

oder in sonstiger Weise darüber verfügen.<br />

§ 3 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft gilt<br />

für die Person des Dritten entsprechend. Eine Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung kann nur dergestalt erfolgen, dass der Dritte<br />

auch die zum Zeitpunkt der Verfügung bereits entstandenen<br />

Pflichten des Treugebers übernimmt. Jede Übertragung, teilweise<br />

Übertragung oder sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

der Fondsgesellschaft. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden. Hinsichtlich der Abgaben- und Kostenbelastung<br />

im Zusammenhang mit der Übertragung und<br />

Belastung der Beteiligung wird auf § 7 Ziffern 4 und 6 und § 11<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft hingewiesen.<br />

159


Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, soweit durch eine<br />

teilweise Übertragung ein Treuhandverhältnis über eine Kommanditbeteiligung<br />

im Nennwert von unter GBP 10.000 oder im Nennwert<br />

eines nicht auf volle GBP 1.000 lautenden höheren Betrages<br />

entstehen sollte. Durch die teilweise Übertragung oder sonstige<br />

Verfügung kommt zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />

dem Erwerber ein selbstständiges Treuhandverhältnis über den<br />

betreffenden Teilkommanditanteil zustande.<br />

2. Der Treugeber hat die Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung über seine Beteiligung schriftlich dem Treuhandkommanditisten<br />

mitzuteilen und dabei den Namen sowie<br />

die Anschrift etwaiger Rechtsnachfolger bekannt zu geben.<br />

Unbeschadet der Übertragung oder sonstigen Verfügung sind die<br />

Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist berechtigt, alle<br />

Ausschüttungen / Entnahmen mit schuldbefreiender Wirkung<br />

gegenüber dem Rechtsnachfolger an den ihnen bekannten<br />

Rechtsinhaber vorzunehmen, solange ihnen die Übertragung<br />

nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat angezeigt<br />

wurde.<br />

3. Auf die Übertragung, teilweise Übertragung, Verpfändung oder<br />

sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis findet<br />

im Übrigen § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

entsprechende Anwendung.<br />

§ 7<br />

Beendigung des Treuhandvertrages<br />

1. Durch Erklärung im Zeichnungsschein sowie innerhalb einer Frist<br />

von 20 Tagen nach Mitteilung über die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

durch den Treuhandkommanditisten kann der<br />

Treugeber die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung<br />

in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditist verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />

wird wirksam, sobald der Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregister-Vollmacht durch den Treugeber zur Verfügung<br />

gestellt wird. Ziffer 3 findet entsprechende Anwendung.<br />

2. Im Übrigen ist der Treugeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung<br />

mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum 31. Dezember<br />

eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung<br />

in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditist zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />

ist dem Treuhandkommanditisten gegenüber schriftlich<br />

zu erklären. Für die Umwandlung gilt Ziffer 3.<br />

160 I Der Treuhandvertrag<br />

3. Für den Fall, dass der Treugeber die Umwandlung seiner Beteiligung<br />

verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits hiermit<br />

die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft unmittelbar auf den<br />

Treugeber an. Der Treugeber nimmt dieses bedingte Angebot<br />

durch die Übermittlung des Umwandlungsverlangens an. Die<br />

Wirksamkeit der Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />

bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />

der Fondsgesellschaft in das Handelsregister. Mit dem<br />

Eintritt dieser Bedingung erlischt der Treuhandvertrag. Die durch<br />

die Beendigung des Treuhandverhältnisses verursachten Kosten,<br />

Auslagen und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren)<br />

mit Ausnahme der Gerichtsgebühren im Falle der Beendigung<br />

des Treuhandverhältnisses infolge eines Umwandlungsverlangens<br />

gemäß Ziffer 1 trägt der Treugeber.<br />

4. § 8 Ziffern 2 bis 4 und § 10 Ziffern 2 bis 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft finden entsprechende Anwendung mit<br />

der Maßgabe, dass der Treuhandkommanditist statt einer Ausschließungserklärung<br />

eine außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages<br />

ausspricht. Das Recht des Treuhandkommanditisten<br />

zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 3 Ziffer 2 des<br />

Treuhandvertrages bleibt hiervon unberührt.<br />

5. Der Treuhandvertrag endet, wenn der Treugeber seine im Zeichnungsschein<br />

abgegebenen Willenserklärungen zulässig und<br />

rechtswirksam widerrufen hat. Abfindungsansprüche stehen<br />

dem Treugeber in diesem Fall über die Rückzahlung der geleisteten<br />

Einlage (zuzüglich Agio) hinaus nicht zu.<br />

6. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn der Treugeber seine<br />

Beteiligung gemäß § 8 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Kündigung, und ansonsten, wenn die Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt ist.<br />

§ 8<br />

Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />

Beabsichtigt der Treuhandkommanditist, als Kommanditist aus der<br />

Fondsgesellschaft auszuscheiden, so können die Treugeber einen<br />

neuen Treuhandkommanditisten bestellen und den alten Treuhandkommanditisten<br />

verpflichten, seinen Gesellschaftsanteil und die<br />

Rechte und Pflichten aus den Treuhandverhältnissen mit den Treugebern<br />

auf den neuen Treuhandkommanditisten zu übertragen. Der<br />

hierfür erforderliche Beschluss der Treugeber wird mit einfacher<br />

Mehrheit gefasst. Die Abstimmung führt der ausscheidende Treu-


handkommanditist durch. Das Treuhandverhältnis wird sodann mit<br />

dem neu gewählten Treuhandkommanditisten fortgesetzt. Der Beschluss<br />

gilt für alle Treugeber, auch für die, die an der Abstimmung<br />

nicht teilgenommen oder dagegen gestimmt haben.<br />

§ 9<br />

Erbfall<br />

Beim Tod des Treugebers wird die Treuhandschaft mit dessen Erben<br />

als Erbengemeinschaft fortgesetzt. Die Erben sind verpflichtet, hinsichtlich<br />

der Treuhandschaft eine alsbaldige Auseinandersetzung<br />

herbeizuführen. Im Übrigen findet § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft entsprechende Anwendung.<br />

Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />

sowie zur Auseinandersetzung erfolgen nach § 6 Ziffer 1<br />

dieses Vertrages und § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;<br />

abweichend kann der Übergang der Treuhandschaft mit<br />

Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung<br />

bzw. des Erbfalls und ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll dabei nicht<br />

unterschritten werden.<br />

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, diesen Treuhandvertrag<br />

gegenüber den Erben zu beenden. In diesem Fall ist er berechtigt<br />

und auf Verlangen der Erben verpflichtet, ihnen eine entsprechende<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditisten anzubieten.<br />

§ 7 Ziffer 3 findet entsprechende Anwendung.<br />

§ 10<br />

Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB)<br />

Soweit der Treuhandkommanditist aufgrund dieses Vertrages oder<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft handelt, kann er<br />

im Namen eines Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als<br />

Vertreter eines Dritten, Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen<br />

vornehmen bzw. rechtserhebliche Erklärungen abgeben (Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB).<br />

§ 11<br />

Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

1. Der Treuhandkommanditist haftet dem Treugeber nur bei grob<br />

fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm obliegenden<br />

Verpflichtungen.<br />

2. Die Haftung des Treuhandkommanditisten ist mit Ausnahme von<br />

vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den<br />

typischen und vorhersehbaren Schaden sowie der Höhe nach auf<br />

die Kapitaleinlage des Treugebers begrenzt.<br />

3. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz – gleich aus welchem<br />

Rechtsgrunde, aber auch aus der Verletzung von Pflichten<br />

bei den Vertragsverhandlungen – verjährt im Falle grober Fahr -<br />

lässigkeit ein Jahr nach Kenntniserlangung von den Anspruch<br />

begründenden Umständen, spätestens jedoch in drei Jahren von<br />

dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit er<br />

nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegt.<br />

4. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten sowie dessen<br />

Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte („Freistellungsberechtigte“)<br />

vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen<br />

von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit Tätigkeiten frei, die<br />

dieser bzw. diese aufgrund einer Anweisung des Treugebers ausführt<br />

bzw. ausführen, es sei denn, es liegt beim jeweiligen Freistellungsberechtigten<br />

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.<br />

5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf die in § 1 genannten<br />

Tätigkeiten, insbesondere das Halten der Kommanditbeteiligung,<br />

beschränkt. Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />

Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

durch den Investor keine Beratungsleistungen und<br />

stellt dem Investor keine Informationen zur Verfügung. Der Treuhandkommanditist<br />

hatte keinen Einfluss auf die Ausgestaltung<br />

des Beteiligungsangebotes und hat den Beteiligungsprospekt<br />

nicht auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. Er haftet nicht für die<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit des Beteiligungsprospektes.<br />

6. Der Treuhandkommanditist übernimmt keine Haftung für den<br />

Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des Treuhandvertrages<br />

und der Beteiligung an der Fondsgesellschaft angestrebten<br />

wirtschaftlichen Ziele. Die Vertragsparteien sind sich insbesondere<br />

einig, dass der Treuhandkommanditist keine Haftung für den<br />

Eintritt der im Beteiligungsangebot prognostizierten Ergebnisse<br />

und Rückflüsse aus der Beteiligung übernimmt. Des Weiteren<br />

übernimmt der Treuhänder keine Haftung für den Eintritt der angestrebten<br />

steuerlichen Folgen. Diese stehen unter dem Vorbehalt<br />

der Anerkennung durch die Finanzverwaltung und die<br />

Finanzgerichtsbarkeit.<br />

161


§ 12<br />

Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die Bereitschaft zur Übernahme<br />

der Treuhandschaft und der damit verbundenen Tätigkeiten und<br />

für die tatsächliche Übernahme der Treuhandschaft eine Vergütung<br />

gemäß § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

§ 13<br />

Beteiligungsregister, Datenschutz<br />

1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber vom<br />

Treuhandkommanditisten in ein von diesem geführtes Register<br />

eingetragen. Dieses Register enthält Namen und Anschrift des<br />

Treugebers, die Höhe seiner Beteiligung sowie eventuelle sonstige<br />

Angaben im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung.<br />

Die Eintragung in das Register wird dem Treugeber mit Annahme<br />

des Treuhandvertrages bestätigt. Der Treugeber hat keinen<br />

Anspruch auf Einsicht in das Register oder auf Angaben über die<br />

übrigen Treugeber.<br />

2. Der Treugeber erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in seinem<br />

Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und Speicherung<br />

seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />

Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im<br />

unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung durch den<br />

Treuhandkommanditisten, die Fondsgesellschaft sowie die mit<br />

der Durchführung und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten<br />

(dies sind insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes<br />

sowie dessen Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische<br />

Steuerbehörden) einverstanden. Die Daten werden bis<br />

zur Beendigung der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung<br />

der Beteiligung notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt<br />

und gespeichert.<br />

3. Auch nach Beendigung der Beteiligung werden die Daten für<br />

Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung genutzt.<br />

Gegen die Nutzung seiner Daten für diese Zwecke steht dem -<br />

Treugeber ein jederzeitiges und kostenloses Widerspruchsrecht<br />

zu (vgl. § 28 Abs. 4 BDSG). Die Inanspruchnahme ist mit keinen<br />

Nachteilen verbunden.<br />

4. Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in den<br />

Zeichnungsunterlagen getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen<br />

und die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz<br />

einzuhalten<br />

162 I Der Treuhandvertrag<br />

§ 14<br />

Schlichtungsverfahren<br />

1. Der Treuhandkommanditist schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft<br />

sich damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen.<br />

2. Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne dieser<br />

Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit dem<br />

Treuhandvertrag stehen und die Ansprüche gegen den Treuhandkommanditisten<br />

betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

e.V. anzurufen und gegen den Treuhandkommanditisten ein<br />

Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />

§ 15<br />

Schlussbestimmungen<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird<br />

dadurch der Vertrag mit seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die<br />

unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift<br />

ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />

Regelung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />

Dasselbe gilt, soweit der Vertrag Lücken enthält.<br />

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher<br />

Gerichtsstand für alle vertraglichen und deliktischen vermögensrechtlichen<br />

Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag<br />

wird München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />

sind oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen<br />

allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn die im<br />

Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss<br />

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland<br />

verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt<br />

der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn<br />

für solche Ansprüche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />

begründet ist.


Muster der Handelsregister-Vollmacht<br />

Ich, der /die Unterzeichnende<br />

Name Vorname Geburtsdatum<br />

Straße PLZ, Ort<br />

erteile hiermit der<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH, Grünwald,<br />

VOLLMACHT<br />

1. die Übernahme eines Kommanditanteils an der<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG, Grünwald,<br />

durch mich in Höhe einer Haftsumme von<br />

GBP ,– in Worten: Pfund Sterling<br />

(1 % der Kapitaleinlage)<br />

zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden;<br />

2. für mich alle sonstigen gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen<br />

zum Handelsregister hinsichtlich der Gesellschaft vorzunehmen<br />

sowie gegebenenfalls mein Ausscheiden aus dieser Gesellschaft zum<br />

Handelsregister anzumelden;<br />

MUSTER<br />

3. Untervollmacht, gegebenenfalls unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB, zu erteilen.<br />

Diese Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod und ist für die Dauer<br />

meiner Zugehörigkeit zur obigen Gesellschaft unwiderruflich.<br />

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

(Ort, Datum)<br />

(Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar)<br />

(Unterschrift des Investors)<br />

Muster der Handelsregister-Vollmacht I 163


Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft<br />

zum 31.12.2008<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG (bis 17.06.2009: KARBELI Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald<br />

Bilanz zum 31.12.2008<br />

Aktiva Eröffnungsbilanz<br />

EUR TEUR<br />

A. Ausstehende Einlagen auf Kapitalanteile<br />

davon eingefordert EUR 0,00 (EB.*: EUR 2.500,00)<br />

7.500,00 10<br />

B. Umlaufvermögen<br />

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 169,92 0<br />

* EB = Eröffnungsbilanz<br />

164 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />

7.669,92 10<br />

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 14.04.2008 – 31.12.2008<br />

der Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG (bis 17.06.2009: KARBELI Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG),<br />

Grünwald<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

EUR<br />

- 4.330,08<br />

2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit /Jahresfehlbetrag - 4.330,08


Passiva Eröffnungsbilanz<br />

EUR EUR TEUR<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteile des Kommanditisten<br />

1. Festkapital 10.000 10<br />

2. Verlustanteile - 4.330,08 0<br />

5.669,92<br />

B. Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen 2.000,00 0<br />

7.669,92 10<br />

165


Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr<br />

vom 14. April 2008 bis 31. Dezember<br />

2008 der Property Class <strong>England</strong> 2<br />

GmbH & Co. KG (bis 17.06.2009:<br />

KARBELI Grundstücksgesellschaft<br />

mbH & Co. KG), Grünwald<br />

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom<br />

14. April bis 31. Dezember 2008 der Property Class <strong>England</strong><br />

2 GmbH & Co. KG (bis zum 17.06.2009: KARBELI Grundstücksgesellschaft<br />

mbH & Co. KG), Grünwald, ist nach den<br />

Vorschriften des deutschen Handelsrechts aufgestellt. Um<br />

den Besonderheiten der Geschäftstätigkeit Rechnung zu tragen,<br />

werden einzelne Postenbezeichnungen in der Bilanz<br />

und der Gewinn- und Verlustrechnung angepaßt sowie entsprechend<br />

der Vorschriften der §§ 266 sowie 264 c und 275<br />

Abs. 2 HGB rechtsform- bzw. geschäftsspezifisch aufgegliedert<br />

und im Anhang erläutert.<br />

Die Gesellschaft ist i. S. d. § 264 a HGB i.V. m. § 267 Abs. 1<br />

HGB eine kleine Personenhandelsgesellschaft.<br />

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie<br />

ergänzende Erläuterungen zum Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2008 endende<br />

Rumpfgeschäftsjahr wurde unter Beachtung der generellen<br />

Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256<br />

HGB sowie der aufgrund des § 264 a HGB für die Gesellschaft<br />

anzuwendenden speziellen Vorschriften der §§ 269<br />

bis 274 und 279 bis 283 HGB aufgestellt.<br />

166 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />

Umlaufvermögen<br />

Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.<br />

Rückstellungen<br />

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken<br />

und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage<br />

vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.<br />

Nicht geleistete Hafteinlagen<br />

Die Hafteinlage beträgt EUR 10.000 und wurde in Höhe von<br />

EUR 7.500,00 nicht geleistet.<br />

Haftungsverhältnisse und<br />

sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />

Bei der Gesellschaft bestehen weder Haftungsverhältnisse<br />

noch sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen.<br />

III. Erläuterungen zur Gewinnund<br />

Verlustrechnung<br />

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt<br />

nach dem Gesamtkostenverfahren.<br />

IV. Sonstige Angaben<br />

Arbeitnehmer<br />

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Property Class<br />

<strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH (bis 23.06.2009:<br />

KARBELI Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH), Grünwald.<br />

Ihr Stammkapital per 31.12.2008 beträgt EUR 25.000,00.


Geschäftsführung<br />

Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist<br />

bis zum 17.06.2009 die Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH (bis 23.06.2009: KARBELI Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH), Grünwald, allein<br />

berechtigt und verpflichtet. Sie wird vertreten durch – je<br />

zwei gemeinsam – :<br />

Steffen Kurt Holderer, Fürstenfeldbruck<br />

Dr. Klaus Wolf, München<br />

Stefan Ziegler, Pullach<br />

Seit dem 17.06.2009 ist zur Geschäftsführung und Vertretung<br />

der Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft<br />

mbH (bis 23.06.2009: OSGOT Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH), Grünwald, allein berechtigt und verpflichtet.<br />

Sie wird vertreten durch – je zwei gemeinsam – :<br />

Steffen Kurt Holderer, Fürstenfeldbruck (seit 22.01.2009)<br />

Dr. Klaus Wolf, München (seit 22.01.2009)<br />

Stefan Ziegler, Pullach (seit 22.01.2009)<br />

Die Geschäftsführung erhielt im Geschäftsjahr keine Vergütung.<br />

Konzernzugehörigkeit<br />

Die Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG (bis zum<br />

17.06.2009: KARBELI Grundstücksgesellschaft mbH & Co.<br />

KG), Grünwald, ist ein Tochterunternehmen der Kommanditgesellschaft<br />

Allgemeine Leasing GmbH & Co., Grünwald<br />

(<strong>KGAL</strong>). Die <strong>KGAL</strong> stellt einen Konzernabschluss auf, der im<br />

elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.<br />

Grünwald, den 10.07.2009<br />

Die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH<br />

(bis 23.06.2009: OSGOT Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH),<br />

(Holderer) (Dr. Wolf) (Ziegler)<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

(bis 23.06.2009: KARBELI Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH), Grünwald<br />

(Holderer) (Dr. Wolf) (Ziegler)<br />

167


Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr<br />

vom 14.04.2008 bis 31.12.2008<br />

der Property Class <strong>England</strong> 2<br />

GmbH & Co. KG (bis 17.06.2009<br />

KARBELI Grundstücksgesellschaft<br />

mbH & Co. KG), Grünwald<br />

I. Unternehmensgegenstand und Umfang der<br />

Geschäftstätigkeit<br />

Die Gesellschaft wurde am 14.04.2008 gegründet und<br />

hat im Berichtsjahr Vorbereitungshandlungen für den<br />

Geschäftsbetrieb getätigt.<br />

II. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft<br />

Der Geschäftsverlauf war von den laufenden Aufwendungen<br />

für Verwaltungstätigkeiten in Höhe von EUR 4.330,08<br />

geprägt. Das Festkapital der Kommanditistin in Höhe<br />

von EUR 10.000,00 ist zum 31.12.2008 in Höhe von<br />

EUR 2.500,00 eingezahlt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von<br />

EUR 4.330,08 wurde in die Kapitalkonten der Kommanditistin<br />

eingestellt. Die liquiden Mittel in Höhe von<br />

EUR 169,92 reichen unter Berücksichtigung der noch<br />

ausstehenden Einlagen zur Deckung der laufenden Aufwendungen<br />

aus. Im Verlauf des Jahres 2008 waren stets ausreichend<br />

liquide Mittel vorhanden.<br />

III. Risikomanagement und zukünftige<br />

Entwicklung<br />

Die Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG (bis 17.06.2009<br />

KARBELI Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald,<br />

beabsichtigt im Sinne des Unternehmensgegenstandes<br />

den Erwerb einer vermieteten Immobilie in London, Großbritannien.<br />

168 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />

Die Gesamtinvestitionskosten sollen durch einzuwerbende<br />

Einlagen von Investoren finanziert werden. Das Eigenkapital<br />

soll bis zur vollständigen Einwerbung der Einlagen der Investoren<br />

durch Aufnahme eines Darlehens zwischenfinanziert<br />

werden.<br />

Die Gesellschaft plant einen Vertrag mit der KG Allgemeine<br />

Leasing GmbH & Co., Grünwald, („<strong>KGAL</strong>“) zur Übernahme<br />

einer Einzahlungs- und Platzierungsgarantie zu schließen.<br />

Für diese Garantie wird die Gesellschaft ein marktübliches<br />

Honorar an die <strong>KGAL</strong> zu zahlen haben. Die geplante Fondslaufzeit<br />

soll ca. 12 Jahre betragen. Die Ansprüche aus der<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie der <strong>KGAL</strong> sollen zur<br />

Besicherung der Eigenkapitalzwischenfinanzierung abgetreten<br />

werden.<br />

Für die Erstellung des Fondskonzeptes soll mit der <strong>KGAL</strong> ein<br />

Konzeptionsvertrag geschlossen werden. Für die Konzeptionsphase<br />

sowie über die Laufzeit des Fonds ist beabsichtigt,<br />

einen Verwaltungsvertrag mit der <strong>KGAL</strong> abzuschließen.<br />

Für die Vermittlung der Anteile an der Gesellschaft sowie für<br />

das Einwerben von Eigenkapital plant die Gesellschaft mit<br />

der ALCAS GmbH einen Eigenkapitalvermittlungsvertrag abzuschließen.<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals sollen die<br />

ALCAS GmbH bzw. weitere Vertriebspartner einen Betrag in<br />

Höhe von 9 % auf das Kommanditkapital ohne Agio erhalten.<br />

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft<br />

wird maßgeblich durch den Erwerb der Immobilie, die<br />

Weitervermietung und die spätere Vermarktung bestimmt<br />

werden.<br />

Hinweise auf Geschäftsrisiken, die einen konzeptionsgemäßen<br />

Verlauf gefährden, liegen derzeit nicht vor.


Neben rechtlichen und steuerlichen Risiken unterliegt die<br />

Gesellschaft den branchentypischen Bonitäts-, Markt- und<br />

Liquiditätsrisiken sowie den allgemeinen operativen Unternehmensrisiken.<br />

Die wirtschaftliche Lage und die künftige<br />

Entwicklung der Gesellschaft werden von der Entwicklung<br />

des Londoner Immobilienmarktes wesentlich bestimmt<br />

werden. Die Gesellschaft wird in das Risikomanagement<br />

der Geschäftsbesorgerin <strong>KGAL</strong> eingebunden. Zudem werden<br />

die potenziellen Risiken im Rahmen der derzeitigen Konzeption<br />

wesentlich durch die Gestaltung der Verträge sowie die<br />

Auswahl der Geschäftspartner begrenzt. Wesentliche Chancen<br />

und Risiken sind in der Wiedervermarktung des Objektes<br />

nach Ende der Grundmietzeit zu sehen.<br />

IV. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag<br />

Mit Vertrag vom 16.06.2009 erfolgte mit Wirkung zum<br />

gleichen Tag ein Wechsel der Kommanditistin der Gesellschaft.<br />

Neue Kommanditistin ist die Property Class <strong>England</strong><br />

2 Managementgesellschaft mbH (bis 23.06.2009 OSGOT<br />

Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH), Grünwald.<br />

Mit Gesellschafterbeschluss vom 17.06.2009 wurde die<br />

Firma der Gesellschaft in Property Class <strong>England</strong> 2<br />

GmbH & Co. KG (bis 17.06.2009 KARBELI Grundstücksgesellschaft<br />

mbH & Co. KG), Grünwald, geändert und der<br />

Gegenstand des Unternehmens neu gefasst. Zudem wurde<br />

der Kommanditistin Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft<br />

mbH (bis 23.06.2009 OSGOT Grundstücks-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH), Grünwald, mit sofortiger<br />

Wirkung die Befugnis zur Geschäftsführung eingeräumt.<br />

Gleichzeitig wurde die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

(bis 23.06.2009 KARBELI Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH), Grünwald, ebenfalls mit sofortiger Wirkung als<br />

Geschäftsführerin der Gesellschaft abberufen. Des Weiteren<br />

wurde die Umstellung der bislang in EUR geführten Kapitalkonten<br />

zum Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank<br />

vom 17.06.2009 (1 EUR = GBP 0,85220) auf Pfund Sterling<br />

beschlossen und die Pflichteinlage der Kommanditistin<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft<br />

mbH (bis 23.06.2009 OSGOT Grundstücks-Verwaltungs -<br />

gesellschaft mbH), Grünwald, von nach Umrechnung<br />

GBP 8.522,00 (vormals EUR 10.000,00) um GBP 7.522,00 auf<br />

GBP 1.000,00 mit sofortiger Wirkung herabgesetzt. Die<br />

Hafteinlage der Kommanditistin wurde entsprechend<br />

herabgesetzt.<br />

Weitere wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag<br />

liegen derzeit nicht vor.<br />

Grünwald, 10.07.2009<br />

Die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH<br />

(bis 23.06.2009 OSGOT Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH), Grünwald<br />

gez. gez. gez.<br />

Holderer Dr. Wolf Ziegler<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH (bis<br />

23.06.2009 KARBELI Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH), Grünwald<br />

gez. gez. gez.<br />

Holderer Dr. Wolf Ziegler<br />

169


Bestätigungsvermerk des<br />

Abschlussprüfers<br />

An die Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG (bis 17. Juni<br />

2009: KARBELI Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald:<br />

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,<br />

Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Ein -<br />

beziehung der Buchführung und den Lagebericht der<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG (bis 17. Juni 2009:<br />

KARBELI Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald,<br />

für das Geschäftsjahr vom 14. April bis 31. Dezember 2008<br />

geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss<br />

und Lagebericht nach den deutschen handelsrecht -<br />

lichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,<br />

auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine<br />

Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB<br />

unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung<br />

so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />

Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes<br />

der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,<br />

mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der<br />

Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />

über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und<br />

rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen<br />

über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung<br />

werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben<br />

170 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2008<br />

in Buchführung, Jahres abschluss und Lagebericht überwiegend<br />

auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />

umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung<br />

sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />

des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung,<br />

dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage<br />

für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung<br />

gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />

den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter<br />

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Property Class <strong>England</strong><br />

2 GmbH & Co. KG (bis 17. Juni 2009: KARBELI Grundstücksgesellschaft<br />

mbH & Co. KG), Grünwald. Der Lagebericht<br />

steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt<br />

insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft<br />

und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen<br />

Entwicklung zutreffend dar.<br />

München, den 31. Juli 2009<br />

KPMG AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Göller Sunkel<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin


Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB<br />

Gemäß § 312 c Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 1 Absätze 1,<br />

2 und 4 der BGB-InfoV sind bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages<br />

über Finanzdienstleistungen den Investoren folgende<br />

Informationen zur Verfügung zu stellen:<br />

1. Informationen zur Identität der Unternehmer<br />

und des <strong>Prospekt</strong>herausgebers / Initiators<br />

a. Fondsgesellschaft<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRA 92340<br />

b. Persönlich haftender Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 173747<br />

Geschäftsführer: Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf,<br />

Stefan Ziegler<br />

c. Geschäftsführender Kommanditist der Fondsgesellschaft<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 177888<br />

Geschäftsführer: Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf,<br />

Stefan Ziegler<br />

d. Treuhandkommanditist<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-277, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 149878<br />

Geschäftsführer: Robert Massing, Martin Graser<br />

e. <strong>Prospekt</strong>herausgeber / Initiator<br />

KG Allgemeine Leasing GmbH & Co.<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Internet: www.kgal.de<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRA 61588<br />

Geschäftsführer: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert<br />

Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

f. Vermittler der Fondsbeteiligung<br />

Informationen zum Vermittler ergeben sich aus dem Zeichnungsschein.<br />

2. Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaften<br />

sowie zuständige Aufsichtsbehörde für die<br />

Zulassung der Gesellschaften<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis e.<br />

genannten Gesellschaften entspricht dem jeweiligen<br />

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaften und ist<br />

im Kapitel „Die Übersicht über die Vertragspartner“ dargestellt.<br />

Für die Tätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis d. genannten Gesellschaften<br />

ist keine Zulassung erforderlich. Sie unterliegen der<br />

Aufsicht durch das Gewerbeaufsichtsamt.<br />

Für die unter e. genannte Gesellschaft hat gemäß § 64 j des<br />

Kreditwesengesetzes (neu in das Gesetz aufgenommen<br />

durch das Jahressteuergesetz 2009) bei den zuständigen<br />

Aufsichtsbehörden angezeigt, dass sie das Finanzierungs -<br />

leasing Geschäft als Verwalter betreibt, und unterliegt seither<br />

der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin). Es ist jedoch beabsichtigt, dass die<br />

aufsichtspflichtige Tätigkeit als Verwalter im Bereich des<br />

Finanzierungsleasings in der <strong>KGAL</strong>-Gruppe nur noch von<br />

einer Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong> betrieben wird. Die Abklä-<br />

Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312c Absatz 2 BGB I 171


ung dieses Vorganges mit den zuständigen Behörden ist im<br />

Gange. Nach einem positiven Bescheid der BaFin zu allen<br />

vorgestellten Punkten unterliegt die <strong>KGAL</strong> nicht mehr der<br />

Aufsicht durch die BaFin, sondern der allgemeinen Gewerbeaufsicht.<br />

3. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung und<br />

Zustandekommen des Vertrages<br />

Das Beteiligungsangebot ermöglicht dem Investor, sich<br />

mittelbar an einer Immobilie in London zu beteiligen. Die<br />

wesentlichen Merkmale der Beteiligung sind in diesem<br />

Verkaufsprospekt, insbesondere im Kapitel „Das Beteiligungsangebot<br />

im Überblick“, beschrieben.<br />

Der Treuhandvertrag zwischen dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />

kommt durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung<br />

durch den Treuhandkommanditisten zustande.<br />

Das mit diesem Treuhandvertrag vereinbarte Treuhandverhältnis,<br />

d.h. der Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />

zur Fondsgesellschaft im Auftrag des Treugebers, entsteht<br />

mit Erfüllung aller im Zeichnungsschein genannten<br />

Voraussetzungen.<br />

Die weiteren Einzelheiten sind in diesem Verkaufsprospekt,<br />

insbesondere im Kapitel „Die Beteiligung“, sowie im Zeichnungsschein<br />

beschrieben.<br />

4. Spezielle Risiken der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist wegen ihrer<br />

spezifischen Merkmale und besonderen Gegebenheiten mit<br />

speziellen Risiken behaftet, auf welche die Fondsgesellschaft<br />

bzw. der Initiator keinen Einfluss hat. Ein Totalverlust<br />

der Einlage kann nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit<br />

erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für<br />

künftige Erträge. Die wesentlichen Risiken sind in diesem<br />

Verkaufsprospekt im Kapitel „Die Risikohinweise“ dargestellt.<br />

172 I Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312c Absatz 2 BGB<br />

5. Mindestlaufzeit des Vertrages, vertragliche<br />

Kündigungsbedingungen<br />

Die Beteiligung der Investoren an der Fondsgesellschaft<br />

kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines<br />

jeden Geschäfts jahres, erstmals zum 31.12.2025 oder zum<br />

Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Fondsgesellschaft<br />

das Eigentum an der von ihr gehaltenen Immobilie an Dritte<br />

übertragen hat, durch eingeschriebenen Brief ordentlich<br />

gekündigt werden. Die Kündigung ist an die Fondsgesellschaft<br />

zu richten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die weiteren<br />

Einzelheiten, insbesondere die Rechtsfolgen der Kündigung,<br />

ergeben sich aus §§ 8 und 10 des Gesellschaftsvertrages.<br />

6. Leistungsvorbehalte<br />

Nach Annahme der Beitrittserklärung bestehen keine<br />

Leistungsvorbehalte.<br />

7. Weitere Vertragsbedingungen<br />

Die konkreten weiteren Vertragsbedingungen ergeben sich<br />

aus dem im vorliegenden Verkaufsprospekt abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft (siehe Kapitel<br />

„Der Gesellschaftsvertrag“) und dem ebenfalls abgedruckten<br />

Treuhandvertrag (siehe Kapitel „Der Treuhandvertrag“)<br />

sowie dem Zeichnungsschein.<br />

8. Gesamtpreis der Dienstleistung und abgeführte<br />

Steuern<br />

Der vom Investor zu bezahlende Gesamtpreis entspricht der<br />

von ihm gezeichneten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio.<br />

Der Gesamtpreis wird im Zeichnungsschein in der Zeile<br />

„Gesamter Einzahlungsbetrag“ ausgewiesen.


Über die Fondsgesellschaft werden im Zuge des Beitritts des<br />

Investors keine Steuern abgeführt.<br />

9. Zusätzlich anfallende Liefer- und<br />

Versandkosten, weitere Steuern oder Kosten<br />

Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Der<br />

Investor hat alle Bankgebühren im Zusammenhang mit der<br />

Erbringung seiner Einlage zu tragen. Der Investor, der sich<br />

als Kommanditist beteiligt, hat des Weiteren die Kosten für<br />

die notarielle Beglaubigung der Handelsregister-Vollmacht<br />

zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach der<br />

Höhe der Beteiligung des Investors. Eigene Kosten für<br />

Telefon, Internet, Porti etc. hat der Investor selbst zu tragen.<br />

Zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der<br />

Beteiligung wird auf die Erläuterungen in diesem <strong>Prospekt</strong>,<br />

insbesondere in den Kapiteln „Die rechtlichen Grundlagen“<br />

und „Die steuerlichen Grundlagen“, verwiesen.<br />

10. Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und<br />

Erfüllung<br />

Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Gesamtpreis und Beitritt<br />

des Treuhandkommanditisten im Auftrag des Investors<br />

ergeben sich aus dem Zeichnungsschein sowie den Ausführungen<br />

in diesem <strong>Prospekt</strong>, insbesondere in den Kapiteln<br />

„Die Beteiligung“, „Der Gesellschaftsvertrag“ und „Der Treuhandvertrag“.<br />

Hinsichtlich der Einzelheiten zur Beteiligung am Ergebnis<br />

und am Vermögen der Fondsgesellschaft sowie den Ausschüttungen/Entnahmen<br />

wird auf den Unterabschnitt<br />

„Verteilung des Jahresergebnisses, Ausschüttungen/Entnahmen“<br />

im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ verwiesen.<br />

11. Widerrufsbelehrung<br />

Dem Investor steht ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen<br />

und Folgen des Widerrufs sind im Zeichnungsschein unter<br />

„Widerrufsbelehrung“ gesondert ausgewiesen.<br />

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,<br />

Vertragssprache<br />

Der Aufnahme von Beziehungen zum Investor vor Erstellung<br />

der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten,<br />

dem Beitritt des Treuhandkommanditisten im Auftrag<br />

des Investors sowie den Rechtsbeziehungen des Investors<br />

unter dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

sowie dem Treuhandvertrag mit dem Treuhandkomman -<br />

ditisten wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland zugrunde gelegt.<br />

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und<br />

deliktischen vermögensrechtlichen Ansprüche aus und im<br />

Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag und dem Beitritt<br />

ist München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />

sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien<br />

keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder<br />

wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei<br />

nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz<br />

oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />

nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für solche<br />

Ansprüche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />

begründet ist. Ansonsten gelten für den Gerichtsstand die<br />

gesetzlichen Regelungen.<br />

Dieses Beteiligungsangebot wird nur in deutscher Sprache<br />

herausgegeben; Initiator, Fondsgesellschaft und Treuhandkommanditist<br />

werden die Kommunikation mit dem Investor<br />

während der Laufzeit der Beteiligung in deutscher Sprache<br />

führen.<br />

173


13. Außergerichtliche Beschwerde- und<br />

Rechtsbehelfsverfahren<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) betreffend Fernabsatz -<br />

verträge über Finanzdienstleistungen einschließlich damit<br />

zusammenhängender Streitigkeiten aus der Anwendung<br />

des § 676h BGB besteht (unbeschadet des Rechts, die<br />

Gerichte anzurufen) die Möglichkeit, die bei der Deutschen<br />

Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die<br />

Einzelheiten des Verfahrens ergeben sich aus dem Merkblatt,<br />

das bei der Deutschen Bundesbank erhältlich ist. Die<br />

Adresse lautet:<br />

Deutsche Bundesbank<br />

– Schlichtungsstelle –<br />

Postfach 11 12 32<br />

60047 Frankfurt am Main<br />

Telefon: 069 / 2388-1907<br />

Fax: 069 / 2388-1919<br />

schlichtung@bundesbank.de<br />

www.bundesbank.de<br />

Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis des Investors zur<br />

<strong>KGAL</strong>, zur Fondsgesellschaft und /oder zu dem Treuhandkommanditisten<br />

betreffen, steht dem Investor zudem ein<br />

außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet bei<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds, zur Verfügung. Die<br />

weiteren Voraussetzungen für den Zugang zu der Schlichtungsstelle<br />

regelt die Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds. Eine Informationsbroschüre sowie die<br />

Verfahrensordnung sind bei der Ombudsstelle erhältlich.<br />

Die Adresse lautet:<br />

174 I Zusatzinformationen Fernabsatz gemäß § 312c Absatz 2 BGB<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Tel: 030 / 257 616 90<br />

Fax: 030 / 257 616 91<br />

info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

www.ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />

oder an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds (im Folgenden<br />

„Ombudsstelle“) gerichteten Beschwerden sind schriftlich<br />

unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung<br />

von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde<br />

notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Schlichtungsstelle<br />

einzureichen. Die Beschwerde kann auch per E-Mail<br />

oder per Fax eingereicht werden; eventuell erforderliche<br />

Unterlagen sind dann per Post nachzureichen. Der Investor<br />

hat zudem zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch<br />

kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle,<br />

die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch<br />

keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat. Im<br />

Gegensatz zur Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />

stellt die Ombudsstelle noch keine offiziell vom<br />

Bundesministe rium der Justiz zugelassene Streitschlichtungsstelle<br />

im vorgenannten Sinne dar, so dass nach der<br />

Durchführung des Verfahrens bei der Ombudsstelle der<br />

Zugang zur Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />

noch eröffnet ist; umgekehrt ist dies jedoch nicht der Fall.<br />

Der Investor kann sich im Verfahren vertreten lassen.<br />

14. Einlagensicherung<br />

Ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungsregelung<br />

besteht nicht.


Zusatzinformationen Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung<br />

Der vorliegende Verkaufsprospekt unterliegt dem Verkaufsprospektgesetz<br />

(VermVerkProspG) sowie der Verordnung über<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV), wonach<br />

der Anbieter zur Veröffentlichung einer Reihe von<br />

Informationen (gesetzlich geforderte Mindestangaben, sogenannte<br />

Pflichtangaben) verpflichtet ist.<br />

Der vorliegende Verkaufsprospekt enthält in den voran -<br />

gehenden Kapiteln bereits einen Großteil der gesetzlich<br />

geforderten Mindestangaben. In diesem Kapitel werden<br />

ergänzende Pflichtangaben gemacht. Darüber hinaus enthält<br />

dieses Kapitel Negativerklärungen zu Informations-<br />

Anforderungen der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung,<br />

die für das hier vorliegende Beteiligungsangebot<br />

nicht einschlägig sind.<br />

§ 4 Angaben über die Vermögensanlagen<br />

Der Anbieter übernimmt keine Zahlung von Steuern für die<br />

Investoren (§ 4 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 VermVerkProspV).<br />

Über die in diesem Verkaufsprospekt dargestellten Leistungen<br />

– hierbei handelt es sich um die mit dem Erwerb, der<br />

Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />

verbundenen weiteren Kosten (Seite 129), die etwaige<br />

Nachschusspflicht (Seite 100), Kosten gemäß § 11 Gesellschaftsvertrag<br />

(Seite 149) und etwaige Steuerbelastungen<br />

(Seite 27) sowie eine etwaige Haftung (Seite 26 und 27) –<br />

hinaus sind die Investoren nicht verpflichtet, weitere<br />

Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen<br />

zu leisten (§ 4 Satz 1 Nr. 11 VermVerkProspV).<br />

§ 6 Angaben über das Kapital des Emittenten<br />

In Bezug auf die Fondsgesellschaft wurden bisher keine<br />

Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f<br />

Absatz 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben (§ 6 Satz<br />

1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Die Fondsgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft und keine<br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien. Mangels umlaufender<br />

Wertpapiere werden hierzu im vorliegenden Verkaufsprospekt<br />

keine Angaben gemacht (§ 6 Satz 2 und 3 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

§ 7 Angaben über Gründungsgesellschafter<br />

des Emittenten<br />

Die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft sind<br />

weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt an<br />

Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen an<br />

der Fondsgesellschaft beauftragt sind,<br />

Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen, sowie<br />

Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen<br />

(§ 7 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 VermVerkProspV).<br />

§ 8 Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />

des Emittenten<br />

Die Fondsgesellschaft ist abhängig vom Gesellschaftsvertrag,<br />

vom Treuhandvertrag sowie von den auf der Seite 104<br />

genannten Verträgen. Darüber hinaus ist die Fondsgesellschaft<br />

nicht abhängig von Patenten, Lizenzen, weiteren Verträgen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren (§ 8 Absatz 1 Nr. 2<br />

VermVerkProspV).<br />

Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die<br />

einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />

Fondsgesellschaft haben können, ebenso ist die Tätigkeit der<br />

Fondsgesellschaft nicht durch außergewöhnliche Ereignisse<br />

beeinflusst worden (§ 8 Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung I 175


Neben den auf den Seiten 76 bis 78 dargestellten Investitionen<br />

(siehe das Kapitel „Die Investition und Finanzierung“ ab<br />

Seite 76) gibt es keine weiteren laufenden Investitionen der<br />

Fondsgesellschaft (§ 8 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />

§ 9 Angaben über die Anlageziele und<br />

Anlagepolitik der Vermögensanlagen<br />

Nettoeinnahmen im Sinne der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

sind die nach Abzug der sogenannten<br />

Weichkosten verbleibenden Kapitaleinlagen der<br />

Investoren. Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft werden<br />

entsprechend den Ausführungen des Verkaufsprospektes<br />

zur Finanzierung der erworbenen Immobilie in London<br />

verwendet und für keine sonstigen Zwecke genutzt (siehe<br />

hierzu das Kapitel „Die Investition und Finanzierung“ ab<br />

Seite 76). Für die Zwischenfinanzierung der Immobilie wurde<br />

ein Finanzierungsvertrag abgeschlossen. Darüber hinaus<br />

sind aus derzeitiger Sicht keine weiteren Finanzierungen für<br />

die Realisierung der Anlageziele erforderlich und es reichen<br />

mithin die Nettoeinnahmen alleine für die Realisierung der<br />

Anlageziele aus (§ 9 Absatz 1 VermVerkProspV).<br />

Die Immobilie in London stellt das Anlageobjekt dar. Dem<br />

Anbieter (<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher), den Gründungsgesellschaftern,<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

sowie dem Treuhandkommanditisten steht<br />

oder stand weder das Eigentum am Anlageobjekt oder<br />

wesentlichen Teilen desselben noch aus anderen Gründen<br />

eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt zu. Neben den<br />

auf Seite 105 und 106 dargestellten Sachverhalten bestehen<br />

keine weiteren nicht nur unerheblichen dinglichen<br />

Belastungen des Anlageobjekts. Zudem bestehen weder<br />

rechtliche noch tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjekts insbesondere im<br />

Hinblick auf das Anlageziel (§ 9 Absatz 2 Nr. 2 bis 4 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

176 I Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

Im Hinblick auf die Anlageziele, die Anlagepolitik und das<br />

Anlageobjekt der Vermögensanlage ist nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand keine behörd liche Genehmigung erforderlich<br />

(§ 9 Absatz 2 Nr. 5 VermVerkProspV).<br />

§ 10 Angaben über die Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage des Emittenten<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpflichtet (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz<br />

1 VermVerkProspV).<br />

§ 12 Angaben über Mitglieder der Geschäfts -<br />

führung oder des Vorstands, Aufsichtsgremien<br />

und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder<br />

und sonstige Personen<br />

Für die Fondsgesellschaft bestehen weder Aufsichtsgremien<br />

noch Beiräte, somit ist keine Aussage zu deren Mitgliedern<br />

möglich (§ 12 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wurden den<br />

Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft im<br />

Zusammenhang mit der Vermögensanlage keine Gesamtbezüge<br />

gewährt, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen oder Nebenleistungen (§ 12 Absatz 1 Nr. 2<br />

VermVerkProspV).<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

sind nicht tätig für<br />

Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen an<br />

der Fondsgesellschaft betraut sind,<br />

Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen, sowie<br />

Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen<br />

(§ 12 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 VermVerkProspV).


Es gibt keine Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

angabepflich -<br />

tigen Personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des<br />

Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />

Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst<br />

haben (§ 12 Absatz 4 in Verbindung mit §12 Absätze 1 und 2<br />

VermVerkProspV).<br />

§ 14 Gewährleistete Vermögensanlagen<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage<br />

wurde von keiner juristischen Person oder<br />

Gesellschaft eine Gewährleistung übernommen (§ 14 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

177


Angabenvorbehalt / Impressum<br />

Angabenvorbehalt<br />

Die Angaben und Zahlenbeispiele in diesem Verkaufs -<br />

prospekt wurden vom Initiator unter Zugrundelegung der<br />

angegebenen Prämissen zusammengestellt. Sie beruhen<br />

auf den derzeitigen gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften,<br />

Erlassen sowie Entscheidungen.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der angegebenen Prämissen<br />

und das Erreichen der prognostizierten wirtschaftlichen und<br />

steuerlichen Ergebnisse beim Investor kann nicht übernommen<br />

werden.<br />

Auf vom Inhalt des Verkaufsprospektes abweichende Angaben<br />

kann sich der Investor nur dann und insoweit berufen,<br />

als ihm diese durch den Initiator vor seiner Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft schriftlich bestätigt worden sind.<br />

Der Verkaufsprospekt wurde nach dem Standard IDW S4 des<br />

Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. vom<br />

18.05.2006 erstellt.<br />

178 I Angabenvorbehalt / Impressum<br />

Impressum<br />

Initiator / <strong>Prospekt</strong>herausgeber /Anbieter:<br />

<strong>KGAL</strong> (KG Allgemeine Leasing GmbH & Co.),<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Gestaltung und Gesamtherstellung / Druck:<br />

Mediahaus Biering GmbH, Grafischer Betrieb,<br />

Freisinger Landstraße 21, 80939 München<br />

Bildnachweis:<br />

Thomas L. Fischer<br />

<strong>KGAL</strong><br />

Redaktionsstand bzw. Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist<br />

der 31.08.2009.<br />

Organigramme und Illustrationen erheben keinen Anspruch<br />

auf Vollständigkeit und sind unverbindlich. Nachdruck, auch<br />

auszugsweise, nur mit Genehmigung des oben genannten<br />

<strong>Prospekt</strong> herausgebers.<br />

Hergestellt in der Bundesrepublik Deutschland<br />

© <strong>KGAL</strong> 2009


<strong>KGAL</strong> (KG Allgemeine Leasing GmbH & Co.) · Tölzer Straße 15 · 82031 Grünwald<br />

Telefon 089 64143-427 · Telefax 089 64143-230 · www.kgal.de

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